ASTA-Attacken gegen Prof. Paul Cullen bedrohen die Freiheit der Wissenschaft
Veröffentlicht: 11. Februar 2021 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Arzt, Asta, Ärzte für das Leben, Diffamierung, Freiheit der Wissenschaft, Ire, Kampagne, Lebensrechtler, Münster, Meinungsfrehieit, Mikrobiologe, Prof. Dr. med. Paul Cullen 11 KommentareVon Felizitas Küble
Bereits seit einigen Wochen läuft von ultralinker Seite eine verbissene Kampagne gegen den aus Irland stammenden Molekularbiologen und Labormediziner Dr. Paul Cullen. Der Professor (siehe Foto) ist zugleich Vorsitzender der „Ärzte für das Leben e.V.“.

Sein Einsatz gegen Abtreibung dürfte das wichtigste Motiv der ideologischen Angriffe sein, die weiteren „Gründe“ sind offensichtlich vorgeschoben.
So wird dem Lebensrechtler z.B. vorgeworfen, daß er Abtreibung als „Tötung“ bezeichnet und das „Selbstbestimmungsrecht“ der Frau nicht respektiere, was „fundamentalistisch“ und „antifeministisch“ sei usw.
Solange die linken Kreise sich nur in ihrer eigenen Sektiererecke bewegten, waren diese haltlosen Attacken gegen Cullen nicht sonderlich bedeutsam.
Nun haben die Diffamierungen aber mittlerweile die Regionalpresse erreicht, denn am vergangenen Montag berichteten die „Westfälischen Nachrichten“ über die Vorwürfe des ASTA und einer „kritischen“ Mediziner/innen-Gruppe. Immerhin gab die Zeitung Professor Cullen die Chance, hierauf zu antworten.
Würde die linke Jagdgesellschaft sich auf ihren unsinnigen Anschuldigungen beschränken, wäre dies zu vernachlässigen. Doch ASTA und Co. verlangen allen Ernstes vom Dekan der WWU (Westf. Wilhelms-Universität Münster), Paul Cullen die Professor an der Hochschule zu entziehen.

Dr. Cullen bezeichnete diese Forderung als „absurd“, zumal er sich in seinen Vorlesungen nur mit dem medizinischen Fachgebiet Diabetes befasse.
Daß er als „katholisch geprägter Ire“ für das Lebensrecht der ungeborenen Kinder eintrete, entspreche einer kulturellen Vielfalt, wie sie an Universitäten „durchaus üblich“ sei.
Die anhaltende Verunglimpfung eines qualifizierten Arztes bedroht nicht nur den guten Ruf dieses Mannes, sondern beinhaltet einen fanatischen Angriff auf die Freiheit der Wissenschaft, auf die Freiheit von Forschung und Lehre und auf die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit.
Durch die sog. Cancel Culture werden diese demokratischen Werte immer stärker eingeengt. Kürzlich haben 70 Forscher ein überfälliges Netzwerk für die Wissenschaftsfreiheit gegründet: https://www.pro-medienmagazin.de/index.php?id=99700
Für Fairneß, Vielfalt und das Recht auf freie Meinungsäußerung tritt in der Causa CULLEN auch eine Petition ein, die von Studierenden der Universität Münster gestartet wurde, wobei der Aufruf bereits ca. 1400 Unterzeichner gewinnen konnte:
In einem weiteren Artikel gehen wir demnächst näher auf die Vorwürfe ein, die von linker Seite gegen Professor Cullen erhoben werden.
HIER einer unserer Beiträge über Dr. Cullens Vortrag zum Themenbereich Bioethik/Gentechnik: https://charismatismus.wordpress.com/2019/05/13/rheine-professor-paul-cullen-spricht-ueber-gentechnische-chancen-und-irrwege/
„Ärzte für das Leben“ gegen Suizidbeihilfe in diakonischen Einrichtungen der EKD
Veröffentlicht: 10. Januar 2021 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Arzt, Ärzte für das Leben, Bundesverfassungsgericht, diakonische Einrichtungen, EDK, Landesbischof, Leid, Patient, Prof. Dr. med. Paul Cullen, Suizid Hinterlasse einen Kommentar
Die Organisation „Ärzte für das Leben“ kritisiert den Vorstoß von Vertretern der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), den ärztlich-assistierten Suizid in kirchlichen Einrichtungen einzuführen.
Am 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal in der deutschen Geschichte ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ in „jeder Phase der menschlichen Existenz“ als Teil der allgemeinen Persönlichkeitsrechte etabliert.
Ein Hauptargument in diesem Urteil war, dass die restriktive Haltung der Ärzteschaft den Zugang zum assistierten Suizid in vielen Fällen faktisch unmöglich mache, weshalb es nötig sei, Angebote wie die der Sterbevereine zuzulassen.

Nach dem Urteil lässt sich eine Rochade beobachten. Nun heißt es, dass viele Menschen die Einschaltung solcher Vereine „für weniger wünschenswert halten als die Unterstützung durch Ärztinnen und Ärzte, die ihren Patienten vertraut sind“, wie die Professoren Schöne-Seifert und Guttmann aus Münster neulich in einer Stellungnahme im Westfälischen Ärzteblatt argumentiert haben.[1]
Die Befürchtung, dass es am Ende immer Ärzte sein würden, die diese Tätigkeit übernehmen sollten, lässt sich nun durch das Werben des hannoverschen Landesbischofs Ralf Meister und des Präsidenten der Diakonie, Ulrich Lilie, für den ärztlich assistierten Suizid in kirchlich-diakonischen Einrichtungen[2] erneut bestätigen.
Der Linie von Schöne-Seifert und Guttmann folgend, müssten laut dieser Kirchenvertreter kirchliche Einrichtungen Orte sein, in denen Suizid auf „sichere und nicht qualvolle Weise“ vollzogen werden könne. Durch diese „Professionalisierung der Selbsttötung“ könne der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe nämlich die Grundlage entzogen werden.

„Die Sache ist recht einfach“, sagte Prof. Dr. Paul Cullen (siehe Foto), Vorsitzender der „Ärzte für das Leben“ heute in Münster:
„Wir als Ärzte müssen immer auf der Seite des Lebens stehen. Es darf also keine Interaktion zwischen Arzt und Patient mit dem ausdrücklichen Ziel geben, dass der Patient hinterher tot ist. Vielmehr besteht unsere Aufgabe darin, dem Patienten auch in sehr schweren Situationen beizustehen. Keinesfalls dürfen wir vor dieser Aufgabe kapitulieren und versuchen, das Leid zu beenden, indem wir den Leidenden beseitigen. Dieser Weg führt in eine Barbarei, vor der am Ende niemand mehr sicher ist.“
[1] Gutmann T, Schöne-Seifert B. Suizidhilfe als Grundrecht. Suizidhilfe-Verweigerung und ärztliches Ethos. Westfälisches Ärzteblatt 07/2020, 18-19.
[2] Decker D. Evangelische Kirche: Theologen für Sterbehilfe in kirchlichen Einrichtungen, FAZ online, 10. Jan. 2021, https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/theologen-fuer-sterbehilfe-in-kirchlichen-einrichtungen-17138848.html
Quelle: Pressemitteilung der „Ärzte für das Leben“
„Sterbehilfe“-Studie: erschreckende Fakten
Veröffentlicht: 2. Dezember 2020 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Arzt, Ärzte für das Leben, euthanasie, medizinisches Personal, Pflegende, Prof. Dr. Karl Beine, sterbehilfe, Studie, Tötung auf Verlangen 10 KommentarePressemeldung der Ärzte für das Leben:

Eine Mitte Oktober 2020 veröffentlichte Studie von Prof. Dr. Karl H. Beine (em. Lehrstuhlinhaber für Psychiatrie der Universität Witten/Herdecke) liefert Einblicke zu Haltung und Praxis bei medizinischem Personal in Deutschland bezüglich Sterbehilfe.
Demnach haben 84 Ärzte und 65 Pflegende in Deutschland in den vergangenen zwei Jahren mindestens einmal Patienten auf deren ausdrückliches Verlangen hin oder sogar ohne diesen Wunsch getötet.
Für die Dauer ihrer Tätigkeit als Arzt bzw. Pflegenden gaben 278 Ärzte und 117 Pflegende an, mindestens einmal das Leben eines Patienten auf diese Weise beendet zu haben. In etwa der Hälfte der Fälle seien die Patienten nicht mehr in der Lage gewesen, sich zu äußern.
Die Angaben zu Sterbehilfe wurden mit deskriptiven Begriffen und zugeordneten Definitionen in einer anonymen Online-Befragung unter 2507 ärztlich tätigen Personen und unter 2683 Pflegenden erhoben. Die Studie ist in der Deutschen Medizinischen Wochenschrift DOI: 10.1055/a-1235-6550 erschienen und kostenlos online abrufbar.
Quelle: https://aerzte-fuer-das-leben.de/neues/aktuell-2020/
Weitere Infos:
Sterbehilfe: Befragung beleuchtet Haltung und Praxis bei medizinischem Personal in Deutschland
Pressemitteilung Universität Witten/Herdecke 10.11.20

Praxis der Sterbehilfe durch Ärzte und Pflegekräfte in deutschen Krankenhäusern
Dtsch Med Wochenschr 2020; 145: e123–e129 vom 13.10.20 (7 Seiten, PDF-Format)
Papst gegen Beihilfe zum Suizid/Selbstmord: Ärzte dürfen keine Vollstrecker des Todes sein
Veröffentlicht: 22. September 2019 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie), PAPST / VATIKAN aktuell | Tags: Arzt, Beihilfe zum Suizid, Johannes Paul II., Kranke, Lebensrecht, Medizin, Mitleid, Papst Franziskus, selbstmord, Verantwortung, Vollstecker des Todes 2 KommentareDas sagte er am Freitag zu italienischen Chirurgen im Vatikan:
„Die Medizin ist von ihrem Wesen her Dienst am menschlichen Leben. Ärzte brauchen neben ihrer technisch-beruflichen Kompetenz einen Wertekodex, mit dem sie den Sinn einer Krankheit und ihrer eigenen Arbeit einordnen und aus jedem klinischen Fall eine menschliche Begegnung machen können.“
Gerade bei schweren Krankheiten müssten Patienten „bewusst, mit Intelligenz und Herz“ begleitet werden.
„Mit dieser Einstellung kann man die Versuchung zurückweisen, zu der auch Änderungen der Rechtslage beitragen: dass man nämlich die Medizin nutzt, indem man den möglichen Todeswunsch des Kranken ausführt oder dazu Beihilfe leistet. Das sind voreilige Lösungen für Fragen, bei denen es – anders als man denken könnte – nicht um die Freiheit der Person geht, oder ein falsches Mitleid…
Es gibt kein Recht, über das eigene Leben verfügen; kein Arzt kann sich also zum Ausführer eines nicht existenten Rechts machen.“
Der Papst zitierte auch seinen Vorgänger, nämlich Johannes Paul II. Dieser hatte 1995 in seiner Enzyklika „Evangelium Vitae“ geschrieben:
„In dem heutigen kulturellen und sozialen Umfeld, in dem die Wissenschaft und die ärztliche Kunst Gefahr laufen, die ihnen eigene ethische Dimension zu verlieren, können sie bisweilen stark versucht sein, zu Urhebern der Manipulation des Lebens oder gar zu Todesvollstreckern zu werden.
Angesichts dieser Versuchung ist ihre Verantwortung heute enorm gewachsen und findet ihre tiefste Inspiration und stärkste Stütze gerade in der dem Ärzteberuf innewohnenden, unumgänglichen ethischen Dimension, wie schon der alte und immer noch aktuelle hippokratische Eid erkannte, demgemäß von jedem Arzt verlangt wird, sich zur absoluten Achtung vor dem menschlichen Leben und seiner Heiligkeit zu verpflichten.“
Rheine: ALfA und CDL veranstalten am 7. Mai einen Vortragsabend mit Prof. Paul Cullen
Veröffentlicht: 16. April 2019 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie), VORTRÄGE - FILME - VIDEOS... | Tags: ALFA, Arzt, Ärzte für das Leben, Bioethik, brisant, CDL, Cordula Mohr, Gentechnik, Mischwesen, Prof. Dr. med. Paul Cullen, Reproduktionsmedizin, Retortenbaby, Rheine, Veranstaltung, Vortragsabend Hinterlasse einen KommentarVon Felizitas Küble
Prof. Dr. Paul Cullen aus Münster ist Vorsitzender der Ärzte für das Leben eV. – Der engagierte Lebensrechtler und Bioethik-Experte spricht deutschlandweit über aktuelle Herausforderungen, Experimente und Gefahren der sog. Reproduktionsmedizin, Gentechnik und Biomedizin.
Am Dienstag, den 7. Mai 2019 hält der Arzt in Rheine (nördliches Münsterland) einen Vortrag zu dem brisanten Thema „Vom Retortenbaby zum Mischwesen.“ – Es geht bei der ebenso aktuellen wie fundierten Rede um „Irrungen und Wirrungen in der Reproduktionsmedizin“.
BILD: Prof. Cullen und Cordula Mohr, die Veranstalterin des Vortragsabends in Rheine und langjährige Autorin des CHRISTLICHEN FORUM
Die Veranstaltung, die vom Regionalverband Nordmünsterland der ALfA (Aktion Lebensrecht für alle) und der CDL (Christdemokraten für das Leben) in NRW organisiert wird, beginnt um 19.30 Uhr im Pfarrheim St. Antonius in der Osnabrückerstr. 34 in 48429 Rheine.
Nach der Rede Cullens können die Besucher sich gerne mit Fragen und Diskussionsbeiträgen zu Wort melden.
Alle Interessenten sind herzlich zu dieser interessanten Veranstaltung eingeladen.
Weitere Infos zum Thema und zum Referenten finden Sie unter https//www.mischwesen.net
Die CDL begrüßt ein maßgebliches Urteil des Bundesgerichtshofes zum Lebensende
Veröffentlicht: 5. April 2019 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Arzt, BGH, Bundesgerichtshof, CDL. Susanne Wenzel, Christdemokraten für das Leben, Haftung, künstliche Ernährung, Lebensende, Lebensrecht, Lebensverlängerung, Patient, Urteil Hinterlasse einen KommentarArzt haftet nicht bei Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung
Der Sohn eines an Demenz erkrankten Patienten hatte den Hausarzt seines Vaters auf Schmerzensgeld und den Ersatz der Behandlungs- und Pflegekosten verklagt, da dieser seinen Patienten mittels künstlicher Ernährung über einen Zeitraum von fünf Jahren „am Leben erhalten“ hatte.
Aus Sicht des Sohnes sei dies spätestens seit 2010 lediglich eine „sinnlose Verlängerung des krankheitsbedingten Leidens“ seines inzwischen an weiteren schweren Erkrankungen leidenden Vaters gewesen. Der Arzt hätte die lebenserhaltenden Maßnahmen beenden müssen.
Hierzu hat der Bundesgerichtshof am Dienstag (2. April) entschieden, dass der Arzt nicht zu belangen sei. Die Pressesprecherin der Christdemokraten für das Leben (CDL), Susanne Wenzel, erklärt dazu:
„Die CDL begrüßen das Urteil des BGH ausdrücklich. Ein Leben, auch das mit Krankheit und Leiden behaftete, ist niemals ein „Schadensfall“. Die Richter betonen unmissverständlich in ihrer Entscheidung, dass das Leben als höchstrangiges Rechtsgut absolut erhaltungswürdig ist.
Daher steht einem Dritten – egal wie altruistisch vielleicht im Einzelfall die Motive auch sein mögen – niemals ein Urteil über den Wert eines anderen Lebens und dessen Beendigung zu.
Wörtlich heißt es dazu im Urteil:
„Das menschliche Leben ist ein höchstrangiges Rechtsgut und absolut erhaltungswürdig. Das Urteil über seinen Wert steht keinem Dritten zu. Deshalb verbietet es sich, das Leben – auch ein leidensbehaftetes Weiterleben – als Schaden anzusehen (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG).
BILD: CDL-Pressesprecherin Susanne Wenzel und Geschäftsführerin Odila Carbanje (rechts)
Auch wenn ein Patient selbst sein Leben als lebensunwert erachten mag mit der Folge, dass eine lebenserhaltende Maßnahme gegen seinen Willen zu unterbleiben hat, verbietet die Verfassungsordnung aller staatlichen Gewalt einschließlich der Rechtsprechung ein solches Urteil über das Leben des betroffenen Patienten mit der Schlussfolgerung, dieses Leben sei ein Schaden.“
Der Arzt hat damit aus gerichtlicher Sicht vollkommen richtig gehandelt, da sein Patient offenbar zu keiner Zeit eine andere Vorgehensweise etwa in einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung festgelegt hatte oder sein Wille auf Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen anderweitig zu erkennen war. Es wäre für den Arzt also gar nicht zulässig gewesen, seinem Patienten die künstliche Ernährung zu verweigern.
Damit gibt der Bundesgerichtshof nicht nur für die Ärzteschaft und das Gesundheitswesen sowie die Palliativversorgung in Deutschland ein richtungsweisendes Signal, das Menschenrecht auf Leben als anderen Interessen übergeordnetes Recht auf Leben auch in kritischen und aussichtslosen Lebenslagen stets anzuerkennen.
Zudem betont die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes die geltende Rechtslage klar und eindeutig:
Das Verfügungsrecht über das Leben eines Menschen ist immer und unter allen Umständen einem Dritten versagt.
Aus Sicht der Christdemokraten für das Leben (CDL) ist dieses Urteil sehr ermutigend und beachtenswert, da im vorliegenden Fall höchstrichterlich aufgezeigt und unterstrichen wurde, wie grundlegend die uneingeschränkte und verläßliche Solidarität mit Schwer- und Schwerstkranke auch am Lebensende für unsere gesamte Rechtsordnung ist und bleibt.“
Der „heilige Arzt von Moskau“ ist unvergessen
Veröffentlicht: 30. Dezember 2018 Abgelegt unter: VORBILDER und HEILIGE | Tags: Arzt, Cholera-Epidemie, Dr. Friedrich Josef Haas, Gefangene, Gläubige, heiliger Doktor von Moskau, Katholik, Ketten, Krankenhaus, Mediziner, Prut, Russland, Seligsprechung, Vatikan News, Vorbild 3 KommentareDr. Friedrich Josef Haas: „Beeilt euch, Gutes zu tun!“



CDL äußert sich zum Anti-Abtreibungs-Statement von Papst Franziskus
Veröffentlicht: 11. Oktober 2018 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie), PAPST / VATIKAN aktuell | Tags: Abtreibung, Arzt, Auftragsmord, CDL Bayern, Christdemokraten, Christiane Lambrecht, Frau, Katholische Kirche, Landesvorsitzende, Lebensrecht, papst Franzikus, Schwangere, Schwangerschaftskonflikt 4 KommentareZu der vieldiskutierten Ansprache von Papst Franziskus über Abtreibung erklärt Christiane Lambrecht, die Landesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL) in Bayern:
„Abtreibung ist wie Auftragsmord! Darf der Papst das sagen? Ein Aufschrei geht durch die Medien – und ich bin dankbar dafür.
Denn das kollektive Schweigen zum Thema Abtreibung ist weder für die Frauen im Schwangerschaftskonflikt hilfreich, noch für deren ungeborene Kinder – die ja tatsächlich ohne eine faire Gerichtsverhandlung, ohne Verteidiger und unter enormen Zeitdruck und mangelnder Solidarität in der Gesellschaft durch Beauftragung eines Arztes getötet werden. Bezahlt von unseren Steuern. Das sind die traurigen Fakten.
Deswegen leitet Papst Franziskus das Thema auch ein, indem er fragt, ob es gerecht, sei jemanden umzubringen, um ein Problem zu lösen. Wohl niemand in der zivilisierten Welt wird Töten als etwas „Gerechtes“ sehen. Denn es gibt kein gutes, kein gerechtes Töten.
Darf aber der Papst wirklich sagen, Abtreibung sei wie ein Auftragsmord? Stellt er damit nicht alle betroffenen Frauen als Mörderinnen hin? Der Katechismus sagt: Abtreibung ist „moralisch verwerflich“, ein „schweres Vergehen“. Papst Franziskus spitzt zu, denn wie man sieht, hören dann die Menschen zu.
Immerhin geht es bei Abtreibung um ein Kind, das ohne Abtreibung leben würde und um eine Frau, die unser aller Hilfe bräuchte statt eine in der Regel kostenfreie Abtreibung.
Wer für Abtreibung ist, schützt nicht die Schwächsten unserer Gesellschaft: Schützt nicht die Frauen in der Not einer ungewollten Schwangerschaft. Er schützt nicht die ungeborenen Kinder, die laut Gesetz aber ihr Lebensrecht haben.
Abtreibung ist zudem immer ein mehrdimensionales Drama. Am Ende ist das Kind tot und die Mutter muss ein Leben lang damit zurecht kommen.
Bei einer Abtreibung entscheidet sich eine Frau in der hormonell unstabilen Lage der frühen Schwangerschaft gegen ihr Kind; ihr fehlt Sicherheit und ein Netz an Mitmenschen, die ihr Mut machen. Ein Schritt, der immer Teil ihrer Lebensgeschichte sein wird und sehr oft tiefe, offene oder verdeckte seelische Wunden hinterlässt.
Also sagt der Papst nichts anderes, als was Konsens ist. Weltweit. Die Menschenrechte beginnen nämlich im Bauch. In Artikel 3 der UN-Menschenrechtscharta heißt es: „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“ – Das Recht auf Leben umfasst also alle Menschen und ist nicht nur ein Privileg derer, die schon geboren sind.
Abtreibung geht uns alle an. Wegschauen macht das nicht besser! Deswegen danke ich Papst Franziskus.
Es gehört gleichsam zur DNA von uns Christen, den Schwächsten eine Stimme zu geben und sich für ihr Lebensrecht und Lebensglück einzusetzen. Ein eigenes Kind ist keine Katastrophe, sondern ein Geschenk. Auch wenn es Situationen geben mag, die Frauen zunächst überfordern. Also lasst uns die Gesellschaft ändern, die politischen Rahmenbedingungen für Familien, eine echte Willkommenskultur etablieren.
Ich wünsche mir eine Gesellschaft, in der keine schwangere Frau auch nur mit dem Gedanken ernsthaft spielt, ihr Kind töten zu lassen.
Anbei finden Sie einen Link zum Bild eines Fötus am Ende des dritten Schwangerschaftsmonats (11./12. Woche). Zu diesem Zeitpunkt erfolgen die meisten Abtreibungen in Deutschland.
Grüner Politiker Palmer beklagt Morde und Messerangriffe von Asylbewerbern
Veröffentlicht: 21. August 2018 Abgelegt unter: Causa ASYL (Flüchtlinge/Migranten) | Tags: Arzt, Asylbewerber, Boris Palmer, grüner Politiker, Kriminalstatistik, Messerangriffe, Mord, nichtdeutsch, OB, Oberbürgermeister, Offenburg, Tagesschau, Tübingen 8 KommentareTübingens Oberbürgermeister Boris Palmer hat die ausbleibende Berichterstattung der „Tagesschau“ über den Mord an einem Arzt in Offenburg scharf kritisiert.
Es sei nicht irgendein Mord gewesen, schrieb der realo.grüne Politiker auf Facebook: „Wenn ein Mensch, der im Beruf anderen Menschen hilft, ohne erkennbaren Grund mit dem Messer erstochen wird, dann ist das kein gewöhnlicher Raubmord, sondern ein Fall von besonderer Abscheulichkeit.“
Daß Asylbewerber bei schweren Gewalttaten überrepräsentiert seien, könne mittlerweile als gesichert angesehen werden. „Bei Mord und Totschlag sind rund 40 Prozent der Tatverdächtigen nicht deutsch“, erklärte der in seiner eigenen Partei umstrittene Oberbürgermeister.
Gleichzeitig würden die Angriffe mit Messern zunehmen, wofür „Asylbewerber wesentlich verantwortlich sind“.
Der Chefredakteur der „Tagesschau“, Kai Gniffke, hatte die Nichtveröffentlichung des Mordfalls mit der zu geringen gesellschaftlichen Relevanz begründet. Man könne nicht „über jeden Mordfall berichten“.
Strittig sei jedoch die Frage, „ob wir darüber berichten sollten, wenn es sich beim Tatverdächtigen um einen Asylbewerber handelt“. Dies sei erst erforderlich, „wenn Asylbewerber überproportional an Tötungsdelikten beteiligt wären. Das ist, soweit wir es recherchieren können, nicht der Fall.“
Quelle und vollständiger Text hier: https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2018/offenburg-mord-palmer-kritisiert-ausbleibende-berichterstattung/