BVerfG startet Angriff auf die Menschenwürde: Dunkler Tag deutscher (Un-)Rechtssprechung
Veröffentlicht: 26. Februar 2020 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: arztliche Suizidbeihilfe, assistierter Selbstmord, Bundesverfassungsgericht, CDL, dunkler Tag, Lebensrecht, Mechthild Löhr, Menschenwürde, Rechtsgeschichte, Selbsttötung, Susanne Wenzel, Urteil 7 Kommentare






Dieser Aschermittwoch 2020 dürfte als einer der schwärzesten Tage der deutschen Rechtsgeschichte seit 1949 gelten.
Dass die Würde des Menschen vom höchsten deutschen Gericht ausgerechnet darin verwirklicht gesehen wird, dass ein Leben mit Hilfe Dritter professionell beendet werden darf, ist mehr als schockierend. Es ist beklemmend für uns alle, denn es eröffnet für viele Menschen, deren Leben belastet und schwierig ist, eine nunmehr höchstrichterlich anerkannte und geförderte neue Exit-Strategie in den jederzeitigen Tod.
Internetpräsenz: www.cdl-online.de
CICERO-Chef übt schwere Kritik an Merkel
Veröffentlicht: 26. Februar 2020 Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: absolutistisch, Chefredakteur, Christoph Schwennicke, CICERO, Kanzlerin, Kulturmagazin, Machtanspruch, Machtpolitik, Merkel, Pressekonferenz, Südafrika, Thüringen, Thomas Kemmerich, Ungeheuerlichkeit 5 Kommentare – Vertane Zeit“ äußert sich Christoph Schwennicke, der Chefredakteur des Magazins CICERO, äußerst skeptisch über die Ära der Kanzlerin.
Eingangs heißt es bereits unumwunden: „Angela Merkel steht nicht nur einem Neuanfang der CDU im Weg, auch einen gesellschaftlichen Aufbruch wird es mit ihr nicht geben können. Die Bundeskanzlerin hat mit ihrer Politik die eigene Partei, Deutschland und Europa gespalten. Sie ist schon lange nicht mehr die Lösung – sondern das Problem.“
Der Redaktionsleiter des angesehenen Kulturmagazins kritisiert vor allem jene Pressekonferenz Merkels in Südafrika, als sie aus weiter Ferne zur Wahl Kemmerichs als Ministerpräsident von Thüringen erklärte, sie sei „unverzeihlich“ und daher „rückgängig zu machen“.
Diese Stellungnahme kommentiert Schwennicke als „Ungeheuerlichkeit“, ja als „absolutistischer, übergriffiger Machtanspruch, der aber trotzdem vielfach von Politik und Medien gutgeheißen worden sei.
Daher schreibt der CICERO-Chef: „Seit vielen Jahren erfreut sich die Kanzlerin einer Unantastbarkeit, die den Papst neidisch machen müsste.“
Der „Synodale Prozess“ als Ereignis im Vergleich mit der Französischen Revolution
Veröffentlicht: 26. Februar 2020 Abgelegt unter: KIRCHE + RELIGION aktuell | Tags: Bischöfe, dritter Stand, Französische Revolution, Frauenpriestertum, Jakobiner, Kirche, Kleriker, Laien, Papst, Priester, Prof. Dr. Hubert Gindert, synodaler Prozeß, Vatikan, Vergleich, Zölibat 5 KommentareVon Prof. Dr. Hubert Gindert
Die drei ersten Tage des „Synodalen Weges“ vom 30. Januar bis 1. Februar 2020 in Frankfurt brachten Weichenstellungen, die eine „andere Kirche“ zum Ziel haben.
Es ging nicht um Neuevangelisierung oder ein vertieftes Verständnis unseres Glaubens. Mit der Zustimmung von 87 % der abstimmungsberechtigten Mitglieder können bei den weiteren Beratungen auch Beschlussvorlagen, die sich gegen die Lehre der Kirche richten, aufgegriffen und abgestimmt werden. Das ist ein revolutionärer Schritt!
BILD: Prof. Gindert leitet den Dachverband „Forum Deutscher Katholiken“
Wie sich die „Revolutionäre“ dieser kirchlichen Versammlung weiter verhalten werden, nachdem Papst Franziskus mit seinem nachapostolischen Schreiben zur Amanzonassynode die ausgesprochenen Ziele: Lockerung des Zölibats für Priester, Frauenpriestertum etc. durchkreuzt hat, bleibt eine spannende Frage. Die ersten Reaktionen der „Reformer“ reichen von Enttäuschung und Wut bis zu „jetzt erst recht“.
Wie Revolutionen ablaufen – die Mehrheit der Synodalteilnehmer agiert wie ein politisches Gremium – kann man an historischen Beispielen studieren, insbesondere am großen Vorbild, d.h. an der Französischen Revolution von 1789.
In Frankreich wurden von Ludwig XVI. die sogenannten „Generalstände“ (Adel, Geistlichkeit, Dritter Stand) einberufen. Der Staat war zahlungsunfähig geworden.
Der Auftrag an die Generalstände war, die Staatsfinanzen in Ordnung zu bringen. Vor dem Zusammentreten der Generalstände wurden im ganzen Land heftige emotionale Diskussionen geführt, bei denen es weniger um den eigentlichen Auftrag, sondern vielmehr um die künftige Machtaufteilung im Staat ging. Das weitverbreitete Flugblatt von Abbé Sieyes stellte die Frage: „Was ist der Dritte Stand“? und beantwortete sie mit: „Bisher war er nichts, in Zukunft wird er alles sein“!
Vor Beginn des „Synodalen Weges“ wurden im ZdK und in den katholischen Frauenverbänden, bei Maria 2.0 und im BDKJ ebenfalls heftig gegen die Lehre der katholischen Kirche (Zölibat, die Priesterweihe von Frauen), mit dem Rückenwind der Medien, polemisiert und die eigenen Forderungen deutlich genannt: Es ging darum, mit dem Synodalen Weg „eine Kirche zu schaffen, nachdem nichts mehr so sein wird, wie es war“, merkte ein Bischof an.
Am 5. Mai 1789 trafen sich die französischen Abgeordneten zu ihrer ersten Sitzung; sie befassten sich nicht mit ihrem Auftrag, die Staatsfinanzen zu sanieren, sondern mit der Neuaufteilung der Macht im Staat, d.h. mit der Verfassung.
Die Mehrheit der Synodenvertreter in Frankfurt griffen nicht das auf, was ihnen Papst Franziskus in seinem Schreiben an das „pilgernde Volk Gottes in Deutschland“ aufgetragen hatte. Das konnte angesichts des desaströsen Zustandes des Glaubenswissens und der Glaubenspraxis nur die Glaubensvertiefung und Neuevangelisierung sein. In Frankfurt ging es aber um die Weichenstellungen, mit den vorher deutlich artikulierten Forderungen eine neue Kirche zu etablieren.
Die französische Versammlung umfasste 1214 Teilnehmer (Klerus 305, Adel 285, Dritter Stand 621). Nach der bisherigen Ordnung saßen die drei Stände in getrennten Räumen. Damit die Beschlüsse Geltung erlangten, mussten sie in allen drei Ständen die Mehrheit haben.
Der Dritte Stand verlangte nun gemeinsame Sitzungen in einem Raum. Damit wäre ihnen mit 621 Abgeordneten immer die Mehrheit gesichert gewesen. Der Streit in dieser Frage dauerte acht Wochen. Am 17. Juni 1789 verabschiedete der Dritte Stand eine Resolution und erklärte sich zur Nationalversammlung, das heißt zur Vertretung der französischen Nation. Das war ein revolutionärer Akt, der alle Standesunterschiede beseitigte.
Die Organisatoren des ZdK verlangten, dass die Laien auf „gleicher Augenhöhe“ mit den Bischöfen und Klerikern stehen müssten. Dabei ging es nicht um die selbstverständlich gleiche Würde, sondern um die Mitbestimmung in allen Fragen, die anstehen, obwohl das Zweite Vatikanische Konzil bekräftigt hat, dass die Bischöfe und die Weltchristen ganz unterschiedliche Aufgaben und Kompetenzen in Kirche bzw. Gesellschaft haben.
Die Bischöfe haben die ZdK-Forderung hingenommen. Das ist ein eigenartiges Selbstverständnis. Das „Genossentum“ ging sogar einen Schritt weiter. Es wurde der Antrag gestellt, Rangunterschiede und Titel aufzugeben. Alle sollten sich nur mit dem Nachnamen ansprechen. Selbst ein solcher Antrag bekam eine stattliche Anzahl von Stimmen.
Am 23. Juni berief Ludwig XVI. alle Stände zusammen und ordnete weiterhin getrennte Sitzungen an. Aber der König hatte schon zulange gezögert. Am 24. Juni schlossen sich über die Hälfte des geistlichen Standes und 47 Adelige dem Dritten Stand an. Schon vorher waren Adelige wie Graf Mirabeau oder Geistliche wie Abbé Sieyes Wortführer des Dritten Standes geworden. Der König musste nachgeben.
Wir können Ähnliches bei Bischöfen und Pfarrern feststellen, die sich zu Sprechern radikaler Laienforderungen machen, z.B. zu den Zielen von Maria 2.0 oder der Segnung homosexueller Paare etc..
Der weitere Ablauf der französischen Revolution ist bekannt. Die Nationalversammlung griff immer stärker in die Rechte der Kirche ein.
So wurde am 4. August 1789 der Kirchenzehnt („Kirchensteuer“) abgeschafft. Der Kirche wurde der Landbesitz weggenommen. Die Nationalversammlung blieb aber nicht bei der Trennung von Kirche und Staat stehen. Sie versuchte vielmehr, 1790 eine Staatskirche einzurichten mit vollständiger Kontrolle über sie. Die Pfarrer wurden zum Treueid gezwungen. Zwei Drittel aller Pfarrer und sämtliche Bischöfe – außer sieben – verweigerten den Treueid.
Im weiteren Verlauf wurde der König abgesetzt und hingerichtet. Die radikale Minderheit der Jakobiner terrorisierte die gemäßigte Mehrheit. Am Ende spalteten sich selbst die Jakobiner und es entstand das Terrorregime.
Es bleibt abzuwarten, wie nach den Weichenstellungen von Frankfurt der „Synodale Prozess“ weitergehen wird.
Verhängnisvolles Karlsruher Urteil: ALfA lehnt organisierte Selbsttötung ab
Veröffentlicht: 26. Februar 2020 Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: Aktion Lebensrecht für alle, ALFA, ärztlich assistierter Suizid, Bundesverfassungsgericht, Cornelia Kaminski, demenzkrank, Druck, Karlsruhe, Lebensrecht, Niederlande, selbstmord, Selbsttötung 25 KommentarePressemeldung der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA):
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nachdem das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Selbstmord verfassungswidrig sei, bedeutet einen Paradigmenwechsel für Deutschland.
Bisher war aus gutem Grund der geschäftsmäßige assistierte Suizid verboten. Dies ist nun anders: Auch in Deutschland werden zukünftig Menschen auf Dienstleister zurückgreifen können, um sich selbst das Leben zu nehmen.
Das Bundesverfassungsgericht argumentierte, dies sei dem „Recht auf Selbstbestimmung“ geschuldet, zu dem auch ein „Recht auf einen selbstbestimmten Tod“ gehöre.
Diese Argumentation ist nicht nur aus christlicher Sicht abzulehnen: Genauso wenig, wie der Mensch sich selbst ins Leben rufen kann, sollte eine Gesellschaft die Voraussetzungen dafür schaffen, dass er sich dieses Leben selbst jederzeit nehmen kann.
Besonders erschreckend ist, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Recht auf Selbsttötung auf alle Lebensphasen und -situationen angewendet sehen will. Das bedeutet: Jeder hat das Recht auf Selbsttötung, unabhängig von Alter und Krankheit.
Der assistierte Suizid wird dabei gepriesen als humaner, selbstbestimmter Ausstieg aus einer Situation, die als bedrohlich empfunden wird. Wie wenig selbstbestimmt der sogenannte assistierte Suizid tatsächlich ist, zeigen die Erfahrungen aus anderen Ländern:
In den Niederlanden hat die zunehmende Tötung demenzkranker, also nicht selbstbestimmt handelnder Patienten bereits zum Rücktritt eines Mitglieds einer Euthanasiekommission geführt. Eine dieser Patientinnen musste von der Familie festgehalten werden, damit der Arzt das Tötungsmittel verabreichen konnte.
Auch aus Kanada berichten Ärzte, dass Patienten sich dem Druck der Familie beugen und um Tötung bitten.
„Eine humane Gesellschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass sie ihre Fürsorgepflicht für jeden Einzelnen ernst nimmt und ihr nachkommt. Es gibt ein Recht auf Leben, und es gibt ein Recht darauf, in Ruhe sterben zu dürfen, aber es gibt kein Recht auf Töten“, erklärt die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski (siehe Foto).
„Unsere Aufgabe muss es sein, Leiden so zu lindern, dass es nicht als unerträglich angesehen wird. Dazu gehört ein Ausbau und eine stetige Verbesserung der Palliativversorgung – sowohl in medizinischer als auch in pflegerischer Hinsicht.“
Besonders schwerwiegend sei es, dass von Ärzten verlangt werde, den Wünschen nach Versorgung mit Tötungsmitteln nachzukommen:
„Es ist ärztliche Aufgabe, zu heilen und Leben zu retten – und nicht, es vorzeitig zu beenden, selbst wenn das im Einzelfall dem Willen des Patienten entspricht.“
Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).
Corona-Virus: RSF beklagt Zensur und Verhaftung von Journalisten in China
Veröffentlicht: 26. Februar 2020 Abgelegt unter: Causa CORONA-Virus-KRISE | Tags: China, Corona-Virus, Epidemie, freie Berichterstattung, Gerüchte, kommunistisches Regime, Krankenhäuser, Medien, Pandemie, Presse, Reporter ohne Grenzen, Xi Jiping, Zensur 5 Kommentare
Anfang Februar wurden mehrere Journalisten und politische Kommentatoren festgenommen.
„Zensur hilft im Kampf gegen eine Epidemie nicht weiter und kann diese nur verschlimmern oder sogar dazu beitragen, dass sich eine Pandemie entwickelt“, sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen:
In den vergangenen Wochen haben die Behörden die Kontrolle über soziale Medien und Diskussionsgruppen verschärft. Dort hatten einige mutige Journalistinnen und Journalisten sowie Blogger unabhängige Berichte über die Epidemie geteilt und viele Internetnutzer ihrem Ärger Luft gemacht und ein Ende der Zensur gefordert.
Ein Beispiel ist der Fall des Arztes und Whistleblowers Li Wenliang, der frühzeitig vor dem Coronavirus gewarnt hatte und dessen Tod durch das Virus eine große Anteilnahme im Land ausgelöst hat. Zwar durften Online-Medien über seinen Tod berichten, nicht jedoch über die Wut, die sein Tod ausgelöst hat.
Die Tatsache, dass die chinesischen Medien von der Kommunistischen Partei streng kontrolliert werden und oft gezwungen sind, deren Propaganda weiterzugeben, hat auch dazu beigetragen, dass Gerüchte über die Entstehung der Epidemie und über angemessene Schutzmaßnahmen verbreitet wurden.
Bürgerjournalisten filmen Zustände in Krankenhäusern
Der Bürgerjournalist Fang Bin hatte Anfang Februar aus der Stadt Wuhan, dem Epizentrum der Epidemie, über das Coronavirus und die Zustände in den Krankenhäusern berichtet. Fang filmte überfüllte Warteräume, todkranke Patienten auf den Fluren und Leichensäcke in einem Bestattungswagen vor einem Krankenhaus.
Laut Medienberichten wurde er am 9. Februar festgenommen. Wenige Tage vorher verschwand der Bürgerjournalist Chen Qiushi, der ebenfalls kritisch über die Zustände in Wuhan berichtet hatte.
Am 15. Februar wurde der Aktivist Xu Zhiyong festgenommen, nachdem er den Umgang des chinesischen Präsidenten Xi Jiping mit der Coronavirus-Epidemie kritisiert hatte. Ebenfalls Mitte Februar stellten die Behörden den chinesischen Professor Xu Zhangrun unter Hausarrest, sperrten seinen Zugang zu sozialen Medien und kappten seine Internetverbindung. Auch Xu hatte den Präsidenten im Zusammenhang mit der Coronavirus-Epidemie scharf kritisiert.
In der vergangenen Woche haben die Behörden drei Journalisten des Wall Street Journal die Presseakkreditierung entzogen. Zur Begründung verwies ein Sprecher des Außenministeriums auf einen Meinungsartikel der Zeitung über Chinas Umgang mit der Coronavirus-Epidemie.
Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht China auf Platz 177 von 180 Staaten. Mindestens 105 Medienschaffende sitzen dort wegen ihrer Arbeit im Gefängnis, mehr als in jedem anderen Land der Welt. Weitere Infos zur Lage der Presse vor Ort finden Sie hier.