Öffentliche „Beichten“ – eine Sumpfblüte, die pastoralen Missbrauch begünstigt
Veröffentlicht: 30. Januar 2019 Abgelegt unter: Geistlicher / pastoraler MISSBRAUCH, Neokatechumenaler Weg (Kiko) | Tags: Anhänger, öffentliche Beichte, öffentliche Buße, Disziplin, elitär, Freiheit, Gruppensitzung, Inquisition im Kleinformat, Jungfrau Maria, Katechisten, Kiko, mündliche Evangelisation, Neokatechumenat, Papst Franziskus, Schweigepflicht, Visionen 11 KommentareVon Felizitas Küble
Nicht selten wird in schwarmgeistigen, sektiererischen oder sonstwie verstiegenen Gruppierungen von den eigenen Mitgliedern eine Art öffentliche „Beichte“ verlangt oder zumindest erwartet.
Ein Beispiel hierfür ist die „Neokatechumenale Bewegung“, die von einem spanischen Visionär namens „Kiki“ gegründet wurde. Der Kunst- und Ikonenmaler will Botschaften der Jungfrau Maria erhalten haben, die ihm angeblich den „Neokatechumenalen Weg“ gelehrt hätten.
Gemeinsam mit Freunden baute er jahrzehntelang eher hinter den Kulissen sein Werk auf, das keinerlei schriftliche Selbstdarstellungen verbreitet.
Als unser Verlag Ende der 90er Jahre bei einem neokatechumenalen Bekannten wenigstens einen einzigen Prospekt erbat, damit wir uns ein kleines Bild von dieser „Bewegung“ machen können, wurde uns beschieden, es gäbe überhaupt keine schriftlichen Unterlagen, man konzentriere sich auf die „mündliche“ Evangelisation. Ebenso erging es uns übrigens bei der – gleichfalls recht sonderbaren – Vereinigung „Das Werk“.
Zurück zu Kiko Arguello, dem charismatischen Gründer, der in seiner Gemeinschaft eine äußerst unkatholische Beichtpraxis einführte, denn im Neokatechumenat findet sie nicht unter dem Beichtsiegel zwischen dem Gläubigen und einem Priester statt, sondern vor der ganzen Gruppe. (1)
Daß hierbei von einem Beichtgeheimnis keine Rede sein kann, versteht sich am Rande, einmal abgesehen davon, daß die Gruppe schließlich nicht aus Priestern besteht, folglich auch nicht den schweren Klerikerstrafen unterworfen ist, welche das Kirchenrecht vorsieht, wenn ein Geistlicher das Beichtsiegel mißachtet.
Die Mitglieder des Neokatechumenats (NK) werden in Gruppensitzungen dazu animiert, sich an besonders schlimme Ereignisse in ihrem Leben zu erinnern und diese zu schildern. Zu öffentlichen Bekenntnissen kommt es auch bei anderen Gelegenheiten, wenn etwa „Sondierungen“ erfolgen, um den geistlichen Werdegang eines Eingetretenen näher zu untersuchen.
Der Historiker Dr. Michaels Hebers schreibt dazu: „Die Disziplin in der Gruppe wird sichergestellt durch öffentliche Beichten, die die Teilnehmer regelmäßig ablegen müssen und bei denen sie vor der ganzen Gruppe von den Katechisten…kritisiert werden – eine Inquisition im Kleinformat.“(2)
Laut ORF sind Versammlungen und Wortgottesdienste des Neokatechumenat nicht öffentlich. Man legt Bibelstellen aus und erzählt seine „Erfahrungen“ vor der Gruppe, wozu oft das Bekennen eigener Fehlern und Schwächen gehört: „Durch die Dynamik der Gruppe entstehe manchmal ein unangenehmer Druck auf einzelne Mitglieder, erzählen ehemalige Neokatechumenale.“ (3)
Sogar Kinder sind bisweilen diesem Bekenntnisdruck unterworfen, so etwa in der vom NK geführten Pfarrei Herz Jesu in Linz, in welcher eine bischöflich angeordnete Visitation erfolgte: „Kinder mussten öffentlich im Pfarrsaal beichten.“ (4)
Typisch ist es freilich, daß die Gruppe zwar ihrerseits keine Stillschweige-Garantie für öffentliche Beichten übernimmt, andererseits aber für Mitglieder sehr wohl eine Schweigepflicht hinsichtlich interner Vorgänge gilt. Selbst die Schriften Kikos sind laut „Reli-Info“ nur der „obersten Ebene“ bekannt. (5)
Nun hört man hinsichtlich des Themas „öffentliche Beichte“ immer wieder die alte Mär, diese habe es doch schon in der Urchristenheit bzw. in der frühen Kirche gegeben, also könne sie ja gar nicht schlecht sein. Manchmal liest man dergleichen Unfug sogar in theologischen Büchern.
Allerdings beruht diese Vorstellung auf einer Verwechslung von öffentlicher Beichte und öffentlicher Buße:
Es gab in den ersten Jahrhunderten nach Christus für schwere Sünden, die der Gemeinde ohnehin bekannt waren (z.B. Glaubensabfall, Ehebruch, Mord, Diebstahl), einen Büßerweg, der z.B. darin bestand, daß der Sünder nur am Wortgottesdienst teilnehmen durfte, nicht jedoch an der Eucharistiefeier.
Zudem war er eine gewisse Zeit zum Fasten oder sonstigen Bußübungen verpflichtet. Mit einem öffentlichen Sündenbekenntnis vor der ganzen Gemeinde hatte das aber nichts zu tun.
Papst Franziskus hat das Neokatechumenat vor vier Jahren eindringlich ermahnt, sich erstens in die Pfarrgemeinden zu integrieren und kein elitäres Eigenleben zu bilden – und zweitens die Freiheit der eigenen Anhängerschaft zu respektieren. Wir haben damals darüber berichtet: https://charismatismus.wordpress.com/2014/02/05/papst-ermahnt-neokatechumenale-zur-toleranz-und-zur-kirchlichen-einheit/
Quellenangaben:
1) Siehe unter Punkt 9.3.2: https://de.wikipedia.org/wiki/Neokatechumenaler_Weg#cite_ref-:0_46-0
2) Michael Hebers. Schwarzbuch Kirche. Lübbe-Verlag. S.184
3) https://religion.orf.at/stories/2587842/
4) Artikel „Beste Freunde“ in „Christ und Welt“ vom 17.7.2014
5) Infos unter Abschnitt „Der Weg“: http://www.relinfo.ch/nk/info.html
WEITERE INFOS mit Warnungen vor einer „Laienbeichte“ ohne Beichtsiegel hier: https://charismatismus.wordpress.com/2019/01/29/religioeser-missbrauch-durch-die-laienbeichte/
Patricia Kings charismatische Erweckungs-Vision vor einem Jahr um 5.55 Uhr
Veröffentlicht: 30. Januar 2019 Abgelegt unter: KingdomImpact (evgl-charismat.), Mission is possible (Peter Ischka) | Tags: Botschaften, charismatisch, Endzeitschwärmerei, Erweckung, Freiheit, glaubensvolle Gebete, Himmel, Mission ist possible, Patricia King, Peter Ischka, pfingstlerisch, Sehnsucht, Visionen, Wächterruf 2 KommentareVon Felizitas Küble


Was fällt uns hier auf?
- Es wird zum x-ten Male eine universale Erweckung angekündigt, die durch „glaubensvolle Gebete“ – wie sie zumal der charismatischen Szene eigen sind – ausgelöst wird, denn nur durch diesen Schlüssel kann die paradiesische Türe geöffnet werden.
- Nun fragt sich jeder Vernünftige, wie es denn zu solch einer weltweiten Erweckung kommen soll, da doch die Menschen auf der Erde mehrheitlich entweder gottlos sind oder fremden Religionen anhängen. Alles kein Problem für die Schwärmerschar, denn da sorgt der Höchste schon selber dafür, indem er einfach seinen Erweckungsstrom wie einen „Sog“ verteilt und jeden Widerstand kraftvoll hinwegfegt, so daß sich jedweder Unglaube „im strömenden Wasser auflöst“.
Davon, daß Gott den freien Willen der Menschen achtet; davon, daß von einer wirklichen Erweckung nicht die Rede sein kann, wenn diese nicht freiwillig erfolgt, scheint die prophetisch begabte Dame nichts zu wissen!
Wie und warum das Beichtsiegel die Gläubigen vor seelsorglichem Missbrauch schützt
Veröffentlicht: 30. Januar 2019 Abgelegt unter: Geistlicher / pastoraler MISSBRAUCH | Tags: Beichtgeheimnis, Beichtgespräch, Beichtkind, Beichtsiegel, Bußsakrament, geistilches Gespräch, geistlicher Missbrauch, Kleriker, Machtmissbrauch, Missbrauch, pastoraler Missbrauch, Priester, religiöser Missbrauch, Seelsorge, Stillschweigen 18 KommentareVon Felizitas Küble
In der Öffentlichkeit wird viel über sexuellen Missbrauch diskutiert, doch für das Seelenleben vieler Menschen ist auch der geistliche Missbrauch äußerst verstörend und führt oft zu jahrelangen psychischen Problemen, nicht selten auch zu einer Abwendung vom Glauben.
Mir ist dies durch Gespräche mit Betroffenen seit Jahrzehnten bekannt.
Vor allem in sektiererischen und schwarmgeistigen Gruppierungen ist die Gefahr des religiösen Machtmissbrauchs groß, inbesondere dann, wenn sich eine charismatische Gründer- oder Führergestalt (sie kann auch weiblich sein) als besonders gottbegnadet präsentiert und von seinen Anhängern strikten Gehorsam verlangt.
Oft ist diese „Forderung“ nicht einmal nötig, weil sich die leichtgläubigen Schäflein von sich aus um ihren selbsternannten „Propheten“ scharen usw….
BILD: Der hl. Johannes Nepomuk – hier seine Statue am Aasee in Münster – starb für das Beichtgeheimnis
Ein wirksamer Schutz vor geistlichem Missbrauch ist natürlich das Beichtsiegel, das für katholische Priester so strikt gilt, daß selbst der Papst einen Geistlichen nicht davon dispensieren (befreien) kann, auch nicht in einem Falle, in dem er sonst – etwa in einer Diktatur – den Tod erleidet.
Allein das Beichtkind selber kann den Priester von seiner absoluten Schweigepflicht entbinden.
Allerdings ist nicht allen Katholiken klar, wie es um einige Einzelheiten steht, die mit dem Beichtsiegel verbunden sind.
Daher seien zwei wichtige Punkte erwähnt, die zum Schutz des Gläubigen vor spirituellem Missbrauch gehören:
- Vor Jahrzehnten berichtete mir eine Mitarbeiterin unseres Verlags folgendes: Ein Ordenspriester sagte ihr, sie möge sich bei der eigentlichen Beichte strikt auf das Sündenbekenntnis beschränken. Alle weiteren Themen und Fragen – etwa zu ihrem geistlichen Leben – möge sie nach Ablauf des Bußsakramentes mit ihm erörtern. – Die junge Frau hielt sich leider an diese Aufforderung. Die Folge war, daß dieser Kleriker mit anderen Personen aus seiner geistlichen Gemeinschaft darüber sprach, denn sie hörte später von diesen Leuten entsprechende
Anmerkugnen. Da sie über gewisse innere Schwierigkeiten nur mit ihm gesprochen hatte, war klar, daß er ihr Vertrauen verletzt hatte. Nun hat der Kleriker natürlich das eigentliche Beichtsiegel nicht verletzt, da es sich um Äußerungen n a c h der Beichte handelte, a b e r er hat das Seelsorgsgeheimnis nicht eingehalten, das man auch als „Berufsgeheimnis“ (ähnlich der ärztlichen Schweigepflicht) bezeichnen könnte. – Daher sei hiermit davor gewarnt, einer solchen Bitte nachzukommen, zwischen eigentlicher Beichte und „geistlichem Gespräch“ zu unterscheiden. Etwas anderes ist es, wenn der Gläubige von sich aus solch eine Trennung wünscht, aber auch dann sollte er sich vergewissern, ob der Priester wirklich vertrauenswürdig ist.
- Vor etwa 12 Jahren sagte mir ein Kaplan eher beiläufig, als wir uns über das Thema „geistliche Begleitung“ unterhielten, er halte es nicht für hilfreich, wenn Gläubige ihre Frage
n und Erörterungen ins Beichtgespräch „reinpacken“, statt mit ihm außerhalb des Bußsakramentes darüber zu sprechen. Auf meine Rückfrage, warum er dies denn nicht so gut fände, antwortete er: Für die geistliche Leitung sei es bisweilen besser, wenn man auf das früher schon Besprochene später gegenüber dem Gläubigen „zurückgreifen“ könne. – Ich ahnte zwar, was er meinte, erkundigte mich dann aber genauer über die kirchlichen Vorschriften. Es geht hierbei um folgendes: Dem Priester ist es strikt verboten, außerhalb der Beichte in irgendeiner Weise – und seien es nur Andeutungen – auf Inhalte zurückzukommen, die ihm zuvor von dem/der Betreffenden gebeichtet worden waren. Der Geistliche ist also nicht nur gegenüber anderen Personen zum Stillschweigen verpflichtet, sondern auch gegenüber dem Beichtkind selber. Nur dieses kann ihn hiervon entbinden und ihm erlauben, außerhalb der Beichte über etwas zu sprechen, das er nur durch eine vorherige Beichte wissen kann.
Zum Schluß sei noch angemerkt, daß das Beichtsiegel in gewisser Weise auch für Nicht-Priester gilt. Man darf zwar über das mit anderen sprechen, was man selber gebeichtet hat, auch darüber, was der Priester gesagt oder empfohlen hat, man darf aber auf keinen Fall darüber reden, was man zufällig aus einer Beichte mitgehört hat, etwa wenn jemand im Beichtstuhl zu laut gesprochen hat.
Durch ein einziges Opfer hat CHRISTUS uns zur Vollendung geführt
Veröffentlicht: 30. Januar 2019 Abgelegt unter: BIBEL bzw. liturgische Lesungen | Tags: Alter Bund, Geheiligte, Gesetze, Hebräerbrief, Herz, Opfer, Sündopfer, Vergebung, vollendung Ein KommentarHeutige liturgische Lesung der kath. Kirche: Hebr 10,11-18:

Das wird der Bund sein, den ich nach diesen Tagen mit ihnen schließe – spricht der HERR: Ich lege meine Gesetze in ihr Herz und schreibe sie in ihr Inneres;
dann aber: An ihre Sünden und Übertretungen denke ich nicht mehr.