Unsere Kinder gehören nicht dem Staat – Kinderrechte nicht gegen die Eltern ausspielen
Veröffentlicht: 5. März 2020 Abgelegt unter: EHE, FAMILIE und ELTERNRECHT | Tags: Alternativ-Entwurf, Bundesinnenminister Horst Seehofer, Demo-für-alle, Elternrecht, Erziehung, Erziehungshoheit, Familie, Freifrau Hedwig von Beverfoerde, GroKo, Grundgesetz, Kinderrechte, Petition, Rechtsgutachten, Regierung 8 KommentareHedwig von Beverfoerde
Das Quorum ist erreicht: Innerhalb von nur vier Wochen knackt eine Petition gegen „Kinderrechte“ im Grundgesetz die entscheidende Marke von 50.000 Stimmen und macht somit den Weg frei für eine öffentliche Anhörung.
Unter den aktuellen Petitionen an den Deutschen Bundestag ist sie die erfolgreichste: Über 60.000 Menschen haben bereits gegen die Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz votiert. Am 5. März endet die Mitzeichnungsfrist. Damit wurde das Quorum deutlich überschritten, das für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss nötig ist.
Initiiert wurde die Petition von Doris Schuster, einer dreifachen Mutter und gelernten Rechtsanwaltsfachangestellten aus Hessen, die durch die Petition das Erziehungsrecht der Eltern verteidigen möchte. Sie reichte die Petition am 15. Dezember 2019 ein und erhielt am 6. Februar 2020 die Bestätigung vom Petitionsausschuss.
Trotz der kurzen Frist kamen seither über 60.000 Unterschriften zusammen. Ein weiterer wichtiger Etappensieg.
Uneinigkeit in der Bundesregierung
Unsere seit anderthalb Jahren intensiv laufende Aufklärungskampagne über die Gefahren von „Kinderrechten“ im Grundgesetz zeigt inzwischen deutliche Wirkung!
Die GroKo ist uneins bei diesem Thema. Innenminister Horst Seehofer (CSU) befürwortet zwar nach wie vor eine Grundgesetzänderung, kritisiert jedoch den aktuellen Entwurf von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD):
„Ich möchte, dass die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Ich habe als Parteivorsitzender ja dafür gesorgt, dass sie im Koalitionsvertrag stehen. Aber das ist mir ein bisschen zu detailliert und zu weitgehend“, erklärte Seehofer gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Dort heißt es weiter, Seehofers Ministerium habe einen bisher unveröffentlichten Alternativ-Vorschlag ausgearbeitet.
Aber auch das Bundeskanzleramt sowie alle von der Union geführten Ministerien, mit Ausnahme des Bundesverteidigungsministeriums, sollen sich gegen Lambrechts Gesetzentwurf ausgesprochen haben. Am 8. März wird nun der Koalitionsausschuss die geplante Grundgesetzänderung diskutieren.
Allerdings, wie anhand zahlreicher Rechtsgutachten inzwischen klar geworden ist, kommt es nicht auf die Formulierung an. „Kinderrechte“ im Grundgesetz sind generell unnötig und gefährlich, da jegliche Grundgesetzänderung automatisch eine veränderte Rechtssprechung bewirken würde – zu Lasten der elterlichen Erziehungshoheit.
Deshalb dürfen sich CDU und CSU jetzt nicht auf einen faulen Kompromiss einlassen, nur um ihren Koalitionspartner zufriedenzustellen. Das Projekt „Kinderrechte ins Grundgesetz“ sollte vielmehr endlich eingestampft werden!
Die Petition an den Bundestag kann weiter unterstützt werden.
Donald Trump ernennt erneut einen Lebensrechtler: Puzder wird Arbeitsminister
Veröffentlicht: 10. Dezember 2016 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Abtreibung, Arbeitsminister, Bürger, Donald Trump, Fastfood, Jurist, Kabinett, Lebensrechtler, Lebensschutz, Rechtsgutachten, Redakteur, Schnellrestaurantkette, Tennessee, USA Ein KommentarVon Felizitas Küble
Der gewählte, aber noch nicht amtierende US-amerikanische Präsident Donald Trump hat für sein künftiges Kabinett bereits den vierten aktiven Lebensrechtler ernannt: „Burger-Baron“ Dr. Andrew Puzder, hochrangiger Jurist und zugleich Chef der CKE-Schnellrestaurantkette, soll sein Arbeitsminister werden. CKE beschäftigt allein in den USA rd. 75.000 Angestellte und etwa 100.000 Personen in 40 weiteren Ländern.
Der 66-jährige Katholik aus dem US-Bundesstaat Tennessee hat sich bereits vor Jahrzehnten durch Rechtsgutachten und Gesetzesentwürfe, aber auch durch redaktionelle Ausarbeitungen in juristischen Fachzeitschriften für den Schutz ungeborener Kinder ab der Empfängnis eingesetzt, wenngleich seinen Bemühungen angesichts der politischen Machtkonstellation in den Vereinigten Staaten wenig Erfolg beschieden war.
Damit hat Trump mit Dr. Puzder bereits den sechsten Republikaner in seine Regierungsmannschaft aufgenommen, der sich als konsequenter Abtreibungsgegner bewährt hat.
Über drei weitere Persönlichkeiten haben wir im CHRISTLICHEN FORUM bereits berichtet:
MIKE PENCE ist der künftige Vizepräsident,
TOM PRICE wird das in puncto Lebensrecht entscheidende Ressort Gesundheit leiten,
JEFF SESSIONS wird Justizminister, ebenfalls wichtig im Kampf gegen die Abtreibung.
Zudem ist auch Trumps Innenminister RYAN ZINKE ein Lebensrechtler – ebenso sein künftiger Wohnungs- und Stadtbau-Minister BEN CARSON (Näheres über ihn siehe hier: http://www.katholisches.info/2016/12/07/arzt-lebensschuetzer-antirevolutionaer-ben-carson-wird-in-den-usa-die-raender-kurieren/)
Ryan Zinke Innenminister
Rechtsgutachten bestätigt Kritik an staatlicher Frühsexualisierung von Kindern
Veröffentlicht: 10. September 2016 Abgelegt unter: GENDERISMUS, Bildungsplan, KRITIK | Tags: Bayern, Bildung, Christian Winterhoff, Citizengo, Frühsexualisierung, Freifrau Hedwig von Beverfoerde, Genderismus, Grundschule, kinder, Kindergarten, Niedersachsen, Petition, Rechtsgutachten, Schule, sexuelle Vielfalt 3 KommentareHedwig von Beverfoerde
Unser Kampf gegen Genderismus und Sexualisierung in Schule und Kindergarten erfährt unerwartet gewichtige Unterstützung:
Ein kürzlich veröffentlichtes ausführliches Rechtsgutachten des Hamburger Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Christian Winterhoff kommt zu dem Ergebnis, daß es »gegen das Indoktrinationsverbot (verstößt), wenn Schulkindern die Akzeptanz vielfältiger sexueller Verhaltensweisen vermittelt und insbesondere Heterosexualität und andere sexuelle Orientierungen als gleichwertige Erscheinungsformen menschlicher Sexualität dargestellt werden.«
Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die Feststellung des Rechtsexperten, daß Eltern das Recht haben, ihre Kinder von einem solchen Unterricht freistellen zu lassen, da »im Falle eines indoktrinierenden und damit verfassungsrechtlich unzulässigen Sexualerziehungskonzepts … ein Befreiungsanspruch für die Kinder bzw. Eltern mit anderer Werteorientierung« besteht.
Anlaß für das Rechtsgutachten, das vom Kieler Verein »echte Toleranz e.V.« in Auftrag gegeben wurde, war der Streit um neues Unterrichtsmaterial in Schleswig-Holstein. Die Materialien, die aufgrund berechtigter Kritik bereits einmal überarbeitet worden sind, hält der Verfassungsrechtler ebenfalls für grundgesetzwidrig.
Bayern:
Für den Sexualrichtlinien-Streit in Bayern ist diese fundierte Analyse verschiedener Gerichtsurteile und Grundsatzentscheidungen zur Sexualerziehung ebenfalls von hoher Relevanz. Wir werden in unserem bevorstehenden Gespräch mit dem bayerischen Kultusminister, Dr. Ludwig Spaenle darauf zurückgreifen.
Sachsen-Anhalt:
Der Autor des in der „Magdeburger Volksstimme“ erschienenen Artikels »Streit um „Sexualisierung“ von Kindern« hätte gut daran getan, sich das Gutachten von Prof. Winterhoff anzuschauen, anstatt das Vorhaben, „sexuelle Vielfalt“ in Schulen und Kindergärten zu bringen, zu bejubeln und unseren Protest lächerlich zu machen. Interessanterweise vertritt der Chefredakteur des Blattes dazu eine andere Meinung – hier ein lesenswertes Pro- und Contra.
Bitte beteiligen Sie sich am Online-Protest auf CitizenGo. Über 12.000 Menschen haben innerhalb weniger Tage schon mitgemacht. Wenn Sie der Meinung sind, daß »Geschlechtervarianten« und »sexuelle Vielfalt« in Kindertagesstätten und Grundschulen nichts zu suchen haben, dann unterzeichnen Sie hier die Petition an Landesministerin Anne-Marie Keding.
Unsere Autorin, Freifrau Hedwig von Beverfoerde, koordiniert die deutschlandweite DEMO FÜR ALLE: www.demofueralle.de
Rechtsgutachten: Die Regierung ist zur Sicherung der Staatsgrenzen verpflichtet
Veröffentlicht: 16. Januar 2016 Abgelegt unter: Causa ASYL (Flüchtlinge/Migranten) | Tags: Asyl, Bayerische Staatsregierung, Bayernkurier, Bund, EU, Flüchtlinge, Kontrolle, Migranten, Pflicht, Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio, Rechtsgutachten, Staatsgrenzen, Verfassung Hinterlasse einen KommentarUnkontrollierte Masseneinreise ist verfassungswidrig

Udo di Fabio: CSU-Kritik an der Asylpolitik und Obergrenzen-Forderung bestätigt
Veröffentlicht: 12. Januar 2016 Abgelegt unter: Causa ASYL (Flüchtlinge/Migranten) | Tags: Asyl, Bayern, Bund, CSU, Flüchtlinge, Grenzsicherung, Horst Seehofer, Prof. Dr. Udo di Fabio, Rechtsgutachten Hinterlasse einen KommentarDer Staat ist zum Grenzschutz verpflichtet
