Die CDL erwartet vom neuen CDU-Chef klare Positionen zum Lebensschutz
Veröffentlicht: 18. Januar 2021 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Abtreibung, Armin Laschet, Bioethik, Bundesvorsitzende der CDL, CDL, CDU, CDU-Chef, Lebensrecht, Lebensschutz, Mechthild Löhr, ungeborene Menschen, Union 2 Kommentare
Zur Wahl von Armin Laschet als CDU-Bundesvorsitzenden erklärt Mechthild Löhr (siehe Foto), die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL):
„Die Christdemokraten für das Leben CDL gratulieren dem neu gewählten Bundesvorsitzenden der CDU, Armin Laschet, zu seiner Wahl. Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl im Herbst ist es besonders wichtig, dass es dem neuen Vorsitzenden gelingt, die unterschiedlichen Strömungen in der Union wieder kooperativ zusammenzuführen und den gegenseitigen Respekt und die Achtung unterschiedlicher Positionen zu fördern.
Gerade konservative Mitglieder und Wähler der Union fühlten sich in der Vergangenheit in ihrer eigenen Partei thematisch immer weniger vertreten.
Wichtige Aufgaben wie Umwelt und Klimaschutz, die auch in der Landespolitik in NRW beim neuen Vorsitzen eine große Rolle spielen, dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Union insbesondere in den herausfordernden Fragen der Bioethik und des Lebensschutzes ihren Mitgliedern und Wählern eine entschlossene und klare Positionierung schuldet.

Zugleich warnt die CDL-Vorsitzende, dass die Suche nach Konsens auch Grenzen haben müsste. Konsens in ethischen Fragen bedeute oft die Abkehr von grundsätzlichen Werten. Als ein Beispiel nannte Mechthild Löhr die politischen Entscheidungen der Vergangenheit rund um den Schwangerschaftskonflikt.
Hier bedeutet der politische „Konsens“ bis heute einen völlig unzureichenden Schutz des Lebens ungeborener Menschen und weiterhin hohe Abtreibungszahlen. Die CDL erwartet mit Spannung, wie sich Laschet in Fragen des Lebensschutz äußern wird. Bis dato ist der Ministerpräsident von Nordrhein- Westfalen in dieser Frage im Unterschied zum Klimaschutz noch keine deutlich vernehmbare Stimme gewesen.
Bei der Diskussion um die derzeit unbegrenzte Liberalisierung der Suizidbeihilfe in Deutschland, die für viele suizidgefährdete Menschen zu einer bedrohlichen Alternative geworden sei, erhofft sich die CDL, dass der neue Vorsitzende eine klare Position für die Union beziehen wird. Gerade die Themen Abtreibung und Suizidbeihilfe müssen zu den politischen Feldern gehören, auf denen sich der Kurs der CDU unter Laschet von anderen Parteien unterscheidet.
Die CDL freut sich auf einen ersten Austausch mit dem neu gewählten Bundesvorsitzenden über die weitere Stärkung des christdemokratischen Profils der CDU gerade in Grundfragen des Lebensschutzes.“
Internetpräsenz: www.cdl-online.de
CDL-Protest: Forderung evangelischer Kirchenvertreter nach Suizidbeihilfe ist zynisch
Veröffentlicht: 11. Januar 2021 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Betreuung, CDL, CDL. Susanne Wenzel, Christdemokraten für das Leben, Corona-Bestimmungen, Diakonie, EKD, Pflegeeinrichtungen, sterbehilfe, Sterbende, Suizidbeihilfe, Theologen Hinterlasse einen Kommentar
Evangelische Theologen und Kirchenvertreter fordern in einer Stellungnahme, dass in diakonischen Einrichtungen der evangelischen Kirche die Suizidbeihilfe von der Kirche übernommen werden solle.
Für die Christdemokraten für das Leben (CDL) nimmt deren Pressesprecherin, Susanne Wenzel (siehe Foto), hierzu Stellung:
Die CDL verurteilt scharf den aktuellen Vorschlag führender evangelischer Theologen, die professionelle Suizidbeihilfe in Einrichtungen der evangelischen Kirche nicht nur zuzulassen und zu begleiten sowie diese sogar darüber hinaus auch selbst anzubieten.
Nach Ansicht der Verfasser dieser ebenso überraschenden wie befremdlichen Stellungnahme müssten kirchliche Einrichtungen Orte sein, in denen Suizid auf „sichere und nicht qualvolle Weise“ vollzogen werden könne. Ferner könne so auch der geschäftsmäßigen Sterbehilfe die Grundlage entzogen werden, die nach dem unseligen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. Februar 2020 in Deutschland erlaubt ist.

Die Forderungen dieser Theologen wirken in vielerlei Hinsicht nahezu zynisch.
Die Verfasser scheinen ihr Ansinnen als ein Zeichen besonderer Barmherzigkeit zu verstehen, ignorieren aber die Gefahr, dass ein solches offenes, dauerhaftes „Suizidangebot“ etwa in Pflegeheimen auch als indirekte Aufforderung verstanden werden könnte, davon auch tatsächlich in belasteten Situationen und aus Lebensmüdigkeit „unkompliziert“ vor Ort Gebrauch zu machen. Dies gilt erst recht dann, wenn das zweifelhafte Geschäft der Suizidhilfevereine quasi als „normale Behandlungsoption“ gleich von Pflegeeinrichtungen selbst als ethisch gleichwertig angeboten würde.
Gerade vor dem Hintergrund der grausamen Vereinsamung alter und kranker Menschen in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, die mit den derzeitigen Besuchsverboten besonders hart getroffen werden von Corona-Bestimmungen der Regierung, ist der Vorschlag der Theologen mehr als schockierend.
Vor allem jetzt aufkommende Suizidgedanken und –vorhaben sind im Wesentlichen der fatalen Corona-Situation geschuldet, wie erste Untersuchungen zeigen. Die Antwort darauf kann niemals die Einführung eines Angebotes für Suizidbegleitung und – durchführung in diesen Einrichtungen sein.

Ferner ist es geradezu eine Diffamierung der Kräfte in Pflegeheimen und Krankenhäusern, wenn mit der Stellungnahme der Eindruck erweckt wird, die Menschen würden bisher im Sterben allein gelassen.
Trotz Einsparungen im Gesundheitswesen und immer mehr an den Grenzen der Belastbarkeit arbeitender Pflegekräfte setzen sie sich unermüdlich für die ihnen anvertrauten Menschen ein. International gibt es kaum eine bessere Betreuung Sterbender als in den Pflegeheimen, in der Palliativversorgung und den Hospizen unseres Landes.
Die CDL ist der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) dankbar, dass sie bereits klargestellt hat, dass es sich bei der Stellungnahme der Gruppe um eine Einzelmeinung innerhalb der EKD und nicht um die offizielle Linie der EKD handelt.
Christen begleiten beim Sterben, nicht beim Töten! Es gibt ein gutes Sterben, in dem Patienten nicht allein gelassen werden bis zum Schluss, wie es die zahlreichen Palliativ- und Hospizangebote vorleben.
Es bleibt abzuwarten, wann der Bundestag die durch das Urteil des Bundesverfassungsgericht entstandene gefährliche Gesetzeslücke schließt und ob der Gesetzgeber wirklich in der Lage ist, ein „legislatives Schutzkonzept“, wie von Gesundheitsminister Spahn angekündigt, aufzusetzen, das diesen Namen auch wirklich verdient.
Menschen am Ende ihres Lebens zu töten ist kein sozialer oder medizinischer Fortschritt. Im Gegenteil. Es ist eine Bankrotterklärung der Gesellschaft in ihrem Umgang mit Leid.
.
CDL begrüßt polnisches Verfassungsgerichts-Urteil gegen eugenische Abtreibung
Veröffentlicht: 24. Oktober 2020 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Abtreibung, Behinderte, CDL, deutschland, Eugenische Indikation, genetisch, Lebenrecht, Mechthild Löhr, Polen, Verfassungsgericht 3 Kommentare
Zu der Entscheidung des Verfassungsgerichts in Polen, Abtreibung aus eugenischen Gründen für unzulässig zu erklären, erklärt die
Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr (siehe Foto):
„In einer europaweit vielbeachteten Entscheidung hat jetzt am 22. Oktober 2020 das oberste Gericht Polens, das Verfassungsgericht, Abtreibungen auf Grund von Fehlbildungen des ungeborenen Kindes für verfassungswidrig erklärt.
Damit folgt es konsequent einer Linie, die sich nach dem Ende des Eisernen Vorhangs in Polen immer mehr abgezeichnet hat. Im Kommunismus war in allen Ostblockstaaten Abtreibung völlig legal, stets zugänglich und zu Lasten der Frauen ein übliches Mittel der Familienplanung.

Das aktuelle Urteil in Polen bestätigt ein seit 1993 geltendes Gesetz, das Abtreibung nur nach Vergewaltigung und bei Gefahr für das Leben der Mutter erlaubt, jetzt aber nicht mehr aus eugenischen Gründen.
Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass das Kind in jeder Entwicklungsphase zu schützen sei, auch wenn dies eine besondere Belastung für die Mutter mit sich bringen könne. Dies müsse die Gesellschaft um der Achtung der Menschenwürde willen mittragen.
Schon seit Jahren hatten die 2019 neu bestätigte Regierung der nationalkonservativen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) und der gerade wieder gewählte Präsident Duda angekündigt, einer weiteren Liberalisierung des Abtreibungsrechts eindeutige Grenzen zu setzen.
Innerhalb der Europäischen Union gilt damit in Polen die weitestgehende Regelung zum Schutz des ungeborenen Lebens. Dies löst seit Jahren im In- und Ausland kontroverse Debatten aus.

Als Christdemokraten für das Leben (CDL) begrüßen wir die grundsätzliche Entscheidung des höchsten polnischen Gerichts, die immer weiter zunehmende Zahl von Abtreibungen aufgrund von Behinderungen oder genetischen Belastungen als Unrecht und Diskriminierung gegenüber Ungeborenen zu begrenzen.
Leider steigen insgesamt europa- wie weltweit die Zahlen von Abtreibungen aus genetischen und eugenischen Gründen signifikant an. Die meisten Länder, Parlamente, Regierungen und Gerichte schauen dieser Entwicklung kommentarlos zu oder forcieren sogar noch die Selektion ungeborener Menschen wegen genetischer Disposition oder Behinderung.
Die Zahl der Abtreibungen aufgrund „medizinischer“ Indikation wächst auch in Deutschland auf fast vier Prozent aller vorgeburtlichen Kindstötungen.
In Deutschland haben zudem inzwischen sogar mehrfach bereits Gerichte entschieden, dass eine nicht durch Abtreibung verhinderte Geburt eines behinderten Kindes im Einzelfall die betreffenden Ärzte schadensersatzpflichtig machen kann. Formal lässt zwar bisher auch die deutsche Rechtslage aus guten Gründen keine Abtreibung wegen Behinderung eines Kindes zu und verbietet damit eigentlich jede eugenische Selektion.

Aber in großer Widersprüchlichkeit dazu erlaubt das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) die sogenannte „medizinische“ Indikation, die es ganz der Schwangeren überlässt, ob sie ein Kind aufgrund pränatal diagnostizierter möglicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen abtreibt oder annimmt. Damit ist die schwangere Frau oft unter erheblichen Druck gesetzt und wird im Grunde mit der Entscheidung über das Leben ihres Kindes allein gelassen.
Die Gesellschaft müsste ihr sehr viel stärker als bisher erkennbar wertschätzend, unterstützend und begleitend zur Seite stehen und Hilfen anbieten. Seitens der CDL haben wir dazu häufiger konkrete Vorschläge gemacht.
Die CDL setzt sich grundsätzlich für das Lebensrecht jedes Kindes ein, unabhängig von der Lebensphase, der sozialen Situation der Mutter oder der genetischen Disposition des Kindes.
Wir halten es daher für ein wichtiges und richtiges Signal, wenn sich ein bedeutendes europäisches Nachbarland wie Polen – juristisch und politisch, getragen und legitimiert von einem Mehrheitsvotum der Bürger – gegen den aktuellen Trend in Europa stellt und damit für mehr statt weniger Lebensschutz eintritt.
Wer die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung wirklich überzeugend und nachhaltig abbauen will, muss mit dem Respekt und der Achtung jedes Menschen schon v o r der Geburt beginnen und diesen in jeder Lebensphase staatlicherseits als tatsächlich gleichwertig anerkennen und behandeln.“
Wahlkampf in Rheine: Bürger-Diskussionen mit Gesundheitsminister Spahn
Veröffentlicht: 14. August 2020 Abgelegt unter: Causa CORONA-Virus-KRISE | Tags: Beratung, CDL, CDU, CDU-Politiker, Cordula Mohr, Coronamaßnahmen, Demonstrationsrecht, Gesundheitsminister, Impf-Pflicht, Impfstoff, Jens Spahn, Lebensrecht, Marktplatz, Münsterland, Rheine, Wahlkampf 7 KommentareVon Cordula Mohr
Hier meine Eindrücke von der Veranstaltung in Rheine am gestrigen Donnerstag, den 13.8.2020, auf dem neu gepflasterten Marktplatz mit Gesundheitsminister Jens Spahn und kommunalen Persönlichkeiten wie z.B. unserem Bürgermeister Peter Lüttmann (parteiunabhängig) und dem CDU-Kreisratskandidanten Matthias Krümpel:
Der neu gestaltete Marktplatz in Rheine bot eine schöne Kulisse für die Wahlkampfaktion der örtlichen CDU. Es wurden für die Interessierten Bürger kostenlos Eis, ein kleiner Imbiss und kühle Getränke angeboten, was gerne angenommen wurde.
Jens Spahn war zuvor den ganzen Tag über im Münsterland unterwegs: Horstmar, Steinfurt, Metelen und ein paar weitere ländliche Gemeinden.
Er sprach abends um 20 Uhr zum Abschluss in Rheine bei angenehmen Temperaturen.
In seiner Rede schilderte er den Verlauf der Coronakrise seit Februar bis zum heutigen Tage. Er erläuterte, welche Massnahmen er aus seiner Sicht ergreifen musste, um das Virus weitgehend zu stoppen.
Er sprach davon, dass die Epidemie noch nicht überwunden sei und dass wir auf einen stärkeren Infektionsanstieg gefaßt sein müßten. Er dürfe nur lineal maximal in kleinen Wellen auftreten, dann sei das Problem beherrschbar.
Da Deutschland nicht genug Masken und Schutzmaterial hatte, musste vieles in China eingekauft werden. Er möchte für die Zukunft diese Produktion nach Deutschland zurückverlagern. Diese Notwendigkeit habe die Coronakrise aufgezeigt.
Er lobte unser Land und unser Gesundheitssystem, das solide und verlässlich in der Pandemie gewesen sei. In anderen EU-Staaten sah es anders aus.
Auch äußerte er sich positiv darüber, dass die 16 Bundesländer unterschiedliche Regelungen einführen konnten. Mecklenburg Vorpommern reagierte anders als Bayern. Frankreich als Zentralregierung schreibe die Massnahmen für das ganze Land vor.
Für ihn habe nun das Schulwesen und Bildungssystem oberste Piroität. Er möchte, dass die Schulen wieder ihrem normalen Bildungsauftrag gerecht werden können.
Leider könne es bei Corona-Ausbrüchen zu teilweiser Quarantäne der Klassen oder sogar je nach Kontaktkette zur Schließung der Schule kommen.
Zum Abschluss gab es eine Diskussionsrunde, in der nach einem Impfstoff und nach einer Impf-Pflicht gefragt wurde.
Der Minister antwortete, dass ein Impfstoff alle Bedingungen erfüllen müsse – wie bei anderen Impfstoffen auch. Die Bundesregierung habe mit mehreren Firmen schon Verträge geschlossen, damit diese die Impfstoffe bekommen.
Russlands Sputnik Impfstoff sah er kritisch. Er scherzte: Sputnik sei schon damals nicht auf dem Mond angekommen.
Eine Impflicht solle es nicht geben. Er geht davon aus, das sich 50 – 60 % der Bevölkerung freiwillig impfen lassen. Das würde für die Bevölkerung reichen, um das Virus „ungefährlich“ oder klein zu halten. Zuerst sei die Impfung für das medizinische Personal vorgesehen
Ein Schausteller fragte, wann wieder Volksfeste, Stadtfeste und Weihnachtsmärkte stattfinden können.
Spahn dazu: Im Moment, nachdem die Zahlen wieder ansteigen, werde es dies nicht in der früher bekannten Form geben. Jedoch sei es unter den hygenischen Bedingungen für jede Stadt grundsätzlich möglich, solche Feste stattfinden zu lassen.
Gegenüber einem Bürger, der sich wünschte, den Gegnern von Corona-Massnahmen stärker mit Demostrationsverboten entgegen zu treten, wies der CDU-Politiker darauf hin, dass es das grundgesetzlich garantierte Demonstrationsrecht gibt und es ein wichtiges freiheitliches Element in unserem Rechtsstaat sei – aber alles unter den Bedingungen der Corona-Schutzmassnahmen: AHA (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske).
Ich konnte danach noch persönlich kurz mit dem Gesundheitsminister sprechen und mich als CDL-Vorstandsmitglied vorstellen.
Ich bat ihn um Beibehaltung der staatlichen Beratungspflicht im Schwangerschaftskonflikt, dessen Abschaffung von linker Seite gefordert wurde. Er war sofort auf meiner Seite: Er habe nicht vor, diese Beratung dauerhaft einzustellen, wie es zur Zeit von Linkspartei und Grünen verlangt wird. Ich sagte ihm, wir müssen den Frauen in Not wirksam zur Seite stehen.
Daß die staatlich anerkannte Beratung nach §218 beileibe nicht das Gelbe vom Ei ist (ganz zu schweigen von der Schein-Problematik), steht auf einem anderen Blatt – sie ist dennoch das kleinere Übel zur totalen Fristentötung, wie sie von Abtreibungsaktivisten gefordert wird.
Spahn interessierte sich sodann für die aktive Zahl der CDL-er und sagte, er komme immer wieder gerne zu unserem Stand auf dem CDU-Parteitag.
Tatsächlich besuchte er auch vor zwei Jahren unseren Infostand in Bielefeld (siehe Foto), wo ich ihn gemeinsam mit meinen CDL-Freunden ebenfalls auf unsere Lebensrechtsarbeit, Beratungsthemen und den §219 (Verbot der Abtreibungswerbung) ansprach.
Allein schon wegen der Erinnerung an die CDL und die Beratungspflicht für Schwangere hat es sich gelohnt, zu dieser Veranstaltung zu gehen.
Auch wenn man nicht mit allem übereinstimmt, was die staatlichen Massnahmen in der Krise und den langen Lockdown betrifft, war es ein informativer Abend. Zudem traf ich dabei die politischen Entscheidungsträger meiner Heimatstadt.
Doppelmoral der Grünen offensichtlich
Veröffentlicht: 14. Juli 2020 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Abtreibung, Ärzte, CDL, Christdemokraten für das Leben, Doppelmoral, Gewissensfreiheit, Grüne, Grundsatzprogramm, Ideologie, Lebensrecht, Ministerpräsident Kretschmann 35 Kommentare
Das heißt, daß ein Arzt nur seinen Beruf ausüben können soll, wenn er sich damit einverstanden erklärt, Menschenleben in seinem frühesten, hilflosesten Stadium zu töten. Das ist ein Skandal.
Es verwundert kaum, daß die Grünen zur Zeit an einem neuen Grundsatzprogramm arbeiten, das im Herbst verabschiedet werden soll, indem sie „den kostenfreien Zugang zu Verhütungsmitteln und die Sicherstellung von ärztlich vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüchen“ fordern.

Internetpräsdenz der CDL: www.cdl-online.de
CDL: Vorstoß der Linkspartei gefährdet das Leben ungeborener Kinder
Veröffentlicht: 27. April 2020 Abgelegt unter: Causa CORONA-Virus-KRISE, LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Abtreibung, Behindertensprecher, Beratung, Bundesregierung, CDL, Corona-Pandemie, Grüne, Hubert Hüppe, Lebensrecht, Linkspartei, Schwangere, ungeborene Kinder, verfassungswidrig 10 KommentareHubert Hüppe (siehe Foto), stellv. Bundesvorsitzender der Christdemokraten für das Leben (CDL) und ehem. Behindertenbeauftragter der Bundesregierung kritisiert einen Antrag der Fraktion „Die Linke“ im Bundestag:
Der Antrag der Fraktion „Die Linke“, die Beratungspflicht bei Abtreibungen während der Corona-Pandemie gesetzlich auszusetzen, ist ein menschenverachtender Angriff auf das Recht auf Leben und den Rechtsstaat. „Die Linke“ nutzt die durch das Virus entstandene Situation auf perfide Art, um den Rest von dem vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich vorgeschriebenen Schutz ungeborener Kinder abzuschaffen.
Die Beratung von Frauen im Schwangerschaftskonflikt soll u.a. dazu dienen, die schwangere Frau bei der Geltendmachung von Ansprüchen, bei der Wohnungssuche, bei der Fortsetzung der Ausbildung und Problemen der Kinderbetreuung zu unterstützen. Diese Hilfen dürfte gerade in der jetzigen Zeit, in der viele Menschen Angst um Ihre Zukunft haben, notwendiger denn je sein.
Die Beratung dient auch nicht selten als Schutz gegenüber anderen, die die Schwangere unter Druck setzen, Ihr Kind nicht weiterleben zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdücklich klargestellt, dass ein Verzicht auf die Beratung dem Grundrecht auf Leben widersprechen würde. Damit ist der Antrag der Linken verfassungswidrig. In diesem Licht erscheint auch schon die jetzt zum Teil praktizierte Onlineberatung verfassungsrechtlich bedenklich.
Letztendlich verfolgt die Nachfolgepartei der SED die Freigabe der Abtreibung bis zurGeburt, wie sie in der DDR Praxis war. Bis dahin wollen sie die Beratungspflicht abschaffen („aussetzen“) und spekulieren darauf, dass sie auch nach der Pandemie nicht wieder eingeführt wird.
Gleichzeitig fordern und behaupten sie, dass die Tötung von ungeborenen Kindern sogar eine notwendige und nicht etwa elektive medizinische Leistung im Sinne der Pandemiebestimmungen sei.
Während zahlreiche andere Operationen und medizinische Leistungen, die dem Leben und der Gesundheit dienen, zurückgestellt werden, sollen ausgerechnet rechtswidrige Eingriffe privilegiert werden. Damit werden medizinische Ressourcen für Abtreibungen genutzt, die dringend im Kampf gegen Corona gebraucht werden.
Der Antrag der Linken wurde in den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verwiesen, dessen Vorsitzende pikanterweise Sabine Zimmermann von „Die Linke“ ist, die auf die Unterstützung ihrer Stellvertreterin Ulle Schauws von „Bündnis90 / Die Grünen“ bauen kann.
Abtreibungsbefürworter wollen derzeitige Corona-Notlage für ihre Interessen nutzen
Veröffentlicht: 24. März 2020 Abgelegt unter: Causa CORONA-Virus-KRISE, LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Abtreibungsbefürworter, Ärzte, CDL, CDL Mechthild Löhr, Corona-Krise, Geschäftsmodell, Krankenhäuser, Lebensrecht, medikamentös, Mifegyne, Pro familia, Schwangere, Staat, wirtschaftliche Interessen, Zynismus 4 KommentareVon Mechthild Löhr
Während derzeit bundesweit in den Krankenhäusern Ärzte und medizinisches Personal in bewundernswerter Weise dafür kämpfen, in der Corona-Pandemie das Leben möglichst vieler Patienten zu retten, versucht ein neues „Bündnis Pro Choice“, die Situation auszunutzen und fordert, die staatlichen Regeln für Abtreibung weiter zu lockern.
Diese Abtreibungsbefürworter befürchten tatsächlich, dass aufgrund der aktuellen Lage in den Kliniken die Zahl der Abtreibungen sinken könnte und Frauen nicht genügend Abtreibungsangebote zur Verfügung stehen könnten. Es zeugt schon von erheblichem Zynismus der Beteiligten, gerade in dieser Situation eine Reduzierung des ohnehin minimalen Schutzes für die Ungeborenen zu fordern!
Das Vorpreschen von Abtreibungsanbietern, -ärzten und auch Pro Familia legt offen, dass hier wohl auch wirtschaftliche Interessen eine erhebliche Rolle spielen. Denn die an diesem Bündnis Beteiligten profitieren mit ihren täglichen Abtreibungs- und Beratungsangeboten maßgeblich von den über 42 Millionen Euro jährlich, die der Staat für die Übernahme der Abtreibungskosten aufwendet.
Offensichtlich fürchtet man nun finanzielle Einbußen.
Das Bündnis fordert daher u.a. auch im eigenen Interesse die Aussetzung der Pflichtberatung und der dreitägigen Wartefrist zwischen der Schwangerenberatung und der Abtreibung sowie Video- und Telefonberatung bundesweit. Allerdings erfolgen 79 Prozent der Abtreibungen in Deutschland ohnehin ambulant bei (Frauen)-Ärzten und nur 18 Prozent in Krankenhäusern.
Zusätzlich macht dieses Bündnis allen Ernstes den Vorschlag, jetzt bevorzugt einen „medikamentösen“ Abbruch mit telemedizinischer Begleitung zu Hause zuzulassen. Dies ist ein weiterer zynischer Vorschlag, denn Abtreibungspillen sind für das Kind tödliche Mittel und auch für die schwangere Frau keine „Medizin“.
Schon jetzt werden 26 Prozent aller Abtreibung mit dem pharmakologischen Produkt Mifegyne (RU487) durchgeführt. Dieses Tötungsmittel, das weltweit und vor allem in China für Abtreibungen bis zum vierten Monat verwendet wird, wie ein Kopfschmerzmittel über telefonische Beratung und „Telemedizin“ verschreiben zu lassen, offenbart die radikale Geringschätzigkeit und völlige Gleichgültigkeit dieses „Pro Choice Bündnisses“ sowohl gegenüber dem Leben des Kindes als auch gegenüber der betroffenen Frau.
Ausgerechnet in der derzeitigen Ausnahmesituation der Corona-Epidemie, in der die Gefahr übereilter Entscheidungen besonders groß ist, Abtreibungen „zuhause“ und im Schnellgang zu fordern, ist ethisch erbärmlich und medizinisch unverantwortlich.
Die bekannte Abtreibungsärztin und Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel, die zum Bündnis gehört und selbst keine gynäkologische Fachberatung anbieten darf, beschreibt in ihrem Online- Info-Blatt für Frauen zum „Schwangerschaftsabbruch“ mit Mifegyne als „Nebenwirkungen und Komplikationen“:
„Mögliche Nebenwirkungen sind Unterleibsschmerzen, Übelkeit und Erbrechen. Die Blutungen können stärker sein als beim chirurgischen Abbruch oder bei Ihrer Periode und länger anhalten. In ca. 1 – 4% versagt die Methode…“
Und weiter: „Gründe gegen die medikamentöse Methode – Konkreter Verdacht auf eine Schwangerschaft außerhalb der Gebärmutter (z.B. im Eileiter) – Unverträglichkeit von Prostaglandinen – Allergie gegenüber Mifepriston – Chronische Nebenniereninsuffizienz – Schweres Asthma (Einnahme von Cortisontabletten.) – Leber- und Nierenversagen“.
Wenn dieses „Bündnis“ nun unter Kenntnis der möglichen Gefahren dennoch jetzt einen politischen Werbefeldzug für Mifegyne als empfehlenswerte „häusliche“ Abtreibungsmethode antritt, zeigt dies, dass es den Akteuren primär um ihre Abtreibungsgeschäfte und die von ihnen vertretene Ideologie geht, aber nicht um echte Beratung oder (ärztliche) Hilfsangebote für Schwangere in einer Notsituation.
Ganz sicher fehlt es in Deutschland aber nicht an Abtreibungskapazitäten, wie die hohen jährlichen Abtreibungszahlen belegen. Sondern vielmehr an der mangelnden Fähigkeit und Bereitschaft in des Staates, der Gesellschaft und aller Beteiligten, den Schwangeren bessere, zukunftsfähige Lebensperspektiven mit ihren Kindern zu eröffnen.
Gerade unter dem Eindruck der derzeitigen Corona-Epidemie erleben viele Menschen auf sehr eindrucksvolle Weise neu, wie sehr Familien- und Generationenzusammenhalt das Leben und die sozialen Strukturen vor allem in der Krise stärken und erhalten.
Nur Zyniker und Verächter des Lebensrechtes können diese kritische Lage, in der zur Rettung von Leben der Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und in den Familien dringender denn je gebraucht wird, so schamlos für ihre Interessen „nutzen“ und ihrerseits für weniger Frauen- und Lebensschutz sowie eine angeblich unkomplizierte neue Abtreibungsregel werben.
Es ist entlarvend, dass viele Abtreibungsärzte und Beratungsanbieter wie „Pro Familia“ ein so trauriges Geschäftsmodell betreiben und die gegenwärtige ärztliche Notsituation zur Forderung nach einer noch radikaleren „Lockerung“ von Abtreibungsbedingungen missbrauchen.
Mechthild Löhr ist Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL)
BVerfG startet Angriff auf die Menschenwürde: Dunkler Tag deutscher (Un-)Rechtssprechung
Veröffentlicht: 26. Februar 2020 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: arztliche Suizidbeihilfe, assistierter Selbstmord, Bundesverfassungsgericht, CDL, dunkler Tag, Lebensrecht, Mechthild Löhr, Menschenwürde, Rechtsgeschichte, Selbsttötung, Susanne Wenzel, Urteil 7 Kommentare






Dieser Aschermittwoch 2020 dürfte als einer der schwärzesten Tage der deutschen Rechtsgeschichte seit 1949 gelten.
Dass die Würde des Menschen vom höchsten deutschen Gericht ausgerechnet darin verwirklicht gesehen wird, dass ein Leben mit Hilfe Dritter professionell beendet werden darf, ist mehr als schockierend. Es ist beklemmend für uns alle, denn es eröffnet für viele Menschen, deren Leben belastet und schwierig ist, eine nunmehr höchstrichterlich anerkannte und geförderte neue Exit-Strategie in den jederzeitigen Tod.
Internetpräsenz: www.cdl-online.de