Veröffentlicht: 12. Januar 2021 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: EHE, FAMILIE und ELTERNRECHT | Tags: Abtreibung, Birgit Kelle, CDU, Corona, CSU, Elternrechte, Grundgesetz, heuchlerisch, Kinderrechte, Koalition, Politik, Schule, spd, Staat, Verfassung, Zynismus |
Von Birgit Kelle
Wie weit abgehoben muss eine politische Klasse bereits von den Nöten und Sorgen normaler Familien entfernt sein, um mitten in einer Pandemie ein sinnfreies Projekt wie „Kinderrechte in die Verfassung“ voranzutreiben?
Seit Montagmorgen sitzen schon wieder Millionen Kinder zu Hause und bekommen nicht einmal einen vernünftigen Unterricht garantiert. Wir verlangen von Millionen Eltern schon wieder, dass sie die Planlosigkeit ihrer Schulbehörden ausbügeln, die es auch nach 10 Monaten Pandemie nicht geschafft haben, ein verbindliches Konzept für Fernunterricht einzurichten. Und jetzt kommt man uns mit Kinderrechten?
Wir haben eine Bildungsministerin in unserem Land, deren Namen spontan niemand auch nur fehlerfrei aufsagen kann und von der niemand weiß, was sie hauptberuflich tut, weil man von ihr mitten in der größten Bildungskrise seit Ende des Zweiten Weltkrieges nichts hört.
Universitäten im Fernunterricht, Millionen Studenten, die nicht wissen, wie sie ihre Zimmer weiterbezahlen sollen, nachdem es keine Studentenjobs mehr gibt und eine ganze Kindergeneration, die gerade ein ganzes Schuljahr bereits hin und her geschoben wird, was nichts mit Infektionszahlen zu tun hat, sondern nur mit der Frage, wo stehen sie am wenigsten im Weg herum, jetzt da ihre Eltern im Homeoffice sitzen.
Das frierende Klassenzimmer
Kinderrechte? Kinder werden seit Beginn der Pandemie nur als Spielball behandelt, je nachdem, wie hoch der Überforderungsgrad in den Verwaltungen gerade ist.
Kein Verfassungsrecht dieser Welt ist nötig, um ihnen ihre Kindheit zurück zu geben, das Recht, mit Freunden zu spielen, Vereinssport zu betreiben und ja, vernünftig unterrichtet zu werden, nachdem sie selbst offensichtlich weder zu Risikogruppen bei Corona zählen und auch selbst nicht das Virus streuen.
Unsere Kinder sind keine Virenschleudern, dennoch sperrt man sie zu Hause ein. Dennoch verpacken wir sie hinter Gesichtsmasken, lassen sie den ganzen Herbst wochenlang in Schals und Jacken eingewickelt in Klassenzimmern bei offenem Fenster frieren, während uns von der Kanzlerin der gute Ratschlag erreicht, man möge gegen das Frieren ein paar Kniebeugen machen und in die Hände klatschen.
Macht man das im Kanzleramt und in den Ministerien, im Bundestag und in den Verwaltungen auch?
Sitzen die Abgeordneten auch bei offenem Fenster und machen Kniebeugen, haben sie ihre Kinder mit im Büro, die sie nebenher mit den spärlichen Arbeitsblättern aus den Schulen beschulen müssen? Oder haben sie vielleicht gar keine Kinder zu betreuen, sichere Jobs und einen warmen Arbeitsplatz? Das wäre schön für sie, Millionen von Bundesbürgern haben aber andere Sorgen.
Kinderrechte? Ja gerne, fangen wir mit einem Gesetz an, das in der Schule eine Raumtemperatur von mindestens 22 Grad im Klassenzimmer garantiert, das erhalten Erwachsene am Arbeitsplatz nämlich sicher, und die brauchen dafür auch keine Verfassungsänderung, die haben aber Arbeitsschutz.
BILD: Frau Kelle auf der Titelseite der Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT
Bürgerrechte weg, Kinderrechte rein?
Nachdem man die Verfassungsrechte der gesamten Bevölkerung seit 10 Monaten einschränkt, wir Bewegungsfreiheit, Reisefreiheit, Berufsausübung, Freizeitgestaltung und selbst Schlittenfahren, Eislaufen und Familientreffen verboten bekommen und jeder legitime Widerspruch als „Querdenker“ und neuerdings durch Markus Söder gar als „Corona RAF“ verunglimpft wird, möchte dieselbe Regierung nun also unseren Kindern neue Verfassungsrechte garantieren, die dazu dienen, Elternrechte wegzunehmen?
Meine Kinder brauchen Aufmerksamkeit, Zuwendung, einen geregelten Schulbetrieb, frische Luft, Freunde, Sport, gesunde Mahlzeiten, Nutella und eine Kindheit, die ihren Namen verdient. All das hatten sie auch ohne Kinderrechte in der Verfassung, und ich verbitte mir als Mutter weitere Nachhilfe in Sachen Kindeswohl.
Wir haben erlebt, dass in der Pandemie Gesundheitsämter in mehreren Bundesländern Rundschreiben an Eltern verfasst haben, in denen Eltern damit gedroht wurde, dass man die Kinder aus den Familien nehmen kann, hier unter dem Link gerne einmal nachzulesen, wenn man seine eigenen kranken Kinder in Quarantäne nicht auch innerhalb der eigenen vier Wände in ihren Zimmern isoliert. Das sollte auch schon für Kleinkinder gelten!
Diese Amtsanmaßung stand rechtlich auf tönernen Füßen, gleichzeitig war es ein wunderbares Beispiel, wie es aussehen kann, wenn seelenlose Beamte eines Staates glauben, sie könnten Eltern vorschreiben, wie sie zu Hause mit ihrem kranken Kleinkind umgehen dürfen und ihnen bei Missachtung drohen, das Kind wegzunehmen.
Nicht auszudenken, auf welche Gedanken dieselben Beamten kommen könnten, wenn man ihnen das Recht in die Hand gibt, Verfassungsrechte der Kinder selbst zu definieren. Was kommt dann: Das Kinderrecht, gegen Corona geimpft zu werden, weil Eltern, die dagegen sind, ja zur Corona-RAF gehören und das Kindeswohl gefährden?
Das sind keine Hirngespinste, sondern leider genau das, was faktisch daraus gemacht werden kann, wenn man einmal zulässt, dass sich der Staat gegen die Eltern in Stellung bringen kann.
Ein Misstrauensvotum gegen Eltern
Kinderrechte, dies Lieblingsprojekt der SPD, das man seit rund zwei Jahrzehnten immer wieder erfolglos durch die politische Arena peitscht und das von Verfassungsrechtlern in allen Ausschüssen und Anhörungen als auch vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages zurückgepfiffen wurde, aus genau drei Gründen:
Erstens sind Kinder auch Menschen. Es ist ganz einfach, es braucht kein einziges neues Verfassungsrecht für Kinder, weil sie bereits jedes einzelne genießen, weil unsere Verfassung kein Mindestalter für Menschenrechte kennt.
Zweitens schwingt sich der Staat hier als zweiter Advokat der Kinder neben die Eltern auf und tritt in Konkurrenz zum natürlichen Recht, ja so nennt es die Verfassung ein „natürliches Recht“ der Eltern, ihre Kinder nach ihren Vorstellungen zu erziehen. Den Staat zum Verteidiger von Kinderrechten explizit daneben zu platzieren ist also ein Misstrauensvotum gegen Eltern.
Kinderschutz existiert bereits
Und um jenen vorzubeugen, die glauben, man müsse Kinder besser schützen vor Misshandlung und Unfähigkeit von Eltern: Das tun wir bereits ausgiebig in diesem Land, dafür haben wir ein flächendeckendes und juristisch im übrigen sogar ziemlich heikles Gesetz seit 2010.
Demnach kann der Staat Eltern die Kinder alleine schon auf Verdacht wegnehmen, er muss Eltern die Kindeswohlgefährdung vorher nicht einmal nachweisen, stattdessen ist die Beweislast 2010 umgekehrt worden: Eltern müssen in so einer Situation beweisen, dass sie sehr wohl erziehungsfähig sind.
Drittens müssen selbst die Befürworter von Kinderrechten eingestehen, dass eine Verfassungsänderung nur symbolischen Charakter hätte, weil man ja jede einzelne Maßnahme sowieso in einfachem Recht formulieren und umsetzen müsste. Das kann man allerdings auch heute schon. Noch heute könnte der Bundestag beginnen, unzählige positive Maßnahmen für Kinder und ihre Familien zu beschließen – nur zu!
Der einzige Grund, Kinderrechte in der Verfassung zu verankern, ist also der politische Wille, eine Argumentationshilfe mit Verfassungsrang zu schaffen für alle weiteren politischen „Wohltaten“, die man an den Eltern vorbei an die Kinder bringen will.
Das Recht auf sexuelle Bildung haben wir ja schon bekommen, dafür geht eben gerade das Recht auf vernünftige Allgemeinbildung den Bach runter. Man muss eben Prioritäten setzen.
Eine Forderung wird ja nicht besser, nur weil man sie wie ein Mantra ständig wiederholt, so wie es etwa Justizministerin Christine Lambrecht konsequent seit Jahren tut. Davor hatte Manuela Schwesig diesen Job bei der SPD als Familienministerin übernommen.
Aktuell mitten in der Pandemie damit zu kommen, ist nahezu unanständig und man fragt sich vor allem, was die Vertreter der CDU geritten hat, sich diesem Prestigeprojekt der SPD auf den letzten Metern der noch bestehenden großen Koalition zu beugen.
Immer wieder bekommt man zu hören, das sei ja schließlich in den Koalitionsvertrag geschrieben worden. Da stehen sicher auch noch ein paar andere unerledigte Willensbekundungen, die man in dieser Legislaturperiode nicht geschafft hat.
Genaugenommen war es das Himmelfahrtskommando eines gewissen Horst Seehofer, die älteren unter den Lesern werden sich noch an diesen CSU-Politiker erinnern, der sogar auf Widerstand der CDU und auch der eigenen Leute in den Koalitionsverhandlungen unbedingt modern sein wollte. Heute findet man nur verschämt wegblickende CSU-Vertreter, die dabei sind, Schadenbegrenzungen zu betreiben bei diesem Thema, die gequält nach Formulierungen ringen, warum man sich damals zu etwas hat hinreißen lassen, was zutiefst den eigenen Überzeugungen und auch allen Rechtsgutachten widerspricht.
Der CDU droht erneut eine Entkernung
Hier liegt wahrscheinlich der politische Hund viel eher begraben, in der Bereitschaft der CDU, den Weg der Kinderrechte mitzugehen. Wahrscheinlich will man das Thema kaltstellen. So wie man es mit dem Atomausstieg oder der Homo-Ehe einst getan hat. Das Thema abräumen, und sich selbst damit rühmen, um sich anschließend ernsthafte inhaltliche Diskussionen zu ersparen.
Es ist genau jener Politikstil, der die Ära Merkel am besten kennzeichnet und gleichzeitig genau jener Stil, der zu einer inhaltlichen Entkernung der CDU am meisten beigetragen hat.
Dieses Projekt als CDU mitzutragen, wäre nur ein weiterer Beweis, dass die CDU dabei ist, zu einem seelenlosen Machterhaltungsapparat um jeden Preis zu werden, anstatt sich endlich wieder mit echten Inhalten zu positionieren.
Ich bin einst in diese Partei eingetreten, weil sie jene war, die als einzige überzeugend Familienpolitik machte. Ich bin trotz Ursula von der Leyen und ihrer sozialistischen Kehrtwende als Familienministerin der CDU nicht ausgetreten, weil die Breite der Partei diesen Kurs nie mitgetragen hat und auch nicht lebt.
BILD: Gender-Gaga ist eines der vielen Büchern von Kelle
Wenn die CDU das Vertrauen in die Kraft der Familie aufgibt, verliert sie ein Markenkern bisherigen Haltung. Wir haben schon genug Parteien, die nach der „Lufthoheit über den Kinderbetten“ gieren. Die FDP wird unter Christian Lindner leider auch nicht verstehen, dass der frei denkende Bürger nicht in der Kollektiverziehung einer staatlichen Kita großgezogen wird, sondern am Küchentisch des freien Bürgertums. Die CSU lässt seit dem Verlust von Christine Haderthauer jede familienpolitische Ambition verkümmern.
Beschwichtigung ist keine Strategie
Gerade schwingen sich die Beschwichtigungsrhetoriker der CDU auf, um uns das Kinderrechte-Projekt schönzureden. Dass man eine Formulierung gefunden habe, die explizit das Elternrecht nochmal betont. Das hier soll als 2. Absatz eingefügt werden nach langem, zähem Ringen:
„Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“
Zwei Einwände: Alle Formulierungen hier sind Rechte, die den Kindern bereits zustehen. Das steht dort ja sogar: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder (also jene, die bereits existieren!) sind zu achten und zu schützen. Auch das Elternrecht existiert bereits in der Verfassung. Was will man uns also sagen?
Dieser Zusatz ist also eine Doppelung, die keinen Sinn macht, es sei denn, man hat vor, vielleicht doch noch auf den letzten Metern die Formulierungen zu ändern.
Seit zwei Jahrzehnten ringt man um einzelne Worte, die dem Laien gleich klingen mögen, aber juristisch dramatische Verschiebungen bedeuten.
Kinderrechte öffnen die Büchse der Pandora
Und damit kommen wir zum zweiten Einwand, das Projekt Kinderrechte überhaupt auch nur mit spitzen Fingern anzufassen: Jeder, der im Parlamentsbetrieb sitzt, weiß, dass Gesetzesvorlagen nicht selten noch auf den letzten Metern umformuliert werden. Es steht zu befürchten, dass dieses Vorhaben genutzt wird, um erst einmal den Fuß in die Tür zu bekommen, den Gesetzgebungsprozess in Gang zu setzen, in der Hoffnung, es noch umschreiben zu können.
Und stehen Kinderrechte erst einmal in der Verfassung, könnten sie in weiteren Schritten noch mehr konkretisiert werden je nach politischer Ambition, es wäre anschließend viel einfacher, einen bereits bestehenden Absatz nochmal umzuformulieren, oder wie man heute sagt, zu modernisieren und den Lebenssituationen anzupassen.
Die Büchse der Pandora muss zu bleiben! Denn es geht diesen Politikern hier nicht um die Kinder, sondern schlicht um den Versuch des Staates, ein weiteres Zugriffsrecht auf das Leben der Kinder zu sichern.
Die Doppelmoral der „Kinderschützer“
Und dann noch ein Wort zu echten Kinderrechten: Jene, wirklich als Mensch betrachtet zu werden. Von Anfang an. Es sind vor allem Politikerinnen der SPD, der Grünen und der Linken, die auch mitten in der Pandemie bereits im Märtz ernsthaft versucht haben, das vermeintliche „Recht auf Abtreibung“ voranzutreiben.
Während das Land paralysiert wegen Corona lahmlag, hatte man im SPD-geführten Familienministerium keine größere Sorge, als sicherzustellen, dass Abtreibungen auch in Krankenhäusern weiterhin reibungslos stattfinden.
Da wurde versucht, die Beratungspflicht vor Abtreibung zu kippen, um wirklich jeden letzten Einwand gegen das Lebensrecht des Kindes im Bauch unter dem Vorwand Corona abzuräumen.
Immer weit vorne, wenn es um die Sicherstellung des Kindestodes im Mutterleib geht, sind genau jene Parteien, die ganz aktiv sind beim Kampf um „Kinderrechte“. Zynismus wäre ein passender Begriff dafür oder auch schlicht: Doppelmoral.
Birgit Kelle ist Familienmutter, Publizistin und Vorsitzende von „Frau 2000plus“ (einem gemeinnützigen Verein). Kontakt: birgit.kelle@frau2000plus.net – Webpräsenz: www.frau2000plus.net
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Veröffentlicht: 15. Juni 2019 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: EHE, FAMILIE und ELTERNRECHT | Tags: Dr. Johannes Resch, Elternrechte, Grungesetz, Kinderrechte, Koalition, Menschenrechte, Staat, Verband Familienarbeit, Verfassung |
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Pressemeldung des Verband Familienarbeit:
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Am 6. Juni debattierte der Bundestag über die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz (GG). Das geht auf eine Koalitionsvereinbarung der CDU-SPD-Regierung zurück, wird aber auch von Grünen und Linken unterstützt. 
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So ist eine für die GG-Änderung erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundestages durchaus realistisch.
Ein konkreter Formulierungsvorschlag der Koalition liegt noch nicht vor.
Die Grünen schlagen folgende Ergänzung von Art. 6 GG vor:
“Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung. Bei allen Angelegenheiten, die das Kind betreffen, ist es entsprechend Alter und Reife zu beteiligen; Wille und zuvörderst Wohl des Kindes sind maßgeblich zu berücksichtigen.”
Der stellv. Vorsitzende des Verbandes Familienarbeit, Dr. Johannes Resch, nimmt zu dem Vorhaben Stellung:
„Auf den ersten Blick klingt der Vorschlag der Grünen gut. Auch von CDU und SPD sind ähnliche Formulierungsvorschläge zu erwarten. Aber halten solche Vorschläge auch einem zweiten und einem dritten Blick stand?“
Der zweite Blick: 
Warum eine besondere Erwähnung der Kinderrechte? Auch Rechte von Rentnern oder Kranken werden im GG nicht besonders erwähnt. Kinder sind zweifellos vollwertige Menschen. Sie sind daher ebenso durch die in Art. 1 unseres GG garantierten Menschenrechte geschützt wie Rentner, Kranke und alle anderen Menschen auch:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Diese Sätze lassen keinen Hinweis erkennen, Kinder könnten damit nicht gemeint sein. Erst wenn ‘Kinderrechte’ gesondert aufgeführt würden, kann der Eindruck entstehen, Kinder seien doch keine vollwertigen Mitglieder ‘jeder menschlichen Gemeinschaft‘.
Der dritte Blick:
Eine Sonderstellung nehmen Kinder insofern ein, als sie ihre Rechte in der Regel nicht selbst vertreten können, sondern dabei auf Erwachsene angewiesen sind. Diesem Umstand trägt Art. 6, Abs. 2 GG Rechnung:
„(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ 
Hier kommt die Verantwortung der Eltern für ihre Kinder klar zum Ausdruck. Nur wenn das Kindeswohl gefährdet ist, darf und muss die ‘staatliche Gemeinschaft’ eingreifen. Das ist ein starker Schutz der Kinder vor Übergriffen des Staates. Die Eltern bilden also einen verfassungsrechtlich garantierten Schutzschirm für ihre Kinder. Nur wenn dieser Schutzschirm versagt, z.B. bei verwaisten, misshandelten oder anders gefährdeten Kindern ist der Staat gefordert.
Werden aber „Kinderrechte“ im GG gesondert angeführt, kann und wird sich der Staat neben den Eltern als gleichberechtigter Schützer aller Kinder verstehen. Durch seine Macht sitzt er gegenüber den Eltern immer am längeren Hebel. Damit bestünden die rechtlichen Voraussetzungen, den Eltern ihre Rechte zu entziehen und zwar in allen Fällen, in denen es der Staat für richtig hält. Die Gefährdung des Kindeswohls wäre dann keine Bedingung mehr. Manche Akteure haben vermutlich dieses Ziel. Andere sind zu naiv und gutgläubig, um die Gefahr zu erkennen.
Es ist gar nicht so weit hergeholt, dass in absehbarer Zukunft alle Eltern gezwungen werden könnten, ihre Kleinkinder in Krippen zu geben mit der Begründung, dass ihre Kinder ein „Recht“ darauf hätten. Eine mildere Form wäre es, diesen Zwang zunächst auf die Eltern auszuüben, die sich nicht ‘politisch korrekt’ verhalten. Wenn erst einmal das in Art. 6, Abs. 2 garantierte Elternrecht relativiert ist, ist es zu dessen faktischer Abschaffung nicht mehr weit. Die staatlichen Behörden könnten dann argumentieren, dass die Eltern den Entzug ihres Erziehungsrechts doch vermeiden könnten, indem sie sich an die staatlichen Vorgaben halten. 
Kurzum: Die besondere Erwähnung von Kinderrechten würde eine Situation schaffen, wie sie etwa in der DDR bestand. Dort war Kindesentzug auch ohne Gefährdung des Kindeswohls möglich. Aber es gibt auch heute schon im westlich geprägten Europa Staaten, in denen der Entzug von Kindern, unter dem Vorwand, deren Rechte zu schützen, leicht möglich ist, wie etwa in Norwegen.
Als Argument, Kinderrechte im GG zu betonen, wird oft angeführt, der Staat werde dann stärker gegen Kinderarmut vorgehen. Aber das ist abwegig. Der Gesetzgeber ist ja selbst dafür verantwortlich, dass die Kinderkosten bei den Eltern verblieben, obwohl der Kindernutzen per Rentenrecht allen Erwerbstätigen zugutekommt. Hier liegt die wichtigste Ursache für die Armut von Eltern und damit auch ihrer Kinder.
Die Auffassung, der Staat könne die Kinderrechte besser schützen als die Eltern, ist eine populistische Vorstellung, die verheerende Folgen für Kinder und Eltern haben kann.
Quelle: http://familienarbeit-heute.de/?p=5350
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Veröffentlicht: 25. Februar 2019 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: AKK, Alexander Mitsch, Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU, Atomausstieg, Ängste, CDU, Diesel, Grüne, Kathrin Göring-Eckardt, Koalition, Migration, Phantasien, Schlüsselindustrie, Union, WerteUnion |
PRESSEMELDUNG der WerteUnion:
Die CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer und die Grünen-Fraktionschefin Kathrin Göring-Eckardt haben in einem Doppel-Interview übereinstimmend erklärt, offen für ein schwarz-grünes Bündnis zu sein.

Die WerteUnion hält dieses für den falschen Weg, der Deutschland weiter destabilisieren würde.
Alexander Mitsch, Bundesvorsitzender der Werte-Union, erklärt dazu:
„Wir sehen derzeit keine Basis, um eine für unser Land erfolgreiche Politik in einer Koalition aus Union und Grünen auf Bundesebene zu gestalten und halten nichts von schwarz-grünen Phantasien.
Die Grünen verfolgen mit ihrer ideologisch geprägten Klimapolitik gegen die
deutschen Schlüsselindustrien eine gefährliche Strategie, die zu gravierenden wirtschaftlichen Verwerfungen führen wird. Sie gefährden nicht nur die internationale Konkurrenzfähigkeit unseres Landes, sondern auch Millionen von Arbeitsplätzen sowie die Energiesicherheit in Deutschland.
Zu groß sind die Unterschiede zwischen christdemokratischer und grüner Politik ausserdem bei der Begrenzung der ungesteuerten Zuwanderung und in der Sicherheitspolitik, sowohl im Inneren, als auch bei der längst überfälligen Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr.“
Simone Baum, stellv. Bundesvorsitzende der Werte-Union, sagt:
„Die Spitze der Grünen spielt letztlich nur mit den Ängsten der Menschen. Sei es seinerzeit bei der Gentechnik, beim Atomausstieg oder jetzt bei der Debatte um Kohleenergie und Diesel. Erst wecken die Grünen Ängste, dann bieten sie eine vermeintlich ökologische Lösung, die sich aber fast immer als teuer und wenig effektiv erweist.“
Alexander Mitsch: “Wir haben schon in 2017 die Verhandlungen für eine Jamaika-Koalition mit großer Skepsis begleitet. Eine jetzt anscheinend angestrebte Koalition der CDU mit den Grünen, ohne das Korrektiv der Freien Demokraten, ist unserer Meinung nach erst recht ein gefährlicher Irrweg.“
Die WerteUnion ist der konservative Flügel der CDU/ CSU. Er wurde 2017 als Zusammenschluss der konservativen Initiativen innerhalb der Union gegründet und ist in allen 16 Bundesländern mit Landesverbänden vertreten.
Homepage: http://www.werteunion.de
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