Erfolgreiches und kritisches Symposium zur „Öffnung der Ehe“ mit namhaften Experten
Veröffentlicht: 23. Januar 2018 Abgelegt unter: HOMO-Ehe, "Ehe für alle" (Kritik) | Tags: Birgit Kelle, Demo für alle, Ehe, Ehe für alle, Ehe-Öffnung, Familie, Frankfurt, Freifrau Hedwig von Beverfoerde, gleichgeschlechtlich, Grundgesetz, Homo-Ehe, Kelsterbach, Kindeswohl, Martin D. Wind, Partnerschaft, Politik, polizeischutz, Proteste, Schutz, Symposium 3 KommentareMehr als 500 Teilnehmer erlebten am Samstag in Kelsterbach nahe Frankfurt ein hochinformatives Symposium zum Thema »Öffnung der Ehe – Folgen für alle« mit starken Argumenten, vielen Fakten und teilweise erschreckenden Einblicken in politische und rechtliche Vorgänge sowie aufrüttelnde Ausblicke auf mögliche künftige gesellschaftliche Entwicklungen.
Die Versuche der medial aufgehetzten „Aktivisten“, die Veranstaltung zu stören oder gar zu unterbinden, liefen dank der hohen Polizeipräsenz ins Leere.
Hier folgt dazu ein ausführlicher Bericht von Martin D. Wind:
Kelsterbach bei Frankfurt, am regnerisch-kühlen Samstagvormittag in der Nähe eines Tagungslokals. Rund zwei Hundertschaften Polizei samt berittenen Beamten steht einer knapp drei Dutzend Personen umfassenden grölenden und pöbelnden Horde gegenüber.
Weder aus den Parolen der Schreienden noch aus den Slogans ihrer Transparente kann man erkennen, weshalb sie sich hier auf der matschigen Wiese im Nieselregen die Seele aus dem Hals blöken, obszöne Gesten zeigen und sich mit kindlich anmutender Einfalt an ihrem Auftreten erfreuen.
Ein großes Banner verkündet „Aufstehen gegen Rassismus“, auf einem weiteren steht in krakeliger Schrift etwas von „Toleranz“ oder auch „Fuck § 218 – pro -choice“.
Es sind „Aktivisten“ eines von der Frankfurter Aids-Hilfe eilends gebildeten „Bündnisses“ aus Gewerkschaften, Lobbyisten der LGBTIQ-Szene, der als gewaltbereit bekannten sog. Antifa, die Seit an Seit mit Linken, Grünen, SPD und einigen CDU-Amtsträgern marschieren.
Selbst Kirchenvertreter haben sich einspannen lassen. Sie protestieren gegen ein wissenschaftliches Symposium zum Thema „Öffnung der Ehe – Folgen für alle“, das vom Aktionsbündnis „DEMO FÜR ALLE“ sowie von „CitizenGO“ organisiert wurde.
Laut Vorankündigung der Organisatorin Hedwig von Beverfoerde (siehe Foto) soll erörtert werden, ob „das umstrittene Ehe-Öffnungsgesetz verfassungsrechtlich haltbar ist und welche gravierenden ethisch-rechtlichen Folgen die Umdefinierung der Ehe für Kinder und die Gesellschaft hat“.
Allein diese Ankündigung scheint in manchen Kreisen zu größter Aufregung geführt zu haben, wenn man sich die beinahe hysterisch anmutenden Reaktionen bestimmter gesellschaftlicher und gesellschaftsfeindlicher Kreise sowie einiger Medien anschaut.
Offenbar haben die Gegner dieser Tagung Angst vor den Ergebnissen der wissenschaftlichen Aufarbeitung des handstreichartigen Coups zur Einführung der „Ehe für alle“ im deutschen Parlament. Auf den letzten Metern eines verkorksten Wahlkampfes versuchten SPD, Grüne und Linke sowie bestimmte Kreise der CDU noch die letzten Randgruppenwähler zu aktivieren.
Ohne Rücksicht auf Verluste, ohne Rücksicht auf die geltende Rechtslage, die Auswirkungen auf das Familienrecht, ohne jegliche Berücksichtigung des Kindeswohls und ohne jegliche gesellschaftliche Debatte, wurde das Gesetz am letzten Sitzungstag der Legislaturperiode durch das Parlament gepeitscht.
Der Öffentlichkeit wurde vermittelt, es handle sich um einen Akt, der die Diskriminierung Homosexueller bezüglich ihrer Personenstandrechte beenden solle. Tatsächlich jedoch waren homosexuelle Partnerschaften durch die sog. Verpartnerung rechtlich inhaltlich der heterosexuellen Ehe längst gleichgestellt.
Einzige Ausnahme dieser Gleichberechtigung: Homosexuelle hatten bisher nicht die Möglichkeit der Adoption eines Kindes. Tatsächlich handelte es sich demnach beim Beschluss des Bundestages nicht um eine „Öffnung der Ehe für alle“, sondern ausschließlich um die Freigabe der Kindesadoption durch Homosexuelle.
Aber auch der „besondere Schutz von Ehe und Familie, die bisher grundgesetzlich in Artikel 6 GG gesichert war, ist durch diese Entscheidung des Parlamentes in Frage gestellt. Und hier könnte bei einer Normenkontrollklage das Bundesverfassungsgericht alleine durch die objektive Rechtslage daran gebunden sein, dem bisher bestehenden Recht Geltung zu verschaffen.
So ist es auch nicht verwunderlich, dass „interessierte Kreise“ mit allen Mitteln verhindern wollen, dass politisch denkende Mensch sich zu diesem Themenkomplex fachgerecht informieren lassen. Mit kampagnenartiger anmutender Vorberichterstattung versuchte die Redaktion der Frankfurter Rundschau, „Widerstand“ gegen ein Hinterfragen und Durchleuchten der rechtlichen Situation und der gesellschaftlichen Folgen dieses Bundestagsbeschlusses herbeizuschreiben.
Am Vortag der Veranstaltung wurden gleich mehrere Artikel online gestellt, in denen alle Triggerbegriffe genutzt wurden, um linke Klientel hinter dem Ofen hervorzulocken: „(…) Die umstrittene Organisation, die von evangelikalen sowie christlich-konservativen bis rechtsradikalen Gruppen unterstützt wird (…)“.
Gleich zu Beginn wurde klar, warum diese Panik durchaus berechtigt ist:
In einem Vortrag zum Verhältnis zwischen den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und den Vorgaben des Grundgesetzes (GG) kam es knüppeldick:
Prof. Dr. Jörg Benedict, Rechtswissenschaftler an der Universität Rostock, erläuterte die Konfliktlinien, die sich durch den Beschluss des Bundestages ergeben. Deutlich wurde, dass für die Verfasser des GG „Ehe“ als Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau galt, wie schon die Entwürfe zum GG zeigen. Allerdings waren die Redaktoren der Meinung, eine Selbstverständlichkeit müsse nicht ausdrücklich erwähnt werden, weshalb die Eingrenzung des Ehebegriffs auf die Verbindung zwischen „einer Frau und einem Mann“ wegfiel.
Die Autoren des GG hatten von „alternativen Lebensmodellen“ durchaus Ahnung, so Prof. Benedict. Schon einer der Vordenker der sozialistischen/kommunistischen Bemühungen zur Auflösung „bürgerlicher Beziehungsstrukturen“, Charles Fourier (gest. 1837) hatte sie gefordert. Marx, Engels und Bebel machten die Idee zu Kernelementen ihrer Ideologien.
Da die Utopien des Sozialismus und des Kommunismus im Vorfeld der Entstehung des GG weltweit Gegenstand intensiver Debatten waren, ist klar, dass auch die ehe- und familienfeindlichen Vorstellungen dieser Ideologien bekannt waren. Mit der „Ausweitung“ des Ehebegriffs und seinen Missbrauch hatte man allerdings nicht gerechnet.
Für Prof. Benedict ist nach rechtlicher Prüfung klar, dass die Neufassung des Paragrafen 1353 ein Anschlag auf die Ehe und damit auch ein Bruch des GG ist.
In einem Podiumsgespräch zwischen dem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Dr. med. Christian Spaemann M.A., und dem Journalisten und Publizisten Jürgen Liminski wurde deutlich, wie wichtig für Kinder das Aufwachsen mit Mutter und Vater ist.
Nur so, meint Spaemann, sei in der Regel eine positive Persönlichkeitsentwicklung und Findung der Geschlechtsidentität als Mann oder Frau seitens der Heranwachsenden gewährleistet. Spaemann legte Wert darauf, immer von Normalfällen zu sprechen, die jedoch durchaus eine breite Varianz der individuellen Entwicklung zulasse. Dennoch könne daraus eine Regelmäßigkeit der Entwicklung abgeleitet werden.
Die Juristin und Bioethikerin Stephanie Merckens eröffnete mit ihrem Referat zum Thema „Leihmutterschaft auf dem Vormarsch – die rechtlich-ethische Situation“ ein weiteres spannendes Kapitel. Sie zeigte, wie mit allen Mitteln versucht wird, das in Deutschland bestehende Verbot der Leihmutterschaft zu umgehen.
Dabei wird sehr trickreich vorgegangen. Unter anderem nutzten findige Juristen die Rechtsanerkennung ausländischer Rechtssetzung. Ein Beispiel: Das kalifornische Adoptionsrecht, das es ermöglichte, das Kind in den USA von einer Ersatzmutter austragen und in Kalifornien adoptieren zu lassen. Im Rahmen der Rechtsanerkennung wurde dieses Vorgehen dann auch in Deutschland „legal“.
Für die Juristin ist deutlich, dass die deutsche Rechtsprechung hier inkonsistent sei. Zum Abschluss zeigte sie in einer beeindruckenden Grafik, zu welch absurden Verhältnissen eine rechtlich nicht konsequent geregelte Adoptionspraxis und Fortpflanzungsindustrie führen könnte.
Wer kann sich heute schon vorstellen, dass es durchaus möglich werden könnte, dass ein Kind mit vier „Müttern“ aufwüchse: einer Eizellenspenderin, einer Ersatzmutter, die das durch Fremdsamen im Reagenzglas befruchtete Ei als Kind austrägt, und einer Frau sowie deren Lebenspartnerin, die das Kind adoptieren. Für Merckens ist klar: Ersatzmutterschaft ist eine Entwürdigung der Frau und degradiert das Kind zur Ware.
Zur selben Auffassung kam auch Birgit Kelle (siehe Foto). Die bekannte Publizistin und Journalistin warf der Politik vor, sie habe sich einer sachlichen Auseinandersetzung um die Öffnung der sog. „Ehe für alle“ und deren rechtlichen und ethischen Folgen verweigert – und sie unterstellt, dass diese Verweigerung gewollt sei.
Doch es sei Pflicht der Politik, so Kelle, ihr Agieren zu Ende zu denken und erst dann Gesetze zu beschließen. Es genüge schlicht nicht, ein Gesetzgebungsverfahren damit zu begründen, dass die „Betroffenen sich doch liebten.“
Und sie wirft den Lobbyisten und der Politik vor, dass hier mit einer Salamitaktik versucht werde, durch eine schleichende Gewöhnung der Gesellschaft geltendes Recht auszuhebeln und Dinge zu etablieren, die heute rechtlich nicht möglich seien.
Vehement nahm sie dabei auch Medien in die Pflicht, die unhinterfragt und in freudigem Ton über das „Glück“ Prominenter berichten, die sich ein Kind bei einer Ersatzmutter gekauft haben. Kelle wundert sich, dass eine derartige Berichterstattung über die ultimative Abwertung der Frau zur Gebärmaschine nicht zu einem öffentlichen Aufschrei führe.
„Organhandel ist zu Recht verboten. Weshalb ist dann der Kinderhandel nicht weltweit verboten?“, fragt sie zu Recht.
Quelle und Fortsetzung des Artikels hier: https://demofueralle.wordpress.com/2018/01/23/erfolgreiches-symposium-bringt-es-auf-den-punkt-die-ehe-oeffnung-ist-verfassungswidrig-der-kampf-um-die-ehe-ist-noch-nicht-verloren/#more-17626
Franziskus und seine Richtungsänderung bei der „Päpstlichen Akademie für das Leben“
Veröffentlicht: 23. Januar 2018 Abgelegt unter: PAPST / VATIKAN aktuell | Tags: Christopher A. Ferrara, Eid für das Leben, Empfängnisregelung, Humanae vitae, künstliche, Lifesitenews, Papst Franziskus, Päpstliche Akademie für das Leben, Situationsethik, Umstrukturierung, Vatikan, Verhütung 23 KommentareFolgt bald ein vatikanisches JA zur künstlichen Verhütung?
Es war ziemlich klar, warum Papst Franziskus die von Johannes Paul II. gegründete „Päpstliche Akademie für das Leben“ zerstört hat, indem er alle 172 Mitglieder entließ, eine Neufassung der Statuten anordnete und den vorgeschriebenen Eid für das Leben abschaffte.
Sein Plan war, die „Päpstliche Akademie für das Leben“ in ein Instrument umzuwandeln, das sein jetzt laufendes unglaubliches Programm fördern soll: nämlich den Versuch, die Lehre der Kirche über in sich sündhafte Handlungen, die dem 6. Gebot zuwiderlaufen, zu untergraben. Das geschieht über die Schiene des apostolischen Schreibens Amoris Laetita (AL), das in Kapitel 8 eine Form der Situationsethik vertritt, die „komplexe Umstände“ berücksichtigt.
Dieses Programm wird über die neukonstituierte „Päpstliche Akademie für das Leben“ nun zu einem Angriff auf die Lehre der Kirche über Empfängnisverhütung als einer in sich sündhafte Handlung führen. Wir haben jetzt Beweise für diese Absicht:
Wie der amerikanische Internetdienst „LifeSiteNews“ berichtet, erklärte der neue Beauftragte der Akademie, der Moraltheologe Pater Maurizio Chiodi während eines öffentlichen Vortrags am 14. Dezember 2017 an der päpstlichen Universität Gregoriana, dass es „Umstände gibt – ich beziehe mich auf Amoris Laetitia, Kapitel 8 -, die gerade aus Verantwortungsgründen eine Empfängnisverhütung erfordern„.
Chiodi fuhr fort, dass, wenn „natürliche Methoden unmöglich oder nicht durchführbar sind, andere verantwortungsvolle Formen gefunden werden müssen“ und dass „eine künstliche Methode zur Regulierung von Geburten als ein Akt der Verantwortung anerkannt werden könnte, der ausgeführt wird, nicht um das Geschenk eines Kindes radikal abzulehnen, sondern weil in solchen Situationen das Paar und die Familie aus Verantwortung zu anderen Formen des Willkommens und der Aufnahme aufgerufen ist„.
So werden wir nun von einem Vertreter des Papstes an der „Päpstlichen Akademie für das Leben“ darüber informiert, dass ein Hauptelement der von Johannes Paul II. so genannten „Kultur des Todes“ nicht nur erlaubt, sondern sogar verpflichtend sei – nämlich dann, wenn der Gehorsam gegenüber dem 6. und dem 5. Gebot (denn Verhütungsmittel sind in ihrer Wirkung oft abtreibend) „unmöglich oder nicht realisierbar“ ist.
Diese bedenkliche Auffassung würde natürlich das Ende aller Moralvorstellung bedeuten. Nach Professor Josef Seifert würde Chiodi, indem er sich allein auf „Amoris Laetitia“ stützt, „die subjektive Verantwortung über objektive moralische Situationen stellen„, ein Irrtum, der „zerstörerisch nicht nur für die Morallehre der katholischen Kirche, sondern auch für das Wesen der Moral, und in der Tat für jede Wahrheit und jede kirchliche Lehre darüber“ ist.
Englischsprachige Quelle und Fortsetzung des Beitrags von Christopher A. Ferrara hier: http://www.fatimaperspectives.com/fe/perspective1138.asp
Die Übersetzung ins Deutsche erfolgte durch eine Leserin unseres Forums.
Prof. Lucke (LKR): Rote Karte für die EZB
Veröffentlicht: 23. Januar 2018 Abgelegt unter: EU / ESM / Europa-Politik | Tags: Ökonomen, Europäische Zentralbank, Europäischer Gerichtshof, EZB, Hans-Olaf Henkel, Liberal-konservative Reformer, LKR, Prof. Dr. Bernd Lucke, Rote Karte, Staatsanleihenkäufe, Verfassungsklage 2 KommentareDer Europa-Abgeordnete Prof. Dr. Bernd Lucke (siehe Foto) hat EZB-Präsident Mario Draghi aufgefordert, das milliardenschwere Programm zum Ankauf von Staatsanleihen unverzüglich zu beenden.
In einem Schreiben an Draghi nimmt der Parlamentarier der LKR (Liberal-konservativen Reformer) auf die jüngst erschienene Studie des Mannheimer Wirtschaftswissenschaftlers Friedrich Heinemann Bezug, nach welcher die EZB (Europäische Zentralbank) bei Staatsanleihenkäufen im vorigen Jahr erheblich gegen die Beschlüsse des EZB-Rates verstoßen hat.
Die Studie zeigt, dass die EZB weit mehr österreichische, belgische, spanische, französische und italienische Staatsanleihen als zulässig gekauft hat. Prof. Lucke weist nun wiederholt darauf hin, dass die EZB kein Mandat zur Durchführung wirtschaftspolitischer Maßnahmen besitze:
„Die EZB ist ausschließlich für Geldpolitik zuständig. Geldpolitik muss neutral durchgeführt werden und darf unter keinen Umständen einzelne Mitgliedstaaten besonders begünstigen.“
Prof. Lucke und der frühere BDI-Präsident Prof. Dr. Hans-Olaf Henkel sowie weitere Wirtschaftswissenschaftler und Abgeordnete hatten bereits im Jahr 2015 eine Verfassungsklage gegen die Staatsanleihenkäufe der EZB eingereicht. Mit dieser befasst sich derzeit der Europäische Gerichtshof.
Lucke erklärt dazu: „Wir haben schon 2015 in unserer Klageschrift darauf hingewiesen, dass die die EZB mit den Ankäufen von Staatsanleihen eine verbotene monetäre Staatsfinanzierung betreibt und augenscheinlich wirtschaftspolitische Motive verfolgt, um bestimmte Eurozonenstaaten zu begünstigen. Die jetzt erschienene Studie bestätigt unsere Befürchtungen. Wenn EZB-Präsident Draghi das Programm nicht unverzüglich stoppt, müssen der Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht der EZB die Rote Karte zeigen.“
Deutsche und israelische Ärzte haben in Tansania eine Kinder-Herzklinik aufgebaut
Veröffentlicht: 23. Januar 2018 Abgelegt unter: GESUNDHEIT: Tips / Infos, ISRAEL / Judentum / Nahost | Tags: Ärzte, Deutsche, Herzklinik, herzkrank, Israel, Kardioklinik, kinder, Mediziner, Save a Childs Heart, Tansania Hinterlasse einen KommentarDeutsche und israelische Mediziner befinden sich zurzeit im Rahmen eines Einsatzes der Organisation Save a Child’s Heart in Tansania, wo sie eine Herzklinik aufgebaut haben.
Teams des Wolfson Medical Center in Tel Aviv, des Deutschen Herzzentrums in Berlin und des Jakaya Kikwete Cardiac Institute, Muhimbili in Dar es Salaam untersuchten am ersten Tag ihres Einsatzes nach dem Aufbau der Klinik 18 Kinder mit Verdacht auf Herzkrankheiten, sahen 15 der untersuchten Kinder für eine Katheterisierung vor und erreichten für ein Neugeborenes einen Termin für eine lebensrettende OP in Israel in der kommenden Woche.
Israelis und Deutsche arbeiten dabei Seite an Seite und bilden gleichzeitig 12 tansanische Mediziner aus.
Quelle: Israelische Botschaft in Berlin