So will Merkel den Föderalismus eingrenzen
Veröffentlicht: 8. April 2021 Abgelegt unter: Causa CORONA-Virus-KRISE | Tags: Bund-Länder-Konferenzen, Bundesregierung, Coronakrise, Durchgriffsrecht, Föderalismus, Infektionsschutzgesetz, Kanzlerin, Länderchefs, Merkel, Ministerpräsidenten 21 Kommentare
Um einen bundesweiten Lockdown durchsetzen zu können, will Bundeskanzlerin Merkel Kompetenzen von den Bundesländern an den Bund übertragen.
Weil der Bund bisher kein wirkliches Durchgriffsrecht hatte und die Länderchefs für die Umsetzung der Vorgaben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verantwortlich waren, droht die Bundeskanzlerin Angela Merkel nun den Ländern offen, diese zu entmachten.
Es brauche keine dauernden Beratungen mit den Ländern, sondern konsequentes Handeln, sagte die Kanzlerin bei Anne Will. Wurde bis jetzt bei den Bund-Länder-Konferenzen über das Vorgehen beraten, waren es letztendlich die Ministerpräsidenten der Länder, die Maßnahmen bestimmten, denn die Beschlüsse der Konferenz waren lediglich Empfehlungen.
Laut Merkel sind sich einige Länder nicht der Ernsthaftigkeit der Situation bewusst. Daher will sie die Grundlagen für bundeseinheitliche Regelungen schaffen. Dazu ist vermutlich angedacht, beim Infektionsschutzgesetz radikal nachzuschärfen und eine Verordnungsermächtigung einzufügen, so dass die Bundesregierung bundesweite Lockdown beschließen kann, ohne sich um die Länder kümmern zu müssen.
Quelle und vollständige Meldung hier: https://www.wochenblick.at/merkels-putsch-von-oben-so-sollen-die-laender-entmachtet-werden/
Coronakurs: Länderchefs unzufrieden mit Merkels autoritärer Vorgehensweise
Veröffentlicht: 17. November 2020 Abgelegt unter: Causa CORONA-Virus-KRISE | Tags: autoritär, Überrumpelung, Beschlußvorlagen, Coronakrise, Kanzleramt, Kanzlerin, Kontaktbeschränkungen, Länderchefs, Manuela Schwesig, Merkel, Ministerpräsidenten, n-tv, spd 5 KommentareWie bereits gestern im CHRISTLICHEN FORUM berichtet, wächst auch in Teilen von SPD und FDP die Kritik am Corona-Management der Bundeskanzlerin sowie an geplanten „Schutz“-Maßnahmen bzw. staatsautoritären Gesetzen.

Die Nachrichtenseite n-tv schreibt unter dem Titel „Kritik am Dominanz im Kanzleramt“, die Bundesländer würden Merkel jetzt in der Beschlußfassung über Lockdown-Verfügungen „das Zepter wegnehmen“ – und man wolle der Kanzlerin „nicht allein das Feld überlassen“: https://www.n-tv.de/politik/Laender-nehmen-Merkel-das-Zepter-weg-article22173226.html
Weiter heißt es eingangs: „Hnter den Kulissen ist der Unmut über eine Bevormundung durch das Kanzleramt groß. Besonders in den SPD-geführten Ländern. Doch auch Söder gibt zu: Das war nicht elegant.„
So wurde z.B. beklagt, das Kanzleramt habe seine Beschlußvorlage erneut „sehr kurzfristig“ eingebracht: „Und das dann am Sonntagabend um 23 Uhr machen zu müssen, und Montag früh geht es gleich weiter, dient oft auch der Sache nicht“, so Müller.“
Nötig sei vielmehr ein Verfahren, „mit dem man sich intensiver und besser mit den Fragen auseinandersetzen kann, als es in den letzten zwei, drei Sitzungen der Fall war.“

Diese Überrumpelungs-Taktik, den Ministerpräsidenten fertige Beschlußentwürfe vorzulegen, die vorher nicht mit ihnen besprochen wurden, die aber bereits in die Medien lanciert wurden, wird sich Merkel in Zukunft abgewöhnen müssen. Über dieses Prozedere hat sich auch Manuela Schwesig (SPD) beschwert, die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern.
Außer allgemeinen Appellen, auf private Feiern zu verzichten, gab es gestern keine weiteren Beschränkungen. Konkret vereinbart wurde lediglich, daß Personen über 65 und mit bestimmten Vorerkrankungen künftig 15 FFP2-Masken gegen eine geringe Eigenbeteiligung erhalten können. Die Kosten übernimmt der Bund.
Die Beratung über das weitere Corona-Vorgehen wurde auf den 25. November vertagt – wegen der genannten Gründe, aber auch in inhaltlicher Hinsicht, denn laut n-tv hatte das Kanzleramt „weitergehende Kontaktbeschränkungen für die Bürger vorgesehen“, was ebenfalls zu Kritik von Ministerpräsidenten führte.
Koalition will Bundestag stärker einbringen
Veröffentlicht: 3. November 2020 Abgelegt unter: Causa CORONA-Virus-KRISE | Tags: AfD, Altparteien, Bundestag, Coronamaßnahmen, Grundgesetz, Grundrechte, Koalition, Ministerpräsidenten, Parlament, Spahn 4 KommentareWie der Fraktionsvorsitzende des SPD-Bundestagsfraktion bekannt gab, hat sich die Koalition darauf geeinigt, eine stärkere Beteiligung des Bundestages hinsichtlich der Coronamaßnahmen zu ermöglichen.

Stephan Brandner, der AfD-Vize-Sprecher für Deutschland, wertet dieses Ergebnis auch als Reaktion auf die immer schärfer werdende Kritik seitens der AfD, die das Zustandekommen der weitreichenden Regelungen, die mit tiefgreifenden Grundrechtseinschränkungen verbunden sind, kritisiert:
„Als AfD fordern wir seit nahezu acht Monaten, dass die Parlamente über die tiefgreifenden Einschnitte in das Leben der Menschen entscheiden müssen und nicht in quasidiktatorischer Art und Weise allein durch Merkel, Spahn und die Ministerpräsidenten die Maßnahmen beschlossen werden dürfen.
Das Grundgesetz wurde zur Seite gewischt, Grundrechte täglich mit Füßen getreten, die Altparteien haben sich selber überflüssig gemacht. Für die Stärkung der Parlamentsrechte hat die AfD seit Monaten hart gearbeitet, gegen erhebliche Widerstände auch in den Medien. Das ist gut für Deutschland und unsere Demokratie.“
Coronakrise: Keine Ausgangssperre, aber weitgehendes Kontaktverbot
Veröffentlicht: 22. März 2020 Abgelegt unter: Causa CORONA-Virus-KRISE | Tags: Ansammlungen, Arbeit, Ausgangssperre, Coronakrise, Kanzler, Kontaktverbot, Merkel, Ministerpräsidenten, Ordnungsamt, Polizei, Regierungschef, sozialen Kontakte, Staat, zwei Personen 4 KommentareBund und Länder haben sich auf weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens geeinigt, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.
Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer beschlossen in einer Telefonkonferenz am Sonntag, Ansammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich zu verbieten. Von dem Verbot ausgenommen seien Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen.
Wie Merkel weiter mitteilte, hätten sich die Regierungschefs auf neun Punkte geeinigt, die zunächst für zwei Wochen gelten sollen.
Die Bürger seien weiterin angehalten, ihre sozialen Kontakte auf ein absolutes Mininum zu reduzieren. Der Mindestabstand von 1,5 Metern sei einzuhalten. Gastronomiebetriebe müßten komplett schließen, Lieferungen nach Hause oder das Abholen für den Verzehr zu Hause bleibe aber erlaubt.
Medizinisch notwendige Behandlungen seien weiterhin erlaubt. Mitarbeiter und Besucher von Betrieben müssen laut Merkel Hygienevorschriften einhalten. Der Weg zur Arbeit, Hilfe für andere oder individueller Sport sollen möglich sein. Ausnahmen für die Kontaktverbote seien Treffen aus zwingend notwendigen geschäftlichen und prüfungs- bzw. betreuungsrelevante Gründe.
Verstöße gegen die neuen Regelungen sollen von Ordnungsamt und Polizei überwacht und sanktioniert werden.
Quelle und Fortsetzung der Meldung hier: https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2020/bund-und-laender-einigen-sich-auf-weitere-ausgangsbeschraenkungen/
Bayerisches Kabinett beschließt Maßnahmenpaket, um den Asylzustrom zu bewältigen und einzudämmen
Veröffentlicht: 20. Juli 2015 Abgelegt unter: Causa ASYL (Flüchtlinge/Migranten) | Tags: Asyl, Aufnahme-Einrichtungen, Bayern, Bleiberecht, Bundesregierung, deutschland, Europäische Union, Flüchtlinge, Forderungen, Maßnahmen, Ministerpräsident Seehofer, Ministerpräsidenten, Ministerrat 15 KommentareAmtlicher Bericht aus der bayerischen Kabinettssitzung:
Der Ministerrat hat sich zu Beginn seiner Klausurtagung in St. Quirin mit dem dramatischen Anstieg der Asylzahlen befasst und hierzu grundlegende asylpolitische Weichenstellungen beschlossen.
Dazu Ministerpräsident Horst Seehofer: „Wir stoßen bei den Asylbewerberzahlen in Bayern zunehmend an unsere Belastbarkeitsgrenzen. Das gilt in organisatorischer Hinsicht, so etwa bei der Unterbringung: Immer mehr Kommunen klagen, dass sie keine Kapazitäten mehr für die Unterbringung von Asylbewerbern haben.
Das gilt in personeller Hinsicht: Bei allen beteiligten Stellen und Institutionen ist die Personaldecke am Limit. Aber auch in finanzieller Hinsicht gerät Bayern mehr und mehr an die Belastungs- und Leistungsgrenze.
Daher gilt es jetzt massiv entgegenzusteuern. Und wir müssen auch klar benennen, um was es geht, wenn Menschen ohne Schutzanspruch nach Deutschland kommen, wie zum Beispiel vom Westbalkan: Asylmissbrauch, der die Akzeptanz und großartige Hilfsbereitschaft in unserer Bevölkerung für Flüchtlinge schmälert und unsere Kapazitäten für Menschen mit Schutzanspruch verringert.
Angesichts der Situation genügen auch keine kleinen Korrekturen mehr. Was wir brauchen ist eine grundlegende Änderung unserer gesamten Asylpolitik und ein asylpolitisches Maßnahmenpaket, das Bayern, den Bund und die EU umfasst. Der Bund und die europäische Ebene müssen sich endlich mit der notwendigen Tiefe und dem notwendigen Tempo den anhaltenden Herausforderungen stellen.“
Der Ministerpräsident unterstrich, dass die asylpolitischen Maßnahmen zur Verringerung des Asylzustroms nicht auf die lange Bank geschoben werden dürften. Entscheidend sei jetzt schnelles, entschlossenes Handeln.
Klare Unterscheidungen vornehmen
Richtschnur sind die Ziele, welche die Ministerpräsidenten am 18. Juni 2015 beschlossen haben. Seehofer: „Und das bedeutet die klare Unterscheidung: Jene, die Anspruch auf Schutz haben, und jene, die ohne Bleibeperspektive sind.“
Bayern wird daher unverzüglich die Schaffung von Aufnahme-Einrichtungen für Asylbewerber mit geringer Bleibewahrscheinlichkeit im grenznahen Bereich in Angriff nehmen und die Verfahren hier bündeln und beschleunigen. „Schnelle Asylverfahren für Menschen ohne Bleibeperspektive sind für uns von zentraler Bedeutung, um unser Asylsystem zu entlasten“, so der Ministerpräsident:
„Wir dürfen es nicht zulassen, dass unter unseren Augen monatelang Asylmissbrauch geschieht, weil das Verfahren nicht schnell beendet und damit die Rückführungsvoraussetzungen geschaffen werden.“
Im Einzelnen hat der Ministerrat folgende asylpolitische Maßnahmen beschlossen:
(Grenznahe) Aufnahme-Einrichtungen für Asylbewerber mit geringer Bleibewahrscheinlichkeit
In Bayern werden zwei, möglichst grenznahe, Aufnahme-Einrichtungen nur für Asylbewerber mit geringer Bleibewahrscheinlichkeit aus sicheren Herkunftsländern sowie aus Albanien, Kosovo und Montenegro geschaffen.
Hierfür werden Einrichtungen mit ausreichenden Kapazitäten errichtet, an denen alle für eine schnelle Verfahrensabwicklung erforderlichen Behörden des Bundes und des Landes sowie die Verwaltungsgerichtsbarkeit vor Ort zusammenarbeiten:
- Bundespolizei, Landespolizei und übrige Aufnahmeeinrichtungen leiten Asylbewerber mit geringer Bleibewahrscheinlichkeit direkt diesen Einrichtungen zu.
- Registrierung (ggfs. Weiterleitung in andere Bundesländer), Gesundheitsuntersuchung und Asylantragstellung erfolgen innerhalb der drei ersten Tage in der Einrichtung.
- In den Einrichtungen herrscht Vorrang für das Sachleistungsprinzip.
- Die Beratung zur freiwilligen Ausreise setzt sofort ein. Zu jedem Zeitpunkt wird eine freiwillige Ausreise ermöglicht und unterstütz
t.
- Anhörung, Entscheidung und Zustellung der Entscheidung durch das BAMF erfolgen binnen zwei Wochen.
- Bei offensichtlich unbegründeten Anträgen wird innerhalb von zwei Wochen auch gerichtlich entschieden.
- Abschiebungen erfolgen unmittelbar und kontinuierlich aus der Einrichtung nach der abschließenden endgültigen Entscheidung.
- Ein politischer Leitungsstab aus Bund, Freistaat Bayern und Kommunen wird ab sofort die Umsetzung in die Wege leiten.
Forderungen Bayerns zur Bewältigung des Asylbewerberzugangs
Die Welt ist aus den Fugen geraten. Bürgerkriege, Terrorgewalt und wirtschaftliche Not verursachen bisher nicht vorstellbare Flüchtlingszahlen und Wanderungsströme.
Land und Kommunen in Bayern stehen angesichts des daraus resultierenden enormen Zustroms von Asylbewerbern in unser Land an ihrer Belastungs- und Leistungsgrenze. Dadurch, dass jede Prognose in immer kürzeren Zeiträumen von der Realität steigender Asylzahlen überholt wird, ist eine verlässliche und nachhaltige Finanzpolitik, wie sie Bayern auszeichnet, immer schwieriger. Es ist deshalb an der Zeit zu handeln und dabei neue Wege zu gehen.
Ohne ein Handeln in Verantwortungsgemeinschaft von Bund und Ländern, das einerseits den massenhaften Asylmissbrauch in Deutschland beendet und andererseits berechtigt Asylsuchenden viel schneller als bisher echte Bleibeperspektiven eröffnet, drohen unsere Systeme auf allen Ebenen zu kollabieren.
Die Ministerpräsidenten haben in diesem Sinn am 18. Juni 2015 einstimmig beschlossen, dass bei allen Maßnahmen klar unterschieden werden muss zwischen jenen, die Anspruch auf Schutz haben, und jenen, die diesen Anspruch nicht haben und denen infolgedessen keine Bleibeperspektive zukommt. Die Staatsregierung ist entschieden gegen ein Einwanderungsgesetz, weil es bestehende Probleme nicht lösen wird. Die Staatsregierung fordert deshalb:
Unverzügliche Umsetzung des MPK-Beschlusses vom 18.6.2015:
Der Bund muss den MPK-Beschluss vom 18.06.2015 mit der Bundeskanzlerin massiv forciert in Tiefe und Tempo umsetzen.
- Die Verfahren für Asylbewerber sind rasch zu beschleunigen. Dazu fordert die Staatsregierung vom Bund:
- die rasche personelle Verstärkung des BAMF (Einstellung der 1000 zusätzlichen Mitarbeiter in 2015 und Schaffung der weiteren 1000 Stellen für 2016) und
- den Abbau der über 237.000 Bestandsverfahren. Dazu muss der Bund baldmöglich, jedenfalls aber vor den zugangsstärksten Monaten ab Herbst 2015 die vier Entscheidungszentren für einen geclusterten effektiven Verfahrensablauf schaffen.
- Eine besondere Beschleunigung ist bei Asylbewerbern ohne Schutzgrund notwendig. Hierzu muss:
- Bundesweite Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen mit Wirkung ab 1.1.2016 sowie schnellstmögliche Erarbeitung eines Übergangskonzepts bis zum Inkrafttreten des Gesetzes. Bald jeder zweite unbegleitete Minderjährige ist in Bayern untergebracht. Ziel ist ein dauerhafter gerechter Kosten- und Lastenausgleich zwischen den Ländern sowie eine Überprüfung der Jugendhilfestandards.
Weitere Forderungen Bayerns an den Bund:
Darüber hinaus fordert Bayern vom Bund folgende Maßnahmen:
- Aufnahme von Albanien, Kosovo und Montenegro in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten des Asylverfahrensgesetzes. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob weitere, insbesondere afrikanische Staaten, in diese Liste aufgenommen werden können.
- Initiative der Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission zur Wiedereinführung der Visapflicht für Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, EJR Mazedonien, Montenegro und Serbien.
- Ausweitung von Leistungskürzungen nach § 1a AsylbLG für Personen aus sicheren Herkunftsländern oder deren Asylanträge als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden.
- Gesetzliches Verbot der Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen an Asylbewerber, die aus sicheren Herkunftsstaaten stammen oder deren Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist, sowie an Asylbewerber, deren Überstellung im Dublin-Verfahren angeordnet ist. Andererseits müssen alle Asylbewerbern mit hoher Bleibeperspektive sehr schnell in die Lage versetzt werden, ihren Lebensunterhalt eigenständig zu sichern.
- Wiedereinführung der generellen räumlichen Beschränkung auf den Bezirk der Ausländerbehörde (Residenzpflicht) für Asylbewerber, die aus sicheren Herkunftsstaaten stammen oder deren Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt, sowie für Asylbewerber, deren Überstellung im Dublin-Verfahren angeordnet worden ist.
- Abschaffung der Duldung für Asylbewerber, deren Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist, durch Änderung des Aufenthaltsgesetzes. Diese Ausländer erhalten nur noch ein Papier, in dem ihre Ausreisepflicht bescheinigt wird. Damit entfällt auch die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis.
- Schaffung der Möglichkeit, dass Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive auch länger als drei Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben können.
- Massive Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung in den Westbalkanstaaten, um die Botschaft zu verbreiten, dass sich das Kommen nach Deutschland nicht lohnt und sogar eine Wiedereinreisesperre droht, die für den gesamten Schengenraum gilt.
- Zur Sicherstellung einer einheitlichen Abschiebungspraxis in Deutschland dürfen Abschiebungsstopperlasse der Länder nur im Einvernehmen mit dem BMI oder durch IMK-Beschluss erfolgen. Dadurch werden Wintererlasse einzelner Länder ausgeschlossen.
- Abschiebungen nach Ablauf der Ausreisepflicht dürfen grundsätzlich nicht angekündigt
- Der Bund muss bei der in diesem Jahr anstehenden Umsetzung der EU-Vorgaben zur Unterbringung von Asylbewerbern der veränderten Situation beim Zugang von Asylbewerbern Rechnung tragen. Die Ausgestaltung von Unterkünften muss menschenwürdig sein, darf aber keinen zusätzlichen Anreiz schaffen, nach Deutschland zu kommen.
- Der Bund muss sich an Wohnraumprogrammen der Länder in Höhe von mindestens 2 Mrd. € jährlich beteiligen. Da in vielen Regionen der Wohnungsmarkt bereits heute sehr angespannt ist, sind massive Investitionen in den Wohnungsmarkt notwendig, um soziale Verwerfungen in Folge der vielen Flüchtlinge, die dauerhaft bei uns bleiben, zu vermeiden.
Forderungen Bayerns an die Europäische Union:
Bayern fordert von Europäischen Union folgende Maßnahmen:
- Bayern stellt fest, dass die Verteilung der Flüchtlinge innerhalb der EU nach wie vor zu einer einseitigen Belastung einiger weniger Mitgliedstaaten führt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Vorschläge der EU-Kommission in ihrer Migrationsagenda vom 13. Mai 2015 bittet Bayern daher die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene weiterhin für eine gerechtere Verteilung der Flüchtlinge in Form von festen Verteilungsquoten einzusetzen.
- Bayern fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für einen besseren Schutz der EU-Außengrenzen Hierzu gehört auch eine bessere Unterstützung der betroffenen Mitgliedstaaten durch die Europäische Union. Ebenso ist eine verstärkte sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit Drittstaaten und Außengrenzschutzkooperationen (bilateral und/oder europäisch) notwendig. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Grenzüberwachung – auch durch gemeinsame Aktionen mit FRONTEX – verstärken.
- Bayern erinnert daran, dass das EU-Asylsystem nach Dublin III von allen Mitgliedstaaten konsequent umgesetzt werden muss. Die Praxis einiger Mitgliedstaaten, Flüchtlinge bei der Ersteinreise nicht (ausreichend) zu registrieren, ist inakzeptabel.
- Die Rückführung der Asylsuchenden in neu zu schaffende europäische Asylzentren in Nordafrika, in denen ein europäischen Standards entsprechendes Prüfverfahren durchzuführen ist, halten wir für sinnvoll.
- Außerdem sollten die Bemühungen Ungarns zur Bewältigung des Asylbewerberzugangs aus dem Westbalkan unterstützt werden, insbesondere sollte die Einrichtung von Zentren zur Aufnahme von Flüchtlingen mit dem Ziel einer raschen Bearbeitung und Rückführung abgelehnter Bewerber in ihre Herkunftsländer angeregt und unterstützt werden.
- Die EU muss im Rahmen der laufenden Verhandlungen mit Griechenland auch die Asylpolitik mit einbeziehen, so dass in Griechenland umgehend ein funktionierendes Asylsystem mit finanzieller Unterstützung der EU geschaffen wird.
- Die EU muss insbesondere den Kampf gegen kriminelle Schlepper und Menschenhändler weiter intensivieren, möglichst auf der Grundlage eines UN-Mandats.
- Bayern bittet die Bundesregierung, die EU bei der verstärkten Seenotrettung im Mittelmeer weiterhin in angemessenem Maße zu unterstützen.
- Bayern stellt fest, dass der Außen- und Entwicklungshilfepolitik der EU eine wesentliche Rolle bei der Bekämpfung der Fluchtursachen zukommt. Notwendig ist vor allem eine konzentriertere wirtschafts- und außenpolitische Zusammenarbeit mit den Hauptherkunftsländern und Haupttransitstaaten. Durch zielgerichtete gemeinsame Aktionen kann die EU dort ihren Beitrag zur Stabilisierung und zur Schaffung von Lebensperspektiven leisten. Bayern bittet daher die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für eine kohärentere und konzentriertere Außen- und Entwicklungspolitik der EU einzusetzen mit dem Ziel einer verstärkten Mittel- und Ressourcenallokation in den Krisen- und Transitstaaten. Zudem bittet Bayern die Bundesregierung sich dafür einzusetzen, auch Mittel aus dem Bereich der Europäischen Nachbarschaftspolitik zur Fluchtursachenbekämpfung zur Verfügung zu stellen.
- Bayern fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für die Einsetzung eines EU-Sonderbeauftragten für Flüchtlingsfragen auszusprechen, der sämtliche Aspekte des komplexen Themas in einer Institution fachlich und politisch zusammenführt und koordiniert.
Rainer Riedl, Pressesprecher der Bayerischen Staatskanzlei
Israel: Staatspräsident empfing alle Parteien zu Beratungen über Regierungsbildung
Veröffentlicht: 24. März 2015 Abgelegt unter: ISRAEL / Judentum / Nahost | Tags: Benjamin Netanyahu, Israel, Knesset, Ministerpräsidenten, Parteien, Regierungsbildung, Staatspräsident Hinterlasse einen KommentarStaatspräsident Reuven Rivlin hat Vertreter aller bei den Parlamentswahlen gewählten Parteien empfangen, um mit ihnen über die kommende Regierungsbildung zu beraten. Diese Gespräche wurden gestern abgeschlossen.
BILD: Staatspräsident Rivlin während der Konsultationen
Das entsprechende Parlamentsgesetz-Gesetz sieht vor, dass sich der Staatspräsident nach den Wahlen mit allen gewählten Parteien berät und sie um ihre Empfehlung des künftigen Ministerpräsidenten bittet.
Die Bildung einer neuen Regierung wird dann dem Knesset-Abgeordneten übertragen, dem die besten Chancen auf Bildung einer stabilen Koalition eingeräumt werden.
Nachdem sich die Fraktionen des Likud, sowie der Parteien Bayit Yehudi, Shas, Vereinigtes Torah Judentum und Kulanu dafür ausgesprochen haben, diesen Auftrag dem bisherigen Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu zu erteilen, wurde die notwendige Anzahl von 61 Stimmen für einen Kandidaten erreicht.
Quellen: Präsidialamt (Foto)/Ynet/israelische Botschaft
Indien: Bischöfe fordern mehr staatlichen Schutz nach Vergewaltigung einer Nonne
Veröffentlicht: 17. März 2015 Abgelegt unter: CHRISTEN-Verfolgung | Tags: Christen, Hostienschändung, indien, katholische Bischöfe, Ministerpräsidenten, Nonnen, Ordensfrauen, Schutzmaßnahmen, Vergewaltigung Ein Kommentar“Gewalt gegen Ordensfrauen und deren Vergewaltigung oder die Schändung von Hostien sind Verbrechen“, erklären die indischen Bischöfe zu den jüngsten Ereignissen in einer katholischen Schule in Ranaghat (Westbengala).
Die Bischofskonferenz bittet den Ministerpräsidenten des Staates Westbengla um besondere Schutzmaßnahmen für Ordensfrauen und religiöse Einrichtungen. „Ihr großzügiger Einsatz hat viel zur Entwicklung und zum Fortschritt unseres Landes beigetragen“, so die katholischen Oberhirten.
Unterdessen nahm die Polizei acht Männer im Zusammenhang mit dem Überfall in der Nacht vom 13. auf den 14. März fest. Die Angreifer konnten mit Hilfe der Aufnahme einer Videoüberwachsungsanlage identifiziert werden. Sie sind zwischen 20 und 30 Jahre alt. Bei dem Überfall wurde eine betagte Ordensfrau vergewaltigt.
“Die Regierung hat bisher keine konkreten Maßnahmen zum Schutz der Ordensfrauen unternommen”, beklagen Vertreter der christlichen Gemeinden, „deshalb müssen wir die Stimme gegen solche Gräueltaten erheben“.
Quelle: Fidesdienst