Die Tageszeitung „Die Welt“ hat nach einer Abmahnung durch die AfD-Bundestagsfraktion eine Falschbehauptung über die AfD-Fraktion richtiggestellt und eine Unterlassungserklärung abgegeben.
In einem am 31.08.2020 veröffentlichten Artikel „Fordert endlich die Rückkehr zur Normalität des Grundgesetzes“ hatte es geheißen, lediglich die FDP setze sich im Bundestag für die Überprüfung der Grundrechtseingriffe durch die Corona-Maßnahmen ein.
Tatsächlich hat die AfD als erste Fraktion seit der ersten Abstimmung im März die Befristung und ständige Überprüfung der Maßnahmen gefordert und mehrfach die Überprüfung und Rücknahme der Eingriffe beantragt. Diese Falschdarstellung musste die „Welt“ jetzt korrigieren.
In der Online-Version des Artikels lautet die fragliche Passage jetzt:
„Es wäre die Pflicht des Deutschen Bundestages, immer wieder zu prüfen, ob die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ noch vorliegt. Mit der AFD und der FDP hatten lediglich zwei Fraktionen im Bundestag den Mut, diese Überprüfung einzufordern und die Rückkehr zur Grundgesetznormalität zu verlangen. Ansonsten: Funkstille.“
Zugleich veröffentlicht die „Welt“ den Hinweis: „In einer früheren Version des Textes hieß es, dass nur die FDP-Bundestagsfraktion die Überprüfung der grundrechtlichen Eingriffe im Zuge der Corona-Maßnahmen eingefordert hatte. Tatsächlich ist die AFD die erste Fraktion gewesen, die dies gefordert hat. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.“