Heimatvertriebene zwischen völkerrechtlichem Anspruch und lautloser Abwicklung
Veröffentlicht: 17. November 2020 Abgelegt unter: BÜCHER / Publikationen | Tags: 80 Thesen, Aufarbeitung, Buchbesprechung, Bund der Vertriebenen, Konrad Badenheuer, Prof. Dr. Alfred de Zayas, Recht auf Heimat, Rechtsnormen, Rezension, Thomas May, Verdrängung, Vertreibung 6 Kommentare
Buchbesprechung von Thomas May
Buchdaten: Alfred de Zayas, Konrad Badenheuer: 80 Thesen zur Vertreibung. Aufarbeiten statt verdrängen. – Verlag Inspiration UN Limited, London/Berlin 2019, 216 Seiten, Taschenbuch, ISBN: 978-3-945127-292. – 14,90 € (Bestellung: http://viul.de/buch/id-80-thesen-zur-vertreibung.html)
In den Jahren 1944 bis 1948 wurden 13 bis 14 Millionen Menschen aus den Gebieten Schlesiens, Pommerns, Ost- und Westpreußens sowie des Sudetenlandes gewaltsam entwurzelt. Um diesen epochalen Vorgang der Vertreibung der Deutschen ist es seit den 2000er Jahren erstaunlich still geworden; von der politischen Agenda ist er trotz der bis heute andauernden Folgen und nicht aufgearbeiteten großen Unrechtstatbestände verschwunden.

Dieser Missstand läuft nicht nur der internationalen Entwicklung zuwider, sondern ist auch psychologisch und ethisch fragwürdig.
ZIEL: Aufarbeiten statt verdrängen
Die beiden Autoren (Prof. Dr. Alfred de Zayas und Konrad Badenheuer) verstehen ihr Buch als Antithese zu Tabuisierung und Vergessen der Vertreibung seitens der bundesdeutschen Politik und der öffentlich-rechtlichen Medien. Es ist ein Plädoyer, die damaligen Geschehnisse vollumfänglich und ungeschönt zur Kenntnis zu nehmen, sie historisch (richtig) einzuordnen, völkerrechtlich zu bewerten und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.
Im ersten der drei Teile stellt der amerikanische Historiker und Völkerrechtler Alfred-Maurice de Zayas, bekannt durch seine Forschungen und Publikationen zum Thema „Vertreibung“ seit den 1970er Jahren und Menschenrechtstätigkeit für die UN, in 80 Thesen seine Kernaussagen vor.

Anschließend integriert sie der Berliner Publizist und Journalist Konrad Badenheuer (siehe Foto) unter Nutzung seiner Insiderkenntnisse der Vertriebenenverbände in den zeitgeschichtlichen Kontext der deutschen Vertriebenenpolitik; der dritte Teil (Anhang) beinhaltet historische Landkarten und Fotos, Entschließungen des Bundestages (1994, 2016), des Europäischen Parlaments (1995, 1999, 2000) sowie maßgebliche internationale Dokumente (1994/97, 1995) und Stimmen (1995, 2005).
GRUNDLEGUNG: Die Thesen
1986 trat de Zayas erstmals mit 22 „Thesen zur Vertreibung“ hervor, in denen er auf die „typisch deutsche“ Fehlentwicklung hinwies; 2008 waren sie auf 50 angewachsen. Mit der Neufassung 2019, in welche die völkerrechtlichen und politischen Entwicklungen in Deutschland, Ostmitteleuopa und weltweit zum Thema „Flucht und Vertreibung“ eingearbeitet wurden, hat sich der Umfang des Buches vervierfacht, auch dank der Aufsätze des Verlegers und Koautors Badenheuer.
Die jetzt 80 Thesen gliedern sich in 28 historische Thesen (Fakten), 36 völkerrechtliche Thesen (Rechtsnormen) und die sich aus ihnen ergebenden Schlussfolgerungen in 16 Thesen.
Fakten

De Zayas definiert Vertreibung als „gewaltsam erzwungene[n] Verlust der Heimat unter Verlust des Eigentums“ (These 14); sie umfasst nicht nur die gewaltsamen Austreibungen des Jahres 1945, sondern auch die organisierten „Bevölkerungstransfers“ von 1946 bis 1948, ebenso die von den deutschen Behörden durchgeführten Evakuierungen ab Herbst 1944 und die Massenflucht im Frühjahr 1945 infolge des später verweigerten Rückkehrrechts und der Enteignung der Geflohenen.
Dem Autor zufolge ist die gängige Ansicht, der Zweite Weltkrieg sei die Ursache der Vertreibung der Deutschen gewesen, wissenschaftlich unhaltbar. Den Versuch mancher Historiker, sie als die natürliche Folge der deutschen Verbrechen hinzustellen, nennt er „politische Geschichtsklitterung“. Erst recht hält die Rede von der (gewollten) Bestrafung des (deutschen) „Tätervolkes“ historischer Prüfung nicht stand. (Sie verbietet sich auch wegen ihres rassistischen Charakters.)
Wesentliche Gründe waren die politischen Entscheidungen eines überschaubaren Personenkreises (wie u. a. Dokumente und Bekenntnisse tschechischer, polnischer und sowjetischer Politiker belegen), die geopolitischen Ambitionen Stalins und der Wille der Westalliierten, Deutschland nachhaltig zu schwächen. Schließlich erweist de Zayas auch die verbreitete Vorstellung, vollzogene Vertreibungen seien unumkehrbar, als historisch unzutreffend.

Als ein Schlüsseldokument präsentiert er das Telegramm des britischen Diplomaten (Sir) Geoffrey Harrison an seinen Chef John Troutbeck (Leiter der Deutschland-Abteilung) vom 1. August 1945, das er 1976 im Archiv des Foreign Office entdeckte (als Faksimile im Anhang abgedruckt).
Darin steht der markante Satz: „Sobolev [der sowjetische Vertreter im mit den ‚Bevölkerungstransfers‘ befassten Unterausschuss, welcher der Potsdamer Konferenz zuarbeitete] bezog den Standpunkt, dass der polnische und tschechoslowakische Wunsch, ihre deutschen Bevölkerungen zu vertreiben, die Erfüllung einer historischen Mission [!] sei und die sowjetische Regierung nicht Willens sei, zu versuchen, sie daran zu hindern.“
Hier scheint die panslawistische Expansionspolitik mit westlicher Stoßrichtung auf, wie sie sich im russischen geopolitischen Kalkül seit dem 16. Jahrhundert abzeichnete. Ganz auf der Linie Sobolevs meinte der tschechische Ministerpräsident Beneš wenig später, mit der Vertreibung der Sudetendeutschen seien „die Fehler eines Jahrtausends korrigiert“ worden. Harrison, Verfasser des „Vertreibungsartikels“ XIII des Potsdamer Communiqués, mit dem de Zayas nach dem Krieg Kontakt aufnahm, betonte auf Nachfrage, nie sei in der Diskussion die Vertreibung als (gerechte) Bestrafung (der Deutschen) bezeichnet worden (auch von Stalin nicht).
Das Telegramm hinterlässt einen zwiespältigen Eindruck der britischen und amerikanischen Seite, die einerseits „massenhafte Transfers … nicht mögen“ (weil sie die Last für ihre Besatzungszonen begrenzen wollen) und zumindest ihre ordnungsgemäße, menschliche Durchführung sicherstellen wollen, anderseits gegen die grausame Behandlung der deutschen Bevölkerung in der Praxis nicht mehr als wirkungslose Proteste in Warschau und Prag vorbrachten und die Vertreibungen als „fait accompli“ hinnahmen.
Insgesamt kamen laut Untersuchung des Statistischen Bundesamtes (1958) über zwei Millionen Menschen durch Flucht, Vertreibung und Verschleppung um, obwohl die Maßnahmen nach Kriegsende seitens der Alliierten quasi als „Friedensakt“ angelegt waren.
Rechtsnormen
Dem Völkerrecht widerstreben Vertreibungen mehrfach. Sie verletzen das Selbstbestimmungsrecht der Völker, das als heute anerkanntes „zwingendes Recht“ das Recht auf die Heimat einschließt.

Doch die an Deutschen verübten Vertreibungen von 1944 bis 1948 waren schon damals illegal und verbrecherisch, weil die anzuwendende Haager Landkriegsordnung (1907) die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und ihr Privateigentum schützt (Artikel 46) und Kollektivstrafen untersagt (Artikel 50). Gegen das Völkergewohnheitsrecht und die Minderheiten-Schutzverträge, die Polen, Tschechoslowakei, Ungarn und Jugoslawien verpflichteten, verstießen sie ebenfalls.
Vertreibung und Verschleppung können sogar den Tatbestand des Völkermordes erfüllen, wenn die Zerstörungsabsicht einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe vorliegt. Diese ist im Fall der Staatschefs Josip Broz Tito und Edvard Beneš nachweisbar, was die Vertreibungen der Deutschen aus Jugoslawien und der ČSR als Genozide qualifiziert.
Daraus folgt ein internationales, zeitlich unbefristetes Anerkennungsverbot der dabei durchgeführten Enteignungen. Auf Basis der Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien, der Aspekte der „ethnischen Säuberungen“, explizit das Massaker von Srebrenica, als Genozid bezeichnete, stellt de Zayas fest, dass die mit hunderttausendfachen Morden und Vergewaltigungen viel schlimmere Vertreibung der Deutschen kaum weniger als genozidisch einzustufen sei.
Schließlich haben Vertriebene völkerrechtlich Anspruch auf Wiedergutmachung, auf Rückkehr in ihre Heimat und Rückgabe des privaten Eigentums. Der Staat kann nicht stellvertretend für sie darauf verzichten. (Anders ist es bei öffentlichen deutschen Vermögen in den Vertreibungsgebieten.)

Die bundesdeutsche Rechtsposition zur Vertreibung wurde allerdings seit Mitte der 1980er Jahre geschwächt. Opfer können sich zur Verfolgung ihrer Rechte gegebenenfalls an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder den UNO-Menschenrechtsausschuss wenden.
Schlussfolgerungen
De Zayas wertet die unbewältigte Vertreibung der Deutschen als eines der folgenschwersten Ereignisse der neueren Geschichte Europas und als Hypothek für die Zukunft. Im unterschiedlichen Verständnis der Rechtsstaatlichkeit oder der Reichweite und Grenzen der Souveränität von Nationalstaaten geraten die Länder Ostmitteleuropas und der alten EU regelmäßig aneinander.
Es besteht ein (von Brüssel und Berlin ignorierter) innerer Zusammenhang zwischen einer national orientierten Sonderpolitik wie in Polen und der Tschechischen Republik und der gleichzeitigen Leugnung des Unrechtscharakters der Vertreibung der Deutschen. Erst deren wahrhaftige und völkerrechtlich saubere Aufarbeitung kann eine Versöhnung begründen.

Diesen Auftrag verbindet de Zayas mit dem Aufruf an die seit dem „Historikerstreit“ der 80er Jahre „eingeschüchterten“ Wissenschaftler, die Erforschung der Vertreibungsfragen tabufrei anzugehen. Die große Lücken können nur interdisziplinär unter Einbeziehung demographischer, soziologischer, psychologischer, philosophischer, juristischer, kultureller Faktoren geschlossen werden.
Den bis in die Mitte der Gesellschaft gerückten Begriff „Tätergeneration“ verweist der Autor ins „Wörterbuch des Unmenschen“: „Die Vertriebenen waren Opfer der Unmenschlichkeit der Sieger, heute sind sie Opfer der Diffamierung durch viele Medien und dem Zeitgeist verhaftete Historiker“ (These 75).
De Zayas schließt mit dem Appell, Vertreibungen überzeugend zu ächten, um künftige „ethnische Säuberungen“ zu verhindern. Um die allgemeine Geltung des Völkerrechts sichern zu helfen, sollten die deutschen Vertriebenen auf ihren Rechten bestehen, nicht wegen materieller Vorteile.
KONTEXT: Vertriebene im Räderwerk der deutschen Politik
Im umfangreichsten seiner vier Aufsätze untersucht Koautor Badenheuer die Vertriebenenpolitik der Bundesregierungen von Helmut Kohl bis Angela Merkel. Dabei nimmt er die Armenier-Resolution des Deutschen Bundestages vom 2. Juni 2016 als Ausgangspunkt und Richtschnur, weil diese der türkischen Regierung eine geduldige Politik der Aufarbeitung von Vertreibungsunrecht empfiehlt, die im Fall der eigenen Vertriebenen erkennbar nicht beherzigt wurde oder wird.

Die hinsichtlich Dimension, Grausamkeit und Nichtverjährbarkeit vergleichbaren humanitären Katastrophen der Armenier 1915/16 und der Ost- und Sudetendeutschen 1945 bis 1948 werden offenkundig mit zweierlei Maß gemessen; am eklatantesten ist der Widerspruch bei SPD, Grünen und Linken.
Regierungen Kohl
Sie verhielten sich gegenüber den Vertriebenen vor und nach 1989/90 völkerrechtlich exakt. Auch nach Unterzeichnung der deutsch-tschechischen Erklärung 1997 bezeichnete der Kanzler die Vermögensfrage weiterhin als offen. Überwiegend ist seine Politik jedoch von Unterlassungen geprägt, etwa bei der gebotenen, aber nicht veranlassten Strafverfolgung von Vertreibungsverbrechern nach 1989, als etliche Mörder noch lebten.
Sein gravierendstes Versäumnis betrifft die Umsetzung des Bundesvertriebenengesetzes, nach dem Bund und Länder Kulturgut und -leistungen der Vertriebenen zu erhalten und zu fördern haben (§ 96). Angesichts des heute faktisch weitverbreiteten Unwissens – laut einer Allensbach-Umfrage von 2002 konnten 82 Prozent der unter 30-Jährigen Schlesien auf einer Landkarte nicht auffinden – spricht Badenheuer hier von einem „kontinuierlichen bildungs- und informationspolitischen Rechtsbruch“.
Regierungen Schröder

Der historische Tiefpunkt deutscher Vertriebenenpolitik wurde wohl unter der Kanzlerschaft Schröders erreicht, als deren Anliegen durchwegs bekämpft wurden. Das Europäische Parlament hatte vor der Osterweiterung der EU 2004 in zwei Entschließungen (1999 und 2000) die Aufhebung der Beneš-Dekrete verlangt, weil eine Mehrheit der Abgeordneten den Unrechtscharakter der Vertreibung klar sah; Sorgen bereiteten auch tschechische Nationalisten, die sich zur Vertreibung und Enteignung der Sudetendeutschen als „Quelle des Friedens“ (MP Miloš Zeman) bekannten.
Außenminister Joseph Fischer (Grüne), selbst ungarndeutscher Herkunft, gelang es, die Bestrebungen des EP und die „drohende“ Unterstützung der Anliegen der Vertriebenen erfolgreich zu torpedieren. Die Regierung Schröder hat es sogar hingenommen, dass Tschechien stattdessen die Dekrete (die wie die polnischen Bierut-Dekrete auch mit der „Universalen Erklärung der Menschenrechte“ unvereinbar sind) durch Gesetzgebungsakte und Parlamentsentscheidung noch mehrfach bekräftigte.
Regierungen Merkel

Deren Bilanz fällt gemischt aus. Hoch rechnet Badenheuer der Kanzlerin an, dass sie 2006 und 2007 die Forderungen der polnischen Regierung Kaczyński nach einem rechtswirksamen Schlussstrich unter die Rechte der Vertriebenen klar zurückgewiesen hat. Positiv vermerkt er auch die Einführung des „Gedenktags für die Opfer von Flucht und Vertreibung“ (ab 2015) und die Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter mit 2500 € pro Person (2015).
Dem stehen – wie bei Kohl – schwerwiegende Mängel bei der Vertretung der Belange der Vertriebenen gegenüber, angefangen vom „Totschweigen“ der serbischen Restitutionspolitik seit 2011 über die passive Haltung zu entdeckten Sammel- und Massengräbern mit deutschen Ziviltoten in Westpreußen, Polen und der ČR bis hin zur aktiven Schwächung wie durch die 2014 beschlossene Schließung des Kirchlichen Suchdiensts und seiner Heimatortskarteien.
Skeptisch sieht Badenheuer (wie de Zayas) das von Merkel 2008 angekündigte, bisher nicht eröffnete Dokumentationszentrum gegen Vertreibungen am Anhalter Bahnhof in Berlin, hinter dem die „hoch politisierte“ „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ steht: Eine Ausstellung, die historische und völkerrechtliche Fakten wahrheitsgetreu präsentiert, ist mit dem von den Bundestagsparteien präjudizierten Ergebnis, alles sei politisch „erledigt“ (das auch die Regierung Merkel wünscht), nicht vereinbar.
Richard von Weizsäcker
Besonderes Augenmerk richtet Badenheuer aufdessen Rede vom 8. Mai 1985 und den zentralen Satz: „Der erzwungenen Wanderschaft von Millionen Deutschen nach Westen folgten Millionen Polen und ihnen wiederum Millionen Russen.“

Von der verletzenden, ja zynischen Formulierung „erzwungene Wanderschaft“ ist Weizsäcker später abgerückt. Schwerer wiegt, dass seine (an den „Lebensraum“ anklingende) demographisch begründete Kompensationstheorie, deren Spuren sich bereits in der „Ostdenkschrift“ der EKD von 1965 finden, historisch haltlos ist, wie Badenheuer mittels genauer Bevölkerungszahlen, welche die gegenläufigen Bewegungen Richtung Westen und Osten berücksichtigen und in die auch Ukrainer und Weißrussen einbezogen werden, nachweist. Laut sowjetischer Volkszählung lebten 1959 im ehemaligen Ostpolen 9.583.600 Menschen, ca. zwei Millionen weniger als 1939, unter ihnen 606.800 Russen.
Im Klartext: Die „Millionen Russen“, die im Gefolge der Vertreibung der Deutschen den „Millionen Polen“ gefolgt sein sollen, sind eine freie Erfindung des Ex-Bundespräsidenten. Dieses Fallbeispiel unwahrhaftiger Geschichtspolitik, das seitens der Historiker unwidersprochen blieb, ist verhängnisvoll bedeutsam, weil es als Gelenkstück des offiziellen Narrativs der deutschen Geschichte die Vorstellung von Millionen Deutschen über die Vertreibung 1944 bis 1948 nachhaltig falsch geformt hat.
Verdienste und Mängel der BdV-Verbandspolitik
In der Bilanzierung der 70-jährigen Heimatpolitik der deutschen Vertriebenen würdigt Badenheuer, selbst mehrere Jahre für die Landsmannschaften der Sudetendeutschen und Ostpreußen aktiv, summarisch deren Verdienste. Nach 1945 haben ihre mit sehr begrenzten Mitteln aus dem Nichts aufgebauten, großen demokratischen und pro-europäisch ausgerichteten Verbände beigetragen, dass Millionen Menschen nicht an Hunger und Krankheiten zugrunde gingen.

Gleichzeitig haben sie das Gesetzeswerk des Lastenausgleichs (LAG) durchgesetzt und mitgestaltet. Schließlich verhinderten sie eine Radikalisierung in der einen oder anderen Richtung in ihren Reihen. In den 1960er Jahren entwickelten sie sogar Ansätze einer eigenen, inoffiziellen Außenpolitik.
Viel Raum nehmen Badenheuers Kritik der BdV-Verbandspolitik und die Frage der Versäumnisse ein, die sich ihm vor allem stellt, weil die rund 12 Millionen Vertriebenen als Gruppe heute fast unsichtbar geworden sind. Ihre fortgeschrittene Assimilation wird im geänderten Sprachgebrauch geographischer Begriffe, den sie widerspruchslos hin- oder aktiv übernommen haben, sofort deutlich: Unter „Ostdeutschland“ versteht man heute nicht mehr Schlesien, Pommern, Ost- und Westpreußen, sondern Thüringen, Sachsen, Mecklenburg; „Ostbrandenburg“ bezeichnet nicht mehr ein Gebiet östlich von Frankfurt an der Oder, sondern die Region zwischen Berlin und Frankfurt a. O.
Solche begrifflichen Umprägungen sind fatal, da ein Prozess massenhafter Meinungsänderung sozusagen „weggeframed“ und das Denken und Empfinden früherer Generationen bis hin zum Verständnis nationaler Identität immer schwerer nachvollziehbar wird. Dass vertriebene Gruppen nach zwei Generationen durch Assimilation „verschwinden“, ist historisch nicht zwangsläufig, sondern wäre aus Badenheuers Sicht durch Maßnahmen des BdV – hätte man die Gefahr erkannt – vermeidbar oder zu verzögern gewesen.

Demnach hat er die Chance verpasst, im Zuge der vier (innerdeutschen) Sekundärmigrationen zwischen 1950 und den 1990ern auf die Zusammenführung der früheren Gemeinschaften und innerhalb der Bundesländer auf ein nahes Zusammenleben der alten Heimatlandschaften und Ortsgemeinschaften hinzuwirken, mit dem Ziel, sie zu festigen. Die Schlüsselfrage „Wie schaffen wir Integration ohne restlose Assimilation?“ wurde kaum gestellt.
Weitere Kritikpunkte Badenheuers am BdV sind: zu späte endgültige Konstituierung (1957) infolge des Kompetenzgerangels mit den Landsmannschaften; ungünstige Statuierung als eingetragener Verein statt als Körperschaft des öffentlichen Rechts; Blindheit gegenüber dem radikalen Kurswechsel der SPD in den 1960er Jahren; Versäumnis einer „Besserungsklausel“ im LAG, sodass der Ausgleich auch in Jahren rapide steigenden Bruttosozialprodukts statisch blieb; Verdrängung des Niedergangs der Verbandsstrukturen; weitgehender Zielverlust des Rechts auf die Heimat; übertriebene Loyalität zur Merkel-Politik („Grenzöffnung“ 2015).
Über 400.000 Vertreibungstote
Wissenschaftliches Neuland betritt Badenheuer mit seiner Untersuchung der Frage, wie viele Ost- und Sudetendeutsche nach ihrer Vertreibung durch deren Folgen – speziell hungerbedingte Krankheiten und mangelnde medizinische Versorgung – zu Tode gekommen sind. Damit füllt er eine Forschungslücke; zugleich erklärt und behebt er die Diskrepanzen zwischen den drei großen amtlichen Untersuchungen über die Zahl der Vertreibungstoten (1958, 1965, 1974).

Gestützt auf Zahlenmaterial zum Aufnahmelager Lilienstein (bei Dresden) und besonders die umfangreiche Dokumentation „Landskroner Not und Tod“ von Franz J. C. Gauglitz (Wiesentheid 1997) gelingt es ihm, nach Auswertung der langen Todeslisten und Abgleich mit weiteren Daten mittels einer transparenten Berechnung die repräsentative Quote von 3,3 Prozent Vertreibungstoten im Kreis Landskron (Sudetenland) zu ermitteln. Bezogen auf rund 12,5 Millionen Vertriebene insgesamt ergeben sich ca. 410.000 Todesfälle dieser Art. Dank neuer Untersuchungen über Aufnahmelager in Dänemark (2002, 2005), die eine Quote von 3,5 Prozent Vertreibungstoten erbrachten, darf die Größenordnung von Badenheuers Ergebnis als gut gesichert gelten.
AUSBLICK: Wiedergutmachung und Versöhnung
Anders als Polen und Tschechien haben nach dem Zusammenbruch der UdSSR einige ehemalige Mitgliedsstaaten mit Entschädigungsregelungen für die Zeit des Kommunismus Wiedergutmachung geleistet. Ein Modell für die Zukunft? In den Genuss von Estlands Wiedergutmachungsgesetz (1991), das rechtswidrige Enteignungen, Immobilien wie Vermögenswerte, umfasst, kamen auch ca. 5000 Estland-Deutsche.
Selbst wenn letztlich materielle Verluste nur sehr geringfügig ausgeglichen wurden, bleibt das Gesetz vorbildlich. Der estnische Staatspräsident lud in seiner Rede am 3. Oktober 1995 in Berlin die Estland-Deutschen ein, von ihrem Recht auf die Heimat Gebrauch zu machen.

In Ungarn hat das Parlament die Verschleppung und Vertreibung der Ungarndeutschen seit 1944 als Menschenrechtsverletzung verurteilt (1990). Wiedergutmachung erfolgte vielfach in immaterieller Form (etwa Denkmäler und Gedenktag für die Vertreibung der Deutschen), aber auch durch zwei Entschädigungsgesetze (1991, 1992), welche die gebliebenen wie auch die 1944/45 geflohenen und vertriebenen Deutschen einbeziehen. Wegen Umsetzungsmängeln haben sich die Erwartungen oft nicht erfüllt.
Modifizierungen (2003) eröffneten vielen alten, kranken und zur Zwangsarbeit verschleppten Ungarndeutschen die Chance, eine monatliche Zuwendung von 20.000 Forint (entspricht etwa 80 € im Jahr 2003) zu erhalten. Serbien hat 2011 das weitestgehende Restitutionsgesetz in Europa verabschiedet. Befristet bis 1. März 2014 waren auch die 1944 bis 1948 geflohenen und vertriebenen 350.000 Donauschwaben aus Serbien und ihre Nachkommen anspruchsberechtigt (Rückgabe oder Entschädigung für entzogenes Eigentum). Wegen penibler Nachweispflichten und geringer Bekanntheit des Gesetzes in Deutschland hatten bis Mitte/Ende 2012 von etwa 50.000 berechtigten Deutschen erst rund 1700 Alteigentümer Rückgabe beantragt.
Resümee
Mit Alfred de Zayas widmet sich einer der weltweit kompetentesten und anerkanntesten Historiker und Völkerrechtler dem Thema „Vertreibung“ seit 40 Jahren. Als US-Amerikaner mit kubanischen Wurzeln ist er eines deutschen „Nationalismus“ unverdächtig.

Seine beharrliche Forderung der redlichen Aufarbeitung der Tragödie und ihrer Folgen avanciert zur Anklage der politisch Verantwortlichen in Deutschland, welche die Belange der Heimatvertriebenen rückständig behandelt, und der Medien und Historiker, die sie ignoriert, verunglimpft oder planmäßig sabotiert haben. Dass vor allem Linke und Grüne nur selektiv im Sinne des Völkerrechts Stellung beziehen, wenn Nichtdeutsche davon profitieren, kommt einem Glaubwürdigkeitsbankrott gleich.
Die Autoren ergänzen sich nicht nur inhaltlich. Während de Zayas den geschichtlichen Rahmen absteckt und den Reichtum des Völkerrechts entfaltet (erstmals auch die Zehn Gebote einbezieht, derer nicht weniger als fünf ein Vertreibungsverbot implizieren), erscheint Konrad Badenheuer als kundiger, aufmerksamer Chronist, der mit ernüchterter Gelassenheit dem mutmaßlichen Untergang der Ost- und Sudetendeutschen als Gruppe entgegensieht, in der Langzeitperspektive hinsichtlich ihrer Anliegen jedoch optimistisch bleibt – wissend, Tatsachen wie nicht bewältigtes Unrecht wirken als solche weiter. Mit der Unberechenbarkeit von Geschichte darf man getrost rechnen.
Leider geben die historischen Karten nur einen groben Überblick der Besiedelung Ostmitteleuropas durch Reichs- und Volksdeutsche; eine Karte des polnischen Staatsgebiets mit Veränderungen der Grenzverläufe und der Bevölkerungsstruktur von 1919 bis 1990 fehlt. Ein (zusätzliches) Schaubild der Kompensationstheorie Weizsäckers hätte ihre Unhaltbarkeit „auf einen Blick“ demonstriert.
Erstveröffentlichung dieser Rezension in der Zeitschrift „Theologisches“ (Sept./Okt. 2020).
Unser Autor Thomas May ist Lehrer i. R. – Er unterrichtete die Fächer Deutsch und Katholische Religionslehre. Der in Sendenhorst (Münsterland) lebende Autor ist ein Neffe des bekannten Prälaten und Kirchenrechtlers Prof. Dr. Georg May (Mainz).
Das Buch „Endlich zuhause“ unter der Lupe
Veröffentlicht: 9. November 2020 Abgelegt unter: BÜCHER / Publikationen, Konvertit VOLKER JORDAN | Tags: Amazon, Apologetik, Bibel, Endlich zuhause, Glaube, Katholiken, Konservatismus, Konvertit, Kreationismus, Naturwissenschaftlerin, Orthodoxie, Rezension, Volker Jordan, Weg zur Kirche 7 Kommentare
Der Interview-Band „Endlich zuhause – Mein Weg zur Kirche“ aus dem Augsburger Dominus-Verlag enthält ein Gespräch zwischen Felizitas Küble und dem ehem. evangelischen Kirchenhistoriker Volker Jordan, der nach vielen Wegen und Umwegen in die katholische Kirche eintrat.
Auf dem Buchportal von Amazon finden sich dazu drei Kommentare, darunter eine von Prof. Dr. Hans Schieser und eine ausführlichere Rezension von einer kath. Naturwissenschaftlerin, die wir hier gekürzt hier wiedergeben:
„Insgesamt finde ich (als praktizierende Katholikin) es sehr interessant, zu erfahren, was Konvertiten oder neu Getauften dazu bewegt, in die katholische Kirche einzutreten. Ich selber habe ja eher die Innensicht, auch wenn ich nicht immer der Einstellung war wie heute.
Der Autor hat sich sehr umfassend und ausführlich mit den verschiedenen Konfessionen auseinandergesetzt. Lange Zeit war die katholische Kirche für ihn ein Irrweg, was (nach eigener Aussage) auf einige Missverständnisse beruht, aber auch darauf, dass er im evangelikalen Spektrum die Antworten nicht gefunden hat.

Bezüglich der Missverständnisse ist mir durchaus bewusst, dass viele Punkte häufig völlig falsch wahrgenommen werden:
– Päpstliche Unfehlbarkeit: Bezieht sich nicht auf die Person des Papstes und all seinen Äußerungen, sondern auf sehr wenige Lehraussagen, nur im Jahre 1950 hat ein Papst seit dem Unfehlbarkeitsdogma davon Gebrauch gemacht. Jordan erläutert es in seinem Buch sehr schön.
– Heilige Schrift und Tradition: Auch das wird im Buch sehr umfassend erläutert. Die Schrift und die Tradition haben eine gemeinsame Geschichte. Tradition widerspricht der Schrift nicht.
– Marien- und Heiligenverehrung: Wir sind davon überzeugt, dass die Verstorbenen leben und Fürbitte halten können, genau wie ich für andere Menschen beten kann und andere für mich. Sie werden grundsätzlich nicht angebetet. Viele Katholiken nehmen es nicht in Anspruch. Die Verehrung von Jesus Christus ist deutlich höher angesiedelt. Maria ist keine Göttin, sondern erste Christin und Gottesmutter.
Eucharistieverständnis: Zur Kommunion („Abendmahl“) gehört nicht nur das Sakrament der Taufe, sondern auch das Sakrament der Versöhnung (Beichte). Dieser Punkt wird in der öffentlichen Diskussion um das gemeinsame Abendmahl gar nicht erwähnt oder ignoriert. Sicher ist das Glaubensverständnis (wahrer Leib und Blut Christi, der in den Hostien im Tabernakel verbleibt) von ebenso hoher Bedeutung.
– Aberglaube: Dieses Missverständnis war mir bislang unbekannt. Die katholische Kirche lehnt Aberglaube (Spiritismus etc.) rigoros ab. Aberglaube gibt es aber in allen Kulturen und Religionen, auch unter Unreligiösen.
Bemerkenswert finde ich auch seinen „Umweg“ über die Orthodoxie: Er hat sich quasi die Mühe gemacht, trotz der sprachlichen Barrieren. Hier in Deutschland gibt es nur sehr wenige deutschsprachige orthodoxe Gemeinden (z.B. in Düsseldorf). Bemerkenswert finde ich es auch deswegen, weil orthodoxe Gemeinden in der deutschen Öffentlichkeit nur wenig beachtet werden.

Was die von Jordan beschriebenen Unterschiede zur katholischen Kirche betrifft, so kann ich dazu nur begrenzt etwas sagen. Es stimmt, dass die Kirche auf internationaler Ebene nicht so vertreten ist. Weiterhin sind z.B. die Fastengebote wesentlich strenger. Was das Zuspätkommen zum Gottesdienst angeht, so kenne ich das aus der katholischen Kirche auch. Die Gottesdienste (in der „alten“ lateinischen Form), die Jordan in der Basilika St. Clemens in Hannover besucht, sind da eher eine Ausnahme. Ich kenne die lateinischen Gottesdienste in St. Clemens und gehe auch gelegentlich hin, weil ich finde, dass sich beide Formen gut ergänzen. Auch hier gibt es Verspätete, aber deutlich weniger als bei Gottesdiensten in der deutschsprachigen Messe dieser Kirche.
Zur Verteidigung der Orthodoxie muss ich sagen, dass die Gottesdienstform mir etwas offener erscheint als in katholischen und protestantischen Gemeinden. Es ist üblich, zwischendrin Kerzen anzuzünden, etc. Die Leute stehen aber auch sonst in den langen Gottesdiensten die ganze Zeit, da ist ein bisschen Bewegung und Offenheit auf der anderen Seite vielleicht auch nicht verkehrt...

Was den Konservativismus von Volker Jordan angeht, so bin ich auch überrascht darüber, dass er sich zum Kreationismus bekennt. Diese Haltung ist unter Katholiken eher die Ausnahme. Papst Johannes Paul der II. hat sich 1996 sehr positiv zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen Evolution geäußert, was nicht bedeutet, dass die Kirche die Evolution erst seitdem anerkannt, es scheint aber zu viele Kontroversen darüber gegeben haben, weswegen er sich letztlich dazu Stellung genommen hat. Trotz der Äußerungen des Papstes darf Jordan diese Ansichten haben, aber es ist eine Randerscheinung. Ich hingegen lehne Kreationismus und Intelligent Design ab, besonders als Naturwissenschaftlerin...
Und damit komme ich schon zu meinen Kritikpunkten am Buch, weswegen ich einen Punkt bei der Bewertung abziehe. Es treten einige Fehlinterpretationen auf. Jordan geht zum Beispiel davon aus, dass die Idee, dass der Einzelne vor Gott besteht, dem Katholischen fremd sei und betont die Gemeinschaft der Gläubigen. Ja, die Gemeinschaft hat einen hohen Stellenwert (auch über den Tod hinaus), aber auch der persönliche Glaube und die Beziehung zu Gott sind ebenso wichtig.
Grundsätzlich richtig liegt er in der Annahme, dass der häufige Kommunionsempfang seitens der Kirche empfohlen wird, aber er wird nicht überall so praktiziert. So gibt es im Ausland (z.B. Polen) viele Gläubige, die sehr selten (eigentlich nur zu Ostern) die heilige Kommunion empfangen, somit trifft einer seiner Kritikpunkte an der orthodoxen Kirche (seltener Kommunionsempfang) zum Teil auch auf die katholische Welt zu…
Ich finde das Buch und die Gedankengänge darin sehr interessant. Es ist viel Wissen darin enthalten und er hat sich tief mit der Materie auseinandergesetzt, auch wenn es Punkte gibt, die nicht ganz richtig sind. Angesichts seines sehr wortwörtlichen Bibelverständnisses bin ich mir allerdings nicht sicher, ob Jordan nicht seitens der katholischen Kirche früher oder später erneut enttäuscht gewesen wäre, hätte er noch länger gelebt. Seine Konfessionswechsel waren schon sehr häufig. Vielleicht wäre er auch darin hineingewachsen. Aber es obliegt mir nicht darüber zu urteilen, denn nur Gott kennt die Herzen der Menschen.“
Quelle und vollständiger Text hier: https://www.amazon.de/gp/customer-reviews/R38KQ6GUGUCJTT/ref=cm_cr_dp_d_rvw_ttl?ie=UTF8&ASIN=3940879290
HIER weitere zwei dutzend Rezensionen über dieses Buch: https://charismatismus.wordpress.com/category/konvertit-volker-jordan/
Das Konversionsbuch kann portofrei für 14,80 Euro bei uns bezogen werden: felizitas.kueble@web.de – oder Tel. 0251-616768
Zwei Ärzte über „Corona Fehlalarm?“: Buch ist informativ, kompetent und übersichtlich
Veröffentlicht: 29. August 2020 Abgelegt unter: BÜCHER / Publikationen, Causa CORONA-Virus-KRISE | Tags: Buchbesprechung, Cordula Mohr, Corona Fehlalarm, Coronakrise, Grippewelle, Karina Reiss, Lockdown, Maskenpflicht, Medizin-Professoren, Prof. Bhakdi, Rezension, Schutz, Seniioren, staatliche Maßnahmen 8 KommentareVon Cordula Mohr
Rezension zum Buch von Dr. Karina Reiss und Dr. Sucharit Bhakdi: Corona Fehlalarm? Zahlen, Daten und Hintergründe
Das Werk der beiden Medizin-Professoren ist insgesamt sehr lesenswert und die ganze Darstellung und Aufmachung ansprechend und übersichtlich.
Ich habe zuerst meine Neugier über die Themen rund um das Corona-Virus gestillt, indem ich aus dem gut strukturierten Inhaltverzeichnus jene Aspekte herauspickte, die ich gerne endlich beantwortet hätte, z.B. die Frage, wie alles begann.
Auch in dem Buch wird bestätigt, das das Virus in China seinen Ausgangspunkt nahm und dass es sich dabei um einen Subvirus handelt.
Wie bedrohlich es ist, beschreiben die folgenden Seiten. Trotz aller Corona-Problematik geht daraus hervor, dass SarsCorv 2 nicht wirklich gemeingefährlich ist und oft ohne Symtome bleibt.
Man erfuhr bereits durch die Berichte von Prof. Püschel, dass das Virus hauptsächlich Menschen mit Vorerkrankungen befällt und das Durchnittsalter sehr hoch liegt. Somit war die Notwendigkeit gegeben, besonders die älteren Leute zu schützen.
Jedoch schreiben die Autoren deutlich, dass die staatlichen Massnahmen zu Kollateralschäden führten. Als Mitte März der Lockdown kam, befand sich die Infektionsteigerungsrate bereits im Absinken. Trotzdem wurde er am 15. April verlängert.
Senioren wurden infolge der Einschränkungen quasi eingesperrt, sie bekamen keine Besuche mehr und entbehrten des Kontakts zu sozialen Gruppen. Kirchen, Caffees, Theater etc. brachen weg. Sehr einfühlsam wird berichtet, wie einsam sich teilweise die Älteren gefühlt haben müssen. Somit war damit zu rechnen, dass sich dringend behandlungsbedüftige Krankheiten wegen Verschiebens von Arztbesuchen verschlimmerten.
Interessant sind die vielen Statistiken in dem Buch, die teils kritisch beleuchtet werden.
Dem Thema Maskenpflicht widmen sich die Autoren ebenfalls in skeptischer Hinsicht. Anfangs hat sich das Robert-Koch-Institut gegen eine Maskenpflicht ausgesprochen, später wurde umgeschwenkt, ohne dass dafür eine fundierte Begründung erfolgte. Herkömmliche Mund-Nasen-Bedeckung bietet ohnehin kaum wirksamen Schutz, weil das Virus derart winzig klein (0,16 Mikrometer) ist, dass es locker durch eine einfache Baumwollmaske (0,3 Mikrometer) hindurchgeht.
Interessant ist auch das Thema Beatmungsgeräte. Ausgewiesene Lungenärzte bestätigen, dass viel zu lange intubiert und invasiv beatmet wird. Alternativen dazu werden aufgezeigt.
Relativ früh war klar, dass Sars CoV-2 kein Killervirus ist, sondern sich etwa vergleichbar einer Grippewelle würde einordnen lassen.
Im letzen Drittel beschreiben die Autoren die wirtschaftlichen Konsequenzen des Lockdown für Deutschland und weltweit, Folgen für Kinder und ihre Familien, Konsequenzen für die Ärmsten der Welt und der Anstieg von selbstmordgefährdeten Menschen.
Am Ende des Buches werden jene Länder, die einen alternativen Weg gegangen sind, näher beleuchtet. Wie wurden diese Staaten von Medien und Politikern vorschnell als „unverantwortlich“ gebrandmarkt.
Es deutet vieles darauf hin, dass unsere Regierung andere Auffassungen ignoriert und ihre Entscheidungen teilweise willkürlich getroffen hat.
Weitere BESPRECHUNG dieses Buches – hier von Dr. Bernd F. Pelz: https://charismatismus.wordpress.com/2020/07/16/lesenswertes-buch-ueber-die-corona-krise/
P. Bernhard Vosicky und die Charismatik: Warum das Heil wichtiger als die Heilung ist
Veröffentlicht: 19. August 2020 Abgelegt unter: Charismatik / Pfingstbewegung, EXORZISMUS / Satanismus, Vosicky Bernhard (Heilerpater) | Tags: Befreiungsdienst, Belastungen, Betroffene, biographie, bischof, charismatisch, Dämonen, Exorzismus, Heil, Heiligenkreuz, Heilung, Nur die Liebe heilt, P. Bernhard Vosicky, Priester, Rezension, Sündenregister, Teufel, Zisterzienser 39 KommentareVon Felizitas Küble
Im ersten Teil unserer Berichterstattung über das seelsorgliche Wirken des Zisterzienserpaters Bernhard Vosicky haben wir uns mit seiner Nähe zur erscheinungsbewegten (vgl. Medjugorje) und zur charismatischen Szene befaßt, z.B. seiner Zusammenarbeit mit der schwarmgeistigen, deutsch-indischen Nonne Sr. Margaritha Valappila.
Der österreichische Mönch, der von seinem Orden selbst „vor allem als Heiler“ angesehen wird, äußert sich in der 2015 erschienenen Biographie „Nur die Liebe heilt“ auch zum Exorzismus und dem sog. „Befreiungsdienst“.
Diesen Punkt wollen wir im 2. Teil weiter vertiefen.
Dabei erwähnte ich bereits die Problematik des charismatischen „Befreiungsgebets“, das zwar formal nicht identisch mit einem Exorzismus ist, jedoch ebenso wie dieser von der Voraussetzung ausgeht, der betreffende Person sei besessen – oder zumindest dämonisch „belastet“, so daß unreine Geister ausgetrieben bzw. „okkulte Bindungen“ durch Formelsprüche („Befreiungsgebete“) weggetrennt werden müßten.
Für die auf diese Weise „therapierten“ Gläubigen führt dies nicht selten zu großer Verunsicherung, Verängstigung und innerer Zerrissenheit, bisweilen auch zu psychosomatischen Störungen. Statt „Befreiung“ erfolgt somit das genaue Gegenteil.
Wovon sollen die Betroffenen denn „befreit“ werden, wenn sie (so der Regelfall) gar nicht besessen waren?!
Eine solche wird ihnen in charismatischen und pfingstlerischen Kreisen vielmehr eingeredet, wie ich aus zahlreichen Kontakten mit Aussteigern weiß. Auch „esoterische“ Sünden und Irrtümer – so traurig sie sind – führen keineswegs automatisch zu okkulter „Belastung“, wie dies leider ständig in fanatischen Schwärmerkreisen behauptet wird.
In seinem Buch „Nur die Liebe heilt“ schreibt Pater Vosicky, es sei wohl der Beruf seines Vaters (der erfolgreicher Arzt war) gewesen, „der in mir die Liebe zum Heilen wachsen ließ“ (S. 29).
Doch gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.
Für den Dienst des Priesters steht nämlich nicht die „Heilung“ im Vordergrund (weder die körperliche noch die psychische), sondern das Heil in Christus durch Wort und Sakrament. Dies kann bisweilen zu dieser oder jener Heilung führen, muß aber nicht, denn es gibt hier keinen gleichsam magischen Automatismus.
Daß Pater Bernhard viel zu schnell und leichtgläubig von einer dämonischen Umsessenheit (circumsessio) ausgeht, wenn er bei Menschen bestimmte Phänomene vorfindet, zeigt der Abschnitt „Das hässliche Wesen des Fluches“ (S. 85 ff):
Folgende „seltsame Symptome“ benennt der Mönch: „Sie erleiden unerklärliche seelische, geistige oder körperliche Schmerzen, manchmal mit Versuchungen zum Selbstmord, manche erleben nächtliche Albträume, diffuse Störungen wie Schattensehen, Fratzen, Kältegefühle oder mentale Blockaden“.
Hierbei handle es sich um eine „dämonische Störung“, so der Pater, wobei er sich auf den Pallotiner Jörg Müller (Psychologe und ebenfalls Medjugorje-Anhänger) beruft – genau gesagt auf dessen Buch „Verwünscht, verhext….“, das wir bereits vor vielen Jahren kritisch beleuchtet haben:
Warum sollen nun die genannten Symptome – mögen sie auch wirklich mehr oder weniger „seltsam“ sein – eine „dämonische“ Belastung darstellen? Mit dieser „Logik“ könnte man wohl ein Viertel des Volkes – zumindest zeitweise – als Fall für den Exorzisten zusammenspinnen.
Doch Pater Bernhard, der diese Phänomene als häufige Folge von „Verfluchungen“ ansieht, weiß Abhilfe dagegen im sog. „Kampf gegen die Dämonen“:
„Der Erfolg des Befreiungsdienstes bei dämonischen Störungen hängt allerdings ganz wesentlich vom Charisma des jeweiligen Priesters, von seiner seelischen Verfassung, Glaubenskraft und Demut ab“ (S. 89).
Sicherlich wird der zuständige Bischof für den eher seltenen Fall eines Exorzismus einen bewährten, erfahrenen und soliden Geistlichen beauftragen, nicht etwa einen Junggeweihten oder Alkoholkranken etc. – Dennoch ist das Wort Christi und das kirchliche Ritual mindestens genauso wichtig wie die persönliche Verfassung des Exorzisten.
Aber der Autor stiftet allein schon damit Verwirrung beim ungeübten Leser, indem er mal vom kirchlichen Exorzismus und dann wieder vom charismatischen „Befreiungsdienst“ schreibt, womit diese unkirchliche Schwärmerpraxis aufgewertet wird, zumal keine klare Abgrenzung stattfindet.
Aufschlußreich erscheint auch das Kapitel „Was tun bei okkulten Phänomenen?“ (S. 164 ff):
Er beschreibt den „Fall eines jungen Mannes“, der im Beisein einer Gruppe „von uns Priestern“ regelrecht tobte:
„Der Dämon sprach in einer dem Besessenen nicht vertrauten Sprache mit uns Priestern….Plötzlich fing der Dämon an, der durch den Mund des jungen Mannes sprach, die Sünden der anwesenden Priester detailliert aufzuzählen. Schockierte Blässe oder tiefe Schamesröte breiteten sich auf den Gesichtern der Geistlichen aus.
Daher suchte ich mir ein stilles Eck und stellte mich sofort für Beichtmöglichkeit zur Verfügung.“
Zunächst ist ausdrücklich von „uns“ Priestern die Rede, doch beim Sündenaufzählen fehlt dieses solidarische Wort plötzlich, jetzt sind es die Sünden „der“ anwesenden Priester, auf deren Gesichtern sich Schamesröte ausbreitet etc.
War also demzufolge Pater Bernhards Sündenregister nicht von dem (angeblichen oder tatsächlichen) unreinen Geist ausgeplaudert worden? Oder hatte er schlicht keines aufzuweisen? Immerhin hat der Mönch sich für die anderen (!) Geistlichen gleich als Beichtvater „zur Verfügung gestellt“.
Abschließend heißt es, dieses Beispiel zeige, wie ernst man die Dämonen nehmen müsse und daß Gott in diesem Dienst Priester benötigt, „die reinen Herzens sind und nach dem Willen Gottes leben“.
Also solche begnadeten Geistlichen wie Pater Bernhard?
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Lesenswertes Buch über die Corona-Krise
Veröffentlicht: 16. Juli 2020 Abgelegt unter: BÜCHER / Publikationen, Causa CORONA-Virus-KRISE | Tags: Corona Fehlalarm, Coronakrise, Dr. Bernd F. Pelz, Dr. Karina Reiss, Dr. Sucharit Bhadki, Epidemie, Gesundheitssystem, lesenswert, Lockdown, Neuerscheinung, Rezension 5 KommentareRezension von Dr. Bernd F. Pelz
BUCH-Daten: Dr. Karina Reiss und Dr. Sucharit Bhadki (Juni 2020): Corona Fehlalarm? Zahlen, Daten und Hintergründe; Goldegg Verlag, ISBN 978-3-99060-190-7
Der brave, regierungsgläubige, Merkel- und Massenmedien-abhängige Bürger fragt sich, ob das wirklich sein kann, was die Autoren Dr. Karina Reiss und Prof. Dr. Sucharit Bhakdi behaupten:
Dass nämlich die deutsche Regierung aufgrund ungenügender eigener Sachkenntnis und falsch ausgewählter Berater – vielleicht auch aufgrund von Wahlkampfüberlegungen – in Sachen Corona in eine Entscheidungssackgasse geraten ist, aus der sie nun versucht, mit unverhältnismäßig hohem Aufwand wieder herauszukommen.
Auf 145 Seiten und mit 208 Quellenangaben wird die Entstehung der Corona-Krise dargelegt, die Situation in Deutschland durchleuchtet, beschrieben, was die Regierung richtig und falsch gemacht hat, was andere Länder getan haben, was man eigentlich hätte tun müssen und warum Medien und Politiker eigentlich versagt haben.
Auch wenn man skeptisch ist und einen gewissen Eigennutz der Autoren unterstellt, verleitet das Buch doch zum Nachdenken über das, was jetzt geschieht und was auf uns vielleicht zukommt, wenn eine neue schwere Grippewelle wie 1995/1996 (30.000 Tote), 2002/2003 (15.000 Tote), 2004/2005 (15.000 Tote) und 2017/2018 (25.000 Tote) anrollt. Verhalten wir uns dann wieder so wie jetzt?
Die Autoren schreiben: „Die letzte große Grippewelle in der Saison 2017/2018 hat in Deutschland laut Schätzungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) ca. 25.000 Menschenleben gefordert. … Trotz dieser schweren Grippewelle gab es – vernünftigerweise – keine Ausgangsbeschränkungen und Eingriffe in die Freiheitsrechte der Menschen, die das soziale/ökonomische Leben maximal gefährdet hätten. Deutschland hat wie in allen vergangenen Jahren die Epidemie gut überstanden.“
Unter Nutzung der Daten des RKI zeigen die Autoren auf, dass die Corona-Erkrankungen einen saisonalen Verlauf zeigen wie „ganz normale“ Grippe-/Erkältungswellen. Anfang/Mitte März hatte die Corona Epidemie ihren Höhepunkt, der zum Zeitpunkt der von der Regierung ergriffenen Maßnahmen (Lockdown, Veranstaltungsverbote etc.) schon vorbei war.
„Tatsächlich sind wir in Deutschland nie Gefahr gelaufen, dass unser Gesundheitssystem zusammenbricht. ….. Mitte April hätten alle Maßnahmen mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden müssen“, schreiben die Autoren.
Zum Thema „zweite Welle“ sagen sie: „Die Herdenimmunität wird stetig zunehmen. Dasselbe Virus kann also keine zweite Welle verursachen, die an „Heftigkeit“ die erste übertrifft.“
Aus meiner Sicht ist CORONA FEHLALARM? ein lesenswertes Buch, das interessierten, medizinisch-epidemiologischen Laien einen guten Einblick in die Sachverhalte gibt.
Diejenigen, die sich mehr mit dem Regierungshandeln in einer vermeintlichen Krisensituation befassen wollen, liefert das Buch eine gute Einsicht über die Wechselwirkungen von Politik, Wissenschaft und Medien.
Möglicherweise führt es auch dazu, das Unbehagen der Autoren über diese Wechselwirkungen zu teilen und über ein zukünftiges, rationaleres Vorgehen bei einer anrückenden Pandemie nachzudenken.
Der ev. Kirchenhistoriker Wilhelm Rahe und sein aufrechter Gang auch in schwerer Zeit
Veröffentlicht: 2. Juni 2020 Abgelegt unter: BÜCHER / Publikationen, VORBILDER und HEILIGE | Tags: Bekennende Kirche, Buch, Deutsche Christen, Diktatur, Entnazifizierung, Felizitas Küble, Hans-Wilhelm Rahe, Kirchenhistoriker, Kirchenkampf, Marienkirche, Münster, Minden, Nationalsozialismus, Paul Schneider, Prof. Dr. Wilhelm Rahe, Rezension, Soester Seminar, Westfälische Kirchengeschichte 16 KommentareVon Felizitas Küble
Buch-Daten: Wilhelm Rahe (1896 – 1976), westfälischer Pfarrer und Kirchenhistoriker. Ein Leben für Bekenntnis und Menschlichkeit. Autor: Hans-Wilhelm Rahe. Lit-Verlag Berlin/Münster, Bd. 44, 2019, 96 S., 19.90 EUR, ISBN 978-3-643-14124-8
Diese Monographie beschreibt und beleuchtet Leben und Werk des evangelischen Pfarrers Wilhelm Rahe, der zugleich jahrzehntelang als Lehrbeauftragter für westfälische Kirchengeschichte an der Universität Münster tätig war.
Doch er war nicht nur ein sachkundiger Theologe und pflichteifriger Pastor für seine Gemeinde(n). Für diesen aufrechten Mann war sein Christsein zugleich Auftrag und Bekenntnis in schwerer Zeit, zumal während der nationalsozialistischen Diktatur, wobei seine Sorge und Seelsorge nicht zuletzt den bedrohten Christen jüdischer Herkunft galt.
Der im anspruchsvollen Lit-Verlag (Berlin/Münster) erschienene Band beschreibt auf 63 Seiten das Leben und Wirken des Kirchenhistorikers von 1896 bis 1976. Danach folgen 22 Seiten Abkürzungserklärungen, eine Bibliographie, Literatur über Rahe sowie Bildnachweise. Die jeweiligen Anmerkungen sind als Fußnoten vermerkt.
Verfasser dieser Biographie ist der emeritierte Pfarrer Dr. Hans-Wilhelm Rahe aus Münster, der Sohn des Porträtierten. Mit Recht gibt er seinem Buch den Untertitel: „Ein Leben für Bekenntnis und Menschlichkeit.“
Mit „Bekenntnis“ ist dabei nicht allein die Bejahung lutherischer Bekenntnisschriften gemeint, sondern vielmehr eine Haltung der Bekenntnisfreudigkeit und eine Unerschrockenheit in der Verteidigung des Glaubens auch dann, wenn dies starke Nerven und Mut erfordert. Eben diese charakterliche Tapferkeit hat Rahe vor allem während der NS-Herrschaft unter Beweis gestellt.
Zugleich zeigt sein Wirken – so schreibt der Autor im Vorwort – „wie praktische Gemeindearbeit und historische Forschung miteinander verbunden werden kann“. Der Verfasser bedankt sich bei seiner Frau Dr. med. Marlis Rahe für ihre Mitwirkung am Zustandekommen der Bibliographie.
Der am 14.7.1896 geborene Wilhelm Rahe stammt aus der Gegend Minden-Ravensberg in Ostwestfalen. Sein Vater war auf einem Bauernhof aufgewachsen und wurde Postbeamter; im Elternhaus herrschte keine Not, aber bescheidene Verhältnisse und ein fester Glaube.
BILD: Stammhof der Familie Rahe in Kirchlengern
Doch nach seiner Konfirmation geriet Wilhelm Rahe in innere spirituelle Schwierigkeiten und entwickelte skeptische Neigungen. Im Ersten Weltkrieg meldete er sich freiwillig zum Wehrdienst, wurde Leutnant und erhielt das Eiserne Kreuz 1. und 2. Klasse. War ihm auch der Glaube weitgehend abhandengekommen, so doch nicht die „preußische Disziplin“ und männliche Tapferkeit.
Gleichwohl zeigten ihm die Schützengräben des Ersten Weltkriegs die Schrecken und Tragik des Krieges, so dass er „fast zum Pazifisten“ (S. 5) wurde.
Im Zweiten Weltkrieg ließ er sich nicht mehr zum Militär einziehen. Er wurde im Ersten Weltkrieg verwundet, was ihn Zeit seines Lebens beim Gehen behinderte. Der Abiturient lernte die „innere Not“ vieler Soldatenkameraden kennen und war mit der „ständigen Gefahr des Todes“ (S. 7) konfrontiert, so dass er ganz neu Wert und Wahrheit des Gottesglaubens erkannte.
Im Winter 1918 begann er aus Überzeugung mit dem Theologiestudium in Münster, wobei Martin Niemöller zu seinen Kommilitonen gehörte. Der spätere NS-Gegner teilte zwar mit Rahe die Vorliebe für Kirchengeschichte, war aber damals betont deutschnational eingestellt und „die Studentenverbindung, zu der Niemöller gehörte, war so nationalistisch, dass sie Rahe nicht bei sich aufnahm“ (S.10).
Nach dem 1. Theologischen Examen lernte Rahe 1921 als Synodal-Vikar des Kirchenkreises Hamm zunächst die seelsorgliche Praxis kennen und trat sieben Monate später ins Predigerseminar Soest ein. Direktor war damals kein Geringerer als Otto Zänker, der nicht „nur“ später sein Schwiegervater wurde, sondern auch evangelischer Bischof von Gesamtschlesien, der sich durch seine unbeugsame Haltung in Bekenntnisfragen den Zorn von NS-Instanzen und „Deutschen Christen“ zuzog.
Auch der bekannte „Prediger von Buchenwald“, der Pfarrer und Märtyrer Paul Schneider, gehörte damals zu Rahes Kandidaten-Jahrgang im Soester Seminar, was auch durch ein Gruppenfoto dokumentiert wird (S.11).
BILD aus dem Soester Predigerseminar: Wilhelm Rahe ist zweiter von rechts, Paul Schneider unten rechts.
Bald nach seiner Ordination wurde Rahe 2. Pfarrer der Deutschen Evangelische Gemeinde in Kopenhagen und Malmö und war dort zugleich Lehrer für Deutsch, Geschichte und Religion. „Zu seinen Schülern gehörten u.a. die Kinder des damaligen deutschen Botschafters in Kopenhagen, Ernst v. Weizsäcker, darunter Richard von Weizsäcker, der spätere Bundespräsident“ (S. 13).
Am 27. Juli 1926 promovierte Rahe in Theologie und wurde bald danach Pfarrer in Bönen-Altenbögge, einer Bergarbeitergemeinde, die ihm ans Herz wuchs. Doch das dortige Klima vertrug er nicht. Deshalb kehrte er schon nach zwei Jahren in seine Heimatregion zurück. Von der Mariengemeinde in die 1. Pfarrstelle gewählt, blieb er dort zwanzig Jahre.
1929 heiratete er Ilse Zänker, die älteste Tochter des bereits erwähnten Bischofs Otto Zänker. Die Ehe wurde mit fünf Kindern und gemeinsamer Einsatzfreude für die Gemeinde gesegnet. 1946 erhielt er an der Ev.-Theol. Fakultät der Universität Münster einen Lehrauftrag für Westfälische Kirchengeschichte, „der ihm 1935 von der NSDAP vorenthalten worden war“ (S. 17).
Kampf zwischen Bekennender Kirche (BK) und Deutschen Christen (DC)
Während manche evangelische Pastoren sich anfänglich von der NS-Propaganda beeindrucken ließen und erst später zur Bekennenden Kirche (BK) oder zum ebenfalls NS-kritischen Pfarrernotbund fanden, stand Rahe von Anfang an in Opposition zur NSDAP.
Als entschiedener Anhänger der BK geriet er schon früh in Konflikt mit dem Regime. 1935 wurde ihm ein Lehrauftrag für Westfälische Kirchengeschichte in Münster verweigert, denn er war kein Pg (Parteigenosse), weshalb ihm ein Mitglied der Deutschen Christen (DC) vorgezogen wurde. Sodann wurde Pfarrer Rahe der weitere Hebräisch-Unterricht am staatlichen Gymnasium in Minden untersagt. Außerdem schreibt der Verfasser: „Bis 1940 brachte er als Schriftleiter das Jahrbuch für Westfälische Kirchengeschichte heraus, was ihm danach von der Partei unmöglich gemacht wurde (S.20).
An führender Stelle der Bekennenden Kirche stand D. Karl Koch, bis 1933 deutschnationaler Landtags- und Reichstagsabgeordneter.
BILD: Haus-Eingang von Präses Koch, führender Mann der Bekennenden Kirche
Von 1934 bis 1936 war er Präses sämtlicher Bekenntnissynoden in Westfalen, Preußen und im Reich. Nach dem Krieg nahm er an den Beratungen zum Grundgesetz teil. Auf Kochs Bitte hin beteiligte sich Rahe von 1935 bis 1939 an den theologischen Prüfungen der BK, die von Staats wegen verboten wurden und daher oft an wechselnden Orten im Geheimen stattfanden, vielfach auf der Flucht vor der Gestapo.
Rahe vermied zwar „unbedachte provozierende Äußerungen auf der Kanzel“ (S.22), um sich nicht leichtfertig ins KZ zu bringen, blieb aber standhaft bei grundsätzlichen Entscheidungen und Amtshandlungen, etwa indem er besondere Fürbittengottesdienste für verhaftete oder strafversetzte BK-Pfarrer durchführte: „Durch die Gestapo in Bielefeld wurde Rahe am 8. März 1938 „das besondere Läuten für Pfarrer Niemöller-Dahlem untersagt“ (ebd).
Das Register der gegen ihn verhängten Strafmaßnahmen von Staat, Partei und Gestapo wurde immer länger: „Hausdurchsuchungen, ca. 20 Vernehmungen und Verwarnungen durch die Gestapo oder durch Sondergerichte, staatsanwaltliche und gerichtliche Verfahren, eine Polizeihaft – und das alles wegen seiner Zugehörigkeit zur Bekennenden Kirche“ (S.23/24).
BILD: Die evang. Marienkirche in Minden mit Pfarrhaus
In Minden, zumal in seiner Mariengemeinde, standen sämtliche Amtsbrüder auf Seiten der BK, so dass Rahe die nötige Rückendeckung erhielt. Auch das Presbyterium von St. Marien war bekenntnisbewegt, von zwei Ausnahmen abgesehen, wobei diese beiden radikalen DC-Anhänger sogar vor Denunziationen bei Polizei und Gestapo nicht zurückscheuten.
Partei, SS und DC-Protestanten empörten sich darüber, dass sich Rahe auch der Christen jüdischer Herkunft annahm, Taufen und Beerdigungen durchführte oder sie in die Gemeinde aufnahm. Jakobine Schweickhardt, eine getaufte Jüdin, musste er 1944 gezwungenermaßen zwischen russischen Soldaten bestatten. Insgesamt lässt sich festhalten: „Rahe suchte Christen jüdischer Herkunft möglichst unbemerkt von der Öffentlichkeit zu betreuen“ (S.25).
Verweigerung der Marienkirche für eine DC-Hochzeit
Die „Causa Bentz“ hielt die Stadt Minden sowie die weitere Umgebung fast ein Jahr lang – von Oktober 1937 bis Sommer 1938 – in Atem. Es ging darum, dass Melitta Bentz, „Erfinderin des gleichnamigen Kaffeefilters und Inhaberin der Melitta-Werke“ (S. 26), für ihre Tochter Hertha eine Hochzeit in der Marienkirche erbat, die aber durch den Bielefelder DC-Pfarrer Friedrich Buschtöns erfolgen sollte (der bereits für die widerrechtliche Ausweisung von zwei BK-Pfarrern gesorgt hatte). Die einflussreiche und finanzstarke Firmenchefin wünschte Rahe aus politischen Gründen nicht als Traupfarrer.
Rahe erlaubte zwar die Trauung durch einen auswärtigen Pastor, verwies hinsichtlich einer Freigabe der Marienkirche an sein Presbyterium. Dieses billigte das von Rahe erteilte Dimissoriale, verweigerte aber die Marienkirche für die Bentz-Hochzeit und verwies auf andere Räumlichkeiten wie z.B. die Aula der Mittelschule. Dieser Beschluss war der Startschuss für einen Dauerkonflikt zwischen den bekenntnistreuen Pfarrern und Presbyterien in Minden auf der einen Seite und dem NS-Staat auf der anderen, wobei sich das Konsistorium in Münster – die oberste evangelisch-kirchliche Verwaltungsbehörde für die Provinz Westfalen – auch in dieser Hinsicht als Gegner der Bekennenden Kirche erwies, zumal sie personell stark von „Deutschen Christen“ besetzt war.
Die Trauung der Bentz-Tochter mit dem Braunschweiger Kaufmann Eberhard Zillmer fand zwar am vorgesehenen Termin des 15. Oktober 1936 in der Marienkirche statt, allerdings nur durch massiven Einsatz von Staatsbeamten und Polizei, denn das Presbyterium hatte die Öffnung der Kirche verweigert, für das Brautpaar waren keine Stühle aufgestellt, die Schlüssel für die Orgel wurden nicht herausgerückt. „Auch weigerte sich der Küster so lange, die Kerzen auf dem Altar anzuzünden, bis ihm die Durchführung vom anwesenden Kriminalkommissar befohlen wurde“ (S.30).
Diese aufsehenerregende Hochzeit, an der 700 Personen teilnahmen (darunter die Belegschaft der Firma Bentz), führte zu verschärften Auseinandersetzungen zwischen Staatsmacht und Bekennender Kirche in Minden. Die evangelischen Pfarrer und Presbyterien der Stadt unterzeichneten gemeinsam eine Kanzelabkündigung, in der sie beklagten, die „Marienkirche sei zum ersten Mal in ihrer Geschichte durch die Polizei gewaltsam geöffnet worden“ (S.30). Man habe sie dem Brautpaar nicht zur Verfügung gestellt, weil man sich „für eine schrift- und bekenntnisgemäße Verkündigung des Evangeliums verantwortlich“ wisse. Die Deutschen Christen ständen aber „nicht auf dem Boden von Schrift und Bekenntnis“ (ebd.).
Der einflussreiche Oberregierungsrat Karl Wentz war vor 1933 Führer der Liberalen im Ravensberger Land, ab 1933 leitete er die westfälischen Deutschen Christen. Gegenüber dem Regierungspräsidenten von Westfalen beschwerte er sich brieflich über die „widerspenstigen Elemente“, womit Pastoren und Presbyterium der Mindener Mariengemeinde gemeint waren (S.32). Als Rahe am 8. Dezember 1937 von Gestapobeamten verhört wurde, setzte sich ein ebenfalls festgenommener Amtsbruder energisch für ihn ein und erklärte, wenn Rahe nicht aus der U-Haft entlassen werde, würde es „in der Mariengemeinde einen Aufstand geben. Auf diese Drohung hin wurde Rahe freigelassen“ (S.35).
So entschieden der bekenntnistreue Pfarrer und seine Frau in der Sache waren, so freundlich zugleich im Umgang mit Menschen, auch mit Gegnern: Die Firmenchefin Melitta Bentz wurde 1945 von Engländern aus ihrem Haus vertrieben. Wie es der „Zufall“ wollte, fand sie in genau demselben Hause Zuflucht wie Familie Rahe nach ihrer Ausbombung, nur ein Stockwerk höher: „Es entspann sich dort zwischen ihr und Familie Rahe ein gutes, fast freundschaftliches Verhältnis mit dieser liebenswürdigen Dame. So sangen die vier älteren Rahekinder mehrfach dreistimmig zu ihrem Geburtstag“ (Fußnote S. 37).
Zweiter Weltkrieg: Überlastung und Bombardierungen
Als der 2. Weltkrieg näher rückte, lehnte Rahe aus Überzeugung einen erneuten Militärdienst ab, wobei er sich dem staatlichen Drängen durch Verweis auf seine Verwundung im Ersten Weltkrieg entziehen konnte. Da die meisten Pfarrer in die Wehrmacht eingezogen wurden, blieb er zusammen mit dem schwer kriegsbeschädigten Amtsbruder Martin Lohmann in Minden zurück, was die beiden Geistlichen ständig überbeanspruchte: „Wegen der Tiefflieger begann er mit den Beerdigungen schon am frühen Morgen“ (S.39).
Im Bereich der Mariengemeinde kamen bei Luftangriffen ab Dezember 1943 hunderte Menschen ums Leben, darunter Mütter mit kleinen Kindern. Als die alliierten Bombardierungen immer schlimmer wurden, blieb er selber bei seiner Gemeinde in Minden, brachte aber seine Familie auf dem Lande in Sicherheit.
Er schrieb seinen Kindern am 5.12.1944 einen bewegenden Abschiedsbrief, worin es heißt, man müsse mit allem rechnen, „auch damit, dass ich vielleicht bald abgerufen werde“. Er bat seine Kinder, der Mutter zu helfen, ihr das Herz nicht schwer zu machen „und sucht Menschen zu werden, auf die man sich in jeder Hinsicht verlassen kann, weil sie von Herzen an den Herrn Jesus glauben“. – Er beendet seine Zeilen damit, dass er „auch in der Ewigkeit Euer gedenken wird und Euch stets mit seinen Gebeten begleitet“ (S. 41).Einen Tag später wurde sein Pfarrhaus von einer Bombe getroffen.
BILD: Das zerstörte Pfarrhaus in Minden
Rahe, seine Frau, die im Pfarrhaus nach dem Rechten sehen wollte, und eine Haushaltshilfe wurden unter den Trümmern verschüttet. Ein Gemeindeamtsleiter im Nachbarhaus rief eilig Soldaten herbei, denen es gelang, alle drei Personen lebend zu befreien. Rahes Frau ging zu ihren Kindern aufs Land, er selber erlebte einen erneuten Luftangriff und kam schließlich bei seinem Amtsbruder Lohmann unter.
Nach Kriegsende kümmerte Rahe sich um seine eigene große Familie, zudem Schwiegereltern, Schwägerin und Schwager, denen er Unterkünfte besorgte. Seine Frau schaffte für diese 13 Personen mit Radfahrten zu Bauern das Nötigste an Lebensmitteln herbei.
Entnazifizierung auf Abwegen
Die „Entnazifizierung“ durch die britische Militärregierung mag grundsätzlich berechtigt gewesen sein, traf aber nicht selten die Falschen – so auch im Fall Rahe. Wegen geringer Spenden an den Opferring der SS zu Beginn der NS-Zeit, die Rahe als Jugendpfarrer des Kirchenkreises Minden nur deshalb einzahlte, um den Kontakt zu den Jugendlichen des CVJM nicht zu verlieren, zog die britische Militärverwaltung ausgerechnet bei diesem unbeugsamen Nazi-Gegner im Frühjahr 1946 alle denkbaren Register: Entzug des Lehrauftrags an der Uni Münster, komplette Sperrung seines Vermögens und sogar Suspendierung vom Pfarramt.
BILD: An der Universität in Münster (in der linken Seite des Schlosses) lehrte Prof. Rahe Westfälische Kirchengeschichte
Alle 28 Pfarrer des Kirchenkreises Minden, die Kirchenleitung der EKvW (Evangelischen Kirche von Westfalen) und natürlich sein Marien-Presbyterium protestierten gegen diese absurden Maßnahmen. Auch die Ev.-Theol. Fakultät der Universität Münster beschwerte sich empört bei der Militärregierung. Die Eingaben mussten monatelang wiederholt werden, bis die Besatzer ihre Strafen schrittweise zurücknahmen, zuletzt am 3. Dezember 1946 durch die Gestattung seines Lehrauftrags.
Ein halbes Jahr später wurde Rahe zum „geistlichen Landeskirchenrat“ ernannt und von Minden nach Bielefeld berufen. Das neue Amt war kein Zuckerschlecken: „Rahe selbst musste wegen der großen Wohnungsnot anfangs in seinem Dienstzimmer nächtigen“ (S.47). Seine Familie war dreieinhalb Jahre von ihm getrennt, er konnte sie nur am Wochenende besuchen. Als Landeskirchenrat war er zuständig für viele Kirchenkreise, die Äußere Mission, die Frauenhilfe und für das Archiv- und Bibliothekswesen, wobei er vieles am Nullpunkt aufbaute. Seine Gesundheit, die im Krieg durch eine Diphtherie mit schwerem Herzschaden stark gelitten hatte, wurde durch das Übermaß an Arbeit noch weiter strapaziert.
Dazu kam seine Tätigkeit als Lehrbeauftragter und Honorar-Professor an der Universität Münster, sein 32 Jahre andauernder Vorsitz des Vereins für Westfälische Kirchengeschichte samt Herausgabe von dessen Jahrbücher (von 1941 bis 1945 verboten) sowie seine Leitung der Westfälischen Missionskonferenz von 1961 bis 1966. Das „Institut für Westfälische Kirchengeschichte“ wurde wesentlich von ihm aufgebaut. Als Dozent wie als Kirchengeschichts-Forscher war er trotz seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung noch weit über seinen Ruhestand hinaus aktiv. Er zog von Bielefeld nach Münster, um seinen Lehrauftrag fortzuführen. Kein Wunder, dass er von vielen „als Verkörperung der westfälischen Kirchengeschichte“ angesehen wurde (S.63).
BILD: Grabstein von Prof. Wilhelm Rahe und seiner Frau Ilse in Bethel
Der aufrechte Gelehrte, der charakterstark seiner Überzeugung und seinem Gewissen folgte, starb am 16. Oktober 1976. Sein Sohn und zwei Schwiegersöhne waren inzwischen als Pfarrer tätig. Sein Grab und das seiner zwanzig Jahre später verstorbenen Frau befindet sich auf dem Neuen Friedhof in Bethel, wo auch seine Schwiegereltern, Bischof Zänker und dessen Frau, bestattet worden waren.
Das Buch über Leben und Werk dieses bedeutenden Kirchenhistorikers beeindruckt durch Sachlichkeit und Eindringlichkeit zugleich, zudem durch seine kompakte, gehaltvolle Darstellung und die wissenschaftliche Gründlichkeit der Darlegungen.
Die Erstveröffentlichung dieser Rezension erschien zunächst in der katholischen Zeitschrift „Theologischen“ und danach im evangelischen Magazin „Diakrisis“
Vorgrimlers Irrtümer über die „Letzten Dinge“
Veröffentlicht: 13. Mai 2020 Abgelegt unter: BÜCHER / Publikationen | Tags: Allerlösung, Arme Seelen, Bibel, Buchbesprechung, Christus, Dogmatiker, Ewiges Leben, Hölle, Herbert Vorgrimler, Jenseits, Lehramt, Rezension, Theologe, Wissenschaft 23 KommentareRezension von Felizitas Küble
Buch-Daten: Herbert Vorgrimler. Und das ewige Leben. Amen. Christliche Hoffnung über den Tod hinaus. Aschendorff-Verlag, Münster 2007, 96 Seiten, ISBN-10: 3-402-00228-0 – Preis 9,80 €
Bei der Lektüre dieses in jeder Hinsicht schmalen Buches entsteht recht bald der schale Eindruck: Prof. em. Herbert Vorgrimler, Dogmatiker und ehem. Dekan der Theologischen Fakultät Münster, ist seiner bisherigen Linie treu geblieben – und diese besteht vor allem darin, Theologie jenseits des kirchlichen Lehramts zu betreiben.
Das gilt auch für dieses Buch über das Jenseits bzw. den Ewigkeitsglauben im Christentum.
Anstelle der in theologischen Werken weithin üblichen Fußnoten finden sich auf der letzten Seite „Quellenachweise“ in Form einer Bücherauflistung, wobei die Auswahl der Quellen bereits aufschlußreich ist:
Unter den insgesamt elf erwähnten Büchern wurden drei von Jürgen Moltmann verfaßt, einem linksorientierten evangelischen Theologen; zudem je ein Buch von Bert Brecht, Karl Rahner sowie eines von Vorgrimler selbst. Hinzu kommen die Autoren Seneca, Georg C. Lichtenberg, P. Deselaers und Hans U. von Balthasar.
Sollte jemand dieses Buch des Münsteraner Theologen von hinten nach vorne lesen, so wirft bereits diese Bücherliste ein gewisses Schlaglicht auf die kommende Lektüre, die der aufsteigenden Skepsis voll gerecht wird und so manchen Leser vielleicht an jenen Spruch erinnert, der in kirchentreuen Kreisen seit längerem gang und gäbe ist: „In Tübingen kann man das kleine Häreticum absolvieren – und in Münster das große!“
Daß der „Volksmund“ mit diesem sarkastischen Ausspruch durchaus richtig liegt, zeigte sich spätestens bei jenem modernistischen „Theologen-Memorandum“ vom Februar 2011, das bekanntlich von der Theologischen Fakultät Münster ausging, die wiederum jahrzehntelang besonders von Herbert Vorgrimler geprägt wurde.
Der Autor beginnt sein Buch mit einem knappen Vorwort, in dem solch „verheißungsvolle“ Worte zu lesen sind wie etwa folgende: „Aber das theologische Suchen und Nachdenken ist ja auch in letzter Zeit nicht stehengeblieben, und so sind einige Antworten möglich, die religiös-theologisch früher nicht so in den Blick kamen.“ – Mit solch wolkiger Sprachregelung kann man „Theologie jenseits des Lehramts“ freilich auch definieren.
Was Vorgrimler auf Seite 7 zum Thema Sterben und Sterbehilfe zu sagen weiß, ist zumindest mißverständlich und gerade wegen seines mehrdeutigen Stils durchaus irreführend: Es ist dort von Menschen die Rede, die eine „Verlängerung dieses elenden Lebens gar nicht wollen“: „Sie haben eine Verfügung getroffen, daß man bei ihnen auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet, denn: Eine Pflicht zu leben gibt es nicht.“
Es stellt sich hier die Frage, ob es lediglich um den Verzicht auf „lebensverlängernde“ Maßnahmen geht – oder um den Verzicht auf lebenserhaltende (!) Maßnahmen, mag es sich auch um die Spätphase des Lebens handeln. Die Vorgrimler-Formel „Eine Pflicht zu leben gibt es nicht“ weist jedenfalls in eine problematische Richtung, denn immerhin ließe sich damit auch Selbstmord oder Euthanasie „begründen“.
Es gibt für Christen sehr wohl die sittliche Pflicht, dem Willen Gottes auch hinsichtlich Sterben und Tod nicht vorzugreifen.
Sodann erklärt Vorgrimler durch Zitate diverser Atheisten (darunter Bert Brecht), daß Unglaube keineswegs zur Angst vor dem Tod führt, sondern durchaus Gelassenheit ermöglicht: „Ein nachdenklicher, aufgeklärter Mensch fürchtet sich nicht davor, eines Tages nicht mehr da zu sein“, berichtet der Autor seiner Leserschaft auf Seite 9.
Doch das Erstaunen läßt sich noch steigern, wenn auf der nachfolgenden Seite sogar ein „Argument“ für den Unglauben geliefert wird: „Wer sich schmerzlich sagt, es gebe nach dem letzten Abschied kein Wiedersehen mehr, der wird die Tage und Wochen des Zusammenseins anders schätzen und gestalten als in der weit verbreiteten Gedankenlosigkeit.“
Nach diesem für einen „Theologen“ eher ungewöhnlichen „Einstieg“ befaßt sich der Verfasser im 2. Kapitel „Warum denn der Tod?“ mit dem Sündenfall. Doch dieser hat – entgegen biblischer Lehre und kirchlichem Dogma – offenbar nicht stattgefunden, glaubt man den häretischen Ausführungen Vorgrimlers auf Seite 15:
„Müssen also wir alle sterben, weil der erste Mensch „Adam“ gesündigt hat? Es gab viele Generationen von Christen, die sich bei einem solchen Gedanken nichts dachten, die sich vielmehr, vielleicht manchmal etwas resigniert und traurig, dem vermeintlichen Willen Gottes unterordneten. Heute denken nachdenkliche Christen nicht mehr so. Es gibt Hinweise der Naturwissenschaften, daß bereits Jahrmillionen vor dem Auftreten der ersten Menschen der Tod alles Lebendigen in der Schöpfung vorgesehen war. Weiter wird von der Wissenschaft geltend gemacht, daß ein einzelnes Menschenpaar unter den extrem harten Bedingungen der Urzeit keine Chance zum Überleben gehabt hätte.“
Was von „der“ Wissenschaft angeblich „geltend“ gemacht wird, ist für den Theologen und Nicht-Naturwissenschaftler Vorgrimler offenbar vorrangiger als die biblisch bezeugte Gottesoffenbarung im Buch Genesis sowie das kirchliche Dogma, das an der Existenz des ersten Menschenpaares und am Sündenfall unbeirrbar festhält.
Um nun Sündenfall und Erbsünde zu „widerlegen“, auch hinsichtlich des Todes als einer Strafe für die Sünde Adams, verweist Vorgrimler auf ein alttestamentliches Wort, will also offenbar biblische Texte gegeneinander ausspielen.
Zur Auffassung vom Tod „als Strafe für die Sünde“ halte – so Vorgrimler auf S. 17 – „die Bibel noch eine andere Auffassung bereit“, nämlich folgende aus dem Buch der Weisheit (1,13 f): „Gott hat den Tod nicht gemacht und hat keine Freude am Untergang der Lebenden.“ – Freilich heißt es einige Verse später: „Doch durch den Neid des Teufels kam der Tod in die Welt und ihn erfahren alle, die ihm angehören.“ (Weish 2,24)
Wegen seines Neides auf den Menschen im paradiesischen Zustand griff der satanische Erzfeind zu List und Tücke, was zum Sündenfall führte – und damit auch zum Tod. Insofern ist der Tod letztlich vom Teufel verursacht, vom Menschen verschuldet – und von Gott als Konsequenz und Strafe verhängt, wie das Apostelwort klarstellt: „Denn der Tod ist der Sünde Sold; die Gabe Gottes aber ist das ewige Leben in Christus Jesus, unserem HERRN“ (Röm 6,23).
Im 4. Kapitel „Unsterbliche Seele?“ führt das Fragezeichen in Vorgrimlers Titel bereits zur Antwort, denn eben diese Unsterblichkeit wird infragegestellt. Angeblich finden sich laut Vorgrimler (S. 26/27) im Alten und Neuen Testament lediglich „Spuren“ dieses kirchlichen Dogmas, das seinen inhaltlichen Ursprung vielmehr der griechischen Philosophie verdanke, womit Vorgrimler auch insoweit die übliche modernistische Mainstream-Theologie wiederkäut, die aus einem unbestrittenen Sachverhalt durchaus unzutreffende Schlußfolgerungen zieht:
Die Tatsache nämlich, daß manche Aussagen der Heiligen Schrift auch in der außerbiblischen theistischen Philosophie zu finden sind, berechtigt keineswegs zur Infragestellung dieser Grundwahrheiten. Vielmehr hat es dem Ewigen gefallen, einige Samenkörner der göttlichen Offenbarung ins menschliche Herz zu pflanzen, so daß diese bei hoher geistiger Aufgeschlossenheit auch von „Heiden“ wahrgenommen werden können.
Dazu gehört etwa auch die Erkenntnis von der Existenz Gottes aufgrund seines Schöpfungswerkes, die dem Menschen allein schon aufgrund seiner natürlichen Vernunft möglich ist (vgl. Röm 1,20).
Nicht ohne listigen Unterton füllt Herbert Vorgrimler auf S. 30 die volkstümliche Ausdrucksweise von den „Armen Seelen“ mit anderem Inhalt, indem er ironisch festhält, wenn die angebliche menschliche Seele „für sich allein weiterexistieren könne“, sei sie doch wohl ein „Krüppelwesen“ – und mithin eben „in der Tat eine „Arme Seele““.
Angesichts dieser Ausführungen erstaunt es wenig, daß der Autor mehrfach die Existenz einer ewigen Hölle leugnet, sind wir doch angeblich alle zum Himmel „vorherbestimmt“, wie Vorgrimler auf S. 40 erklärt:
„Aber alle Tode und alle Toten haben ihr Ziel: Gott erwartet sie, er nimmt sie zu sich… Bei einem Tod, den die Angehörigen als viel zu früh ansehen, könnte es ihnen ein Trost sein, wenn sie bedenken, das der Vorausgegangene jetzt an dem Ziel angekommen, vom Ziel aufgenommen ist, das ihm schon vor seiner Empfängnis und Geburt vorherbestimmt gewesen war.“
Fünf Seiten weiter klärt der Münsteraner Dogmatiker uns darüber auf, daß Jesu Gleichnis „vom verlorenen Sohn“ falsch formuliert sei: „Als ob Gott jemals ein Kind verlorengehen könnte.“
Auf S. 56 befaßt sich der Autor mit den Endzeit-Erwartungen in den ersten Christengemeinden, ohne zu erwähnen, daß der Völkerapostel Paulus damals für einen nüchternen Blick sorgte. Doch zunächst Vorgrimlers O-Ton zum Thema Wiederkunft Christi: „Die ersten Generationen der Christen nach dem Weggang Jesu mußten sich mit dem Problem abplagen, daß diese Erwartungen so nicht eintrafen.“
Paulus hatte diese „Erwartungen“ freilich in 2 Thess 2,1-8 bereits klar eingegrenzt:
„Brüder wir schreiben euch über die Ankunft unseres Herrn Jesus Christus! … Laßt euch nicht irreführen und aus der Fassung bringen, wenn in einem prophetischen Wort… oder in einem Brief, der angeblich von uns stammt, behauptet wird, der Tag des Herrn sei schon da… Denn zuerst muß der Abfall kommen und der Widersacher, der Mensch der Gesetzlosigkeit, offenbar werden. Jesus, der Herr, wird ihn durch den Hauch seines Mundes töten und durch seine Ankunft und Erscheinung vernichten…“
Aus Vorgrimlers Sicht sollte Christi „Kommen in Herrlichkeit“ ohnehin im „Licht unseres 21. Jahrhunderts“ ganz neu verstanden werden, nämlich individuell, wie er auf S. 57 erläutert: „Er kommt wieder, in dem wir alle, einer nach dem anderen, bei ihm ankommen, wo wir ihn in seiner unverhüllten Herrlichkeit sehen werden.“ – Damit wird das Bekenntnis aus dem Credo („Er wird wiederkommen in Herrlichkeit“) umgedeutet und zugleich mit der alt-neuen Allversöhnungs(irr)lehre verschmolzen.
Freilich kommt auch ein Theologe namens Vorgrimler an den eindeutigen Aussagen Christi über die Existenz der Hölle nicht ganz hinweg. Doch er (miß)deutet diese Verkündigung als eine Art „schwarze Pädagogik“, als Drohbotschaft im Dienst einer Mahnrede, wie er auf S. 73 mit einem unterschwelligen Vorwurf gegen Christus erläutert:
„Die ernsthaften, dringlichen Mahnungen wurden von Jesus selber mit geläufigen Höllenrequisiten illustriert…Jesus hat zweifellos solche sprichwörtlichen Redewendungen illustrierend drohend eingesetzt. Evangelisten wie Matthäus haben sie wohl an weiteren Stellen verschärft. Man kann Jesus von den Drohworten nicht einfach freisprechen.“
Im 10. Kapitel „Verdammt in alle Ewigkeit?“ befaßt sich Vorgrimler auf S. 80 sodann mit dem kirchlichen Dogma „Außerhalb der Kirche kein Heil“, das er einseitig darstellt, denn er verschweigt, daß das kirchliche Lehramt – in Abwehr des jansenistischen Rigorismus – schon vor Jahrhunderten erklärte, daß göttliches Gnadenwirken auch außerhalb der wahren Kirche möglich ist: Es existiert demnach von der Erlösungsordnung her außerhalb der Kirche kein Heil, aber subjektiv kann auch außerhalb der Kirche die göttliche Gnade wirken.
Das authentische Lehramt unterscheidet nämlich seit jeher zwischen der objektiven Ebene einerseits, wonach die katholische Kirche der einzige ordentliche Heilsweg ist, die von Christus selbst gestiftete „Arche des Heils“ – und der subjektiven Ebene andererseits, wonach persönliches Heil im Einzelfall auch außerhalb der Kirche denkbar ist, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.
Vorgrimler irrt daher, wenn er behauptet, erst das 2. Vatikanische Konzil habe eine Heilsmöglichkeit für außerhalb der Kirche lebende Menschen verkündet. In Wirklichkeit wurde dies etwa auch im „Katechismus der katholischen Lehre“ – herausgegeben vom heiligen Papstes Pius X. – klar vertreten:
Im Kapitel 6 „Die katholische Kirche“ lautet dort die letzte Fragestellung: „Kann derjenige gerettet werden, der außerhalb der katholischen Kirche ist?“ – Hierauf erfolgt die Antwort:
„Wer aus eigener Schuld und ohne vollkommene Reue außerhalb der Kirche stirbt, findet keine Rettung. Wer sich ohne eigene Schuld außerhalb der Kirche befindet und gut lebt, kann durch die Liebe, mit der er mit Gott und im Geiste auch mit der Seele der Kirche vereint ist, gerettet werden.“
Die Erstveröffentlichung dieser Besprechung erfolgte in der Zeitschrift „Theologisches“
Eindrucksvolles Buch über die Heldenfrau Nina Gräfin von Stauffenberg
Veröffentlicht: 5. März 2020 Abgelegt unter: BÜCHER / Publikationen, VORBILDER und HEILIGE | Tags: Adel, Attentat, Buchbesprechung, christlicher Glaube, Cordula Mohr, Gefängnis, Gottvertrauen, Heirat, Hitler, Militär, Nina, Nina Gräfin von Stauffenberg, NS-Zeit, Rezension, Sippenhaft, widerstand 8 KommentareBesprechung von Cordula Mohr
Als mir dieses Porträt-Buch geschenkt wurde, freute ich mich sehr, mehr über die Frau des berühmten Volkshelden und Widerstandskämpfers Claus von Stauffenberg zu erfahren. Es stellte sich heraus, daß auch seine Ehefrau Nina ein tapferes Herz und einen starken Charakter besaß.
Die bewegende Biographie mit dem Titel „Nina Schenk von Stauffenberg“ stammt aus der Feder ihrer Tochter Konstanze von Schulthess.
Es muss eine einzigartige Begegnung zwischen Claus von Stauffenberg und Nina Freiin von Lerchenfeld gewesen sein, denn Nina war erst 17 Jahre und Claus 22 Jahre alt. Besonders die tiefen Gespräche verband sie miteinander.
Anfangs dachte man, Claus habe den Kontakt zur Familie Lerchenfeld wegen der gemeinsamen Pferde-Begeisterung und Reitliebhaberei des Vaters Lerchenfeld gesucht. Dann stellte sich heraus: Claus und Nina trafen sich häufig und es ging bald schon um eine Verlobung.
Ninas Vater war grundsätzlich einverstanden, wollte jedoch wegen des jungen Alters seiner Tochter zuwarten, damit sie sich noch anders entscheiden könnte, falls doch Zweifel in ihr aufkommen. Dies war jedoch nicht der Fall. Trotzdem warteten die Verlobten bis zum 21. Lebensjahr Ninas. Vorher durfte nicht geheiratet werden, wobei auch die damaligen Vorschriften des Militärs eine Rolle spielten.
Claus war schon früh dem George-Kreis beigetreten; um den romantisch-idealistischen Dichter Stefan George bildete sich eine Schar von Verehrern und geistig suchenden Menschen.
Die Autorin stellt in dem Buch klar, dass ihr Vater Claus von Stauffenberg nie ein begeisterter Anhänger der Nationalsozialisten gewesen ist. Als Angehöriger der Reichswehr (später der Wehrmacht) war er jedoch staatstreu eingestellt und von daher dem NS-Regime zunächst loyal gegenübergestanden. Diese besondere Situation im Spannungsfeld von „Pflicht“ und Neigung wird von gewissen Büchern über den militärischen Widerstand gegen Hitler oft ignoriert.
Stauffenberg war ein sehr disziplinierter Mann, der Herz und Verstand dem Militär zur Verfügung gestellt hat. Häufig trug er seine Uniform, zumal er immer auf Abruf bereit sein musste.
Nina war durch Briefe, die sie aus Vorsicht bzw. Angst vor Repressalien wieder verbrannte, in das Vorhaben ihres Mannes und der anderen Widerständler (Attentatspläne) eingeweiht. Alle Beteiligten werden in dem Buch namentlich aufgezählt.
Am 21. Juli 1944 musste Nina von Stauffenberg ihren Kindern sagen, dass ihr Vater hingerichtet worden ist, nachdem die „Operation Walküre“ tragisch gescheitert war. Es ist ihr umso schwerer gefallen, als sie damals in „anderen Umständen“ war.
In der eindrucksvollen Biografie wird deutlich beschrieben, was Nina und Claus besprochen haben, wenn dieser verhängnisvolle Fall eintritt: sie solle bei Verhören sagen, sie habe von nichts gewusst – und dabei stark bleiben.
Sie wurde von der Gestapo abgeholt, weil es schon zu spät war, um zu fliehen. Die Nachricht vom gescheiterten Attentat erreichte sie zu spät. Sie wurde in das Frauengefängnis Ravensbrück gebracht. Ihre Kinder kamen in ein Heim. Sie hatte ihren Kinden vorsichtshalber noch mitteilen können, dass ihr Vater sich „geirrt“ habe – und das sollen sie auch den anderen Leuten so sagen.
In den Verhören beteuerte sie, von den Plänen des Mannes nichts gewusst zu haben; sie kam in Einzelhaft.
Die Verwandschaft kam vielfach in Sippenhaft und wurde auf verschiedene Gefängnisse verteilt. Nahe Verwandte wussten nicht, wie ihnen geschah, als sie festgenommen wurden.
Nur die Kinder der Attentäter durften zusammenbleiben, bekamen aber im Heim neue Nachnamen, ohne ihre eigentlichen Namen zu vergessen. Später erfuhren sie, dass sie teils Verwandte waren, als z.B. das älteste der Kinder nachts fragte: Wie ist euer richtiger Name?
Nina hatte noch etwas Glück, denn ihre Schwägerin Litta konnte Briefe und Essen ins Gefängnis bringen. Ohne diese beherzte Frau – sie war von Beruf Testpilotin – wäre Ninas Haft und die der anderen Familienmitglieder weitaus schwieriger verlaufen.
Nina von Stauffenberg war von einem starken Gottvertrauen beseelt. In der Einzelhaft betete sie und versprach dem Himmel, wenn sie alle ihre Kinder wiedersehen dürfe, werde sie zur Ehre Gottes eine Wallfahrt unternehmen. Das Versprechen erfüllte sie als evangelische Christin – ihr verstorbener Mann Claus war katholisch – nach dem Krieg gemeinsam mit den Kindern.
Nina von Stauffenberg brachte Tochter Konstanze in einem Hospital zur Welt, wo sie sich länger aufhalten durfte. Die Einzelhaft wurde unterbrochen. Sie konnte sich in diesem Krankenhaus etwas erholen, da das Personal ihr freundlich gesonnen war.
Schon bald ging es dem Kriegsende zu und Nina wurde mit ihrem kleinen Kind von einem Gestapo-Mann durch ganz Deutschland gefahren. Es ging ständig durch neue Städte, der Säugling wurde kränklich. Sie berichtet von ihrer endgültigen Erklärung an ihren unfreiwilligen Begleiter, zu keiner Weiterreise bereit und fähig zu sein.
Der Gestapomann, der trotz seines „Amtes“ kein fanatischer Nazi war, erkannte das unsägliche Chaos und Elend der letzten Kriegstage und „quittierte“ seinen Dienst selbst. Nina schrieb ihm noch einen Zettel, damit er nicht in den Verdacht geriet, ein „Deserteur“ zu sein.
In bewegender Weise wird beschrieben, wie manche Angehörige und ihre Kinder sich wiedergefunden haben. Einige enge Verwandte haben die Haft nicht überlebt. Besonders traurig machte es Nina, als sie vom Tod ihrer Schwägerin Litta hörte; sie kam bei einem amerikanischen Angriff ums Leben. Die Witwen der Attentäter haben alle nie wieder geheiratet.
Es war für Nina eine traumatische Erfahrung, dass ihr geliebter Claus hingerichtet wurde.
Das Portät dieser bemerkenswerten Frau ist spannend zu lesen und klärt über so manche Fragen um die Familie Stauffenberg auf.
Besonders eindrucksvoll erscheint mir auch, wie die Tochter beim Sterben ihrer Mutter Nina im Jahre 2006 tagelang mitanwesend war. Sie beschreibt das tiefe Gemüt der Mutter; sie habe ohne Bitterkeit von dieser Welt Abschied genommen.
Dieses Buch dient der Aufklärung über unsere deutsche Geschichte. Mir wurde dadurch klar: Der Widerstand gegen Hitler war hierzulande stärker, als man allgemein denkt.
Diese Biographie ist sehr empfehlenswert und aufschlußreich. Das Buch bietet zudem anschauliche Bilder der Familie und passende Beschreibungen dazu.
Vielleicht eignet sich als Abschluß Ninas Gedicht, das sie kurz nach der Verhaftung im Gefängnis Ravensbrück verfaßte. Manchmal findet man diese Verse auch in Todesanzeigen. Somit ist das geistige Vermächtnis dieser tapferen und gläubigen Frau nicht ganz unbekannt:
Du bist bei mir.
Wenn auch Dein Leib verging.
Und immer ist`s, als ob
Dein Arm mich noch umfing.
Dein Auge strahlt mir zu
Im Wachen und im Traum.
Dein Mund neigt sich zu mir,
Dein Flüstern schwingt im Raum.
„Geliebtes Kind, sei stark“,
Sei Erbe mir!
Wo du auch immer bist,
Ich bin bei Dir!
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