Bundesverband Lebensrecht startet Webseite pro §219a: Keine Werbung für Abtreibung
Veröffentlicht: 22. November 2018 Abgelegt unter: Verbot der Abtreibungs-Werbung | Tags: Abtreibung, Alexandra Linder, Bundesverband Lebensrecht, Desinformation, Gesetz, Information, Konflikte, Schwangere, Werbung Hinterlasse einen KommentarZum Start der Internetseite www.keine-werbung-fuer-abtreibung.de erklärt die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, Alexandra Linder, in Berlin:
In der seit knapp einem Jahr geführten Debatte um den Paragraphen 219 a StGB wird immer sichtbarer, dass das eigentliche Ziel der Protagonisten die Freigabe der Abtreibung als „Frauenrecht“ und die Entmenschlichung des Kindes vor der Geburt ist.
Ginge es denjenigen, die Werbung für Abtreibung erlauben wollen, lediglich um sachliche Informationen, hätten sie diese längst liefern können. Jeder hat die Möglichkeit, Internetseiten, Broschüren oder Bücher mit solchen Informationen zu verbreiten. Es dürfte darin nur nicht stehen, dass der Initiator der Informationen mit Abtreibungen Geld verdient.
Stattdessen fordern Abtreibungseinrichtungen, ihr „Leistungsangebot“ – als Information getarnt – bewerben zu dürfen.
Das führt in der Praxis der bereits vorhandenen Werbung – wie auf dem Werbeblatt „Schwangerschaftsabbruch“ der verurteilten Medizinerin Kristina Hänel – dazu, dass ausschließlich Begriffe wie „Schwangerschaftsalter“, „Schwangerschaftsgewebe“ und „Ausstoßen der Fruchtblase“ verwendet werden und fälschlich von „legalem Schwangerschaftsabbruch“ die Rede ist.
Diese Form der Desinformation wird weder der Situation der Frauen noch dem angeblichen Informationsanspruch gerecht. Frauen geraten in einen Schwangerschaftskonflikt, weil sie wissen, dass es um einen Menschen, um ihr Kind geht, nicht um Gewebe oder eine Fruchtblase.
Der Bundesverband Lebensrecht fordert von Politikern, Ärzten und Medien sachliche Auseinandersetzung statt Ideologie und, dass Frauen im Schwangerschaftskonflikt intellektuell ernstgenommen werden. Die hierzu konzipierte Internetseite www.keine-werbung-fuer-abtreibung.de geht heute offiziell an den Start.
Darin finden sich Debattenbeiträge, Stellungnahmen, Gesetzesvorschläge und weitere Informationen, Argumentationen, Behauptungen und ihre sachliche Widerlegung, um den Schutz der in einer Notlage befindlichen Frauen und Kinder vor finanziellen Abtreibungsinteressen zu erhalten.
Der Bundesverband Lebensrecht ist ein Zusammenschluss von Vereinen, die sich auf vielfältige Weise für das Lebensrecht jedes Menschen von der Zeugung bis zum Tod einsetzen.
Bischofskonferenz pro Marsch für das Leben
Veröffentlicht: 20. September 2018 Abgelegt unter: MARSCH fürs Leben / KREUZE-Aktion (§218) | Tags: Alexandra Linder, Berlin, Demonstration, Deutsche Bischofskonferenz, Erzbischof Marx, Lebensrechtl, Marsch für das Leben, Schweigemarsch, Ungeborene 2 KommentareZur heutigen Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz erklärt Alexandra Maria Linder (siehe Foto), die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht in Berlin:
Mit seinem heute veröffentlichen Grußwort unterstützt Reinhard Kardinal Marx im Namen der Deutschen Bischofskonferenz den Marsch für das Leben, der am kommenden Samstag in Berlin stattfindet, und wünscht ihm Gottes Segen.
Für die Teilnehmer/innen, die zum Teil lange Wege und viele Anstrengungen auf sich nehmen, um bei der größten Pro-Life-Demonstration in Deutschland öffentlich sichtbar für das Leben einzutreten, ist das eine Bestärkung und Ermutigung.
In Bezug auf die Debatte um das Werbeverbot für Abtreibungen (§ 219 a StGB) betont Kardinal Marx, dass die Tötung ungeborenen menschlichen Lebens keine „normale“ ärztliche Dienstleistung sei.
In seinem Grußwort erwähnt Kardinal Marx auch die von den Kirchen veranstaltete Woche für das Leben, die sich jedes Frühjahr mit wichtigen Themen im Rahmen des Lebensrechts befasst. Wie in den vergangenen Jahren auch wird der Bundesverband Lebensrecht diese Veranstaltung vor Ort mit einer Fachtagung nach dem offiziellen Eröffnungsgottesdienst unterstützen.
Der Marsch für das Leben beginnt am Samstag, dem 22. September um 13 Uhr mit einer Kundgebung auf dem Washingtonplatz.
Infos: www.bundesverband-lebensrecht.de; www.marsch-fuer-das-leben.de
Lebensrechtler auf dem Katholikentag aktiv
Veröffentlicht: 11. Mai 2018 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Abtreibung, Aktion Lebensrecht für alle, Alexandra Linder, ALFA, Bundesverband Lebensrecht, BVL, CDL, Christdemokraten für das Leben, Diskussionen, Frauen, Hildegard Bosch, Infostände, Katholikentag, Lebensrecht, Münster, Odila Carbanje Hinterlasse einen KommentarWer den Katholikentag in Münster besucht und auf der Kirchenmeile mit den vielen Infoständen – die meisten befinden sich auf dem riesigen Schloßplatz – flaniert, findet auch einige Verbände von Lebensrechtlern, die Interessenten über Abtreibung und ihre Folgen für die Frauen aufklären.
Neben der ALfA (Aktion Lebensrecht für alle) ist auch der BVL (Bundesverband Lebensrecht) mit einem Infozelt vertreten. Zum BVL-Dachverband gehört auch die CDL (Christdemokraten für das Leben), die auch mit Landes- und Kreisverbänden überall in Deutschland an der Basis aktiv ist. Auf den Tischen liegen die vielseitigen Materialien der Mitgliedsverbände, darunter auch der Plastik-Embryo (Modell eines ungeborenen Kindes im 3. Monat).
Das zweite Foto zeigt die CDL-Bundesgeschäftsführerin Odila Carbanje (links) im Gespräch mit der BVL-Vorsitzenden und ALfA-Chefin Alexandra Linder; in der Mitte steht die CDL-Vorständlerin Hildegard Bosch.
Die gut gestalteten Stände der Lebensrechtler werden rege besucht und regen zu lebhaften Diskussionen an.
Europäischer Gerichtshof weist Klage der Lebensrechtsaktion „One of us“ zurück
Veröffentlicht: 24. April 2018 Abgelegt unter: FORSCHUNG / Wissenschaft / Technik, LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Aktion Lebensrecht für alle, Alexandra Linder, ALFA, Bürgerinitiative, deutschland, Doppelmoral, Einer von uns, Embryonen, EU, Europäischer Gerichtshof, Experimente, Lebensrecht, Menschenschutz, one of us, Tierschutz Ein KommentarZur gestrigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in Bezug auf die Bürgerinitiative „One of us“ (Einer von uns) erklärt Alexandra Linder (siehe Foto), Bundesvorsitzende der ALfA (Aktion Lebensrecht für alle):
Seit dem 1. April 2012 gibt es das direktdemokratische Instrument der europäischen Bürgerinitiative.
Sofort gründete sich eine Bürgerinitiative mit dem Namen One of Us (Einer von uns), um das Instrument zu nutzen: Ziel war unter anderem ein Verbot der Vergabe von Fördermitteln für Forschungsprojekte, die das Töten menschlicher Embryonen erfordern.
Diese Forschung ist in Deutschland verboten, dennoch finanzieren deutsche Steuerzahler sie über den europäischen Topf mit.
One of Us sammelte 1,9 Millionen Unterschriften, um eine Verbesserung des Schutzes menschlichen Lebens zu erreichen. Das erforderliche Quorum war damit deutlich übererfüllt. One of us ist die erfolgreichste Bürgerinitiative, die es bisher in der EU gegeben hat – was die Europäische Kommission nicht daran hinderte, dieses Votum zu ignorieren, mit dem Hinweis darauf, dass man die derzeitige Gesetzeslage für ausreichend halte.
Doppelmoral der EU: Tierschutz JA, Menschenschutz NEIN
Anders sieht das bei Bürgerinitiativen aus, die sich dem Schutz von Tieren verschrieben haben. Die Initiative Stop Vivisection zum Beispiel, mit 1,1 Millionen Unterschriften deutlich weniger unterstützt, hat dazu geführt, dass die EU-Kommission sich intensiv mit dem Thema befasst und eine Konferenz zur Vermeidung von Tierversuchen einberufen hat.
„Hier wird der Tierschutz über den Menschenschutz gestellt“, so Alexandra Linder: „Es ist zynisch, Tierversuche aus berechtigten ethischen Gründen einzustellen, Menschenversuche aber zuzulassen und großzügig zu finanzieren.“
Die Initiative One of Us gab sich nicht geschlagen und legte gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission Beschwerde ein. Gestern nun wies der Europäische Gerichtshof die Klage ab, mit der Begründung, es sei Sache der Kommission, wie sie mit Bürgerinitiativen verfahre.
„Das bedeutet: Wenn die Ziele großer demokratischer Bürgerinitiativen denen der nicht demokratisch bestellten Kommission entsprechen, werden sie akzeptiert, andernfalls nicht. Damit wird jede Bürgerinitiative zur Farce“, kommentierte Linder.
Alexandrea Linder (ALfA) begrüßt Vertagung der Anträge zum §219a
Veröffentlicht: 17. März 2018 Abgelegt unter: Verbot der Abtreibungs-Werbung | Tags: Abtreibungswerbung, Alexandra Linder, ALFA, Ärzte, §219a, Beratungsstellen, Frauen, Hilfsangebote, Schwangere, Steuergelder 2 KommentareZur aktuellen Lage in Bezug auf den § 219 a sagte Alexandra Linder (siehe Foto), die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle:
„Es ist eine gute Entscheidung, die parlamentarische Behandlung der Anträge zum § 219 a, in dem es um ein Werbeverbot für Abtreibungen geht, zu vertagen. Denn vor allem angesichts der Tragweite würde es der Sache nicht gerecht, eine Abstimmung innerhalb weniger Wochen mit einem kaum übersichtlichen Hin und Her herbeizuführen.
Mehr Sachlichkeit täte der Debatte gut. Dazu gehört, diejenigen, die sich für jedes Leben einsetzen, für das Leben der Mütter und das Leben der Kinder, weder medial noch persönlich durch Begriffe wie „widerlich“, „sogenannt“ oder „fundamentalistisch“ zu diffamieren.
Wir brauchen unbedingt eine vollständige Statistik mit Gründen, warum Frauen über eine Abtreibung nachdenken (müssen). Wir brauchen eine Debatte darüber, ob der Staat weiterhin über 60 Millionen Euro an Steuergeldern für Abtreibungen bezahlen soll oder ob es nicht sinnvoller wäre, dieses Geld für andere Dinge auszugeben: zum Beispiel für Hilfe für Mutter und Kind, bessere Beratung, bessere Informationen im Vorfeld, um überraschende Schwangerschaften zu vermeiden, und für die Förderung einer Gesellschaft, in der Schwangerschaften und Kinder nicht mit Katastrophen, sondern mit Zukunft und Wertschätzung assoziiert werden.“
Es werde Zeit, so Linder weiter, dass der Begriff „Verdienstabsicht“ mehr in den Vordergrund rückt:
„Abtreibungsmediziner haben natürlich Interesse daran, Abtreibung als „Dienstleistung“ in ihrem Portfolio aufzuführen, denn damit kann man sehr viel mehr Geld verdienen als mit anderen Leistungen. Es gibt also keinen Anlass, in diesem Zusammenhang von selbstlosen Hilfsangeboten zu sprechen. Umfassende Informationen, auch zu den Gefahren und Risiken für die Frau, gehören in die Beratungsstellen.“
„Das Thema Abtreibung ist zu ernst für politische und ideologische Spielchen“, sagte Linder abschließend, „inzwischen leiden Frauen und sterben Kinder, weltweit über 40 Millionen in jedem Jahr, das wird der Sache und vor allem den betroffenen Menschen in keiner Weise gerecht.“
BVL begrüßt Urteil des Amtsgerichts Gießen gegen Abtreibungswerbung
Veröffentlicht: 24. November 2017 Abgelegt unter: Verbot der Abtreibungs-Werbung | Tags: Abtreibungsärztin, Alexandra Linder, Amtsgericht Gießen, §219a, Bundesverband Lebensrecht, BVL, Kristina Hänel, Rechtssprechung, Ungeborene, Urteil, Werbung Ein KommentarZur Verhandlung gegen eine Abtreibungsärztin wegen strafbarer Werbung für Abtreibungen vor dem Amtsgericht Gießen erklärt die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht (BVL), Alexandra Linder (siehe Foto), in Berlin:
Der Bundesverband Lebensrecht begrüßt das heutige Urteil des Amtsgerichts Gießen, mit dem das Werbeverbot für Abtreibungen gestärkt wird. Für etwas zu werben, bedeutet in der öffentlichen Wahrnehmung, dass es sich um etwas Gutes, Akzeptables, Normales handelt, und bedeutet für die Werbenden, dass sie damit Geld verdienen wollen.
Das geltende Werbeverbot macht deutlich, dass Abtreibungen eben keine als normal anzusehenden, kommerzialisierbaren „gesundheitlichen Dienstleistungen“ sind. Das ist vom Gesetzgeber, der grundsätzlich zum Schutz jedes menschlichen Lebens verpflichtet ist (Art. 1 u. 2 GG), so eindeutig formuliert, dass es für Ärztinnen und Ärzte keinerlei Rechtsunsicherheit gibt, wie dies nun plötzlich von der SPD konstatiert wird.
Die Formulierung in § 219a StGB bezieht sich eindeutig auch auf Hinweise und andere Formen der Informationsweitergabe.
Wie die Staatsanwaltschaft Gießen völlig zutreffend feststellt, war in diesem Fall ein sogenannter „Verbotsirrtum“ ausgeschlossen: Frau Hänel wurde bereits im Jahr 2004 von der Staatsanwaltschaft mit der Strafbarkeit ihrer Eigenwerbung konfrontiert, hat sie aber nichtsdestotrotz weiter betrieben.
Es wäre in der Tat wichtig, sich mit den Folgen des Paragraphen 218 ff. StGB zu beschäftigen, denn die Ziele des Gesetzes, die Zahlen signifikant zu senken und den Frauen effizient zu helfen, wurden offenkundig nicht erreicht.
Eine Abschaffung des Werbeverbots, wie es jetzt gefordert wird, hätte allein aufgrund einer öffentlich angenommenen „Normalisierung“ weiter steigende Zahlen und weiter sinkende Hilfsbereitschaft für Frauen im Schwangerschaftskonflikt zur Folge.
Der Bundesverband Lebensrecht ist ein Zusammenschluss von Verbänden, die sich auf vielfältige Weise für das Lebensrecht jedes Menschen von der Zeugung bis zum Tod einsetzen.
München: Lebensrechtler von CDL und ALfA protestieren vor der Abtreibungsklinik Stapf
Veröffentlicht: 18. Oktober 2017 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Abtreibungsarzt, Alexandra Linder, ALFA, CDL, Christiane Lambrecht, Demo, Josef Dichgans, Klinik, Lebensrechtler, München, Prof. Dr. Holm Schneider, Protest, Stapf, ungeborene Kinder Ein Kommentar

