Synodaler Weg: Stimmt die Zielrichtung?
Veröffentlicht: 19. November 2019 Abgelegt unter: KIRCHE + RELIGION aktuell | Tags: Bischöfe, Christus, Dienst, Evangelium, Kirche, Macht, Prof. Dr. Hubert Gindert, Prozess, synodaler Weg, Vollmacht 13 KommentareVon Prof. Dr. Hubert Gindert
Im „Synodalen Prozess“, der im Dezember 2019 beginnt, beschäftigen sich die Arbeitskreise mit Sexualmoral, priesterliche Lebensform (Zölibat), Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche, Gewalt, Partizipation und Gewaltenteilung.
Sind das Themen der Kirche Jesu? Haben sie mit Glaubensvertiefung und Neuevangelisierung zu tun, die Papst Franziskus in seinem Brief an das „Pilgernde Volk in Deutschland“ angemahnt hat?
Sind es Anliegen, welche die Kirche aus ihrer tiefen Krise herausführen?
BILD: Prof. Gindert leitet das „Forum Deutscher Katholiken“
Konzentrieren wir uns auf die Themen „Macht, Partizipation und Gewaltenteilung“. Diese spielen in der Politik und in der Gesellschaft eine herausragende Rolle.
Aber in der Kirche? In der Kirche geht es um Dienst! „Machtausübung“ ist ihr wesensfremd. Das Wort und Beispiel Christi sagt es überdeutlich. So heißt es bei Matthäus:
„Ihr wisst, dass die Herrscher die Völker knechten und dass die Großen sie ihre Macht fühlen lassen. Nicht so soll es unter euch sein. Viel mehr, wer unter euch der Erste sein will, sei euer Diener“ (Mt. 20, 26-28).
Lukas schreibt im 22. Kapitel:
„Die Könige der Völker herrschen über sie und ihre Gewalthaber lassen sich Wohltäter nennen. Ihr aber nicht so! Sondern der Größte unter euch soll wie der Jüngste sein, der Gebieter wie der Dienende“ (Lk. 22, 25-26).
Im Johannesevangelium leuchtet das Beispiel Jesu auf:
„Jesus erhob sich vom Mahl, legte sein Obergewand ab und umgürtete sich damit. Dann goss er Wasser in ein Becken und schickte sich an, seinen Jüngern die Füße zu waschen“ (Joh. 13, 4-5).
Um einem Missverständnis vorzubeugen: Jesus wählt aus der Jüngerschar die 12 Apostel aus und gewährt ihnen Vollmacht. Das wird deutlich, als er nach der Auferstehung den Aposteln im Abendmahlsaal erscheint und ihnen die Vollmacht zur Sündenvergebung gibt.
Schon in der Jerusalemer Urgemeinde und in den von Paulus gegründeten Gemeinden war es notwendig, Verhältnisse zu regeln und zu korrigieren.
Wir haben in der Kirchengeschichte Beispiele von Machtmissbrauch, aber auch die Erinnerungen an den Dienstcharakter der übertragenen Macht.
Das geschieht manchmal mit drastischen Worten, wie z.B. bei Katharina von Siena. Sie mahnte Bischöfe und den Papst, ihren Dienstaufgaben nachzukommen. Was ihr aber nicht über die Lippen kam, waren Worte wie Machtumverteilung, Gewaltenteilung oder Partizipation an der Macht.
Wo Machtmissbrauch bei Bischöfen, Pfarrern oder auch bei Laien im kirchlichen Dienst vorkommt, ist der Dienstcharakter der „Machtausübung“ zu verlangen. Das ist nicht nur möglich, sondern sogar gefordert!
Das Vorhaben des „Synodalen Weges“, mit „Macht- und Gewaltenteilung“ den Dienstcharakter der Kirche zu ändern, evtl. auch, um dem Ziel des Frauenpriestertums näher zu kommen, widerspricht dem Wesen einer dienenden Kirche.
Ich habe laut zu GOTT gerufen!
Veröffentlicht: 19. November 2019 Abgelegt unter: BIBEL bzw. liturgische Lesungen | Tags: Bedränger, Geborgenheit, Gott, Heiliger Berg, Psalm 3, Rufen, Schild, Schutz Ein Kommentarso viele stehen gegen mich auf.
Viele gibt es, die von mir sagen:
„Er findet keine Hilfe bei Gott.“ Du aber, HERR, bist ein Schild für mich,
du bist meine Ehre und richtest mich auf.
Ich habe laut zu Gott gerufen;
da erhörte ER mich von seinem heiligen Berg. Ich lege mich nieder und schlafe ein,
ich wache wieder auf, denn der HERR beschützt mich.
Viele Tausende von Kriegern fürchte ich nicht,
wenn sie mich ringsum belagern.
Der staatliche Kindesentzug nimmt überhand
Veröffentlicht: 19. November 2019 Abgelegt unter: EHE, FAMILIE und ELTERNRECHT | Tags: Birgit Kelle, Familie, Gutachten, Heim, Inobhutnahme, Jugendamt, kinder, Kinderrechte, Kindesentzug, Mütter, Mutterbindung, Staat, taz, Zugriffsrecht Ein KommentarVon Birgit Kelle
Stellen Sie sich vor, Sie sind als Mutter überfordert, vielleicht auch alleinerziehend und wenden sich in der Situation ans Jugendamt mit der Bitte um Hilfe. Eigentlich vorbildlich, sollte man meinen.
Viele Menschen bitten nie um Hilfe, sind z. B. zu stolz, und kommen oft dann erst an, wenn das Kind sprichwörtlich in den Brunnen gefallen ist.
Stellen Sie sich aber vor, anstatt dass man Ihnen hilft, stehen sie am Ende alleine da, denn das Jugendamt hat Ihnen die Kinder weggenommen und sie in ein Heim gesteckt, weil man Sie als Mutter für unfähig hält.
Das ist keine Ausnahme, sondern häufig der Fall, das berichtet ausgerechnet die linke Zeitung TAZ unter Berufung auf den Hamburger Jugendhilfeexperten Wolfgang Hammer, der eine kleine Studie über Kindesentziehungen durch den Staat erstellt hat. Anlass waren zahlreiche Betroffene, aber auch staatiche Mitarbeiter, die sich an ihn gewandt haben.
Zitat: „Eine Auswertung von 42 Fallverläufen aus sechs Bundesländern von 2014 bis 2019 weist nach, dass Alleinerziehenden die schulpflichtigen Kinder weggenommen wurden, ohne dass es Hinweise auf Gewalt oder Vernachlässigung in den Familien gab. Der Grund war ein Verdacht auf zu enge Mutter-Kind-Bindungen.“
Hammer hat repräsentative Fälle zusammengestellt, die Ergebnisse nennt er „fachlich, humanitär und verfassungsrechtlich nicht tragbar“.
Bei allen 39 Müttern ging die zuständige Fachkraft im Jugendamt von einer zu engen oder zu belasteten Mutter-Kind-Beziehung aus – ohne ein psychologisches oder psychiatrisches Gutachten einzuholen, sondern aufgrund von eigenen Einschätzungen sowie von Nachbarn, Ex-Partnern und deren Eltern, die „durchweg extrem zu Lasten der Mütter ausfielen“.
Lesen Sie den ganzen Beitrag in der TAZ hier.
Was hier berichtet wird, ist nur ein Ausschnitt aus hunderten von Dramen. Nur zur Einordnung: Jedes Jahr nimmt der Staat bereits heute über 50.000 Kinder aus den Familien (Zahlen des Statistischen Bundesamtes) – oft nur auf Verdacht. Das ist eine erschreckend hohe Zahl.
Es sind Nachrichten wie diese, die uns in der Haltung bestärken, dass es nicht noch weitere Zugriffsrechte des Staates auf Familien braucht, sondern weniger!
Wenn wir uns nicht verlassen können, dass der Staat helfen will, sondern uns der Kindesentzug droht, wenn ein Jugendamt der Meinung ist, dass wir eine zu enge Bindung zu unseren Kindern haben und das dem Kindeswohl gar schadet, dann ist der Staat nicht der Freund, sondern der Feind von Eltern und Familie.
Auch deswegen sagen wir: Keine Kinderrechte in die Verfassung. Es darf nicht sein, dass der Staat an Müttern und Vätern vorbei definiert, was gut für unsere Kinder ist.
Unsere Autorin Birgit Kelle ist Familienmutter, Publizistin und Vorsitzende von „Frau 2000 plus“: https://frau2000plus.net/