Kammergericht Berlin gibt Gabriele Kubys Klage in wesentlichen Punkten recht
Veröffentlicht: 26. Juli 2018 Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: Gabriele Kuby, Gender-Kritikerin, Juden, Kammergericht Berlin, katholisch, Künstlerische Freiheit, Publizistin, Regisseur Richter, SChaubühne, Schmähkritik, Untote, Urteil, Zombie 9 KommentareDie bekannte katholische Publizistin und Gender-Kritikerin Gabriele Kuby (siehe Foto) setzte sich am vergangenen Mittwoch nach insgesamt eineinhalb Jahren Rechtsstreit in einer Berufungsverhandlung vor dem Berliner Kammergericht in entscheidenden Punkten gegen die Berliner Schaubühne und Regisseur Falk Richter durch.
Der Senat erkannte in dem von Oktober 2015 bis Mai 2017 an dem Theater aufgeführten Stück „Fear“ besonders schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Schmähungen zu Lasten der Soziologin.
Kuby war dort neben anderen Intellektuellen als „Untote“ und „Zombie“ beschimpft worden, als „Wiedergänger aus der Vergangenheit“, behaftet mit einer Rhetorik und einem Vokabular „aus Zeiten des Nationalsozialismus“.
Zudem wurde ihr dort unterstellt, „gegen Juden zu hetzen“ und nach einem totalitären Staat sowie nach „Faschisten und Faschistinnen“ zu rufen. Hierfür waren ihr im Stück manipulierte und sinnentstellte Zitate in den Mund gelegt und mit ihrer eigenen Stimme dem Publikum präsentiert worden.
Kuby und die Kanzlei Steinhöfel mahnten daraufhin die Persönlichkeitsrechtsverletzungen ab. Nachdem die Schaubühne und Falk Richter die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert hatten, klagte Kuby vor dem Landgericht Berlin, unterlag in erster Instanz und ging dann in Berufung – mit Erfolg.
So wurde den Beklagten mit gestrigem Urteil u. a. verboten, folgende Äußerung wiederzugeben: „Ich bin Gabriele Kuby… und hetze gegen Juden.“ Der anwesende und mitverklagte Regisseur Richter musste sich vom Richter erläutern lassen, dass es sich dabei um eine vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte in besonderem Maße „schwerwiegende Schmähung“ handele, für die es „keine Grundlage“ gebe.
Auch weitere Verunglimpfungen, wonach Frau Kuby ein „vertrocknetes Stück Holz… eine verknitterte, ausgetrocknete, düstere Seele“ sei, wurden als schwerwiegende Schmähung verboten.
Ebenso die manipulierten Sätze, wonach Frau Kuby nach einem totalitären Staat oder nach „Faschistinnen und Faschisten“, rufe, dürfen, soweit das Urteil rechtskräftig wird, bei Vermeidung von Ordnungsgeld bis € 250.000 oder Ordnungshaft von Richter und der Schaubühne nicht wiederholt werden.
Der Senat hat die Revision nicht zugelassen, die Beklagten können Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.
„Demokratie lebt von freier Rede und künstlerischer Freiheit“, erklärt Kuby: „Bedauerlicherweise haben Regisseur Falk Richter und die Schaubühne diese Freiheit missbraucht, um politisch Andersdenkende zu diffamieren und gesellschaftlich zu zerstören. Dem hat ein deutsches Gericht nun einen Riegel vorgeschoben.“
Gabriele Kuby klagt gegen die Berliner Schaubühne, Falk Richter & Deutschlandfunk
Veröffentlicht: 12. September 2016 Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: Berlin, Berliner Schaubühne, Deutschlandfunk, Diffamierung, Falk Richter, FEAR, Gabriele Kuby, Joachim Steinhöfel, Klage, Medien, Persönlichkeitsrecht, Publizistin Hinterlasse einen KommentarRechtsanwalt Steinhöfel: schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Ob in den Medien, bei Facebook oder im Theater – was darf in Deutschland noch gesagt werden? Wo sind die Grenzen der Meinungs- und Kunstfreiheit?
Die bekannte Publizistin und Soziologin Gabriele Kuby, von vielen wegen ihrer kritischen Veröffentlichungen zu Gender Mainstreaming („Die globale sexuelle Revolution“) bekämpft, hat Klage gegen die Berliner Schaubühne, gegen den Regisseur und Autor des umstrittenen Stückes „Fear“, Falk Richter, sowie gegen den Deutschlandfunk (DLF) eingereicht.
Damit will sie sich gegen eine gegen sie gerichtete Rufmordkampagne wehren – und für Meinungsfreiheit in Deutschland kämpfen. Richter hatte für „Fear“ unter anderem Originalzitate Kubys manipuliert, der DFL diese in einem Beitrag eins zu eins übernommen.
Seit Oktober 2015 läuft an der Berliner Schaubühne das Stück „Fear“ von Falk Richter. „Wie Untote, Zombies, Wiedergänger aus der Vergangenheit, kehren längst überkommen geglaubte Kategorien, Denkmuster, eine Rhetorik und ein Vokabular aus Zeiten des Nationalsozialismus zurück“, heißt es dort beispielsweise.
Als „Untote“ (Zombie) wird im Stück – neben weiteren Personen – Kuby vorgeführt. Um dies bildlich zu illustrieren, werden den auf der Bühne an mannshohen Gestellen aufgehängten Portraitfotos die Augen „ausgestochen“, die Gesichter – auch Kubys – wirken verstümmelt.
Es wird dazu aufgerufen, Zombies zu vernichten: „Der Zombie stirbt nur, wenn man ihm direkt ins Gehirn schießt und sein Gehirn auslöscht. Das ist die einzige Möglichkeit.“
Kuby wird in „Fear“ zudem vorgeworfen, „Hasspredigten“ zu halten, auch werden ihr manipulierte und sinnentstellte Zitate in den Mund gelegt, mit denen sie einer Befürwortung des Faschismus und eines totalitären Staates „überführt“ werden soll.
In einer öffentlichen Rede zum Thema Gender Mainstreaming in Augsburg hatte Kuby sich im Jahr 2014 über „den Missbrauch der Sprache und den Missbrauch von Begriffen“ geäußert:
„Wir wissen jetzt alle, dass wir nicht mehr nur sagen dürfen: Bürger, sondern dass wir sagen müssen: Bürger und Bürgerinnen, Zuhörer und Zuhörerinnen, Blindenhunde und Blindenhündinnen. Wir dürfen allerdings nicht sagen: ‚Faschisten und Faschistinnen’ – das kommt irgendwie nicht so gut.“
Richter hat daraufhin Kubys Rede neu zusammengeschnitten und lässt sie mit ihrer Stimme sagen: „…was wir vor allem brauchen sind Faschisten und Faschistinnen“.
An anderer Stelle wird Kuby ein weiteres gefälschtes „Zitat“ in den Mund gelegt: „Es braucht einen totalitären Staat, der das in den Griff kriegt“. Es wird der Eindruck erweckt, Kuby plädiere für totalitäre staatliche Kontrolle, in Wirklichkeit warnt sie unablässig vor der Aushöhlung der demokratischen Grundrechte.
Der DLF hatte die gefälschten Bühnen-Zitate mit dem Satz „Falk Richter setzt die stärkste Waffe gegen jene ein, die Ängste schüren und Hass predigen. Er zitiert sie.“ übernommen und dafür im Februar bereits eine Unterlassungserklärung abgeben müssen.
Nun legen Kuby und Rechtsanwalt Steinhöfel nach. Sie haben beim Landgericht Hamburg Klage gegen den DLF auf Geldentschädigung wegen schwerer Verletzung des Persönlichkeitsrechts eingereicht.
Außerdem klagt Kuby gegen die Schaubühne und Falk Richter beim Landgericht Berlin. Hier lauten die Ziele: Unterlassung der Verwendung des Fotos mit „ausgestochenen“ Augen, Unterlassung verschiedener Aussagen (dazu zählen die gefälschten „Zitate“, ferner die Sätze „Ich bin Gabriele Kuby und halte eine Hasspredigt“ bzw. „ich hetze gegen Juden“) und ebenfalls Schadensersatz für die Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts.
„Diese Verfahren beginnen jetzt vor den Landgerichten in Hamburg und Berlin, werden vermutlich aber erst vor dem Bundesgerichtshof oder dem Verfassungsgericht entschieden“, so Steinhöfel. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass man dort zu dem Ergebnis kommt, dass die optische Verstümmelung von politischen Gegnern und das Operieren mit betrügerisch zusammengeschnittenen Zitaten zur Kunstfreiheit gehören.“
„Falk Richter demonstriert mit seinem Machwerk ‚Fear’ genau den totalitären Geist, vor dem ich stets warne“, sagt Kuby. Sie wolle mit dem gerichtlichen Vorgehen ein Zeichen setzen.
„Dabei steht für mich die Meinungsfreiheit im Mittelpunkt. Die Demokratie lebt vom freien öffentlichen Diskurs. Dieser darf nicht der politischen Korrektheit zum Opfer fallen. Es kann nicht angehen, für gut begründete Positionen, welche dem Mainstream zuwider laufen, auf einer staatlich subventionierten Bühne dem Rufmord ausgesetzt zu werden.“
Gabriele Kuby bedauert, dass Falk Richter die Einladung von „Christ & Welt“ zu einer öffentlichen Diskussion mit ihr abgelehnt hat.
Über Gabriele Kuby:
Gabriele Kuby hat in Berlin und Konstanz Soziologie studiert und mit dem Magisterexamen abgeschlossen. Nach langer Suche auf den Wegen des Zeitgeists ist sie 1997 in die katholische Kirche eingetreten. Als Publizistin und internationale Vortragsrednerin (USA, Asien, Australien/Neuseeland) zeigt Kuby die Sackgassen der modernen Gesellschaft auf und den Ausweg durch eine Neubesinnung auf christliche Werte. Der emeritierte Papst Benedikt XVI. nennt sie „eine tapfere Kämpferin gegen Ideologien, die letztlich auf eine Zerstörung des Menschen hinauslaufen.”
Seit ihrer Konversion zum katholischen Glauben 1997 veröffentlichte Kuby zwölf Bücher. „Die globale sexuelle Revolution – Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit“ wurde bisher in sieben Sprachen übersetzt. Mehr unter www.gabriele.kuby.de
Autorin Gabriele Kuby erfolgreich gegen Zitat-Fälschung des Deutschlandradios
Veröffentlicht: 11. Februar 2016 Abgelegt unter: GENDERISMUS, Bildungsplan, KRITIK | Tags: Deutschlandradio, Fälschung, Gabriele Kuby, Gender-Kritikerin, Manipulation, Rechtsanwalt Steinhöfel, Sender, Theaterstück Fear, Thomas Klug, Unterlassungserklärung, Zitate 5 KommentareGabriele Kuby, katholische Buchautorin und bekannte Kritikerin der Gender-Ideologie hat sich erfolgreich gegen Falschdarstellungen des Deutschlandradios gewehrt und eine Unterlassungserklärung vom Kölner Sender erwirkt. Dies teilte der Hamburger Rechtsanwalt und Medienexperte Nikolaus Steinhöfel mit, der Frau Kuby vertritt.
Das Deutschlandradio verbreitete am 18. Januar 2016 in einem Beitrag von Thomas Klug manipulierte Zitate der Schriftstellerin.
Der Sender läßt Falk Richter, Regisseur des ultralinken Theaterstückes FEAR zu Wort kommen. Richter präsentierte zusammengeschnittene „Zitate“ aus FEAR, als handle es sich hierbei um Original-Aussagen von Gabriele Kuby (siehe Foto).
Das Deutschlandradio übernahm diese gefälschten „Zitate“ mit dem Satz: „Falk Richter setzt die stärkste Waffe gegen jene ein, die Ängste schüren und Hass predigen. Er zitiert sie.“
Die gefälschen Kuby-Zitate lauten: „…was wir vor allem brauchen, sind Faschisten und Faschistinnen“ und „Es braucht einen totalitären Staat, der das in den Griff kriegt.“
Hier die tatsächliche Äußerung der Publizistin: „Wir müssen sagen „Bürger und Bürgerinnen“, „Zuhörer und Zuhörerinnen“, „Blindenhunde und Blindenhündinnen“. Wir dürfen allerdings nicht sagen „Faschisten und Faschistinnen.“
Gabriele Kuby stellt zum FEAR-Machwerk folgendes klar:
„Es ist beschämend, dass Deutschlandradio Falk Richter Gelegenheit gegeben hat, mit manipulierten Zitaten Rufmord zu betreiben. In seinem Stück FEAR werden fünf Frauen, darunter ich, als ‚Zombies’ mit ausgestochenen Augen dargestellt, welche mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs untergegangen seien, nun aber als Untote wieder ihr Unwesen treiben. Diese Zombies sollen vernichtet werden und zwar so: ‚Der Zombie stirbt nur, wenn man ihm direkt ins Gehirn schießt und sein Gehirn auslöscht. Das ist die einzige Möglichkeit.’ Hier zeigt sich der totalitäre Geist, vor dem ich warne.“
Weiterer Bericht dazu: https://jungefreiheit.de/kultur/gesellschaft/2016/verfaelschte-zitate-kuby-setzt-sich-gegen-deutschlandradio-durch/
Homosexueller Publizist Riehle kritisiert Intoleranz in den eigenen CSD-Reihen
Veröffentlicht: 8. Februar 2016 Abgelegt unter: GENDERISMUS, Bildungsplan, KRITIK | Tags: CSD, Dennis Riehle, Ehe, Familie, Gabriele Kuby, Gender-Mainstreaming, Homosexualität, Intoleranz, kinder, Konstanz-Kreuzlingen, Parade, Vortrag Ein KommentarVon Dennis Riehle
Mit Unverständnis reagiere ich als Mitglied des „CSD Konstanz-Kreuzlingen e.V.“ über den Protest des Vereins gegen den Auftritt der Referentin Gabriele Kuby am 12. Februar 2016 im Rahmen der „Ring 2000 Erwachsenenbildung“ der Kreuzlinger Pfarreien St. Stefan und St. Ulrich zum Thema „Gender Mainstreaming“.
In der „Kreuzlinger Zeitung“ (http://www.kreuzlinger-zeitung.ch/2016/01/14/zwei-umstrittene-referenten/) wurde gegen die Autorin gewettert, wobei eine Vielzahl von undifferenzierten Darstellungen einen Eindruck hinterlassen, der aus meinen persönlichen Erfahrungen mit der Rednerin ihre tatsächlichen Haltungen in keinerlei Falle wiedergibt.
Wer Homosexualität und Heterosexualität nicht als „gleich“ bezeichnen will, der ist noch lange nicht „homophob“! Mit dieser Keule wird die Meinungsfreiheit zunehmend einzuengen versucht, das ist für mich als Homosexuellem nicht akzeptabel.
Zweifelsohne trennen Frau Kuby (siehe Foto) und mich verschiedene Standpunkte: Ich würde auch die „ausgelebte“ Homosexualität nicht zwingend als Sünde bezeichnen, verstehe ich doch die ursprünglichen Textstellen der Bibel, die für die Rechtfertigung dieser Einstufung herbeigeführt werden, anders.
Dass in einer sexualisierten Gesellschaft aber besonders auch in der schwul-lesbischen „Szene“ eine ganz herausstechende Tendenz zu Oberflächlichkeit, vollkommener sexueller Ausuferung und einer Reduktion der Sexualität auf die reine Befriedigung von Trieben besteht, ist gleichsam aus meinen Erlebnissen in diesem Umfeld nicht zu bestreiten.
Schrille Parade erweist Homosexuellen einen Bärendienst
Gerade von einem Verein wie dem CSD e.V. würde ich mir daher auch mehr selbstkritisches Denken erwarten, denn nicht zuletzt muss die Frage erlaubt sein, ob eine schrille, anzügliche Parade noch etwas mit dem zu tun hat, was sie ursprünglich verkörperte: den politischen Einsatz gegen Diskriminierung. Heute sind es Veranstaltungen wie diese bunten Umzüge, die Vorurteile gegenüber Homosexuellen bestärken und dem Unverständnis über manch Schwule und Lesben einen vermeidlichen Bärendienst erweisen.
Das beständige Einfordern von neuen und mehr Rechten wirkt auf mich befremdlich. Ich lehne jede Form der Missachtung persönlicher Integrität ab, egal, wen jemand liebt. Ich bekenne mich zu den unabänderlichen Menschenrechten, die uns allen zuteilwerden müssen – ohne jegliche Beschränkung.
Unsere Grundrechte sehen allerdings legitimerweise eine Schutzbedürftigkeit besonderer Personengruppen, Institutionen und Eigenschaften vor. Dass jedwede heterosexuelle Verbindung der homosexuellen nicht in der Liebe, wohl aber in ihrer Bedeutung für die Fortpflanzung und damit den existenziellen Fortbestand des menschlichen Lebens „überlegen“ ist, erachte ich auch als Schwuler als eine Tatsache, die nach meiner Auffassung keines Widerspruchs bedürfte.
Daraus leitet sich für mich entsprechend dieser besondere Stand der heterosexuellen Ehe ab, den unsere Verfassung definiert; die Unterscheidung zu einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft halte ich schon deshalb für notwendig, weil diese sich nicht nur in sexueller Hinsicht, sondern aus der Evolution heraus, praktisch und ebenso ideell gesehen, als vollkommener gestaltete Ergänzung präsentiert.
Entsprechend ist damit Familie vornehmlich auch dort, wo diejenigen sind, die zu einem Kind die engste Beziehung haben – nämlich die leiblichen Eltern. Das besagt nicht, dass Homosexuelle nicht zur Erziehung „taugen“ würden. Doch eine Bevorzugung verschiedengeschlechtlicher Elternschaften (im besten Falle selbstverständlich die zum Kinde blutsverwandten) ist für mich nicht nur hinnehmbar, sondern vor allem auch nachvollziehbar.
Diese Selbstverständlichkeit braucht auch keine (ohnehin bislang nur über kurz aussagekräftige Zeiträume vorliegenden) Studien, die trotz erheblicher Zweifel an ihrer wissenschaftlichen Argumentation keinerlei Nachteile für Kinder sehen, die in homosexuellen Beziehungen aufwuchsen. Dass heterosexuelle Paare einen weitergehenden Beitrag für unser aller Wohl leisten können, ist eine natürliche Gegebenheit, die ich als Schwuler annehmen muss.
Würdigung der Ehe ist keine Entwürdigung der anderen
Ich sehe mich aber nicht dadurch diskriminiert, dass heterosexuelle Bindungen einer herausragenden Obhut unterworfen werden, wenn dies der Allgemeinheit dienlich scheint. Denn eine Würdigung des Einen bedeutet nicht unmittelbar die Entwürdigung des Anderen.
Meines Wissens hat Frau Kuby „Homosexualität“ nie als eine Ausprägung der sexuellen Orientierung verurteilt. Sie bemängelte den Geschlechtsverkehr zwischen Männern beziehungsweise Frauen untereinander, betonte aber gleichzeitig auch, dass sie aus ihrem Glauben und ihren Wertvorstellungen heraus jeden außerehelichen Beischlaf ablehnt. Der Respekt vor den Anschauungen andersdenkender Menschen gebietet mir auch, diese Sichtweise anzuerkennen, ohne sie damit gleichsam teilen zu müssen.
Der Aufschrei über einen Vortrag, über dessen Inhalte im Vorfeld lediglich bekannt ist, dass er sich mit der Frage der Rollenverständnisse in unserer modernen Gesellschaft befassen wird, wirkt auf mich unehrlich. Wer erörtert, ob die Annäherung der unterschiedlichen sozialen Geschlechter aneinander (und zu biologischen Identitäten darüber hinaus auch miteinander) in Richtung einer willkürlichen Gleichmacherei denn tatsächlich hilfreich sein kann, ist kein Hetzer, sondern lässt Vernunft in seiner Abwägung walten.
Ich persönlich muss nun überprüfen, ob ich dem CSD e.V. weiterhin als Mitglied angehören will. Denn einst hatte ich gehofft, dass er sich den wirklich notwendigen Forderungen nach Respekt vor jedem Individuum, nicht aber dem populistischen und vor allem unhinterfragten Rufen einer Lobbybewegung verschreibt, die im Austeilen von Vorwürfen groß ist, aber in der Eigenreflexion versagt. Hauptsache, man ist dagegen, egal, ob damit weit am Ziel vorbeigeschossen wird!
Die Tendenz, lieber zu demonstrieren, statt miteinander zu reden, beunruhigt mich – und auch im aktuellen Falle wäre es den schwul-lesbischen Kollegen gut angestanden, anstelle in eine sture Widerrede ohne Ahnung einzustimmen, den Dialog mit Frau Kuby über Streitpunkte und Positionen zu suchen. Das werde zumindest ich weiterhin tun.
Dennis Riehle, Martin-Schleyer-Str. 27 in 78465 Konstanz
Webpräsenz: http://www.Dennis-Riehle.de
Ehe und Familie: Warum wir Klarheit von Papst Franziskus brauchen
Veröffentlicht: 6. Januar 2016 Abgelegt unter: PAPST / VATIKAN aktuell | Tags: Abschlußdokument, Bischofssynode, Ehe und Familie, Gabriele Kuby, Interpretationen, Katholiken, Kirche, Klarheit, Lehramt, Papst Franziskus, Prof. Dr. Andreas Wollbold, Prof. Dr. Hubert Gindert 17 KommentareVon Prof. Dr. Hubert Gindert
Schon als das Abschlussdokument der Bischofssynode in Rom fertiggestellt war, haben verschiedene Medien, aber auch selbsternannte Gruppen „der Katholiken“ versucht, das Ergebnis vorwegzunehmen und in ihrem Sinne zu deuten. Sie wollten ihre Meinung und ihre Interpretationshoheit bestätigt sehen. Um jene geht es hier nicht.
Vielmehr geht es um jene Katholiken, deren Treue zur Lehre der Kirche bzgl. Ehe und Familie außer Zweifel steht, die sich aber in der Bewertung des Abschlusspapiers deutlich unterscheiden. Ich greife zwei Stimmen heraus, nämlich die des Münchner Pastoraltheologen Prof. Dr. Andreas Wollbold (siehe Foto) einerseits und die von Frau Gabriele Kuby andererseits.
Im Interview mit der Zeitschrift ACADEMIA (Nr. 6/2015, S. 75) sagt Dr. Wollbold:
„Am Ende stand ein Dokument, das eindrucksvoll unter Beweis stellte, was das Zweite Vatikanische Konzil deutlich unterstrichen hat: Die Kollegialität der Bischöfe… Sie haben niemandem nach dem Mund geredet… Das Wehen des Heiligen Geistes war greifbar…
Darum ist es ein Konsensdokument. Konsens bedeutet, dass die überwiegende Mehrzahl der Bischöfe nach kontroversen Debatten ein gemeinsames Zeugnis für die Wahrheit des Evangeliums abgibt. Anders als viele Kommentatoren dies wiedergegeben haben, ist daran nichts bewusst schwammig formuliert.
Gerade die umstrittensten Äußerungen zu den wiederverheirateten Geschiedenen sind sehr klar und geben exakt die Linie wieder, die Johannes Paul II. vorgegeben hat. In der Substanz hat sich nichts geändert…Es gibt kein Schisma, die Kirche ist nicht von ihrer Ordnung und Lehre abgewichen…
Langfristig wird die Kirche mit diesem Kurs ihre typische Weisheit und Gelassenheit im Umgang mit den menschlichen Irrungen wiederfinden: Im Grundsätzlichen klar, im Umgang mit den Betroffenen milde und beharrlich zugleich. Die Synodenväter haben die Realität von Familie sehr realistisch angeschaut. Eine Konsequenz ist die Ermutigung zu intensiver Ehevorbereitung und Formen des Ehekatechumenates“.
Und auf die Frage „Wie geht es weiter?“ antwortet Dr. Wollbold:
„Eine Sorge: bei den Aussagen zur Pastoral mit wiederverheirateten Geschiedenen finden sich einige Wendungen, die man als Gummiparagraphen verstehen könnte. Die Aufforderung zur Seelsorge im Forum-Internum und zur Suche nach dem persönlichen Weg könnte völlig missverstanden werden. Ein Paar könnte sagen: Wir sind mit Gott im Reinen, wir sehen da kein Problem. Der Priester könnte ihm bestätigen: Die Kirche ist zwar noch nicht so weit, aber ich habe Verständnis.
Ein fortschrittlicher Bischof könnte eine solche Praxis dulden oder sogar ermutigen. Das hieße, den Willen der Synode ins Gegenteil verkehren. Sie hat klargestellt, dass die Grundsätze zur Wiederheirat und zur Zulassung zur Kommunion die Grundlage für alle Seelsorge bilden. Wer sich davon dispensiert, dispensiert sich von der Kirche!“
Wollbold kommt also insgesamt zu einer positiven Bewertung des Abschlussdokuments der Bischofssynode. Anders Gabriele Kuby (siehe Foto); sie gelangt in ihrem Beitrag „Glanz der Wahrheit“ in Kirche heute (Nr. 12/2015, S. 8-9) zu einer anderen Schlussfolgerung.
Gabriele Kuby legt zunächst die biblische Botschaft von Genesis (1,26-28) dar, wonach der Mensch als Abbild Gottes, als Mann und Frau geschaffen, zur gegenseitigen Ergänzung bestimmt und zur Fruchtbarkeit berufen ist.
Die Autorin moniert, dass auf der Synode „Themen ins Zentrum gerückt wurden, die weniger die Familien betreffen als jene, die in irregulären Beziehungen leben: Die Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion (und Beichte), die Haltung der Kirche zu Menschen mit homosexueller Neigung und zu jenen, die in außerehelichen Beziehungen leben. Diese Themen eigneten sich als Hebel zur Veränderung des katholischen Eheverständnisses“.
Gabriele Kuby fragt: „Was sind die Strategien, die Lehre dennoch an entscheidenden Punkten der Zeit anzupassen, ohne dass es zur Spaltung kommt?“
Sie führt für die von ihr angenommene Strategie zwei Punkte an: Erstens das Gesetz der Gradualität „um das absolute Gebot Jesu von der Unauflöslichkeit der vor Gott geschlossenen sakramentalen Ehe (Mk 10 11-12; Mt 5,31-32) zu relativieren, wurde das ‚Gesetz der Gradualität‘ in Anspruch genommen. Danach sei der Mensch nur schrittweise fähig, dem moralischen Gesetz zu gehorchen, und folglich könne von ihm auch nicht verlangt werden, sich den Geboten Gottes zu fügen, wenn er noch nicht reif genug dafür sei… So wird begründet, dass die Pastoral von der Lehre der Kirche abweichen dürfe“.
Gabriele Kuby zitiert Joh. Paul II. mit Familiaris Consortio von 1981 (Nr. 34), wonach das „Gesetz der Gradualität“ das Gebot Christi nicht aushebeln kann.
Die zweite Strategie, um die kirchliche Lehre den Forderungen der Zeit anzupassen, sieht Frau Kuby in einer Strategie der „Wahrheit und Barmherzigkeit“. Konkret: „Um die absoluten moralischen Gebote zu relativieren, wird die Barmherzigkeit gegen die Wahrheit ausgespielt. Wahrheit und Barmherzigkeit können aber nur gemeinsam existieren“.
In ihrer abschließenden Bewertung sagt Gabriele Kuby: „Es scheint, als hätten bei dieser Synode alle gewonnen. In Wirklichkeit haben alle verloren, am meisten die Kirche. Sie spricht nicht mehr mit klarer, eindeutiger Stimme. Wir hören viel Wahres, aber auch viel Ambivalentes, was oft zurechtgerückt werden muss und unterschiedlich interpretiert werden kann“.
Es kann nicht gut sein, wenn zwei Persönlichkeiten der Kirche, die mit ihrer Stimme viele Katholiken erreichen und ihre Meinung beeinflussen, über das Ergebnis des Abschlussdokumentes der Bischofssynode zu so unterschiedlichen Bewertungen kommen. Katholiken, die auf die Stimme der Kirche hören wollen, brauchen klare, eindeutige Aussagen – und diese kann nur Papst Franziskus liefern.
Unser Autor Prof. Dr. Hubert Gindert leitet den Dachverband „Forum Deutscher Katholiken“ und das Monatsmagazin DER FELS