Das ändert sich im neuen Jahr 2018
Veröffentlicht: 27. Dezember 2017 Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: Änderungen, Beitragssatz, Bundeskabinett, Entlastung, EU-Ausländer, Familienkasse, Kindergeld, Kinderzuschlag, Neues Jahr, Reallöhne, Rentenversicherung, Steuerzahler 3 KommentareNeues Jahr – neue Regeln: Zum Jahreswechsel gibt es auch diesmal wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen. Hier ein kleiner Überblick:
Rentenversicherung: Beitragssatz sinkt
Zum 1. Januar sinkt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von 18,7 Prozent auf 18,6 Prozent. Das Bundeskabinett reagiert damit auf die gute Arbeitsmarktlage. Bis zum Jahr 2030 sei man gut aufgestellt. Die Nachhaltigkeitsrücklage der gesetzlichen Rentenversicherung wird auf 32,9 Milliarden Euro zum Jahresende 2017 geschätzt.
Die Senkung des Beitragssatzes entlastet die Arbeitnehmer um insgesamt 600 Millionen Euro im Jahr. Auch die Arbeitskosten der Wirtschaft sinken um rund 600 Millionen Euro.
Datenaustausch zwischen Ausländerbehörde und Familienkasse
EU-Bürgern, die nicht bereits in Deutschland arbeiten oder gearbeitet haben, stehen in den ersten fünf Jahren keine Sozialleistungen zu. Dennoch kam es in der Vergangenheit zu Missbrauchsfällen im Zusammenhang mit dem Kindergeld. Einige EU-Bürger hatten Kindergeld beantragt, obwohl sie nicht dazu berechtigt waren.
Mit dem Beginn des neuen Jahres startet daher ein intensiver Datenaustausch zwischen Familienkasse und Ausländerbehörde, um solche Fällen in Zukunft zu verhindern.
Entlastung für Steuerzahler
Kindergeld, Kinderzuschlag und Steuerfreibeträge werden angehoben. Davon profitieren vor allem Familien und Menschen mit geringem Einkommen. Das Kindergeld steigt pro Kind um zwei Euro. Der Kinderzuschlag wird um zehn Euro monatlich angehoben. Der Kinderfreibetrag liegt ab 2018 bei 4.788 Euro statt bislang 4.716 Euro.
Die Höhe des Grundfreibetrages und des Unterhaltshöchstbetrages liegt ab 2018 bei 9.000 Euro statt bislang 8.820 Euro. Durch diese Maßnahmen soll die kalte Progression eingedämmt werden, da auch im vergangenen Jahr die Reallöhne angestiegen sind.
Eine Gesamtübersicht aller gesetzlichen Neuregelungen ab dem 1. Januar 2018 finden Sie hier.
Quelle: http://www.csu.de/aktuell/meldungen/dezember-2017/was-sich-im-jahr-2018-aendert/
EU-Ausländer: Bundesregierung übernimmt CSU-Vorschläge zum Sozialmißbrauch
Veröffentlicht: 30. April 2016 Abgelegt unter: Causa ASYL (Flüchtlinge/Migranten) | Tags: Arbeitsplatz, Bayern, CSU, Einschränkungen, Einwanderung, EU-Ausländer, Harz IV, Nothilfe, Sozialgesetzbuch, Sozialleistungen, Sozialmißbrauch, Vorschläge Hinterlasse einen KommentarCSU: Erst werden wir kritisiert, dann abgekupfert

CSU kritisiert Urteil des Bundessozialgerichts für Sozialhilfe bei EU-Ausländern
Veröffentlicht: 17. Dezember 2015 Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: Bayern, Bundessozialgericht, CSU, Eigenleistung, EU-Ausländer, Hartz-IV, soziale Hängematte, Sozialhilfe Ein KommentarDie Bayerische Arbeitsministerin Emilia Müller hat das Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts zugunsten der Sozialhilfe für EU-Bürger scharf kritisiert. Müller forderte eine Verschärfung der Sozialgesetzgebung und eine dauerhafte Einschränkung der Sozialhilfe.
„Wir müssen damit rechnen, dass sich die neue Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in Rumänien und Bulgarien herumspricht und der Zuzug aus diesen Staaten in unsere Sozialsysteme wieder zunimmt. Ich habe daher die Bundesarbeitsministerin gebeten, dringend tätig zu werden“, sagte Müller. Sie fordert, in der Sozialgesetzgebung festzuschreiben, dass EU-Ausländer, die von Hartz IV ausgeschlossen sind, auch keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben sollen.
CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer kritisiert das Urteil des Bundessozialgerichtes ebenfalls scharf: „Dieses Urteil ist fatal und teuer, zumal es europäischer Rechtsprechung widerspricht! Deutschland ist doch kein Vollkasko-Staat. Eigenleistung muss etwas gelten – und nicht die soziale Hängematte.“
Das Bundessozialgericht hatte geurteilt, dass die Sozialbehörden EU-Ausländern nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland regelmäßig Hilfe zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe zahlen müssen, obwohl sie nach dem Sozialgesetzbuch II von Hartz IV ausgeschlossen sind. Besorgt sind vor allem die kommunalen Spitzenverbände, die nun jährliche Mehrkosten von 500 Millionen bis zu einer Milliarde Euro fürchten.
Quelle: http://www.csu.de/aktuell/meldungen/dezember-2015/sozialhilfe-fuer-eu-auslaender-einschraenken/