Veröffentlicht: 24. Januar 2021 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: EU / ESM / Europa-Politik | Tags: Überwachung, Bargeld, Beatrix von Storch, Christine Lagarde, digitaler Euro, EU-Kommission, Europäische Zentralbank, EZB, Freiheit |
Beatrix von Storch
EU-Kommission und Europäische Zentralbank treiben die Abschaffung von Bargeld und damit der Freiheit voran. Beide Institutionen haben angekündigt, gemeinsam an der technischen Umsetzung des digitalen Euro zu arbeiten.
„Wir brauchen einen digitalen Euro. Das erfordert die Digitalisierung der Wirtschaft und des Finanzwesens“, erklärte der Vizepräsident der EU-Kommission, Valdis Dombrovskis, kürzlich in Brüssel.
Auch wenn es jetzt bei der EU-Kommission noch heißt, der digitale Euro solle „das Bargeld allerdings nur ergänzen, nicht ersetzen“, ist absehbar, dass das nur der Einstieg in die Abschaffung des Bargeldes ist.
Damit kommt die EU-Vision des gläsernen Bürgers, der von EU überwacht und kontrolliert wird, einen großen Schritt voran. EZB-Präsidentin Christine Lagarde hatte zuvor betont: „Wir werden einen digitalen Euro haben.“ Ausgegeben und kontrolliert werde der E-Euro von der EZB.
www.beatrixvonstorch.de
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Veröffentlicht: 18. September 2020 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: Causa CORONA-Virus-KRISE, EU / ESM / Europa-Politik | Tags: AfD-Bundestagsfraktion, deutschland, Euroländer, Europäische Zentralbank, EZB-Zinspolitik, Finanzpolitik, Nullzinspolitik, Pensionskassen, Renten, Steuergelder, versicherungsbranche |
Der Chef der R+V-Versicherung, Norbert Rollinger, geht in einem Interview mit dem Handelsblatt davon aus, dass die Versicherungsbranche ab 2021 die Garantiezinsen senken werden muss. Ein Garantiezins von 0,9 Prozent auf den Sparanteil sei nicht zu halten. 
Der AfD-Bundestagsabgeordnete und Mitglied des Finanzausschusses, Kay Gottschalk, erklärt hierzu:
„Hier zeigt sich am Beispiel der Versicherungsbranche, was die verfehlte EZB-Politik mit ihrer Nullzinspolitik angerichtet hat. Der rasante Abwärtstrend wurde durch Corona nur beschleunigt, aber nicht ausgelöst.
Der ohnehin schon sehr geringe Garantiezins von 0,9 Prozent wird noch deutlich gesenkt werden müssen.
Dadurch werden Menschen bestraft, die für ihr Alter vorsorgen wollten, weil unser Rentensystem bereits keine ausreichenden Zahlungen mehr verspricht. Deutschland investiert seine Steuergelder vorzugswiese in die Rettung andere Euroländer.
Aber auch laufende Renten können in Gefahr geraten. Vergessen wir nicht, dass sich weiterhin zwei Drittel aller Pensionskassen in Schwierigkeiten befinden.
Hier muss sowohl auf europäischer als auch auf deutscher Ebene die Finanzpolitik zeitnah völlig umgedacht werden. Ansonsten sieht es nicht nur in der Versicherungsbranche künftig düster aus.“
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Veröffentlicht: 2. September 2020 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: EU / ESM / Europa-Politik | Tags: AfD-Bundestagsfraktion, anleiheprogramm, Bundestag, Europäische Zentralbank, EZB, Haushaltspolitik, Organklage, Peter Boehringer, Vertragsverletzungen |
Die AfD-Bundestagsfraktion hat beim Bundesverfassungsgericht Organklage gegen Bundesregierung und Bundestag wegen ihrer Untätigkeit bezüglich der Mandatswidrigkeit des „Pandemic Emergency Purchase Programme“ der Europäischen Zentralbank eingereicht. 
Grundlage ist der Verstoß dieses Anleihekaufprogramms gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung gemäß Artikel 123 AEUV.
Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, teilt dazu mit:
Das ‚PEPP‘-Programm hat gegenwärtig ein Volumen von 1350 Milliarden Euro, von denen Stand Ende Juli bereits 440 Milliarden verausgabt sind. Bei diesen Anleihekäufen überschreitet die EZB in offensichtlicher Weise die Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat, um die Einhaltung der europäischen Verträge – hier das Verbot der monetären Staatsfinanzierung – sicherzustellen.
Insbesondere hat sich die EZB bei PEPP weder die Einhaltung einer Obergrenze bezüglich der zu kaufenden Anleihen, noch ein Mindestrating der Anleihen, noch eine Einhaltung des eigentlich zwingend anzuwendenden Kapitalzeichnungsschlüssels auferlegt.
Die AfD-Fraktion wird in sogenannter Prozessstandschaft für den Deutschen Bundestag gemäß § 64 BVerfGG klagen. Wir sehen den Bundestag in seinen Rechten verletzt, weil die Bundesregierung – sowie auch der Bundestag selbst – es unterlassen haben, das PEPP-Programm schnell beziehungsweise rechtzeitig mit geeigneten Mitteln zu unterbinden.
Die Bundesregierung hätte aufgrund der offenkundigen Verletzung der europäischen Verträge unverzüglich Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV wegen der Beschlüsse der EZB vom 18. und 24. März 2020 und vom 4. Juni 2020 erheben müssen, und der Bundestag hätte die Bundesregierung dazu verpflichten müssen.
Das Hinnehmen von offenkundigen Vertragsverletzungen ist mit der Integrationsverantwortung und der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung von Bundestag und Bundesregierung unvereinbar.
Mit dieser Organklage bringt die AfD-Fraktion die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages gegen den Ultra-vires-Verstoß der EZB zur Geltung. Die AfD-Fraktion pocht somit auf den Rechtsschutz des Bundesverfassungsgerichts, um der Integrationsverantwortung, die alle Fraktionen des Bundestages tragen, gerecht zu werden.“
Prozessvertreter der AfD-Fraktion in diesem Verfahren ist der Staatsrechtler Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider.
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Veröffentlicht: 28. Juli 2020 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: EU / ESM / Europa-Politik | Tags: Bundesregierung, Bundesverfassungsgericht, Dr. Peter Gauweiler, Europäische Zentralbank, Europäischer Gerichtshof, EZB, EZB-Anleihekäufe, Peter Altmaier, Urteil |
Der Wirtschaftsanwalt und frühere CSU-Vize-Chef Dr. Peter Gauweiler hat dem Bundestag und der Bundesregierung mit Vollstreckung des von ihm erstrittenen EZB-Urteils gedroht. 
In einem Schreiben seines Anwalts Murswiek an Bundesfinanzminister Scholz (SPD), Bundeswirtschaftsminister Altmaier (CDU) und Bundestagspräsident Schäuble (CDU) fordert Gauweiler diese auf, in den kommenden Tagen mehrere Unterlagen sichten zu können, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Andernfalls werde er auf Vollstreckung des Urteils dringen.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von Anfang Mai dieses Jahres.
Anders als zuvor der Europäische Gerichtshof waren die Karlsruher Richter zu dem Schluß gekommen, die Beschlüsse über Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) seien kompetenzwidrig ergangen. Damit gab das Bundesverfassungsgericht Gauweiler teilweise recht und beauftragte Bundestag und Bundesregierung, die Nebenwirkungen des Anleihekaufprogramms binnen drei Monaten zu prüfen.
Andernfalls müsse Deutschland daraus aussteigen.
Quelle und Fortsetzung der Meldung hier: https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2020/ezb-urteil-gauweiler-setzt-regierung-und-bundestag-unter-druck/
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Veröffentlicht: 17. Juni 2020 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: EU / ESM / Europa-Politik | Tags: 1-Cent, 2-Cent-Münzen, bargeldlos, Bargeldverbot, Brüssel, Deutsche, EU-Kommission, Europäische Zentralbank, Freiheit, Händler, Unternehmer, Wirtschaft |
Die EU-Kommission erwägt, 1- und 2-Cent-Münzen abzuschaffen. Dabei haben bisherige Experimente gezeigt, dass die Kleinstmünzen äußerst sinnvoll sind.
Die Begründung aus Brüssel überzeugt nicht. Vielmehr handelt es sich wohl um die nächste Etappe hin zur Bargeldabschaffung. Es wäre nach dem Ende des 500-Euro-Scheins bereits die zweite Stufe hin zu einer bargeldlosen Wirtschaft:
Ende Januar offenbarte die Europäische Kommission in ihrem Arbeitsprogramm für das laufende Jahr Pläne für „einheitliche Rundungsregelungen im Bereich der Euro-Münzen“. Konkret wolle man prüfen, das Kupfergeld abzuschaffen. Die Begründung:
Einzelhändler und Verbraucher wären entlastet, wenn man sie um die Kleinstmünzen erleichtere – was Unsinn ist.
In Kleve hat es bereits vor vier Jahren einen ersten Vorstoß gegeben, 1-und 2-Cent-Münzen abzuschaffen. Händler sollten den Preis auf den nächstliegenden 5-Cent-Betrag auf oder abrunden. Nach vier Jahren wurde das Experiment als gescheitert erklärt:
Unternehmer klagten, weniger unabhängig bei der Preisgestaltung zu sein. Kunden befürchteten Preissteigerungen durch systematische Aufrundungen. Viele ansässige Geschäfte hatten
sich auch gar nicht erst beteiligt – aus gutem Grund:
Eine Befragung durch die Europäische Zentralbank zwischen 2015 und 2016 ergab, dass kein anderes Volk so viel Echtgeld bei sich trägt wie das deutsche. Es gibt jedoch noch andere triftige Gründe, warum das Bargeld unbedingt erhalten bleiben muss:
Wenn nach und nach immer kleinere Transaktionen nicht länger in bar abgewickelt werden müssen, wird der Bürger in Zeiten moderner Datenverarbeitung – und nach Abschaffung des Bankgeheimnisses – leichte Beute für alle, die von einer engen und letztlich lückenlosen Überwachung träumen.
Aber nicht nur das: Auch die Enteignung der Bürger durch sogenannte „Negativzinsen“ kann nur umgesetzt werden, wenn eines Tages kein Bargeld mehr zur Verfügung steht!
➡️ zum AfD-Antrag „Bargeld ist gedruckte Freiheit! 1-und 2-Cent-Münzen nicht abschaffen!“: https://bit.ly/3cUrDFu
Quelle: https://afd-fraktion.nrw/2020/04/30/bruessel-plant-naechsten-schritt-richtung-bargeldverbot-2/
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Veröffentlicht: 4. Juni 2020 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: Causa CORONA-Virus-KRISE, EU / ESM / Europa-Politik | Tags: Coronakrise, deutschland, Europäische Zentralbank, EZB, Finanzmärkte, Gelddrucken, Haushaltspolitik, Inflationsrate, Konsumentenpreise, Peter Boehringer, Staatsfinanzierung |
Die EZB (Europäische Zentralbank) hat heute angekündigt, das Ankaufvolumen von Anleihen im Rahmen des Pandemic Emergency Purchasing Programme (PEPP) um weitere 600 Milliarden aufzustocken.
Insgesamt erreicht das PEPP damit ein geplantes Volumen von 1,35 Billionen Euro. Die übrigen Anleihekaufprogramme laufen zudem fort.
Peter Boehringer, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, beurteilt diesen Vorgang wie folgt: 
„Die EZB plant, bis zum Jahresende fast 1,6 Billionen Euro in die Finanzmärkte zu pumpen. Angeblich will sie auf diese Weise die Inflationsrate in Richtung zwei Prozent drücken, doch dies ist offensichtlich nur die halbe Wahrheit.
Viel gewichtiger als die Entwicklung der Konsumentenpreise ist die Frage, wie lange sich Staaten wie Italien an den Finanzmärkten refinanzieren können. Denn sollten hierbei ernsthafte Zweifel aufkommen, wäre der Euro Geschichte.
Um dies zu verhindern, betreibt die EZB monetäre Staatsfinanzierung, wohl wissend, dass dies in den EU-Verträgen verboten ist.
Das Bauernopfer in diesem Spiel sind die Normalverdiener, an denen der Geldsegen einmal mehr vorbei geht. Die zunehmende Ungleichheit im Land ist nicht zuletzt die Schuld der EZB.“
Hinweis: Am 28. Mai 2020 hatte die AfD-Fraktion im Bundestag gefordert, die Anleihekäufe im Rahmen des PEPP sofort zu beenden (Drucksache 19/19516).
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Veröffentlicht: 5. Mai 2020 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: EU / ESM / Europa-Politik | Tags: AfD-Gründer, Andreas Voßkuhle, Bundesregierung, Bundesverfassungsgericht, CSU, Dr. Peter Gauweiler, Europäische Zentralbank, EZB, Liberal-konservative Reformer, LKR, Prof. Dr. Bernd Lucke, Staatsanleihenkäufe |
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Das Bundesverfassungsgericht hat Beschwerden gegen umstrittene
Staatsanleihenkäufe bzw. Aufkaufprogrammen der Europäischen Zentralbank recht gegeben.
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Die Beschlüsse seien kompetenzwidrig und teils verfassungswidrig, erklärten die Karlsruher Richter. Bundesregierung und Bundestag hätten die Kläger in ihren Rechten verletzt, zumal Bundesregierung und Bundestag die EZB-Beschlüsse nicht geprüft hätten.
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Dieses Urteil verkündete das Verfassungsgericht am heutigen Dienstag durch Gerichtspräsident Prof. Dr. Andreas Voßkuhle. Die Entscheidung erging mit sieben zu eins Stimmen.
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Beschwerdeführer sind u. a. der frühere CSU-Politiker und Eurokritiker Dr. Peter Gauweiler und der AfD-Gründer und Europa-Abgeordnete der LKR (Liberal-Konservativen Reformer), Prof. Dr. Bernd Lucke (siehe Foto). Eine weitere Klägergruppe wird von dem Berliner Finanzwissenschaftler Markus Kerber vertreten
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Veröffentlicht: 3. Februar 2020 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: EU / ESM / Europa-Politik | Tags: Bundesverdienstkreuz, EU-Währungspolitik, Euro-Schuldenkrise, Europäische Zentralbank, EZW, Kanzlerin, Mario Draghi, Merkel, nationale Souveränität, Niedrigzins-Politik, Peter Helmes, Würdigung |
Von Peter Helmes
Am 31. Januar 2020 erhielt Ex-EZB Chef Mario Draghi aus den Händen des Bundespräsidenten das Bundesverdienstkreuz – genauer: Das „Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland“.
Damit soll nach Angaben des Bundespräsidialamts Draghis Wirken für das internationale Finanzsystem und die gemeinsame europäische
Währung als Kernstück der Wirtschafts- und Währungsunion gewürdigt werden.
Das Großkreuz des Verdienstordens ist die zweithöchste Auszeichnung, die die Bundesrepublik verleiht. (Die höchste Stufe ist ausländischen Staatsoberhäuptern vorbehalten.)
Außenminister Heiko Maas (SPD) hatte den langjährigen Präsidenten der Europäischen Zentralbank dafür vorgeschlagen.
Nun darf man mit Fug und Recht fragen, was das Verdienst des Italieners Mario Draghi für unser Land sein soll.
Der bisherige EZB-Präsident stand (und steht) zuvörderst für die Niedrig- und Nullzinspolitik der EZB, die nicht nur zu Lasten der deutschen Sparer geht, sondern die Altersversorgung sehr vieler Bürger, besonders der Kleinverdiener, regelrecht vernichtet hat. 
Im Klartext: Die Verleihung des Verdienstordens ist also eine Belohnung für die Enteignung großer Teile des deutschen Volkes. Draghi für seine Politik auszuzeichnen, kommt einem Verrat an den Interessen des deutschen Volkes nahe.
Angesichts des Schadens, den Draghi alleine durch seine „Null-Zins-Politik“ vor allem in Deutschland angerichtet hat, ist diese Entscheidung unverständlich, ja: ein Skandal!
Dies jedoch scheint die Kanzlerin nicht zu kümmern. Im Gegenteil, Merkel lobte den Sparer- und Rentenvernichter Draghi, der acht Jahre lang EZB-Chef in Frankfurt war, über den grünen Klee: „Du hast den Euro durch unruhige See navigiert“ – das hatte Merkel (CDU) bei seiner Verabschiedung gesagt.
Draghi habe „den Währungsraum erfolgreich durch die Euro-Schuldenkrise geführt, die Unabhängigkeit der EZB bewahrt und die Währungsunion gestärkt…“
Diese Lobhudelei läßt jedes Mitgefühl für die Sorgen und Nöte unserer Bürger vermissen und zeigt, wie weit die herrschende Polit-Klasse die Bodenhaftung verloren und sich vom Volk entfernt hat.
Quelle und vollständiger Text hier: https://conservo.wordpress.com/2020/02/03/draghi-ehrung-ein-abgrund-von-vaterlandsverrat/
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Veröffentlicht: 25. Januar 2020 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: EU / ESM / Europa-Politik | Tags: AfD, Anleihekäufe, Bankguthaben, Beatrix von Storch, Bundesverdienstkreuz, Deutsche Sparer, Europäische Zentralbank, Expertengremium, EZB, Mario Draghi, Minuszinsen |
Beatrix von Storch
Man glaubt es nicht, aber der ehemalige Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB), Draghi, erhält das Bundesverdienstkreuz (Link hier).
Der Mann, der mit seiner Nullzinspolitik deutsche Sparer und Rentner enteignet. Dabei handelt es sich um die „höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht“.
Draghi war von 2011 bis vergangenen November EZB-Chef. Seine Amtszeit war geprägt von massiven Ankäufen von Staatsanleihen und der Einführung von Negativzinsen. Bei seiner Entscheidung im vergangenen Jahr, die Anleihekäufe nach einer Pause wieder aufzunehmen, setzte sich Draghi auch über den Rat des EZB-Expertengremiums hinweg.
Den Deutschen wird das Sparen durch die Politik der EZB besonders schwer gemacht. Durch Null- und Negativzinsen ist das Sparen so wenig lukrativ wie noch nie. Deutsche Sparer verlieren jedes Jahr wegen Draghi zig Milliarden. 648 Milliarden Euro haben Deutschlands Sparer schon durch die niedrigen Zinsen verloren, wie die DZ Bank für den Zeitraum von 2010 bis 2019 berechnet hat.
Dabei gehen die Experten allein für 2019 von einen Zinsverlust für die Sparer von 54 Milliarden aus. 
Dass Bürger auf Ihr Erspartes überhaupt Minuszinsen zahlen sollen, ist der Gipfel der Immoralität. Immer mehr Banken in Deutschland greifen ihren Geschäfts- und Privatkunden bereits in die Tasche. Noch niemals in der Geschichte dieses Landes sind die Sparer dafür belangt worden, ein Guthaben auf einer Bank zu haben.
Diese Politik und das Diktat der EZB stellen alle bisher geltenden Grundsätze auf den Kopf. Sie sorgen dafür, dass die hart arbeitende Bevölkerung immer weiter ausgepresst wird. In ihrer Gier betreiben sie Raub an den Bürgern, die sich für die Rente oder ihre Kinder ein Polster ansparen oder für noch schlechtere Zeiten vorsorgen wollen. Allein die AfD bekämpft diese antideutsche EZB-Politik von Merkels Gnaden.
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Veröffentlicht: 26. November 2019 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: Bankkunden, Bayern, CSU, Europäische Zentralbank, Josef Zellmeier, Landtag, Negativzinsen, Sparer, steuerlicher Ausgleich |
Die Negativzinsen der Europäischen Zentralbank werden von den ersten Banken in Bayern an ihre Kunden weitergegeben. Per Dringlichkeitsantrag setzt sich die CSU-Landtagsfraktion nun für einen Aktionsplan ein, der die Sparer schützen und die private Vorsorge wieder stärken soll. 
Darin wird der Bund aufgefordert, zu prüfen, inwieweit die Weitergabe von negativen Zinsen an Bankkunden eingeschränkt werden kann. Zudem fordert die CSU-Fraktion einen steuerlichen Ausgleich für Sparer, die von Negativzinsen betroffen sind.
„Wir halten es für falsch, dass das, was über Jahre mühsam erspart wurde, von Negativzinsen aufgefressen wird. Hier müssen wir gegensteuern und alles dran setzen, die Sparer in Deutschland von diesen Strafzinsen zu entlasten“, sagt Josef Zellmeier, der Vorsitzende des Finanzausschusses im Bayerischen Landtag.
„Tagesgeldkonten und Sparbücher werfen heute kaum noch etwas ab. Wenn ein Verbot der Weitergabe von Strafzinsen nicht möglich sein sollte, müssen wir die Sparer mit steuerlichen Maßnahmen entlasten.“
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