Familienverband kritisiert Landesfrauenrat: „Fühlen uns nicht vertreten, sondern verraten“
Veröffentlicht: 3. Dezember 2018 Abgelegt unter: EHE, FAMILIE und ELTERNRECHT | Tags: Baden-Württemberg, demographischer Faktor, Ehe für alle, Erwerbsarbeit, kinder, Krippen, Landesfrauenrat, Ungeborene, Verband Familienarbeit, verraten 3 KommentarePressemeldung des Verband Familienarbeit in Baden-Württemberg:
Der Verband Familienarbeit sieht seine frauenpolitischen Ziele im Landesfrauenrat nicht vertreten. Im LFR wird fast ausschließlich Politik für erwerbstätige Frauen und Minderheiten gemacht.
Die Dekonstruktion und Verstaatlichung der Familie, die Ehe für alle, die Frühsexualisierung der Kinder in den Schulen scheinen wichtiger zu sein als die Leistungen der Frauen, die ihre Kinder erziehen wollen und für eine Anerkennung dieser Rund-um-die-Uhr-Arbeit kämpfen.
Nicht einmal 150 € Betreuungsgeld wird ihnen gegönnt. Sie werden als nicht mehr zeitgemäß, als reaktionär und rückständig diskriminiert.
Der LFR stellt sich dabei in den Dienst einer politisch gewollten Gleichstellungsideologie, die dem vollwertigen Gleichberechtigungsanspruch von Müttern und Frauen, die sich aus eigener Überzeugung zumindest für einige Jahre vorrangig der Familie, sprich der Betreuung, Erziehung und Pflege von Angehörigen widmen wollen, diametral entgegensteht.
Im gesamtgesellschaftlichen Kontext gesehen lassen sich die Folgen dieser Fehlentwicklung kaum noch aufhalten.
Milliarden an Folgekosten durch soziale Missstände, relative Armut, Verrohung und Gewalt ziehen nach. Letztlich wird der demografische Faktor die Zukunft und den Wohlstand Deutschlands bedrohen.
Wen wundert die fortschreitende Armut von Kindern und Alleinerziehenden? Wen wundert, dass sich gut gebildete Frauen nicht mehr für Ehe, Mutterschaft und Familie interessieren, sondern nur noch nach dem eigenen Wohlergehen in Beruf, Politik und einem befreiten Privatleben mit guter Altersvorsorge streben?
Wen wundert, dass anteilsmäßig immer mehr Kinder in prekären Verhältnissen mangelnde Zuwendung erfahren, weil den Eltern kein zeitlicher Spielraum bleibt?
Frauen in die Vollerwerbsarbeit, Kinder in die Krippen, Alte in Pflegeheime, unerwünschte Ungeborene zum Abort. Ist das noch eine menschliche Gesellschaft?
Zukunft gestalten steht auf der politischen Agenda. Aber wie wollen wir Zukunft gestalten, ohne Familienarbeit ideell und finanziell anzuerkennen?
Der Verband Familienarbeit e.V. verlässt den Landesfrauenrat, denn er fühlt sich von diesem nicht vertreten, sondern verraten.
gez. Landesvorsitzende Baden-Württembergs, Ute Steinheber
Fällt nach der „Ehe für alle“ das Inzest-Tabu?
Veröffentlicht: 30. November 2018 Abgelegt unter: HOMO-Ehe, "Ehe für alle" (Kritik) | Tags: Anja Karliczek, Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU, CDU, Ehe für alle, Geschwisterehe, Inzest-Tabu, Lebenspartnerschaften, Staat, Vielehe 6 KommentareDas erste staatsfinanzierte Rundfunkprogramm vollzieht den Dammbruch in Richtung „Ehe für alle“. So veröffentlichte der Deutschlandfunk einen Beitrag, demzufolge die gesellschaftliche Veränderung in Richtung sexuelle Beliebigkeit nicht weit genug gehen kann.
Selbst das Inzest-Tabu interessiert in dem Beitrag mit dem Titel >>Warum öffnen wir die Ehe nicht tatsächlich für alle?<< nur noch wenig.
Schließlich muss das – unterstellte – Recht zu heiraten aus Gründen einer missverstandenen Gleichheit auf alle Bevölkerungsgruppen ausgeweitet werden. Dann ist es nur konsequent, dass nicht nur Gleichgeschlechtliche untereinander, sondern Männer wie Frauen mit mehr als nur einem Partner offiziell liiert sein dürfen und dass sogar Geschwister den Bund der Ehe schließen können, wenn sie dies wünschen.
Zur Erklärung schreibt Antje Schrupp, die dem Leser vom Deutschlandfunk als Politikwissenschaftlerin und Autorin vorgestellt wird:
„Es gibt aber auch Menschen, die aus allen möglichen anderen Gründen sexuelle Begegnungen und Elternschaft voneinander trennen möchten. Es ist deshalb nur logisch, dass wir in Zukunft über weitere sinnvolle Formen von verantwortlichen Lebenspartnerschaften nachdenken.
Der Staat hat nämlich Interesse daran, dass Menschen in stabilen Gemeinschaften füreinander Verantwortung übernehmen. Und es gibt keinen Grund, warum das nicht auch zwischen mehr als zwei Erwachsenen oder unter Geschwistern möglich sein sollte.“
Der Beitrag der lesbischen und feministisch bewegten Dame ist ein Paradebeispiel für die publizistische Lobbyarbeit jener Gruppen, die in Ausschüssen, Parlamenten und politischen Arbeitskreisen eine solche Macht erlangen konnten, dass sogar die CDU/ CSU zum Thema „Ehe für alle“ einknickte.
Doch scheint man sich bei den Christdemokraten inzwischen unwohl mit der Entscheidung zu fühlen.
Kürzlich wagte sich Bundesbildungsministerin Anja Karliczek mit ihren schweren Zweifeln an der gleichgeschlechtlichen Ehe hervor. In einem Interview verurteilte die verheiratete, dreifache Mutter die Freigabe der Ehe als überstürzte Entscheidung, von der man nicht wisse, welche gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen diese nach sich ziehen könnte.
Auch CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer sprach öffentlich ihre Befürchtung aus, dass die Ausweitung des Eheprivilegs auf gleichgeschlechtliche Paare Forderungen anderer Bevölkerungsgruppen nach sich ziehen könnte, die Ehe für jede individuelle Form des Zusammenlebens zu öffnen, also auch die Vielehe oder die Geschwisterehe.
Quelle und vollständiger Text hier: https://www.familien-schutz.de/2018/11/22/auch-inzest-soll-sich-ehe-nennen-duerfen-im-staatlichen-rundfunk-wird-die-vielehe-und-geschwisterehe-propagiert/
Bildungsministerin Karliczek (CDU) wünscht Langzeitstudie über Kinder in „Homo-Ehen“
Veröffentlicht: 30. November 2018 Abgelegt unter: HOMO-Ehe, "Ehe für alle" (Kritik) | Tags: Anja Karliczek, Auswirkungen, Bundesbildungsministerium, Ehe für alle, Homosexualität, kinder, Kindeswohl, Langzeitfolgen, Langzeitstudie, wissenschaftlich 3 KommentareBundesbildungsministerin Anja Karliczek wünscht eine wissenschaftliche Langzeitstudie über Auswirkungen für Kinder in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft. In der N-TV- Sendung „Klamroths Konter“ sagte die Politikerin, dass sie bei diesem Thema noch offene Fragen habe.
Wie wirkt es sich für Kinder aus, in einer gleichgeschlechtlichen Ehe aufzuwachsen? Diese Frage würde sie gerne wissenschaftlich aufarbeiten lassen. „Wir verschieben eine ganze Gesellschaft und reden gar nicht darüber“, bedauerte die Unionspolitikerin. Viele politische Entscheidungen seien übereilt getroffen worden.
In der Sendung sagte sie, dass Fragen immer aus Sicht der Erwachsenen beantwortet würden: „Schauen Sie doch mal aus Sicht der Kinder“. – Zudem hätten Frauen und Männer einen unterschiedlichen Einfluss auf die Kinder. Für die Entwicklung von Kindern sei ein emotionales Spannungsfeld zwischen Vater und Mutter wichtig.
Die Art, wie der Beschluss zur „Ehe für alle“ im Bundestag 2017 herbeigeführt wurde, sei nicht richtig gewesen. Das Land habe grundsätzliche Strukturen mit einem Federstrich geändert. Die CDU-Politikerin hatte 2017 gegen die „Ehe für alle“ gestimmt.
Quelle und vollständiger Text hier: https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/gesellschaft/2018/11/21/bildungsministerin-wuenscht-sich-studie-ueber-kinder-in-homo-ehen/
Homo-Ehe nicht mit Grundgesetz vereinbar
Veröffentlicht: 22. April 2018 Abgelegt unter: HOMO-Ehe, "Ehe für alle" (Kritik) | Tags: Bundesverfassungsgericht, Christ und Jurist, Ehe für alle, Ehe und Familie, Grundgesetz, Hans-Jürgen Papier, Homo-Ehe, Verfassungsrechtler 6 KommentareDie „Ehe für alle“ ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Diese Meinung vertrat der ehem. Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, auf der Jahrestagung der Vereinigung „Christ und Jurist“ in Berlin.
In seinem Vortrag sagte der Verfassungsrechtler, der Gesetzgeber habe „nicht die uneingeschränkte Befugnis, die Ehe beliebig oder nach den gerade in der Gesellschaft wirklich oder vermeintlich herrschenden Auffassungen auszugestalten“.
Er sei durch Artikel 6 des Grundgesetzes verpflichtet, die „wesentlichen Strukturprinzipien“ der Ehe zu erhalten. Dazu gehöre nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch die Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehepartner.
Quelle und Fortsetzung der IDEA-Meldung hier: https://www.idea.de/politik/detail/verfassungsrechtler-ehe-fuer-alle-ist-nicht-mit-dem-grundgesetz-vereinbar-105034.html
USA: Von der Homo-Ehe zur Poly-Ehe?
Veröffentlicht: 4. April 2018 Abgelegt unter: HOMO-Ehe, "Ehe für alle" (Kritik) | Tags: Ehe für alle, Frau, gleichgeschlechtliche Ehe, Grüne Jugend, Homo-Ehe, Inzest, islam, JA- Wort, klassische Ehe, Legalisierung, Mann, Poly-Ehe, Polygamie, USA 6 KommentareVon Felizitas Küble

Kesseltreiben gegen CDU-Ministerpräsidentin

„Ehe für alle“: Beklagenswert, daß die Bayerische Staatsregierung nicht klagt
Veröffentlicht: 22. März 2018 Abgelegt unter: HOMO-Ehe, "Ehe für alle" (Kritik) | Tags: Bayerische Staatsregierung, Bundesverfassungsgericht, CSU, Ehe für alle, Ehe-Begriff, Grundgesetz, Homo-Ehe, Juristen, Klage, Mann und Frau, Prof. Dr. Hubert Gindert, Schöpfungsordnung, Verfassungsrechtler 3 KommentareVon Prof. Dr. Hubert Gindert
„Mögen täten wir schon wollen, aber dürfen haben wir uns nicht getraut“ (Karl Valtentin)
Die Bayerische Staatsregierung hat wird doch nicht vor dem BVG gegen die vom Bundestag beschlossene „Ehe für alle klagen.“ – Was die Augsburger Allgemeine Zeitung (AZ) unter „Ehe für alle – es bleibt dabei“ (7.3.2018) als Gründe für die unterlassenen Klage berichtet, überzeugt nicht.
BILD: Prof. Gindert leitet den Dachverband „Forum Deutscher Katholiken“ und den Kongreß „Freude am Glauben“
„Die wesentliche Frage war die nach der Auslegung der Ehe“, erklärte der Augsburger Juraprofessor Ferdinand Wollenschläger, der neben der Göttinger Juristen Professor Dagmar Coester-Waltjen ein Gutachten für die Staatsregierung verfasste. Die Ehe sei im GG nicht genau definiert. Richtig. Art. 6, Abs. 1 GG lautet: “Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“
Nun gibt es Juristen – wie den ehem. Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, oder dem Rostocker Rechtsprofessor Jörg Benedict – die das anders sehen.
Ehe wurde auch deswegen nicht als Gemeinschaft von Mann und Frau in der Verfassung definiert, weil es für die Verfassungsväter so selbstverständlich war, dass sich eine Definition erübrigte. Denn das war bis dahin nicht nur für den jüdisch-christlichen Kulturkreis eine pure Selbstverständlichkeit, sondern auch für die heidnische Antike mit Athen und Rom als Zentren.
Die Verfassungsväter haben auch nicht das unterschiedliche Geschlecht von Mann und Frau näher begründet, sondern gingen von der allgemein anerkannten Tatsache aus. Sie sagen z.B. in Art.3, Abs.2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Im Zeitalter des Genderismus ist eine solche Aussage eher anstößig.
Prof. Wollenschläger weiter:
„Die zunehmende rechtliche und auch gesellschaftliche Anerkennung gleichgeschlechtliche Partnerschaften haben die Bedeutung des historischen und tradierten Eheverständnisses für die Verfassungsinterpretation relativiert“.
Das heißt offensichtlich, dass es keine sicheren Wahrheiten mehr gibt, weil sich Meinungen ändern können. Das kann dann aber auch für sog. Grundrechts- und Verfassungsprinzipien gelten, die nach bisheriger Auffassung durch keine Mehrheit verändert werden können.
Wenn der Bayerische Justizminister Bausback mit Blick auf das Ausland meint, „in vielen westeuropäischen Staaten sowie in Nord- und Südamerika sei die „Ehe für alle“ eingeführt worden, ohne dass dies auch nur in einem dieser Länder als verfassungswidrig bewertet worden sei. Darunter seien auch stark katholisch geprägte Länder wie Portugal oder Spanien“, so ist das keine Begründung.
Wenn bei einer Fehlentwicklung noch nicht geklagt wurde, sagt das nichts aus, ob ein solcher Schritt richtig oder falsch war. Und wenn das auch für katholische Länder zutrifft, so heißt das nicht, dass die Kirche die „Ehe für alle“ als natur- und schöpfungskonform und im Einklang mit ihrer Lehre sieht.
Die Feststellung der Gutachter, wonach die Einführung der „Ehe für alle“ zu keiner „weiteren Aufweichung des Ehebegriffes“ führe – „Durch die gleichgeschlechtliche Ehe wird der Begriff der Ehe nicht beliebig“, so Bausback, weil sie auch auf Dauer angelegt und eine Zweierbeziehung sei – ist ein semantischer Trick zur Beruhigung der Gemüter und auch schon überholt: In Kolumbien wurde inzwischen eine „Dreierbeziehung“ legalisiert.
Der angegebene Grund für den nicht beschrittenen Weg einer Klage am BVG, der vielleicht manchen überzeugt, ist jener, welcher in der Vorlage zur Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung erwähnt wird, nämlich , „dass das Gericht eine Klage zum Anlass nehmen könnte, eine Verpflichtung des Gesetzgebers zur Einführung der Ehe für alle festzuschreiben“. Dann sei dem Gesetzgebereine Korrektur der Öffnung der Ehe definitiv nicht mehr möglich.
Das ist jedenfalls ein passendes Feigenblatt, sich vor einer Klage herumzudrücken.
Lebensrecht, Ehe-Schutz: Unionsparteien verraten weitere konservative Positionen
Veröffentlicht: 9. März 2018 Abgelegt unter: Verbot der Abtreibungs-Werbung | Tags: Abtreibung, AfD, Alternative für Deutschland, §219a, Beatrix von Storch, Ehe für alle, Lebensrecht, Machtgier, Merkel, Opportunismus, sozialdemokratischer Zeitgeist, Unionsparteien, Werbeverbot 4 KommentareBeatrix von Storch
Die CDU/CSU gibt nicht nur Schlüsselressorts an die SPD ab, sondern sichert sich nach der „Ehe für alle“ nun mit einem weiteren Bruch mit ihren einstigen konservativen Werten die reine Macht. Sie will es zulassen, dass ihr Koalitionspartner zusammen mit Linkspartei und Grünen das Werbeverbot für Abtreibungen kippt. Und das auch noch gleich in der ersten Abstimmung nach der Kanzlerwahl.
Nicht mal solch urkonservative Bastionen wie der Schutz ungeborenen Lebens sind der Merkel-Union noch heilig. Die Kanzlerpartei existiert nur noch der Macht willen, hat sämtliche ihrer politischen Inhalte aufgeben und lässt sich treiben vom sozialdemokratischen Zeitgeist in Deutschland.
Ohne die AfD gäbe es gar keinen politischen Diskurs in Berlin, denn sobald die anderen Parteien ein Thema für sich finden und es „zu gefährlich“ wird für die Union, räumt diese dieses Thema einfach mit der Übernahme der politischen Position des Gegners ab oder lässt Mehrheiten gegen sich einfach zu, wie bei der Abstimmung über die „Ehe für alle“.
Mit der AfD gibt es aber nun auch eine starke Stimme in Berlin, der konservative Werte wie der Schutz ungeborenen Lebens eine Herzensangelegenheit sind und kein Spielball für Machtpolitik. Wir werden niemals für eine Legalisierung der Werbung für Abtreibungen stimmen und bei jeder passenden Gelegenheiten diesen Opportunismus der Merkel-Union zur Sprache bringen.
Homo-Ehe: CSU verzichtet auf Klage und paßt sich den Linksideologen an
Veröffentlicht: 8. März 2018 Abgelegt unter: HOMO-Ehe, "Ehe für alle" (Kritik) | Tags: CSU, Deutungshoheit, Ehe für alle, Ehebegriff, Gender, Homo-Ehe, juristisch, Klage, Kultur, Linksideologen, Mathias v. Gersdorff, Rotgrün, Verfassungsgericht 13 KommentareMathias von Gersdorff

Der Verzicht der CSU auf eine Klage gegen die sog. „Ehe für alle“ ist die letzte Episode einer längeren Liste von Kapitulationen gegenüber der linksgrünen Gesellschaftspolitik.
Kampflos übergibt die C-Partei aus Bayern die Deutungshoheit über Ehe und Familie den Grünen, die maßgeblich in den letzten Jahrzehnten die Anti-Ehe-Revolution im Geiste der 1968er gesteuert haben.
Aufgrund der Tatsache, dass die Ehe zwischen Mann und Frau (und die christliche Familie) in der christlichen Gesellschaftsethik einen zentralen Platz einnimmt, ist die de facto Akzeptanz des atheistischen und absurden Ehebegriffes der Grünen ein wahrhaft historischer Schritt der CSU in die Dekadenz.
Selbst Kardinal Reinhard Marx, der zum liberalsten Flügel der katholischen Kirche gehört, kritisierte die „Ehe für alle“ und forderte eine Klage beim Verfassungsgericht. „Die Ehe sollte auf die Beziehung zwischen Mann und Frau bezogen bleiben.“ Der Staat dürfe den Ehebegriff nicht umdefinieren, „denn er basiert ja auf der Tatsache, dass die Ehe als Verbindung von Mann und Frau und auf Weitergabe des Lebens ausgerichtet schon vor ihm da ist, sie ist gewissermaßen die Voraussetzung dafür, dass es den Staat überhaupt gibt“, so der Kardinal gegenüber der „Welt am Sonntag“ am 24. Dezember 2017.
Auch die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, die sich in gesellschaftspolitischen Themen längst nicht mehr eindeutig christlich oder konservativ positioniert, kommentierte am 7. März irritiert die Haltung der CSU: „Auch diese Lehre gehört zur Identität der CSU: Aus dick aufgeblasenen Backen kommt auch nur heiße Luft. . . . Unbestreitbar kann der Gesetzgeber die Ehe neu definieren. . . . Aber hier wäre eine Änderung des Grundgesetzes geboten – und ehrlich gewesen. Doch was schert das die Christliche Union noch?“
Die Entscheidung der CSU, nicht gegen die „Ehe für alle“ klagen zu wollen, hat mitnichten lediglich juristische Konsequenzen. Wie Anfangs erwähnt, ist das der Verzicht, für den wahren Begriff der Ehe kämpfen zu wollen. Der Begriff der Ehe wird de facto den linksgrünen Gesellschaftsideologen und Politikern überlassen.
Für diese ist ein kultureller Sieg viel wichtiger als ein juristischer. Für rotgrüne Spät-68er ist der juristische Kampf gegen die Ehe im Grunde ein getarnter Kulturkampf.
Dieser Umstand wird besonders deutlich in der Argumentation, mit der der Bundesjustizminister in der letzten Legislaturperiode, Heiko Maas (SPD), die Öffnung des Ehegesetzes für gleichgeschlechtliche Paare ohne eine vorherige Grundgesetzänderung verteidigte.
In einem Kommentar für die „Welt“ vom 7. Juli 2017 erklärte er: „Nirgendwo im Grundgesetz steht, dass nur Mann und Frau eine Ehe eingehen können. Es kommt allein auf das Begriffsverständnis von „Ehe“ an. Auch der Ehe-Begriff ist entwicklungsoffen. Weil er sich gewandelt hat und Ehe heute die dauerhafte Lebensgemeinschaft zweier Menschen beliebigen Geschlechts ist, brauchen wir keine Änderung des Grundgesetzes, damit gleichgeschlechtliche Paare in Zukunft heiraten können.“
Heiko Maas behauptet im Grunde, dass der Begriff „Ehe“ gar nicht eindeutig definiert ist und sich ständig verändert. Konsequenterweise müsste er fordern, dass der Bundestag ständig das Ehegesetz dem sich neu etablierenden Begriff von „Ehe“ anpassen müsste. Sollte nächstes Jahr beispielsweise das Volk der Auffassung sein, dass eine Ehe nur zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen werden kann, so müsste der Bundestag das Gesetz vom 30. Juni rückgängig machen.
Die Argumentation von Heiko Maas kennt man auch aus einem anderen Bereich: Gender. Hier ist selbst die menschliche Natur in ständiger Veränderung. Der Einzelne ist unentwegt dabei, seine sexuelle Orientierung zu verändern. Mal ist er Mann, mal ist er Frau, mal ist er eine Mischung von beidem in unterschiedlichen Proportionen.
Wer so denkt, braucht gar keine Verfassung. Für ihn ist die Kultur oder besser gesagt der Zeitgeist die absolute Richtschnur für politisches und gesellschaftliches Leben.
Daraus ergeben sich zwei weitere Fragen:
1. Wer definiert, was die herrschende Kultur ist?
Die Zeitungen? Das Fernsehen? Die Kulturbranche? Die Demoskopen? Der „Volkswille“? Die wissenschaftliche Dialektik wie im Kommunismus?
Sei es, wie es sei: Recht wird in dieser Welt von demjenigen definiert, der die Deutungshoheit über die Kultur besitzt. Kultureller Einfluss ersetzt geradezu das Recht. Wer gesellschaftlichen Einfluss besitzt, der definiert auch, was Recht ist. Er definiert also, was die Ehe ist, was Eigentum ist, was „Recht auf Leben“ ist etc.
2. Wie kann sich der einzelne Bürger gegenüber einem Kultur-Hegemon schützen?
Eigentlich gar nicht: Wird die Kultur (bzw. wer bestimmen kann, was die herrschende Kultur ist) zur Richtschnur für das Recht und für das politische Leben, verschwinden im Grunde die Grundrechte und die Rechtsgüter. Alles wird zur Manövriermasse des Kultur-Hegemons.
Ist das hier beschriebene übertrieben? Wer die Debatte um die sog. „Homo-Ehe“ begleitet hat, konnte sehen, mit welcher Aggressivität die Gegner behandelt wurden. Grünen-Chefin Katrin Göring-Eckardt verstieg sich sogar zu der Behauptung, wer gegen die „Ehe für alle“ sei, sei ein „A…loch“ – ähnliche Aussagen gab es zu Hauf. Dass man homophob sei, war noch das Mildeste.
Im Grunde ging es gar nicht um Argumente, sondern um die Ausgrenzung des Andersdenkenden – unter dem Vorwand der Bekämpfung von Diskriminierung! Man muss deshalb davon ausgehen, dass die politischen Auseinandersetzungen in Zukunft mit zunehmender Aggressivität geführt werden, denn es geht nicht mehr um die Suche nach der Wahrheit und darum, was rechtens ist, sondern um die brutale Durchsetzung der eigenen Sicht der Dinge. Egal, wie falsch diese sein kann.
Unser Autor Mathias von Gersdorff aus Frankfurt ist katholischer Publizist und leitet die Aktion „Kinder in Gefahr“; aktuelle Kommentare veröffentlicht er u.a. hier: http://mathias-von-gersdorff.blogspot.de/
Homosexualität widerspricht der Schöpfungsordnung
Veröffentlicht: 26. Februar 2018 Abgelegt unter: Kirchlicher SEGEN für Homo-Paare? | Tags: Bibel, Bischof Bode, Christus, Ehe, Ehe für alle, Familie, Homosexualität, Katechismus, Kirchlicher Segen, Prof. Dr. Manfred Spieker, Schöpfungsordnung, Sexualität, Weitergabe des Lebens 6 KommentareVon Prof. Dr. Manfred Spieker
Die „Ehe für alle“ ist seit 30. Juni 2017 politische Realität, gewiss, aber soll die katholische Kirche deshalb über die Segnung homosexueller Paare nachdenken, wie Bischof Franz Josef Bode und Kardinal Marx vorschlagen? Ja, sie soll darüber nachdenken, allerdings mit einem anderen Ergebnis als die beiden Bischöfe, unterstützt von manchen Moraltheologen, suggerieren.
Grundlage für die Frage einer Segnung homosexueller Paare ist die Lehre der katholischen Kirche zur Homosexualität. die im Hinblick auf die Bibel oft unzureichend und im Hinblick auf den Katechismus oft falsch dargestellt wird.
Die Lehre der Bibel über Homosexualität gründet im Buch Genesis: Gott schuf den Menschen als sein Abbild, als Mann und Frau. Er segnete sie und sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und vermehret euch.
Jesus stützt sich in einem Streitgespräch mit Pharisäern auf diese Stelle und ergänzt: Deshalb wird ein Mann Vater und Mutter verlassen und seinem Weibe anhangen, und die beiden werden ein Fleisch sein (Mt 19,4-6).
Das Buch Genesis schließt Homosexualität als Schöpfungsvariante aus. Die Lehre über Homosexualität ist keine Reaktion auf heidnische Kulte in der Antike, sondern die logische Folge des biblischen Menschenbildes. Auch für den Apostel Paulus richtet sich homosexuelles Verhalten gegen die Schöpfungsordnung und damit gegen den Schöpfer. Aus der Bibel lässt sich also sehr wohl ableiten, dass Homosexualität gegen den Willen Gottes und die Schöpfungsordnung gerichtet ist.
Der Katechismus der Katholischen Kirche hält in der seit 1997 geltenden Fassung fest, dass es Männer und Frauen „mit tiefsitzenden homosexuellen Tendenzen“ gibt, die „objektiv ungeordnet“ sind. Menschen mit diesen Neigungen sei „mit Achtung, Mitgefühl und Takt zu begegnen“ (Nr. 2358). Aber auch sie sind berufen, in ihrem Leben den Willen Gottes zu erfüllen und keusch zu leben.
Deshalb unterscheidet die katholische Kirche zwischen homosexuellen Neigungen und praktizierter Homosexualität, die im Unterschied zu den Neigungen als unsittlich verworfen wird.
Eine angeborene Neigungshomosexualität kennt weder die katholische Kirche noch die Biologie. Entweder ist Homosexualität eine Neigung, die beherrscht und verändert werden kann, oder sie ist angeboren und damit nicht veränderbar. Die Aussage im Katechismus von 1993, Homosexuelle hätten ihre Veranlagung „nicht selbst gewählt“, wurde in der Fassung von 1997 korrigiert.
Die Behauptung, sexuelle Orientierung sei angeboren, lässt sich wissenschaftlich nicht nachweisen, wie Lawrence S. Mayer und Paul McHugh 2016 in „Sexuality and Gender. Findings from the Biological, Psychological and Social Sciences“ nach der Durchsicht von über 500 Untersuchungen feststellten.
Homosexuelle Praxis abzulehnen widerspricht auch nicht christlichen Grundaussagen zur Bedeutung des Leibes. Im Gegenteil, die Würdigung des Leibes führt mit logischer Konsequenz zur Kritik der Homosexualität, die nur eine sehr fragmentierte Vorstellung von Leiblichkeit hat.
Die Differenz der Geschlechter, ihre Komplementarität und gegenseitige Übereignung sind auf das „Ein Fleisch-Werden“ im Geschlechtsakt und die Weitergabe des Lebens angelegt. Menschen in homosexuellen Verbindungen ist dies von Natur aus verwehrt.
Die Segnung homosexueller Verbindungen wäre deshalb eine Verdunkelung des katholischen Verständnisses von Sexualität und Ehe. Sie wäre die falsche Reaktion auf die Legalisierung der „Ehe für alle“.
Wir danken Professor Spieker für die freundliche Abdruckserlaubnis. Erstveröffentlichung dieses Beitrags hier: http://www.kath.net/news/62890