Veröffentlicht: 11. Mai 2017 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: KIRCHE + RELIGION aktuell, THEMEN der Zeit | Tags: Bibel, Christus, Erdbestattung, Glaubenspräfekt, Grab, Heidentum, Instruktion, Juden, Kardinal Müller, Katakomben, Kirche, Leib, Leichenverbrennung, menschliche Würde, Trauerkultur, Verstorbene, Würde |
Von Felizitas Küble
Am 25. Oktober 2016 veröffentlichte der Vatikan die Instruktion der Glaubenskongregation „Ad resurgendum cum Christo“ (= Zur Auferstehung mit Christus) über die Beerdigung der Verstorbenen und die Aufbewahrung der Asche im Fall der Feuerbestattung. 
Die römische Anweisung wurde am 15. August 2016 von Kurienkardinal Gerhard Müller unterzeichnet. Der Präfekt der Glaubenskongregation wählte für diese Instruktion, welche die Erdbestattung mit Nachdruck empfiehlt und theologisch begründet, sicher nicht ohne tieferen Sinn als Datum das Hochfest der Aufnahme Mariens in den Himmel mit Leib und Seele.
Geht es doch hier wie da – beim Assumpta-Dogma sowie bei der Bevorzugung der Erdbestattung – um die Hochschätzung des menschlichen Leibes über den Tod hinaus.
Eingangs verweist das vatikanische Dokument auf die frühere Instruktion „Piam et constantem“ vom 5. Juli 1963. Darin findet sich der Aufruf, dass „die Gewohnheit, den Leichnam der verstorbenen Gläubigen zu beerdigen, heilig gehalten werde“.
Die Feuerbestattung wurde jedoch zugleich erstmalig unter bestimmten Bedingungen erlaubt, sofern sie nämlich nicht „aus Ablehnung der christlichen Dogmen, aus sektiererischer Gesinnung oder aus Hass gegen die katholische Religion und Kirche“ praktiziert werde. Zuvor war folgender Passus des Kirchenrechts gültig: „Einem Gläubigen, der die Verbrennung seines Leichnams anordnet, wird das kirchliche Begräbnis zur Strafe entzogen.“
Der Anlass für die jetzige Instruktion ist wohl vor allem die Tatsache, dass sich – so heißt es dort eingangs – „die Feuerbestattung in nicht wenigen Ländern stark ausgebreitet“ habe. Auch in Deutschland steigt die Einäscherung kontinuierlich an. Waren es in Westdeutschland vor der Wiedervereinigung lediglich 7,5% aller Verstorbenen, die verbrannt wurden, so stieg dieser Anteil bereits 1999 auf 31,8% mit weiter wachsender Tendenz nach oben. In den neuen Bundesländern werden schon seit langem 70 – 75% der Toten eingeäschert. Auch auf kirchlichen Friedhöfen fällt die wachsende Anzahl der Urnen-„Gräber“ und Kolumbarien auf.
Die Instruktion der Glaubenskongregation sieht diese Entwicklung zweifellos mit „brennender“ Sorge – und sie begründet ihren Warnruf damit, dass sie die „lehrmäßigen und pastoralen Gründe“ darlegen wolle, welche „für die Bevorzugung der Beerdigung“ (also die Erdbestattung) sprechen. Zugleich gehe es darum, so Kardinal Müller weiter, „Normen für die Aufbewahrung der Asche im Fall der Feuerbestattung zu erlassen“.
Nach einigen grundsätzlichen Ausführungen über Tod und Auferstehung Christi sowie die Bedeutung der Taufe heißt es weiter: „Durch den Tod wird die Seele vom Leib getrennt; in der Auferstehung aber wird Gott unserem verwandelten Leib das unvergängliche Leben geben, indem er ihn wieder mit unserer Seele vereint.“
Warum dem Leib auch nach dem Tod Hochachtung gebührt
Auf dieser Grundlage schärft die Instruktion ein („empfiehlt die Kirche nachdrücklich“), den Leichnam des Verstorbenen „gemäß ältester christlicher Tradition auf dem Friedhof oder an einem anderen heiligen Ort zu beerdigen“. 
Die Kirche senke „voll Hoffnung auf die Auferstehung in Herrlichkeit“ die „sterblichen Überreste“ der Gläubigen in die Erde. Der „Glaube an die Auferstehung des Fleisches“ solle auch auf diese Weise „bekräftigt“ werden. Zugleich wolle die Kirche dadurch „die hohe Würde des menschlichen Leibes“ ins Licht stellen, dem „Ehrfurcht und Achtung“ gebühre, denn durch die Taufe sei der menschliche Körper „Tempel des Heiligen Geistes geworden“.
Außerdem fördert die traditionelle christliche Erdbestattung, so heißt es weiter, „das Andenken und das Gebet für die Verstorbenen durch die Angehörigen und die ganze christliche Gemeinschaft, wie auch die Verehrung der Märtyrer und der Heiligen.“
Eben deshalb könne die Kirche keine Feuerbestattung erlauben, wenn derselben eine irrgeistige Motivation zugrunde liege:
„Sie kann deshalb nicht Haltungen oder Riten erlauben, die falsche Auffassungen über den Tod beinhalten, etwa wenn er als endgültige Vernichtung der Person, als Moment ihrer Verschmelzung mit der Mutter Natur oder dem Universum, als Etappe im Prozess der Reinkarnation oder als endgültige Befreiung aus dem „Gefängnis“ des Leibes verstanden wird.“ 
Freilich berührt die Einäscherung des Leichnams nicht die menschliche Seele, wie die Instruktion klarstellt – und sie „hindert die Allmacht Gottes nicht daran, den Leib aufzuerwecken“. – Gleichwohl gilt: „Die Kirche bevorzugt weiterhin die Beerdigung des Leichnams, die eine größere Wertschätzung für die Verstorbenen zeigt.“
Da es in den letzten Jahrzehnten verstärkt zu befremdlichen Bestattungs-Praktiken gekommen ist, erklärt die Instruktion, dass „die Aufbewahrung der Asche im Wohnraum nicht gestattet“ ist – davon kann nur bei „schwerwiegenden Umständen“ abgesehen werden, die im Einvernehmen mit dem Ortbischof zu klären sind.
Zudem wird auch die See- oder Luftbestattung untersagt:
„Um jegliche Zweideutigkeit pantheistischer, naturalistischer oder nihilistischer Färbung zu vermeiden, ist es nicht gestattet, die Asche in der Luft, auf dem Land oder im Wasser oder auf andere Weise auszustreuen oder sie in Erinnerungsgegenständen, Schmuckstücken oder anderen Objekten aufzubewahren.“
Fest steht jedenfalls, so heißt es abschließend:
„Falls sich der Verstorbene offenkundig aus Gründen, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen, für die Feuerbestattung und das Ausstreuen der Asche in der Natur entschieden hat, ist das kirchliche Begräbnis nach Maßgabe des Rechts zu verweigern.“
Es ist sehr zu begrüßen, dass die Glaubenskongregation mit dieser überfälligen Instruktion einige Stühle geraderückt und den Vorzug der herkömmlichen Beerdigung betont und begründet.
„Staub bist Du und zum Staub kehrst Du zurück“
Bisweilen hört man auch in katholischen Kreisen den Einwand, die Bibel selbst – aber auch die Aschermittwochsliturgie – spreche doch davon, dass der Mensch „Staub“ sei und dass er „zum Staub zurückkehrt“.
Sicher trifft dies grundsätzlich zu, doch der wesentliche Unterschied besteht darin, dass der Leichnam – in der Erde vergraben – durch den natürlichen Lauf der Dinge „zu Staub wird“, im Falle der Leichenverbrennung aber aktiv eingegriffen und der menschliche Körper absichtlich vernichtet wird. Hier geschieht also das „zu Staub werden“ willkürlich durch des Menschen eigene Hand – und dies meist „befeuert“ von Gründen der Kostenersparnis. Der Trend zum „Billig-Begräbnis“ (also Urne statt Sarg) scheint daher kaum aufzuhalten.
Nicht allein die Leichenverbrennung als solche ist deutlich preiswerter als die traditionelle Beerdigung, auch die Grabpflege gestaltet sich einfacher (sofern die Asche sich überhaupt noch in einem Urnen-„Grab“ befindet und nicht in einem Kolumbarium an der Friedhofswand, was den „Aufwand“ noch weiter verringert). Überdies ist bei
der Einäscherung auch eine sog. „anonyme Bestattung“ möglich. Dabei wird die Urne in einem Massengrab beigesetzt, so dass überhaupt keine Grabpflegekosten für die Angehörigen entstehen.
In einer Wegwerf-Gesellschaft (die ungeborene Kinder bereits millionenfach tödlich „entsorgt“ hat) verschwindet zunehmend auch der Respekt vor dem Leichnam der Verstorbenen. So wie es eine christlich-humane „Kultur des Lebens“ gibt, die das menschliche Leben von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod schützt und damit Abtreibung und Euthanasie verbietet, so gibt es auch eine „Kultur des Todes“, die den menschlichen Leibes bewusst hochschätzt, zumal er einst zur Auferstehung berufen ist.
Was ist uns die christliche Trauerkultur wert?
Hier stellt sich die jedoch die prinzipielle Frage: Was sind uns die Verstorbenen „wert“? Sind sie uns zwar noch „lieb“, dürfen aber auf keinen Fall „teuer“ werden? Welche Bedeutung hat hier noch eine wirklich christliche und humane Trauerkultur? Ist der Grundsatz vergessen, dass die Würde des menschlichen Leibes den Tod überlebt?
Im Judentum (und übrigens auch im Islam) ist die Leichenverbrennung nach wie vor strikt untersagt. Das Alte Testament kennt durchgehend eine strenge Pflicht zur Erdbestattung (vgl. 5 Mo 21,23) und betrachtet es als große Tugend, die Verstorbenen zu begraben (vgl. Buch Tobit). Die Verbrennung eines Leichnams wurde im Alten Bund als drastische Verschärfung der Todesstrafe angesehen und kam nur selten zur Anwendung (Gen 28,24; Jos 7,15). – Auch das Neue Testament geht von der
Selbstverständlichkeit der Erdbestattung aus. Beim Begräbnis Christi betont Johannes ausdrücklich, dass es nach jüdischer Sitte ablief (Joh 19,39 f).
Die jüdisch-christliche Erdbestattung war in jener Zeit keineswegs selbstverständlich, denn im Heidentum praktizierte man vielfach die Einäscherung der Leichen. Dies wurde teils mit der Angst begründet, die Seele des Toten könne andernfalls in den Leichnam zurückkehren, teils auch mit der Abwertung des Leibes als „Gefängnis der Seele“ (gnostischer Dualismus). Auch die römischen Kaiser wurden nach ihrem Tod öffentlich auf einem Scheiterhaufen verbrannt, wobei man von der mythologischen Vorstellung ausging, dass die kultisch verehrten Herrscher dabei gleichsam „wie ein Phönix aus der Asche steigen“ und ihrer Himmelfahrt und Vergöttlichung entgegenstreben.
Derartige teils leibfeindliche, teils abergläubische Ideologien hat das Christentum stets abgelehnt. Die Sitte der Erdbestattung wurde infolge der etappenweisen Christianisierung der Germanen im frühen Mittelalter allmählich auch staatliches Recht. Im Edikt von Paderborn verbot Karl der Große im Jahre 785 n. Chr. jede Feuerbestattung, um dieser alten Unsitte bei manchen Neuchristen ein Ende zu bereiten.
Katakomben: Erschütterndes Zeugnis der frühen Christen
Immerhin würdigt die Heilige Schrift den Leib des Gläubigen als Tempel des Heiligen Geistes (vgl. 1 Kor 6,19) und versteht die Auferweckung am Jüngsten Tag ausdrücklich als eine Auferstehung des Leibes bzw. – noch deutlicher formuliert – des „Fleisches“, wobei der Körper in seiner verklärten Daseinsweise nicht mehr an die irdischen Naturgesetze gebunden sein wird (vgl. 1 Kor 15,35). Durch die Verwandlung des sterblichen Leibes in die Unsterblichkeit des ewigen Lebens steigert sich die Glückseligkeit der Menschenseele im Himmel, denn sie wird wieder mit ihrem eigenen Leib vereinigt und so zur „Ganzheit“ des Menschseins vollendet. 
Sollten nicht gerade wir Christen ein klares Signal für eine wahrhaft menschenwürdige „Trauerkultur“ setzen, auch und gerade inmitten einer wachsenden neuheidnischen Umgebung?
Bedenken wir auch das Zeugnis der frühen Kirche in der damaligen heidnischen Umgebung:
Während der römischen Verfolgung scheuten die Christen keine Mühe, um ihre Verstorbenen in selbstgebauten, unterirdischen Katakomben würdevoll zu bestatten, was durchaus auch ein gefährliches Unterfangen war. Eine Einäscherung wäre für sie gerade in dieser bedrängten Lage viel einfacher gewesen. Damals war die Leichenverbrennung – zumal in der römischen Hauptstadt – gang und gäbe, weshalb keine Friedhöfe existierten. Es gab lediglich Grabmäler, die sich sehr vermögende, hochstehende Personen leisten konnten.
Die Katakomben sind der steinernde, die Zeiten überdauernde Beweis dafür, wie wichtig den damaligen Gläubigen die Erbestattung war, unter welchem Aufwand, unglaublichen Mühen und Opfern sie inmitten von Bedrängnis und Verfolgung unter der Erde würdige Grabstätten für ihre Verstorbenen errichtet haben. Diese Einsatzbereitschaft war heldenhaft und ist vorbildlich auch für unsere Zeit – gerade für sie!
Gewiss beruht unsere Auferstehungshoffnung nicht auf einer bestimmten Weise der Bestattung, sondern auf den Verheißungen Gottes. Doch der christliche Jenseitsglaube stärkt sehr wohl unseren Sinn für die besondere Würde des menschlichen Leibes; eine Würde, die uns etwas wert sein sollte – über den Tod hinaus!
Dieser Artikel unserer Autorin Felizitas Küble (Mail: felizitas.kueble@web.de, Tel. 0251-616768) wurde in der Zeitschrift „Theologisches“ (Nr. 11 – 12/2016) veröffentlicht und hier um ein paar Zeilen ergänzt.
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Veröffentlicht: 11. Mai 2017 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: Causa ASYL (Flüchtlinge/Migranten) | Tags: Armutszuwanderung, Asyl, Dortmund, Dr. David Berger, FOCUS, Kriminalität, Migranten, No-go-Areas, OB, Problemviertel, spd, Ulrich Sierau |
Von Dr. David Berger
Wie Focus-Online berichtet, soll der Dortmunder Oberbürgermeister Ulrich Sierau (SPD) einen heftigen Wutanfall angesichts der No-Go-Areas in Dortmund bekommen und Angela Merkel und ihrer Migrationspolitik die Verantwortung dafür gegeben haben. 
Sein Zorn entlud sich, als Sierau von Journalisten auf die Dortmunder Nordstadt angesprochen wurde. Diese gehört laut Focus „zu den 25 „gefährlichen bzw. verrufenen Orten“ in NRW, die das Landesinnenministerium kürzlich auf Anfrage eines CDU-Politikers benannte. 60.000 Menschen leben hier, 41.500 davon sind Migranten. Die Arbeitslosenquote (24 Prozent) ist hier fast genauso hoch wie die Wahlbeteiligung bei der vergangenen Kommunalwahl (25 Prozent).“
Besonders verärgert zeigte sich der Oberbürgermeister angesichts der Fragen, die nahe legten, dass er für Straßendealer, Libanesen-Clans und dem Nordstädter Drogen-Probleme die Verantwortung trage. Das sei falsch. Stattdessen: „Bundeskanzlerin Angela Merkel, Innenminister Thomas de Maizière und die EU seien verantwortlich für die Armutszuwanderung und die Verrohung des Viertels“
Man mag zu Merkels Migrationspolitik stehen, wie man will. Was Sierau jedenfalls übersieht: Diese Flüchtlingspolitik ist am meisten von seiner politischen Richtung beeinflusst. Hier handelt Merkel keineswegs christdemokratisch, sondern linksgrün.
Und zwar mit Unterstützung der Partei des Oberbürgermeisters, die schließlich mitregiert – und auch im vergangenen Dezember hatte er selber ganz anders getönt.
Quelle und Fortsetzung des Artikels von Dr. Berger hier: https://philosophia-perennis.com/2017/05/11/ulrich-sierau/
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Veröffentlicht: 11. Mai 2017 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: KIRCHE + RELIGION aktuell | Tags: Beichte, Christus, Gender, Großraumpfarreien, Katholiken, Kirche, Laien, Priester, Prof. Dr. Hubert Gindert, Strukturen, Thomas Sternberg, Umkehr, ZdK, zeitgeist, Zentralkomitee der deutschen Katholiken |
Von Prof. Dr. Hubert Gindert
Das Stück, das auf der Weltbühne gespielt wird, trägt den Titel „Gott oder der Widersacher“. Man könnte das Thema ebenso gut „Wahrheit oder Lüge“ nennen. Dass Gott für das eine, der Widersacher für das andere steht, wird in der Antwort Jesu an Pilatus unterstrichen: Dazu bin ich auf die Welt gekommen, um für die Wahrheit Zeugnis abzulegen (Joh 18,37). 
In diesem Theater spielen jene, die in Politik, Wirtschaft oder in den Medien für „mächtig“ ausgegeben werden oder sich dafür halten, die Rolle von Komparsen. Sie sind aber nicht unwichtig, wenn sie sich von der einen oder der anderen Seite in Dienst nehmen lassen.
BILD: Prof. Gindert leitet den Dachverband „Forum Deutscher Katholiken“ und den Kongreß „Freude am Glauben“
Gibt es die Wahrheit und kann man sie erkennen?
„Die Tragödie der neuzeitlichen Philosophie besteht“, so der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer „in der sukzessiven Fesselung der Vernunft und der Depotenzierung ihrer Wahrheitsfähigkeit“ (Tagespost v. 15.4.17) .
Joseph Ratzinger hat sein Leben lang für die Entfesselung der menschlichen Vernunft und für die Wahrheitsfähigkeit der Vernunft gekämpft und auf die „Diktatur des Relativismus“ hingewiesen. In seiner viel beachteten Rede an der Sorbonne 1988 sagte er: „Im Christentum ist Aufklärung Religion geworden“: „Die biblische Botschaft ist die Kraft der Entmytologisierung und Entdivinisierung (Entgöttlichung) aller vorletzten Wirklichkeiten“. – Die moderne Philosophie, die in der Wahrheitsfrage abgedankt hat, lässt den Menschen im Stich.
Der Relativismus, wonach alle Aussagen gleichen Rang haben, schafft Verwirrung. Chaos ruft aber nach Ordnung. Diese geschieht durch die „Sprachpolizei“. Sie legt fest, was gesagt werden darf und was nicht (vgl. Tagespost v. 11.4.17).
Der „große Bruder“, der die Auslegung und die Umdeutung der Wirklichkeit festlegt, existiert. Im Kampf um das Interpretationsmonopol sind hart erkämpfte bürgerliche Grundfreiheiten, wie die Meinungs-, Rede-, Religionsfreiheit und das Recht auf friedliche Demonstration in Gefahr. Wer aus seinem Elfenbeinturm heraustritt und sie praktiziert, bekommt das zu spüren.
Hierzu einige Beispiele:
Wer gegen die Genderideologie auftritt und sie, wie der Evolutionsbiologe Prof. Dr. Ulrich Kutschera, der an der Universität Kassel und Stanford (USA) lehrt, als „universitäre Pseudowissenschaft“ bezeichnete, bekam deswegen an der Uni Marburg Redeverbot. Gegner der „Frau-Gleich-Mann-Irrlehre“ werden mangels Gegenargumente als „Frauenfeind“, „rechtsradikale Unmenschen“ etc. diskreditiert.
Das geschieht heute an Unis, die sich immer die Freiheit des Denkens und Sprechens auf ihr Panier geheftet hatten. Prof. Kutschera formulierte seine Erkenntnisse folgendermaßen: „Eine Meinungsfreiheit, wie sie im Grundgesetz verankert ist, kann ich derzeit in Deutschland kaum mehr erkennen“ und weiter: „Leider sind inzwischen nahezu alle deutschen Leitmedien ideologisch gleichgeschaltet.“ (Kath.net im April 2017)
Die Genderideologie wird mit mehr „substantielle Gleichheit“ zwischen Männern und Frauen verkauft und bereits in Kindergärten und staatlichen Pflichtschulen unter dem Etikett „Sozialerziehung“ Kindern eingeimpft. Wer dagegen friedlich demonstriert, kann das nur unter massivem Polizeischutz tun. Medien werden nicht darüber berichten.
In der Genderideologie geht es nicht um die Beseitigung der Diskriminierung von Frauen. Tatsächlich geht es um Selbstbestimmung des Geschlechts entgegen der Schöpfungsordnung, wo es heißt: „Als Mann und Frau schuf er sie“ (Genesis 1,26).
Papst Paul VI. hat in der Generalaudienz vom 15. September 1972 erklärt: „Das Böse ist nicht nur ein Mangel, sondern es ist eine wirkende Macht, ein lebendiges, geistiges Wesen… Wir werden sein unheilvolles Wirken überall dort vermuten können, wo die Leugnung Gottes radikale, scharfe und absurde Formen annimmt, wo die Lüge sich heuchlerisch und mächtig gegen die offenkundige Wahrheit behauptet.“ (Vgl. Schweizerisches katholisches Sonntagsblatt, 9/2017, S. 4) 
In Selbstzensur berichten die „Qualitätsmedien“ sowie der öffentlich-rechtliche Rundfunk und das Fernsehen nicht darüber, wenn tausende für das Lebensrecht ungeborener Kinder auf die Straße gehen, selbst wenn es 7500 Teilnehmer wie 2016 in Berlin sind.
Durch die Möglichkeit zur Abtreibung werden Frauen vom Gebärzwang befreit, heißt die Parole. Das ist eine Lüge: Tatsächlich tragen viele Frauen psychische Schäden und ein Leben lang Selbstvorwürfe nach der Abtreibung mit sich herum. Der Gesellschaft aber fehlen durch die praktizierte Massenabtreibung Lehrer, Facharbeiter, Ärzte, Krankenpfleger, aber auch Priester und Seelsorger…
Unwahrheit, verkleidet in humanitäre Worthülsen, findet sich auch bei den Bestrebungen, die Leihmutterschaft zu legalisieren. In Deutschland wird zur Zeit eine Lockerung des Verbots der Leihmutterschaft diskutiert. Die Forderung wird mit ungewollter Kinderlosigkeit bei Ehepaaren und auch bei lesbischen und homosexuellen Paaren begründet. Das Kind wird zu einem „Objekt des Rechtsgeschäftes“.
Der Druck steigt, weil alles medizintechnisch Machbare in einer säkularen Gesellschaft ethisch nicht mehr nachgefragt wird. Wie die Frau, die ein Kind für andere austrägt, damit zurechtkommt oder das Kind, das evtl. nie seine wahre Identität erfährt, damit fertig wird, interessiert nicht. Eine „uneigennützige“ Leihmutterschaft ist in Wahrheit die Ausbeutung einer Frau und eine neue Form moderner Sklaverei, die aber auch von Feministinnen toleriert wird. 
In einer moralisch geschwächten Gesellschaft, die Selbstverwirklichung und das Vergnügen zum obersten Ziel erhebt, ist auch die Widerstandskraft gegen Gefahren von außen geschwächt. Das lässt sich an der Bedrohung durch den Islam deutlich machen. Der französische Schriftsteller Michel Houellebecq schildert in seinem 2015 erschienenen Buch „Unterwerfung“ (Soumission) die Selbstaufgabe der westlichen Gesellschaft vor dem Islam.
Das Nachrichtenportal Kath.net macht dies an einem Beispiel aus unseren Tagen deutlich (13. April 2017):
Eine saudische Frau mit Namen Dina Ali Lasloom versuchte, über die Philippinen nach Australien zu fliehen und dort Asyl zu beantragen. Darauf steht in Saudi Arabien die Todesstrafe. Dina Ali wollte aus einem Land fliehen, das für Frauen einem Gefängnis gleicht, wie sie es selber auf Twitter formulierte. Mit einem Video richtete sie Hilferufe an die Öffentlichkeit, weil Gefahr bestand, dass sie in Manila/Philippinen den saudi-arabischen Behörden überstellt wird. Trotz ihrer Hilferufe kam es zu keinem Protest von Politiker/innen oder zu Appellen von Menschenrechtsorganisationen oder zu einem Aufschrei der Feministinnen.
Ein weiteres Beispiel für die Selbstunterwerfung unter den Islam liefert der ägyptische Politologe Hamed Abdel-Samad. Er hat an der Uni Augsburg studiert und wurde mit mehreren Preisen ausgezeichnet. Als er einen islamkritischen Vortrag an der Universität Augsburg und der Ludwig-Maximilians-Universität in München halten wollte, wurde ihm das verwehrt: „Wenn ein Islamkritiker an Unis unerwünscht ist“ (Augsburger Allgemeine Zeitung, 27.10.2016). 
Günther Klempnauer hat in seinem Artikel „Das ist die Dekadenz des Denkens“ (Tagespost v. 31.12.2016) über die Bedrohung durch die Islamisten geschrieben: „Hätten wir von Anfang an klare Regeln gezeigt und den Islamisten den Riegel vorgeschoben, wäre es anders. Abe wir haben geglaubt, die ganze Welt bestehe aus Humanisten. Wir haben zugelassen, dass im Namen der Toleranz die Intoleranten ihre Strukturen aufbauen konnten. Das war unsere Schwäche“.
Wenn die Würde des Menschen und sein Leben bedroht sind, wird auch nach der mahnenden Stimme der Kirche gerufen. Die Menschen erwarten, dass sie ihre Stimme erhebt, wenn sittliche Fragen, Gerechtigkeit, die Familie als Grundlage der Gesellschaft gefährdet sind.
Die katholische Kirche in Deutschland ist aber vor allem mit dem strukturellen Umbau beschäftigt. Es werden Großraumpfarreien geschaffen. Den Anfang machte das Erzbistum Berlin. Der Vorwand für die neuen Verwaltungseinheiten ist der Priestermangel. Das ist ein vorgeschobener Grund. Denn lt. der Statistik der Deutschen Bischofskonferenz kamen „1990 auf einen aktiven Priester 316 aktive Gläubige, im Jahr 2014 nur noch 181“. 
Tatsächlich liegt der Umstrukturierung ein neues Kirchengemeindebild zugrunde. Pfarrer Michael Theuerl hat es unter die Lupe genommen (Kath.net v. 11.4.2017). Die Großpfarreien werden von Pastoralausschüssen mit einem Leiter/Moderator vorbereitet. In den anderen Gremien, „bestehend aus wenigen Priestern und vielen Laien, hat jeder eine gleichberechtigte Stimme“.
Dieser Auffassung liegt die Ideologie zugrunde, „dass in der Kirche alle gleich sind und folglich alle das Gleiche zu sagen haben“. Der Unterschied zwischen allgemeinem und Weihepriestertum wird verwischt. Es ist die Absage an die Hierarchie und die Anpassung an die Forderung „mehr Demokratie in der Kirche“.
Dieser Demokratisierung wird sprachlich der Weg geebnet mit Forderungen wie „Wertschätzung aller“ und nach „angstfrei“, „Ergebnis offener Diskussion auf Augenhöhe“ und „ohne Denkverbote“.
Der Berliner Pastoralplan „Wo Glaube Raum gewinnt“ hat nach Pfarrer Theuerl zu einer „Dezimierung und Marginalisierung der Priester“ geführt. Ob die neue Großraumpastoral zu mehr Priesterberufungen führt und zu einer Beheimatung der Gläubigen in der Pfarrei, kann bezweifelt werden.
In der Diözese Trier werden z.Zt. ebenfalls neue Pfarreinheiten eingeführt. Aus 887 Pfarreien, die in 172 Pfarreiengemeinschaften zusammengefasst sind, werden nach der beschlossenen Umstrukturierung 35 Großpfarreien übrig bleiben. In diesen „Pfarreien der Zukunft“ haben die Laien mehr „Mitbestimmungsrechte“ mit „Verkündigung und Predigt in unterschiedlichen Gottesdienstformen“.
Die „weitreichende Öffnung“ der Kirche von Trier hat Bischof Stephan Ackermann akzeptiert, in dem er schon früher ankündigte, sich an die Trierer Synodenbschlüsse zu halten. (SWR-Beitrag, 24.März 2017) 
Anstatt nach den Ursachen des Rückgangs von Priesteramtskandidaten an den theologischen Fakultäten zu fragen oder allgemein die Ursachen des Glaubensschwundes unter die Lupe zu nehmen, schafft man neue Leitungsgremien für Superstrukturen.
Die Vertreter der „Kirche von unten“ und des Kirchenvolksbegehrens von 1995 haben ihre Sympathisanten auch in den neuen Strukturen. Sie können ihre Ziele jetzt ganz demokratisch per Abstimmung erreichen.
Wie wird es weitergehen?
Der Erzbischof der Diözese München und Freising, Kardinal Marx, hat für seine Diözese ein Zukunftsmodell angekündigt, das Parallelen zu Berlin und Trier aufweist. Auch bei dieser Konzeption soll den Laien mehr Rechte eingeräumt werden.
Wenn die Kirche in Deutschland Zukunft haben soll, kommt tatsächlich auf die Laien eine größere Verantwortung zu. Wir sollten sie nicht vom Zentralkomitee der Deutschen Katholiken (ZdK) und den ihm angeschlossenen Verbänden, wie dem BDKJ oder den katholischen Frauenverbänden, erwarten. 
Ein Neubeginn setzt voraus, die Worte Jesu zu Beginn seines öffentlichen Wirkens wieder ernst zu nehmen: Kehrt um und glaubt an das Evangelium.
Zu diesem notwendigen Umdenken gehört die Bekehrung, konkret die Wiedergewinnung des Bußsakramentes. Mit ihm steht und fällt eine Neuevangelisierung.
Prof. Dr. Thomas Sternberg, der Vorsitzende des ZdK, sieht das ganz anders. In einem Interview mit der slowakischen Internetzeitung „Postoj“ erklärte Prof. Sternberg auf die Frage: „In Ihrem ZdK kennen sie keinen Menschen, der zur Beichte gehen würde?“ – Sternberg: „Nein, ich kenne niemanden.“ –
Der ZdK-Chef sagte weiter: „Deutschland ist darin wirklich ganz anders. Das Bußsakrament ist eigentlich verschwunden. In Deutschland beichten nicht mal die frömmsten Katholiken“. – Auf die Frage von „Postoj“: „Aber wie dürfen die Leute, die nicht mehr beichten gehen, die Eucharistie empfangen?“ Darauf Sternberg: „Wir sehen den Zusammenhang zwischen und Beichte und Eucharistie nicht mehr so“. (Kath.net vom 13. April 2017)
Die erste Antwort Sternbergs ist leider eine Tatsachenfeststellung; die zweite beinhaltet eine neue Theologie.
Eine Neuevangelisierung braucht tatsächlich die „kleine Herde“, die den Mut hat, zum Glauben der Kirche zu stehen, ihn wieder zu verkünden und vorzuleben.
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