Strebe nach Gerechtigkeit und Sanftmut!
Veröffentlicht: 20. September 2019 Abgelegt unter: BIBEL bzw. liturgische Lesungen | Tags: Begierden, Frömmigkeit, Gerechtigkeit, Glauben, Habsucht, Liebe, Mann Gottes, Reichtum, Sanftmut Hinterlasse einen KommentarHeutige liturgische Lesung der kath. Kirche: 1 Tim 6,6-12:
Wenn eine Behinderung zum Todesurteil führt
Veröffentlicht: 20. September 2019 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Abtreibung, Behinderte, Bluttest, CDL, CDL. Susanne Wenzel, Christdemokraten für das Leben, DownSyndrom, Kassenzulassung, Lebensrecht, nicht-invasiv, Praena-Test, Pressesprecherin, Schwangerschaft, Todesurteil 15 KommentareG-BA-Beschluss zur Kassen-Zulassung von Bluttest auf Down-Syndrom



Wenn Isis und „Maria“ sich vermischen und „Gottvatermutter“ verherrlicht wird…
Veröffentlicht: 20. September 2019 Abgelegt unter: ESOTERIK & Okkultismus | Tags: übersinnlich, Berlin, Esoterik, Göttin, Gnaden, Gnosis, Gottvatermutter, Heidentum, Isis, Lichtarbeit, Madonna, Maria, Okkultismus, Praktiken, Pura Maryam, Vorzüge 19 KommentareVon Felizitas Küble
Die Esoterik gründet auf dem Versuch, sich aus eigener Kraft nach „oben“ zu erheben, also etwa mittels bestimmter Techniken wie Yoga-Versenkung oder Reiki-„Energiearbeit“, mit Channeling (Kontakt mit „Engeln“ und Geisterwelten) oder sonstigen Praktiken der Selbsterlösung und des Spiritismus.
Normalerweise erkennt ein Christ recht schnell, daß es sich um Esoterik oder Okkultismus handelt – und läßt die Finger davon.
Allerdings kommt es immer wieder vor, daß sich diese übersinnliche Richtung mit einem frommen Mäntelchen schmückt oder esoterische, heidnische und christliche Elemente miteinander vermengt.
Da wird es dann für manche Anfänger im Glauben schwieriger, noch eine klare Übersicht zu bewahren.
Ein Beispiel dafür ist der Blog „Pura Maryam“, der auf seiner Startseite ein Kreuz mit Herz abbildet und sich in einigen Texten positiv auf Jesus bezieht.
Die Betreiberin ist eine ältere Dame aus Berlin, die sich „Pura Maryam“ nennt, also auf den hebräischen Namen Mariens beruft (Miriam, Maryam). In typisch esoterischer Weise nennt sie sich zudem auch „Sophyah“ (=Weisheit).
Durchaus kennzeichnend für diese Szene ist die Vermischung von paganen (heidnischen) und feministischen Elementen – in diesem Fall durch die Nennung der ägyptischen Fruchtbarkeitsgöttin „Isis“ im pyramidenförmigen Titel (die Dreiecks-Form ist ebenfalls typisch für die Gnosis). Gott wird zudem „Gottvatermutter“ genannt – siehe hier: http://www.puramaryam.de/indexdt.html
Sodann ist viel von Licht und bedingungsloser Liebe und sonstigen rosa Wolken die Rede, wobei endlose Wiederholungen an der Tagesordnung sind.
Die wahre Mutter Christi, deren Name hier vereinnahmt wird, hat mit diesem halbheidnischen Zauberzirkus nichts zu tun.
Maria hat sich selbst als „die Magd des HERRN“ verstanden und den Höchsten gelobt, weil er „Großen an ihr getan“ hat, denn der göttliche Erlöser hat in ihrem Mutterleib Fleisch angenommen durch den Heiligen Geist.
Die Erwählte des Ewigen – vom Engel Gabriel als „Gnadenvolle“ begrüßt – ist keine Göttin oder Halbgöttin, sondern ein Geschöpf Gottes und die „Gesegnete unter den Frauen“, wie ihre Verwandte Elisabeth sie bezeichnete. Weil der himmlische Vater so gnadenvoll an ihr gehandelt hat, durfte sie in ihrem Magnificat (Lobgesang) ankündigen: „Siehe, von nun an werden mich seligpreisen alle Geschlechter.“
Wer die heilige Jungfrau seligpreist, der bleibt aber nicht bei ihr stehen, sondern lenkt seinen Blick auf GOTT selbst, der Maria alle ihre Gnaden und Vorzüge um Christi willen geschenkt hat.
Die AfD begrüßt den Marsch für das Leben
Veröffentlicht: 20. September 2019 Abgelegt unter: MARSCH fürs Leben / KREUZE-Aktion | Tags: Abtreibung, Berlin, Bischöfe, Bundesvorstand, Christen in der AfD, Joachim Kuhs, Lebensrecht, Marsch für das Leben, SELK, Ungeborene Hinterlasse einen KommentarAm kommenden Samstag gehen in Berlin erneut tausende Bürger für das Lebensrecht ungeborener Kinder auf die Straße. Dazu erklärt Joachim Kuhs, Vorsitzender der Christen in der AfD und AfD-Bundesvorstandsmitglied:
„Selbstverständlich sind wir Christen in der AfD auch in diesem Jahr wieder dabei, wenn tausende Menschen beim Marsch für das Leben in Berlin für mehr Lebensschutz auf die Straße gehen.
Ich bin sehr dankbar, dass sich mehrere Bischöfe der katholischen Kirche und der SELK (Selbständig-Evangelisch-Lutherischen Kirche) an dem jährlichen Marsch beteiligen. Wir geben damit Menschen eine Stimme, die sich nicht selbst wehren und zu Wort melden können.
Der Bundesvorstand der AfD begrüßt diesen Einsatz für die Schwächsten der Gesellschaft nachdrücklich.“
„Ärzte für das Leben“ gegen Trisomie-Test bei Schwangeren als Kassenleistung
Veröffentlicht: 20. September 2019 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Abtreibung, Ärzte für das Leben, Behinderungen, Bluttest, gesetzliche Krankenkassen, Kassenleistung, Lebensrecht, Münster, Prof. Dr. med. Paul Cullen, Schwangere, Selektion, trisomie 21, Trisomie-Tests Ein KommentarNach einer Beratungszeit von drei Jahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jetzt bekannt gegeben, dass die Kosten des DNA-Tests auf Trisomie 21 (Down-Syndrom), Trisomie 13 (Patau-Syndrom) und Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) ab Ende 2020 von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Laut der Pressemitteilung der Behörde darf der Test „nur in begründeten Einzelfällen bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken durchgeführt werden und muss mit intensiver Beratung und Aufklärung verbunden sein“, Voraussetzungen, die als „sehr eng“ beschrieben werden und die ein „ethisch unvertretbares“ Screening ausschließen sollen.
Mit „besonderen Risiken“ ist wahrscheinlich das Alter der Mutter gemeint, mit einer Altersgrenze etwa bei 35 Jahren.
Der G-BA begründet seine Entscheidung damit, dass der DNA-Test deutlich weniger gefährlich ist als die Fruchtwasseruntersuchung oder Entnahme einer Gewebeprobe aus dem Mutterkuchen, die sonst zur sicheren Feststellung eines Down-Syndroms benötigt würden.
„Diese Entscheidung kam nicht unerwartet, ist dennoch eine Enttäuschung“, sagte Prof. Paul Cullen (siehe Foto), Vorsitzender der Ärzte für das Leben in Münster, „denn nach dem Bundesmanteltarif dürfen die Krankenkassen nur Leistungen bezahlen, die „medizinisch zweckmäßig, ausreichend und notwendig“ sind.
Aber was soll der Zweck sein? Down-Syndrom ist keine Krankheit, sondern ein Zustand, für den es keine „Behandlung“ gibt.
Die traurige Wahrheit ist, dass weit über 90% der Kinder, bei denen ein Down-Syndrom vor der Geburt festgestellt wird, abgetrieben werden.
In Einzelfällen geschieht dies sogar nach der 20. Lebenswoche gar bis kurz vor der natürlichen Geburt, zu einer Zeit also, in der das Kind außerhalb der Gebärmutter überlebensfähig wäre.
Das „Oldenburger-Baby“ Tim hat in einem solchen Fall seine eigene Abtreibung wegen Down-Syndrom überlebt und ist erst vor wenigen Wochen mit 21 Jahren verstorben.
Für viele Menschen ist die Tatsache, dass eine Leistung durch die gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird, so etwas wie ein Gütesiegel: „Wenn die Kasse das bezahlt, muss es richtig sein“.
So wird die Akzeptanz von dieser Art von Testung durch die heutige Entscheidung erhöht. Zudem wäre es naiv zu erwarten, dass die Kriterien zur Anwendung dieses Tests nicht nach und nach ausgeweitet werden.
Erstens sind die heutigen Tests auf die sogenannten Trisomien, bei denen gesamte Chromosomen in einer Überzahl vorhanden sind, erst der Anfang. Bereits heute werden Möglichkeiten entwickelt, mittels solcher Tests auch Defekte in einzelnen Genen festzustellen.
Dazu kommt, dass aufgrund der höheren Anzahl an Schwangerschaften bei jüngeren Frauen etwa zwei Drittel aller Kinder mit Down-Syndrom zu Müttern unter 35 Jahren geboren werden. Nachdem man wie der Gemeinsame Bundesausschuss die Logik bereits akzeptiert hat, dass das ein Kind mit Down-Syndrom eine „unzumutbare Belastung“ darstellt, wie will er auf Dauer erklären, dass die meisten Fälle dieser „Belastung“ von der Möglichkeit des weniger invasiven Trisomie-Tests als Kassenleistung ausgeschlossen bleiben?
Hieran wird eine Beratung, und sei sie noch so „intensiv“ wenig ausrichten können. In der Zukunft wird dieser Tag wird als weiterer Meilenstein in der Aushöhlung des Lebensrechts von behinderten Menschen und dadurch von uns allen gelten“
Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden. Mehr unter http://www.aerzte-fuer-das-leben.de