Die CDL erwartet vom neuen CDU-Chef klare Positionen zum Lebensschutz
Veröffentlicht: 18. Januar 2021 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Abtreibung, Armin Laschet, Bioethik, Bundesvorsitzende der CDL, CDL, CDU, CDU-Chef, Lebensrecht, Lebensschutz, Mechthild Löhr, ungeborene Menschen, Union 26 Kommentare
Zur Wahl von Armin Laschet als CDU-Bundesvorsitzenden erklärt Mechthild Löhr (siehe Foto), die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL):
„Die Christdemokraten für das Leben CDL gratulieren dem neu gewählten Bundesvorsitzenden der CDU, Armin Laschet, zu seiner Wahl. Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl im Herbst ist es besonders wichtig, dass es dem neuen Vorsitzenden gelingt, die unterschiedlichen Strömungen in der Union wieder kooperativ zusammenzuführen und den gegenseitigen Respekt und die Achtung unterschiedlicher Positionen zu fördern.
Gerade konservative Mitglieder und Wähler der Union fühlten sich in der Vergangenheit in ihrer eigenen Partei thematisch immer weniger vertreten.
Wichtige Aufgaben wie Umwelt und Klimaschutz, die auch in der Landespolitik in NRW beim neuen Vorsitzen eine große Rolle spielen, dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Union insbesondere in den herausfordernden Fragen der Bioethik und des Lebensschutzes ihren Mitgliedern und Wählern eine entschlossene und klare Positionierung schuldet.

Zugleich warnt die CDL-Vorsitzende, dass die Suche nach Konsens auch Grenzen haben müsste. Konsens in ethischen Fragen bedeute oft die Abkehr von grundsätzlichen Werten. Als ein Beispiel nannte Mechthild Löhr die politischen Entscheidungen der Vergangenheit rund um den Schwangerschaftskonflikt.
Hier bedeutet der politische „Konsens“ bis heute einen völlig unzureichenden Schutz des Lebens ungeborener Menschen und weiterhin hohe Abtreibungszahlen. Die CDL erwartet mit Spannung, wie sich Laschet in Fragen des Lebensschutz äußern wird. Bis dato ist der Ministerpräsident von Nordrhein- Westfalen in dieser Frage im Unterschied zum Klimaschutz noch keine deutlich vernehmbare Stimme gewesen.
Bei der Diskussion um die derzeit unbegrenzte Liberalisierung der Suizidbeihilfe in Deutschland, die für viele suizidgefährdete Menschen zu einer bedrohlichen Alternative geworden sei, erhofft sich die CDL, dass der neue Vorsitzende eine klare Position für die Union beziehen wird. Gerade die Themen Abtreibung und Suizidbeihilfe müssen zu den politischen Feldern gehören, auf denen sich der Kurs der CDU unter Laschet von anderen Parteien unterscheidet.
Die CDL freut sich auf einen ersten Austausch mit dem neu gewählten Bundesvorsitzenden über die weitere Stärkung des christdemokratischen Profils der CDU gerade in Grundfragen des Lebensschutzes.“
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CDL begrüßt polnisches Verfassungsgerichts-Urteil gegen eugenische Abtreibung
Veröffentlicht: 24. Oktober 2020 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Abtreibung, Behinderte, CDL, deutschland, Eugenische Indikation, genetisch, Lebenrecht, Mechthild Löhr, Polen, Verfassungsgericht 3 Kommentare
Zu der Entscheidung des Verfassungsgerichts in Polen, Abtreibung aus eugenischen Gründen für unzulässig zu erklären, erklärt die
Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr (siehe Foto):
„In einer europaweit vielbeachteten Entscheidung hat jetzt am 22. Oktober 2020 das oberste Gericht Polens, das Verfassungsgericht, Abtreibungen auf Grund von Fehlbildungen des ungeborenen Kindes für verfassungswidrig erklärt.
Damit folgt es konsequent einer Linie, die sich nach dem Ende des Eisernen Vorhangs in Polen immer mehr abgezeichnet hat. Im Kommunismus war in allen Ostblockstaaten Abtreibung völlig legal, stets zugänglich und zu Lasten der Frauen ein übliches Mittel der Familienplanung.

Das aktuelle Urteil in Polen bestätigt ein seit 1993 geltendes Gesetz, das Abtreibung nur nach Vergewaltigung und bei Gefahr für das Leben der Mutter erlaubt, jetzt aber nicht mehr aus eugenischen Gründen.
Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass das Kind in jeder Entwicklungsphase zu schützen sei, auch wenn dies eine besondere Belastung für die Mutter mit sich bringen könne. Dies müsse die Gesellschaft um der Achtung der Menschenwürde willen mittragen.
Schon seit Jahren hatten die 2019 neu bestätigte Regierung der nationalkonservativen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) und der gerade wieder gewählte Präsident Duda angekündigt, einer weiteren Liberalisierung des Abtreibungsrechts eindeutige Grenzen zu setzen.
Innerhalb der Europäischen Union gilt damit in Polen die weitestgehende Regelung zum Schutz des ungeborenen Lebens. Dies löst seit Jahren im In- und Ausland kontroverse Debatten aus.

Als Christdemokraten für das Leben (CDL) begrüßen wir die grundsätzliche Entscheidung des höchsten polnischen Gerichts, die immer weiter zunehmende Zahl von Abtreibungen aufgrund von Behinderungen oder genetischen Belastungen als Unrecht und Diskriminierung gegenüber Ungeborenen zu begrenzen.
Leider steigen insgesamt europa- wie weltweit die Zahlen von Abtreibungen aus genetischen und eugenischen Gründen signifikant an. Die meisten Länder, Parlamente, Regierungen und Gerichte schauen dieser Entwicklung kommentarlos zu oder forcieren sogar noch die Selektion ungeborener Menschen wegen genetischer Disposition oder Behinderung.
Die Zahl der Abtreibungen aufgrund „medizinischer“ Indikation wächst auch in Deutschland auf fast vier Prozent aller vorgeburtlichen Kindstötungen.
In Deutschland haben zudem inzwischen sogar mehrfach bereits Gerichte entschieden, dass eine nicht durch Abtreibung verhinderte Geburt eines behinderten Kindes im Einzelfall die betreffenden Ärzte schadensersatzpflichtig machen kann. Formal lässt zwar bisher auch die deutsche Rechtslage aus guten Gründen keine Abtreibung wegen Behinderung eines Kindes zu und verbietet damit eigentlich jede eugenische Selektion.

Aber in großer Widersprüchlichkeit dazu erlaubt das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) die sogenannte „medizinische“ Indikation, die es ganz der Schwangeren überlässt, ob sie ein Kind aufgrund pränatal diagnostizierter möglicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen abtreibt oder annimmt. Damit ist die schwangere Frau oft unter erheblichen Druck gesetzt und wird im Grunde mit der Entscheidung über das Leben ihres Kindes allein gelassen.
Die Gesellschaft müsste ihr sehr viel stärker als bisher erkennbar wertschätzend, unterstützend und begleitend zur Seite stehen und Hilfen anbieten. Seitens der CDL haben wir dazu häufiger konkrete Vorschläge gemacht.
Die CDL setzt sich grundsätzlich für das Lebensrecht jedes Kindes ein, unabhängig von der Lebensphase, der sozialen Situation der Mutter oder der genetischen Disposition des Kindes.
Wir halten es daher für ein wichtiges und richtiges Signal, wenn sich ein bedeutendes europäisches Nachbarland wie Polen – juristisch und politisch, getragen und legitimiert von einem Mehrheitsvotum der Bürger – gegen den aktuellen Trend in Europa stellt und damit für mehr statt weniger Lebensschutz eintritt.
Wer die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung wirklich überzeugend und nachhaltig abbauen will, muss mit dem Respekt und der Achtung jedes Menschen schon v o r der Geburt beginnen und diesen in jeder Lebensphase staatlicherseits als tatsächlich gleichwertig anerkennen und behandeln.“
BVerfG startet Angriff auf die Menschenwürde: Dunkler Tag deutscher (Un-)Rechtssprechung
Veröffentlicht: 26. Februar 2020 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: arztliche Suizidbeihilfe, assistierter Selbstmord, Bundesverfassungsgericht, CDL, dunkler Tag, Lebensrecht, Mechthild Löhr, Menschenwürde, Rechtsgeschichte, Selbsttötung, Susanne Wenzel, Urteil 7 Kommentare






Dieser Aschermittwoch 2020 dürfte als einer der schwärzesten Tage der deutschen Rechtsgeschichte seit 1949 gelten.
Dass die Würde des Menschen vom höchsten deutschen Gericht ausgerechnet darin verwirklicht gesehen wird, dass ein Leben mit Hilfe Dritter professionell beendet werden darf, ist mehr als schockierend. Es ist beklemmend für uns alle, denn es eröffnet für viele Menschen, deren Leben belastet und schwierig ist, eine nunmehr höchstrichterlich anerkannte und geförderte neue Exit-Strategie in den jederzeitigen Tod.
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Angriffe auf WerteUnion schaden unserer Demokratie und der politischen Kultur
Veröffentlicht: 13. Februar 2020 Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: AKK, CDL-Bundesvorsitzende, CDU, CSU, Debakel, Demokratie, Führungsgremien, Kommunistische Plattform, konservative, Linkspartei, Linksradikale, Mechthild Löhr, Merkel, politische Kultur, Thüringen, Volkspartei, WerteUnion 11 KommentareVon Mechthild Löhr, CDL-Vorsitzende
CDU und FDP gehen aus dem politischen Desaster im Thüringer Landtag als Verlierer, der ehemalige und wahrscheinlich in absehbarer Zeit wieder neu ins Amt gewählte Ministerpräsident Bodo Ramelow von der Linken als Gewinner hervor.
Ob die AfD sich wieder erholt und in Thüringen erneut zulegt, ist ungewiss. Die politische Kultur und die Demokratie aber wurden durch die Eskalationen rund um den denkwürdigen Wahlvorgang von FDP-Ministerpräsident Thomas Kemmerich nachhaltig beschädigt.
Der überraschend angekündigte Rücktritt von Annegret Kramp-Karrenbauer, kurz AKK genannt, als CDU-Vorsitzende und ihr Verzicht auf die Kanzlerkandidatur offenbart schlagartig die Tiefe der inhaltlichen und personellen Krise und die weiter wuchernde Zerrissenheit in der CDU.
Die Situation in Thüringen ist wohl – so ließ es auch AKK anklingen – nur der finale Schlusspunkt eines Prozesses der Entfremdung zwischen der Vorsitzenden und ihrer Partei, wie dies aus anderen Gründen zuvor auch schon die ehemalige Parteivorsitzende und immer noch amtierende Bundeskanzlerin Angela Merkel erfahren hatte.
Verfall der Diskussionskultur in der CDU
Als dramatisch wird in diesen Tagen auch der weiter zunehmende Verfall der innerparteilichen Diskussionskultur betrachtet. Nicht nur Mitglieder von CDU/CSU sehen diese Entwicklung und die Schwächung und kontinuierlichen Wahlverluste der Union mit wachsender Sorge.
“Der Kompass der Partei liegt in Trümmern, zentrale Fragen sind ungeklärt…”, so beschreibt Ulf Poschardt, Chefredakteur der WELT, zu Recht die Situation.
Wie die öffentliche Debatte gegenwärtig zeigt, soll nun offensichtlich ausgerechnet in der erst 2017 innerhalb der Unionsmitgliederschaft gegründeten kleinen, aber aktiven WerteUnion ein “Sündenbock” für zahlreiche Wahlverluste und inhaltliche Spannungen gefunden werden, was geradezu absurd erscheint.
Sichtbar wird dies, wenn die sich ehrenamtlich für eine werteorientierte, konservative Politik engagierenden Mitgliederschaft der WerteUnion seit der Thüringen-Wahl öffentlich wie innerparteilich in teilweise so diffamierender Weise scharf angegriffen wird, als verschuldete ausgerechnet sie den krachenden Misserfolg in Thüringen.
Vielmehr offenbart die katastrophale Lage dort grundlegende innerparteiliche Konflikte und Neujustierungen von Machtverhältnissen, die größter Aufmerksamkeit bedürfen.
Mit dem CDU-Parteitagsbeschluss vom Dezember 2018 wurden eine Zusammenarbeit und Absprachen mit der Linken ebenso wie mit der AfD ausgeschlossen und damit ein klarer Kurs gefunden. Daher durfte es eindeutig weder eine Unterstützung von CDU-Mandatsträgern für einen linken Ministerpräsidenten Ramelow noch Stimmen für die Wahl eines möglichen AfD-Kandidaten geben. Wenn überraschend der Kandidat der FDP von Abgeordneten der AfD als Ministerpräsident mitgewählt wurde, hätte er diese Wahl nicht annehmen müssen; das war ein gravierender Fehler.
Ganz besonders besorgniserregend für unsere politische Kultur ist das, was sich nach dieser Wahl im Lande abgespielt hat.
Ultralinke Attacken auf Kemmerich und die FDP
Der nur kurzzeitig amtierende, bereits wieder zurückgetretene und nach der Landesverfassung nur noch geschäftsführende FDP-Ministerpräsident Kemmerich und dessen Familie mit sechs Kindern werden offensichtlich von sogenannten antifaschistischen linken Kräften persönlich bedroht. Ebenso wird die gesamte FDP bundesweit mit tätlichen Angriffen und verbalen Attacken überzogen, wie dies bisher nur die AfD erlebt hat.
Dies zeigt eine neue Eskalationsstufe von Gewalt und Demokratiefeindlichkeit seitens der Linken, die sich weiter anschickt, Thüringen mit einer Minderheitsregierung regieren zu wollen.
Die Kanzlerin und ihr CDU-Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier haben auf diese schwerwiegenden Vorgänge nur mit beiläufiger Empörung, dafür aber mit der sofortigen Absetzung des bislang geschätzten Ostbeauftragten der Bundesregierung Christian Hirte (CDU) und dessen Entlassung als parlamentarischem Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium reagiert.
Mit dieser öffentlichen Degradierung sollte bewusst auch die Thüringer CDU abgestraft werden, deren stellv. Landesvorsitzender der sich seinem bisherigen Amt intensiv für die Anliegen der neuen Bundesländer einsetzende Christian Hirte ist.
Dieses rigorose Durchgreifen an falscher Stelle mutet wie bloße und vor allem um wohlfeilen öffentlichen Beifall heischende Ersatzhandlung und Willkür an. Hirte ist für die Fehlentwicklung in Thüringen weder erstzuständig noch persönlich verantwortlich.
Über die bedrohliche Lawine von Anschlägen auf und Drohungen gegenüber FDP-Funktionsträgern und -Einrichtungen aber verlieren Merkel u. a. leider kaum ein Wort und analysieren diese demokratiegefährdende Situation auch nicht. Vielleicht erscheint dies nicht opportun.
Denn die immer gewalttätigeren Attacken kommen hier nicht von rechts, sondern aus dem linksextremistischen Lager, mit dem die Linkspartei seit langem ganz offen paktiert und sogar gemeinsam zu gewaltbereiten Aktionen einlädt.
Die Linkspartei und ihre kommunistischen Flügel
Und dies nicht nur beschränkt auf Thüringen und die neuen Bundesländer, sondern bundesweit. Dabei baut die Linkspartei weiterhin fest auf die Unterstützung der Kommunistischen Plattform, die innerhalb der Partei offiziell integriert ist und ihre Büros und Mitarbeiter auch in der Bundesgeschäftsstelle der Linken angesiedelt hat.
Davon haben sich weder die Führungsspitzen der Linkspartei noch Bodo Ramelow jemals distanziert; vielmehr ist die Kommunistische Plattform sogar mit eigenen Delegierten auf den Parteitagen der Linken vertreten. Ebenso kann und darf mit dem Plazet der Führung der Linkspartei die systemkritische Parteigruppierung “Antikapitalistische Linke” agieren.
Ferner gehört zur Linkspartei als parteiinterne “Arbeitsgemeinschaft” die anerkannt extremistische Gruppe “Cuba Sí”, ebenfalls mit Sitz und drei hauptamtlichen Mitarbeitern in der Bundesgeschäftsstelle angesiedelt, die vor allem die Menschenrechtsverletzungen in kommunistischen und sozialistischen Diktaturen verharmlost und bis heute Fidel Castros totalitäre Diktatur lobt. Soll etwa diese Linke anschlussfähig sein?
Erfreulicherweise hat sich die noch amtierende CDU-Vorsitzende AKK abermals deutlich zur Unvereinbarkeit von politischen Bündnissen mit Rechts und Links geäußert und auch das CDU-Präsidium hat diese Position nochmals bekräftigt. Doch die Parteiführung der Union quälten in ihrer letzten Sitzung wohl noch andere Sorgen, als das weiterhin extremistische Profil der Linken offen zu kritisieren und dies als Teil des Problems der Entwicklung in Thüringen und anderswo zu thematisieren.
Ein kleiner Teil von ehemals führenden und heute um Beachtung ringenden Repräsentanten der Union verlegt sich seit Tagen vor allem darauf, gezielt die an Mitgliedern zahlenmäßig kleine, aber viel Zuspruch erfahrende und diskussionsfreudige WerteUnion zu attackieren. Diese Vereinigung sei eine „Beleidigung für alle CDU-Mitglieder“, formulierte es z. B. Tobias Hans, Ministerpräsident in Saarbrücken.
Die von zumeist konservativ-liberalen und wertebewusst gestimmten, bürgerlichen CDU-Mitgliedern als parteinahes Dialogforum gegründete WerteUnion wird als zentrales und überaus gewichtiges Problem der CDU und als “Krebsgeschwür” und sogar angebliche “AfD-Hilfstruppe” bezeichnet, das nun mit einem ultimativen Unvereinbarkeitsbeschluss aus den Unionsparteien auszugrenzen sei.
Auch AKK äußerte in einer Pressekonferenz, man müsse sich schon entscheiden, ob man als CDU-Mitglied noch Mitglied der WerteUnion sein solle. Tatsächlich wurde bei der Präsidiumssitzung am vergangenen Montag und der Bundesvorstandssitzung bereits intensiv ein Unvereinbarkeitsbeschluss erwogen, wenn auch noch nicht erlassen.
Ein parteiliches “Verbot” gleichzeitiger Mitgliedschaft in der CDU und der WerteUnion steht damit weiterhin als Option und Drohung an die Mitgliedschaft im Raum. Jede inhaltliche Auseinandersetzung wird offensichtliche als überflüssig erachtet.
Attacken auf WerteUnion absurd und parteischädigend
Wer die Gründung der WerteUnion, ursprünglich als konservativ-liberaler Arbeitskreis in der CDU/CSU konzipiert, durch Alexander Mitsch und zahlreiche weitere frühere Stipendiaten der Konrad Adenauer Stiftung miterlebt hat, kann diese Formulierungen und Vorschläge nur als absurd und partei- und demokratieschädigend empfinden.
Die WerteUnion besteht zum größten Teil aus engagierten jüngeren Mitgliedern der CDU/CSU, die es sich angesichts gravierender inhaltlicher Kurswechsel der Union in zentralen politischen Themen zur Aufgabe gemacht haben, die konservativen Wurzeln der Partei wieder sichtbarer zu machen.
Auf diese konservativen Fundamente hat sich die CDU neben weiteren liberalen und sozialen Aspekten in ihrer Programmatik aber seit ihrer Gründung stets berufen.
In der WerteUnion als einer innerhalb der Union weiter wachsenden Basisbewegung haben sich politisch interessierte und engagierte Bürger/innen zu einem Verein zusammengeschlossen, um in persönlichen Begegnungen und offenen Diskussionen zentrale und kontroverse politische Fragen miteinander zu erörtern und zu vertiefen.
Es werden Gespräche mit Mandatsträgern gesucht, Foren organisiert und Anträge für Bundesparteitage formuliert. Die Arbeit der WerteUnion ist transparent und zeigt eine innerhalb der CDU mittlerweile leider ungewohnt lebendige Kommunikationskultur, für die die Partei zwecks Belebung der innerparteilichen Diskussion offen und dankbar sein sollte. Denn hier reden und diskutieren bürgerlich Konservative aus der Mitte der Gesellschaft und nicht etwa rechte “Extremisten” miteinander.
Hochmotivierte Basisbewegung innerhalb der Union
Viele Mitglieder der WerteUnion sind nicht nur in der Union, sondern auch außerhalb der Politik vielfältig engagiert und wollen sich hochmotiviert in die Basisarbeit der CDU vor Ort und auf Landes- und Bundesebene mit wichtigen Mitgliederanliegen einbringen. Viele von ihnen beobachten besorgt, dass konservative Positionen aus der Programmatik der Union im derzeitigen Regierungshandeln der GroKo keinerlei Platz oder Niederschlag mehr finden.
Ein nun öffentlich angedrohter Unvereinbarkeitsbeschluss würde nicht nur diese hoch motivierten Parteimitglieder, sondern ebenso große Teile der Unionswählerschaft verprellen und irritieren. Damit würde unmissverständlich das Signal gesendet: “Überzeugte Konservative raus aus der Union!”
Ausgrenzung, Diffamierung, Unvereinbarkeit, Ausschluss aber sind keine Kennzeichen einer pluralen und offenen Parteien- und Demokratiekultur; vielmehr offenbaren sie das Gegenteil von Vielfalt, Toleranz und Pluralismus.
Wenn nun ein ehem. Generalsekretär der CDU, Ruprecht Polenz, der CDU-Vorstand in NRW und Mitglieder des CDU-Präsidiums vehement einen “Unvereinbarkeitsbeschluss” fordern und sogar eine ansonsten auf Ausgleich bedachte, erfahrene Politikerin wie Kanzleramtsministerin Annette Widmann-Mauz und Elmar Brok (Ex-MdEP) entgleisend von einem “Krebsgeschwür” in der Partei sprechen, muss dies bei jedem Parteimitglied wie Demokraten Bestürzung auslösen.
Ein erheblicher Teil der CDU/CSU-Mitglieder und -Wählerschaft verortet sich in Umfragen als konservativ-bürgerlich. Dies macht sich in vielen Politikfeldern fest, in denen eine konservative Handschrift im Sinne der Unionsparteien unter Kanzlerin Merkel dramatisch verloren gegangen ist.
Es ist auch ein Verdienst der WerteUnion, durch aktive Mitwirkung und Unterstützung der CDU/CSU gerade den vielen Wählern, die in den letzten Jahren von der Union enttäuscht wurden oder sich bereits von ihr abgewandt haben, deutlich zu machen, dass es auch weiter aktive konservative Kräfte in der Partei gibt, die die interne und öffentliche Debatte mitgestalten.
CDU verlor viele konservative Stammwähler
Diese wichtige Wurzel des innerparteilichen Spektrums der CDU bewusst auszuschalten, könnte für die Partei sehr negative Konsequenzen haben. Die mageren und enttäuschenden Wahlergebnisse der CDU in den letzten Jahren zeigen deutlich, dass sie viele Wähler gerade im konservativen Spektrum bereits verloren hat.
Es war und ist aber gerade in einer Volkspartei unerlässlich, mit allen Mitgliedern und Bürgern in einem offenen Gespräch zu bleiben. Sonst setzt man sich dem berechtigten Vorwurf der Diskriminierung Andersdenkender, der pauschalen Verunglimpfung und der Verurteilung und Diffamierung von Kritikern aus, die es wagen, den Führungsgremien und der Parteispitze zu widersprechen.
Genau diese respektlose und dialogfeindliche kategorische Form der politischen und persönlichen Ausgrenzung erlebt jetzt die WerteUnion nun aber leider durch einzelne Unionsvertreter und auch im CDU-Präsidium. Werbung für die aktive Mitarbeit in einer Partei sieht anders aus.
Angesichts der schwierigen Lage, in der sich die Partei nach der fatalen Wahl in Thüringen und dem angekündigten Rückzug von AKK befindet, ist ein frontaler Angriff auf das konservative Spektrum der Mitglieder und Wähler der Union, die sich mit ihrem Plädoyer für ihre Partei ganz klar gegenüber der AfD abgrenzen, weder sinnvoll und zulässig noch angebracht.
Will die Union ihren Erfolg im bürgerlichen und konservativen Zentrum der Gesellschaft wieder vergrößern und verstärken oder will sie sich weiter Richtung links der Mitte bewegen?
Was Kritiker in der WerteUnion zur Sprache bringen, sollte von der Partei aufmerksam zur Kenntnis genommen und nicht innerparteilich verboten werden. Sprech- und Denkverbote passen nicht in eine offene, demokratische Parteienkultur. Wer nur noch mit denen sprechen will, die links der gesellschaftlichen Mitte verortet sind, wird wohl die Mehrheit dieser Gesellschaft nur schwerlich noch erreichen und repräsentieren können.
Wer in Zeiten des generellen Diskriminierungsverbots zudem mit verbalen Entgleisungen eigene Parteimitglieder diffamiert, sollte erst einmal das eigene, parteischädigende Demokratieverständnis kritisch überprüfen, bevor er anderen politischen Radikalismus vorwirft.
Wer Menschen und menschliche Vereinigungen als “Krebsgeschwür” bezeichnet, vermittelt Hassgefühle und verrät das christliche Menschenbild und zeigt mit derart bösen und unmenschlichen Vergleichen, dass er um des bloßen Machterhaltes willen offenbar bereit ist, die politische Kultur in diesem Land nachhaltig zu schädigen.
Unsere Autorin Mechthild Löhr ist Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL)
www.cdl-online.de
Organspende: CDL begrüßt Bundestagsvotum für die Entscheidungslösung
Veröffentlicht: 16. Januar 2020 Abgelegt unter: ORGANspende / "Hirntod" (Kritik) | Tags: Abgeordnete, Abstimmung, Bundestag, CDL, Entscheidungslösung, Lebensanfang, Lebensende, Mechthild Löhr, Menschenwürde, Organspende, Widerspruchslösung 2 KommentareDer Deutsche Bundestag hat heute mit einer klaren Mehrheit den Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchsregelung bei der Organspende abgelehnt und für eine weitere Ausgestaltung der Entscheidungslösung gestimmt.
Damit wird auch künftig nur Organspender sein, wer ausdrücklich zugestimmt hat. Das Mitwirkungsrecht der nächsten Angehörigen eines potentiellen Organspenders bleibt ebenfalls erhalten. Für die Christdemokraten für das Leben (CDL) kommentiert die Bundesvorsitzende Mechthild Löhr (siehe Foto) diese Entscheidung:
„Der Bundestag hat heute in einer außergewöhnlich beeindruckenden Nachdrücklichkeit positiv über die Zukunft der freiwilligen Organspende entschieden. Dies ist ein sehr wichtiges und erfreuliches Signal an alle, die im einzelnen Menschen am Lebensende nicht primär einen zur solidarischen Organabgabe verpflichteten Bürger sehen.
Gerade das nun weiter zu beachtende Mitspracherecht der Angehörigen des vom Hirntod betroffenen Patienten ist ein wichtiges Element der heute mit klarer Mehrheit getroffenen Entscheidung.
Jede Organspende setzt damit weiterhin die konkret geäußerte Bereitschaft des Gebers voraus und verhindert einen gefährlichen Automatismus, wie er im alternativen Gesetzentwurf von Minister Spahn und Prof. Lauterbach enthalten war.
Für eine so extrem persönliche Entscheidung zu Lebensende und Sterbeprozess muss auch zukünftig ein bewusstes Ja des Spenders vorliegen. Dies verlangt sowohl die Achtung der Grundrechte (Recht auf körperliche Unversehrtheit) als auch der Respekt des Staates vor der persönlichen Freiheit und Integrität seiner Bürger.
Das Recht auf Selbstbestimmung zwingt selbst bei der Freigabe privater Infos oder Dateien in anderen Bereichen, die Betroffenen um ihr Einverständnis zu fragen. Erst recht muss dies dann auch für die potentielle Weitergabe der eigenen Organe und Gewebe gelten.
Der Anspruch, dass „Schweigen Zustimmung bedeutet“, ist erfreulicherweise unserer Rechtsordnung bisher fremd. Die heutige Entscheidung zeigt den Willen der klaren Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, dass dies auch künftig gilt.
Es ist absehbar, dass mit steigender Lebenserwartung der Bedarf an Organen immer weiter zunehmen wird. Es entspricht einer alten wirtschaftlichen Logik, dass ein steigendes Angebot (Möglichkeiten) folglich auch zu einer weiteren Nachfrage führen wird. Dennoch darf seitens des Staates hier nicht übergriffig und autoritär diktiert werden, dass jeder Bürger ausdrücklich widersprechen muss, wenn er nicht Organspender werden will.
In seltener Deutlichkeit hat diese beeindruckende Bundestagsdebatte herausgearbeitet, dass es im Parlament durchaus einen Willen gibt, das Recht auf Leben jedes einzelnen Menschen als Selbstwert und Selbstzweck und als Fundament jeder Rechtsetzung zu beachten, insbesondere am Ende des Lebens, wo eben jedes Leben zählt, nicht nur der Nutzen eines Lebens für das eines Anderen.
Wünschenswert wäre, dass der hier gezeigte hohe Respekt vor der unteilbaren Würde des Einzelnen tatsächlich gleichermaßen am Lebensende wie auch am Lebensanfang, also in der ganzen Bandbreite des Lebens von der Zeugung bis zu seinem natürlichen Ende, besser geschützt würde.
Die heutige Debatte und die Abstimmung zeigten deutlich, dass der Bundestag sich seiner Verantwortung für den Lebensschutz durchaus bewusst sein kann.
Weniger erfreulich ist, dass es ausgerechnet eine Mehrheit der Unionsministerriege ist, die einer grundsätzlichen Organabgabepflicht durchaus positiv gegenüber steht, dazu noch ohne das gegenteilige klare Votum beider Kirchen zu beachten oder es auch nur zu thematisieren.“
Berlin: Bioethische Fachtagung des BVL referierte über die „Sehnsucht nach Perfektion“
Veröffentlicht: 21. September 2019 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Abtreibung, Alexandra M. Linder, Berlin, Bioeethik, BLV, Fachtagung, Gentechnik, Hubert Hüppe, Marsch für das Leben, Mechthild Löhr, Perfektion, Prof. Dr. Manfred Spieker, Reproduktionsmedizin Hinterlasse einen KommentarAm internationalen Kindertag (20.9.) beschäftigte sich eine Fachtagung des Bundesverband Lebensrecht mit einer Gruppe von Kindern, die meist nicht berücksichtigt werden: mit den Kindern vor der Geburt.
Aus verschiedenen Blickwinkeln wurden bioethische Themen, die auch für Frauen, Eltern und kommende Generationen mit langfristigen und teils unabsehbaren Folgen verbunden sind, vertieft und beleuchtet.
Nach der Begrüßung der BVL-Vorsitzenden Alexandra Linder (siehe Foto) sprach Prof. Dr. Manfred Spieker, em. Professor für Christliche Sozialwissenschaften der Universität Osnabrück, vor den über einhundert Teilnehmern der Tagung.
Er stellte heraus, dass es der Reproduktionsmediziner nicht nur mit Erwachsenen zu tun hat, die sich ein Kind wünschen, sondern auch mit dem Kind als eigenständigem Rechtssubjekt.
Die „Sehnsucht nach Perfektion“ des Menschen und die Frage, inwiefern die Menschenwürde gewahrt oder bedroht werden kann, war Thema der zweiten Gesprächsrunde zwischen dem Gynäkologen Dr. Johannes Decker und dem Philosophen und Theologen Dr. Hanns-Gregor Nissing.
In den Referaten und Diskussionen ging es unter anderem um die Organzüchtung mittels Chimären und damit verbundene ethische Herausforderungen.
Wie das Lebensrecht, der Lebensschutz und die verschiedenen bioethischen Bereiche in Politik und Medien einfließen und behandelt werden, beleuchteten zum Abschluss der von Mechthild Löhr, Vorstandsmitglied des BVL, moderierten Tagung Hubert Hüppe (siehe Foto), langjähriger Bundestagsabgeordneter und bis 2014 Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, und Gunnar Schupelius, Journalist und Mitglied der Chefredaktion der B.Z. (Berliner Zeitung).
Auf der einen Seite würden „bioethische“ Themen politisch eine Rolle spielen, auf der anderen Seite gebe es gerade beim Thema Abtreibung eine Art Tabuisierung, vor allem auch in den Medien. Es sei dennoch der Lebensrechtsbewegung in den letzten Jahren mehr und mehr gelungen, die Thematik zurück ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen.
Für den 21. September lädt der Bundesverband Lebensrecht zum Marsch für das Leben ein, der um 13 Uhr vor dem Reichstag mit einer Kundgebung beginnt.
Diese größte Pro-Life-Veranstaltung Deutschlands erfährt breite Unterstützung, sowohl durch Grußworte als auch durch die Teilnahme prominenter Persönlichkeiten aus Politik und Kirche, darunter drei Ortsbischöfe und zwei Weihbischöfe der katholischen Kirche, ein Bischof der SELK sowie Vertreter von freikirchlichen Gemeinschaften.
https://www.bundesverband-lebensrecht.de
https://www.facebook.com/BVLebensrecht/
https://www.facebook.com/marschfuerdasleben/
CDL protestiert gegen die geplante Widerspruchslösung bei Organspenden
Veröffentlicht: 25. Juni 2019 Abgelegt unter: ORGANspende / "Hirntod" (Kritik) | Tags: Angehörige, CDL, CDU, Gesetzentwurf, Mechthild Löhr, Medizin, Minister Spahn, Organentnahme, Organspende, Organspendeausweis, Sterbeprozeß, Susanne Wenzel, Widerspruchslösung, Zeitdruck Hinterlasse einen KommentarBundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Dr. Karl Lauterbach, haben mit einer fraktionsübergreifenden Initiative einen Gesetzentwurf für die Einführung einer Widerspruchsregelung bei der Organspende vorgelegt.
Der Deutsche Bundestag wird sich morgen (26.6) in erster Lesung mit diesem Entwurf befassen. Für die Christdemokraten für das Leben (CDL) erklärt deren Pressesprecherin, Susanne Wenzel, hierzu folgendermaßen:
„Rechtzeitig vor der ersten Lesung des Gesetzentwurfes von Minister Spahn und anderen zur Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende hat sich die CDL in einem Brief an die Abgeordneten aller Fraktionen im Deutschen Bundestag gewandt und darum gebeten, die Widerspruchsregelung abzulehnen.
Hierfür führt CDL-Bundesvorsitzende Mechthild Löhr (siehe Foto) in dem von ihr unterzeichneten Brief mehrere Gründe an:
Wird jeder Bürger automatisch zum Organspender, bedeutet dies die Aufgabe des „Freiwilligkeitsprinzips“. Aus der „Organspende“ wird eine „Organabgabepflicht“. Dies verstößt aus Sicht der CDL nicht nur gegen das in unserem Grundgesetz verankerte Selbstbestimmungsrecht, sondern auch gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Geht es um eine derart wichtige Angelegenheit wie das eigene Sterben, den Sterbeort und auch den Sterbeprozess, kann Schweigen nicht einfach als Zustimmung für Organentnahmen gewertet werden.
Jede Datenweitergabe unterliegt inzwischen der expliziten und aktiven Zustimmung des Einzelnen. Ausgerechnet bei der Frage von Leben und Tod soll ohne erklärte Zustimmung des Patienten dessen Leben durch die Ärzte künstlich verlängert oder vorzeitig beendet werden können. Das ist für die CDL inakzeptabel.
Der Staat maßt sich mit der Einführung der „Organentnahme ohne Einwilligung“ an, in ausreichender Zahl Organe zur Verfügung stellen zu wollen. Dabei wird den Angehörigen eines potentiellen Spenders verwehrt, sich ablehnend zur Organspende zu äußern oder nach dessen mutmaßlichen Willen zu entscheiden.
Zwar will der Gesetzentwurf zur Entlastung der nächsten Angehörigen beitragen, da diesen nicht zugemutet werden solle, die Entscheidung zur Organspende zu treffen. Aber letztlich wird in einer ohnehin extrem schwierigen Lebenssituation, wenn die Angehörigen mit der Diagnose „Hirntod“ schon in besonderer Weise belastet sind, die Möglichkeit der Entscheidung, auch zum Behandlungsabbruch, genommen.
Doch auch die menschliche Zuwendung, die sich in der Begleitung des Sterbenden am Krankenbett bis in die Todesstunde hinein ausdrückt, wird der Familie des Spenders verwehrt. Persönliche, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, die gegen eine Organentnahme sprechen, werden durch die „Widerspruchslösung“ im vorhinein ausgehebelt.
Die CDL verwahrt sich ferner gegen die manipulative Behauptung, dass Menschen auf der Warteliste für die Organspende sterben, „weil für sie kein Spenderorgan zur Verfügung steht“, wie der Gesetzentwurf formuliert. Hier wird als Ursache die fehlende Spende insinuiert, was den Druck zu einer „moralischen Verpflichtung“ zur Spende erhöhen soll. Tatsächlich aber sterben diese Menschen, weil sie krank sind und die richtige Therapie für sie bisher nicht zur Verfügung steht.
Derzeit besitzen 36 Prozent aller Bundesbürger über 16 Jahren einen Organspendeausweis, also mehr als 20 Millionen Menschen. Es wird aber stets ins Feld geführt, dass nur rund 1.000 Spendern pro Jahr Organe entnommen werden können. Dies zeigt aus Sicht der CDL, dass die Organisation der Organspende noch erhebliche Mängel aufweist.
Dem wollte der Bundestag mit dem erst im März diesen Jahres verabschiedeten „Gesetz für die bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende“ entgegenwirken. Die CDL fordert hier, die vorgesehenen Strukturmaßnahmen erst einmal umzusetzen und deren – mit Sicherheit nicht unerhebliche Folgen – zu evaluieren.
In Deutschland gibt es laut Angaben der Stiftung Lesen derzeit mindestens 6,2 Millionen Analphabeten und ca. 10,6 Millionen Menschen, die zwar zusammenhängende Texte verstehen, aber dennoch nicht gut lesen und schreiben können. In der Regel wird dies nicht dokumentiert oder sonstwie behördlich erfasst.
Dem will der Gesetzentwurf von Spahn, Lauterbach und anderen Rechnung tragen, indem „bei Personen, die nicht in der Lage sind, Wesen, Bedeutung und Tragweite einer Organ- oder Gewebespende zu erkennen und ihren Willen danach auszurichten“, die Organ- oder Gewebespende für unzulässig erklärt wird.
Für die CDL stellt sich hier die Frage, wie die Klinik im Entscheidungsfall und unter Zeitdruck zuverlässig diese Einschränkungen bei einem Menschen erkennen will und wie transparent bei einer bereits erfolgten Hirntod-Diagnose geprüft wird, ob der betroffenen Person die Rechtslage bewusst war und sie diese auch verstanden hat.
Letztlich plädiert die CDL für die Ablehnung der Widerspruchsregelung. Denn in einer offenen und freiheitlich-demokratischen Gesellschaft sollte gerade der Sterbeprozess dem aktiven Handeln des Staates entzogen bleiben.“
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CDL weist Spahn-Vorschlag zu PID zurück: Keine Embryonen-Selektion per Krankenkasse
Veröffentlicht: 18. Januar 2019 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Behinderte, Bluttest, Bundestag, CDL, CDU, Embryonen, Gesundheitsminister, Glaubwürdigkeit, Jens Spahn, Krankenkassen, Lebensrecht, Mechthild Löhr, PID, Selektion, Versicherte 5 KommentareIm Zusammenhang mit dem Entwurf der Bundesregierung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nun unversehens eine Änderung eingebracht, die die volle Kostenübernahme der Präimplantationsdiagnostik (PID) durch die gesetzlichen Krankenkassen vorsieht.
Hierzu erklärt die Vorsitzende der Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL), Mechthild Löhr (siehe Foto):
Die CDL weist den Vorschlag des Bundesgesundheitsministers zur Übernahme der Kosten einer PID durch die gesetzliche Krankenversicherung entschieden zurück. Es kann nicht sein, dass die Selektion von Embryonen künftig durch die Solidargemeinschaft gesamtgesellschaftlich finanziert und damit staatlicherseits als unterstützungswürdig deklariert wird.
Auch ein Embryo in der Petrischale hat ein Recht auf Leben (lt. EschG), selbst wenn dessen genetische Disposition nicht den gesundheitlichen Hoffnungen und Erwartungen der Eltern entspricht.
Bei einer vollständigen Kostenübernahme wird die PID mit Sicherheit demnächst als Regelleistung in Anspruch genommen. Schon jetzt steigen die Zahlen bei der PID-Nutzung jährlich stetig weiter an. Die Kostenübernahme durch Dritte würde eine zusätzliche starke Anreizstruktur schaffen, ein unter Umständen behindertes Kind auf jeden Fall genetisch auf bestimmte Indikationen testen zu lassen und dann gegebenenfalls zu „entsorgen“.

Gerade vor dem Hintergrund der in Kürze stattfindenden Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag zum Umgang mit nichtinvasiven vorgeburtlichen Bluttests setzt der Bundesgesundheitsminister aus Sicht der CDL bedauerlicherweise ein weiteres völlig falsches und irritierendes Signal.
Ganz offensichtlich ist dies weder Linie noch Beschlusslage der Unionsparteien. Im Gegenteil: Wie bereits bei der von ihm eingebrachten und favorisierten Widerspruchslösung bei der Organspende provoziert er hier in befremdlicher Weise mit einer ministerlichen Einzelaktionen, die das Recht auf Leben und Unversehrtheit gerade in der besonders verletzlichen Situation am Lebensanfang und am Lebensende zur Disposition stellen will.
Nachdem Jens Spahn erst in der jüngsten Vergangenheit, gerade auch während seiner Kandidatur für den CDU-Parteivorsitz und in Gesprächen erfreulicherweise immer wieder darauf hingewiesen hatte, wie wichtig ihm das Lebensrecht ist, muss hier an seiner Glaubwürdigkeit ernsthaft gezweifelt werden.
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CDL wählte in Mainz einen neuen Vorstand: Mechthild Löhr einstimmig wiedergewählt
Veröffentlicht: 23. Oktober 2018 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU, §219a, Birgit Kelle, Bundesversammlung, Bundesvorstand, CDL, Designerbaby, Dr. jur. Friederike Hoffmann-Klein, einstimmig, Lebensrecht, Mainz, Mechthild Löhr, Odila Carbanje, Prof. Dr. med. Paul Cullen Hinterlasse einen KommentarBundesversammlung mit Prof. Dr. Paul Cullen


Zentraler Punkt im Rechenschaftsbericht der Bundesvorsitzenden Mechthild Löhr war die aktuelle Auseinandersetzung um das Werbeverbot für Abtreibungen.
„Durch die Diskussion um den §219 ist die Abtreibung wieder im politischen Diskurs angekommen“, begrüßte sie die derzeitige Diskussion:
„Diese Sensibilität für das Lebensrecht wünschen wir uns auch für andere Themen, denn das Lebensrecht gehört in die Mitte nicht nur der politischen Auseinandersetzung, sondern in die Mitte unserer Gesellschaft.“
Löhr würdigte die Geschlossenheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Beibehaltung des Werbeverbotes und betonte, dass hier grundlegende Unterschiede zu anderen Parteien deutlich würden.
Grußworte an die Versammlung richteten neben dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Kardinal Marx, auch der Bischof von Mainz, Peter Kohlgraf, sowie die Generalsekretärin d er CDU, Annegret Kramp-Karrenbauer und der soeben gewählte neue Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ralph Brinkhaus.
Inhaltlich bestimmend war der Vortrag des Vorsitzenden der Ärzte für das Leben, Prof. Dr. med. Paul Cullen, der zum Thema „Vom Retortenbaby zum Mischwesen: Verirrungen der modernen Reproduktionsmedizin“ sprach.
Cullen beleuchtete u. a. die Auswüchse der Reproduktionsmedizin, die schließlich in der Züchtung von Kindern mit – nach Wunschvorstellung der Eltern – nahezu perfekten Eigenschaften in der Petrischale gipfeln könnten.
Dr. Alexander Giannakis, der neu gewählte Vorsitzende des CDL-Kreisverbandes Düsseldorf, berichtete zum Abschluß von seinen vielfältigen Unternehmungen, das Thema Lebensschutz präsent zu machen.
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