„Abfall“ vom Islam: Schwerverbrechen im Iran
Veröffentlicht: 18. April 2019 Abgelegt unter: CHRISTEN-Verfolgung | Tags: Abfall vom Islam, Apostasie, Ayatollah Khomeini, Hinrichtung, IGFM, Iran, islamische Republik, Rechtspraxis, Scharia, Todesstrafe 4 Kommentare
“Die Höchststrafe für abtrünnige Frauen (…) ist lebenslängliche Haft. Während dieser Strafe werden ihr auf Anweisung des Gerichts erschwerte Lebensbedingungen bereitet und es wird versucht, sie zum rechten Weg zu geleiten, und sie wird zum Widerruf ermutigt.”
Der Gründer der Islamischen Republik Iran, Ajatollah Ruholla Khomeini, hat diese “erschwerten Lebensbedingungen” präziser formuliert:
“An den fünf täglichen Gebetszeiten muss sie ausgepeitscht werden, und ihre Lebensqualität und die Menge des Essens, der Bekleidung und des Wassers muss herabgesetzt werden, bis sie Reue zeigt.”
Der Hintergrund für dieses Gesetz ist die klassische islamische Auffassung, dass der Abfall vom Islam ein todeswürdiges Verbrechen gegen Gott und die islamische Gemeinschaft sei.
Mit der Einführung der Scharia im März 1979 ist diese Rechtsauffassung zu geltendem Recht geworden.
Hinrichtung auch ohne kodifiziertes Gesetz möglich
Auch wenn Apostasie aus dem iranischen Strafrecht gestrichen würde, wäre die iranische Justiz nach wie vor verpflichtet, in gleicher Weise weiter zu urteilen. Die Grundlage dafür ist eine Anweisung der iranischen Verfassung, die in Art. 167 festhält:
“Sind solche Gesetze nicht vorhanden, so muss er [der Richter] seinen Urteilsspruch auf der Grundlage der authentischen islamischen Quellen oder der gültigen Fatwas fällen. Er ist nicht befugt, die Eröffnung des Verfahrens oder den Urteilsspruch unter dem Vorwand fehlender, unzureichender, zu allgemein formulierter oder sich widersprechender gesetzlicher Regelungen zu verweigern.”
Die iranische Strafprozessordnung enthält diese Anweisung in § 214 ebenso und fast wortgleich.
In den Jahren nach der Gründung der Revolutionsgerichte 1979 und noch vor der Kodifizierung des allerersten Teils des iranischen Strafrechtes 1982 sind, soweit bekannt, wahrscheinlich mehrere tausend Menschen “auf der Grundlage der authentischen islamischen Quellen oder der gültigen Fatwas” hingerichtet worden.
Darüber hinaus weist die iranische Verfassung in Art. 170 alle Richter an, Regelungen der Regierung dort zu missachten, wo sie “im Widerspruch zu islamischen Gesetzen und Bestimmungen” stehen. Die mit Apostasie befassten Richter der iranischen Revolutionsgerichte sind alle auch islamische Geistliche und daher mit den “islamischen Gesetzen und Bestimmungen” zur Apostasie vertraut.
Rechtliche “Erlaubnis” zum Töten von Apostaten
Apostaten “dürfen” nach Art. 226 des iranischen Strafrechtes ohne Anklage und Gerichtsverfahren – de facto also in Selbstjustiz – getötet werden, ohne dass dem Täter eine Sanktion droht. Wenn der Mörder “irrtümlich” annahm, er töte einen Apostaten, dann entfällt nach Art. 295 des iranischen Strafrechts die sonst vorgesehene Strafe. Der Täter wird nicht hingerichtet, sondern muss lediglich ein “Blutgeld” zahlen. Mordfälle, in denen sich die Täter auf diese Regelung beriefen, sind im Iran mehrfach vorgekommen, sie sind allerdings nicht häufig.
Der im iranischen Strafrecht verwendete Rechtsbegriff aus den klassischen islamischen Rechtswissenschaften (fiqh) heißt “mahdur ad-dam”. Dieser Ausdruck bezeichnet eine Person, deren “Blut wertlos ist”. Diese Rechtsauffassung steht zwar im krassen Gegensatz zu internationalen Rechtsstandards. Dennoch ist sie Teil des iranischen Strafrechts.
“Ehrenmorde”
Bei der Ermordung durch den eigenen Vater oder väterlichen Großvater sieht das iranische Strafrecht nach Art. 220 eine ähnliche Regelung selbst dann vor, wenn sich der Mörder nicht darauf beruft, dass sein Opfer ein Apostat war. Dem Mörder droht keine Hinrichtung, sondern höchstens ein Blutgeld, wenn es von den Erben des Opfers gefordert werden sollte.
Prozesse dieser Art werden oft durch Selbstanzeigen eröffnet. Alle Beteiligten sind Familienangehörige – fordert niemand das Blutgeld, so ist der Täter ganz offiziell straffrei. Bei “Ehrenmorden” dieser Art wird in der Regel gar kein Prozess eröffnet, wenn aus der Familie niemand Klage erhebt.
Rechtspraxis
In der Rechtspraxis hat es seit mehreren Jahren keinen international bekannt gewordenen Fall mehr gegeben, bei dem ein Urteil offiziell mit Apostasie begründet wurde. Die IGFM ist der Auffassung, dass dies eine Folge der kritischen Berichterstattung durch internationale Medien ist.
Nach Informationen der IGFM wurden ehemalige Muslime ohne Angabe von Gründen verhaftet, ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten, misshandelt und gefoltert. Viele Apostaten sind von Angehörigen staatlicher Organisationen wie den Basij und den “Wächtern der Islamischen Revolution” (Pasdaran) eingeschüchtert, angegriffen und körperlich misshandelt worden.
Einige Apostaten sind nach der Verhaftung “verschwunden”. Die staatlichen Behörden verfolgen nicht alle Apostaten gleichermaßen hart. Das liegt möglicherweise daran, dass sich im Iran sehr viele Menschen vom Islam abgewandt haben.
Helfen Sie Iranern, die wegen ihres Glaubens verfolgt werden
Wie viele Iraner dem Islam den Rücken zugekehrt haben, weiß niemand, denn das offene Bekenntnis kann schwerste Konsequenzen nach sich ziehen. Die Zahl der „Abgefallenen“, vor allem der Religionslosen ist nach Einschätzung vieler Beobachter vermutlich relativ hoch. Der Iran gilt bei vielen, die die Region kennen, als „das islamische Land mit den leersten Moscheen“. Nach außen hin erzwingt das Regime aber Lippenbekenntnisse zum Islam. Geheimdienst, Polizei und islamische Milizen schüchtern Konvertiten regelmäßig ein – auch durch lange Haftstrafen, Verbannung an entlegene und lebensfeindliche Orte im Iran und durch Peitschenhiebe. Bitte beteiligen Sie sich an Appellaktionen für solche Gefangenen.
Das „Forum Deutscher Katholiken“ zur Kassenfinanzierung des Trisomie-Bluttests
Veröffentlicht: 18. April 2019 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: behindert, Bluttest, DownSyndrom, Fahndungen, Forum Deutscher Katholiken, Fruchtwasseruntersuchung, Kassenleistung, Lebensrecht, Schwangere, Selektion, Trisomie, vorgeburtlich 2 KommentareAls am 11. April dieses Jahres im Bundestag diskutiert wurde, ob der Bluttest zur vorgeburtlichen Feststellung der Trisomie in den Katalog der Kassenleistungen aufgenommen werden solle, saßen auf der Zuschauertribüne einige Kinder und Jugendliche mit Trisomie 21. Es war also schon deshalb für die Abgeordneten nicht ganz leicht, über die Finanzierung dessen zu sprechen, was bei einem entsprechenden Befund sehr oft zur Tötung des ungeborenen Menschen führt.
Sie sprachen über das Recht auf Nichtwissen, über die Liebenswürdigkeit der Menschen mit Trisomie 21, über ihre Freude am Leben, ihre vielen Fähigkeiten, natürlich auch – wie immer – über das Recht der Frauen auf Selbstbestimmung über ihren Körper. Vor allem aber diskutierten sie in Wahrheit darüber, ob ein Embryo mit dem Chromosom „zu viel“ ein Recht auf Leben hat.
Vordergründig spricht die Logik dafür, den Bluttest zur Kassenleistung zu machen, weil die Fruchtwasseruntersuchung – die nicht ungefährlich ist und zu Fehlgeburten führen kann – von der Kasse bezahlt wird. Und warum sollen Frauen 130 bis 500 Euro für ihn zahlen, wenn die problematischere Untersuchung kostenlos ist?
Doch damit wird das Tor weit geöffnet für die immer intensivere Suche nach Anzeichen für das Down-Syndrom. Der Test auf Trisomie 13, 18 und 21 eröffnet aber keine Chancen auf vorgeburtliche Behandlung. Er dient einzig und allein dazu, Eltern vor die schreckliche Entscheidung zu stellen, ihr Kind abzutreiben oder Leben zu lassen. Über Leben und Tod des Menschen zu verfügen, kommt diesem allerdings nicht zu.
Damit nicht genug. Der Test öffnet das Tor auch für immer weitergehende vorgeburtliche Fahndungen nach eventuellen zukünftigen Krankheiten: zum Beispiel Krebsneigung, Herzschwäche oder Diabetes. Irgendwann wird man nach nicht erwünschten Eigenschaften – etwa „falsches“ Geschlecht oder mangelnde Intelligenz – suchen.
Auch keine Finanzierung der Fruchtwasseruntersuchung
Logik und Ethik verlangen daher nicht nach der Kassenfinanzierung des Bluttests, sondern danach, erst recht die Fruchtwasseruntersuchung nicht mehr zu finanzieren. Für behandelbare Krankheiten gibt es andere Diagnoseverfahren.
Eine junge Frau mit dem Down-Syndrom äußerte sich angesichts der Diskussion in einer ausgezeichneten Sprache, die man manch anderen nur wünschen kann. Und die Mutter eines kleinen Jungen brachte es auf den Punkt: Bis jetzt habe man sie nicht auf ihren Sohn angesprochen. Nun gebe es unterschwellige Bemerkungen und auch die Äußerung, dass „so etwas“ heute doch nicht mehr nötig sei.
Eltern mit einem so besonderen Kind sind oft sehr belastet und benötigen besonders viel Unterstützung durch den Staat und jeden Einzelnen. Darauf und auf die Finanzierung jeder Hilfe haben sie Anspruch!
Die Frage nach dem Lebensrecht eines solchen Kindes, ja jedes behinderten, kranken, alten oder hilflosen Menschen, darf – gerade in Deutschland – nie mehr gestellt werden!
Israel: Netanyahu wird zum vierten Mal mit der Regierungsbildung beauftragt
Veröffentlicht: 18. April 2019 Abgelegt unter: ISRAEL / Judentum / Nahost | Tags: Ben Gurion, Benjamin Netanjahu, Benny Gantz, Israel, israelischer Staatspräsident Reuven Rivlin, Nominierung, Premierminister, Regierungsbildung, Wahlsieger 4 KommentareDer israelische Staatspräsident Rivlin hat am Mittwoch (17.4.2019) den Wahlsieger und bisherigen Premierminister Benjamin Netanyahu offiziell zum vierten Mal in Folge mit der Bildung einer Regierung beauftragt. Damit hat er einen Prozess in Gang gesetzt, der voraussichtlich zu einer neuen Regierung führen wird.
In einem gemeinsamen Auftritt forderte Rivlin Netanyahu auf, „die Wunden und Risse zu heilen“, die in der israelischen Gesellschaft durch den Wahlkampf freigelegt wurden.
Netanyahu sagte, er sei „bewegt“, seine fünfte Nominierung als Premierminister anzunehmen, „als wäre es das erste Mal und in gewisser Weise sogar noch mehr als das erste Mal.“
In den kommenden Wochen wird Netanyahu Koalitionsabkommen mit seinen Partnern aushandeln müssen. Der Regierungschef würde dann der am längsten amtierende Premierminister Israels werden und David Ben Gurion, den Gründervater des Landes, übertreffen.
Wenn er innerhalb von 42 Tagen keine Koalition bildet, wird der oppositionelle Benny Gantz, Vorsitzender der „Blau und Weiß“-Partei, die Chance bekommen, eine Regierung zusammenzustellen.
Polizei überlastet: allein im „Ländle“ drei Millionen Überstunden im Jahr 2018
Veröffentlicht: 18. April 2019 Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: Aktenberge, überlastet, überstunden, Baden-Württemberg, Deutsche Polizeigewerkschaft, Kriminalität, Ländle, Polizei, Ralf Kusterer 4 KommentareKriminalitätsbekämpfung, Großeinsätze, Terrorgefahr – die Polizei arbeitet an der Grenze ihrer Belastbarkeit.
In Baden-Württemberg leisteten 24.327 Polizeibeamt/innen 2018 im Vollzugsdienst mehr als drei Millionen „Mehrarbeitsstunden“, wie das Innenministerium auf Anfrage mitteilte.
Der Landesvorsitzende der Dt. Polizeigewerkschaft, Ralf Kusterer, sagte gegenüber der Ludwigsburger Kreiszeitung: „Die Polizei fährt permanent Überlast“.
Die Folgen seien nicht nur „gesundheitliche Defizite bis hin zum Burn-out“. „Total überforderte“ Beamte würden vor Aktenbergen sitzen und es nicht immer schaffen, alles durchzuarbeiten.
„Uns sind Fälle bekannt, in denen Polizeibeamte deshalb sogar wegen einer Strafvereitelung in Amt angeklagt wurden“, berichtet der Gewerkschaftschef und warnt: „Auf den Tischen der Polizei liegen Vorgänge, bei denen wir jeden Tag hoffen, dass nichts passiert. Und dabei handelt es sich nicht um irgendwelche Akten zum Ladendiebstahl.“
Es gehe auch um Gefährder und Schwerstkriminelle.
Siehe dazu den Artikel in der Ludwigsburger Kreiszeitung
Quelle: https://www.dpolg.de/aktuelles/news/dpolg-vize-die-polizei-faehrt-permanent-ueberlast/
Baukindergeld: Familienverband fordert Erhalt und Rechtsanspruch für Familien
Veröffentlicht: 18. April 2019 Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: Baukindergeld, Baulandausweisung, Deutscher Familienverband, Eigenheimzulage, Erfolgsprojekt, Grunderwerbssteuer, Rechtsanspruch, Spekulationspreise, Strafsteuer Hinterlasse einen KommentarGrunderwerbssteuer = Strafsteuer für Familien
Laut Bundesinnenministerium (BMI) haben seit September 2018 rund 83.000 Familien einen Antrag auf Baukindergeld gestellt. Etwa 1,7 Milliarden Euro sind bisher für die staatliche Förderung von Familien beim Erwerb von Wohneigentum gebunden.
Der Deutsche Familienverband (DFV) sieht sich in seiner Forderung bestärkt, dass das Baukindergeld über 2020 hinaus Bestand haben und Familien einen Rechtsanspruch darauf erhalten müssen.
„Die starke Nachfrage nach dem Baukindergeld zeigt, dass es ein Erfolgsprojekt ist. Eine Ausweitung dieser staatlichen Maßnahme ist daher sinnvoll und notwendig“, sagt Sebastian Heimann, DFV-Bundesgeschäftsführer.
Eigener Wohnraum gibt Familien Sicherheit. Gerade für Eltern mit mehreren Kindern sind die eigenen vier Wände oft die einzige Möglichkeit, familiengerecht zu leben und für das Alter vorzusorgen. Die Wohnsituation übt einen wesentlichen Einfluss auf die Heranwachsenden aus. Ob Kinder sich gut entwickeln und Familienleben gelingt, wird wesentlich vom Wohnen und Wohnumfeld bestimmt.
Die Kritik, die in der Vergangenheit um das Baukindergeld aufgekommen ist, weist der DFV zurück. „Das Baukindergeld ist gut investiertes Geld für Familien. Für die hohen Kaufpreise sind andere Faktoren, wie die Grunderwerbsteuer, eine unzureichende Baulandausweisung und Spekulationspreise verantwortlich“, sagt der Bundesgeschäftsführer. Aus Sicht des DFV handelt es sich bei der Grunderwerbsteuer geradezu um eine Strafsteuer für Familien.
„Die Wohnungs- und Baupolitik muss die vielfältigen Einflussfaktoren berücksichtigen, die ein familiengerechtes und bezahlbares Wohnen erschweren“, so Heimann. „Mit dem Baukindergeld hat die Bundesregierung eine für Familien sinnvolle Förderung auf den Weg gebracht – eine „Eigenheimzulage light“, die die finanzielle Belastung von bauwilligen Familien senkt.“ Weitere Maßnahmen sowohl im Wohnungsbau- als auch im Mietwohnbereich sind aber weiterhin unabdingbar.
Weitere Infos: Die DFV-Stellungnahme zum „Bezahlbaren und familiengerechten Wohnen“ (PDF): https://deutscher-familienverband.de/publikationen/stellungnahmen/send/15-stellungnahmen/192-bezahlbares-und-familiengerechtes-wohnen-fuer-mehr-kind-familien?auid=2544