Brutale Flüchtlingsdramen auf der Sinai-Halbinsel – Der Dt. Bundestag befaßt sich morgen damit – Ordensfrau A. Kidane hilft Verzweifelten
Veröffentlicht: 19. Februar 2013 Einsortiert unter: AKTUELLES, ISRAEL / Judentum, ORGANspende / "Hirntod" (Kritik) | Tags: Azezet Kidane, Eritrea, Flüchtlinge, Israel, Organhandel, Sinai Schreibe einen Kommentar »Auszeichnung als „Heldin im Kampf gegen Menschenhandel“
Sie suchen Arbeit und einen Job in Israel, doch stattdessen werden auf dem Weg dorthin Frauen vergewaltigt und Männer malträtiert – das ist die Realität vieler eritreischer Flüchtlinge im Sinai.
Comboni-Schwester Azezet Kidane kennt diese Schicksale, denn sie steht schon seit Jahren an der Seite dieser Menschen.
In einer israelischen Klinik in Jaffa kümmert sie sich um die afrikanischen Flüchtlinge, von denen die meisten Christen sind. Für ihren Einsatz wurde die Comboni-Schwester, die selbst aus Eritrea stammt, im Jahr 2012 sogar vom Außenministerium der Vereinigten Staaten als „Heldin im Kampf gegen Menschenhandel“ ausgezeichnet. Im Gespräch mit dem „Franciscan Media Center“ berichtet sie: 
„Es sind etwa 45.000 Christen unter den Flüchtlingen, wenige sind Muslime aus Darfur, die anderen sind alle Christen. Ich gehe drei Mal pro Woche in das Flüchtlingslager für Frauen und telefoniere jeden Tag mit ihnen – tagsüber genauso wie nachts.“
Was sie der Schwester anvertrauen, sind Geschichten voller Gewalt und Leid: Im Sinai werden Flüchtlinge von Menschenhändlern gefoltert, entführt, vergewaltigt und teilweise sogar ermordet, wie Menschrechtsorganisationen berichten. Werden die Entführten nicht frei gekauft, drohen die oft aus Ägypten stammenden Beduinen mit der Entnahme von Organen, die sie dann weiterverkaufen.
Vergewaltigte Flüchtlingsfrau nahm ihr Baby an
In der Klinik versorgt Schwester Azezet die Flüchtlinge. Eine Lebensgeschichte hat sie dabei besonders berührt:
„Eine Frau, die vergewaltigt wurde, sie heißt Gennet, kam zu uns. Sie hat das Kind bekommen und es Emanuele getauft. Dazu erklärte sie: ‚Dieses Kind ist ein Geschenk Gottes.’ – Gennet war nicht wütend auf das Kind, sondern nahm es als Geschenk Gottes an. Das ist für mich ein Weg des Glaubens.“
Oft bleibt es übrigens nicht nur bei der Drohung, den Flüchtlingen Organe zu entnehmen. Menschenrechtler hatten in einer Leichenhalle des Hospitals von Al Arish, der Provinzhauptstadt im Norden des Sinais, Verstorbene aufgefunden, deren Körper in der Mitte oder an der Seite aufgeschnitten und mit großen Stichen wieder zugenäht worden waren – alle verwertbaren Organe, sogar die Augenlinsen, waren entfernt worden.
Ägypten scheint nach Kenntnissen der Weltgesundheitsorganisation WHO die regionale Drehscheibe dieses makabren Geschäfts zu sein, von dem die Schwächsten betroffen sind. Der Menschrechenrechtsausschuß des Deutschen Bundestag will sich nun am morgigen 20. Februar mit dem Thema beschäftigen.
Quelle (Text/Foto): Radio Vatikan
Zur Debatte um Organspende: CDL verbreitet “LifeCard” gegen Organentnahme
Veröffentlicht: 2. Januar 2013 Einsortiert unter: ORGANspende / "Hirntod" (Kritik) | Tags: CDL, Hirntod, LifeCard, Organspende, Sterbende 7 Kommentare »Aktuelle Aktion der Christdemokraten für das Leben (CDL)
Wer keine Organe spenden möchte, kann dies jetzt auf einer Karte dokumentieren: Die in den Unionsparteien engagierte Initiative „Christdemokraten für das Leben“ (CDL) bietet dazu eine „LifeCard“ (Lebenskarte) an, die man in der Brieftasche aufbewahren kann.
Auf ihr erklärt der Unterzeichner in sieben verschiedenen Sprachen: „Ich bin kein Organspender und widerspreche hiermit einer Entnahme meiner Organe und Gewebe.“ 
Damit reagierte die CDL auf das am 1. November in Kraft getretene Transplantationsgesetz. Es sieht vor, dass sich die Krankenkassen in Briefen an ihre Versicherten wenden und sie auffordern, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen und bei Zustimmung einen beiliegenden Organspende-Ausweis auszufüllen.
Wie es in einer Mitteilung der CDL heißt, klärten weder die bisherigen Schreiben der Krankenkassen noch der Ausweis darüber auf, „zu welchem genauen Zeitpunkt, unter welchen Bedingungen und wofür tatsächlich einem Organspender Organe und Gewebe entnommen werden können“.
Als Kriterium für die „postmortale“ Organspende gelte der sog. Hirntod. Dessen Definition gehe davon aus, dass zwar noch nicht alle Lebensfunktionen – insbesondere Herztätigkeit und Kreislauf – endgültig erloschen seien, aber wegen der als unumkehrbar angesehenen Schädigung des Gehirns der Todeseintritt unwiderruflich sei.
“Hirntote” sind in Wirklichkeit Sterbende
Laut CDL gibt es in der Fachwelt aber inzwischen massive Zweifel daran, dass der Hirntod eindeutig diagnostiziert und mit dem Tod gleichgesetzt werden könne. Hirntote seien nicht Tote, „sondern eigentlich Sterbende“. Deshalb würden ihnen vor der Organentnahme auch starke Schmerz- und Betäubungsmittel zugeführt.
Abschließend heißt es in den CDL-Erläuterungen für Empfänger der „LifeCard“:
„Sollten Sie bis heute noch keine Entscheidung zur Organspende getroffen haben, wird im ‚Ernstfall‘ Ihr ‚matmaßlicher Wille‘ herangezogen werden, und andere Menschen werden für Sie entscheiden (müssen).“
Diese Personen würden oft unter Zeitdruck bedrängt, unmittelbar nach der Diagnose „Hirntod“ der Organentnahme bei einem Angehörigen zuzustimmen.
Bundesvorsitzende der CDL mit Sitz in Münster ist Mechthild Löhr.
Quelle: evangelische Nachrichtenagentur http://www.idea.de
Zur Organspende-Debatte: Wie tot sind die “Hirntoten”?
Veröffentlicht: 30. Dezember 2012 Einsortiert unter: ORGANspende / "Hirntod" (Kritik) | Tags: Andreas Zieger, Hirntod, NWZ, Organspende 1 Kommentar »Die Nordwest-Zeitung (NWZ-online) aus Oldenburg veröffentlichte am 19. Dezember 2012 einen Artikel, der sich mit den Argumenten pro und contra Organspende befaßt und hierbei vor allem die Hirntod-Diagnose durchaus kritisch beleuchtet.
Die entscheidende Frage in dieser grundsätzlichen Diskussion lautet: Sind Organspender Sterbende oder bereits Verstorbene? – Wie tot sind also die “Hirntoten”?
Für die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) scheint die Sache klar; sie erklärt auf ihrer Webseite:
„Das Gehirn ist übergeordnetes Steuerorgan aller elementaren Lebensvorgänge. Mit seinem Tod ist auch der Mensch in seiner Ganzheit gestorben.“
Diese Behauptung ist durchaus umstritten und wird nicht allein von Ethikern, Philosophen und Theologen, sondern auch von renommierten Medizinern zunehmend infrage gestellt.
Zu ihnen gehört der Neuro-Chirurg Dr. Andreas Zieger. Er sagt zur DSO-Definition: „Das ist wissenschaftlich widerlegt.“
Hier folgen Ausschnitte aus dem erwähnten NWZ-Bericht:
Shewmon-Studie untersuchte 170 “Hirntod”-Fälle
“Im Jahr 2001 veröffentliche der US-Mediziner Dr. Alan Shewmon eine Studie, in der er 170 Fälle dokumentierte, in denen zwischen Hirntod-Diagnose und Eintreten des Herzstillstandes noch Wochen, Monate oder sogar Jahre vergangen sind. In Einzelfällen waren es 14 Jahre.
Es gibt Berichte von hirntoten Frauen, die gesunde Kinder ausgetragen haben. Von hirntoten Männer, die Erektionen bekommen. Und immer wieder von Bewegungserscheinungen.
Berühmt ist das Lazarus-Phänomen bei der Explantation: Hirntote greifen um sich, bäumen sich auf. „Da haben schon gestandene Transplanteure die Fassung verloren“, sagt Zieger.
Im Biologieunterricht mussten Generationen von Schülern die Merkmale des Lebens auswenig lernen. Stoffwechsel gehört dazu, Fortpflanzung, Wachstum, Bewegung, Reizbarkeit. Fast alle diese Merkmale finden sich bei Hirntoten.
Es gibt Ärzte, die Hirntote vor der Organentnahme narkotisieren. „Bis zu 50 Prozent machen das“, schätzt Andreas Zieger. (…)
Vor der Organentnahme steht die Hirntod-Diagnose. Die Regeln dafür sind streng; verschiedene Ärzte müssen unabhängig voneinander zwei Protokolle schreiben. Die Diagnostik beinhaltet 15 Prüfungen.
„Sieben davon“, sagt Zieger, „sind mit Schmerzen verbunden“. Da wird eine Nadel in die Nasenscheidewand gestochen. Die Augenhornhaut bestrichen. Der Beatmungstubus hin- und herbewegt. „Dieser Mensch“, kritisiert Zieger, „wird zum Objekt gemacht.“
Quelle und ausführlicher Artikel hier: http://www.nwzonline.de/wirtschaft/weser-ems/wir-brauchen-eine-kultur-des-sterbens_a_1,0,3488498832.html
Prof. Dr. Wolfgang Waldstein äußert fundierte Kritik an der Hirntod-Definition
Veröffentlicht: 21. November 2012 Einsortiert unter: ORGANspende / "Hirntod" (Kritik) | Tags: Harvard Medical School, Hirntod, Lebensrecht, Organspende, Wolfgang Waldstein 1 Kommentar »Der Hirntod gilt als wesentliches Kriterium für die Entnahme von Organen. Dagegen gibt es jedoch überzeugende Einwände – zum Beispiel die folgenden Kritikpunkte von Prof. Dr. Wolfgang Waldstein aus Salzburg.
Der österreichische Rechtshistoriker ist Mitglied der “Päpstlichen Akademie für das Leben” und vielfacher Buchautor - darunter der Titel “Ins Herz geschrieben” über die zeitlose Bedeutung des Naturrechts für Ethik, Moral und Gesellschaft.
Ein ausführlicher Beitrag des Professors zu diesem Themenkreis erschien in der Zeitschrift „Medizin und Ideologie“ (Nr. 3/ 2012). - Hier folgt sein Gastkommentar aus den “Stuttgarter Nachrichten” vom 3.11.2012:
Johannes Bonelli hat in den Salzburger Nachrichten vom 21. August 2012 zur Hirntod-Definition von 1968 erklärt:
„Es herrscht seit damals weltweit ein Konsens unter Medizinern, dass der Nachweis des Funktionsausfalls des Gehirns durch dessen vollständige Zerstörung das bis heute sicherste Zeichen bzw. Kriterium für den Tod eines Menschen ist.“
Die Neudefinition des Todes im Jahre 1968 durch ein Komitee der Harvard Medical School macht aber selbst klar, dass die Annahme des Hirntodes als ausreichendes Todeskriterium nur den Zweck hatte, die Entnahme vitaler Organe eines Menschen mit schwerwiegender Hirnschädigung zu ermöglichen.
Der Report betonte als seine primäre Absicht, das irreversible Koma als neues Kriterium für den Tod zu definieren. Dafür werden zwei Gründe genannt:
Erstens hätten die Verbesserungen bei wiederbelebenden Maßnahmen dazu geführt, auch Menschen zu retten, die hoffnungslos verletzt seien. Manchmal sei das Ergebnis ein Individuum, dessen Herz weiterschlage, dessen Gehirn aber irreversibel geschädigt sei. Die Belastung für Patienten, die an dauerndem Verlust des Verstandes litten, sei groß.
Obsolete Kriterien für die Definition des Todes könnten zu Kontroversen beim Erlangen von Organen für die Transplantation führen.
Dieser zweite Grund für die Neudefinition, den der „Harvard-Report“ offenlegt, zielt eindeutig darauf, Hindernisse für das Erlangen von Organen für die Transplantation zu beseitigen.
Der Report war also nicht daran interessiert, die Wahrheit über den Zeitpunkt des Todes des Menschen festzustellen; er wollte vielmehr eine Definition schaffen, die es erlaubt, menschliches Leben nach bestimmten Kriterien als nicht mehr bestehend oder nicht mehr schützenswert anzusehen.
Harvard 1968: Die Neudefinition des Todeszeitpunkts war zweckgerichtet
Die Neudefinition hat vorrangig den Zweck, mehr Organe für Transplantationen verfügbar zu haben.
Die klinischen Erfahrungen mit der Anwendung dieses Hirntodkriteriums haben aber schon bald Zweifel entstehen lassen.
Bemerkenswert ist der Weg von Alan Shewmon, Vorstand der Neurologie und Pädiatrie am Olive View UCLA Medical Center Sylmar, Kalifornien, USA:
Er war vom Hirntod überzeugt und hat Organtransplantationen praktiziert. Ihm sind aber dabei mehr und mehr Zweifel an der Richtigkeit des Hirntodkriteriums gekommen.
Shewmon gelangt zu dem Ergebnis, dass nur Transplantationen durchgeführt werden dürften, bei denen die Organentnahme den Spender weder töte noch schädige: die Spende einer Niere, eines Leberlappens, eine Blut– oder Knochenmarkspende.
Es ist klar, dass die heutige Transplantationsmedizin, die ein enormes Geschäft geworden ist, solche Vorstellungen nicht mehr annehmen kann. Doch die Bedenken sind nicht weniger, sondern mehr geworden.
Das hat die Päpstliche Akademie der Wissenschaften zu einer neuerlichen Prüfung der „Zeichen des Todes“ veranlasst. Ein Kongress im Februar 2005 kam zu zwei Ergebnissen:
„Es gibt einen überwältigenden medizinischen und wissenschaftlichen Befund, dass das vollständige und unwiderrufliche Ende aller Gehirntätigkeit (im Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm) kein Beweis für den Tod ist. Der vollkommene Stillstand von Gehirnaktivität kann nicht hinreichend festgestellt werden. Irreversibilität ist eine Prognose und nicht eine medizinisch feststellbare Tatsache. Wir behandeln heute viele Patienten mit Erfolg, die noch jüngst als hoffnungslose Fälle betrachtet worden waren.“
„Eine Diagnose des Todes durch neurologische Kriterien allein ist Theorie, keine wissenschaftliche Tatsache. Sie reicht nicht aus, die Lebensvermutung zu überwinden.“
In dieser Lage ist es besonders wichtig, dass nicht „einige Gegner“, sondern Proponenten der „Neudefinition“ des Todes selbst öffentlich erklärt haben, dass die Anwendung des Hirntod-Kriteriums die Tötung des Spenders mit sich bringe.
Im „Hastings-Center-Report 38“ (6/2008), hat der Transplantationsarzt Robert Truog gemeinsam mit Franklin Miller vom National Institute of Health zugegeben, dass die Praxis des Hirntodkriteriums de facto die Tötung des Organspenders bedeute.
Daher müsse die „dead donor rule“ aufgegeben werden. Das Töten des Patienten durch Organentnahme sollte als „justified killing“ angesehen werden.
„Gerechtfertigte Tötung“? – Dürfen wir “Leben retten durch Töten”?
Eine solche „gerechtfertigte Tötung“ ist nur in dem Kontext zu verstehen, dass die Transplantationsmedizin sich als eine humane, lebensrettende Maßnahme versteht. Mit der Organtransplantation können tatsächlich Leben in großer Zahl gerettet werden.
Dennoch stellt sich die Frage: Ist es wirklich gerechtfertigt, dass dafür der Organspender sterben muss? Kann man die Formel annehmen: Leben retten durch Töten?
Die Soziologin Alexandra Manzei schreibt dazu in der „Tagespost“ vom 4. September 2012:
„Seit 20 und mehr Jahren wird den Menschen gesagt, dass es sich bei Hirntoten um ganz normale Leichen handle. Das ist aber nicht der Fall. Um es einfach auszudrücken: Leichenteile kann man nicht verpflanzen; . . . Leichenteile würden den Empfänger vergiften. Verpflanzen kann man nur Organe von einem lebenden Organismus.“
Zur Frage der „Anzahl jener Hirntoten, die nicht tot sind“, meint Manzei:
„Erforscht werden können nur jene Fälle, bei denen nach Feststellung des Hirntodes keine Organe entnommen werden, da durch die Organentnahme in jedem Fall der Tod eintreten würde. Werden Organe entnommen, ist das Hirntodkonzept nicht falsifizierbar. Beim Hirntodkonzept handelt es sich um eine selbsterfüllende Prophezeiung.“
Ungeachtet all dieser Tatsachen wird das Hirntodkonzept hemmungslos angewandt, weil die Transplantationsmedizin die daraus resultierenden Tötungen unbedingt braucht. Die staatlichen Gesetze zur Transplantationsmedizin haben den Weg geebnet.
Sogar kirchliche Institutionen werben für die Bereitschaft zur Organspende, ohne zu sagen, was das für den „Spender“ bedeutet.
Es bedeutet – nach den Aussagen von Truog und Miller – die meist wohl nicht bewusste Bereitschaft, sich töten zu lassen.
Quelle: http://search.salzburg.com/news/content/text/html/sn/news/sn0321_03.11.2012_41-43164676
Silvia Matthies am Mittwochabend (21.11.) im Sender “Tagesschau-24″ über das “Tabuthema Hirntod”
Veröffentlicht: 20. November 2012 Einsortiert unter: ORGANspende / "Hirntod" (Kritik) | Tags: Diagnose, Hirntod, Organspende, Report, Silvia Matthies Schreibe einen Kommentar »Nach dem Skandal um Schiebereien bei der Organvergabe ist die kritische Debatte über den Themenkreis Hirntod und Organspende nicht mehr zu stoppen.
Die bekannte Filmemacherin und Fernseh-Journalistin Silvia Matthies befaßt sich seit Jahren mit der Frage nach dem Hirntod und dem Problem der Organtransplantation bei Sterbenden.
Im Rahmen der ARD-Themenwoche “Leben mit dem Tod” bringt der Sender Tagesschau 24 ab 20,25 Uhr in der Reihe Report aus München eine Dokumentation von Silva Matthies unter dem Titel: “Tabu Hirntod: Zweifel an der Qualität der Diagnose”.
Dabei kritisieren angesehene Mediziner die unzureichende Ausbildung für diese heikle Diagnostik und den Mangel an Transparenz, wenn Fehler passieren.
Siehe hierzu außerdem: http://charismatismus.wordpress.com/2012/08/24/organspende-skandale-silvia-matthies-widerlegt-die-legende-vom-einzelfall/
Rot-China: Hinrichtungen von Lagerhäftlingen für Organhandel?
Veröffentlicht: 7. November 2012 Einsortiert unter: ORGANspende / "Hirntod" (Kritik) | Tags: China, Häftlinge, Hinrichtungen, IGFM, Organe, Transplantationszentren Schreibe einen Kommentar »Die IGFM warnt davor, den Ankündigungen chinesischer Behörden zu trauen
Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) weist darauf hin, daß es von verschiedenen Seiten schwerste Vorwürfe gegen chinesische Transplantationszentren gibt. Im Vergleich zu Deutschland oder anderen westlichen Staaten seien die Wartezeiten auf Spenderorgane „unbegreiflich“ kurz, während die Herkunft tausender Organe „unklar“ sei. 
Eine freiwillige Spenderbasis und ein Verteilungssystem wie in Mitteleuropa existiert in der kommunistischen Diktatur nämlich nicht. Hinrichtungen seien Staatsgeheimisse. Der internationale Erklärungsdruck sei für die chinesischen Behörden nun so groß geworden, daß sie Reformen angekündigt habe. Die IGFM warnt den Westen jedoch vor Leichtgläubigkeit.
In China sollen nach staatlichen Angaben rund 1,5 Millionen Menschen auf Spenderorgane warten. Außer in den USA würden in keinem anderen Land der Erde so viele Transplantationen vorgenommen wie in China.
Wartezeiten für Organe sind in China z. T. extrem kurz
Anders als Blutspenden sind Organspenden aber nicht lagerfähig. Um ein Spenderorgan in kürzester Zeit einem passenden Empfänger zu übertragen, ist eine aufwendige Infrastruktur notwendig. Eine solche Infrastruktur sei aber in Rot-China praktisch nicht vorhanden, so die IGFM. In einigen chinesischen Transplantationszentren lag die durchschnittliche Wartezeit für eine passende Leber bei nur zwei Wochen oder sogar darunter.
Nachdem weltweit Fragen laut wurden, wie dies möglich sei, verschwanden die entsprechenden Angaben von den Webseiten chinesischer Transplantationseinrichtungen und Behörden.
Eine große Zahl von Indizien läßt befürchten, daß in dem kommunistischen Staat politische Gefangene möglicherweise nur deshalb hingerichtet werden, um ihre Organe verkaufen zu können.
Nach Einschätzung der IGFM nährt gerade die vehemente Verweigerung jeglicher Transparenz die Befürchtung, diese Anschuldigungen könnten durchaus wahr sein.
Der stellv. Gesundheitsminister Huang Jiefu hatte gegenüber der staatlichen Nachrichtenagentur Xinhua angekündigt, China werde die Transplantation der Organe von Gefangenen innerhalb der kommenden fünf Jahre einstellen. Gleichzeitig hatte der vom Gesundheitsministerium damit beauftragte Wang Haibo gegenüber der Weltgesundheitsorganisation in Aussicht gestellt, dass die Volksrepublik ab dem Jahr 2013 schrittweise ein neues Verteilsystem für Organe einführen werde. Die IGFM warnt jedoch davor, diesen Ankündigungen leichtfertig zu glauben.
Weitere Infos zur Menschenrechtslage in China:
http://www.igfm.de/Menschenrechte-in-der-VR-China.485.0.html
Facebook-Seite der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte:
https://www.facebook.com/igfmdeutschland
Zahl der Organspender hierzulande deutlich gesunken
Veröffentlicht: 2. November 2012 Einsortiert unter: ORGANspende / "Hirntod" (Kritik) | Tags: Hirntod, Organspender, Rückgang, Transplantationsmedizin 2 Kommentare »Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) sieht inzwischen einen klaren Zusammenhang mit den Transplantations-Skandalen in München, Göttingen und Regensburg.
Der medizinische Vorstand der DSO, Günter Kirste, sagte dem Radiosender, daß das Vertrauen in das System erschüttert sei.
Die massiven “Unregelmäßigkeiten” dürften jedoch nicht der einzige Grund für die rückläufige Zahl der Organspender sein – sie sind wohl eher der äußere Anlaß.
Auch die Tatsache, daß zunehmend kritisch über die “Hirntod”-Definition debattiert wird, spielt sicher eine große Rolle, zumal die skeptische Diskussion mittlerweile auch in Mainstream-Medien Eingang gefunden hat, zB. vorigen Sonntag in der FAS (Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung) – wir berichteten in unserem CF darüber.
Der hohe Preis der Transplantationsmedizin ist das menschliche Leben
Veröffentlicht: 31. Oktober 2012 Einsortiert unter: ORGANspende / "Hirntod" (Kritik) | Tags: Andreas Kirchmair, Hirntod, Organspende 1 Kommentar »Die österreichische Tageszeitung “Der Standard” veröffentlichte am heutigen Mittwoch, den 30. Oktober 2012, den folgenden kritischen Gastkommentar von Andreas Kirchmair (siehe Foto) zur Organspende sterbender Menschen, zur “Hirntod”-Definitition und Organtransplantations-Medizin:
“Ist der Hirntod der wirkliche, endgültige Tod? Wenn nicht, was gibt uns dann das Recht, diesem Leben ein Ende zu setzen?
Organspendeskandale wie jetzt der im deutschen Göttingen sind nur die Spitze eines Eisbergs. Nach potenziellen Organ-”Spendern” wird ja überall gefahndet. Als gäbe es ein 11. Gebot Gottes, das da lautet: “Du sollst Deine Organe spenden”!
Der gut klingende Zweck, Leben zu retten, heiligt alle Mittel. Seit der “Harvard-Deklaration” 1968 über die sogenannte “Totspende” gibt es eine stillschweigende Aufgabenteilung: Die Medizin erfindet eine Reihe neuer Todesdefinitionen, die Politik erhebt das Überlassen der eigenen Organe an Fremde zur “Bürgerpflicht” und die Kirchen verkaufen diesen Vorgang als “Akt der Nächstenliebe”.
Doch die Kritik wächst unaufhaltsam und weltweit. Immer mehr Philosophen, Ärzte, Priester und Juristen halten das Konzept des menschlichen Körpers als “Organlagerstätte” für verwerflich. Dr. Paul Byrne, ehemals Präsident der Catholic Medical Association in den USA, spricht vom “Kannibalismus” der Mediziner, die hilflose, sterbende Menschen wie Sklaven ausbeuten.
Er war einer der Hauptredner der internationalen Tagung “Signs of Life” am 19.2.09 in Rom, wo 16 Fachexperten aus aller Welt den Nachweis führten: Organentnahmekandidaten sind vor der Explantation nicht tot, sie leben!
Auf welchen Pfeilern ruht das Gebäude der Transplantationsmedizin?
1) Der Tod wird aus der Familie gedrängt, gestorben wird im Krankenhaus. Es dominiert das Diesseits. Das Sterben ist fremd geworden, mit Angst besetzt und wird verdrängt. Viele Alte und Sterbende werden ins Altersheim und dann ins Krankenhaus abgeschoben. Und dort herrschen für die Familien unbekannte (Krankenanstalten-) Gesetze und mächtige, verdeckte Interessen.
2) Die Medizin nutzt eine Generalvollmacht der Gesellschaft aus, um den Todeszeitpunkt zweckgerichtet umzudefinieren.
Die Organe von Toten sind unbrauchbar. Nur die von Lebenden, deren Gehirntätigkeit angeblich ausgefallen ist, die aber noch atmen und fiebern, während der Explantation Narkotika, Schmerz- und Beruhigungsmittel erhalten, können transplantiert werden.
Kunstgriff “Hirntod”
Der Kunstgriff “Hirntod”, seit 1968 Stand der medizinischen Wissenschaft, ist nur Insidern und Betroffenen bekannt. Aber ist dieses Konzept wirklich plausibel? Welche der über 30 verschiedenen Definitionen gilt jeweils? Können alle Gehirntätigkeiten gemessen werden? Ist das Hirn die einzige Schaltstelle im Körper oder nur eine von mehreren (zB das Herz)? Ist ein Kind ohne Großhirn kein Mensch? Bis heute gibt es mehr Fragen als Antworten.”
QUELLE und FORTSETZUNG des Artikels hier: http://derstandard.at/1350259866056/Der-hohe-Preis-der-Transplantationsmedizin
Prof. Dr. med. Axel Bauer in der FAS: “Der lebende Mensch ist keine Sache”
Veröffentlicht: 29. Oktober 2012 Einsortiert unter: ORGANspende / "Hirntod" (Kritik) | Tags: Axel Bauer, FAS, Hirntod, Organspende 4 Kommentare »Kritik an der Änderung des Transplantationsgesetzes, das am 1. November 2012 in Kraft tritt
Der Publizist und Medizin-Professor Dr. Axel Bauer hat sich am 28. Oktober 2012 in der renommierten FAS (Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung) auf Seite 15 zur Diskussion um “Hirntod”-Definition und Organspende geäußert und dabei in einer erfreulichen Weise jenseits des Mainstreams Stellung bezogen.
Ausgangspunkt ist die am 25. Mai dieses Jahres im Bundestag mit großer Mehrheit verabschiedete Änderung des Transplantationsgesetzes, wodurch die bislang geltende “erweiterte Zustimmungslösung” zur Organentnahme durch eine sog. “Entscheidungslösung” ersetzt wurde.
Die Krankenkassen müssen nunmehr alle zwei Jahre (nach der Entwicklung einer speicherfähigen elektronischen Gesundheitskarte alle fünf Jahre) ihre Versicherten anschreiben und nach der Bereitschaft zur Organspende im Falle ihres Todes befragen.
Der “Hirntod” ist als Kriterium für den Tod des Menschen unzureichend
Prof. Axel Bauer schreibt nun grundsätzlich hierzu:
“Als Kriterium für den “Tod des Menschen” gilt der sogenannte Hirntod, dessen 1968 an der Harvard-Universitat entwickelte Definition schon 1997 auch im deutschen Transplantationsgesetz verankert wurde.
Dort heißt es in Paragraph 3, Absatz 2:
“Die Entnahme von Organen oder Geweben ist unzulässig, wenn nicht vor der Entnahme bei dem Organ- oder -Gewebespender der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach Verfahrensregeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen ‘Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist.”
Die aus dieser Todesdefinition resultierende ethische und rechtliche Grundsatzfrage wird sowohl im jetzt geänderten Transplantationsgesetz als auch in der öffentlichen Debatte gerne ausgeblendet:
Handelt es sich beim “Hirntod” lediglich um den kompletten Funktionsausfall eines wichtigen Organs - oder stirbt mit dem Gehirn auch die Seele des Menschen, sofern dieser - aus der religiösen Sphäre stammende Ausdruck - in einer säkularen Gesellschaft überhaupt zulässig ist?
Beim Thema “Hirntod” schreibt unsere Gesellschaft der naturwissenschaftlichen Medizin eine Entscheidungskompetenz zu, die einem Defmitionsmonopol über das Ende des menschlichen Lebens gleichkommt. (…)
Der völlige Ausfall der Gehirnfunktionen sollte als der Todeszeitpunkt des Menschen vor allem deshalb im Gesetz festgeschrieben werden, damit die Ärzte im Fall einer Organentnahme nicht den Tod des Patienten verursachen müssen.”
Der Mensch darf nicht für eine “Fremdnutzung” vereinnahmt werden
Der Medizinprofessor fährt fort, auf diese Weise werde jedoch einer “zweckgebundenen Indienstnahme des Hirntodkonzepts Vorschub geleistet.”
Das ist äußerst bedenklich, denn das menschliche Leben darf seiner Menschenwürde wegen grundsätzlich keiner “Fremdnutzung” unterworfen werden.
Prof. Bauer schreibt sodann wörtlich: “Es entsteht der Eindruck, der Organspender solle dadurch, dass man ihn formal “für tot erklärt”, zu fremden Zwecken instrumentalisiert werden.”
Der Mediziner fügt kritisch hinzu:
“In der politischen Diskussion werden wichtige Fakten gerne ignoriert, die dem Ziel widersprechen könnten, die Organspendebereitschaft zu erhöhen. In der Fachwelt gibt es inzwischen massive Zweifel sowohl an der eindeutigen Diagnostizierbarkeit des Hirntodes wie auch an der Gleichsetzung von Hirntod und Tod.”
Prof. Bauer erwähnt hierzu folgendes aktuelle Beispiel:
“Das hat zuletzt im März 2012 der amerikanische Neurologe und langjährige Verteidiger der Hirntoddefinition Alan Shewmon vor dem Deutschen Ethikrat sehr deutlich gemacht. Shewmon stellte fest, dass sogenannte Hirntote biologisch noch jahrelang leben können. So haben Frauen noch Monate nach dem „Hirntod“ Kinder geboren, Männer sind noch zeugungsfähig. Es steht also fest, dass ein sogenannter Hirntoter im konventionellen Sinne jedenfalls nicht tot ist.”
Was bedeutet nun ein sogenannter “Hirntod” medizinisch tatsächlich? In welchem Stadium befindet sich hierbei der Patient?
Hierzu stellt Dr. Axel Bauer in der FAS klar:
“Der Ausfall aller Gehirnfunktionen lässt nur die Annahme zu, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit nach kürzerer oder längerer Zeit sterben wird. Trotz der hohen Wahrscheinlichkeit ist es aber nach derzeitigem medizinischem Wissensstand nicht möglich zu sagen, wann der Tod tatsächlich eintreten wird. Tot ist der Mensch erst dann, wenn die Herztätigkeit – und damit der Blutkreislauf – vollständig und medizinisch irreversibel erlischt.”
Den vollständigen Text gibt es jetzt online hier: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/organspende-der-lebende-mensch-ist-keine-sache-11940904.html
Organspende-Skandal: Weitere Verdachtsfälle in der Uni-Klinik Regensburg
Veröffentlicht: 10. Oktober 2012 Einsortiert unter: ORGANspende / "Hirntod" (Kritik) | Tags: Organspende, Regensburg, Uni-Klinik, Verdachtsfälle 1 Kommentar »Am Universitätsklinikum Regensburg sind nach Informationen der Süddeutschen Zeitung weitere Unregelmäßigkeiten bei Lebertransplantationen entdeckt worden.
Eine interne Untersuchung habe nun bei insgesamt 43 Patienten der Jahre 2003 bis 2006 Unstimmigkeiten festgestellt, sagte eine Sprecherin der SZ. Bislang war von 23 Fällen die Rede gewesen.
Es handele sich aber um ein Zwischenergebnis, betonte die Sprecherin. Die Zahl der Fälle könne bei weiterer Prüfung noch wachsen, aber durchaus auch schrumpfen, falls sich manche Unstimmigkeiten als Versehen erweisen: “Ein endgültiger Sachstand kann erst nach Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen berichtet werden.”
Der vorläufige Prüfbericht mit den 43 Fällen sei inzwischen dem Wissenschaftsministerium als zuständiger Aufsichtsbehörde und der Staatsanwaltschaft übergeben worden.
Auch die Jahre 2007 bis 2012 müßten in Regensburg nun intensiver beleuchtet werden, hieß es aus dem Ministerium.
An der Donau wurde zunächst die Periode von 2003 bis 2006 geprüft, weil zu dieser Zeit jener Oberarzt in Regensburg tätig war, der sich später am Uniklinikum Göttingen der Organschieberei verdächtig machte.
Quelle: dts-Nachrichtenagentur
