Veröffentlicht: 10. Juni 2018 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: BISCHOF Voderholzer (Regensburg) | Tags: Bischof Bätzing, Bischof Rudolf Voderholzer, Dt. Bischofskonferenz, Echo-Räume, Gottes Wort, Hören, Hearing, Katholikentag, Lebenssinn, Münster, Prof. Dr. Hartmut Rosa, Resonanzfähigkeit, Soziologe, ZdK, ZdK-Präsident Sternberg, Zusammenhalt |
Von Felizitas Küble
Die Deutsche Bischofskonferenz führte erstmals eine eigene Veranstaltung auf dem Katholikentag durch: Am 11. Mai 2018 gab es im Franz-Hitze-Haus ein Hearing unter dem Leitwort „Im Heute glauben – Der Beitrag der kath. Kirche für den Zusammenhalt der Gesellschaft“. 
Die Tagung gehört zum „Dialogprozess“, der im September 2019 mit einer weiteren Veranstaltung fortgesetzt wird.
Zu den teilnehmenden Diözesanbischöfen gehörten Franz-Josef Overbeck (Essen), Georg Bätzing (Limburg), Gebhard Fürst (Rottenburg-Stuttg.) und Bischof Rudolf Voderholzer aus Regensburg.
BILD: Aufmerksame Zuhörer beim Katholikentags-Hearing (vorne rechts: Bischof Voderholzer)
Nach einer Begrüßung durch Bischof Overbeck und einer Ansprache des ZdK-Präsidenten Dr. Thomas Sternberg führte Prof. Dr. Hartmut Rosa aus Jena (siehe Foto) mit einem Impulsreferat in das Tagungsthema ein.
Dabei kreiste er um das Thema Resonanzfähigkeit und die Frage, ob diese „religiöse Tugend“ als Voraussetzung für eine rechtsstaatliche Demokratie anzusehen sei.
Der Soziologe betonte, Politik müsse mehr beinhalten als Interessenvertretung und Konfliktlösung. Das Gemeinwohl sei sowohl eine regulative Idee wie auch ein zu gestaltendes Projekt, das auf Resonanz beruhe – und somit auf einem aufmerksamen Hören und einer qualifizierten Antwort, wozu gerade die Religion hilfreich sein könne.
Der christliche Glaube mache erfahrbar, dass Gott mich hört und ich ihm antworten kann. Sünde sei Verlust der Resonanz mit ihm, eine Entfremdung gegenüber dem Schöpfer und der Schöpfung.
Gott ruft uns bei unserem Namen, seine Gnade ist unverfügbar und seine Zuwendung kann Menschen verändern und heilen. Die Kirche könne daher dem Menschen im entscheidenden Bereich des Lebens-Sinnes eine „Resonanz“ ermöglichen.
Der Gläubige öffnet sich im Gebet sowohl nach innen wie nach außen. Das eröffnet gleichsam eine „vertikale Achse“ (von der Erde zum Himmel).
Im Abendmahl bzw. der Eucharistie gibt es sogar eine dreifache Achse: zu Gott – zu den Mitchristen – zur Schöpfung: (Brot und Wein) als Gaben für die Feier. So könne der Glaube die „Taubheit“ gegenüber Gott, Mensch und Natur durchbrechen.
Sowohl in geistlicher wie in menschlicher Hinsicht seien „Echo-Räume“ zu vermeiden, in die man sich ein-igelt, in denen man sich letztlich nur selber bestätigt.
Kirche der Zukunft: Hörerin des Wortes Gottes
Im Anschluss an diese Rede wurden ein halbes Dutzend Gesprächsgruppen mit fünfzig bis hundert Teilnehmern gebildet. 
Bischof Rudolf Voderholzer beteiligte sich ebenso wie Karin Schlecht (Vorsitzende des Regensburger Diözesankomitees) an der Diskussionsrunde in Gruppe 4.
BILD: Bischof Voderholzer mit anderen Teilnehmern in einer Gesprächsrunde
Dr. Voderholzer wies darauf hin, dass unser Glaube vom Hören kommt, wie Paulus schreibt. Zugleich sei er unsere Antwort auf Gottes Wort. Eine missionarische Kirche setze die „Selbstevangelisation“ der Katholiken voraus.
Wir seien, so der Bischof weiter, keine willenlosen Resonanzkörper, sondern personale Wesen, die Gott beim Namen ruft. Eine Kirche der Zukunft sei daher eine „Hörerin des Wortes“; daraus folge die Antwort des Glaubens und das Handeln in der Nachfolge Christi. Wir sind zur Freiheit befreit durch den, der uns beim Namen ruft.
Andere Teilnehmer, darunter Bischof Bätzing, knüpften daran an und betonten, wir sollten als Christen unsere Stärken aus dem Glauben erkennen. Religion sei aber mehr als nur ein sozialer „Kitt“ der Gesellschaft. Vertrauen in Gott erleichtere das Vertrauen ins Leben und zu den Menschen.
Ein Priester beklagte, daß manche Katholiken die Kirche gleichsam als ihr „Gegenüber“ ansehen – und weniger sich selber als lebendies Glied dieser Kirche.
Fotos: Felizitas Küble
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Veröffentlicht: 22. März 2016 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: KIRCHE + RELIGION aktuell | Tags: Christus, Dt. Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, Kirche, Mainstream, politische Äußerungen, Reinhard Dörner, zeitgeist, zpv, Zusammenschluß papstreuer Vereinigungen |
Von Reinhard Dörner
Es vergeht kaum eine Woche, in der nicht ein deutscher katholischer Bischof, in der Regel Kardinal Reinhard Marx (siehe Foto), der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), seine (un-)gefragte Meinung zu vermeintlichen politischen Entwicklungen oder Ereignissen zum Besten gibt.
Dies war unter Marx‘ Vorgängern schon so und hatte nach dem Kalkül der Medien wohl den Zweck, das katholische (Wahl-)Volk auf den Kurs (zurück-) zu bringen, auf den die öffentlichen Medien es glaubten eingespurt und festgezurrt zu haben. Denn eine Kursabweichung der Wählermassen würde dem medial-politischen Establishment ungelegen kommen. 
Katholiken sind es leider eher gewohnt, dass der Vorsitzende seine Meinung verlautbart, ohne sie auf ihren Sinngehalt zu prüfen: Man lässt jemanden für sich denken, von dem man annimmt, dass er den erforderlichen Durchblick hat. Dem nimmt man dann auch seine Zustimmung zur Politik einer Kanzlerin ab, gegen die sich schon eine breite Strömung entwickelt, weil die Sorgen der Bürger gegenüber einer Kultur, die ihnen fremd ist, nicht unberechtigt sind.
Nun ist es katholischen Geistlichen aber spätestens seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges verboten, politische Ämter zu bekleiden. Im kirchlichen Gesetzbuch von 1983 heißt es in Can 285 §3: „Öffentliche Ämter anzunehmen, die eine Teilhabe an der Ausübung weltlicher Gewalt mit sich bringen, ist den Klerikern verboten.“
Natürlich ist eine öffentliche Meinungsäußerung keine Ausübung eines öffentlichen Amtes, aber Beeinflussung der Öffentlichkeit.
Mit ein wenig Fingerspitzengefühl sollte man sich auch öffentlicher Äußerungen enthalten, die einer Zustimmung oder Ablehnung bestimmter Politik gleichkommen. Dies ist den dafür gewählten Volksvertretern vorbehalten, besonders auf dem Boden eines Landes, das z.Zt. eine Massenimmigration erfährt.
Von katholischen Würdenträgern sollte man solches Feingespür erwarten dürfen. Sie sollten politisches Reden, Denken und Handeln jenen überlassen, denen dies in besonderer Weise vom Wähler übertragen wurde: „Gebt dem Kaiser, was dem Kaiser gehört, und Gott, was Gott gehört.“
Wenn schon öffentliche Statements als erforderlich angesehen werden, dann sollten sie keiner Stimmungsmache folgen, sondern immer der Lehre und dem Beispiel Jesu.
Christus hatte keine Angst, gegen falsche Herrschaft aufzutreten. Er hat den Herodes öffentlich einen „Fuchs“ genannt hat – gegen eigenes opportunistisches politisches Kalkül, sondern er vertrat auch gegen diesen Gewaltherrscher seinen Auftrag, die „Dämonen“ auszutreiben und sein Werk zu vollenden. Auch unsere Leitkleriker sollten primär dieses Werk ihres HERRN vollbringen, schließlich ist ihnen genau das mit der Weihe als Aufgabe übertragen worden.
Unser Autor Reinhard Dörner ist Dipl.-Theologe, Germanist und Oberstudienrat i.R.; er ist zudem Vorsitzender des ZpV (Zusammenschluß papsttreuer Vereinigungen e.V.), Estermannstr. 71, D-53117 Bonn, http://www.papsttreue-vereinigungen.de
Foto: Laura Mohr
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Veröffentlicht: 11. April 2015 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: Kardinal Gerhard MÜLLER | Tags: Alois Glück, Bischofskonferenz, Dogma, Dt. Bischofskonferenz, Ehe, Glaubenskongregation, Glaubenspräfekt, Kardinal Gerhard L. Müller, Lehramt, Offenbarung, Präsidenten des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Prof. Stubenrauch |
Von Felizitas Küble
Unter dem Titel „Kritik am obersten Glaubenshüter“ veröffentlicht „Katholisch.de“ – das amtliche Internetportal der Dt. Bischofskonferenz – am 10.4.2015 einen ausführlichen Artikel über Gegenstimmen, die sich zu Kardinal Gerhard Müllers jüngsten Äußerungen zu Wort gemeldet haben.
Im Impressum heißt es ausdrücklich, die Redaktion arbeite „im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz.“
Wie hier im „C
hristlichen Forum“ kürzlich berichtet, hat der Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation (siehe Foto) sich dagegen ausgesprochen, die sog. „Lebenswirklichkeit“ der Menschen als eine Quelle der Offenbarung (Selbstmitteilung Gottes) anzusehen.
Laut kirchlicher Lehrauffassung besteht die göttliche Offenbarung aus dem Zeugnis der Heiligen Schrift und der apostolischen Überlieferung (Tradition). Bloß menschliche Ansichten und Erfahrungen sind demgegenüber kein Maßstab für die dogmatische Verkündigung.
Deshalb ist die „Lebenswirklichkeit“ von Menschen kein theologischer, sondern ein „soziologischer“ Begriff, wie der Glaubenspräfekt logisch feststellt. Daher werde, so Kardinal Müller, „der Boden katholischer Theologie verlassen“, wo „rein menschliche Überlegungen oder die Macht des Faktischen gleichwertig neben Schrift und Tradition gestellt werden“.
Das Online-Portal der dt. Bischofskonferenz läßt ausführlich kritische Stimmen gegen diese Äußerungen des Glaubenspräfekten zu Wort kommen, darunter den CSU-Politiker und Präsidenten des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück. Dieser befürchte eine zunehmende Polarisierung zwischen dem Lehramt und dem „Glaubenssinn der Gläubigen“.
Abgesehen davon, daß Glück ohne weiteres davon ausgeht, daß die von ihm vertretene Position mit dem „Glaubenssinn der Gläubigen“ identisch sei (was erst zu beweisen wäre!), gab es zwischen dem Lehramt und Teilen des Kirchenvolkes immer schon Unterschiede und Reibereien.
Würde nämlich stets die vollste Harmonie herrschen, wäre das kirchliche Lehramt gar nicht nötig. Es existiert gerade deshalb, um die Gläubigen vor irrtümlichen Anwandlungen und Abrutschen in den jeweiligen Zeitgeist zu bewahren.
Sodann zitiert „Katholisch.de“ den Münchner Dogmatik-Professor Bertram Stubenrauch, der daran erinnere, daß „Offenbarung“ eine dialogische Wirklichkeit sei: „Das Wort Gottes findet Antwort im Nachdenken der Glaubenden, was immer aus einer bestimmten Lebenssituation heraus geschieht.“ 
Es ist zwar richtig, daß die Selbstmitteilung Gottes nicht ins Leere zielt, sondern selbstverständlich eine positive Antwort von Seiten der Getauften finden sollte, allerdings hängt die göttliche Offenbarung inhaltlich davon nicht ab. Gott benötigt für seine Botschaft keine menschliche Nachhilfe durch das „Nachdenken der Glaubenden“.
Der Theologie verweist zudem darauf, daß „Dogmen nicht als ausgefeilte Glaubenssätze vom Himmel gefallen“ seien. Das hat aber auch niemand behauptet. Prof. Stubenrauch bezeichnet Dogmen als „Produkt kirchlicher Diskussionen, in denen sich immer auch Lebens- und Denkweisen der jeweiligen Zeit spiegelten.“
Die verbindlichen Glaubensaussagen der Kirche sind in ihren Formulierungen mitunter vom jeweiligen Stil der Zeit geprägt, nicht jedoch im Inhalt. Dieser ergibt sich vielmehr explizit oder implizit (ausdrücklich oder einschlußweise) aus dem biblischen und apostolischen Zeugnis, also aus der göttlichen Offenbarung. 
Prof. Stubenrauch erwähnt außerdem zur innerkirchlichen Debatte um die Unauflöslichkeit der Ehe, es müsse „erlaubt sein, zu fragen, wie viel an Lehre notwendig ist, um etwa die Ehe als Ideal zu schützen.“
Dabei übersieht der Theologe aber, daß es hierbei nicht etwa nur um ein „Ideal“ geht, sondern um ein heiliges Sakrament und um ein göttliches Gebot (6. Gebot). Die Gebote Gottes und die Heilsordnung des Ewigen dürfen keineswegs zu einem wolkigen Ideal verflüchtigt werden.
Vielmehr verpflichten diese zeitlosen Maßstäbe den Menschen und vor allem die kirchlichen Amtsträger, denn die Kirche ist keine Herrin, sondern eine Dienerin des Glaubens. Die Kirche würde eine anmaßende Willkürherrschaft ausüben, wenn sie sich der Offenbarung Gottes nicht mehr unterordnen, sondern nach eigenem Gusto lehren und handeln würde, wie dies im liberalen Protestantismus längst der Fall ist.
1. Foto: Bistum Regensburg
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Veröffentlicht: 27. März 2014 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: Causa LIMBURG (Bischof TvE) | Tags: Bischof Tebartz van Elst, Bischofskongregation, Dt. Bischofskonferenz, Franz Kaspar, limburg, Prüfbericht, Widerspruch |
Erklärung des Bischofs Franz-Peter Tebartz–van Elst zum Bericht der Prüfungskommission der Deutschen Bischofskonferenz im vollen Wortlaut:
1. Komplex:
Zur unterstellten Diskrepanz zwischen dem Wissenstand des Bischofs und den Angaben
gegenüber S.Em. Kardinal Lajolo (ng. S. 46; S. 51 Ziff. 25 und 29; S.103) wird erklärt:
Bereits im Oktober 2013 habe ich auf die mir vorgelegten Fragen unter Nr. l|.6. wahrheitsgemäß mitgeteilt, dass mir beim Gespräch mit S.Em. Kardinal Lajolo, am 10. September 2013 die differenzierte Gesamtsummenrechnung noch nicht vorlag. 
In den vorausgehenden Sitzungen des Vermögensverwaltungsrates des Bischöflichen Stuhls war immer wieder von der Notwenigkeit und dem Bemühen die Rede, mögliche Abschreibungen mit zu berücksichtigen, die hinsichtlich der gesamten Baukostensumme dann zu Verringerungen geführt hätten.
In der vom Bericht angesprochenen Sitzung des Vermögensverwaltungsrates vom 28. August 2013, nach der ich über die Erweiterung des Kreditumfanges hätte informiert sein müssen, war ich entgegen der Angabe des Berichtes gar nicht anwesend, weil ich an diesem Tag zu einer Begegnung mit dem Präfekten der Bischofskongregation, S.Em. Marc Kardinal Ouellet, in Rom weilte.
Auch die Behauptung des Berichtes, nach der die Unterzeichnung des Protokolls der Sitzung des VermögensverwaItungsrates vom 28. August 2013 durch mich am 11. September 2013 erfolgt sei, kann nicht als Beleg für meine Kenntnis der differenzierten Gesamtbaukostensumme angeführt werden. Das Gespräch mit S.Em. Kardinal Lajolo fand am Tag zuvor statt und erst am Tag darauf wurde mir das Protokoll der Sitzung vom 28. August 2013 von Generalvikar Dr. Kaspar zugestellt, so dass erst zu diesem Zeitpunkt eine Beschäftigung meinerseits im Detail möglich war.
Die Romgenehmigung erweist sich als nicht erforderlich. vorsorglich wurde jedoch der Vertreter des Heiligen Stuhls in Deutschland, Erzbischof Dr. Jean-Claude Périsset, seit Baubeginn im Jahr 2010/2011 mehrfach durch Generalvikar Dr. Kaspar informiert (vgl. das in der Anlage beigefügte Schreiben von Rechtsanwalt Professor Ignor vorn 5. November 2013; und meine Beantwortung der Einzelfragen, die mir im Oktober 2013 von der Bischofskongregation vorgelegt wurden, vgl. hier: Nr. |.5.;6.).
2. Komplex:
Soweit kirchenrechtliche Bedenken geäußert werden, beziehen sich diese auf Einhaltung der Schriftform (vgl. Prüfungsbericht S. 15 und S. 37) und die Respektierung der Beispruchsrechte. Beide Gegenstände formaler Natur lagen in der Verantwortung des Generalvìkars. Als Nicht-Fachmann auf dem Gebiet der kirchlichen Verwaltung uncl durch meine Qualifikation als Wissenschaftler in der Pastoraltheologie musste ich Generalvikar Dr. Kaspar die Verantwortung hierfür überlassen, der„als einziger (neben dem Geschäftsführer des Bischöflichen Stuhls) nachweislich über einen umfassenden Einblick in die Vermögensstruktur des Bischöflichen Stuhls verfügte” (vgl, Prüfungsbericht S. 50 Ziff. 21).
lm Übrigen stellt der beschrittene Weg eine Fortsetzung der vorausgehenden Übung des Domkapitels auf diesem Gebiet dar.
3. Komplex:
Zur behaupteten Letztverantwortung des Bischofs im Berichtverstehe ich diese seit jeher so, dass sie sich in der Nachfolge der Apostel an den Herrn der Kirche richtet (Zeuge der Wahrheit), nicht jedoch als Ausdruck einer verwaltungsmäßigen All- und Detailzuständigkeit. Ein entgegengesetztes Verständnis Würde an den bischöflichen Dienst Kriterien anlegen, die ihn in erster Linie als Verwaltungsfachmann, Bausachverständiger und Buchhalter sehen, statt auf seine lehramtliche, pastorale, geistliche und caritative Sendung abzustellen.
4. Komplex:
Zur Verantwortung des Generalvikars (vgl. S. 35, S. 39 und S. 101):
Mit Beginn meines bischöflichen Dienstes in der Diözese Limburg im Januar 2008 habe ich eine in vielfacher Hinsicht ungeordnete, Wenig sachorientierte und primär personenbezogene Verwaltungssituation eingetroffen. Diese hat mich veranlasst nicht zuletzt auf den ausdrücklichen Rat meines Vorgängers im Bischofsamt, Bischof em. Dr. Franz Kamphaus, hin im September 2009 Generalvikar Dr. Franz Kaspar aufgrund seiner Verwaltungserfahrung und seines Standings in der gesellschaftlichen Öffentlichkeit in das Amt des Generalvikars zu berufen.
Er drängte im Interesse einer größeren Verwaltungseffizienz darauf, dass ihm die Bauabteilung und Kunstpflege im Bischöflichen Ordinariat direkt zugeordnet und aus der Einbindung in das Finanzdezernat gelöst Werde.
Ferner beanspruchte er die Rolle des Bischöflichen Ökonoms in der Diözese, entgegen der früheren Praxis der Beauftragung des Finazdezernenten mit dieser Verantwortung. Auch das Anlagegeschäft hat er in seine Zuständigkeit genommen. Bezogen auf den Bau des Bischofshauses hat er den Wechsel vom zweiten Entwurf (Architekt Hamm) zu der Konzeption von Professor Schattner wesentlich betrieben.
Hinsichtlich der Kunstausstattung im Bischofshaus hat er die Initiative zu den Künstlern Professor Johannes Schreiter (Glasfenster), Karl-Matthäus Winter (Ausstattung der Kapelle) und Professor Thomas Duttenhofer (Portal), mit denen er allesamt persönlich bekannt war, betrieben.
Zu den vorhandenen historischen Möbeln aus dem Depot hat er aus eigener Initiative und ohne meine Kenntnis Mobiliar erworben.
Zur Unterstellung der Anforderung der Verschwiegenheit wird darauf verwiesen, dass die entsprechenden Regelungen in den Dienstverträgen zwischen Bistum und Bischöflichen Stuhl identisch sind (vgl. die in der Anlage beigefügten beiden Dienstverträge). Auch in der Praxis ist mir keine abweichende Handhabung gegenwärtig.
Die besondere Problematik im Bistum Limburg, die schon vor meinem Kommen durch Indiskretionen gekennzeichnet war (vgl. Brief von Professor Christoph Mäckler vom 20. August 2008 zum Bauvorhaben des Domkapitels; vgl. auch Prüfungsbericht S. 100), legte es trotzdem nahe, immer wieder auf eine selbstverständliche Diskretionsverpflichtung zu verweisen. Denn auch die Vorgeschichte zum Bau des Hauses der Bischöfe zeigt bereits, wie sehr hier ein Weg in die Intransparenz beschritten wurde, aus dem man später schwerlich herauskam.
Die Entscheidung die KPMG mit der Abwicklung zu beauftragen (vgl. S. 69 und S. 88), erschien mir als eine zukunftsweisende Maßnahme (Outsourcing) auch um dem Vorwurf einer bloß internen Selbstkontrolle zu begegnen.
Zudem reichte auch die Verwaltungskapazität des Bischöflichen Ordinariates nicht aus, um diese Aufgabe zu erfüllen.
5. Komplex:
Zur Auflistung der kostentreibenden und kostenerhöhenden Sachverhalten (S. 79 – 82) wird bemerkt:
Es wird im Prüfungsbericht eine Darstellung der Gesamtkosten vorgelegt, die den methodischen Irrtum erregt, dass die dort genannten absoluten Beträge Mehrkosten darstellten, während sie sich als Gesamtkosten der einzelnen Positionen erweisen. Der dadurch erweckte Eindruck führt zu Größenordnungen, die irritieren müssen.
Zu jedem der im Bericht genannten Punkte könnte durch die zuständigen Mitarbeiter Stellung genommen werden. Was die Verantwortung als Bischof angeht, muss dabei die Einschränkung gesehen werden, dass ich als Bischof weder ein Finanz- noch ein Baufachmann bin. Soweit mir persönlich konkrete Informationen zu den im Bericht genannten Einzelpositionen möglich waren, habe ich diese in dem Gesprächen arn 4. und 5. März 2014 in der Bischofskongregation vorgetragen. Auf dem Hintergrund misslicher Erfahrungen mit anderen Bauprojekten im Bistum lag mir besonders daran, von Anfang an Qualität und Nachhaltigkeit im Gesamtprojekt zu beachten.
Zum Exkurs des St. Georgswerkes (S. 32f.):
Zutreffend stellt der Bericht fest, dass „das Urteil, das der safzungsmäßige Zweck des Werkes im Jahre 2011 nicht mehr erfüllt werden kann, dem Bischof zusteht. (vgl. 5.32). Die Verfasser des Berichts halten für klärungsbedürftig, ob die dem Bischöflichen Stuhl zufallenden Mittel für den vom Gründer bestimmten Zweck verwendet wurden. Sie sehen im Aufhebungsdekret des Bischofs eine Einschränkung der ursprünglichen Zweckbestimmung.
Hierzu ist aber- äußerlich abweichend vom Aufhebungsdekret vom 27. September 2011 -im Protokoll des Vermögensverwaltungsrates des Bischöflichen Stuhls vom 2. November 2011 belegt, dass auch nach der Auflösung des St. Georgswerkes das dem Bischöflichen Stuhl zufallende Vermögen auch Weiterhin für „kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke” genutzt werden soll und muss.
Daraus wird ersichtlich, dass sich an der Stiftungsintention des St. Georgswerkes nichts geändert hat, ungeachtet der Frage ob bei der Gründung des Werkes in der unmittelbaren Nachkriegszeit der Bau eines diözesanen Begegnungszentrums intendiert war. Die in diesem Zusammenhang offene Rechtsfrage, die nach Auffassung der Verfasser des Berichts der Klärung bedarf, belegt, dass kein intentionaler Verstoß gegen die Zweckbestimmung vorgeworfen werden kann (Vgl. Protokoll des VVR 2. November 2011).
Der Verantwortliche für die Entscheidung, Generalvikar und Bischöflicher Ökonom Dr. Franz Kaspar, war sich offensichtlich der Tatsache bewusst, dass die Stiftungsintention des Werkes weiterhin durch das Vermögen des Bischöflichen Stuhls gedeckt ist und gewährleistet wird. Von dieser Gewissheit bin ich ausgegangen.
Foto: Dr. Bernd F. Pelz
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Veröffentlicht: 21. Februar 2014 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: KIRCHE + RELIGION aktuell | Tags: Apostolische Nuntiatur, Augsburger Bischof, Berlin, Bischof Konrad Zdarsa, CDU, DBK, Dt. Bischofskonferenz, Hauptstadt, Umzug |
Die kirchenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Cornelia SEIBELD, erklärt zum Vorschlag des Augsburger Bischofs Konrad Zdarsa, den Sitz der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) von Bonn nach Berlin zu verlegen:
„Die Deutsche Bischofskonferenz ist willkommen in der Bundeshauptstadt Berlin. Einen Umzug von Bonn an die Spree würden wir sehr begrüßen.
Die Kirche muss öffentlich wahrnehmbar und präsent sein – wo, wenn nicht in unserer Stadt kann dieser Anspruch gelingen. In Berlin kommen die weltlichen und kirchlichen Entscheidungsträger zusammen. Hier sitzt die Apostolische Nuntiatur, die Vertretung des Vatikans in Deutschland, und auch die Evangelische Kirche in Deutschland hat in Berlins Mitte einen zentralen Sitz.
Ich stimme dem Augsburger Bischof zu, wenn er sagt, dass der Umzug von Bonn nach Berlin auch ein Zeichen dafür wäre, dass die Wiedervereinigung Deutschlands nun bei allen deutschen Bischöfen angekommen ist. Immerhin hat der Vatikan dieses schon sehr früh erkannt und es den deutschen Bischöfen vorgemacht.“
CDU-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin
Preußischer Landtag | 10111 Berlin
Telefon: (030) 2325-2120
Telefax: (030) 2325-2750
E-Mail: schatz@cdu-fraktion.berlin.de
Internet: http://www.cdu-fraktion.berlin.de
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Veröffentlicht: 4. November 2013 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: Causa LIMBURG (Bischof TvE) | Tags: Bischof Tebartz van Elst, Demut jetzt, Diözesanes Zentrum, Dt. Bischofskonferenz, Glosse, Hamburger Gericht, Jesus, limburg, Rückkehr |
„Gott steh uns bei, wenn der Bischof wieder auf der Matte steht“ – So oder so ähnlich denken sich viele in Limburg. Denn der Rektor der Anima, Franz Xaver Brandmayr, bei dem der Bischof Tebartz-van Elst die letzte Zeit untergekommen war, hat in einem Interview den schlimmsten Satz der letzten Monate gesagt: Der Bischof würde gerne nach Limburg zurückkehren.
Wie! Immer noch! Da gibt man sich so viele Mühe, um den Mann endlich loszuwerden, hat ihn wenigstens schonmal in Rom, und jetzt schleicht er sich klammheimlich nach Deutschand zurück und schlägt im Kloster Metten sein Basislager auf, um von dort aus die Expedition auf den Domberg vorzubereiten. Wo er sich wieder festsetzen könnte.
Geht denn das? Ja, das geht. Zumindest theoretisch. Stellen wir uns mal den Worst-case für die Gegner des Bischofs vor:
Die Kommission der Dt. Bischofskonferenz stellt fest, das alles korrekt gelaufen ist, der Bischof sich an alle Regeln gehalten und auch nicht einfach mit Geld um sich geworfen, sondern gut und solide gebaut hat. Daß außerdem der Bischöfliche Stuhl in Limburg genug Geld für so ein Projekt hatte und das Ganze auch vom Konzept her sinnvoll ist.
Dann stellt das Hamburger Gericht das Verfahren gegen eine Geldbuße ein und die anderen juristischen Vorwürfe gegen den Bischof erweisen sich als haltlos.
Danach stellt sich der Papst hin und sagt sowas wie: Ich vertraue Bischof Franz-Peter weiterhin und hoffe, er wird sein Amt in Limburg mit der Unterstützung aller Gläubigen und der Mitbrüder gut weiterführen können.
Und dann kommt der Bischof in den Dom, bittet um Verzeihung und vergibt gleichfalls mit ausgebreiteten Armen allen, die ihn in diesen Wochen und Monaten hart angegangen sind. Er reißt die Türen seines Hauses weit auf und lädt zum Dialog mit allen ein, die ihn mitführen wollen.
Was dann? – Dann kann man nur noch greinen, der Bischof habe aber kein Vertrauen mehr und man wolle ihn endlich weg haben, weil … weil … man mag ihn halt nicht. Dann schlägt man in der Bibel nach und zeigt triumphierend auf eine Bibelstelle und erklärt: Denn Jesus sagte, wir sollen sogar unsere Feinde lieben, außer die, die wir nicht mögen.
Quelle: http://demut-jetzt.blogspot.de/2013/11/gott-steh-uns-bei-wenn-der-bischof.html
Ergänzender Hintergrund-Artikel in FULDA-Info: http://www.fuldainfo.de/index.php?area=1&p=news&newsid=26842
Foto: Dr. Bernd F. Pelz
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