Verfassungsgericht in Italien: Weiter keine künstliche Befruchtung für Homo-Paare
Veröffentlicht: 1. Juli 2019 Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: Fortpflanzung, Geldstrafen, homosexuelle Paare, In Vitro Fertilisation, Italien, IVF, Künstliche Befruchtung, Tagespost, Verfassungsgericht Hinterlasse einen KommentarDas Verbot künstlicher Befruchtung (IVF = In-Vitro-Fertilisation) für homosexuelle Paare ist nach Ansicht des italienischen Verfassungsgerichts nicht verfassungswidrig. Das berichtet die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ unter Berufung auf eine Mitteilung des Gerichts.
Wie die Zeitung schreibt, stehe das Urteil zwar noch aus, die abschließenden Beratungen der Richter tendierten aber in diese Richtung. Anlass der Beratungen seien Anfragen aus zwei unterschiedlichen Gerichtsverfahren in Bozen und Pordenone.
Darin heißt es, das entsprechende Gesetz zur Regelung künstlicher Befruchtung aus dem Jahr 2004 verstoße gegen verfassungsrechtliche Grundsätze. Demgegenüber erachte das Verfassungsgericht die Anfragen als unbegründet. Das kritisierte Verbot stehe nicht in Widerspruch zu den Verfassungsprinzipien, auf die sich die örtlichen Gerichte bezögen.
Im Artikel 5 des „Gesetzes für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung“ heißt es: „Volljährige Paare, die unterschiedlichen Geschlechts sowie in potenziell fortpflanzungsfähigem Alter sind, verheiratet oder zusammenlebend, und bei denen beide Partner noch leben, können Zugang zu medizinisch unterstützten Fortpflanzungstechniken erhalten.“ Verstöße können mit Geldstrafen zwischen 200.000 und 400.000 Euro geahndet werden.
Quelle: ALfA-Newsletter
Kinderwunsch-Tage in Berlin warben für rechtswidrige „Reproduktions“-Angebote
Veröffentlicht: 14. März 2019 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Berlin, Eizellspenderinnen, Embryonenschutzgesetz, Hedwig von Beverfoerde, In Vitro Fertilisation, Künstliche Befruchtung, Kinderwunsch-Tage, Leihmutterschaft, lesbisch, rechtswidrig, ROPA-Methode, Ukraine 3 KommentareHedwig von Beverfoerde
Am vergangenen Wochenende fanden in Berlin bereits zum dritten Mal die „Kinderwunsch-Tage“ statt. Tatsächlich verbergen sich hinter der netten Fassade zahlreiche internationale Unternehmen und Kliniken aus dem Bereich der sogenannten Reproduktionsmedizin.
Firmen aus den USA, Spanien, Griechenland, Russland, Polen oder der Ukraine bieten dort ihre teuren und moralisch höchst fragwürdigen technologischen Methoden an, um den Wunsch nach einem Kind zu erfüllen – um jeden Preis, wie es scheint.
Neben In-Vitro-Fertilisation (künstlicher Befruchtung) und Samenspende finden sich unter den Angeboten auch zahlreiche Praktiken, die in Deutschland verboten sind, wie z.B. Leihmutterschaft, Embryonenspende und Eizellenspende (siehe Embryonenschutzgesetz § 1).
Auch die Präimplantationsdiagnostik (PID) steht als reguläres Hilfsmittel zum perfekten Kind im Programm, die in Deutschland seit 2011 zwar nicht mehr verboten, aber nur unter besonderen Bedingungen erlaubt ist (siehe Präimplantationsdiagnostikverordnung). Die Aussteller kommen zwar aus Ländern, in denen diese „reproduktionsmedizinischen“ Maßnahmen erlaubt sein mögen, in Deutschland ist Werbung für zum Beispiel Leihmutterschaft aber untersagt (siehe Adoptionsvermittlungsgesetz § 13 c und d).
Der Leiter der Tagung, David McAllister von der britischen Eventagentur „F2F Events“ (nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen CDU-Politiker), behauptete in einer Pressemeldung von Juni 2018 zwar, die Teilnehmer erhielten „neutrale Hilfe und Informationen“.
Allerdings forderte nicht nur derselbe McAllister wenige Monate zuvor noch die Legalisierung der Eizellenspende in Deutschland, auch die Realität auf der Veranstaltung sah anders aus: In den kurzen Vorträgen und den zahlreichen Infomaterialien wird für die verschiedenen Angebote im Ausland geworben.
Fotos von Leihmüttern und Eizellenspenderinnen werden gezeigt, die medizinischen und hygienischen Standards der Kliniken vorgestellt und die verschiedenen „Pakete“ erläutert, die man dort bestellen kann. Von „all inclusive Leihmutterschaftsprogrammen“ für 55.000 Euro in der Ukraine oder „Garantien“ auf Nachwuchs durch „unbegrenzte“ Versuche der künstlichen Befruchtung ist die Rede.
Und die wenigen rechtlichen Hürden in diesen Ländern können die Unternehmen mittlerweile auch leicht umgehen. Bevor beispielsweise in Griechenland der Prozess einer Leihmutterschaft begonnen wird, muss ein Gericht feststellen, dass die rechtliche Mutter auf natürlichem Wege kein Kind bekommen kann. Absurderweise wird dies dem Gericht gegenüber von demselben Arzt festgestellt, der auch anschließend die Leihmutterschaft vorbereiten wird.
Und etwa in Spanien gibt es die sogenannte ROPA-Methode für lesbische Paare nur, wenn sie nachweisen können, zuvor mindestens zwei Jahre in einem Haushalt gelebt zu haben. Für die Ärztin der spanischen Klinik kein Problem: Wenn das Paar das nicht könne, sollten sie dennoch kommen, ihr Notar würde das schon unterschreiben.
Quelle und vollständiger Text hier: https://demofueralle.blog/2019/03/13/schatz-lass-uns-ein-baby-kaufen-ein-bericht-von-der-kinderwunsch-messe-in-berlin/
Gefährliche Menschenexperimente mit CRISPR-Cas9 in China durchgeführt
Veröffentlicht: 29. November 2018 Abgelegt unter: FORSCHUNG / Wissenschaft / Technik | Tags: Bioethik, China, Dr. med. Edith Breburda, Evolution, gefährlich, Genetiker, Genom-Editierung, Künstliche Befruchtung, krebserzeugend, Langzeitfolgen, Menschenexperiment, Wissenschaftler Ein KommentarVon Dr. med. Edith Breburda
Bei dem im Dezember 2015 stattfindenden internationalen Summit on Human Gene Editing, welches von den Wissenschaftsakademien der USA, Großbritannien und China organisiert wurde, sprach sich fast jeder Redner gegen den Gebrauch von CRISPR aus.
Die gezielte Geninsertion wird das Genom in jeder Zelle der daraus hervorgehenden Kinder und ihrer Nachkommen irreversibel verändern. Es handelt sich um eine viel zu riskante Methode. Letztendlich wandelt man einen solchen Eingriff in nichts anderes als in ein Experiment an Menschen um.
Unabhängig davon, wie viel Forschung über eine Gen-Editierung betrieben wurde, unvorhergesehene und unbeabsichtigte off-target-Mutationen konnten nicht eliminiert werden. Wir wissen nicht, inwieweit bestimmte Gene die Entwicklung und Gesundheit unserer Kinder beeinflussen.
Weitere Kritiken sind, dass wir es mit bisher unbekannten Konsequenzen und Langzeiteffekte zu tun haben.
Somit ist es undenkbar, Gen-Editing-Techniken in unseren Fruchtbarkeitskliniken anzubieten. Schon allein die Definition verbietet uns das. Denn ein Eingriff in die Keimbahn ist nicht legitim, um eine Krankheit zu behandeln. Wir lindern wir damit nicht die medizinischen Bedürfnisse unserer Patienten.
Im besten Fall bringen wir das Erbgut zukünftiger Menschen und deren Nachkommen durcheinander. Die unbekannten Mechanismen einer Interaktion von CRISPR mit der menschlichen Physiologie machen die Resultate nicht nur unvorhersehbar, sondern sie sind irreversibel[i].
Krebserzeugendes Potential von CRISPR
Am 11. Juni 2018 beseitigten zwei Studien die Euphorie, die immer noch viele bezüglich CRISPR hatten. Anstatt Krankheiten zu heilen, zeigte sich, dass das Mittel der Wahl ein krebserzeugendes Potential hat.
In Nature Medicine beschreiben Forscher des Karolinska-Institutes aus Schweden Zellen, die sie erfolgreich mit CRISPR-CAS9 behandelt hatten. Doch genau diese Zellen bilden Tumore innerhalb des so behandelten Patienten, was sie zu einer tickenden Zeitbombe macht. Separat davon kamen Wissenschaftler der Pharmafirma Norvatis zur gleichen Erkenntnis[ii].
BILD: Buchtitel von Dr. Breburda zum Problem der „Reproduktiven Freiheit“
He Jianku von der chinesischen Southern Universität für Science und Technology in Shenzhen missachtete alle Vorsichtsgebote bei seinem Eingriff in die Keimbahn mittels CRISPR-Cas9. Er nahm völlig unbekannte Folgen in Kauf, als er am 25. November 2018 über die Medien bekannt machte, dass soeben die Zwillingsmädchen Lulu und Nana geboren wurden, dessen befruchtete Eizellen genetisch verändert wurden.
Der Vater der Kinder hatte HIV/Aids. Der Wissenschaftler entfernte den CCR5 Rezeptor, der die „molekulare Eintrittspforte“ für die Krankheit ist. Dr. He hofft, dass die Kinder einst so berühmt werden wie Louise Brown, das erste Kind, das durch In-Vitro-Fertilisation geboren wurde.
Die Wiener Ethikerin Susanne Kummer redet von einem „Schlag ins Gesicht für alle, die einen verantwortungsvollen Umgang mit der Gentechnik beim Menschen befürworten. Der chinesische Wissenschaftler hat sich über alle Maßstäbe der klinischen Forschung hinweggesetzte und in Wahrheit einen Menschenversuch mit nicht vorhersehbaren Folgen durchgeführt.“
Die Eintragung des Versuches im chinesischen Register für klinische Studien erfolgte zwar, dennoch wendete sich Jianku an die Medien statt einer sonst üblichen wissenschaftlichen Veröffentlichung. Damit bekam der Forscher maximale Aufmerksamkeit.
Genetiker warnt vor Veränderung des Menschen
Der Genetiker Markus Hengstschläger warnt vor “fatalen Auswirkungen“: Diese stehe stark im Gegensatz zur über Millionen Jahre verlaufenden Entwicklung des Homo Sapiens und erlaube weder ein Zurückdrehen noch eine Folgenabschätzung.
Die CRISPR-Cas9-Methode sei zwar ziemlich genau, funktioniere jedoch nicht immer exakt, wodurch es zu „Effekten abseits des eigentlichen Ziels“ kommen könne: „Darüber hinaus ist es ein Eingriff in die Evolution. Wir verändern den Menschen. Das holen wir nicht mehr zurück.“
Der Mediziner und Moraltheologe Matthias Beck gibt zu bedenken, dass die Chinesen beim Weltkongress der Ethikkommissionen im Frühjahr 2016 „händeringend darum baten, dass Europa in Sachen CRISPR-Cas9 den Chinesen Einhalt gebietet, weil die Genschere in China bereits bei Embryonen angewendet werde.“[iii]
Der Bioethik-Experte der Oxford-Universität, Julian Savulescu, erklärt gegenüber BBC: „Nehmen wir an, dass die Behauptung stimmt, dann handelt es sich um erschreckende Experimente. Es waren gesunde Embryonen, an denen man ohne jeden Grund herumexperimentierte. Wir wissen eigentlich nicht viel über den Einsatz von Geneditierung. Aber es verursacht off-target Mutationen, die erst viel später im Leben Krankheiten und auch Krebs verursachen.“
Sein Kollege Feng Zhang stimmt der Aussage zu: „Der Eingriff war nicht notwendig und es kann passieren, dass die Zwillinge nun ein höheres Erkrankungsrisiko haben. HIV ist eine Bedrohung. Doch CCR5 anhand von CRISPR-Cas9 auszuschalten ist viel riskanter und hat den einzigen „Nutzen“, dass die Kinder nun viel wahrscheinlicher an West-Nil-Virus erkranken.[iv]“
He Jiankui machte hingegen mit seinen Versuchen weiter. Beim zweiten Internationalen Kongress für Genom-Editierung, der an der Universität in Hongkong stattfand, verkündete er am 28.11.2018, dass von den insgesamt sieben Paaren, deren „Kinder“ er mithilfe von CRISPR-Cas9 manipulierte, eine weitere Frau schwanger geworden ist. Michael Deems von der Rice-University in Huston/Texas half He Jiankui. Deems ist Mitbesitzer der kleinen genetischen Firma, die He in China aufgemacht hat.
Genom-Editierung bei einer künstlichen Befruchtung
Die Technologie kam während einer künstlichen Befruchtung zur Anwendung, wobei eine Samenzelle in die Eizelle inseriert wurde, um die Embryonen zu ‚erschaffen‘.
Nach drei Tagen – im Achtzell-Stadium, wo jede Zelle omnipotent ist und aus ihr ein Embryo hervorgehen kann – wurden davon einige Zellen genetisch alteriert. Die Eltern konnten sich entscheiden, ob sie mit einem der genetisch veränderten Embryonen weitermachen wollten. Insgesamt sind 16 von den ursprünglich 22 Embryonen manipuliert worden, von denen man 11 in sechs Versuchen einpflanzte und von denen dann die Zwillinge überlebten.
Die beiden Universitäten der Forscher – Rice- und Southern University – wie auch die chinesische Regierun, fingen sofort mit Untersuchungen an.
Jennifer Doudna, die ein Patent auf CRISPR besitzt, erklärte ABC News: „Es handelt sich wirklich um eine unakzeptable Entwicklung. He ist zwar auf dem Kongress erschienen; er hat jedoch keine Auskunft darüber erteilt, was ihn motivierte, diese Forschung am Menschen durchzuführen.“
Wesentliche Fragen bleiben unbeantwortet
Seine Methoden wurde immer noch nicht in einem von Experten begutachteten Fachjournal veröffentlicht oder unabhängig bestätigt. Weiterhin weigerte er sich zu beantworten, wer ihn bezahlte und warum er seine Forschung geheim gehalten hatte. Vor allem aber, ob die Eltern über Risiken und Nutzen des Projektes vollends aufgeklärt wurden und ob sie das Verfahren verstanden haben, in das sie freiwillig einstimmten.
David Liu von der Harvard MIT’s Institut, der auch in Patent auf eine andere Version von CRISPR besitzt, ist am Boden zerstört: „Es ist ein erschreckendes Beispiel dafür, wofür wir eine vielversprechende Technologie, die ein großes Potential für die Gesellschaft hat, nicht nutzen sollten. Ich hoffe, es kommt nie wieder vor.“
Qui Renzong von der Chinesische Akademie für Sozialwissenschaften klagt die Organisatoren der Konferenz in Hongkong an, die es Dr. He erlaubten, seine Arbeit vorzustellen, obwohl sie noch nicht von unabhängigen Experten überprüft worden ist. Für Prof. Qui hat Dr. He gegen die Gesetzte der chinesischen Reproduktionsmedizin verstoßen.
He Jianqui behauptet dennoch, er hätte vor seinen Versuchen vier Experten konsultiert, davon einen Professor in den USA. Der Forscher der Southern Universität in China ist seit Februar 2018 auf einem dreijährigen unbezahlten Urlaub. Seine Arbeitgeber waren sich nicht bewusst, dass er seine Forschungsgelder für die die Finanzierung dieser HIV-CRISPR-Studie verwendete.
Prof. William Hurblut, Ethiker der Standford Universität, sprach lange mit Dr. He:
„Ich kannte seine frühen Arbeiten. Ich wusste nicht, dass er versucht hatte, eine Schwangerschaft mit geneditierten Embryonen zu erzielen. Dennoch hegte ich diesen Verdacht. Dr. He hätte niemals aus der wissenschaftlichen Gemeinschaft herausgehen dürfen. Wenn Forscher der Meinung sind, dass eine Methode nicht sicher genug ist, um angewendet zu werden, entstehen Missverständnisse, Misstrauen und es schafft Diskrepanzen, wenn ein Forscher plötzlich seine eigenen Versuche auf diesem Gebiet durchführt.“
Am Anfang nahmen acht Paare an den klinischen Studien teil. Nachdem ein Paar abgesprungen ist, erzeugte man 30 Embryonen, von den sieben übriggebliebenen Eltern. He Jianqui hatte 21 von ihnen manipuliert.
Aufgrund der jetzigen Lage hat ein Gerichtsverfahren eine Fortsetzung der Studien untersagt[v].
Anmerkungen:
[i]Harris J. and Darnovsky M: Pro and Con: Should Gene editing be performed on human Embryos? National Geographic, August 2016
[ii] Begley S.: A serious new hurdle for CRISPR: Edited cells might cause cancer, two studies find. STAT, Reporting from the frontiers of health and medicine, June 11, 2018
[iii] IMABE: Ethikerin: Keimbahneingriff für Forschung ein Schlag ins Gesicht. Kathpress, 27.11.2018
[iv] Burger J.: Chinese scientist announces birth of first humans whose genes have been edited. Aleteia, 26. Nov. 2018
[v] Terry M.: Second pregnancy reported by Chinese CRISPR researcher as ethical and legal investigations launch. Biospace, Nov. 28, 2018
Unsere Autorin Edith Breburda ist Bioethik-Expertin, Schriftstellerin und Veterinär-Medizinerin (Tierärztin); sie lebt in den USA. – Ediths Homepage: http://scivias-publisher.blogspot.com/
Irrwege der Reproduktionsmedizin für homosexuelle Paare und ihren Kinderwunsch
Veröffentlicht: 18. November 2018 Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: Ausbeutung, Bioethik, Dr. med. Edith Breburda, Elternschaft, Forschung, Frauen, Gebärmuttertransplantation, gleichgeschlechtliche Paare, IVF, Künstliche Befruchtung, Kinderwunsch, Leidtragende, pluripotente Zellen, Reproduktionsmedizin, Schwangerschaft, Sexualleben 2 KommentareVon Dr. med. Edith Breburda
Am 15. November 2018 berichtete die biomedizinische Presse über den großen Erfolg, wonach gleichgeschlechtlich Partner nun endlich ein Kind haben können [1].
Dieses Statement verwirrt auf den ersten Blick. Es ist unmöglich, aus einer Eizelle eine Samenzelle herzustellen. Man braucht sowohl eine Ei- wie auch eine Samenzelle, um einen Embryo zu erzeugen.
Ist es etwa der Reproduktionsmedizin gelungen, Samenzellen aus Hautzellen herstellen? Kann man die Zeituhr von induziert pluripotenten Zellen soweit zurückzudrehen, dass man noch über das Stadium der embryonalähnlichen Zelle hinaus Keimzellen produzieren kann?
Wissenschaftler behaupten, dies sei schon seit einiger Zeit bei Mäusen gelungen. Es ist zwar ein langer Weg, bis man Versuche von der Maus auf den Menschen übertragen kann, doch Eizellen anders zu gewinnen, als z.B. Studentinnen oder Frauen aus Entwicklungsländern auszubeuten, ist schon lange ein erklärtes Ziel der Forscher.
Wie man weiß, sind Eizellen in der modernen Reproduktionsmedizin der limitierende Faktor. Für einige US-Wissenschaftler ist es sogar unethisch, dass Frauen für gespendete Eizellen kein Entgelt bekommen. Zunehmend diskutiert man, ob eine Ei – oder Samenzellspende unter die gleiche Rubrik fallen sollt, wie jede andere Organspende, unabhängig davon, ob man die davon gewonnenen Embryos für die Stammzellforschung oder die Reproduktionsmedizin verwendet.
Robert Edwards, der Erfinder der In-Vitro-Fertilisation (IVF), erhielt 2010 den Nobelpreis der Medizin. Damals, 1978, als das erste Retortenbaby geboren wurde, waren viele Zeitgenossen skeptisch. Die medizinischen, soziologischen, juristischen und ethischen Fragen der künstlichen Befruchtung sind bis heute nicht beantwortet.
Trotzdem ist die IVF für gleichgeschlechtliche Paare der einzige Weg, Kinder zu bekommen. Aber normalerweise brauchen sie dazu einen Samenspender oder eine Eizellspenderin samt Leihmutter.
So ist es unverständlich, dass Bioscience in seinem Artikel eine neue Methode rühmt und dabei von einem gemeinsamen Kind von zwei Gleichgeschlechtlichen redet.
Doch wenn man genauer hinschaut, schreibt der Forscher: Dank neuer Fortschritte in der IVF ist es nun gelungen, dass gleichgeschlechtliche Paare beide ihr „Baby“ austragen.
Dieser Prozess der reciprocal effortless in vitro fertilisation wurde das erste Mal von Ashley und Bliss Coulter in Anspruch genommen. Sie beide hatten Anteil an ihrem „Wunderbaby“.
Effortless IVF ist ähnlich einer herkömmlichen IVF. Der Embryo wird jedoch nicht in der Petrischale „herangezüchtet“, bis er das Blastozystenstadium erreicht hat und dann in die Gebärmutter entlassen wird; nein, in diesem Fall wuchs der Embryo für fünf Tage in einer Kapsel heran, die in den Gebärmutterhals von Bliss eingeführt wurde. Es war auch die Eizelle, welche Bliss gespendet hatte, und die mit einer Samenzellspende befruchtet wurde.
Danach wurde die INVOcell Kapsel samt Embryo in Ashley’s Reproduktionsorgan übertragen, was Ashley zur Leihmutter machte. Diesen Vorgang nennt man „Reciprocal IVF“.
Es bedeutet nichts anderes, als dass eine andere Frau das Baby austrägt als jene, die ihre Eizelle spendete. Das klingt kompliziert. Am Ende ist es ein ganz einfacher Vorgang, den man schon lange in der Tiermedizin kennt. Sicher, das Ziel ist hier, möglichst schnell Hochleistungstiere bzw. geklonte Tiere heranzuzüchten. Natürlich kann man das nicht vergleichen.
Aber rein technisch ist der Vorgang fast derselbe. Im Falle Coulter wurde diese neue Methode gewählt, damit beide Eltern in einem gewissen Sinne an der „Erzeugung ihres Kindes“ teilhaben können.
Weiterhin schreiben die Wissenschaftler, dass man neben einer reciprocal effortless IVF bereits viele andere Fortschritte in der Reproduktionsmedizin gemacht hat.
Man redet von einer In-Vitro-Maturation, was nichts anderes bedeutet, als dass man unreife Eizellen der Frau entnimmt und diese dann im Labor heranreifen lässt. Diese Methode der Eizellreifung außerhalb des weiblichen Körpers erspart es der Frau, Unmengen von Hormonen zu schlucken, um meist 12 Eizellen auf einmal durch eine Hyper-Ovulation entnehmen zu können.
Der Film „Eggsploitation: Maggie’s Story“ des Centrums für Bioethics and Culture gibt uns einen Einblick, was geschah, als Maggie sich mehrere Male einer Eizellenextraktion unterzog. Sie hatte plötzlich einen Knoten in der Brust; er wurde von der Fertilitätsinstitution nicht ernst genommen. Erst als sie später ihren eigenen Hausarzt aufsuchte, diagnostizierte er Brustkrebs im vierten Stadium, mit Metastasen in der Lunge und in den Knochen. Keiner in ihrer Familie hatte vor ihr diese Krankheit. Diese Art von Krebs sieht man eigentlich nur bei Frauen nach ihren Wechseljahren oder bei Frauen, die drei oder mehr Kinder hatten.
Auch diese Art der Hyper-Ovulation ist aus der Tierzucht bekannt. In den 70iger Jahren war der posthume Nobelpreisträger Edwards enttäuscht, weil seine Methode der In-vitro-Fertilisation nicht die gleiche Erfolgsrate wie bei Kühen aufwies.
Doch dies sei nur einer der Fortschritte, die der Artikel nennt. Man ist bereits fähig, eine ganze Gebärmutter zu transplantieren. (Wir berichteten davon: https://charismatismus.wordpress.com/2016/05/03/transplantation-einer-gebaermutter-haben-wir-bald-noch-mehr-kinder-aus-dem-labor/)
Das Transplantat wird allerdings nur temporär im Körper der Frau verbleiben. Um die Abstoßung des fremden Organs zu verhindern, müssen Medikamente eingenommen werden, die das Immunsystem unterdrücken. Damit dies nicht zu lange erfolgt, darf eine Frau nur zwei Schwangerschaften austragen. Danach wird die Gebärmutter wieder herausoperiert.
Ob zwei Schwangerschaften physiologisch überhaupt möglich sind, wird nicht hinterfragt. Eine Schwangerschaft unter immunsuppressiven Bedingungen aufrecht zu erhalten, ist physiologisch gesehen äußerst schwierig, wenn nicht unmöglich.
Warum geht es also letztendlich? Neulich konnte man in der New York Times von einer Frau lesen, dessen sehnlichster Wunsch es war, eine Schwangerschaft zu erleben: „Solange ich mich daran erinnern kann, wünsche ich mir all die lästigen Nebeneffekte wie Schwangerschaftsübelkeit, geschwollene Beine, Rückenschmerzen. Diese Erfahrung ist zwar nicht lebensnotwendig, aber ich möchte sie dennoch unbedingt erleben.“
Lindsey war die erste Frau in den USA, bei der eine Gebärmutter eingepflanzt wurde; sie erhielt den Uterus einer verstorbenen Spenderin.
Gleichgeschlechtliche konnten bisher nur über eine Eizell-Samenzellspender die biologischen Kinder eines Partners austragen. Mit einer künstlichen Befruchtung geht eine Pränatal-Diagnostik einher. Embryos, die nicht den Vorstellungen der Mediziner entsprechen, werden vernichtet, tiefgefroren oder an die Forschung gespendet.
Die nächsten Generationen waren in den letzten Jahren die Versuchskandidaten der modernen Reproduktions-Medizin. Die sogenannten „künstlichen Kinder“ wurden zum Maßstab, ob etwas funktioniert oder nicht. Momentan weiß keiner, inwieweit die so erzeugten Kinder gesundheitliche, psychische oder physische Probleme haben.
Die Leidtragenden sind die Frauen, die ausgebeutet werden. Für moderne Reproduktionstechniken braucht man Eizellen, Leihmütter und nun auch Spender-Gebärmütter. Um unfruchtbaren Frauen zum Kind zu verhelfen, nehmen Eizellspenderinnen in Kauf, selber unfruchtbar zu werden.
BILD: Buchtitel von Dr. Breburda: Reproduktive Freiheit – free for what?
Diesbezüglich drängt sich die Frage auf, wo die Grenzen unseres Handelns liegen? Ist es egoistisch, ein Kind zu erzeugen, obwohl es nach allen Regeln der Fortpflanzung nicht natürlich zustande kommen kann?
Sollen wir all die Techniken, die wir zuvor in der Tiermedizin anwendeten, auch für den Zweck nutzen, einen Supermenschen zu schaffen? Viele argumentieren, dass die Produktion eines derartigen Menschen niemals gerechtfertigt werden kann, weil sie konträr zu Personenwürde, Integrität und Identität eines menschlichen Wesens steht.
Sigmund Freud sagte in einem Vortrag über das menschliche Sexualleben: „Die Abkehr von der reproduktiven Funktion ist das gemeinsame Merkmal aller Perversion.“
Der US-Mediziner Dr. Hunnell schrieb am 17. August 2011: „Gott verlangt von uns niemals, etwas Unmoralisches zu tun, um unserer Berufung gerecht zu werden. Wenn einige nur durch reproduktionsmedizinische Maßnahmen Eltern werden können, dann trifft auf solche Ehepaare die Berufung für eine biologische Elternschaft nicht zu.“
Anmerkung:
[1] Sasha Mortimer, Breakthroughs in IVF: How a Same-sex couple carried the same Baby. BioSpace Nov. 15/2018: hier online
Unsere Autorin Edith Breburda ist Bioethik-Expertin, Schriftstellerin und Veterinär-Medizinerin (Tierärztin); sie lebt in den USA. – Ediths Homepage: http://scivias-publisher.blogspot.com/
Haben schottische Forscher erstmals weibliche Eizellen im Labor gezüchtet?
Veröffentlicht: 12. Februar 2018 Abgelegt unter: FORSCHUNG / Wissenschaft / Technik | Tags: Anomalien, Edinburgh, Forscher, Künstliche Befruchtung, Kulturmedien, Labor, Schottland, Wachstumsfaktoren, weibliche Eizellen Ein KommentarWissenschaftler der schottischen Universität Edinburgh wollen unreife Vorläuferzellen menschlicher Eizellen im Labor erstmals bis zur völligen Reife gebracht haben.
Wie das Team um Evelyn Telfer in der Fachzeitschrift „Molecular Human Reproduction“ schreibt, habe es dazu Eierstöcken entnommene Zellen in verschiedenen und mit speziellen Wachstumsfaktoren versehenen Kulturmedien reifen lassen. Binnen 20 Tagen hätten sich aus den unreifen Vorläuferzellen Zellen entwickelt, die mehrere der Eigenschaften aufwiesen, die für reife Eizellen charakteristisch seien.
Wie die Forscher weiter schreiben, wiesen die Zellen jedoch auch sichtbare Anomalien auf. Ob aus solchen Zellen – im Falle einer künstlichen Befruchtung – auch gesunde Kinder entstehen können, sei völlig offen.
Quelle: ALfA-Newsletter
CDL auf dem CSU-Parteitag aktiv: Embryonenschutz und § 219a erhalten!
Veröffentlicht: 18. Dezember 2017 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: §219a, CDL Bayern, Christiane Lambrecht, CSU, Embryonenschutzgesetz, Infostand, Künstliche Befruchtung, Lebensrecht, Leihmutterschaft, Nürnberg, Parteitag Hinterlasse einen KommentarMit einem eigenen Stand auf dem Parteitag der CSU in Nürnberg am 15. und 16. Dezember 2017 vertraten die Christdemokraten für das Leben (CDL) Anliegen des Lebensschutzes und der Bioethik in Gesprächen mit führenden Vertretern der CSU sowie Delegierten und Gästen.
Christiane Lambrecht, Vorsitzende der CDL-Bayern, erklärt:
„Aktuell gibt es starke Versuche, mit einem neuen ‚Fortpflanzungsmedizingesetz’ die Leihmutterschaft und vielfältige genetische Manipulationen am Embryo zu erlauben. Das droht bei den jetzt kommenden Koalitionsverhandlungen in Berlin einzufließen. Doch das beste Embryonenschutz-Gesetz weltweit muss erhalten bleiben! Die Würde eines jeden Menschen, auch des Embryo, ist unantastbar!“
Lambrecht sieht besonders auch kommerzielle Interessen am Werk, da mit dem Wunsch nach dem „perfekten Kind“, der Leihmutterschaft oder dem Verkauf von Embryonen zu Forschungszwecken viel Geld verdient werden könne. Den im Labor gezeugten und an Dritte vermittelten Kindern würde das Menschenrecht auf ein Leben mit der eigenen Mutter und dem eigenen Vater verwehrt.
Das geltende deutsche Embryonenschutzgesetz schützt jeden Embryo. Es legt entsprechend der gängigen Wissenschaft fest, dass mit Befruchtung von Ei- und Samenzelle ein Mensch entsteht. Maximal dürfen drei Embryonen künstlich befruchtet werden, und alle drei müssen der eigenen Mutter eingepflanzt werden. Das Embryonenschutzgesetz verbietet die Leihmutterschaft und die Tiefkühlagerung von Embryonen (Kryokonservierung).
Ein weiteres Thema am CDL-Stand war die Debatte um den §219a Strafgesetzbuch, der Werbung für Abtreibung verbietet. Die CDL sieht hier keinen Änderungsbedarf. Das Gesetz sei durch den Bundestag mehrmals neu formuliert und bestätigt worden.
Theresa Johler, Mitglied im CDL-Landesvorstand Bayern, und Sebastian Krockenberger sind mit den Rückmeldungen am Infostand zufrieden: „Wir wollen politische Entscheidungsträger und engagierte Bürger über aktuelle Entwicklungen in der Bioethik informieren. Immer wieder haben wir gehört: Macht weiter so! Eure Anliegen müssen bekannter werden!“ – Mehrere neue Mitglieder konnten geworben werden.
Knapp 1000 Mitglieder hat die CDL in Bayern zu verzeichnen, darunter mehrere Abgeordnete.
BVL-Fachtagung in Kassel über „Kinderwunsch – Wunschkind – Designerbabys“
Veröffentlicht: 2. Mai 2017 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Bundesverband Lebensrecht, BVL, Designerbaby, Fachtagung, IVF, Künstliche Befruchtung, Kinderwunsch, neue Eugenik, Reaganzglas, Woche für das Leben, Wunschkind 2 KommentareAlternativen zur künstlichen Befruchtung
Die Fachtagung „Kinderwunsch ist menschlich – Selektion nicht“, die der Bundesverband Lebensrecht (BVL) am 29. April 2017 im Anschluss an die offizielle Eröffnung der Woche für das Leben in Kassel veranstaltete, bot Analysen und Antworten auf Fragen, die im vorausgehenden Auftaktgottesdienst von DBK und EKD im Raum standen:
Wie reagiert unsere Gesellschaft darauf, dass moderne Technologien daran arbeiten, möglicherweise behinderte Kinder umfassend aufzuspüren und das Erbgut des Menschen zu manipulieren? Was tun, wenn der „Kinderwunsch“ erst zu „Wunschkindern“ und schließlich zu „Designerbabies“ führt?
Mit Dr. Susanne van der Velden legte eine Gynäkologin aus der Praxis brillant dar, dass es Alternativen zur künstlichen Befruchtung gibt, die mit fast doppelt so hohen Lebendgeburtsraten (30 – 40 %) bei behandelten Paare aufwarten können wie in konventionellen Reproduktionskliniken.
Die von Dr. van der Velden angewandte NaPro-Methodik ist eine von rund tausend Ärzten seit 40 Jahren entwickelte Diagnostik bzw. Therapie, die das Ziel hat, die Fruchtbarkeit wiederherzustellen und eine natürliche Konzeption zu ermöglichen, ohne Samenspende, Eizellspende oder Leihmutterschaft.
Verzweifelte kinderlose Paare sind häufig bereit, Grenzen zu überschreiten, wenn sie nach kurzer, erfolgloser Behandlung an Reproduktions-Zentren weitergeleitet werden. Vielfach werden dabei die diagnostischen Möglichkeiten auch in Bezug auf den Lebenskontext („Lifestyle“) und mögliche organische Auswirkungen nicht hinreichend angewandt.
„Nicht schwanger zu werden“ ist ein Symptom, dessen Ursache gesucht und häufig gefunden werden kann. Der immense Vorteil für die Paare: Es gibt auf dem „natürlichen Weg“ der Kinderwunschbehandlung kaum Frühgeburten, keine vermehrten Mehrlingsschwangerschaften und nicht mehr Komplikationen als im Durchschnitt, während solche Risiken bei der IVF deutlich erhöht sind.
Der Bundesverband Lebensrecht fordert die Krankenkassen auf, die vergleichsweise geringen zusätzlichen Beratungs- und Behandlungskosten für „natürliche“ Kinderwunschbehandlungen als Kassenleistung zu übernehmen, statt ausschließlich oftmals ethisch inakzeptable Ausgaben für IVF-Maßnahmen zu tätigen.
Befürchtungen von Kritikern wurden noch übertroffen
Dass Diagnosen und Therapien Grenzen gesetzt sind und „Leben auch erlitten werden muss“, führte Prof. Dr. Ulrich Eibach, Theologe und Klinikseelsorger aus Bonn, aus. Prof. Eibach hat die Entwicklung der künstlichen Befruchtung von Anfang an begleitet und konnte vom bedrückenden Resümee eines IVF-Pioniers in Bonn berichten, der ihm bestätigte, dass es schlimmer gekommen sei, als Kritiker 1979 befürchtet haben: „Die Entwicklung war nicht steuerbar.“
In seinem Vortrag beschrieb er die fatale Logik einer Legitimationsethik, die zu einer vorandrängenden Spirale angeblichen Fortschritts wird, in der die Vermutung auf negative Folgen nicht zur Vorsicht gereicht, sondern im Gegenteil jede weitere Anwendung gerechtfertigt wird. Aus dem postulierten Ziel, Einzelnen helfen zu können, wird schnell das Ziel der Optimierung der Gattung Mensch.
Diagnostik, ursprünglich als Schritt zur Heilung gedacht, wird zum Instrument der Selektion. Ein gesundes Kind zu bekommen, darf nicht zu einem normalen Anspruch werden. Ohne Gegensteuern wird Schritt für Schritt erneut die Meinung mehrheitsfähig, dass es Kinder gibt, die den Eltern und der Gesellschaft erspart bleiben sollten.
Vorgeburtliche Diagnostik ist Selektion
Dass es sich bei den erweiterten Methoden der pränatalen Diagnostik um eine „Rasterfahndung“ und fast ausnahmslos um Instrumente der Selektion handelt, bestätigte Prof. Dr. Paul Cullen als Mediziner und Naturwissenschaftler, indem er den Bogen weiterspannte:
Wir befinden uns auf dem Weg zum „Enhancement“, der „Vervollkommnung“ der menschlichen Gattung, was weit über den Heilungsauftrag der Medizin hinausgeht. Die transhumanistischen Träume von einer Mensch-Maschine-Verschmelzung sind bereits weit fortgeschritten.
Mit geradezu religiösem Eifer wird ein neues Menschenbild vorangetrieben, welches aber zu einer alten Mehrklassengesellschaft mit neuen, medizinisch geschaffenen Eliten führen wird. Ziel der neuen Verfahren ist einzig die Perfektion der Selektion, wie an der nahezu vollständigen vorgeburtlichen Beseitigung von Down-Syndrom-Kindern zum Beispiel in Dänemark zu erkennen ist.
Widerstand gegen die „neue Eugenik“
Grenzziehungen erweisen sich als illusorisch. Standards werden nicht eingehalten, Indikationen stetig erweitert. Während sich der Ethikrat uneinig ist und bisweilen zu hören ist, dass „die Würde des Menschen ein nutzloses Konzept“ sei, profilieren sich Wissenschaftler und Unternehmen über Eingriffe in die menschliche Keimbahn, ohne Folgen und Risiken für die zukünftigen Generationen der Menschheit abschätzen oder verantworten zu können.
Der Mensch, so das Fazit der Fachtagung, ist mehr als eine Ansammlung von Genen und Algorithmen. Angewiesensein auf Mitmenschen ist eine Grunddimension des Lebens, kein Mangel. Unsere Bestimmung als Mitmenschen ist es, dem Leben zu dienen, Nöte zu lindern und Krankheiten zu heilen.
Politik und Gesellschaft sind aufgerufen, der Ausweitung der „neuen Eugenik“ zu wehren, solange es noch möglich ist.
http://www.bv-lebensrecht.de/fachtagung