Stephanus-Stiftung verleiht Preis an pakistanische Menschenrechtsanwältin
Veröffentlicht: 8. März 2017 Abgelegt unter: CHRISTEN-Verfolgung | Tags: Anthony, Hochschule St. Georgen, IGFM, Menschenrechte, Menschenrechtsanwältin, Michaela Koller, Pakistan, Preisverleihung, Religionsfreiheit, Stephanus-Stiftung für verfolgte Christen Hinterlasse einen KommentarFestliche Preisverleihung am
Samstag, 25. März 2017, von 14.30 bis 16.30 Uhr
in der Aula der Philosophisch-Theologischen Hochschule St. Georgen
(Offenbacher Landstraße 224 in 60599 Frankfurt am Main).
Da nur ein begrenztes Platzkontingent zur Verfügung steht,
wird um Rückantwort gebeten: an stephanuspreisverleihung@gmail.com oder per Post:
Stephanus-Stiftung für verfolgte Christen, c/o M. Koller, Richard-Strauss-Allee 29 in 60598 Frankfurt
Die Preisträgerin 2017 ist Aneeqa Maria Anthony
Menschenrechtsanwältin und Koordinatorin von The Voice Society aus Lahore in Pakistan für ihren
Einsatz für Gerechtigkeit im Namen der Schwächsten sowie ihren Dienst für das universale Erbe der Menschenrechte und für die gesellschaftliche Harmonie.
FOTO: Preisträgerin Aneeqa M. Antony (rechts) und IGFM-Referentin Michaela Koller
Außerdem wird der Sonderpreis der Stephanus-Stiftung an Bischof Prof. Dr. mult. Thomas Schirrmacher, Ron Kubsch und Max Klingberg als Herausgebertrio des Jahrbuchs „Religionsfreiheit“ und des Jahrbuchs „Verfolgung und Diskriminierung von Christen“ verliehen.
Musikalischer Rahmen: Komponistin und Sängerin Gloria Bruni, Hamburg
Moderation: Dr. Emmanuel Ogbunwezeh, IGFM-Referent, Philosoph, Frankfurt
Laudatio: Michaela Koller, Stiftungsvorsitzende, IGFM-Referentin, Frankfurt
Unser neues WALLFAHRTS-Plakat 2017
Veröffentlicht: 8. März 2017 Abgelegt unter: POSTER (Plakatdienst ECCLESIA) | Tags: Ecclesia, Glaube, KOMM-MiT-Verlag, Pilgern, Plakat, Poster, unterwegs sein, Verheißung, Wallfahrt Hinterlasse einen KommentarPoster aus dem ECCLESIA-Plakatdienst (KOMM-MIT-Verlag)
DIESES PLAKAT kann bei uns bestellt werden. Es ist im riesigen Din-A-2-Format erschienen (60 x 40 cm) und kostet 3 € inkl. Versandkosten, 4 Stück nur 6 € inkl. Porto. – Per Tel. 0251-616768 oder Mail: felizitas.kueble@web.de
Bayern fordert Bundesrats-Abstimmung zu Maghreb-Staaten (sichere Herkunftsländer)
Veröffentlicht: 8. März 2017 Abgelegt unter: Causa ASYL (Flüchtlinge/Migranten) | Tags: Algerien, Asyl, Bayern, CSU, Erweiterung, fremde Kulturen, Kabinett, Maghreb-Staaten, Marokko, Ministerrat, sichere Herkunftsländer, Strafmilderung, Strafzumessung, Tunesien 2 KommentareDas Bayerische Kabinett hat beschlossen, über die Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten abstimmen zu lassen. Die bestehende Auswahl soll um die Länder Algerien, Marokko und Tunesien erweitert werden. Die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat hätte deutlich schnellere Asylverfahren zur Folge.
Bundesratsminister Marcel Huber: „Bayern will im Bundesrat ein klares Bekenntnis der grün mitregierten Länder einfordern, ob sie auf ihrer Ablehnung beharren oder endlich die Realitäten anerkennen. Asylanträge aus den Maghreb-Staaten haben praktisch keine Aussicht auf Erfolg, da sie ganz überwiegend rein wirtschaftlich motiviert sind. Wer sich der Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten verweigert, toleriert letztlich Missbrauch und gefährdet das Funktionieren unseres Asylrechts“.
Bei der Einstufung als sicheres Herkunftsland würde für einen Asylbewerber aus diesem Staat eine gesetzliche Vermutung der Nichtverfolgung bestehen. Diese gesetzliche Vermutung ist im Einzelfall widerlegbar, falls der Ausländer nachvollziehbar begründen kann, dass ihm im Herkunftsstaat politische Verfolgung droht.
„Solidarität kann es nur für die wirklich Schutzbedürftigen geben und auf diese müssen wir uns konzentrieren. Ich hoffe, dass die Landesregierungen mit Beteiligung der Grünen sich jetzt endlich bewegen, denn das Grundrecht auf Asyl bleibt unangetastet“, so Müller.
Kabinettsbeschluß: Keine Strafmilderung bei fremden „Kulturvorstellungen“
Weiterhin hat der Ministerrat eine Bundesratsinitiative zur Änderung der Strafzumessung beschlossen. Künftig sollen bei einer Straftat die kulturellen oder religiösen Wertvorstellungen des Täters zu keiner Strafmilderung führen dürfen. Bei der Strafzumessung sind die Tatumstände auf der Basis der Wertmaßstäbe unserer Rechtsgemeinschaft zu würdigen.
Angesichts verstärkter Migration und des lückenhaften Strafzumessungsrecht sieht Bayerns Justizminister Winfried Bausback hierbei Handlungsbedarf: „Wir brauchen für diese Taten klare gesetzliche Vorgaben im Bereich der Strafzumessung. Bayern geht hier mit seiner Bundesratsinitiative voran!“
Quelle: http://www.csu.de/aktuell/meldungen/maerz-2017/liste-sicherer-herkunftsstaaten-erweitern/