ROG fordern mehr Pressefreiheit in Thailand
Veröffentlicht: 22. März 2019 Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: Inhaftierung, Journalisten, Medien, Meinungsfreiheit, Militärjunta, Militärputsch, Presse, Reporter ohne Grenzen, Repression, Thailand, Unterdrückung 5 Kommentare Vor der Parlamentswahl am Sonntag (24.3.) in Thailand ruft Reporter ohne Grenzen (ROG) die regierende Militärjunta dazu auf, Medien frei von Zensur arbeiten zu lassen und kritische Journalisten nicht länger strafrechtlich zu verfolgen.
Seit dem Militärputsch im Jahr 2014 unterdrückt die Junta unter Premierminister und General Prayut Chan-o-cha jegliche Kritik an der Regierung. Medienschaffende, die sich nicht selbst zensieren, riskieren auf der Basis drakonischer Gesetze lange Haftstrafen.
„Freie und faire Wahlen kann es nur geben, wenn Journalistinnen und Journalisten ohne Angst vor Verfolgung über die politischen Entwicklungen in Thailand berichten können. Dazu gehören auch kritische Artikel über die Militärjunta“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Die Behörden müssen endlich für Gesetze sorgen, die die Presse und Informationsfreiheit gewährleisten und alle wegen ihrer Arbeit inhaftierten Journalisten freilassen.“
Nach dem Militärputsch im Jahr 2014 erlebten Thailands Medien die härteste Repressionswelle seit der Diktatur der 1960er Jahre (https://ogy.de/63oz). Nationale und ausländische Medienschaffende wurden bedroht, abweichende Meinungsäußerungen vermehrt von der Justiz verfolgt.
Die kritischsten Journalisten wurden in Umerziehungslager gesperrt und einige Medien geschlossen, darunter die Zeitung Voice of Thaksin sowie die Fernsehsender Hot TV und Rescue Satellite TV.
Die Botschaft war eindeutig: Entweder die Medien gewöhnen sich an Selbstzensur, oder sie werden verfolgt, weil sie angeblich die nationale Sicherheit bedrohen.
Quelle und Fortsetzung der Meldung hier: https://www.reporter-ohne-grenzen.de/pressemitteilungen/meldung/kaum-pressefreiheit-auch-vor-der-wahl/
JA zum LEBEN erfordert mehr staatliche Würdigung der Erziehungsarbeit von Eltern
Veröffentlicht: 22. März 2019 Abgelegt unter: EHE, FAMILIE und ELTERNRECHT | Tags: Abtreibungen, Armut, Armutsrenten, Eltern, Erziehung, Gertrud Martin, Mütter, Rentensystem, ungeplantes Kind, Verantwortung, Verband Familienarbeit 2 KommentareAus Anlass der Novellierung des §219a Strafgesetzbuch im Umgang mit Abtreibungen mahnt Gertrud Martin, Vorsitzende des Verband Familienarbeit, zum Umdenken:
„Die empörten Lebensschützer/innen haben die halbe Wahrheit im Blick, wenn sie nur den in unserer Verfassung garantierten, nicht relativierbaren Schutz auch des ungeborenen Lebens fordern. Um das gespaltene Verhältnis der Politik zum Grundgesetz nachvollziehen zu können, sind auch die Zumutungen, unter denen ungewollte Kinder und ihre Eltern nach der Geburt oft leben müssen, zu thematisieren.
Am Beispiel der vielen alleinerziehenden Mütter, die den Mut zur Annahme ihres ungeplanten Kindes mit einer oft lebenslangen Stress- und Armutskarriere bezahlen, ist offensichtlich: Hier muss der Hebel angesetzt werden. Durch die auch finanzielle Anerkennung der elterlichen Erziehungsarbeit wäre ohne Zweifel eine signifikante Senkung der Abtreibungszahlen zu erwarten.
Kinder sind unsere Zukunft!
Spätestens seitdem die substanzerhaltende Gebärquote von 2,1 Kindern pro Frau um ein Drittel gesunken ist, hätte dem Gesetzgeber klar sein müssen, dass Kinder zu haben nicht länger als reine Privatangelegenheit zu behandeln ist.
Mit der Vergesellschaftung des Kindernutzens durch unser Sozialsystem ist die e1terliche Kindererziehung zur lohnwerten Dienstleistung geworden, die der Staat nicht weiterhin unentgeltlich abfordern darf, wenn deren zunehmende Verweigerung vermieden werden soll.
Das gilt nicht nur angesichts der Rentenversicherung, sondern auch für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die im Alter wesentlich höhere Kosten verursachen als bei Kindern. Alle umlagefinanzierten Sozialsysteme funktionieren nur, wenn eine ausreichend zahlreiche und leistungsfähige nachwachsende Generation verfügbar ist.
Es ist beispielsweise nicht akzeptabel, dass Mütter Armutsrenten beziehen, während ihre Kinder vorzugsweise die Renten von Anspruchsberechtigten finanzieren müssen, die keine Verantwortung für Kinder zu tragen hatten und deshalb uneingeschränkt erwerbstätig sein konnten.“