Genderurteil beim Frankfurter Landgericht
Veröffentlicht: 4. Dezember 2020 Abgelegt unter: GENDERISMUS, Bildungsplan, KRITIK | Tags: Anrede, Bahnfahrkarten, Diskriminierung, Frankfurter Landgericht, Frau, Gender, Geschlechtsidentität, Mann, Personenstandsregister, Urteil 19 Kommentare
Das Frankfurter Landgericht hat Bahnfahrkarten beanstandet, bei denen die Kunden nur zwischen der Anrede Herr oder Frau wählen können. Dies sei diskriminierend für Menschen, die sich keinem der beiden Geschlechter zugehörig fühlten. Unternehmen müßten auch eine geschlechtsneutrale Option anbieten, teilte das Gericht mit.
„Für das Auftreten in einer bestimmten Geschlechtsidentität ist nach allgemeinem Verständnis die Anredeform von zentraler Bedeutung“, heißt es in der Begründung.
Die klagende Person habe zwar keine Änderung im Personenstandsregister vorgenommen, das sei aber unerheblich. Das Recht auf eine Anrede, die der geschlechtlichen Identität entspreche, beginne nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits bei der gefühlten Geschlechtsidentität, verdeutlichten die Richter.
Quelle und Fortsetzung der Meldung hier: https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2020/frankfurter-anrede-db/
Abtreibung ist seelische Gewalt gegen Frauen
Veröffentlicht: 25. November 2020 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Abtreibung, Alexandra Linder, Bundesverband Lebensrecht, BVL, Diskriminierung, Frauen, Gewalt, Menschenrechte, Selektion, Vergewaltigung 10 Kommentare
Zum heutigen Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen (25. November) erklärt Alexandra Linder (siehe Foto), Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL), in Berlin:
Die weltweit verbreitete Gewalt gegen Frauen missachtet ihre Menschenwürde und Menschenrechte. Schon als Kleinstkinder werden Frauen diskriminiert und nur aufgrund ihres Geschlechts getötet: durch Abtreibung (millionenfach in China, Süd-Korea, außerdem unter anderem in Georgien, Albanien oder Großbritannien) und das Aussetzen von Mädchen nach der Geburt (zum Beispiel in Indien), weil sie in der Familie oder Kultur als minderwertig gelten.
Eine besonders perfide Form der Frauenverachtung sind Missbrauch und Vergewaltigung. Hier sind klare Maßnahmen gefordert (zum Beispiel massive Strafverschärfung für Täter), um Mädchen und Frauen vor diesen Straftaten zu schützen.
Missbrauchsopfern im Falle einer Schwangerschaft eine Abtreibung anzubieten und sie danach in dieselbe Lebenssituation zurückzuschicken, bekämpft das Grundübel in keiner Weise, sondern kostet zusätzlich das Leben von Kindern und fügt den betroffenen Frauen und Mädchen weiteren Schaden zu.

Frauen im Schwangerschaftskonflikt werden ebenfalls diskriminiert: Statt Hilfe und Unterstützung in ihrer schwierigen Lebenssituation wird ihnen Abtreibung als „Gesundheitsversorgung“ angeboten. Ohne Beratung, Aufklärung und Untersuchung will man ihnen außerdem die risikoreiche Abtreibungspille zur Verfügung stellen. Die damit verbundenen Gefahren für sie selbst werden verschwiegen, die Gründe für ihre Lebenssituation negiert.
Zu über 70 Prozent gehen Frauen in Deutschland gegen ihren Willen nur deshalb zu einer Abtreibung, weil die Kindsväter es verlangen. Auch das ist eine Form der Diskriminierung.
Abtreibung ist Gewalt gegen Frauen. Ihre Kinder sind tot, sie selbst tragen schädliche Folgen davon, ihre wirklichen Probleme bleiben ungelöst. Abtreibung als Frauenrecht zu propagieren, ist frauenverachtende Ideologie, zynisch und missachtet die tatsächlichen Bedürfnisse und Rechte von Frauen.
www.bundesverband-lebensrecht.de
Islamischer Iran zerstört die Rechte der Frauen
Veröffentlicht: 27. Februar 2020 Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: Diskriminierung, Frauenrechte, Frauenrechtlerinnen, Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi, IGFM, Iran, islam, Menschenrechte, Revolution, Schah von Persien, Verhaftungen 7 KommentareHeute vor 57 Jahren, am 27. Februar 1963, erhielten iranische Frauen unter dem Schah von Persien das Wahlrecht, ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Stellung der Frau im Rahmen einer Modernisierung der iranischen Gesellschaft.
Im Jahr 1979 machte die islamische Revolution viele dieser Bemühungen wieder zunichte. Sie institutionalisierte eine verheerende gesetzliche Diskriminierung von Frauen im Iran, kritisiert die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM).
Zahlreiche mutige Frauen engagieren sich im Iran für einen gesellschaftlichen Wandel und werden deswegen diskriminiert, verfolgt und gefangen gehalten.
Frauen im Iran sind durch das angewandte islamische Rechtssystem – die Scharia – in fast allen Rechtsbereichen stark benachteiligt und werden systematisch entrechtet.
In der islamischen Republik Iran, die ein Gegenentwurf zur autokratischen Schah-Dynastie sein sollte, kam es im Zuge der Islamischen Revolution 1979 mit dem Verschleierungszwang zu einer Verschärfung der rechtlichen Diskriminierung gegen.
Während sich trotz aller Widernisse immer mehr iranische Frauen emanzipieren, studieren und individuelle Berufswege einschlagen, schließt das klassische islamische Recht eine Gleichberechtigung von Frau und Mann weiterhin kategorisch aus.
Die Diskriminierung von Frauen umfasst das Zeugenrecht, das Ehe- und Scheidungsrecht, das Sorgerecht, aber auch das Strafrecht. Im Strafrecht gilt sogar das sogenannte „Vergeltungsrecht“: Leben und Gesundheit von Frauen haben demnach nur den halben Wert eines Mannes, kritisiert Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM.
Menschenrechtsverteidigerinnen seit Jahren verfolgt
Personen, die sich für eine rechtliche Gleichstellung der Frau einsetzen, müssen mit systematischer Unterdrückung durch die iranische Regierung rechnen. Die wohl bekannteste Menschenrechtsverteidigerin ist die zweifache Mutter Nasrin Sotoudeh.
Als Rechtsanwältin setzte sie sich vor allem für andere Frauen ein, die wegen ihres Protests gegen den Kopftuchzwang angeklagt wurden. Für ihr Engagement wurde sie im März 2019 zu 33 Jahren Haft und 148 Peitschenhieben verurteilt. Nasrin Sotoudeh wird seit 2018 im Evin-Gefängnis in Teheran gefangen gehalten.
Eine weitere sehr bekannte Menschenrechtsverteidigerin ist die zweifache Mutter und Ingenieurin Narges Mohammadi. Sie war Vizepräsidentin und Sprecherin des Zentrums für Menschenrechtsverteidiger im Iran und trat ebenfalls für Gleichberechtigung für Frauen und Männer in ihrer Heimat ein. Auch sie wurde im Mai 2015 zum zweiten Mal inhaftiert und zu 16 Jahren Haft verurteilt.
Frauenrechtlerinnen werden diskriminiert
Dass der Einsatz für Frauenrechte vom iranischen Regime auch in diesen Tagen drakonisch bestraft wird, zeigt der Fall der Frauenrechtsaktivistin Mojgan „Maya“ Keshavarz.
Diese setzte sich für die Überwindung des gesetzlich erzwungenen Verschleierungszwangs ein, in dem sie – ohne Kopftuch – Blumen in einer Teheraner U-Bahn verteilte. Sie wurde dafür im April 2019 zu 23 Jahren und 6 Monaten Haft im für Folter und Misshandlungen berüchtigten Evin-Gefängnis verurteilt. Aufgrund internationaler Reaktionen wurde das Urteil gegen sie Anfang Februar 2020 auf 12 Jahre und sechs Monate reduziert.
Friedensnobelpreistägerin Ebadi bedauert islamische Revolution
Die Friedensnobelpreisträgerin und erste weibliche Richterin in der Geschichte des Iran, Shirin Ebadi, weist seit Jahren auf die Gefahren der rückwärtsgewandten und diskriminierenden Weltanschauung des klerikalen Regimes hin. Diese stehe den gesellschaftlichen Emanzipationsbewegungen der Frauen in einem extremen Widerspruch gegenüber.
In einem kürzlich verfassten Brief bittet Ebadi die junge Generation des Irans um Vergebung für die „unheilvolle Revolution“, denn „[sie] hätte es verdient, ein blühendes Land übergeben zu bekommen, doch es kam nicht so. Ich fühle mich dafür mitverantwortlich. Bitte verzeiht uns. Wir hätten genauer hinschauen müssen, wir hätten die richtige Wahl treffen müssen.“
Mehr Infos zur Frauenrechtssituation im Iran: www.igfm.de/frauen-im-iran/
Pakistan: Neues 10-Punkte-Programm für den Schutz religiöser Minderheiten
Veröffentlicht: 20. August 2019 Abgelegt unter: CHRISTEN-Verfolgung | Tags: Christen, Diskriminierung, Generalvikar, Hindus. 10-Punkte-Programm, islam, Katholische Kirche, Pakistan, Thomas-Christen, Unterdrückung 2 Kommentare „Wir sind unserer geliebten Heimat Pakistan treu. Wir sind keine Fremden: Unsere Kirchen, religiösen Institutionen, Krankenhäuser und Bürogebäude tragen die Flagge Pakistans. Wir leben seit Jahrhunderten in diesem Land, lange bevor Pakistan gegründet wurde, und wir dienen mit Ehrlichkeit und Hingabe dem Wohl des Landes“, bekräftigt Saleh Diego, Generalvikar der Erzdiözese Karatschi unter Hinweis auf die wichtigsten Probleme religiöser Minderheiten in Pakistan.
Der damalige christliche Minderheitenminister Shahbaz Bhatti, der am 2. März 2011 ermordet wurde, hatte im Jahr 2010 einen besonderen Tag der Minderheiten eingeführt, der seitdem am 11. August gefeiert wird.
„Das Christentum existiert in dieser Region seit dem ersten Jahrhundert“, erklärt der Generalvikar weiter, „als der heilige Thomas, einer der Apostel Jesu, auf den indischen Subkontinent kam. Wir sind zu 100% Söhne und Töchter dieses Landes. Wir sollten nicht als Bürger zweiter Klasse behandelt werden.“
Die katholische Anwältin Tabbasum Yousaf legt eine gemeinsame Zehn-Punkte-Resolution vor, die von Vertretern verschiedener Glaubensrichtungen (Christen, Hindus, Sikhs und andere) unterzeichnet wurde und an den pakistanischen Ministerpräsidenten und andere Institutionen gerichtet ist.
Unter den im Text geforderten Maßnahmen ist unter anderen die Erhöhung des Mindestalters für die Eheschließung von Mädchen auf 18 Jahre, die Einrichtung eines Bundesministers für religiöse Minderheiten, die Umsetzung der Quote von 5% für Studierende religiöser Minderheiten bei der Vergabe nationaler und internationaler Stipendien, angemessener Schutz der Kultstätten religiöser Minderheiten, Zuschüsse für Sicherheit, Verwaltung und Instandhaltung der Schulen von Minderheiten, geeignete Gesetze, um Diskriminierung auf religiöser Basis mit Bezug auf den Blasphemieparagraphen am Arbeitsplatz, in Schulen und in der Gesellschaft zu vermeiden, Maßnahmen zur Bekämpfung von Entführungen und sexueller Gewalt sowie Zwangskonvertierung von Frauen aus religiösen Minderheiten.
Eingeborene in Malaysia protestieren gegen Zwangs-Konversionen zum Islam
Veröffentlicht: 19. Juli 2019 Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: Diskriminierung, Eingeborene, islam, Islamisierung, Malaysia, Mobbing, Orang Asli, Religionsfreiheit, Ureinwohner, Zwangskonversionen 2 KommentareDie Eingeborenengemeinden Malaysias fordern die Regierung auf, die Praxis der Zwangsübertritte zum Islam zu bremsen und der Kultur, Religion und den Traditionen ihrer Völker vollen Respekt entgegen zu bringen.
Das erfuhr der Fidesdienst von Lokalquellen, die die Lage der „Orang Asli“ beschreiben, die gegen die immer stärker eindringende Präsenz des Islam protestieren, der „ihre Lebensart und ihre Kultur verwässert“.
Die Orang Asli (Ureinwohner Malaysias) setzen sich aus verschiedenen, nicht malaiischen Eingeborenengruppen des Halinsel von Malacca und der Nebeninseln zusammen. Es sind offiziell 18 Stämme registriert.
Eine Orang Asli-Gruppe hat in den vergangenen Tagen der Regierung von Premierminister Mahathir Mohamad ein Memorandum übergeben mit der Forderung, „die Praxis, ihnen muslimische Prediger zu schicken, um ihre Gemeinschaft zum Islam zu überführen“, zu beenden.
Der Sprecher der Gruppe, Anjang Aluej, erklärte dass dieses Problem schon seit vielen Jahren im Raum stehe: „Viele unserer Mitglieder waren überrascht, als die feststellten, dass sie auf ihren Ausweisen als ‚Muslims‘ registriert waren…Das ist für uns ein schwerer Verstoß, denn für einen Religionsübertritt ist eine vorhergehende Zustimmung notwendig, und man muss sich unmittelbar informieren, bevor diese Änderung in den Dokumenten erfolgt.“
Sprecher Aluej erklärte weiter, dass die jungen Eingeborenen „in den staatlichen Schulen oft diskriminiert und gemobbt werden“. In dem Memorandum werden auch kommerzielle Machenschaften genannt wie z.B. Entwaldung und Bergwergsarbeit in den Eingeborenengebieten, die das Leben der lokalen Gemeinden bedrohen.
Quelle: Fidesdienst
Ex-Muslim klagt den Islam an: Terroristen können sich auf den Koran berufen
Veröffentlicht: 4. November 2017 Abgelegt unter: ISLAM (Grundsatzthemen) | Tags: Autor, Ägypten, Diskriminierung, Ex-Muslim, Gewalt, Hamed Abdel-Samad, IDEA, islam, Koran, Politikwissenschaftler, religion, Terror 3 KommentareHamed Abdel-Samad: Es gibt „islamischen Terror“
Gegen die häufig in Medien und Kirchen aufgestellte These, dass der Terror von Islamisten seine Ursache nicht im Islam habe, hat sich der aus Ägypten stammende Politikwissenschaftler Hamed Abdel-Samad gewandt.
Auf seiner Facebook-Seite schrieb er: „Wenn innerhalb eines Jahres Hunderte christliche Terroristen in über 50 Staaten Terroranschläge verübt und sich dabei auf die Bibel berufen hätten, würden die meisten Medien, ohne mit der Wimper zu zucken, vom christlichen Terrorismus sprechen – und das zu Recht.“
Wenn die Terroristen aber Muslime seien, „die sich auf den Koran berufen, dann will man keinen Zusammenhang mit dem Islam sehen“.
Es sei keine Diffamierung aller Muslime, vom „islamischen Terror“ zu sprechen. Der Islam legitimiere „Gewalt gegen Ungläubige, Diskriminierung von religiösen Minderheiten und das Schlagen von Frauen“: „Dass viele Muslime das nicht tun, haben wir nicht dem Islam zu verdanken, sondern dem Pragmatismus und der Vernunft derer, die das nicht tun.“
Friedliche Muslime pickten sich die friedlichen Passagen aus dem Koran und sagten, das sei der Kern dieses Buches. Gewaltbereite beriefen sich auf die Gewaltpassagen und äußerten, „das erwartet Gott von uns“.
Vor siebzig Jahren entstand der Staat Pakistan IGFM: Politische Gefangene freilassen!
Veröffentlicht: 11. August 2017 Abgelegt unter: CHRISTEN-Verfolgung | Tags: Blasphemie-Gesetz, Christen, Diskriminierung, IGFM, islam, Martin Lessenthin, Michaela Koller, Minderheiten, muslime, Pakistan, Staat, Unterdrückung 3 KommentareAnlässlich des 70. Jahrestags der Unabhängigkeit Pakistans am 14. August weist die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) in Frankfurt auf die hohe Zahl von Menschenrechtsverletzungen, insbesondere Todesurteile und Hinrichtungen hin.
Davon sind vor allem Angehörige der Minderheiten dort betroffen. Rund 90 Prozent der Bevölkerung sind sunnitische Muslime, 5 Prozent Schiiten, je knapp zwei Prozent Ahmadiyya und Christen.
Im Jahr 1956 erklärte sich Pakistan zur Islamischen Republik, seit der Jahrtausendwende ist es faktisch eine Atommacht.
Die IGFM fordert Präsident Mamnoon Hussain auf, anlässlich des Staatsjubiläums Zeichen der Versöhnung zu setzen und politische Gefangene sowie sogenannte „Blasphemie-Gefangene“ zu begnadigen und frei zu lassen.
Mit der Loslösung von Indien und der Gründung des neuen und eigenständigen Staates Pakistan am 14. August 1947 sollte nach dem Willen der Partei All-India Muslim League in Britisch-Indien um den Widerstandskämpfer Muhammad Ali Jinnah die politische und wirtschaftliche Gleichberechtigung der Muslime sichergestellt werden.
Andere Minderheiten unterstützten die Idee, ebenfalls in der Hoffnung auf Gleichberechtigung. „Sie dachten, dass es besser sei, mit Muslimen als mit Hindus zu leben, weil sie dieselbe Diskriminierung wie wir im indischen Subkontinent erlitten hatten“, kritisiert die pakistanische Menschenrechtsanwältin Aneeqa Anthony, die der Minderheit der Christen und der IGFM angehört.
Zu den Hauptopfern der Unterdrückung zählen neben den Christen die Ahmadiyya-Muslime. Im Jahr 1974 erklärte das pakistanische Parlament die Ahmadiyya zur nicht-islamischen Minderheit, woraufhin die Verfolgung der Ahmadiyya eskalierte.
Zentrale Instrumente zur Unterdrückung Andersgläubiger und Andersdenkender, unter denen auch die Christen leiden, sind die sog. „Blasphemie“-Gesetze (Islamkritik, „Beleidigung“): Fadenscheinige Vorwürfe, falsche Anklagen, unfaire Gerichtsurteile und sogar Lynchjustiz sind die Folgen ihres Missbrauchs für persönliche und familiäre Rachefeldzüge.
„Unter dem Druck radikalislamischer Abgeordneter im Parlament und durch den Druck gewaltbereiter extremistischer Gruppen und Terrorzellen ist die pakistanische Regierung nicht in der Lage, das Gesetz zu ändern, geschweige denn abzuschaffen“, erklärt Michaela Koller (siehe Foto), IGFM-Referentin für Religionsfreiheit.
Die Blasphemiegesetze dienen auch zur Rechtfertigung von Verbrechen, wie im Fall des Lynchmords an dem säkular-muslimischen Studenten Mashal Khan:
Der 23-jährige Mann aus der pakistanischen Stadt Mardan wurde am 13. April dieses Jahres Opfer eines kalkulierten Mordaufrufs, nachdem er zuvor durch Kritik am Missmanagement seiner Universität und an sozialen Missständen angeeckt war. Die Täter hatten den Studenten der Blasphemie beschuldigt und so Kommilitonen und Universitätsmitarbeiter gegen ihn aufgestachelt, die mit Gegenständen auf ihr Opfer einschlugen und ihn aus dem zweiten Stock des Studentenheims warfen.
Siebzig Jahre nach der Gründung Pakistans sind schwerste Menschenrechtsverletzungen, politische Gefangene und Blasphemie-Gefangene Normalität. Von Gleichberechtigung ist nichts geblieben. Sklaverei in Form von Zinsknechtschaft, sowie systematische Kinderarbeit sind keine Seltenheit. Das Land leidet unter Korruption und Terrorismus. Versammlungsorte von Schiiten, Anhängern des Sufismus oder von Christen sind Ziel von Terroranschlägen.
Pakistan ist ein negatives Beispiel für ausufernden religiösen Extremismus und den Abbau von Rechtsstaatlichkeit.
Weitere Infos: www.igfm.de/pakistan