Veröffentlicht: 10. Februar 2020 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: AKK, Basisbefragung, Briefwahl, Die Basis, Kanzlerkandidat, Meinungsbild, Mitbestimmung, Mitgliederentscheid, Parteivorsitz, Pressemeldung, Probe-Abstimmungen |
Wir zitieren hierzu aus der aktuellen Pressemitteilung der „Basis“:
“Wir hätten uns die jetzige Situation ersparen können, wenn die Partei bei der letzten Vorsitzendenwahl auf ihre Mitglieder gehört hätte”, sagt hierzu Dr. Frank Somogyi (siehe Foto), Mitgründer der “Basis”:
“Denn fast nirgendwo, wo Probeabstimmungen unter den Mitgliedern abgehalten wurden, hatte Annegret Kramp-Karrenbauer eine Mehrheit.”
“Leider haben sich die Delegierten am Bundesparteitag über dieses Meinungsbild an der Basis hinweggesetzt“, ergänzt Dr. Martin Heipertz (siehe 2. Foto).
“Nun muss die Partei diesen Fehler korrigieren, um aus der prekären Lage herauszukommen und eine überzeugende Lösung zu finden – personell wie strukturell.” 
Daher fordert Die Basis zunächst eine für die bestehenden Parteitagsdelegierten verbindliche Mitgliederbefragung.
Diese soll jedoch, um ein Chaos wie bei der SPD zu vermeiden, ohne Regionalkonferenzen und per Briefwahl erfolgen.
Wählbar soll sein, wer 100 Parteimitglieder als Unterstützer nachweisen kann.
“So können wir zügig und fair das Führungsvakuum in der Partei beenden,” sagt Somogyi.
“Der oder die neue Parteivorsitzende muss dann auch unverzüglich die Kanzlerschaft anstreben, denn die Zweiteilung der Aufgaben hat mit zur jetzigen Lage.“
Die Initiative „Die BASIS“ hat ihren Ursprung in Frankfurt am Main, Heidelberg und Berlin und will bundesweit das Engagement in CDU und CSU beleben. Sie ist eine Gruppe von Unionsmitgliedern unterschiedlicher inhaltlicher Ausrichtung, verfolgt keine konkreten inhaltlichen Ziele, sondern will dem Mitgliederwillen eine größere Bedeutung bei der Ausrichtung der Union verleihen. Die Initiatoren sind Dr. Martin Heipertz, Luca Rath und Dr. Frank Somogyi. Innerhalb kürzester Zeit haben sich aus ganz Deutschland Mitglieder von CDU und CSU angeschlossen.
Quelle: https://www.union-basis.de/pressemitteilungen/ruecktritt-akk/
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Veröffentlicht: 10. Januar 2019 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: AfD, Bauarbeiter, Causa Magnitz, Gegenstand, Kantholz, Polizei Bremen, Pressemeldung, Tathergang, Täter, Verletzung, Volksverpetzer |
Eine Internetseite mit dem interessanten Namen „Volksverpetzer“ behauptet zur Causa Magnitz, die AfD „hat Vermummungen der Täter, Tritte, helfende Bauarbeiter und das berüchtigte „Kantholz“ erfunden, welchem die Polizei widersprechen musste“. 
Zudem heißt es dort: „Bis jetzt steht nur fest: Ein Angreifer sprang Magnitz in den Rücken, der stürzte dadurch und zog sich die Verletzungen beim Fall zu. Daraufhin flohen der Angreifer und seine Begleiter. Alles weitere hat die AfD dazu erfunden“.
Dabei wird jedoch die Bremer Polizeimeldung vom 8. Januar 2018 unterschlagen, die wir an jenem Tag im CHRISTLICHEN FORUM mit Quellenangabe veröffentlicht haben. Sollte darin irgendetwas nicht zutreffen, kann man dies jedenfalls nicht der AfD anlasten,
In der Nachricht ist nicht von „einem“ Angreifer die Rede, sondern von „mindestens drei Männern“; sodann wird ein „unbekannter Gegenstand“ erwähnt, der dem Opfer „gegen den Kopf geschlagen“ wurde: Auch die „helfenden Bauarbeiter“ sind nicht AfD-erfunden, sondern werden von der Polizei mit Altersangaben erwähnt:
„…Der 66-Jährige wurde am Montag gegen 17.20 Uhr im Durchgang des Theaters am Goetheplatz von mindestens drei Männern angegriffen. Sie schlugen ihm mit einem unbekannten Gegenstand gegen den Kopf und flüchteten in Richtung Bleicherstraße.
Zwei 43 und 54 Jahre alte Handwerker, die in der Nähe ihren Wagen beluden, entdeckten den am Boden liegenden Mann und riefen einen Rettungswagen.“
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Veröffentlicht: 11. Dezember 2018 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: Ankerzentrum Bamberg, Betäubungsmittelgesetz, Eritreische Tatverdächtige, Ermittlungsergebnisse, Feuerwehr, Polizeieinsatz, Pressemeldung, Rettungsdienst, Staatsanwaltschaft, Tatverdächtige, Verletzte |
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der Staatsanwaltschaft Bamberg:
BAMBERG. Nach dem Polizeieinsatz am frühen Dienstagmorgen im Ankerzentrum Bamberg laufen die Ermittlungen von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft auf Hochtouren. Am Vormittag überprüften Polizeieinheiten nach dem Polizeiaufgabengesetz weitere Gebäude der Unterkunft. 
Zu dem Großeinsatz mit zahlreichen Einsatzkräften der Polizei, des Rettungsdienstes und der Feuerwehr kam es am frühen Dienstmorgen, gegen 0.45 Uhr, als nach einer Ruhestörung mehrere Bewohner die verständigten Sicherheitsmitarbeiter und Polizeibeamte angriffen und sich in dem Gebäude verbarrikadierten. Außerdem kam es zu einem Brand in einer Wohnung der Einrichtung, bei dem ein Sachschaden von geschätzten 100.000 Euro entstand.
Bewohner und Polizeibeamter verletzt
Nachdem die tatverdächtigen Männer in der Folge des Brandes aus dem Gebäude geflüchtet waren, konnten acht der eritreischen Staatsangehörigen von den Polizeikräften vorläufig festgenommen werden. Einen weiteren, zunächst flüchtigen Tatverdächtigen überwältigten Spezialeinsatzkräfte kurze Zeit später in einem Nachbargebäude.
Zehn Bewohner der Unterkunft, darunter die Tatverdächtigen, erlitten leichte Verletzungen, weil sie überwiegend Rauchgase eingeatmet hatten. Alle Verletzten wurden vom Rettungsdienst versorgt und weitere Bewohner der Unterkunft betreut. Ein Polizeibeamter erlitt während des Übergriffs mit einer Metallstange durch einen Tatverdächtigen Verletzungen und musste ebenfalls ärztlich behandelt werden.
Tatverdacht erhärtet
Im Rahmen der ersten Ermittlungen von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Bamberg und der umfangreich mit Dolmetschern durchgeführten Vernehmungen erhärtete sich der Tatverdacht nun gegen vier Hauptverdächtige u.a. wegen besonders schwerer Brandstiftung sowie wegen versuchter Tötungsdelikte zum Nachteil von Polizeibeamten. Die Hauptverdächtigen werden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft am Mittwoch dem Ermittlungsrichter vorgeführt. 
Weiterhin gehen die Brandfahnder derzeit davon aus, dass das Feuer in dem Gebäude durch die Bewohner selbst gelegt wurde. Unterstützung bei der Ermittlungen erhalten die Beamten von einem Sachverständigen des Landeskriminalamtes und einem speziell ausgebildeten Polizeihund.
Im Verlauf des Dienstagvormittages führten Beamte der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt mit Unterstützung von mehreren Einheiten der Bayerischen Bereitschaftspolizei eine Begehung einzelner Gebäudekomplexe des Ankerzentrums durch.
Ziel dieser präventiven Maßnahmen war es zum einen, die Identität der dort aufhältigen Personen festzustellen und zum anderen, einer Gefährdung anderer Bewohner sowie des im Ankerzentrum tätigen Personals vorzubeugen.
Die Überprüfungen, bei denen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie vermeintliches Diebesgut festgestellt wurden, waren am späten Vormittag beendet.
Quelle: https://www.polizei.bayern.de/lka/news/presse/aktuell/index.html/289669
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Veröffentlicht: 22. September 2018 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: BISCHOF Voderholzer (Regensburg), MARSCH fürs Leben / KREUZE-Aktion | Tags: Bischof Rudolf Voderholzer, Demonstration, Gegendemonstranten, Gewaltbereitschaft, Grüne, Kundgebung, Lebensrecht, Linkspartei, Marsch für das Leben, Pressemeldung, Regensburg, Teilnahme |
Pressemitteilung des Bistums Regensburg:
Am heutigen Samstag, dem 22. September 2018, beteiligen sich Gläubige
aus dem Bistum Regensburg, darunter Bischof Rudolf Voderholzer, am Marsch für das Leben in Berlin.
Es wird eine ökumenische Demonstration mit Menschen aller Konfessionen und Parteien, die sich für das im Grundgesetz garantierte Recht auf Leben einsetzen – darunter in diesem Jahr auch der evangelisch-lutherische Bischof Hans-Jürgen Abromeit.
In einer Pressemitteilung sorgt sich nun der Oberpfälzer grüne Bundestagsabgeordnete Stefan Schmidt über die aus seiner Sicht „extremistische Unterwanderung“ des Marsches für das Leben und warnt sowohl die Katholiken im Bistum Regensburg als auch Bischof Rudolf Voderholzer davor, am kommenden Samstag in Berlin von ihrem Demonstrationsrecht (Art. 8 GG) Gebrauch zu machen.
Worauf er seine Warnungen bezieht, ist nicht genau bekannt geworden – dennoch kann seine Warnung nicht ganz von der Hand gewiesen werden.
Denn wer sich die Fotos anschaut, die in den vergangenen Jahren beim Marsch für das Leben entstanden sind, sieht in der Tat erschreckende Gewaltbereitschaft, Hass, Hetze und Beleidigungen.
Es handelt sich dabei allerdings nicht um die Teilnehmer/innen am Marsch für das Leben, sondern der sog. Gegendemonstration, zu der u.a. die Grünen (also die Partei von Herrn Schmidt), die Linkspartei sowie andere Gruppierungen aufrufen.
Anstatt die Katholiken im Bistum Regensburg davor zu warnen, von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch zu machen, sollte sich Herr Schmidt überlegen, sich von der Hassdemonstration, zu der seine eigene Partei maßgeblich aufruft, zu distanzieren.
Quelle: https://www.bistum-regensburg.de/news/wir-demonstrieren-fuer-das-leben-einladung-zum-marsch-fuer-das-leben-am-22092018-in-berlin-6268/
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Veröffentlicht: 27. April 2018 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: AfD-Kreissprecher, AfD-Kreisverband Münster, Dr. Michael Jung, Entschuldigung, kommunale Verwaltung, Lesung, Martin Schiller, Neutralität, Pressemeldung, Protestveranstaltung, Sachlichkeit, SPD-Ratsfraktion |
Pressemitteilung der AfD in Münster:
Der Kreisverband der AfD-Münster fordert eine öffentliche und schriftliche Entschuldigung von der SPD-Ratsfraktion. Ein entsprechendes Schreiben hat die Partei an deren Vorsitzenden Dr. Michael Jung gerichtet. 
Der AfD-Kreisverband veranstaltete am Mittwoch eine Lesung in der Stadtbibliothek. Eine lokale Organisation hatte deswegen eine Protestveranstaltung angemeldet. Die SPD-Fraktion hat in einer Mitteilung öffentlich dazu aufgerufen, diese Demonstration zu unterstützen.
Das aber ist rechtlich nicht zulässig. Die SPD-Fraktion in Münster ist Teil der kommunalen Verwaltung. Für sie gelten daher die Grundsätze von Sachlichkeit und Neutralität in ihren Äußerungen. Wenn sie sich äußert, muss das auch einen Bezug zu ihrer Arbeit als Ratsfraktion haben.
Ein Aufruf sich an einer Protestaktion gegen eine Veranstaltung einer anderen Partei zu beteiligen, hat keinen Bezug zur Ratsarbeit. Er ist daher nicht zulässig. Der AfD-Kreisverband fordert daher eine schriftliche Entschuldigung vom SPD-Fraktionschef Dr. Michael Jung.
„Die SPD-Fraktion muss sich für ihr undemokratisches Verhalten bei der AfD-Münster entschuldigen. Ebenso muss sie versichern, dass sich ein solcher Vorfall nicht wiederholt“, erklärt AfD-Kreissprecher Martin Schiller (siehe Foto).
BERICHT über die Anti-AfD-Tumulte in Münster siehe hier: https://charismatismus.wordpress.com/2018/04/26/muenster-linksradikale-tumulte-gegen-afd-lesung-mit-dr-weissmann-ueber-die-68er/
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Veröffentlicht: 8. April 2018 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: Altstadt, besonnenes Verhalten, Campingbus, Kriminaltechniker, Münster, Münsteraner, Polizei, Pressemeldung, schreckliche Tat, Staatsanwaltschaft, Täter, Tote, Verletzte |
Polizei lobt besonnenes Verhalten der Münsteraner Bürger
Gemeinsame Presse-Erklärung der Staatsanwaltschaft (StA) Münster und der Polizei Münster vom 8.4.2018:
Am Samstag, dem 7.4.18, fuhr um 15:27 Uhr ein silbergrauer Campingbus im Zentrum von Münster in eine Gruppe von Menschen, die sich im Außenbereich einer Gaststätte aufhielt. Dabei wurden zwei Personen getötet und mehr als 20 zum Teil schwer bis hin zur akuten Lebensgefahr verletzt. 
Ums Leben gekommen sind bei dieser Tat eine 51-jährige Frau aus dem Kreis Lüneburg und ein 65-jähriger Mann aus dem Kreis Borken. Unmittelbar im Anschluss an die Tat richtete sich der Täter mit einer Schusswaffe selbst.
BILD: Der Tatort am heutigen Sonntag in Münsters Altstadt: Absperrungen weitgehend aufgehoben, aber nach wie vor viel Polizeipräsenz
Einsatzkräfte der Polizei und der Rettungsdienste waren innerhalb kürzester Zeit vor Ort. Die Polizei riegelte den Tatort weiträumig ab. Aufgrund des Tathergangs mussten die Beamten berücksichtigen, dass es sich um einen Anschlag handeln könnte. Deshalb war eine besondere Vorsicht und Umsicht am Tatort geboten.
Bei der ersten Inaugenscheinnahme des Tatfahrzeugs erkannten die Beamten mehrere Drähte, die zum Teil ins nicht einsehbare Fahrzeuginnere führten. Um eine Gefährdung für die Anwohner und die Einsatzkräfte auszuschließen, untersuchten Experten des Landeskriminalamts aus Düsseldorf intensiv das Fahrzeug. Erst nachdem die nötige Sicherheit gegeben war, konnten die Ermittler das Fahrzeug durchsuchen. Neben der bereits sichergestellten Tatwaffe lagen noch eine Schreckschusswaffe und rund ein Dutzend sogenannter Polenböller im Campingbus.
„Nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen handelt es sich bei dem Fahrer vermutlich um einen 48-jährigen Mann aus Münster“, äußerte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt für die Staatsanwaltschaft Münster. „Bislang liegen keine Hinweise auf einen möglichen Hintergrund für die Tat vor. Die Ermittlungen werden mit Hochdruck und in alle Richtungen geführt.“
Am Abend durchsuchten die Ermittler die Wohnung des vermutlichen Tatverdächtigen. Zunächst öffneten Spezialisten aus Sicherheitsgründen die Wohnungstür mit Hilfe von Sprengmitteln, anschließend nahmen die Ermittler die Räume in Augenschein. Sie fanden dabei u.a. weitere Polenböller und eine Dekowaffe (unbrauchbar gemachte Maschinenpistole TYP AK 47).
„Wir haben zur Unterstützung Polizisten aus ganz Nordrhein-Westfalen angefordert, um alle notwendigen Maßnahmen zur Aufklärung dieser schrecklichen Tat zu
ergreifen“, erläuterte der Einsatzleiter Polizeidirektor Martin Fischer im Polizeipräsidium.
Bereitschaftspolizisten sperrten dabei den Tatort weiträumig ab, Kriminaltechniker sicherten die Spuren und Ermittler gingen zahlreichen Hinweisen nach.
Dabei lobte der Einsatzleiter das besonnene Verhalten der Münsteraner Bürger unmittelbar nach der Tat: „Die Polizei konnte die notwendigen Maßnahmen schnell und reibungslos treffen, alle haben sich vorbildlich verhalten und den Tatortbereich sehr schnell verlassen.“
Mittlerweile laufen viele Hinweise zur Tat bei der Polizei Münster ein. Das Bundeskriminalamt hat im Internet ein Hinweisportal geschaltet.
Unter der Adresse https://www.bka-hinweisportal.de können Videos oder Fotos, die im Zusammenhang mit der Tat stehen, hochgeladen werden.
„Allein die Tatortaufnahme wird viel Zeit in Anspruch nehmen“, sagte Fischer: „Wir brauchen Zeit, die Spuren auszuwerten und die Ergebnisse der Ermittlungen zusammenzuführen.“
Auch am Sonntag sind Behinderungen oder Einschränkungen in Münsters Innenstadt aufgrund der andauernden Tatortaufnahme möglich.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11187/3910322?utm_source=directmail&utm_medium=email&utm_campaign=push
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Veröffentlicht: 3. Februar 2018 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: AfD, AfD-Fraktion, Brandenburg, DIE LINKe, Einstweilige Verfügung, Falschbehauptungen, Gegendemonstration, Landgericht Berlin, Landtag, Linkspolitiker, MdB, Norbert Müller, Pressemeldung, Urteil |
Pressemeldung der AfD:
MdB Norbert Müller hatte am Rande einer Gegendemonstration gegen die AfD-Fraktion Brandenburg öffentlich Falschaussagen verbreitet:
Zu der einstweiligen Verfügung gegen den Linken-Bundestagsabgeordneten Norbert Müller vom 2.10.2017, die nun vom Landgericht Berlin bestätigt wurde, erklärt der AfD-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Haushaltskontroll-Ausschusses, Dr. Rainer van Raemdonck: „Wer so dreist Falschbehauptungen aufstellt, muss notfalls gerichtlich in seine Schranken gewiesen werden.“
Sven Schröder, AfD-Landtagsabgeordneter und Vorsitzender des Landwirtschafts-Ausschusses, kommentiert das Urteil folgendermaßen:
„Ich war leider in der Vergangenheit schon häufiger dem unrichtigen Vorwurf ausgesetzt, dass ich in meinem Ausschuss zu oft fehlen würde. Ich begrüße das Urteil d
es Landgerichtes daher sehr, weil endlich deutlich gemacht wurde, dass Lügen im politischen Meinungskampf nichts zu suchen haben.“
Müller hatte am Rande einer Gegendemonstration gegen die AfD im September vergangenen Jahres in Potsdam behauptet, die AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg würde zu den Ausschüssen, in denen sie den Vorsitz inne hat, nicht erscheinen.
Die AfD-Fraktion ging im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens gegen den Politiker der Linkspartei vor, sodass es Müller gerichtlich untersagt wurde, derartige Äußerungen zu wiederholen.
Müller, der gegen die Verfügung Widerspruch eingelegt hatte, unterlag am 1. Februar vor dem Landgericht Berlin. Ob Müller auch gegen dieses Urteil vorgehen wird, ist bislang unklar.
Quelle: https://afdkompakt.de/2018/02/02/einstweilige-verfuegung-der-afd-gegen-linken-mdb-mueller-bestaetigt/
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Veröffentlicht: 25. Januar 2018 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: Bayern, CSU, Flächenverbrauch, Fraktion, Grüne, Gutachten, Landesplanung, Landtag, Pressemeldung, rechtswissenschaftlich, Volksbegehren |
CSU-Pressemeldung über Gutachten zu einem Gesetzentwurf der Grünen
Die Fraktion der Grünen hat heute in einer Pressemitteilung ein rechtswissenschaftliches Gutachten von Prof. Dr. Martin Kment veröffentlicht, das vom CSU-Landtagsabgeordneten Erwin Huber zum Thema Flächenverbrauch in Auftrag gegeben wurde. 
Huber, Vorsitzender des Verkehrsausschusses, nimmt dazu folgendermaßen Stellung:
„Die Pressemitteilung der Fraktion der Grünen ist eine bewusste Irreführung. Das Gutachten bezieht sich an keiner einzigen Stelle auf das aktuell angestrebte Volksbegehren der Grünen, sondern auf einen Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion ‚zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes – Einführung einer Obergrenze für den Flächenverbrauch‘ (Landtagsdrucksache 17/16760). Beide Initiativen sind nicht identisch!“
In der CSU-Pressemeldung heißt es weiter:
Die Grünen zitieren in ihrer Pressemitteilung aus dem Zusammenhang gerissene Einzelbemerkungen des Gutachtens, sie ignorieren jedoch völlig das Ergebnis der Abwägung. Das Gutachten kommt entgegen der Behauptung der Grünen zu dem Schluss, dass der Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion verfassungswidrig ist. 
„Wenn man schon zitiert, dann sollte man es ehrlich tun und sich nicht nur den Punkt herausgreifen, der einem parteipolitisch gerade in den Kram passt“, sagt Huber und fügt hinzu: „Ganz besonders, wenn man das Gutachten nicht selbst in Auftrag gegeben hat und mit der Veröffentlichung womöglich sogar das Verwertungsrecht anderer verletzt.“
Ziel der CSU-Fraktion ist es laut Huber, in Zusammenarbeit mit den Kommunen Flächen einzusparen, nicht gegen sie:
„Eine pauschale Flächenobergrenze ist in Bayern mit 2.056 Gemeinden nicht umsetzbar, da sie die unterschiedliche Handlungsfähigkeit und Handlungsmöglichkeit unserer Kommunen und die Steuerung von regionalen Entwicklungsmöglichkeiten zu stark einschränken würde.“
Der Gesetzentwurf, mit dem sich das Gutachten von Herrn Prof. Kment beschäftigt, wird am 8. Februar im Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags behandelt.
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Veröffentlicht: 30. Dezember 2017 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: Causa ASYL (Flüchtlinge/Migranten) | Tags: Asylant, Übergriffe, Festnahme, Körperverletzung, Männer, Migrant, Nigerianer, Polizei, Pressemeldung, S-Bahn, Staatsanwaltschaft, Tatverdächtiger, Totschlag, Wendlingen |
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Gemeinsame PRESSEMELDUNG der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Polizeipräsidiums Reutlingen:
Wegen Körperverletzung und versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung ermitteln die Staatsanwaltschaft Stuttgart und die Kriminalpolizeidirektion Esslingen gegen einen 23-jährigen nigerianischen Staatsangehörigen.
Der Mann soll am Freitagmorgen u.a. versucht haben, eine 27 Jahre alte Frau auf dem Bahnhof in Wendlingen vor eine einfahrende S-Bahn zu stoßen.
Ohne erkennbaren Grund soll der 23-Jährige nach den bisherigen Erkenntnissen gegen 7 Uhr auf dem Bahnsteig gegenüber dort wartenden Personen aggressiv geworden sein. Nachdem er mehrere Frauen anpöbelte und gegenüber einer 20-jährigen Frau schließlich handgreiflich wurde, schritt die 27-Jährige ein und versuchte, den Mann zu beruhigen.
Der Tatverdächtige soll sich daraufhin der Frau zugewandt, auf sie eingeschlagen und eingetreten haben. Danach soll er sein Opfer an den Haaren gepackt und an die Bahnsteigkante gezogen haben, in der Absicht, die Frau vor einen in diesem Moment einfahrenden Zug auf das Gleis zu stoßen. 
Die Tat konnte von mehreren Männern, die ebenfalls auf dem Bahnsteig warteten, verhindert werden. Sie überwältigten den 23-Jährigen und hielten ihn fest, bis die zwischenzeitlich alarmierte Polizei vor Ort eintraf und ihn vorläufig festnahm.
Die beiden Frauen wurden bei den Übergriffen lediglich leicht verletzt.
Der Beschuldigte wird am Freitagnachmittag mit Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart auf Erlass eines Haftbefehls dem zuständigen Richter vorgeführt.
Die Kriminalpolizeidirektion Esslingen bittet weitere Zeugen, die zu diesem Vorfall sachdienliche Angaben machen können, sich unter der Telefon-Nummer 0711/39900 zu melden.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110976/3827290
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Veröffentlicht: 23. September 2017 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: Briefwahlunterlagen, Düren, per Bote, Pressemeldung, Sperrvermerk, Wahlbüro, Zustellung |
Düren, den 20.9.2017
Wie das Briefwahlbüro der Stadt Düren mitteilt, haben derzeit mehrere der am 11.09.2017 verschickten Briefwahlunterlagen ihren Empfänger nicht erreicht.
Es wird daher noch einmal darauf hingewiesen, dass verloren gegangene Briefwahlunterlagen auf Antrag bis Samstag, 23. September 2017, 12:00 Uhr, ersetzt werden können. Durch den Briefwahlantrag und dem dadurch erfolgten Sperrvermerk im Wahlverzeichnis ist ein Wählen in einem Wahllokal nicht möglich.
Das Briefwahlbüro bittet daher alle Briefwählerinnen und Briefwähler, die bis jetzt noch keine Briefwahlunterlagen erhalten haben, sich beim Briefwahlbüro der Stadt Düren, Tel. 25 20 31 oder per Mail unter briefwahl@dueren.de zu melden.
Ab sofort werden alle Briefwahlunterlagen per Boten zugestellt.
Quelle: https://www.dueren.de/verwaltung-politik/pressemeldungen/meldung/article/briefwahlbuero-bittet-briefwaehler-ohne-unterlagen-um-meldung/
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