Ein FAS-Beitrag zur Abtreibung und die Illusion der Zweideutigkeit
Veröffentlicht: 3. April 2014 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Abtreibung, Ambivalenz, Bundesverfassungsgericht, Dr. Friederike Hoffmann-Klein, Europäischer Gerichtshof, FAS, Grundgesetz, Lebensrecht, recht auf leben, Rechtsbewußtsein, Schwangerschaft, Verfassung, Zweideutigkeit 5 KommentareVon Dr. jur. Friederike Hoffmann-Klein
Ein Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung („Macht und Schmerz, Abtreibung in Wien. Eine Geschichte der Extreme“, von Yvonne Staat, F.A.S. vom 5.1.2014) befasst sich mit dem Thema Abtreibung.
Mit einer Offenheit, die (jedenfalls für ein nicht speziell christliches Medium) ungewöhnlich ist. Mit einer erstaunlichen Unvoreingenommenheit nähert sich die Autorin dem Thema auf der einen Seite.
So schildert sie die Tätigkeit der „Gehsteigberater“, wenn sie auch über deren Beweggründe weitgehend im Unklaren zu sein scheint; beschreibt sie den Schmerz und die Depressionen nach der Abtreibung, auch wenn diese gewollt und die Entscheidung hierzu allein von der Frau, ohne Druck von außen, getroffen wurde; sie lässt den Salzburger Weihbischof Andreas Laun zu Wort kommen.
Positiv auch die subjektive Redlichkeit und der in dieser Haltung unternommene Versuch einer ausgewogenen Darstellung; der Versuch, sich in die Lage der Lebensrechtler hineinzuversetzen und ihnen die gute Absicht nicht abzusprechen. All dies ist keineswegs selbstverständlich.
Diese Aufgeschlossenheit aber, mit der sich die Autorin dem Thema nähert, ist jedoch auf der anderen Seite von einer großen Zurückhaltung und auch Unsicherheit begleitet, die sich vor allem darin zeigt, dass sie es nicht für möglich hält, zu einer für jeden der verschiedenen Akteure gleichermaßen gültigen Sichtweise zu kommen.
Hier soll der Versuch unternommen werden, die gegensätzlichen Positionen einander näher zu bringen. So ist zu fragen, ob sich Aussagen treffen lassen, die über das „Jede-dieser-Positionen-hat-vielleicht-etwas-für-sich“ der Autorin hinausgehen.
Dem mit der Materie vertrauten Leser fällt bei der Lektüre des Artikels zunächst auf, dass offenbar wie selbstverständlich von einem „Recht auf Abtreibung“ ausgegangen wird, das zumindest in Anführungszeichen gehört hätte.
Es gibt kein „Recht auf Abtreibung“
Denn tatsächlich gibt es ein solches Recht weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene, vielmehr steht sowohl unser Grundgesetz als auch das europäische und internationale Recht der Annahme eines „Menschenrechts auf Abtreibung“ entgegen.
Abtreibung als Menschenrecht zu deklarieren, wird insbesondere auch durch die Erklärung der Rechte des Kindes von 1959 ausgeschlossen, deren Präambel festhält, dass das Kind aufgrund seiner körperlichen und geistigen Unreife des speziellen Schutzes und der besonderen Pflege bedarf, einschließlich des erforderlichen rechtlichen Schutzes, und zwar sowohl vor als auch nach seiner Geburt.
Menschenrechte als universale Rechte können schon per definitionem nicht einer bestimmten Gruppe von Menschen (hier den ungeborenen) einfach abgesprochen werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb, in Übereinstimmung mit diesen elementaren Rechtsgrundsätzen, die Möglichkeit, eine nach Beratung vorgenommene Abtreibung als rechtmäßig anzusehen, von Verfassung wegen ausgeschlossen.
Schutzanspruch bleibt aufrechterhalten
Auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte lehnt ein Recht auf Abtreibung ab. Und das höchste deutsche Gericht verpflichtet die staatlichen Stellen, die Medien, die Parteien, dafür Sorge zu tragen, dass der Schutzanspruch und die verfassungsrechtlich garantierten Rechte des ungeborenen Kindes im allgemeinen Bewusstsein erhalten werden.
Wird ein Artikel, der über die Haltung der Ambivalenz nicht hinauskommt, diesem Anspruch gerecht?
Im geschilderten Fall besteht die „Konfliktlage“ lediglich darin, dass die Frau, die bereits zwei Kinder hat (die sie sehr liebt) kein drittes Kind will. Das ist keine Situation, die so schwer wiegt, dass der Schwangeren die Fortsetzung der Schwangerschaft auch unter Berücksichtigung der Rechte des ungeborenen Kindes nicht zuzumuten ist – von einer schweren, u.U. lebensbedrohenden Konfliktsituation spricht das BVerfG, von Belastungen, die ein solches Maß an Aufopferung eigener Lebenswerte verlangen würden, dass dies von der Frau nicht erwartet werden kann.
Irritierend ist auch die Schilderung der katastrophalen Zustände in der Wiener Abtreibungspraxis. Was soll hieraus folgen? Die Aussage der Autorin ist klar. Abtreibungsgegner sollen (ohne dass dies ausgesprochen wird) ins Unrecht gesetzt, gewissermaßen verantwortlich gemacht werden, wenn Frauen durch eine unsachgemäß durchgeführte Abtreibung in Gefahr geraten.
Die fragliche Praxis warb mit niedrigen Kosten – ein Argument, wenn der Staat, wie in Österreich, Abtreibungen nicht finanziert. Es ist aber nun nicht die Aufgabe des Steuerzahlers, für die Tötung ungeborener Kinder aufzukommen (zumal auf der anderen Seite diese Kinder wiederum fehlen, einmal abgesehen davon, dass es sich hier um Kinder handelt, die bereits existieren).
In diesem Zusammenhang darf auch daran erinnert werden, dass das Bundesverfassungsgericht im zweiten Abtreibungsurteil betont, dass die verfassungsrechtliche Schutzpflicht für das ungeborene Leben es ausschließt, für rechtswidrige Abtreibungen Leistungen der Sozialversicherung zu gewähren.
Der Rechtsstaat darf eine Tötungshandlung nur dann zum Gegenstand seiner Finanzierung machen, wenn sie rechtmäßig ist und der Staat sich der Rechtmäßigkeit mit rechtsstaatlicher Verlässlichkeit vergewissert hat, so das BVerfG.
Öffentliche Finanzierung mit jährlich 40 Mill. Euro
Das Schutzkonzept der Beratungsregelung lasse insoweit jedoch keinen Raum, dem Staat eine solche Überzeugung zu vermitteln. Als erlaubt können Abtreibungen unter den Bedingungen der Beratungsregelung nur bei Vorliegen einer allgemeinen Notlage angesehen werden. Ungeachtet dieser verfassungsrechtlichen Maßstäbe werden Abtreibungen in Deutschland öffentlich finanziert, mit ca. 40 Millionen Euro jährlich.
Die Annahme, dass Länder, in denen Abtreibung verboten oder restriktiv geregelt ist, eine erhöhte Müttersterblichkeit aufweisen, lässt sich im Übrigen nicht bestätigen (vgl. Gregor Puppinck, PhD, Direktor des European Centre for Law and Justice (ECLJ), Straßburg, Abortion and the European Convention on Human Rights, Irish Journal of Legal Studies, July 2013).
Man möchte die Autorin auffordern: Schauen Sie sich einmal das Bild eines neun Wochen alten ungeborenen Kindes an. Denken Sie wirklich, dass man da noch zweifeln kann, wann das Menschsein beginnt?
Aber natürlich gilt prinzipiell nichts anderes in einem noch früheren Stadium der Schwangerschaft. Gerne behaupten die Befürworter einer liberalen Sichtweise der Abtreibung, dass es sich ja bei dem Embryo noch nicht um ein Kind handele; tatsächlich ist dies ja das einzige „Argument“, das sie überhaupt vorweisen können.
MENSCH von Anfang an
Dieser Einwand, der auch die Naivität der Abtreibungsgegner beschreiben soll, ist nicht stichhaltig. Abgesehen davon, dass die Naturwissenschaft keinerlei Zweifel daran lässt, dass der Mensch vom ersten Augenblick seiner Entwicklung an Mensch ist, ist der Gedanke, dass der Embryo eine weitere Entwicklungsstufe noch nicht erreicht hat, letztlich banal und irrelevant.
Dass es „noch kein“ Baby ist (vor allem kein außerhalb des Mutterleibes selbst lebensfähiges), ist nicht der entscheidende Punkt, genauso wenig, wie es darauf ankommt, dass ein Baby noch kein Schulanfänger ist oder dieser kein Abiturient. Die Entwicklung ist strikt kontinuierlich, ohne Zäsur. Alleinentscheidend ist deshalb nur, dass ein Mensch begonnen hat, zu existieren.
Deshalb betont der Europäische Gerichtshof in der Entscheidung Brüstle/Greenpeace (Urteil vom 18.10.2011, C-34/10), dass dem menschlichen Embryo von der Empfängnis an Menschenwürde zukommt und er unter dem Schutz der Rechtsordnung steht.
Denn der Embryo repräsentiert, so der EuGH, ein notwendiges Stadium der menschlichen Entwicklung. Das Leben ist unverfügbar, und das gilt auch für die werdende Mutter. Auch ihr gegenüber, so sagt es das BVerfG, hat das ungeborene Kind ein Recht auf Leben.
Vielleicht sollte man an dieser Stelle die Frage zulassen, was denn der Grund ist für die tiefe Trauer, mit der eine Frau nach ihrer Abtreibung zu kämpfen hat (durch viele Langzeitstudien ist belegt, dass die Mehrheit der Frauen nach einer Abtreibung über kurz oder lang an schweren Depressionen leidet).
Diese Frage stellt die Autorin, obwohl sie die Trauer beschreibt, erst gar nicht. Sie dringt deshalb nicht bis zu dem Gedanken vor, der ebenso einfach wie unanfechtbar ist. „Das Kind war da, aber Du hast es nicht bekommen, Du hast es nie im Arm gehalten…“ – Diese Erkenntnis kann die Frau, nachdem die Abtreibung geschehen ist, mit aller Macht treffen.
Abgrundtiefer Schmerz folgt oft erst später
Man kann es verdrängen, gewaltsam von sich weisen, aber meist hilft auch das nicht, die Gewissheit holt einen irgendwann im Leben ein, und dann tritt an die Stelle der so ausweglos erscheinenden Konfliktlage ein weitaus schlimmerer, abgrundtiefer Schmerz, der sich in vielfältigen Beeinträchtigungen und Leiden Bahn bricht, die auch der Artikel teilweise beschreibt und die international unter dem Begriff „Post Abortion Syndrom“ erfasst werden.
Auch an dieser Stelle greift die Autorin dann in ihrer Argumentation wieder zu kurz. Natürlich ist es keine „Strafe“, dass es der jungen Frau nach der Abtreibung so schlecht geht. Nur: diese einfältige Antwort würde ihr kein vernünftiger Mensch geben. Dennoch hat die Aussage einen wahren Kern.
Es ist keineswegs eine rein subjektive Angelegenheit, sondern es hat eine durchaus objektive Ursache, dass sie leidet, dass sie den Gedanken an das Kind, das sie verloren hat, nicht los wird. Diese Differenzierung hätte an dieser Stelle herausgearbeitet werden müssen. Das gelingt der Autorin deshalb nicht, weil sie selbst keine Klarheit hat.
Es geht nicht nur darum, Verständnis für Frauen in der Notlage einer ungewollten Schwangerschaft zu haben. Aber es geht sehr wohl um die Kategorien „richtig“ oder „falsch“. Ihre ganze Ambivalenz ist darauf zurückzuführen, dass sie das Ende des Knäuels nicht findet. Den einen, unveränderlichen Punkt, dass es hier um ein ungeborenes Kind geht und um dessen Leben.
Die Autorin bleibt deshalb bei der Beschreibung der Extrempositionen stehen, die sich aus ihrer Sicht nicht zusammenbringen lassen, wie bereits in ihrem Untertitel „Eine Geschichte der Extreme“ zum Ausdruck kommt. Jede dieser unvereinbar scheinenden Positionen hat etwas für sich – so weit geht die Autorin, und das ist vielleicht schon viel. Jede von ihnen beansprucht auch für sich, die „wahre“ zu sein, aber das kann es natürlich nicht geben. Für die Autorin bleibt es bei diesem „entweder – oder“.
Eine Auflösung oder Annäherung der verschiedenen Positionen erscheint ihr ausgeschlossen. „Es ist schwer, etwas ganz genau zu wissen in dieser Geschichte“, so resümiert sie am Ende. Lediglich in ihrer allerletzten Frage klingt vielleicht an, dass es möglicherweise doch eine objektive Dimension gibt.
„Einen Mord bestellt….“
Nach ihrer Abtreibung leidet die betroffene Frau an schweren Depressionen. Ein Bekannter gibt ihr dafür die Erklärung, sie müsse sich darüber nicht wundern, sie habe doch „einen Mord bestellt“.
Zwar gelingt es ihr, den Strafgedanken als Unfug von sich zu weisen. „Ich weiß, dass er unrecht hat. Aber manchmal, wenn es mir nicht gutgeht, denke ich auch so. Warum?“ – Verweist dieses „warum“ nicht doch auf eine reale Ursache für ihren Zustand, die sie – manchmal jedenfalls – für möglich hält?
„Sie stellen sich einen Embryo als winzigen, wehrlosen Menschen vor. Vielleicht tut ihnen alles weh, wenn sie an Abtreibung denken“, so vermutet die Autorin. Auch hier wieder die Verlagerung ins Subjektive. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Autorin es auch nicht genauer wissen will. Denn dann fällt es leichter, sich eine Abtreibung als Freiheitsoption vorzustellen.
Wie aber eine selbstbestimmte Entscheidung möglich sein soll, ohne dass man sich ihrer Tragweite bewusst ist und ohne in vollem Umfang über die Tatsachen aufgeklärt zu sein, bleibt unerfindlich.
Dass die angenommene Unverrückbarkeit der unterschiedlichen Positionen eine Illusion sein könnte, bringt der Artikel letztlich selbst zum Ausdruck. Bis zur Abtreibung hat die junge Frau sich geweigert, sich ein Bild zu machen von dem Wesen in ihrem Bauch. „Jetzt aber, nach all den Krankenhausaufenthalten, stellte sie sich vor, wie der Embryo in ihrer Gebärmutter lag, wie er litt.“
An dieser Stelle zeigt sich, dass die jeweilige subjektive Sichtweise der Frau die Frage, um die es hier geht, nicht entscheiden kann.
1000 Kinder werden in Deutschland an jedem Werktag durch Abtreibung getötet, 100.000 im Jahr nach offizieller Statistik, das sind mehr als 3000 Schulklassen. Acht Millionen seit 1974. Zahlen, die das Ausmaß einer Katastrophe deutlich machen. Warum ist das in dieser Weise möglich, ohne dass es einen Aufschrei in der Öffentlichkeit gibt, wie sonst doch so schnell, bei meist viel weniger wichtigen Themen?
Einer der Gründe hierfür ist sicher, dass der Tod eines ungeborenen Kindes für kaum jemanden sichtbar ist. Schon der Begriff „Abtreibung“ oder „Beendigung der Schwangerschaft“ verschleiert dies.
Wir leben in einem Rechtsstaat. Gleichwohl ist offenbar das Tötungsverbot für eine bestimmte Gruppe von Menschen, nämlich die Ungeborenen, aufgehoben. Der Osnabrücker Sozialethiker Prof. Manfred Spieker weist in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hin, dass sich der Staat damit, privater Gewalt beugend, seiner Funktion begibt.
Ich stelle mir gerne vor, was Alice Schwarzer bewirken könnte, wenn sie sich, aus einer besseren Einsicht heraus, dazu entschließen würde, das Lebensrecht der ungeborenen Kinder zu verteidigen. Sie würde damit ihr Anliegen, sich für die Interessen von Frauen einzusetzen, nicht verraten, ganz im Gegenteil.
Die betroffene Frau wird selber zum Opfer
Denn Abtreibung ist zutiefst frauenfeindlich. Eine Frau, die durch eine ungewollte Schwangerschaft in solche Verzweiflung gerät, dass sie keine Chance für das Kind sieht, braucht Hilfe und Unterstützung, keinen „Schein“. Gibt sie dem inneren und – sehr häufig – äußeren Druck ihrer Umgebung nach, geht es ihr noch schlechter. Sie wird, mit dem Verlust ihres ungeborenen Kindes, selbst zum Opfer.
Es ist dann so, als ob nicht nur das Kind, sondern sie selbst keine Chance gehabt hätte. Ein positiver Ausgang ist ihr verwehrt worden. Das Gegenteil also von Erfolg und Selbstverwirklichung. Es ist ein großer Irrtum, zu glauben, man könne die verlorene Freiheit – so empfindet eine Frau ja eine ungewollte Schwangerschaft zuerst – durch eine Abtreibung zurückgewinnen. Denn bei der Abtreibung stirbt unweigerlich ihr Kind. Daran kommt eine Frau nicht vorbei. Sie kann es natürlich verdrängen, aber hilft das?
Ein ungeplantes, zuerst vielleicht nicht gewolltes Kind zerstört nicht das Leben einer Frau. Eine Abtreibung schon. Eine Abtreibung ist geeignet, einer Frau viele Jahre ihres Lebens zu nehmen. Man wende an dieser Stelle nicht ein, Abtreibung sei notwendig, um die Gleichstellung von Mann und Frau zu erreichen. Denn das ist nicht so.
Auch Muttersein gehört zur „Selbstverwirklichung“
Die Tatsache, dass eine Frau Mutter sein kann, ist vielmehr ein Umstand, den es – im positiven Sinn – in Rechnung zu stellen gilt. Ein moderner Feminismus muss diese Tatsache, dass Frauen Mütter sind und es sein wollen, berücksichtigen. Mutter zu sein ist für moderne junge Frauen auch ein wesentliches Element von Selbstverwirklichung.
Noch etwas gilt es zu bedenken. Es ist nicht nur moralisch fragwürdig, das Selbstbestimmungsrecht der Frau absolut zu setzen, ihre Selbstverwirklichung höher als das Lebensrecht des Kindes zu bewerten. Nein, es ist auch faktisch so, dass es Selbstverwirklichung auf Kosten des Lebens eines ungeborenen Kindes nicht geben kann. Ich kann doch nicht mein Leben weiterleben, als wäre nichts geschehen. Es wird nie mehr so sein wie davor. Diese Erfahrung bringen Frauen nach einer Abtreibung zum Ausdruck.
„Das Trauma Abtreibung zerstörte mein Leben“
„Ich komme mir wie ein Roboter vor und tue mechanisch meine Arbeit. Mich freuen oder lachen – aber auch weinen kann ich nicht mehr! Alles egal!“ – Oder: „Das ist ja noch nichts, hatten Arzt und Beraterin gesagt! – Dass es doch etwas gewesen war, merkte ich zu spät, als sich mein totes Kind wie ein Schatten auf meine Seele legte. Das Trauma Abtreibung zerstörte mein Leben.“
Dass die Tötung des eigenen Kindes nicht zu einem Zustand der Befreiung führt, macht auch die folgende Aussage mehr als deutlich:
„Warum hat mir das keiner gesagt? Wussten die anderen, Arzt, Beraterin, meine Eltern, meine Freundinnen und mein Mann wirklich nicht, was dann kommt? Als ich vor zwei Jahren zur Abtreibung gedrängt wurde, sagten alle, es sei das Beste für mich und für mein Kind! Nun ist mein Kind tot, und ich bin so verzweifelt! Ich kann nicht mehr schlafen und auch nicht mehr lachen. Niemand versteht mich! Damals hatte ich keine Kraft, mich gegen alle zu stellen. Auch heute bin ich mit meiner Not und meinem Elend allein. Bitte sagen Sie allen Menschen, wie furchtbar eine Abtreibung ist. Schreckliche Schmerzen quälen meinen Körper und meine Seele! Warum hat mir das denn keiner gesagt.“ (Quelle: Myriam … warum weinst du? Das Leiden der Frauen nach der Abtreibung, Post-Abortion-Syndrom PAS, Erlebnisberichte von betroffenen Frauen. Herausgeber: Stiftung „Ja zum Leben – Mütter in Not“, 1996).
Was tut man Frauen an, indem man ihnen Abtreibung als ein Mittel der Selbstbestimmung ausgibt?
Auch Abby Johnson, ehem. leitende Mitarbeiterin einer von International Planned Parenthood (IPP) betriebenen Abtreibungsklinik in Texas („Lebenslinie. Warum ich keine Abtreibungsklinik mehr leite“) war lange der Meinung, sich für Frauen einzusetzen, indem sie diesen die Möglichkeit bietet, sich für eine Abtreibung zu entscheiden und sie dann auf diesem Weg zu begleiten.
Welch ein grundlegender Irrtum. Das hat sie erst begriffen, als sie auf dem Ultraschallbild den Tod eines ungeborenen Kindes miterleben musste, als sie bei einer Abtreibung assistierte. Wenn schon die Leiterin einer Abtreibungsklinik nicht wusste, was bei einer Abtreibung eigentlich geschieht – wie vielen Frauen geht es nicht so. Frauen, denen man diese Art von Aufklärung verweigert.
Eine Frau im Konflikt einer ungewollten Schwangerschaft wünscht sich, wie auch Schwarzer einmal formuliert hat, keine Abtreibung. Die heutige Gesetzeslage suggeriert ihr aber, dass sie diese Möglichkeit habe.
Diese Entscheidung zwischen Leben und Tod, die man keiner Frau wünscht und die auch keine Frau treffen kann, begründet oder verstärkt oft erst die Konfliktlage, in der sich eine Frau bei einer ungewollten oder ungeplanten Schwangerschaft befindet. Das zeigt die Erfahrung aus der Schwangerschaftskonfliktberatung mit großer Deutlichkeit.
Rechtsbewußtsein schwindet mit fatalen Folgen
Die Verdunkelung des Rechtsbewusstseins, die mit der Legalisierung der Abtreibung einhergegangen ist und die große Teile unserer Gesellschaft erfasst, hat verheerende Auswirkungen, nicht nur für unsere Gesellschaft als ganze, die sich an das Wegsehen und Verdrängen gewöhnt hat, sondern auch für das Leben der einzelnen Frau.
Statt auf den Respekt und die Unterstützung ihrer Umgebung rechnen zu können, wenn sie ungewollt schwanger ist, wird sie allein gelassen. Durch eine Abtreibung kommt eine Frau nicht ihrer Selbstverwirklichung näher, sondern sie erlebt das Gegenteil davon, nämlich Scheitern (nicht im Sinne eines subjektiven Versagens, sondern als verwehrter Erfolg), Traurigkeit, zerstörte Lebensfreude, oft genug auch Depression, Verzweiflung darüber, dass niemand für sie da war, der sie aus der ihr ausweglos scheinenden Situation hinausgeführt hat.
Unsere Autorin, die Juristin Dr. Friederike Hoffmann-Klein, ist Mitglied des Bundesvorstands und stellv. Landesvorsitzende der CDL (Christdemokraten für das Leben) in Baden-Württemberg.
Erstveröffentlichung dieses Artikels in der Zeitschrift „Theologisches“ (Nr. 3-4/2014)
Erlebnisbericht: Lebensrechtler-Demonstration am 21. Oktober in Straßburg
Veröffentlicht: 22. Oktober 2013 Abgelegt unter: Causa ESTRELA-Bericht | Tags: Abtreibung, Brüssel, CDL, Dr. Friederike Hoffmann-Klein, Estrela-Bericht, EU, Europa-Parlament, Lebensrechtler Ein KommentarVon Dr. Friederike Hoffmann-Klein
„Ein Gruselroman, geschmückt mit 12 EU-Sternen“ – mit diesen Worten skizziert eine interne Stellungnahme den Berichtsentwurf über „sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte“ (2013/2040(INI), den der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter am heutigen Dienstag dem Europaparlament zur Abstimmung vorgelegt hat.
Der Vorstoß ist eine Reaktion auf den überwältigenden Erfolg der Europäischen Bürgerinitiative „One of us“ (Einer von uns).
Der Estrela-Entwurf – benannt nach der portugiesischen, sozialistischen Abgeordneten Edite Estrela, der Berichterstatterin des Frauenausschusses – hat zum Ziel, mit der Einführung eines europaweiten Rechts auf Abtreibung einen „Blitzkrieg“ gegen das Recht auf Leben zu führen.
Hinter dem Berichtsentwurf stehen die pro-Abtreibung agierenden Nichtregierungsorganisationen wie die International Planned Parenthood Federation (die weltweite Dachorganisation von „Pro Familia“), Marie-Stopes-International, die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung und UNFPA (der Weltbevölkerungsfonds der Vereinten Nationen): Organisationen, die auch von der EU finanziert werden.
Ganz konkret ist der Entwurf, den Estrela dann in den Parlamentsausschuss übernommen hat, von der Regionaldirektorin der IPPF in Europa verfasst, Vicky Claeys, einer Pro-Abtreibungsaktivistin.
Die Einführung eines „Rechts auf Abtreibung“ steht in diametralem Gegensatz zum Recht der Europäischen Union. So ist es auch das Ziel der Bürgerinitiative „One of us“, die EU an ihr eigenes Recht zu erinnern.
EUGH fordert Lebensschutz am Empfängnis
In dem Urteil Brüstle gegen Greenpeace (Urteil vom 18.10.2011, C-34/10) hat der EuGH, das höchste europäische Gericht, den Schutz des menschlichen Lebens von der Empfängnis an gefordert, weil der Embryo ein notwendiges Stadium der menschlichen Entwicklung repräsentiert und ihm deshalb der Schutz der Menschenwürde nach den europäischen und nationalen Gesetzen zukommt.
Angesichts dieser Ungeheuerlichkeit hatten verschiedene Pro-Life Organisationen, darunter die Christdemokraten für das Leben (CDL), der Bundesverband Lebensrecht (BVL), die ALfA, die Organisatoren der Europäischen Bürgerinitiative „One of us“ sowie der Arbeitskreis Christen in der AfD für den 21. Oktober zu einer Kundgebung vor dem Europaparlament in Straßburg aufgerufen.
Aus ganz Deutschland waren Lebensrechtler angereist, um ihrer Empörung über dieses Vorgehen einiger Abgeordneter, über diesen Missbrauch europäischer Institutionen für die Zwecke der Abtreibungslobby Ausdruck zu verleihen.
Etwa 100 Teilnehmer sind es, darunter viele Kinder, die hinter der Absperrung – direkt vor dem Eingang zum Parlament dürfen die Demonstranten nicht stehen – ihre Schilder hochhalten, auf denen „Jedes Kind will leben“, „Abortion is murder“, „Stoppt ESTRELA“ oder „ESTRELA bedroht Gewissensfreiheit“ zu lesen steht.
Plakate und Parolen gegen Estrela-Entwurf
„Der Estrela-Entwurf bedroht die Freiheit der europäischen Bürger“, ruft Thomas Schührer, Vorsitzender des Vereins „Durchblick e.V.“ und Initiator der „Embryonenoffensive“ immer wieder in den Lautsprecher und den Abgeordneten entgegen, die in Bussen vor das Parlament gefahren werden und, ihre Koffer hinter sich herziehend, in das Gebäude gehen.
„ESTRELA no“ skandiert derweil der Chor der Demonstranten. Das ist nicht zu überhören, aber sehr viele der austeigenden Abgeordneten (vor allem die Frauen?) blicken demonstrativ nicht auf oder setzen nach einem kurzen Blick in Richtung der Demonstranten ihren Weg betont gleichgültig fort.
Viele weigern sich auch, die auf Englisch abgefasste, fundierte Information über die Absicht der Kundgebung entgegenzunehmen, die ihnen verteilt wird.
Wir lassen nicht nach: „ESTRELA no“, rufen wir immer wieder. Ich blicke den Abgeordneten nach, wie sie mit ihren Koffern in das Gebäude einziehen. Mit leisem Neid auch, denn sind sie es doch und nicht wir, die über den Bericht und damit über das Schicksal vieler ungeborener Kinder zu entscheiden haben.
Die Gleichgültigkeit ihrer Kollegen wieder gutgemacht haben zwei Abgeordnete der EVP-Fraktion:
„We`re aware of this“, so spricht ein junger Abgeordneter aus Malta die Demonstranten an. Und: „Danke, dass Sie da sind. God bless you.“ „Danke für Ihre wunderbare Demonstration“, sagt auch EU-Abgeordneter Bernd Posselt (CSU), der eigens zu den Demonstranten herausgekommen war. „Ich freue mich, dass Sie hier sind“, so Posselt, „um für das einzutreten, was die Pflicht eines jeden Abgeordneten wäre. Die EVP wird gegen den Entwurf stimmen, weil wir für ein Europa des Lebens und nicht des Todes sind.“
Im Hintergrund ragt der Turm der Straßburger Kathedrale in den herbstlich-gefärbten Himmel. Das milde Wetter hat gewiss auch zu dem Erfolg der vom französischen Fernsehen wohlwollend aufgezeichneten Kundgebung für das Leben und die Freiheit in Europa beigetragen.
HINWEIS: Diese Protestaktion engagierter Lebensrechtler trug sicherlich wesentlch dazu bei, daß der verhängnisvolle Pro-Abtreibungs-Entschließungsantrag (Estrela-Entwurf) heute mit klarer Mehrheit vom Europäischen Parlament abgelehnt wurde.
Siehe hierzu die Pressemitteilung der CDL (Christdemokraten für das Leben), der auch die Autorin Dr. jur. Friederike Hoffmann-Klein angehört: https://charismatismus.wordpress.com/2013/10/22/cdl-begrust-positives-signal-fur-das-leben-aus-dem-europaparlament/
Fotos: Initiative Familienschutz