Kardinal Levada zu den kirchlichen “Normen” hinsichtlich Privatoffenbarungen
Veröffentlicht: 29. Mai 2012 | Autor: Felizitas Küble | Einsortiert unter: PAPST / VATIKAN aktuell, PRIVATOFFENBARUNG (anerkannte) | Tags: Glaubenskongregation, Kardinal Levada, papst benedikt, Privatoffenbarungen | Schreibe einen Kommentar »Begleitschreiben des Präfekts der Kongregation für die Glaubenslehre, William Kardinal Levada, zu den heute vom Vatikan veröffentlichten “Normen“.
Hier folgt der vollständige Wortlaut seines Schreibens bzw. Vorworts:
KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE
Normen für das Verfahren zur Beurteilung mutmaßlicher Erscheinungen und Offenbarungen
Vorwort
1. Die Kongregation für die Glaubenslehre beschäftigt sich mit Fragen bezüglich der Förderung und des Schutzes der Glaubenslehre sowie der Moral. Sie ist darüber hinaus für die Untersuchung weiterer Probleme zuständig, die mit der Glaubenspraxis in Beziehung stehen, wie Fälle von Pseudo-Mystizismus, behaupteten Erscheinungen, Visionen und Botschaften, denen ein übernatürlicher Ursprung zugeschrieben wird.
In Wahrnehmung dieser zuletzt genannten schwierigen Aufgabe, die dem Dikasterium aufgetragen ist, wurden vor inzwischen schon über 30 Jahren die Normae de modo procendendi in diudicandis praesumptis apparationibus ac revelationibus veröffentlicht.
Dieses Dokument wurde, nachdem es von den Vätern der Kongregation in der Ordentlichen Versammlung beschlossen worden war, vom Diener Gottes Papst Paul VI. am 24. Februar 1978 approbiert und sodann vom Dikasterium am 25. Februar 1978 in Kraft gesetzt.
Seinerzeit wurden diese Normae lediglich den Bischöfen zur Kenntnis gebracht, ohne dass eine amtliche Bekanntgabe erfolgte. Dies geschah nicht zuletzt deshalb, weil diese Normen zu allererst die Hirten der Kirche ansprechen.
2. Im Laufe der Zeit wurde das Dokument bekanntlich schon in mehreren Sprachen in einigen Werken zur genannten Materie veröffentlicht, freilich ohne vorherige Genehmigung durch dieses zuständige Dikasterium. Heute muss man anerkennen, dass die wesentlichen Inhalte dieser wichtigen Verordnung allgemein bekannt sind.
Deshalb hielt die Kongregation für die Glaubenslehre es für angebracht, die genannten Normen zu veröffentlichen und zugleich eine Übersetzung in den wichtigsten Sprachen zur Verfügung zu stellen.
3. Die Problematik von Ereignissen, die mit übernatürlichen Phänomenen verbunden sind, ist weiterhin für das Leben und die Sendung der Kirche aktuell. Dies zeigte sich auch kürzlich wieder in der pastoralen Sorge der Bischöfe, die im Oktober 2008 zur XII. Ordentlichen Versasmmlung der Bischofssynode über das Wort Gottes zusammengekommen waren.
Diese Sorge wurde von Papst Benedikt XVI. in einer wichtigen Passage des Nachsynodalen Apostolischen Schreibens Verbum Domini aufgegriffen, in der er die Problematik in den umfassenderen Horizont der Heilsökonomie einordnet.
Es erscheint angebracht, hier an diese Lehräußerung des Papstes zu erinnern, die als Einladung zu verstehen, diesen übernatürlichen Phänomenen die ihnen zukommende Aufmerksamkeit zu schenken. Diesem Zweck soll auch die vorliegende Veröffentlichung dienen:
„Mit all dem bringt die Kirche das Bewusstsein zum Ausdruck, dass sie in Jesus Christus dem endgültigen Wort Gottes gegenübersteht; er ist »der Erste und der Letzte« (Offb 1,17).
Er hat der Schöpfung und der Geschichte ihren endgültigen Sinn gegeben; deshalb sind wir berufen, in diesem eschatologischen Rhythmus des Wortes die Zeit zu leben, die Schöpfung Gottes zu bewohnen; »daher ist die christliche Heilsordnung, nämlich der neue und endgültige Bund, unüberholbar, und es ist keine neue öffentliche Offenbarung mehr zu erwarten vor der Erscheinung unseres Herrn Jesus Christus in Herrlichkeit (vgl. 1Tim 6,14 und Tit 2,13)« (Dei Verbum, 4).
Wie die Väter während der Synode in Erinnerung gerufen haben, »zeigt sich das Besondere des Christentums im Ereignis Jesu Christi, Höhepunkt der Offenbarung, Erfüllung der Verheißungen Gottes und Mittler der Begegnung zwischen dem Menschen und Gott. Er, „der von Gott Kunde gebracht hat“ (vgl. Joh 1,18), ist das einzige und endgültige Wort, das der Menschheit gegeben wurde« (Propositio, 4).
Der hl. Johannes vom Kreuz hat diese Wahrheit wunderbar ausgedrückt:
»Da Gott uns seinen Sohn geschenkt hat, der sein einziges und endgültiges Wort ist, hat er uns in diesem einzigen Wort alles auf einmal gesagt und nichts mehr hinzuzufügen… Denn was er ehedem den Propheten nur teilweise kundgetan hat, das hat er in seinem Sohn vollständig mitgeteilt, indem er uns dieses Ganze gab, seinen Sohn.
Wer darum den Herrn jetzt noch befragen oder von ihm Visionen oder Offenbarungen haben wollte, der würde nicht bloß unvernünftig handeln, sondern Gott beleidigen, weil er seine Augen nicht einzig auf Christus richtet, sondern Anderes und Neues sucht« (Der Aufstieg zum Berge Karmel, II, 22).“
Im Licht des oben Gesagten hebt Papst Benedikt XVI. hervor:
„Folglich hat die Synode empfohlen, »den Gläubigen zu helfen, das Wort Gottes von Privatoffenbarungen zu unterscheiden« (Propositio, 47).
Diese »sind nicht dazu da, die endgültige Offenbarung Christi … zu „vervollständigen“, sondern sollen helfen, in einem bestimmten Zeitalter tiefer aus ihr zu leben« (Katechismus der Kath. Kirche, Nr. 67).
Der Wert der Privatoffenbarungen ist wesentlich unterschieden von der einer öffentlichen Offenbarung: Diese fordert unseren Glauben an, denn in ihr spricht durch Menschenworte und durch die Vermittlung der lebendigen Gemeinschaft der Kirche hindurch Gott selbst zu uns.
Der Maßstab für die Wahrheit einer Privatoffenbarung ist ihre Hinordnung auf Christus selbst. Wenn sie uns von ihm wegführt, dann kommt sie sicher nicht vom Heiligen Geist, der uns in das Evangelium hinein- und nicht aus ihm herausführt.
Die Privatoffenbarung ist eine Hilfe zu diesem Glauben, und sie erweist sich gerade dadurch als glaubwürdig, dass sie auf die eine öffentliche Offenbarung verweist.
Die kirchliche Approbation einer Privatoffenbarung zeigt daher im wesentlichen an, dass die entsprechende Botschaft nichts enthält, was dem Glauben und den guten Sitten entgegensteht; es ist erlaubt, sie zu veröffentlichen, und den Gläubigen ist es gestattet, ihr in kluger Weise ihre Zustimmung zu schenken.
Eine Privatoffenbarung kann neue Akzente setzen, neue Weisen der Frömmigkeit herausstellen oder alte vertiefen. Sie kann einen gewissen prophetischen Charakter besitzen (vgl. 1 Thess 5,19-21) und eine wertvolle Hilfe sein, das Evangelium in der jeweils gegenwärtigen Stunde besser zu verstehen und zu leben; deshalb soll man sie nicht achtlos beiseite schieben. Sie ist eine Hilfe, die angeboten wird, aber von der man nicht Gebrauch machen muss. Auf jeden Fall muss es darum gehen, dass sie Glaube, Hoffnung und Liebe nährt, die der bleibende Weg des Heils für alle sind (Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Die Botschaft von Fatima [26. Juni 2000]: Ench. Vat. 19, Nrn. 974-1021)“.[1]
4. Diese Kongregation hofft sehr, dass die offizielle Veröffentlichung der Normen für das Verfahren zur Beurteilung mutmaßlicher Erscheinungen und Offenbarungen eine Hilfe bieten wird für das Engagement der Hirten der Katholischen Kirche bei der herausfordernden Aufgabe der Unterscheidung der vorgeblichen Erscheinungen und Offenbarungen, der Botschaften und Mitteilungen, oder – allgemeiner gesprochen – außergewöhnlicher Phänomene mit mutmaßlich übernatürlichen Ursprung.
Zugleich soll der Text, so ist zu wünschen, auch Theologen und anderen Experten von Nutzen sein, die auf diesem Gebiet der lebendigen Erfahrung der Kirche tätig sind, das heutzutage eine gewisse Bedeutung hat und deshalb eine immer tiefere Reflexion erforderlich macht.
Vatikanstadt, am 14. Dezember 2011, dem Gedenktag des hl. Johannes vom Kreuz
William Kardinal Levada Präfekt
[1] Nachsynodales Apostolisches Schreiben Verbum Domini über das Wort Gottes im Leben und in der Sendung der Kirche, 30. September 2010, Nr. 14: AAS 102 (2010) 695-996. - Vgl. hierzu auch die Abschnitte im Katechismus der Katholischen Kirche, die dieser Thematik gewidmet sind (Nr. 66-67).
Glaubenskongregation veröffentlicht Normen zur Beurteilung von Erscheinungen
Veröffentlicht: 28. Mai 2012 | Autor: Felizitas Küble | Einsortiert unter: Kennzeichen der FALSCHMYSTIK, PRIVATOFFENBARUNG (anerkannte) | Tags: Erscheinungen, Kirche, Privatoffenbarungen | 8 Kommentare »Der Vatikan will nunmehr seine Kriterien zur Beurteilung mutmaßlicher Erscheinungen, Visionen und “Privatoffenbarungen” veröffentlichen.
Es handelt sich um eine Art Leitfaden der Glaubenskongregation zur Bewertung von “mystischen Phänomenen”. Das Dokument enthält kirchliche Maßstäbe, die einer klugen Unterscheidung echter oder un(r)echter Privatoffenbarungen dienen sollen.
Dazu gehören zB. die seelische und geistige Ausgeglichenheit der betreffenden “Seher” und deren glaubenswürdige Lebensführung; vor allem müssen die erhaltenen „Botschaften“ irrtumsfrei sein und der christkatholischen Lehre entsprechen.
Der zuständige Bischof solle sorgfältig unterscheiden, so heißt es, wobei besonders “Gewinnstreben”, Massenhysterien, psychische Störungen oder unmoralische Handlungen der “Seher” Anlaß zu Mißtrauen gäbe.
Das Dokument wurde bereits 1978 von Papst Paul VI. genehmigt, lag bisher offiziell aber nur auf Latein vor und war zudem nicht öffentlich zugänglich, sondern wurde allein den Bischöfen intern zu ihrer Orientierung zugeleitet.
Nun soll die offizielle Version auf Italienisch, Deutsch, Englisch, Spanisch und Französisch in der Internetpräsenz der Glaubenskongregation publiziert werden.
In dem Dokument werden die Bischöfe aufgefordert, Meldungen von angeblich übernatürlichen Phänomenen mit größter Sorgfalt zu überprüfen.
Nach einer positiven Bewertung könnten die Oberhirten bestimmte Formen der Verehrung fördern – wie es die Kirche etwa in Lourdes, Fatima oder Guadalupe getan habe.
Allerdings hätten Bischöfe die Pflicht, Mißbräuche in Kult und Verehrung zu korrigieren oder zu verhindern, Irrlehren zu verurteilen und einen falschen oder unangebrachten Mystizismus zurückzuweisen. In Zweifelsfällen solle sich die zuständige kirchliche Autorität „jedes Urteils und jedes direkten Eingriffs enthalten“.
Privatoffenbarungen können niemals die endgültige Offenbarung Christi (wie sie in der Heiligen Schrift und im Credo der Kirche niedergelegt ist) ergänzen oder verändern, sondern lediglich auf der Basis des vorhandenen Glaubensgutes “neue Akzente setzen” oder alte Frömmigkeitsformen vertiefen, betonte der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal William Levada, in der Veröffentlichung des Schreibens.
Quellen: Radio Vatikan, Die Presse, La Stampa, Grenzwissenschaften.de
Was bedeutet die kirchliche Anerkennung einer Privatoffenbarung?
Veröffentlicht: 24. Dezember 2011 | Autor: Felizitas Küble | Einsortiert unter: PRIVATOFFENBARUNG (anerkannte) | 2 Kommentare »Was sagt hierzu das päpstliche Schreiben „Verbum Domini“?
Die katholische Kirche unterscheidet grundsätzlich zwischen der göttlichen Offenbarung (auch „öffentliche Offenbarung“ genannt) - und den sog. Privatoffenbarungen (Erscheinungen, Visionen), von denen sie die wenigsten anerkannt hat (unter 1%).
Die „göttliche Offenbarung“ ist – so lautet ein katholisches Axiom - mit dem Tod des letzten Apostels abgeschlossen, also mit dem „Ende der apostolischen Zeit“, wie Theologen dies meist formulieren. (Ein „Axiom“ ist eine Denkvoraussetzung, ein grundlegender Vorgedanke, der diversen Einzelgedanken vorausgeht und sie mitprägt.)
Die Offenbarung Gottes ist in der Heiligen Schrift niedergelegt, in der kirchlichen Überlieferung verbürgt und wird vom kirchlichen Lehramt behütet, verteidigt und ausgelegt - der fundamentale Dreiklang lautet also: Bibel, Tradition, Lehramt. - Daran sollen sich alle kath. Gläubigen verbindlich orientieren.
Katholiken dürfen überdies auch an „Privatoffenbarungen“ glauben, wenn diese kirchlich approbiert (anerkannt, genehmigt) sind - doch sie müssen nicht.
Eine Anerkennung ist also kein Befehl (kein „Muß“), durchaus auch keine Aufforderung (kein „Soll“), sondern lediglich eine Erlaubnis (ein „Darf“). Kirchlich abgelehnte „Erscheinungen“ sollen Katholiken ohnehin meiden.
Anerkannte Privatoffenbarungen sind nicht nur keine Dogmen (also keine unfehlbaren Glaubenssätze), sondern sie gehören auch nicht zum sog. „Glaubensgut“, sind folglich kein Bestandteil der amtlichen kirchlichen Verkündigung.
Dies wird im KKK, dem „Katechismus der Katholischen Kirche“ - auch als sog. „Weltkatechismus“ bekannt - festgehalten. Dort heißt es unter Nr. 67: “Im Laufe der Jahrhunderte gab es sog. “Privatoffenbarungen”, von denen einige durch die kirchliche Autorität anerkannt wurden; sie gehören jedoch nicht zum Glaubensgut.”
Soweit unsere „Vorrede“ bzw. Einführung.
Nun zur päpstlichen Verlautbarung „Verbum Domini“, einem nachsynodalen “Apostolischen Schreiben” vom 30.9.2010, das sich mit dem „Wort Gottes“ befaßt. - Im 14. Kapitel schreibt Papst Benedikt XVI. über die Ausführungen der Bischofsynode in Rom:
„Folglich hat die Synode empfohlen, »den Gläubigen zu helfen, das Wort Gottes von Privatoffenbarungen zu unterscheiden«. Diese »sind nicht dazu da, die endgültige Offenbarung Christi … zu „vervollständigen“, sondern sollen helfen, in einem bestimmten Zeitalter tiefer aus ihr zu leben«.
Der Wert der Privatoffenbarungen ist wesentlich unterschieden von der einer öffentlichen Offenbarung: Diese fordert unseren Glauben an, denn in ihr spricht durch Menschenworte und durch die Vermittlung der lebendigen Gemeinschaft der Kirche hindurch Gott selbst zu uns.
Der Maßstab für die Wahrheit einer Privatoffenbarung ist ihre Hinordnung auf Christus selbst. Wenn sie uns von ihm wegführt, dann kommt sie sicher nicht vom Heiligen Geist, der uns in das Evangelium hinein- und nicht aus ihm herausführt. Die Privatoffenbarung ist eine Hilfe zu diesem Glauben, und sie erweist sich gerade dadurch als glaubwürdig, dass sie auf die eine öffentliche Offenbarung verweist.
Die kirchliche Approbation einer Privatoffenbarung zeigt daher im wesentlichen an, dass die entsprechende Botschaft nichts enthält, was dem Glauben und den guten Sitten entgegensteht; es ist erlaubt, sie zu veröffentlichen, und den Gläubigen ist es gestattet, ihr in kluger Weise ihre Zustimmung zu schenken.“
Zunächst wird der wesentliche Unterschied zwischen der göttlichen (öffentlichen) Offenbarung und einer Privatoffenbarung erläutert. Sodann wird geklärt, daß eine kirchliche Anerkennung es den Gläubigen „gestattet“, einer Privatoffenbarung „in kluger Weise ihre Zustimmung zu schenken“.
Warum heißt es einschränkend „in kluger Weise“?
Weil selbst eine kirchlich genehmigte Privatoffenbarung kein „fünftes Evangelium“ darstellt, weil sie nicht zum Glaubensgut gehört - das mögen jene Gläubige berücksichtigen, die einer anerkannten Privatoffenbarung zustimmen. Der Glaube an eine approbierte „Erscheinung“ soll somit frei von jedem Übereifer, geschweige Fanatismus sein, sie sollte sich vielmehr „in kluger Weise“ artikulieren, wie das päpstliche Schreiben festhält.
Nachdem Papst Benedikt diesen Punkt geklärt hat, erläutert er den möglichen pastoralen Sinngehalt von Privatoffenbarungen für die Frömmigkeit der einzelnen Gläubigen:
„Eine Privatoffenbarung kann neue Akzente setzen, neue Weisen der Frömmigkeit herausstellen oder alte vertiefen. Sie kann einen gewissen prophetischen Charakter besitzen (vgl. 1Thess 5,19-21) und eine wertvolle Hilfe sein, das Evangelium in der jeweils gegenwärtigen Stunde besser zu verstehen und zu leben; deshalb soll man sie nicht achtlos beiseite schieben. Sie ist eine Hilfe, die angeboten wird, aber von der man nicht Gebrauch machen muss. Auf jeden Fall muss es darum gehen, dass sie Glaube, Hoffnung und Liebe nährt, die der bleibende Weg des Heils für alle sind.“
Der Papst erwähnt erneut, daß anerkannte Privatoffenbarungen eine Hilfe sein “können”, von der man aber „nicht Gebrauch machen muß“.
Ergänzend sei überdies auf Thomas von Aquin hingewiesen: „Cognitum est in cognoscente secundum modum cognoscentis.” (Summa theol., I, Q. XII, art. 4)
Das bedeutet: Der Empfänger einer Privatoffenbarung versteht und schildert diese immer entsprechend seiner Fassungskraft - sowohl in psychologischer wie in religiöser und intellektueller Hinsicht. Also auch dann, wenn eine Privatoffenbarung himmlischen Ursprungs ist, kommt sie nicht „eins-zu-eins“ beim Menschen an, sondern geht durch seinen Verstand, seine Sinne, seine Gefühle, seine Sprachwelt etc., was stets zu beachten ist.
Nun ein weiterer wegweisender Hinweis:
Kardinal Prosper Lambertini, der spätere Benedikt XIV. (1740-1758), schrieb als Chef des Hl. Offiziums (früherer Name für die vatikanische Glaubenskongregation) in seinem bekannten Werk „De servorum Dei beatificatione et sanctificatione“ folgende Richtlinien über Erscheinungen bzw. Offenbarungen, die kirchlich anerkannt sind:
„Was hat man von den Offenbarungen zu halten, die der Heilige Stuhl approbiert hat (…)?
Ich antworte darauf, daß ein Akt göttlichen Glaubens ihnen gegenüber weder notwendig noch möglich ist, sondern nur ein Akt menschlichen Glaubens nach den Regeln der Klugheit, die sie uns als wahrscheinlich und fromm glaubwürdig vorstellen.
Da also die Kirche die Verantwortlichkeit für sie nicht übernimmt, so bleibt die Frage: Welche Autorität haben dann schließlich die Privatoffenbarungen? Sie haben den Wert des Zeugnisses der Person, welche sie berichtet, nicht mehr und nicht weniger. Diese Person ist aber niemals unfehlbar.”
Diese Beispiele mögen genügen, um die kirchliche Nüchternheit bei der Beurteilung von “Privatoffenbarungen” aufzuzeigen und ihren Stellenwert in der Gesamtschau des Glaubens zu verdeutlichen.
Felizitas Küble, Leiterin des Christoferuswerks und des KOMM-MT-Verlags in Münster
Müssen Katholiken an Fatima, Lourdes etc. glauben?
Veröffentlicht: 28. Juni 2011 | Autor: Felizitas Küble | Einsortiert unter: Maria und ihre Wallfahrtsstätten, PRIVATOFFENBARUNG (anerkannte) | 1 Kommentar »Anerkannte Erscheinungen gehören nicht zum “Glaubensgut”
Wir bekommen seit Jahrzehnten immer wieder Briefe und Anfragen, wie es denn mit Fatima, Lourdes, Guadelupe und anderen kirchlich anerkannten Erscheinungen steht: Müssen Katholiken daran glauben oder nicht?
Die Antwort ist denkbar einfach: Kein Katholiken muß an Privatoffenbarungen glauben, auch nicht an die kirchlich gebilligten (an die nicht-anerkannten soll man sowieso nicht glauben). Fast alle angeblichen „Erscheinungen“ wurden von der Kirchenleitung ohnehin nicht anerkannt.
Nach dieser Erklärung erhebt sich meist der Einwand: „Aber wenn diese „Erscheinungen“ doch kirchlich anerkannt sind, warum ist es dann freigestellt, ob man daran glaubt der nicht?“
Hierauf gibt das katholische Lehramt selber die Antwort: Weil die Anerkennung einer sogenannten „Privatoffenbarung“ lediglich bedeutet, daß Katholiken daran glauben d ü r f e n , aber nicht, daß sie es m ü s s e n .
Die Anerkennung beinhaltet also keine Verpflichtung; sie ist lediglich ein „Türöffner“, eine Erlaubnis, ein kirchlicher „o.k.“-Stempel, eine Art „nihil obstat“ (= „Es steht dem nichts entgegen“) – mit anderen Worten: Eine Unbedenklichkeits-Erklärung, die zudem ohne Anspruch auf Unfehlbarkeit verkündet wird.
Eben dies wird im KKK, dem „Katechismus der Katholischen Kirche“, auch als sog. „Weltkatechismus“ bekannt, ausdrücklich erklärt. Dort heißt es unter Nr. 67:
“Im Laufe der Jahrhunderte gab es sog. “Privatoffenbarungen”, von denen einige durch die kirchliche Autorität anerkannt wurden. Sie gehören jedoch nicht zum Glaubensgut.”
Das bedeutet: Anerkannte Privatoffenbarungen sind nicht “nur” keineswegs unfehlbar (also kein Dogma), sie gehören nicht einmal zum „depositum fidei“, sind also kein Bestandteil des (hinterlegten, überlieferten) “Glaubensgutes”. Daher gehören sie nicht zu den katholischen Lehraussagen und sie sind kein Inhalt offizieller kirchlicher Verkündigung.
Wie steht es vergleichsweise mit den – nicht wenigen - kirchlich klar abgelehnten „Erscheinungen“, die ausdrücklich als „nicht übernatürlich“ verurteilt wurden?
Es ist Katholiken – und vor allem Priestern - nicht erlaubt, an derartige „Visionen“, „Botschaften“ etc. zu glauben, zumal diese in einem meist langwierigen Untersuchungsverfahren geprüft und für verwerflich oder zumindest unzuverlässig befunden wurden - mitunter wurde auch die Unglaubwürdigkeit der sog. „Seher“ festgestellt. Die Kirche wünscht nicht, daß man solchen „Privatoffenbarungen“ anhängt, zumal die christliche Botschaft durch Aberglaube und wundersüchtige Leichtgläubigkeit der Lächerlichkeit ausgesetzt würde.
Gleichwohl steht die Frage im Raum: Warum zeigt sich die katholische Kirche derart zurückhaltend bis kritisch gegenüber „Privatoffenbarungen“ und „Erscheinungen“?
Ist dies erst in neuerer Zeit so - oder handelt es sich um eine kirchliche Dauerhaltung, um eine grundsätzliche Vorsicht?
Es geht hier tatsächlich um eine prinzipielle kirchliche Mentalität, die immer schon vorhanden war und stets verkündet worden ist. Was ist nun die theologische „Ursache“ dafür?
Die kath. Kirche hat immer behauptet, daß die „Offenbarung Gottes“ mit dem Tod des letzten Apostels bzw. dem Ende der apostolischen Zeit abgeschlossen ist. Folglich kann es danach keine für die Kirche verbindlichen „Offenbarungen“ mehr geben, die göttliche Autorität beanspruchen könnten.
Diese Lehraussage wurde zwar nie dogmatisiert (für unfehlbar erklärt), aber dies deshalb nicht, weil sie durch die Jahrtausende hindurch derart selbstverständlich und unter „Rechtgläubigen“ ohnehin unumstritten war, daß sich eine spezielle Dogmatisierung erübrigte, zumal das Neue Testament klar bezeugt:
„Nachdem Gott viele Male und auf viele Weise durch die Propheten gesprochen hatte, hat ER zuletzt zu uns gesprochen durch seinen Sohn.” (Hebr 1,1-2).
Die Aussage über die Vollendung der göttlichen Offenbarung gilt theologisch als ein sogenanntes „Axiom“ - also eine „Denkvoraussetzung“, eine wesentliche Grundaussage, die einer Reihe von Einzel-Dogmen zugrunde liegt und diesen „vorausgeht“.
Dieses Axiom, wonach die Offenbarung Gottes mit dem Tod des letzten Apostels abgeschlossen ist, gilt natürlich auch für Katholiken von heute – und eben deshalb heißt es im „Weltkatechismus“, daß anerkannte „Privatoffenbarungen“ nicht zum „Glaubensgut“ der Kirche gehören; sie können daher die “göttliche Offenbarung” nicht ergänzen und ihr nichts wegnehmen, können aber dieses Glaubensgut im Leben einzelner Katholiken vertiefen.
Dies ist lediglich die konsequente (theo)logische Schlußfolgerung aus dem Axiom, wonach die göttliche Offenbarung mit dem Tod des letzten Apostels vollendet ist.
Felizitas Küble, Leiterin des KOMM-MIT-Verlags und des Christoferuswerks in Münster
Der kirchliche Stellenwert von Privatoffenbarungen
Veröffentlicht: 21. Juni 2011 | Autor: Felizitas Küble | Einsortiert unter: Maria in Dogma und Kirche, Maria und ihre Wallfahrtsstätten, PRIVATOFFENBARUNG (anerkannte) | Schreibe einen Kommentar »Grundsatz-Erklärung Kardinal Ratzingers vom 26. Juni 2000
Papst Benedikt hat, als er noch Kardinal Joseph Ratzinger hieß, zum Status der sog. Privatoffenbarungen grundsätzlich Stellung bezogen - und zwar am 26.6.2000 anläßlich der vatikanischen Pressekonferenz über das „Dritte Geheimnis von Fatima“.
Bevor er konkret auf dieses zu sprechen kam, äußerte sich der damalige Präfekt der Glaubenskongregation prinzipiell-theologisch zum Stellenwert von Privatoffenbarungen; dabei ging er selbstverständlich von kirchlich anerkannten Erscheinungen aus, da die sonstigen Phänomene ohnehin keinen (positiven) „Rang“ besitzen.
Kardinal Ratzinger erläuterte den Unterschied zwischen der göttlichen (öffentlichen) Offenbarung und den sog. Privatoffenbarungen, also kirchlich anerkannten Erscheinungen.
Dabei erwähnte er eingangs die überlieferte, verbindliche Lehre der Kirche, wonach zwischen der “öffentlichen Offenbarung” und den Privatoffenbarungen nicht nur ein gradueller, sondern ein wesentlicher Unterschied besteht.
In der Schrift “Die Botschaft von Fatima”, die von der Glaubenskongregation herausgegeben wurde, sind Kardinal Ratzingers Ausführungen über den grundsätzlichen Rang der Privatoffenbarungen dokumentiert.
Hieraus entnehmen wir folgende Passagen im Wortlaut:
“Öffentliche Offenbarung und Privatoffenbarungen – ihr theologischer Ort.
Bevor wir den Versuch einer Interpretation unternehmen, (…) sind einige grundsätzliche Klärungen darüber notwendig, wie nach der Lehre der Kirche Phänomene wie dasjenige von Fatima grundsätzlich ins Leben des Glaubens einzuordnen sind.
Die Lehre der Kirche unterscheidet zwischen der “öffentlichen Offenbarung” und den “Privatoffenbarungen”.
Zwischen beiden besteht nicht nur ein gradueller, sondern ein wesentlicher Unterschied.
Das Wort “öffentliche Offenbarung” bezeichnet das der ganzen Menschheit zugedachte Offenbarungshandeln Gottes, das seinen Niederschlag in der zweiteiligen Bibel aus Altem und Neuem Testament gefunden hat.
“Offenbarung” heißt es, weil Gott darin sich selbst Schritt um Schritt den Menschen zu erkennen gegeben hat, bis zu dem Punkt hin, da er selbst Mensch wurde, um durch den menschgewordenen Sohn Jesus Christus die ganze Welt an sich zu ziehen und mit sich zu vereinigen…
Weil Gott nur einer ist, ist auch die Geschichte, die er mit der Menschheit eingeht, eine einzige, die für alle Zeiten gilt und mit Leben, Tod und Auferstehung Jesu Christi ihre Vollendung erreicht hat.
In Christus hat Gott alles, nämlich sich selbst gesagt, und deswegen ist die Offenbarung mit der Gestaltwerdung des Christusgeheimnisses im Neuen Testament abgeschlossen.
Der ‘Katechismus der Katholischen Kirche’ zitiert, um diese Endgültigkeit und Vollständigkeit der Offenbarung zu verdeutlichen, einen Text des heiligen Johannes vom Kreuz:
“Seit er uns seinen Sohn geschenkt hat, der sein Wort ist, hat Gott uns kein anderes Wort zu geben. Er hat alles zumal in diesem einen Worte gesprochen… Denn was er ehedem nur stückweise zu den Propheten geredet, das hat er nunmehr im ganzen gesprochen, indem er uns das Ganze gab, nämlich seinen Sohn.
Wer demnach jetzt noch ihn befragen oder von ihm Visionen oder Offenbarungen haben wollte, der würde nicht bloß unvernünftig handeln, sondern Gott geradezu beleidigen, weil er seine Augen nicht einzig auf Christus richten würde, ohne jegliches Verlangen nach anderen oder neuen Dingen” (KKK 65, Carm. 2,22).“
Soweit Kardinal Ratzinger auf der erwähnten Pressekonferenz. Mit diesen Erläuterungen verkündete der damalige Präfekt der Glaubenskongregation nichts Neues, sondern rief vielmehr die diesbezügliche Lehre der Kirche in Erinnerung, wonach die Offenbarung Gottes mit dem Tod des letzten Apostels bzw dem Ende der apostolischen Zeit abgeschlossen ist.
Anerkannte Privatoffenbarungen „gehören nicht zum Glaubensgut“, worauf der Weltkatechismus (KKK) ebenfalls hinweist; sie sind kein Bestandteil amtlicher kirchlicher Verkündigung, können dieser nichts hinzufügen und nichts wegnehmen, können aber für den einzelnen Katholiken eine spirituelle Vertiefung des Glaubens bewirken.
Wenn die Kirche eine Erscheinung anerkennt, dann bedeutet dies für den Gläubigen eine Erlaubnis, keine Verpflichtung.
Felizitas Küble, Leiterin des Christoferuswerks in Münster
