Veröffentlicht: 12. Februar 2020 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: AfD, angriff, Bayern, CSU, faschistische Partei, Fraktionsvorsitzende, Grüne, Ilse Aigner, Landtag, Neonazis, Plenum, Rüge |
Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag, Katharina Schulze, hat von Landtagspräsidium eine Rüge erhalten, weil sie die AfD als „faschistische Partei“ bezeichnet hat. Zudem nannte sie die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag „Neonazis“. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung. 
Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) begründete im Plenum des Landtags die Rüge damit, daß die Äußerungen „in ihrer Verallgemeinerung derzeit nicht belegbar“ seien. Deshalb stellten sie „eine gröbliche Störung der Ordnung“ dar.
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Veröffentlicht: 8. Februar 2019 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: AfD Kreisverband, Licht-aus-Aktion, Münster, Neujahrsempfang, Neutralitätspflicht, Rüge, Schiller, Sieg, Stadtverwaltung, Verwaltungsgericht |
Das Verwaltungsgericht Münster hat am heutigen Freitag (8.2.) der Klage des AfD-Kreisverbands Recht gegeben und die Stadtverwaltung Münster öffentlich gerügt. 
Das Verdunkeln des Rathauses während des AfD-Neujahrsempfang im Februar 2017 war rechtswidrig. Das Urteil ist eine schwere Niederlage für die schwarz/grün/rote Stadtverwaltung.
Das Verwaltungsgericht rügte die Stadt wegen ihrer mangelnden Neutralität, denn die Verwaltung hatte das Licht an der historischen Rathausfassade abgeschaltet, als die AfD ihren Neujahrsempfang 2017 durchführte, um damit gegen diese neue Partei zu „protestieren“.
Die Richter urteilten, dass die Stadtverwaltung mit der Beteiligung an der Aktion „Licht aus“ gegen ihre Neutralitätspflicht gegenüber allen Parteien verstoßen habe.
https://www.facebook.com/AfDMuenster/
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Veröffentlicht: 23. März 2018 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: AfD, Aktionsbündnis Brandenburg, Alternative für Deutschland, Brandenburg, Dr. Alexander Gauland, Fördergelder, Gutachten, Landtag, Rüge |
Der Parlamentarische Beratungsdienst des Landtags von Brandenburg hat steuerfinanzierte Kampagnen gegen die AfD gerügt. Hintergrund ist ein Plakat der Jugendorganisationen von CDU, SPD, Grünen, FDP und Linkspartei, welches das linke Aktionsbündnis Brandenburg vorstellte und auf seiner Homepage bewarb. 
Es zeigt einen älteren Mann in einem Anzug, der in einem Sessel sitzt. Anstelle des Kopfes sieht man dort einen Blumenstrauß, der aus dem Kragen kommt. Darüber steht „Bunt statt Grauland“, darunter „Schöner leben ohne Nazis“. Eine Anspielung auf den AfD-Parteivorsitzenden Dr. Alexander Gauland.
Das vom Beratungsdienst erstellte Gutachten ermahnt die Landesregierung, in Zukunft bei der Zuteilung von Fördermitteln darauf zu achten, was mit dem Geld geschieht. Fördergelder dürften nicht zur Abwertung politischer Parteien verwendet werden.
Auch kritisiert das Gutachten die ebenfalls vom „Aktionsbündnis“ herausgegebene Broschüre „Die neue Partei am rechten Rand“. Die darin geäußerten Vorbehalte gegen die AfD seien in einem „zum teil abwertenden Unterton“ verfaßt.
Quelle und Fortsetzung der Meldung hier: https://jungefreiheit.de/kultur/2018/parlamentarisches-gutachten-sieht-afd-diskriminiert/
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Veröffentlicht: 3. April 2015 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: Kölner Stadtanzeiger, Leserbrief, Polizeipräsident, Polizist, Presserat, Rüge |
Im Oktober 2014 schrieb ein Polizist einen Leserbrief an den Kölner Stadtanzeiger, in dem er drastisch die Probleme mit Einwanderern in der Stadt schilderte. Anstatt den Brief zu veröffentlichen, denunzierte das Blatt den Beamten beim Polizeipräsidium. Dieses leitete disziplinarische Schritte gegen den Beamten ein. 
Zugleich veröffentlichte der Kölner Stadtanzeiger mehrere Berichte über den von ihm selbst losgetretenen Fall. Dort wurde der Leserbrief als „fremdenfeindlich“ bezeichnet. Mindestens ein Artikel, in dem sich der Kölner Polizeipräsident über den Streifenbeamten empörte, wurde mittlerweile gelöscht.
Die Kampagne des Kölner Stadtanzeigers stieß bereits nach der Veröffentlichung auf heftige Kritik bei vielen Polizisten. Sie beschwerten sich erfolgreich beim Presserat über das Vorgehen des Blattes.
Der Presserat sprach nun eine Mißbilligung gegen die Zeitung aus. Das Medium habe den Grundsatz des Redaktionsgeheimnisses verletzt. Demnach dürfen Leserbriefe „in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden“.
Die Entscheidung ist noch nicht vom Presserat verkündet worden. Gegenüber der JUNGEN FREIHEIT bestätigte das nichtstaatliche Gremium jedoch den Beschluß, der am 11. März 2015 gefällt wurde.
Bericht von Henning Hoffgaard in der Wochenzeitung Junge Freiheit: http://www.jungefreiheit.de
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