Ärzte-Kritik am BGH-Urteil zur „Sterbehilfe“
Veröffentlicht: 7. Juli 2019 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: assistierter Suizid, Ärzte, BGH, euthanasie, Freispruch, Lebensschutz, Marburger Bund, sterbehilfe, Sterbewunsch, unterlassene Hilfeleistung, Urteil 3 KommentareVertreter der Ärzteschaft haben mit Besorgnis auf das Urteil reagiert, mit dem der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am 4.7. zwei Ärzte vom Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung für bewusstlose Suizidenten sowie der Beihilfe zum Suizid (Selbstmord) freigesprochen hat (Az.: 5 StR 132/18).
Das berichtet das Online-Portal der „Ärzte-Zeitung“.
Es sei „fatal“, wenn das Urteil in der Bevölkerung Erwartungen wecke, die auf einen „regelhaften Anspruch auf ärztliche Assistenz beim Suizid gerichtet sind“, zitiert die „Ärzte Zeitung“ den Präsidenten der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt.
Die „Beteiligung an Selbsttötungen“ zähle „nicht zu den ärztlichen Aufgaben“. Aufgabe von Ärzten sei es, „das Leben zu erhalten, Leiden zu lindern und Sterbenden Beistand zu leisten.“ „Die dem Urteil zugrunde liegenden Fälle“ zeigten, „wie wichtig es war, dass der Gesetzgeber im Jahr 2015 die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe gestellt hat“, so Reinhardt.
Die beiden Ärzte hatten in Hamburg und in Berlin 2012 bzw. 2013 insgesamt drei Frauen bei Suiziden begleitet und es jeweils unterlassen, nach Eintritt der Bewusstlosigkeit zu ihrer Rettung zu schreiten. Keine der Frauen litt an einer tödlichen Erkrankung. Beide Ärzte waren von den Landgerichten Hamburg und Berlin freigesprochen worden.
Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision beantragt und die Fälle damit vor den Bundesgerichtshof gebracht. Der BGH bestätigte nun die Urteile der Landgerichte. Wie der BGH mitteilte, habe das Verhalten der Angeklagten am Straftatbestand der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) nicht gemessen werden dürfen, weil dieser zum Zeitpunkt der Suizide noch nicht in Kraft gewesen sei.
Der Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke, erklärte, das Urteil „löst keine Probleme, sondern schafft neue“.
Der Widerspruch zu den berufsrechtlichen Pflichten von Ärzten sei evident. „Wenn wir Ärztinnen und Ärzte in unseren Grundsätzen von Sterbebegleitung sprechen, meinen wir Beistand und Fürsorge für Menschen, die den Tod vor Augen haben. Sterbebegleitung kann und darf aber keine Hilfe zur Selbsttötung sein.“
Auch Ärzten sei es „nahezu unmöglich“ einzuschätzen, ob der Sterbewunsch eines Patienten „endgültig“ sei, so Henke.
Quelle: ALFA-Newsletter
Elternprotest in Wolfsburg war wirksam – BGH bestätigt Verbot der Leihmutterschaft
Veröffentlicht: 26. April 2019 Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: Aufsichtspflicht, BGH, Bundesgerichtshof, Business, Elternprotest, gekaufte Kinder, Hedwig von Beverfoerde, Lehrer, Leihmutterschaft, Schule, Sexualkunde, Wolfsburg Ein KommentarHedwig von Beverfoerde
Gute Nachrichten sind selten – umso mehr können wir uns darüber freuen. Die erste kommt aus Wolfsburg: Dort ist es einem Vater gelungen, seine zehnjährige Tochter vor einem geplanten dreistündigen Sexualerziehungs-Workshop an ihrer Grundschule zu schützen, der ohne Aufsicht der Lehrer hätte stattfinden sollen.
Der Vater wies die Schule auf diese Verletzung der Aufsichtspflicht hin und wandte sich, nachdem diese nicht reagiert hatte, an das Kultusministerium und die Landesschulbehörde. Diese gaben ihm recht und die Grundschule musste die externen Referenten von „Donum Vitae“ wieder ausladen. Wir sehen ganz klar: Elternprotest wirkt.
Die zweite gute Nachricht kommt aus Karlsruhe. Dort hat der Bundesgerichtshof in einem Fall von Leihmutterschaft entschieden, dass als rechtliche Mutter gilt, wer das Kind geboren hat. Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Nach dem BGH-Urteil wird nun also die ukrainische Leihmutter als rechtliche Mutter des Kindes eingetragen und nicht die „genetische Mutter“, die das Kind „bestellt“ hatte.
Klingt logisch? Ist aber nicht selbstverständlich. Denn die Legalisierung von Leihmutterschaft wird nicht nur von vielen Politikern gefordert, sondern auch durch eine Reform des Abstammungsrechts und durch Einzelfälle von Leihmutterschafts-Anerkennung seitens deutscher Gerichte vorbereitet.
Es ist daher ein ermutigendes Zeichen, wenn Richter die menschenunwürdige Praxis von Leihmutterschaft nicht anerkennen und unsere Gesetze einhalten.
Damit dies auch so bleibt, klären wir in unserer Film-Doku „Geliehene Bäuche – Gekaufte Kinder: Big Business Leihmutterschaft“ über die gefährlichen Folgen von Leihmutterschaft auf. Bitte verbreiten Sie unseren wichtigen Film unter Ihren Freunden und Bekannten, um Frauen und Kinder vor dieser Ausbeutung und Degradierung zu schützen.
Die CDL begrüßt ein maßgebliches Urteil des Bundesgerichtshofes zum Lebensende
Veröffentlicht: 5. April 2019 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Arzt, BGH, Bundesgerichtshof, CDL. Susanne Wenzel, Christdemokraten für das Leben, Haftung, künstliche Ernährung, Lebensende, Lebensrecht, Lebensverlängerung, Patient, Urteil Hinterlasse einen KommentarArzt haftet nicht bei Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung
Der Sohn eines an Demenz erkrankten Patienten hatte den Hausarzt seines Vaters auf Schmerzensgeld und den Ersatz der Behandlungs- und Pflegekosten verklagt, da dieser seinen Patienten mittels künstlicher Ernährung über einen Zeitraum von fünf Jahren „am Leben erhalten“ hatte.
Aus Sicht des Sohnes sei dies spätestens seit 2010 lediglich eine „sinnlose Verlängerung des krankheitsbedingten Leidens“ seines inzwischen an weiteren schweren Erkrankungen leidenden Vaters gewesen. Der Arzt hätte die lebenserhaltenden Maßnahmen beenden müssen.
Hierzu hat der Bundesgerichtshof am Dienstag (2. April) entschieden, dass der Arzt nicht zu belangen sei. Die Pressesprecherin der Christdemokraten für das Leben (CDL), Susanne Wenzel, erklärt dazu:
„Die CDL begrüßen das Urteil des BGH ausdrücklich. Ein Leben, auch das mit Krankheit und Leiden behaftete, ist niemals ein „Schadensfall“. Die Richter betonen unmissverständlich in ihrer Entscheidung, dass das Leben als höchstrangiges Rechtsgut absolut erhaltungswürdig ist.
Daher steht einem Dritten – egal wie altruistisch vielleicht im Einzelfall die Motive auch sein mögen – niemals ein Urteil über den Wert eines anderen Lebens und dessen Beendigung zu.
Wörtlich heißt es dazu im Urteil:
„Das menschliche Leben ist ein höchstrangiges Rechtsgut und absolut erhaltungswürdig. Das Urteil über seinen Wert steht keinem Dritten zu. Deshalb verbietet es sich, das Leben – auch ein leidensbehaftetes Weiterleben – als Schaden anzusehen (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG).
BILD: CDL-Pressesprecherin Susanne Wenzel und Geschäftsführerin Odila Carbanje (rechts)
Auch wenn ein Patient selbst sein Leben als lebensunwert erachten mag mit der Folge, dass eine lebenserhaltende Maßnahme gegen seinen Willen zu unterbleiben hat, verbietet die Verfassungsordnung aller staatlichen Gewalt einschließlich der Rechtsprechung ein solches Urteil über das Leben des betroffenen Patienten mit der Schlussfolgerung, dieses Leben sei ein Schaden.“
Der Arzt hat damit aus gerichtlicher Sicht vollkommen richtig gehandelt, da sein Patient offenbar zu keiner Zeit eine andere Vorgehensweise etwa in einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung festgelegt hatte oder sein Wille auf Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen anderweitig zu erkennen war. Es wäre für den Arzt also gar nicht zulässig gewesen, seinem Patienten die künstliche Ernährung zu verweigern.
Damit gibt der Bundesgerichtshof nicht nur für die Ärzteschaft und das Gesundheitswesen sowie die Palliativversorgung in Deutschland ein richtungsweisendes Signal, das Menschenrecht auf Leben als anderen Interessen übergeordnetes Recht auf Leben auch in kritischen und aussichtslosen Lebenslagen stets anzuerkennen.
Zudem betont die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes die geltende Rechtslage klar und eindeutig:
Das Verfügungsrecht über das Leben eines Menschen ist immer und unter allen Umständen einem Dritten versagt.
Aus Sicht der Christdemokraten für das Leben (CDL) ist dieses Urteil sehr ermutigend und beachtenswert, da im vorliegenden Fall höchstrichterlich aufgezeigt und unterstrichen wurde, wie grundlegend die uneingeschränkte und verläßliche Solidarität mit Schwer- und Schwerstkranke auch am Lebensende für unsere gesamte Rechtsordnung ist und bleibt.“
Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe für esoterisches „Heiler“-Paar
Veröffentlicht: 5. August 2015 Abgelegt unter: ESOTERIK & Okkultismus | Tags: BGH, Bundesgerichtshof, Esoterik, Guru von Lonnerstadt, Heiler, Landgericht Nürnberg-Fürth, Meditation, medizinische Behandlung Hinterlasse einen Kommentar„Guru von Lonnerstadt“: drei Jahre Gefängnis
Weil sie ihrem schwerkranken Sohn die medizinische Behandlung verwehrten, müssen eine 49-jährige Mutter und ihr Lebensgefährte für drei Jahre ins Gefängnis. Dieses bereits von einem Landgericht verhängte Urteil hat nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt.
Weil der sog. „Guru von Lonnerstadt“ und seine Lebensgefährtin deren Sohn nicht die notwendige medizinische Behandlung haben zukommen lassen, ist die vom Landgericht Nürnberg-Fürth verhängte dreijährige Freiheitsstrafe nicht zu beanstanden, urteilte nun der Bundesgerichtshof (BGH). Die Verurteilung wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen sei rechtsfehlerfrei.
Nach den Feststellungen des Landgerichts war die 49-jährige und allein sorgeberechtigte Angeklagte 1999 mit ihrem damals zwölfjährigen, an Mukoviszidose erkrankten Sohn und zwei weiteren Geschwistern zu Gerhard L. gezogen, in den Medien als „Guru von Lonnerstadt“ bekannt.
Der 55-Jährige sieht sich selbst als „Lehrer der zeitlosen Weisheit“. Den Kontakt des Sohnes zum leiblichen Vater hatte das Paar strikt unterbunden.
Trotz der Mukoviszidose-Erkrankung des Jungen hat das Paar ihm drei Jahre lang die notwendigen Medikamente und Behandlungen vorenthalten. (…) Gerhard L. stellte dem Kind in Aussicht, dass es bis zum 18. Geburtstag geheilt werde: es müsse dazu mehrmals täglich meditieren und fasten.
Eine Folge der fehlenden medizinischen Behandlung war eine massive Unterernährung und teilweise ein irreversibler Funktionsverlust der Lunge.
Hätte sein leiblicher Vater ihn nicht aus der esoterischen Gemeinschaft herausgeholt, wäre der Schüler bei weiterer Nichtbehandlung innerhalb weniger Wochen gestorben.
Quelle und vollständiger Text hier: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/891444/vernachlaessigung-bgh-bestaetigt-haftstrafe-esoteriker-paar.html
Landesjustizminister Stickelberger (SPD) fordert medikamentöse Zwangsbehandlung psychisch Kranker
Veröffentlicht: 21. Juli 2012 Abgelegt unter: AKTUELLES, INFO (über uns) | Tags: baden württemberg, BGH, Justizminister, psychisch Kranke, Zwangsbehandlung 2 KommentareUrteil des Bundesgerichtshofs: Die Grundrechte dieser Menschen sind besonders schutzwürdig
„Die Betreuungsgerichte können derzeit nur noch eine Verwahrung genehmigen, aber keine zwangsweise medikamentöse Therapie. Diese Gesetzeslücke muss die Bundesjustizministerin schnell schließen“, sagte Stickelberger der FAZ.
Geschehe dies nicht, werde die grün-rote Landesregierung im Herbst eine Bundesrats-Initiative einbringen.
Der Justizminister reagierte damit auf einen in dieser Woche öffentlich gewordenen Beschluß des Bundesgerichtshofs (BGH).
Das Gericht hatte entschieden, daß in einer geschlossenen Einrichtung betreute, psychisch kranke Patienten nicht gegen ihren Willen mit Psychopharmaka behandelt werden dürfen, auch wenn ihr Betreuer der Behandlung zugestimmt hat.
Die Voraussetzungen für eine solche Zwangsbehandlung, so der BGH, müßten gesetzlich geregelt sein.
Die Grundrechte solcher Menschen seien besonders schutzwürdig, weil sie sich in einer außerordentlichen Abhängigkeit befänden.
Das Amtsgericht Ludwigsburg hatte Anfang 2012 einem Patienten Recht gegeben, die eine Zwangsmedikamentierung abgelehnt hatten. Der BGH bestätigte nun dieses Urteil.
Stickelberger schätzt, daß es im Südwesten etwa 1000 Patienten gibt, für die eine zwangsweise Anordnung einer medikamentösen Behandlung nötig werden könnte. „Nach der Entscheidung des BGH kann ich diese Menschen nur unterbringen, ich kann aber zum Beispiel nichts gegen psychische Erkrankungen tun, die in Schüben auftreten und dringend mit Medikamenten behandelt werden müssen“, erklärte er der FAZ.
Krankheitsbilder, die aus seiner Sicht eine zwangsweise verordnete Behandlung mit Medikamenten erforderlich machten, seien zum Beispiel eine schwere Schizophrenie oder eine schwere manische Depression. Ärzte und Betreuer bräuchten schnell eine gesetzliche Grundlage im BGB, die es ihnen erlaube, solche Zwangsmaßnahmen ausnahmsweise gegen den Willen der Patienten anzuwenden.
„Wir müssen weg kommen vom Verwahren und eine adäquate Behandlung anstreben“, sagte der SPD-Politiker der FAZ.
Wie in anderen Bundesländern steigt die Zahl gerichtlich angeordneter Betreuungen, was an dem immer höher werdenden Lebensalter der Menschen, der größeren Zahl von Demenz-Kranken sowie an der steigenden Zahl psychischer Erkrankungen liegt.
Allein in Baden-Württemberg ist von den Gerichten für etwa 18.000 Menschen eine Unterbringung oder etwa Fixierungen in psychiatrischen Kliniken oder auch Altersheimen angeordnet worden.
Quelle: dts-Nachrichtenagentur