Glaubenskongregation: Gerhard Kardinal Müller erläutert biblische und kirchliche Gründe für das unauflösliche Eheband
Veröffentlicht: 22. September 2014 Abgelegt unter: EHE, FAMILIE und ELTERNRECHT, Kardinal Gerhard MÜLLER | Tags: Christus, Ehe, Ehe-Sakrament, Ehescheidung, Familie, Gerhard L. Müller, Glaubenspräfekt, Gott, Jesus, Katholische Kirche, Papst, Sakrament, Unauflöslichkeit Ein KommentarZur Unauflöslichkeit der Ehe 
und zur Debatte um die zivil Wiederverheirateten und die Sakramente
von
Erzbischof Gerhard Ludwig Müller
Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre
Die Diskussion über die Problematik der Gläubigen, die nach einer Scheidung eine neue zivile Verbindung eingegangen sind, ist nicht neu. Von der Kirche wurde sie immer mit großem Ernst und in helfender Absicht für die betroffenen Menschen geführt. Denn die Ehe ist ein besonders tief in die persönlichen, sozialen und geschichtlichen Gegebenheiten eines Menschen hinabreichendes Sakrament.
Aufgrund der zunehmenden Zahl der Betroffenen in Ländern alter christlicher Tradition handelt es sich um ein pastorales Problem von großer Tragweite. Heute fragen sich durchaus gläubige Menschen ernsthaft: Kann die Kirche die wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen nicht unter bestimmten Bedingungen zu den Sakramenten zulassen?
Sind ihr in dieser Angelegenheit für immer die Hände gebunden? Haben die Theologen wirklich schon alle diesbezügliche Implikationen und Konsequenzen frei gelegt?
Diese Fragen müssen im Einklang mit der katholischen Lehre über die Ehe erörtert werden. Eine verantwortungsvolle Pastoral setzt eine Theologie voraus, die sich „dem sich offenbarenden Gott mit Verstand und Willen voll unterwirft und seiner Offenbarung willig zustimmt“ (II. Vatikanisches Konzil, Konstitution Dei verbum, Nr. 5).
Um die authentische Lehre der Kirche verständlich zu machen, müssen wir vom Wort Gottes ausgehen, das in der Heiligen Schrift enthalten, in der kirchlichen Tradition ausgelegt und vom Lehramt verbindlich interpretiert wird.
Das Zeugnis der Heiligen Schrift
Es ist nicht unproblematisch, unsere Frage unvermittelt in das Alte Testament hineinzutragen, weil damals die Ehe noch nicht als Sakrament betrachtet wurde. Das Wort Gottes im Alten Bund ist aber insofern für uns von Bedeutung, als Jesus in dieser Tradition steht und von ihr her argumentiert.
Im Dekalog steht das Gebot „Du sollst nicht die Ehe brechen!“ (Ex 20,14), an anderer Stelle wird eine Ehescheidung aber als möglich angesehen. Mose bestimmt nach Dtn 24,1-4, dass ein Mann seiner Frau eine Scheidungsurkunde ausstellen und sie aus seinem Haus entlassen kann, wenn sie nicht mehr sein Wohlgefallen findet. Im Anschluss daran können Mann und Frau eine neue Ehe eingehen.
Neben dem Zugeständnis der Scheidung findet sich im Alten Testament aber auch ein gewisses Unbehagen gegenüber dieser Praxis. Wie das Ideal der Monogamie, so ist auch das Ideal der Unauflöslichkeit in dem Vergleich enthalten, den die Propheten zwischen dem Bund Jahwes mit Israel und dem Ehebund anstellen.
Der Prophet Maleachi bringt dies deutlich zum Ausdruck: „Handle nicht treulos an der Frau deiner Jugend…, mit der du einen Bund geschlossen hast“ (Mal 2,14-15).
Vor allem Kontroversen mit den Pharisäern waren für Jesus Anlass, sich mit dem Thema auseinander zu setzen. Er distanzierte sich ausdrücklich von der alttestamentlichen Scheidungspraxis, die Mose gestattet hatte, weil die Menschen „so hartherzig“ waren, und verwies auf den ursprünglichen Willen Gottes:
„Am Anfang der Schöpfung… hat Gott sie als Mann und Frau geschaffen. Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen, und die zwei werden ein Fleisch sein. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“ (Mk 10,5-9; vgl. Mt 19,4-9; Lk 16,18).
Die katholische Kirche hat sich in Lehre und Praxis stets auf diese Worte Jesu über die Unauflöslichkeit der Ehe bezogen. Das Band, das die beiden Ehepartner innerlich miteinander verbindet, ist von Gott selbst gestiftet. Es bezeichnet eine Wirklichkeit, die von Gott kommt und deshalb nicht mehr in der Verfügung der Menschen steht.
Heute meinen einige Exegeten, diese Herrenworte seien schon in apostolischer Zeit mit einer gewissen Flexibilität angewandt worden: und zwar bei porneia/Unzucht (vgl. Mt 5,32; 19,9) und im Fall der Trennung zwischen einem christlichen und einem nicht christlichen Partner (vgl. 1 Kor 7,12-15).
Die Unzuchtsklauseln wurden freilich in der Exegese von Anfang an kontrovers diskutiert. Viele sind der Überzeugung, dass es sich dabei nicht um Ausnahmen von der Unauflöslichkeit der Ehe, sondern um ungültige eheliche Verbindungen handle. Jedenfalls kann die Kirche ihre Lehre und Praxis nicht auf umstrittene exegetische Hypothesen aufbauen. Sie muss sich an die klare Lehre Christi halten.
Paulus verkündet das Verbot der Scheidung als ausdrücklichen Willen Christi:
„Den Verheirateten gebiete nicht ich, sondern der Herr: Die Frau soll sich vom Mann nicht trennen – wenn sie sich aber trennt, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich wieder mit dem Mann –, und der Mann darf die Frau nicht verstoßen“ (1 Kor 7,10-11).
Zugleich lässt er auf Grund eigener Autorität zu, dass sich ein Nichtchrist von seinem christlich gewordenen Partner trennen kann. In diesem Fall ist der Christ „nicht gebunden“, unverheiratet zu bleiben (1 Kor 7,12-16).
Ausgehend von dieser Stelle erkannte die Kirche, dass nur die Ehe zwischen einem getauften Mann und einer getauften Frau Sakrament im eigentlichen Sinn ist und nur für diese die unbedingte Unauflöslichkeit gilt. Die Ehe von Ungetauften ist zwar auf die Unauflöslichkeit hingeordnet, kann aber unter Umständen – eines höheren Gutes wegen – aufgelöst werden (Privilegium Paulinum).
Es handelt sich hier also nicht um eine Ausnahme vom Herrenwort. Die Unauflöslichkeit der sakramentalen Ehe, der Ehe im Raum des Christusmysteriums, bleibt gewahrt.
Von großer Bedeutung für die biblische Grundlegung des sakramentalen Eheverständnisses ist der Epheserbrief, in dem es heißt: „Ihr Männer, liebt eure Frauen, wie Christus die Kirche geliebt und sich für sie hingegeben hat“ (Eph 5,25).
Und etwas weiter schreibt der Apostel: „Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden, und die zwei werden ein Fleisch sein. Dies ist ein tiefes Geheimnis; ich beziehe es auf Christus und die Kirche“ (Eph 5,31-32).
Die christliche Ehe ist ein wirksames Zeichen des Bundes zwischen Christus und der Kirche. Weil sie die Gnade dieses Bundes bezeichnet und mitteilt, ist die Ehe zwischen Getauften ein Sakrament.
Das Zeugnis der kirchlichen Tradition
Für die Herausbildung der kirchlichen Position bilden sodann die Kirchenväter und die Konzilien wichtige Zeugnisse. Für die Väter sind die biblischen Weisungen bindend. Sie lehnen die staatlichen Ehescheidungsgesetze als mit der Forderung Jesu unvereinbar ab. Die Kirche der Väter hat Ehescheidung und Wiederheirat zurückgewiesen, und zwar aus Gehorsam gegenüber dem Evangelium. In dieser Frage ist das Zeugnis der Väter eindeutig.
In der Väterzeit wurden geschiedene Gläubige, die zivil wieder geheiratet haben, auch nicht nach einer Bußzeit zu den Sakramenten zugelassen. Einige Vätertexte lassen wohl erkennen, dass Missbräuche nicht immer rigoros zurückgewiesen wurden und hin und wieder für sehr seltene Grenzfälle pastorale Lösungen gesucht wurden.
In manchen Gegenden kam es später, vor allem aufgrund der zunehmenden Verflechtung von Staat und Kirche, zu größeren Kompromissen. Im Osten setzte sich diese Entwicklung weiter fort und führte, besonders nach der Trennung von der Cathedra Petri, zu einer immer liberaleren Praxis.
Heute gibt es in den orthodoxen Kirchen eine Vielzahl von Scheidungsgründen, die zumeist mit dem Verweis auf die Oikonomia, die pastorale Nachsicht in schwierigen Einzelfällen, gerechtfertigt werden, und den Weg zu einer Zweit- und Drittehe mit Bußcharakter öffnen.
Mit dem Willen Gottes, wie er in den Worten Jesu über die Unauflöslichkeit der Ehe eindeutig zum Ausdruck kommt, ist diese Praxis nicht zu vereinbaren. Sie stellt jedoch ein nicht zu unterschätzendes ökumenisches Problem dar.
Im Westen wirkte die Gregorianische Reform den Liberalisierungstendenzen entgegen und stellte die ursprüngliche Auffassung der Schrift und der Väter wieder her. Die katholische Kirche hat die absolute Unauflöslichkeit der Ehe selbst um den Preis großer Opfer und Leiden verteidigt.
Das Schisma einer vom Nachfolger Petri abgelösten „Kirche von England“ erfolgte nicht aufgrund von Lehrdifferenzen, sondern weil der Papst dem Drängen von König Heinrich VIII. nach Auflösung seiner Ehe aus Gehorsam gegenüber dem Wort Jesu nicht nachkommen konnte.
Das Konzil von Trient hat die Lehre von der Unauflöslichkeit der sakramentalen Ehe bestätigt und erklärt, dass diese der Lehre des Evangeliums entspricht (vgl. DH 1807).
Manchmal wird behauptet, dass die Kirche die orientalische Praxis faktisch toleriert habe. Das trifft aber nicht zu. Die Kanonisten sprachen immer wieder von einer missbräuchlichen Praxis. Und es gibt Zeugnisse, dass Gruppen orthodoxer Christen, die katholisch wurden, ein Glaubensbekenntnis mit einem ausdrücklichen Verweis auf die Unmöglichkeit von Zweit- und Drittehen zu unterzeichnen hatten.
Das Zweite Vatikanische Konzil hat in der Pastoralkonstitution Gaudium et spes über die „Kirche in der Welt von heute“ eine theologisch und spirituell tiefe Lehre über die Ehe vorgelegt.
Es hält klar und deutlich an der Unauflöslichkeit der Ehe fest. Die Ehe wird verstanden als umfassende leib-geistige Lebens- und Liebesgemeinschaft von Mann und Frau, die sich gegenseitig als Personen schenken und annehmen.
Durch den personal freien Akt des wechselseitigen Ja-Wortes wird eine nach göttlicher Ordnung feste Institution begründet, die auf das Wohl der Gatten und der Nachkommenschaft hingeordnet ist und nicht mehr menschlicher Willkür unterliegt:
„Diese innige Vereinigung als gegenseitiges Sich-Schenken zweier Personen wie auch das Wohl der Kinder verlangen die unbedingte Treue der Gatten und fordern ihre unauflösliche Einheit“ (Nr. 48).
Durch das Sakrament schenkt Gott den Gatten eine besondere Gnade:
„Wie nämlich Gott einst durch den Bund der Liebe und Treue seinem Volk entgegenkam, so begegnet nun der Erlöser der Menschen und der Bräutigam der Kirche durch das Sakrament der Ehe den christlichen Gatten. Er bleibt fernerhin bei ihnen, damit die Gatten sich in gegenseitiger Hingabe und ständiger Treue lieben, so wie er selbst die Kirche geliebt und sich für sie hingegeben hat“ (ebd.).
Durch das Sakrament enthält die Unauflöslichkeit der Ehe einen neuen, tieferen Sinn: Sie wird zum Bild der beständigen Liebe Gottes zu seinem Volk und der unwiderruflichen Treue Christi zu seiner Kirche.
Man kann die Ehe nur im Kontext des Christusmysteriums als Sakrament verstehen und leben. Wenn man die Ehe säkularisiert oder als bloß natürliche Wirklichkeit betrachtet, bleibt der Zugang zur Sakramentalität verborgen.
Die sakramentale Ehe gehört der Ordnung der Gnade an, sie ist hinein genommen in die endgültige Liebesgemeinschaft Christi mit seiner Kirche. Christen sind gerufen, ihre Ehe im eschatologischen Horizont der Ankunft des Reiches Gottes in Jesus Christus, dem Fleisch gewordenen Wort Gottes, zu leben.
Das Zeugnis des Lehramts in der Gegenwart
Das bis heute grundlegende Apostolische Schreiben Familiaris consortio, das Johannes Paul II. am 22. November 1981 im Anschluss an die Bischofssynode über die christliche Familie in der Welt von heute veröffentlichte, bestätigt nachdrücklich die dogmatische Ehelehre der Kirche.
Es bemüht sich aber pastoral auch in der Sorge um die zivil wiederverheirateten Gläubigen, die in einer kirchlich gültigen Ehe noch gebunden sind. Der Papst zeigt ein hohes Maß an Sorge und Zuwendung.
Die Nr. 84 „Wiederverheiratet Geschiedene“ enthält folgende Grundaussagen:
- Die Seelsorger sind aus Liebe zur Wahrheit verpflichtet, „die verschiedenen Situationen gut zu unterscheiden“. Man darf nicht alles und alle gleich bewerten.
- Die Seelsorger und die Gemeinden sind gehalten, den betroffenen Gläubigen in „fürsorgender Liebe“ beizustehen. Auch sie gehören zur Kirche, haben Anspruch auf Seelsorge und sollen am Leben der Kirche teilnehmen.
- Die Zulassung zur Eucharistie kann ihnen allerdings nicht gewährt werden. Dafür wird ein doppelter Grund genannt:
- a) „ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse stehen in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht“;
- b) „ließe man solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe Irrtum und Verwirrung“. Eine Versöhnung im Bußsakrament, die den Weg zum Eucharistieempfang öffnet, kann es nur geben bei Reue über das Geschehene und „Bereitschaft zu einem Leben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht“. Das heißt konkret: Wenn die neue Verbindung aus ernsthaften Gründen, etwa wegen der Erziehung der Kinder, nicht gelöst werden kann, müssen sich die beiden Partner „verpflichten, völlig enthaltsam zu leben“.
- Den Geistlichen wird aus inner sakramententheologischen und nicht aus legalistischen Zwang ausdrücklich verboten, für Geschiedene, die zivil wieder heiraten, „irgendwelche liturgische Handlungen vorzunehmen“, solange eben die erste sakramental gültige Ehe noch besteht..
Das Schreiben der Glaubenskongregation über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen vom 14. September 1994 bekräftigt, dass die Praxis der Kirche in dieser Frage „nicht aufgrund der verschiedenen Situationen modifiziert werden kann“ (Nr. 5).
Zudem stellt es klar, dass die betroffenen Gläubigen nicht auf der Basis ihrer eigenen Gewissensüberzeugung zur heiligen Kommunion hinzutreten dürfen: „Im Falle, dass sie dies für möglich hielten, haben die Hirten und Beichtväter… die ernste Pflicht, sie zu ermahnen, dass ein solches Gewissensurteil in offenem Gegensatz zur Lehre der Kirche steht“ (Nr. 6).
Falls Zweifel über die Gültigkeit einer zerbrochenen Ehe bestehen, müssen diese durch die dafür kompetenten Ehegerichte überprüft werden (vgl. Nr. 9). Von fundamentaler Bedeutung bleibt, „in fürsorgender Liebe alles zu tun, was die Gläubigen, die sich in einer irregulären ehelichen Situation befinden, in der Liebe zu Christus und zur Kirche bestärken kann.
Nur so wird es ihnen möglich sein, die Botschaft von der christlichen Ehe uneingeschränkt anzuerkennen und die Not ihrer Situation aus dem Glauben zu bestehen. Die Pastoral wird alle Kräfte einsetzen müssen, um glaubhaft zu machen, dass es nicht um Diskriminierung geht, sondern einzig um uneingeschränkte Treue zum Willen Christi, der uns die Unauflöslichkeit der Ehe als Gabe des Schöpfers zurückgegeben und neu anvertraut hat“ (Nr. 10).
FORTSETZUNG dieses Beitrags von Glaubenspräfekt Müller siehe hier: http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/muller/rc_con_cfaith_20131023_divorziati-risposati-sacramenti_ge.html#top
Erstveröffentlichung im Osservatore Romano (Vatikanzeitung) vom 23.10.2013
1. Foto: Bistum Regensburg / Gemälde: Evita Gründler
„Marsch für das Leben“ in Berlin: Geistliches Wort von Generalvikar Michael Fuchs
Veröffentlicht: 22. September 2014 Abgelegt unter: MARSCH fürs Leben / KREUZE-Aktion | Tags: Ansprache, Berlin, bistum regensburg, Generalvikar Regensburg, Marsch fürs Leben, Prälat Michael Fuchs 8 KommentareHier folgt der vollständige WORTLAUT der Schlußansprache von Prälat Michael Fuchs, dem Generalvikar des Bistums Regensburg und amtlichen Vertreter von Bischof Dr. Rudolf Voderholzer beim Marsch fürs Leben am 19. September 2014:
liebe Freunde des Lebens!
Tief beeindruckt sind wir alle von den Zeugnissen, die wir am Anfang gehört haben; von dem Weg, den wir jetzt – mit mancher Begleitmusik – zurückgelegt haben. Tief beeindruckt sind wir, dass wir viele geworden sind.
Aber was heißt das: Beeindruckt sein?
Es geht uns tief an. Da fliegt nicht etwas oberflächlich vorbei, ein Event, ein Slogan, ein Hit. Nein, es dringt tief in unser Herz und packt uns von innen her.
Kinder haben diese Gabe, beeindruckt zu sein, von klein auf. Sie saugen alles auf, sind authentisch und auch schlechte Lügner. Und wenn sie etwas ahnen von der Größe Gottes, von jemandem, der uns alle übersteigt und uns gleichzeitig schützt und trägt, dann staunen Kinder, und Mund und Augen stehen offen, um alles aufzunehmen.
Vielleicht hat deswegen Jesus die Kinder so als Vorbild in die Mitte gestellt, wie wir eben im Lukasevangelium gehört haben: Menschen wie ihnen gehört das Reich Gottes.“
Das BILD zeigt Prälat Michael Fuchs mit Sternsingern (Foto: Bistum Regensburg)
Mit jedem Kind kommt ein Stück Himmel auf die Erde, und wir können von diesem Himmel mit zwei Händen und zwei Beinen lernen, von diesen offenen Augen und Mündern.
Wir können lernen, nicht Augen und Ohren zu verschließen vor der Lebenswirklichkeit und unseren Mund auch aufzutun, wo es nötig ist. Und wir können anpacken mit unseren Händen und losgehen, losmarschieren.
Beeindruckt sind wir vom großen Wunder des menschlichen Lebens, das Gott schenkt und das im Mutterleib empfangen wird und aufblüht. Beeindruckt und schockiert sind wir, wie bei uns mit den ungeborenen Kindern und mit Menschen, die eingeschränkt sind oder an Krankheiten leiden, umgegangen wird.
Wie hilflos und orientierungslos ist unsere Gesellschaft, die sich modern nennt, die von der Solidarität mit den Kleinen, den Schwachen und Kranken spricht und gleichzeitig das Recht auf Leben nach und nach zu einem Recht auf Töten pervertiert und mancher Druck gar eine Pflicht vortäuscht.
Ich möchte Ihnen daher an dieser Stelle von Herzen danken für dieses Zeugnis, das Sie mit diesem Marsch für das Leben geben. Und wir dürfen zuversichtlich sein: Wir werden mehr, und wir werden sichtbarer.
- Hören wir daher nicht auf, weiter zu sammeln, Menschen zu sammeln, die mitstaunen über die Würde jedes Menschen und die aufstehen, wenn Menschen auf Grund ihres Alters oder ihres Gesundheitszustandes bedroht sind. Sammeln wir weiter Menschen, und wenn es zwei sind. Sie sagen, zwei sind nicht viele? Dann schauen wir doch auf Jesus: Mit zwei hat er angefangen. Bald waren es 12, dann 72, dann tausende Kinder, Frauen und Männer. Und es gab nicht wenige, die nicht gleich voll dabei waren, die neugierig da standen, nachfragten, Nikodemus etwa, der eine ganze Nacht lang mit Jesus redete, oder die Frau am Jakobsbrunnen.
- Ein zweites: Konzentrieren wir unsere Aktionen. Es gibt soviele kleine Aktionen, Hilfsmaßnahmen, Zeugnisse, Proteste, Gebete. Alles ist gut in dieser Richtung. Aber es ist auch nötig, von Zeit zu Zeit unsere Kräfte zu bündeln. Dieser Marsch für das Leben ist ein gutes Zeichen dafür.
- Dann fällt mir auf, dass wir häufig unsere Argumente sortieren, dass wir streng rationell begründen und sauber darlegen, warum jedes Kind von der Befruchtung an Mensch ist und warum auch jeder leidende Mensch bis zum Schluss seine volle Würde behält und unsere Hilfe und Nähe benötigt, nicht unseren Giftbecher. Diese Rationalität ist nötig, weil der Einsatz für das Leben vernünftig und gut begründet ist. Aber vergessen wir das Herz nicht und reden wir von Herz zu Herz. Wer beeindruckt ist, beeindruckt auch andere. Wer betroffen ist, kann auch andere ins Herz treffen.
Wie stark war da das Zeugnis der Mutter mit dem Down-Syndrom-Kind vorhin. Sie alle haben es gehört und gesehen. Ich persönlich denke an das diesjährige Fest zum Down-Syndrom-Tag in Neumarkt in Bayern. Das erste Mal habe ich Downys Trompete spielen gehört. Und eine gelernte Service-Fachfrau mit Down-Syndrom hat mir ein Buch über sie signiert.
Mit solchen Leuten brauchen sie nicht über Abtreibung oder Euthanasie reden. Sie geben einfach Zeugnis für das Leben, durch ihr konkretes Schicksal, durch ihre Geschichte, und dieses Zeugnis ist stark.
- Und schließlich: Beten wir für das Leben. Beten wir und beten wir. Viele aktive Hilfsorganisationen gibt es, und dies es unendlich wichtig. Aber vergessen wir das Beten nicht. Es ist nicht unnütz, sondern gleichsam die Nabelschnur für unser Tun. Ich weiß, dass es viele
Gebetsgruppen in diesem Anliegen gibt und noch mehr einzelne Menschen, die dafür beten: für die Kinder, die empfangen werden, für die Mütter und Väter, die guter Hoffnung und gleichzeitig hoffnungslos überfordert sind. Für die Ärztinnen und Ärzte, die ihrem Gewissen folgend Nein sagen und für die, die gegen Geld schuldig werden. Und für viele Beteiligte, die mit ihrer Schuld nicht mehr fertig werden.
Und wenn Sie nicht beten können, weil Sie vielleicht nicht gläubig sind, aber überzeugt von der Würde des menschlichen Lebens, dann staunen Sie über das Wunder, das hier strahlt und das uns oft sprachlos macht angesichts der Größe und Schönheit.
Dieses Staunen, dieses Beeindruckt-Sein verbindet uns alle, die wir heute gemeinsam marschiert sind, und es macht uns stark und zuversichtlich in diesem Marsch für das Leben, den wir nun zuhause in unseren Gemeinden und Gemeinschaften, in unseren Verbänden und Aktionen weitergehen.
Möge Gott diese unsere Schritte für den langen Marsch, der noch vor uns liegt, leiten und segnen. Amen.
Quelle: Bistum Regensburg
Die EHE gründet auf Treue und Versöhnung
Veröffentlicht: 22. September 2014 Abgelegt unter: EHE, FAMILIE und ELTERNRECHT, POSTER (Plakatdienst ECCLESIA) | Tags: Ecclesia-Plakatdienst, Ehe, Liebe, Treue, Vergebung, Versöhnung Hinterlasse einen KommentarNeues Poster aus dem ECCLESIA-Plakatdienst in Münster:
„Den Gebeugten erweist Gott seine Gunst“
Veröffentlicht: 22. September 2014 Abgelegt unter: BIBEL bzw. liturgische Lesungen | Tags: Frevler, Gebeugte, Gerechte, Gott, Gunst, Nächstenliebe Hinterlasse einen KommentarHeutige liturgische Lesung der kath. Kirche:
Buch der Sprüche 3,27-35:
Mein Sohn, versag keine Wohltat dem, der sie braucht, wenn es in deiner Hand liegt, Gutes zu tun.Wenn du jetzt etwas hast, sag nicht zu deinem Nächsten: Geh, komm wieder, morgen will ich dir etwas geben. Sinne nichts Böses gegen deinen Nächsten, der friedlich neben dir wohnt.
Bring niemand ohne Grund vor Gericht, wenn er dir nichts Böses getan hat. Beneide den Gewalttätigen nicht, wähle keinen seiner Wege;
denn ein Greuel ist dem HERRN der Ränkeschmied, die Redlichen sind seine Freunde. Der Fluch des HERRN fällt auf das Haus des Frevlers, die Wohnung der Gerechten segnet ER.
Die Zuchtlosen verspottet ER, den Gebeugten erweist ER seine Gunst.
Die Weisen erlangen Ehre, die Toren aber häufen Schande auf sich.
AfD übt scharfe Kritik am Asylkompromiß der Bundesregierung
Veröffentlicht: 22. September 2014 Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: Abgelehnte Asylbewerber, AfD, Alternative für Deutschland, Asylkompromiß, Bundesregierung, Frauke Petry Hinterlasse einen KommentarZum „Asylkompromiss“ erklärt die Sprecherin der AfD (Alternative für Deutschland), Frauke Petry:
„Die Asylrechtsreform ist ein typischer wachsweicher Kompromiss der Großen Koalition. Dieser beweist, dass die Union wiederholt nicht gewillt ist, ihre in Wahlkampfzeiten artikulierten Positionen gegenüber der SPD und den Grünen durchzusetzen und so ihre Wähler erneut vor den Kopf stößt.
Die Erklärung von Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien zu sicheren Drittstaaten ist überfällig. Die gleiche Bewertung sollte umgehend mit Albanien und Montenegro erfolgen“, so Petry.
Auch sonst strotze der Kompromiss vor Ungereimtheiten, die die Steuerzahler in Zukunft noch massiver belasten würden:
„Die Tatsache, dass abgelehnte Asylbewerber die gleiche Leistung wie deutsche Staatsbürger erhalten, ist völlig inakzeptabel. Abgelehnte Asylbewerber müssen konsequent abgeschoben werden, da unter anderem eine mehrfach fortgesetzte Duldung die Möglichkeit eines dauerhaften Aufenthaltes eröffnet“, fordert Petry.
Vor allem die Abschaffung der Vorrangprüfung sei ein Schlag ins Gesicht der deutschen Arbeitssuchenden und nicht hinnehmbar. Weiter führt Petry aus:
„Die generelle Abschaffung der Vorrangprüfung nach 15-monatigem Status als Asylbewerber ist zudem ein absoluter Offenbarungseid, da dies das Eingeständnis ist, regelmäßig für die Prüfung mehr als ein Jahr zu brauchen. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass viele Asylbewerber wenig bis gar nicht mit den deutschen Behörden kooperieren und dies staatlicherseits geduldet wird.“
Die AfD-Sprecherin stellt zudem fest:
„Dass die bewährte Residenzpflicht nach drei Monaten künftig wegfällt, wird insbesondere Großstädte vor noch größere Probleme stellen. Dieser Kompromiss macht seinem Namen alle Ehre, denn damit ist niemandem geholfen. Die Union hat ihre Positionen wieder einmal zugunsten der Grünen aufgegeben – zulasten der Bürger.
Die AfD verurteilt diese Politik, die über die Köpfe der Menschen hinweg und ausschließlich zum eigenen Machterhalt geführt wird.“