München: Preisverleihung an Weihbischof Laun inklusive Eklat einer Direktorin
Veröffentlicht: 14. Oktober 2013 Abgelegt unter: KIRCHE + RELIGION aktuell | Tags: Christa Meves, LDEZ, München, Preisverleihung, Schulbuch, Weihbischof Laun 2 KommentareVon Christa Meves
Am 3. Oktober ist es gelungen, im Künstlerhaus zu München mit einer Feier vor großem Publikum einen katholischen Geistlichen zu ehren, der sich in Unermüdlichkeit als ein einsamer Fels in der Brandung des ideologischen Mainstream erwiesen hat, indem er öffentlich gefährlichen Entstaltungsprozessen entgegengewirkt hat:
Durch die Schulbuch-Preisverleihung des Vereins LDEZ „Lernen für die deutsche und europäische Zukunft“ an Weihbischof Prof. Dr. Andreas Laun aus Salzburg für sein Buch „Der Christ in der modernen Welt“.
Es wurden erhebende Stunden mit tiefgründigen Beiträgen und einer würdigen musikalischen Umrahmung.
Doch möge man nicht meinen, dass dergleichen Veranstaltungen in unserer Demokratie noch ohne Beeinträchtigungen möglich sind, schon gar nicht, wenn Christliches im Vordergrund steht.
Hier z. B. sollte ein Unterrichtswerk hervorgehoben werden, dessen Ziel darin besteht, die Grundlagen des christlichen Abendlandes in eindeutigen Präzision darzustellen.
Die sich über Monate erstreckenden Vorbereitungen der Akteure ging allerdings in aller Sachlichkeit vor sich, mit unterschriebenen Verträgen für die Anmietung des Festsaales und aller benötigten Einzelheiten auch durch bereits schriftlich vollzogene Anzahlungen.
Aber wenige Tage vor dem Termin erhielt der Vorstand den Anruf einer Dame, die angab, die Direktorin des Hauses zu sein und mit schneidender Stimme erklärte, für eine Preisverleihung an Weihbischof Laun die Tore des Künstlerhauses nicht öffnen zu wollen: „Dies ist ein Mann, der ausgrenzt und diffamiert. Für so eine Person haben wir keinen Platz.“
Das würde eine Rufschädigung ihres Hauses bedeuten, erklärte sie. In ihren Statuten gäbe es einen Paragraphen, der Abmachungen widerrufen könne, „wenn diese dem Hause schaden würden“. Der Vorstand schaltete unverzagt seinen Justiziar ein, der mit Erfolg der rigorosen Verweigerung rechtlich Einhalt gebot.
Dem Veranstalter wurde aber gedroht, man würde vor der Festversammlung eine Erklärung abgeben. Die diese Unsicherheit hervorrufende Dame erschien dann kurz vor Beginn der Veranstaltung und verbot zunächst mit laut erregter Stimme den sich positionierenden Kamerateams, die Veranstaltung filmisch aufzunehmen.
Sie drohte mit sofortiger Räumung durch die Polizei. Die Kameraleute ließen sich aber berechtigterweise nicht einschüchtern und wussten zu erklären, dass ein Gesetz in unserer Demokratie Pressefreiheit garantiere, und ein solches Verbot für sie nicht gälte, wenn das Einvernehmen der Veranstalter und Redner vorläge.
Durch diese Erklärung fiel plötzlich dieser aufgeblähte Luftballon einer kurz vor Beginn gefährdeten Veranstaltung in sich zusammen: Die sich allmächtig gebärdende Dame entschwand….
Unter den Zuhörern breitete sich Entspannung aus, der Festakt konnte beginnen und ungestört, wenn auch ohne Foyerbeleuchtung seinen festlich vorbereiteten Lauf nehmen.
Es war nicht zu vernehmen, dass diese eindeutig unrechtliche Kleindiktatur zu München in der Öffentlichkeit zu einigem Aufsehen geführt hätte.
Gehört es auch zu unserer freiheitlichen Demokratieform, ehrenwerte Christen in plötzlich unrechtlicher Aufwallung den Zutritt zu korrekt gemieteten Räumlichkeiten zu verweigern?
Ist es erlaubt, in dieser Weise einen absolut unbescholtenen hohen ausländischen Geistlichen, dazu sogar einen aus der Münchener Nachbardiözese, in dieser Weise öffentlich zu beleidigen?
Weihbischof Laun ist einer der großen Lebensschützer, die entsprechenden Demonstrationen persönlich vorangehen. Darf eine solche Persönlichkeit, die bereits durch solches Verhalten unerschrockene Tapferkeit und Einstehen für die biblische Wahrheit und die Prämissen seiner Kirche zeigt, durch eine solche völlig unangemessene Verhaltensweise verunglimpft werden?
Ich meine, für wache Menschen in unserer Republik ist dieser Vorfall ein bedenkliches Zeichen für diktatorischen Mob unrechtlicher, ja niveauloser Art. Christen in einem gefüllten Saal haben an diesem Feiertag einem hohen Vertreter der großen alten christlichen Kultur des Abendlandes eine Auszeichnung für sein tatkräftiges Bemühen um deren Erhaltung präsentiert.
Mit Erschütterung müssen wir zur Kenntnis geben, dass solchen Rückfällen in die Barbarei Widerstand entgegengesetzt werden sollte. Das ist hierzulande glücklicherweise, wie dieser Fall zeigt, gelegentlich immer noch mit rechtlichen Mitteln möglich.
EU-Parlament gegen den europäischen Bürgerwillen zum Embryonenschutz
Veröffentlicht: 14. Oktober 2013 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Abtreibung, Embryonenschutz, EU-Parlament, europäische Bürgerinitiative, Lebensrecht, one of us, reproduktive Gesundheit Hinterlasse einen KommentarAls Trotzreaktion auf den überraschenden Erfolg der Europäischen Bürgerinitiative ONE OF US bzw. „1-von-uns“ plant das Europäische Parlament, eine Entschließung zur Förderung von Abtreibungen in den Mitgliedsstaaten, in der EU und weltweit zu verabschieden (A7-0306/2013).
Damit neutralisieren die Straßburger EU-Volksvertreter politisch das überraschend gute Abschneiden der Europäischen Bürgerinitiative zum Lebensrechtsschutz. Die Abstimmung soll am 22. Oktober im Plenum in Straßburg stattfinden, eine Woche vor dem Ablauf der bislang erfolgreichsten Bürgerinitiative zum Lebensrechtsschutz in der Geschichte der EU.
Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs entschied höchstrichterlich im Fall C-34/10 „Greenpeace vs. Brüstle“, dass der Mensch ab der Befruchtung ein Mensch ist und dass der menschliche Embryo ein präzises Stadium in der Entwicklung des menschlichen Körpers darstellt, weswegen die Menschenwürde des Embryos durch europäische und internationale Rechtsinstrumente geschützt ist.
Die Europäische Bürgerinitiative „1-von-uns“ hat zum Ziel, dieses Grundsatzurteil in allen Politikbereichen umzusetzen, bei denen das Leben und die Menschenwürde des menschlichen Embryos auf dem Spiel stehen: Stammzellforschung, Abtreibung, „reproduktive Gesundheit“.
Die EU-Kommission, politisch und juristisch für die Prüfung aller Europäischen Bürgerinitiativen verantwortlich, genehmigte dieses Anliegen. Bis heute unterstützten fast 1,3 Millionen Bürger in 14 Mitgliedsstaaten den Embryonenschutz.
Weil Abtreibung auf allen politischen Entscheidungsebenen umstritten ist, wurde der neutrale Begriff „sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundenen Rechte“ eingeführt. Bei dieser inklusiven Definition überdecken sich die Begriffe wie bei einer russischen Matrjoschka:
Reproduktive Gesundheit beinhaltet Fruchtbarkeitsregulierung, und diese wiederum beinhaltet Abtreibung. Diese Schachteldefinition erlaubt, Abtreibung politisch zu fördern und mit Steuergeldern zu finanzieren, ohne das politische Un-Wort zu erwähnen.
Mit der Entschließungsvorlage <Titre>über sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte nehmen die Europa-Parlamentarier eine Vertragsverletzung gegenüber den Mitgliedsstaaten in Kauf.
Die Straßburger EU-Vertreter reihen verschiedene EU-Politikbereiche aneinander und erschaffen sich somit eine künstliche Handlungsgrundlage:
Vollzuständigkeiten bei der Außenpolitik und der Entwicklungshilfe, den Freizügigkeitsregeln für Bürger und Dienstleistungen, der Durchsetzung von EU-Rechtsvorschriften, den Grundrechten und den Antidiskriminierungregeln, beim Minderheitenschutz und beim Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedsstaaten, sowie Teilzuständigkeiten im öffentliche Gesundheitswesen und im Bildungswesen.
Die in der EU-Grundrechtecharta garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit und die Gewissensverweigerung, die darauf beruht, werden hingegen ausdrücklich als Hindernis erkannt. Der luxemburgische Regierungschef Jean-Claude Juncker, langjähriger Vorsitzender der Euro-Gruppe, bezeichnete dieses Prinzip mit den Worten:
„Wir beschließen etwas….bis es kein Zurück mehr gibt…“
„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“
Der 40 Seiten lange „Bericht A7-0306/2013 über sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte (2013/2040(INI))“ geht von der Erwägung aus, dass der Widerstand gegen Abtreibung in Europa und weltweit zugenommen hat und dass der Zugang dazu noch in drei Mitgliedstaaten (Irland, Malta und Polen) verboten ist. In anderen Mitgliedstaaten ist Abtreibung zwar weiterhin erlaubt, werde jedoch durch „Hindernisse, wie die missbräuchliche Inanspruchnahme der Verweigerung aus Gewissensgründen des medizinischen Personals“, obligatorische Wartefristen und „voreingenommene Beratung“ immer schwerer zugänglich.
Außerdem bestünde die Gefahr, den Zugang zu Abtreibungs-Diensten einzuschränken. Außerdem greift das EP die Konkordate scharf an, denn Abtreibung sei ein „Grundrecht, das nicht aus religiösen Gründen, beispielsweise durch den Abschluss von Konkordaten, beschnitten werden sollte“.
Daher fordert das EP die Mitgliedstaaten auf, den Zugang zu Abtreibung durch einen „rechtsbasierten Ansatz ohne Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit, der Wohnsituation, des Migrationsstatus, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, der Gesundheit oder des Familienstands“ sicherzustellen.
Ein „rechtsbasierter Ansatz ohne Diskriminierung“ bedeutet im Klartext ein allgemeines Grundrecht auf Abtreibung. So soll Abtreibung als EU-Grundrecht durch die Hintertür eingeführt werden! Das Europäische Parlament fordert zudem von den Mitgliedstaaten eine Finanzierungsgarantie für Abtreibungsorganisationen. Hauptforderung des EU-Parlaments ist jedoch die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen als „Notwendigkeit des Menschenrechts“.
Wörtlich heißt es:
„Das EU-Parlament empfiehlt, dass aus Erwägungen der Menschenrechte und der öffentlichen Gesundheit hochwertige Dienste im Bereich des Schwangerschaftsabbruches innerhalb der Systeme der öffentlichen Gesundheit der Mitgliedstaaten legal, sicher und für alle Menschen zugänglich gemacht werden sollten, einschließlich Frauen, die keinen Wohnsitz in dem betreffenden Mitgliedstaat haben und diese Dienste häufig in andern Ländern in Anspruch nehmen, weil die Gesetze über den Schwangerschaftsabbruch in ihrem Herkunftsland restriktiv sind, um illegale Schwangerschaftsabbrüche, die ein erhebliches Risiko für die physische und psychische Gesundheit der Frauen darstellen, zu vermeiden.“
Während der Abstimmung im federführenden Frauenausschuss wurden alle Änderungsanträge abgelehnt, die von den deutschen Abgeordneten Bernd Posselt, Martin Kastler, Peter Liese, Christa Klaß, Angelika Niebler und der Slowakin Anna Záborská eingereicht wurden.
Diese Änderungsanträge zielten vor allem auf die Einhaltung des Rechts und den politischen Zuständigkeiten im Politikbereich Abtreibung. Alles wurde abgelehnt und der Bericht nur von 14 Mitgliedern angenommen. 7 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen sowie 2 nicht mitstimmende Mitglieder im Frauenausschuss beweisen, dass diese Entschließungsvorlage nicht konsensfähig ist. Die Slowakin Anna Záborská, Leiterin der Arbeitsgruppe Familienpolitik des EP und frühere Vorsitzende des Frauenausschusses, gab zudem ein Minderheitsvotum ab, ein nur in wichtigen Ausnahmefällen angewandtes parlamentarisches Instrument.
Über die Einfügung dieser Entschließung in den vorläufigen Entwurf der Tagesordnung entschieden die Verwaltungsbeamten. Die gewählten Volksvertreter hatten erst einmal nichts zu sagen, sie entscheiden erst in einer Woche.
Die christdemokratische Europäische Volkspartei (zu der CDU, CSU und ÖVP gehören) wird das Thema erst in einer Fraktionssitzung am 16. Oktober beraten. Doch schon jetzt weiß man, dass die EVP in ihren ureigenen politischen Anliegen tief gespalten ist. So ergab eine namentliche Abstimmung zum Bericht „Genderzid – Die fehlenden Frauen“ vor kurzem, dass der Schutz des menschlichen Lebens ab der Befruchtung als politische Aufgabe von den Europäischen Christdemokraten nicht ernst genommen wird, selbst wenn er im politischen Grundsatzprogramm festgeschrieben ist und zu den politischen Fundamenten der EVP gehört.
Die Fraktionsvorsitzenden entscheiden über den Entwurf der Tagesordnung am Donnerstag, den 17. Oktober, in Brüssel. Bei der Annahme der Tagesordnung am Montag, 21. Oktober, durch das Plenum in Straßburg können die Abgeordneten den Entwurf der Tagesordnung noch verändern und die Absetzung des Berichts von der Tagesordnung beschließen.
Bis dahin haben alle Unterstützer der Europäischen Bürgerinitiative „1-von-uns“ Gelegenheit, sich fraktionsübergreifend an alle Europa-Abgeordneten zu wenden mit der Bitte, den Bericht A7-0306/2013 zur Neuberatung in den Frauen-Ausschuss zurückzuverweisen oder eine Verschiebung der Abstimmung zu beantragen. Sollte das nicht gelingen, müssen die MdEP am Dienstag, 22. Oktober, in namentlicher Abstimmung gegen die Vorlage stimmen.
Nur so kann das erst durch den Lissabon-Vertrag geschaffene Instrument der Bürgerbeteiligung in der EU langfristig respektiert werden. Die Annahme der Entschließung würde andernfalls nämlich bedeuten, dass jede Europäische Bürgerinitiative durch eine Entschließung der europäischen Volksvertreter ad absurdum geführt werden kann.
Verschwendung: EU-Milliarde versickerte in den Palästinensergebieten
Veröffentlicht: 14. Oktober 2013 Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: EU, Hamas, Milliarde, Palästinensergebiete, Westjordanland Ein KommentarEin offizieller Bericht der EU belegt: In den Palästinensergebieten versickern Abermillionen an Hilfsgeldern aus der EU.
Der vom Europäischen Gerichtshof in Auftrag gegebene Bericht ist noch nicht veröffentlicht worden, wurde vorab aber am Sonntag von der britischen Sunday Times vorgestellt. Demnach seien zwischen 2008 und 2012 vom EU-Hauptsitz in Brüssel aus 1,95 Mrd. Euro an Finanzhilfe überwiesen worden.
Empfänger: das von Palästinenserpräsident Mahmud Abbas geführte sogenannte Westjordanland sowie der Hamas-kontrollierte Gazastreifen.
Der Einfluss über die Verwendung des Geldes seitens der EU stellte sich nun als minimal heraus. Dem Bericht zufolge wurden eine Milliarde Euro verschwendet oder sind durch Korruption verloren gegangen.
EU-Ermittler haben sich für den Report im Westjordanland, Ostjerusalem und dem Gazastreifen ein eigenes Bild gemacht und „signifikante Fehlbeträge“ in der Verwaltung der Hilfsgelder für die Palästinenser feststellen müssen.
Quelle: http://www.israelheute.de
Christus beklagt die Wundersucht des Volkes
Veröffentlicht: 14. Oktober 2013 Abgelegt unter: BIBEL bzw. liturgische Lesungen | Tags: Jesus, Jona, Ninive, Salomo, Zeichen Hinterlasse einen KommentarHeutige liturgische Lesung der kath. Kirche: Lk 11,29-32:
Als immer mehr Menschen zu ihm kamen, sagte er: Diese Generation ist böse. Sie fordert ein Zeichen; aber es wird ihr kein anderes gegeben werden als das Zeichen des Jona. Denn wie Jona für die Einwohner von Ninive ein Zeichen war, so wird es auch der Menschensohn für diese Generation sein.
Die Königin des Südens wird beim Gericht gegen die Männer dieser Generation auftreten und sie verurteilen; denn sie kam vom Ende der Erde, um die Weisheit Salomos zu hören. Hier aber ist einer, der mehr ist als Salomo.
Die Männer von Ninive werden beim Gericht gegen diese Generation auftreten und sie verurteilen; denn sie haben sich nach der Predigt des Jona bekehrt. Hier aber ist einer, der mehr ist als Jona.
Gnade sei mit euch und Friede von Gott!
Veröffentlicht: 14. Oktober 2013 Abgelegt unter: BIBEL bzw. liturgische Lesungen | Tags: Friede, Gnade, Gott, Heilige, Jesus, paulus, Vater Hinterlasse einen KommentarHeutige liturgische Lesung der kath. Kirche: Röm 1,1-7:
Paulus, Knecht Christi Jesu, berufen zum Apostel, auserwählt, das Evangelium Gottes zu verkünden, das er durch seine Propheten im voraus verheißen hat in den heiligen Schriften:
Das Evangelium von seinem Sohn, der dem Fleisch nach geboren ist als Nachkomme Davids, der dem Geist der Heiligkeit nach eingesetzt ist als Sohn Gottes in Macht seit der Auferstehung von den Toten, das Evangelium von Jesus Christus, unserem HERRN.
Durch IHN haben wir Gnade und Apostelamt empfangen, um in seinem Namen alle Heiden zum Gehorsam des Glaubens zu führen;
zu ihnen gehört auch ihr, die ihr von Jesus Christus berufen seid.
An alle in Rom, die von Gott geliebt sind, die berufenen Heiligen:
Gnade sei mit euch und Friede von Gott, unserem Vater, und von unserem HERRN Jesus Christus.