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Regensburger Oberhirte begrüßt vatikanisches Segensverbot für homosexelle Partnerschaften
Veröffentlicht: 23. März 2021 Abgelegt unter: BISCHOF Voderholzer (Regensburg), Kirchlicher SEGEN für Homo-Paare? | Tags: Bischof Rudolf Voderholzer, Glaubenskongregation, gleichgeschlechtliche Partnerschaften, Homo-Ehe, Homosexuelle Partnerschaften, Kirche, Papst, Segnung, Vatikan 8 KommentareStellungnahme von Bischof Dr. Rudolf Voderholzer zum Responsum der Glaubenskongregation vom 15. März 2021:

Ich begrüße das Responsum der Glaubenskongregation und danke für die darin enthaltene Klarstellung. Die Glaubenskongregation hat deutlich gemacht, dass die Kirche nicht die Vollmacht hat, gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu segnen.
Papst Franziskus hat die Veröffentlichung des Dokumentes und der begleitenden Erläuterungen gutgeheißen.
Mit dem Papst und den Mitgliedern der Familiensynode von 2015 unterstreiche ich zugleich, „dass jeder Mensch, unabhängig von seiner sexuellen Orientierung, in seiner Würde geachtet und mit Respekt aufgenommen werden soll und sorgsam zu vermeiden ist, ihn ‚in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen‘“ (Amoris laetitia 250).
Mit diesem Responsum bekräftigt die Glaubenskongregation die Lehre des nachsynodalen Schreibens „Amoris laetitia“, worin der Bischof von Rom als universaler Hirte der Kirche ausgeführt hatte:
„Was die Pläne betrifft, die Verbindungen zwischen homosexuellen Personen der Ehe gleichzustellen, gibt es keinerlei Fundament dafür, zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn“ (AL 251).

Mit der Weisung, Analogien und Ähnlichkeiten mit dem Ehebund auch in einem weiteren Sinne zu vermeiden, ist die Segnung von Verbindungen zwischen homosexuellen Personen ausgeschlossen.
Über den Ehebund zwischen Mann und Frau lehrt das Zweite Vatikanische Konzil in Übereinstimmung mit der Heiligen Schrift und der Tradition der Kirche:
„Durch ihre natürliche Eigenart sind die Institution der Ehe und die eheliche Liebe auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet und finden darin gleichsam ihre Krönung. Darum gewähren sich Mann und Frau, die im Ehebund nicht mehr zwei sind, sondern ein Fleisch (Mt 19,6), in inniger Verbundenheit der Personen und ihres Tuns gegenseitige Hilfe und gegenseitigen Dienst und erfahren und vollziehen dadurch immer mehr und voller das eigentliche Wesen ihrer Einheit“ (Gaudium et spes 48).
Quelle: https://www.bistum-regensburg.de/news/bischof-voderholzer-begruesst-responsum-aus-rom-7955/
Kardinal Cordes widerspricht Kardinal Marx: „Das erscheint nun wirklich frevelhaft“
Veröffentlicht: 7. Februar 2018 Abgelegt unter: Kirchlicher SEGEN für Homo-Paare? | Tags: Bibel, Bischofskonferenz, Erzbischof, gleichgeschlechtliche Partnerschaften, Homosexuelle, Kardinal Paul J. Cordes, Kardinal Reinhard Marx, Kirche, Kurienkardinal, Lehramt, Pastoral, Römerbrief, Seelsorge, Segnung, Vatikan, Weltkatechismus 5 Kommentare
Erhält der Emmericher Bürgermeister kirchlichen „Segen“ für seine Homo-„Ehe“?
Veröffentlicht: 18. September 2017 Abgelegt unter: Kirchlicher SEGEN für Homo-Paare? | Tags: Bürgermeister, Bibel, Bischof Felix Genn, Bistum Münster, Domkapitular, Ehe, Emmerich, gleichgeschlechtliche Partnerschaften, Homosexualität, Moraltheologie, Pastoral, Pfarrer Stefan Sühling, Sakrament, Segensfeier, spd, Vermählung, Wesel, Wortgottesdienst 2 KommentareVon Felizitas Küble
In den evangelischen Landeskirchen in Deutschland ist es seit Jahren üblich und erlaubt, homosexuelle Partnerschaften durch öffentliche Segensfeiern zu würdigen.
Evangelikale (theologisch konservative) Protestanten und die meisten evang. Freikirchen lehnen dies jedoch ab mit Hinweis auf die biblische Schöpfungsordnung, welche die Ehe eindeutig als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau betrachtet, verbunden mit dem weiteren Sinngehalt der Fortpflanzung.
Die katholische Kirche sieht das erstens ebenso und zweitens wird ihr Standpunkt noch verstärkt dadurch, daß sie die Ehe unter getauften Christen als Sakrament verehrt, so daß die Ehe nicht „nur“ zur Schöpfungsordnung, sondern sogar zur Heils- und Erlösungsordnung Gottes gehört.
Daher sind kirchliche Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare katholischerseits nicht gestattet.
FOTO: Die Ehe von Mann und Frau steht unter Gottes Segen und ist überdies ein Sakrament, ein „heiliges Zeichen“, das wirksame Gnaden des Himmels vermittelt und den Bund zwischen Christus und der Kirche versinnbildlicht
Umso mehr reibt man sich die Augen, was die Internet-Ausgabe der „Rheinischen Post“ (RP-online) zu berichten weiß.
Schon der Titel des Artikels vom 16. September klingt äußerst gewöhnungsbedürftig: „Emmericher Bürgermeister heiratet – Männer-Paar feiert Vermählung in Kirche“
Und zwar wohlgemerkt in einem katholischen Gotteshaus – genauer: in der Kirche St. Johannes im kleinen Deichdörfchen Bislich, die zur Pfarrgemeinde St. Nikolaus in Wesel gehört.
Selbst die „Rheinische Post“ wundert sich – und das will etwas heißen: „Schon in der Stadt wäre solch ein Gottesdienst ungewöhnlich – auf dem Dorf ist er es erst recht.“
Der Bericht von Sebastian Peters bemerkt einleitend:
„Der Emmericher Bürgermeister Peter Hinze (SPD) heiratet seinen Lebensgefährten Hubertus Pooth aus Wesel-Bislich. Auch in der katholischen Kirche Bislich wird gefeiert. Pfarrer Sühling will „um den Segen Gottes für Menschen bitten, die in Beziehungen leben“.“
Auch wenn jene geplante Segensfeier im Rahmen eines Wortgottesdienstes laut Aussagen von Pfarrer Stefan Sühling selbstverständlich keine gültige bzw. sakramentale „Vermählung“ darstelle, so ist auch eine amtliche Segenshandlung für gleichgeschlechtliche Partner – mögen sie nun zivil „verheiratet“ sein oder nicht – ein schwerwiegender Verstoß gegen das biblische und moraltheologische Nein zu homosexuellen Handlungen bzw. entsprechenden sexuellen Beziehungen.
Darüber hinaus ist ein solches Vorgehen auch pastoral unverantwortlich, denn es sorgt für Ärgernis unter Gläubigen, stiftet Verwirrung und begünstigt die verirrte Ansicht, wonach die „Ehe für alle“ eigentlich eine gute Sache sei, die zumindest einen kirchlichen Segen wohl verdiene usw.
Die ganze Angelegenheit wird dadurch sicher nicht besser, daß es sich bei dem betreffenden Geistlichen Stefan Sühling um einen Domkapitular des Bistums Münster handelt:
Dieser Priester war zunächst ab 2004 sogar Leiter der Hauptabteilung Seelsorge im Generalvikariat von Bischof Dr. Felix Genn, ab 2010 ging er als Pfarrer nach Wesel. Im selben Jahr wurde er vom Münsteraner Oberhirten zum nichtresidierender Domkapitular am Hohen Dom zu Münster ernannt und damit besonders gewürdigt.
Mit anderen Worten: Pfarrer Sühling war und ist ein hochrangiger Würdenträger und gehört als Domkapitular sogar zur obersten kirchlichen Elite des Bistums.
Unsere Autorin Felizitas Küble leitet den KOMM-MIT-Verlag und das Christoferuswerk in Münster, das dieses CHRISTLICHE FORUM betreibt.
Online-Petition fordert Bayern auf: „Ehe retten und Kontrollklage starten!“
Veröffentlicht: 9. Juli 2017 Abgelegt unter: HOMO-Ehe, "Ehe für alle" (Kritik) | Tags: Bayern, Bundesverfassungsgericht, BVG, Citizengo, CSU, Ehe, Ehe für alle, Familie, Freifrau Hedwig von Beverfoerde, gleichgeschlechtliche Partnerschaften, Grundgesetz, Homo-Ehe, Karlsruhe, Normenkontrollklage, Petition, Seehofer 4 KommentareHedwig von Beverfoerde
Der Kampf um die Ehe ist noch nicht verloren! Es gibt eine gute und realistische Chance, das unselige Gesetz zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare („Ehe für alle“) vom Schwarzen Freitag zu kippen, bevor es zur Anwendung kommt.
Denn die Ehe-Öffnung steht im klaren Widerspruch zu Artikel 6 des Grundgesetzes. Dies geht aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hervor. Das BVG kann diese Verfassungswidrigkeit feststellen und das Gesetz zur Ehe-Öffnung für nichtig erklären.
Das geschieht aber nicht von allein. Dazu muß in Karlsruhe ein Normenkontrollverfahren beantragt werden. Der schnellste und sicherste Weg wäre eine Normenkontrollklage durch die Bayerische Staatsregierung. Ministerpräsident Seehofer hat zwar öffentlich erklärt, er lasse eine eventuelle Klage derzeit prüfen, Beobachter bezweifeln allerdings, ob er am Ende tatsächlich den Normenkontrollantrag stellen wird.
Deshalb haben wir die Online-Petition „Ehe retten JETZT. Bayern voran!“ auf CitizenGo gestartet. Damit fordern wir die Bayerische Staatsregierung auf, die Eheöffnung noch vor der Bundestagswahl per Normenkontrollantrag zu verhindern: Hier Petition unterzeichnen!
Mit Ihrer Unterzeichnung wird die Petition direkt an den Bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer, Innenminister Herrmann, Justizminister Bausback und den CSU-Landtagsfraktionsvorsitzenden Kreuzer versendet.
Ist die Ehe einmal geöffnet, gibt es kein Halten mehr. Bereits wenige Stunden nach der Abstimmung im Bundestag erhob die dadurch beflügelte LGBT-Bewegung auf dem Webportal queer.de weitere unerhörte Forderungen, wie die „Abschaffung des diskriminierenden Schutzalters“ und „rechtliche Absicherungen für Menschen, die sich für Lebensgemeinschaften jenseits der Zweierkiste entscheiden“.
Auch angesichts des rasant wachsenden muslimischen Bevölkerungsanteils in unserem Land sind schon bald Forderungen nach einer weiteren Ausweitung der „Ehe“ auf Polygamie und dann auch Kinderehe zu erwarten. Da mit der Ehe das volle Adoptionsrecht verbunden ist, können Homosexuellen-Paare jetzt Kinder adoptieren.
Das natürliche Recht des Kindes auf Vater und Mutter (Kindeswohl) wird in ein „Recht auf ein Kind“ verkehrt. Die Forderung nach Legalisierung der menschenverachtenden Leihmutterschaft wird automatisch folgen.
Nur wenn wir jetzt eine wirklich große Protestwelle gegen die „Ehe für alle“ starten, wird sich die Bayerische Staatsregierung bewegen. Packen wir es an!
Hedwig von Beverfoerde
Sprecherin Aktionsbündnis für Ehe & Familie – DEMO FÜR ALLE
www.demofueralle.de
Studien belegen: Dreimal weniger Selbstmorde bei heterosexuellen Ehepaaren
Veröffentlicht: 17. August 2016 Abgelegt unter: EHE, FAMILIE und ELTERNRECHT | Tags: AIDS, Dänemark, Ehepaare, Gesellschaft, gleichgeschlechtliche Partnerschaften, Homophobie, liberal, Schweden, selbstmord, Studien, Suizid, tolerant, Umwelt Ein KommentarSchweden und Dänemark: Hohe Suizidrate in Homo-Ehen
Eine neue Studie aus Schweden hat die Häufigkeit der Selbstmorde im Vergleich von homo- und heterosexuellen Ehen in Schweden untersucht. Demnach ist das Selbstmordrisiko unter denen, die in einer «Homo-Ehe» leben, fast dreimal so hoch wie unter heterosexuellen Vermählten.
In der Fachzeitschrift «European Journal of Epidemiology» erschien eine neue Studie, deren Fragestellung zur Untersuchung lautete: «Selbstmord bei verheirateten Paaren in Schweden: Ist das Risiko bei gleichgeschlechtlichen Paaren grösser?»
Die Wissenschaftler untersuchten 6000 «verheiratete» homosexuelle Paare, die zwischen 1996 und 2009 eine eingetragene Partnerschaft oder eine «Homo-Ehe» eingegangen sind, und beobachteten diese bis 2011. Parallel dazu wurden für denselben Zeitraum mehr als eine Million heterosexuelle Ehepaare untersucht.
Das Hauptergebnis der Studie: Bei homosexuellen kommt der Suizid 2,7-mal häufiger vor als bei heterosexuellen Paaren. Unter männlichen Homosexuellen ist die Wahrscheinlich mit 2,9 noch etwas höher als unter weiblichen Homosexuellen, die mit 2,5-mal erhöhter Wahrscheinlichkeit aber ebenfalls weit über dem Selbstmordrisiko heterosexueller Frauen liegen.
Bereits 2013 hatte die Langzeit-Studie «Ehe, Zusammenleben und Sterblichkeit» in Dänemark 6,5 Millionen Personen in drei Jahrzehnten untersucht. Auch hier ergab die Auswertung, daß das Selbstmordrisiko für Personen in einer homosexuellen Beziehung um 300 Prozent höher ist als bei Heterosexuellen.
Der Standard-Einwand von homophiler Seite lautet, daß sich diese betroffenen Menschen nicht wegen eigener Probleme das Leben nehmen, sondern wegen des «homophoben Klimas, in dem sie leben müssten.“ – Die Tatsache aber, daß beide Studien in betont liberalen und toleranten Ländern durchgeführt wurden, widerlegt diese These. Bei der schwedischen Studie konnte zudem kein signifikanter Zusammenhang zwischen Aids bzw. HIV-Erkrankungen und der Suizidrate festgestellt werden.
Gegen das Argument, die «Gesellschaft» sei letztlich schuld, spricht auch, daß andere gesellschaftliche Gruppen, die tatsächlich objektiv diskriminiert werden, keine höheren psychischen Probleme an den Tag legen. Dazu gehören auch aktive Christen, die in vielen Staaten massiv benachteiligt oder sogar unterdrückt werden.
Quelle und vollständiger Text hier: http://www.jesus.ch/magazin/gesellschaft/ethik/296458-homoehe_dreimal_so_hohes_selbstmordrisiko.html
Foto: Dr. Edith Breburda
In Deutschland gibt es 35.000 homosexuelle Partnerschaften bei 18 Millionen Ehen
Veröffentlicht: 14. August 2016 Abgelegt unter: EHE, FAMILIE und ELTERNRECHT | Tags: Berlin, Ehen, Evangelische Kirche, gleichgeschlechtliche Partnerschaften, Homosexuelle, Initiative Familienschutz, kinder, Mann und Frau, Minderheit, Sven von Storch, Trauung Homosexueller 10 KommentareSven von Storch
In vier von 20 evangelischen Mitgliedskirchen ist die Trauung homosexueller Paare möglich. Als die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz im April diese Möglichkeit einrichtete, gab es dort aber keine Nachfrage. Inzwischen wurde eine einzige Trauung anberaumt, die kürzlich stattfand – während allein in Berlin hunderttausende Homosexuelle leben.
Bundesweit wurden im vergangenen Jahr über 400.000 Ehen zwischen Mann und Frau geschlossen. Diese Diskrepanz bestätigt die statistische Nachrangigkeit aller Reden von »Vielfalt« und »gesellschaftlichem Wandel«.
Trotz hoher Scheidungsraten ist die Dominanz der klassischen Familie ungebrochen. 76 Prozent aller Minderjährigen, nämlich 9,9 Millionen von 13,1 Millionen Kindern, lebten 2010 mit ihren leiblichen, verheirateten Eltern zusammen. Den insgesamt fast 18 Millionen Ehen stehen nur 35.000 gleichgeschlechtliche Partnerschaften gegenüber.
Die »Homo-Ehe« wird offenbar für Leute eingerichtet, die sie mehrheitlich gar nicht brauchen. Das erinnert an Kinder, die das gleiche Spielzeug verlangen, das die anderen auch haben – einfach aus Prinzip.
Politik, Medien und öffentliche Institutionen trommeln seit Jahr und Tag und mit unendlichem Aufwand an Zeit und Geld für ein Thema, dem die gesamtgesellschaftliche Relevanz fehlt. Für die Minderheit einer Minderheit, welche die Mehrheit vor sich hertreibt – eine gigantische Heuchelei.
Dies bestätigt aber die Anliegen unserer Initiative Familien-Schutz und bringt uns dazu, Ehe und Familie weiterhin energisch zu verteidigen
Initiative Familien-Schutz – Zionskirchstr. 3 – 10119 Berlin
Tel. 0 30/88 62 68 96, Fax. 0 30/34 70 62 64
www.familien-schutz.de
Als Christen setzen wir uns auch für die klassische Zivilehe ein
Veröffentlicht: 16. Juni 2015 Abgelegt unter: EHE, FAMILIE und ELTERNRECHT | Tags: Bundesrat, Ehe, gleichgeschlechtliche Partnerschaften, Mathias von Gersdorff, Umdeutung, Zivilehe Hinterlasse einen KommentarMathias von Gersdorff
Der Bundesrat hat in einer Resolution gefordert, das Eherecht für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Man fragt sich, ob sich die Volksvertreter im Klaren sind, was sie da fordern.
Die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare käme einer Neudefinition der Ehe gleich. Anders ausgedrückt: Die Mehrheit, also die, welche gerade die politische Macht besitzt, würde die Begriffe, die das politische und gesellschaftliche Leben bestimmen, umdeuten können.
Auf diese Weise könnte es dazu kommen, dass in Deutschland nach jeder Bundestagswahl, also je nach vier Jahren, eine neue Definition von Ehe gültig wäre. So etwas nennt man Willkür.
Was der Bundesrat hinsichtlich der Ehe wünscht, nämlich die grundsätzliche Umdeutung des Begriffs, könnte bald von anderen Rechtsgütern wie dem Eigentum, der Würde, dem Recht auf Leben, der Freiheit, der Religionsfreiheit und weiteren gefordert werden.
Wer meint, das könne nicht passieren, hat nichts aus der Geschichte gelernt.
Kardinal Robert Sarah, Präfekt der Kongregation für den Gottesdienst, schreibt in seinem Buch „Gott oder nichts“ (Dieu ou rien):
„Die wichtigsten Maßnahmen revolutionärer Regierungen betrafen immer die Familie. Aus diesem Grund handelten alle Hirtenbriefe meiner ersten fünf Jahre als Erzbischof (im kommunistischen Guinea) von der christliche Familie, um sie zu schützen“.
Um eine solche Situation zu verhindern, haben sich die Väter des Grundgesetzes dazu entschlossen, den Grundrechten große Bedeutung zu geben. Diese sollten nie wieder der Willkür ausgeliefert werden.
Doch genau das ist dabei, zu geschehen.
In der öffentlichen Debatte kündigt sich diese Situation schon lange an. Wer sich irgendeiner der absurden politischen Forderungen der Homo-Lobby widersetzt hat, wurde rasch Opfer einer Schmutzkampagne.
Zuletzt geschah das mit der Ministerpräsidentin des Saarlandes, Annegret Kramp-Karrenbauer, und mit der Kolumnistin des Westfalen-Blatts, Barbara Eggert. Letztere wurde gekündigt, weil sie einem Ehepaar empfahl, ihre Tochter nicht als Blumenmädchen bei einer Verpartnerung von zwei Homosexuellen einzusetzen.
Werden in der öffentlichen Meinung die Grundrechte nicht mehr respektiert und geschätzt, ist es bloß eine Frage der Zeit, bis die Gesetze auch den Einzelnen nicht mehr schützen. Deshalb müssen wir uns für die Zivilehe zwischen Mann und Frau einsetzen.
Nehmen wir an dieser wichtigen Initiative des Aktionsbündnisses „Demo für Alle“ teil und unterschreiben diese Petition: http://www.citizengo.org/de/24468-ehe-bleibt-ehe
Der deutsche Bundesrat plädiert mehrheitlich für die Homo-„Ehe“
Veröffentlicht: 12. Juni 2015 Abgelegt unter: EHE, FAMILIE und ELTERNRECHT | Tags: Bundesrat, CSU, Ehe, Ehe für alle, gleichgeschlechtliche Partnerschaften, Grundgesetz, Homosexuelle, traditionelle Ehe, Verfassungsänderung, Winfried Bausback 23 KommentareCSU: Angriff auf die Ehe
Der Bundesrat hat sich mehrheitlich für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften ausgesprochen. Er beschloss einen entsprechenden Entschließungsantrag der Bundesländer Niedersachsen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Mit einem gleichlautenden Gesetzentwurf wird sich zunächst der Rechtsausschuss des Bundestags beschäftigen. Die SPD hatte eine Abstimmung hierüber verhindert. Wäre der Gesetzentwurf angenommen worden, hätte als nächstes das Plenum des Bundestags darüber abstimmen müssen.
Der bayerische Staatsminister für Justiz, Prof. Winfried Bausback (CSU), verteidigte die traditionelle Ehe. Er bestritt, dass das „Nein“ Bayerns zur „Homo-Ehe“ eine Diskriminierung darstelle. Homosexuelle Partnerschaften seien bereits weitgehend gleichgestellt. Eine Öffnung der Ehe würde Dinge gleichsetzen, die nicht gleich seien.
Bei dem Antrag gehe es vielmehr um „einen Angriff auf die Ehe als wichtiges gewachsenes Institut unserer freiheitlichen Verfassung“. Deren grundlegende Werte würden infrage gestellt.
Gleichzeitig äußerte Bausback verfassungsrechtliche Bedenken: „Wer die Ehe so öffnen will wie Sie, verändert Artikel 6 des Grundgesetzes so, dass dies nur mit einer Verfassungsänderung möglich ist.“ – Dafür wäre eine Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig.
Quelle und vollständige Meldung hier: http://www.idea.de/politik/detail/bundesrat-stimmt-fuer-die-homo-ehe-91106.html
Foto: Dr. Edith Breburda