Junger Syrer stieß seine Frau aufs Gleis, weil sie nicht abtreiben wollte
Veröffentlicht: 18. Dezember 2020 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Abtreibung, ausrasten, kinder, Migrant, Nötigung, Schwangere, Syrer, Tatverdächtiger, Zug-Gleis 4 KommentareEin Syrer stieß seine Frau in Pirna ins Gleisbett und nahm die gemeinsamen Kinder an sich, in der Hoffnung, die Schwangere auf diese Weise zur Abtreibung zu nötigen.

So lautete das äußerst milde Urteil des Amtsgerichts Pirna gegen Wais S. (25) – obwohl der Tatverdächtige keinerlei Reue zeigte, sondern zu allen Vorwürfen schwieg. Der brutale Vorfall spielte sich bereits im August im S-Bahnhof in Pirna ab. Mit der Geschädigten Iman A. (28) war der Migrant nach islamischem Recht verheiratet.
Vor Gericht sprach die Frau über die schockierenden Details der Tat. Denn dass sie sich weigerte, das gemeinsame Baby abzutreiben, ließ den Syrer ausrasten. Er schubste die Schwangere einfach auf die Gleise. Nicht auszudenken, was passieren hätte können, wenn ein Zug gerade eingefahren wäre!
Daraufhin ließ er die Frau hilflos auf den Zuggleisen zurück, ergriff die anderen Kinder und machte sich vom Acker; ihre Kinder würde sie erst wieder sehen, wenn sie sich für eine Abtreibung entschieden hätte. Zumindest mit dieser Drohung dürfte er mittelfristigen Erfolg gehabt haben – laut Tag24 nahm sie einige Zeit nach dem Angriff tatsächlich eine Abtreibung vor.
Quelle und FORTSETZUNG der Meldung hier: https://www.wochenblick.at/weil-sie-nicht-abtreiben-wollte-syrer-stiess-seine-schwangere-frau-ins-gleis/
Warum der Spielfilm „Unplanned“ ebenso glaubwürdig wie erschütternd ist
Veröffentlicht: 23. November 2020 Abgelegt unter: BÜCHER / Publikationen, LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie), VORTRÄGE - FILME - VIDEOS... | Tags: Abby Johnson, Abtreibung, Besprechung, Cordula Mohr, Film, Lebenslinie, Lebensrechtler, planned parenthood, PP, Schwangere, Spielfilm, Unplanned Ein Kommentar
Von Cordula Mohr
Der amerikanische Spielfilm „Unplanned“ (Ungeplant) ist ergreifend und erstaunlich gut gemacht. Ich kenne bereits die Biographie LEBENSLINIE, die diesem neuen Streifen zugrundeliegt (siehe dazu meine Besprechung: https://charismatismus.wordpress.com/2012/10/15/buch-tip-fur-lebensrechtler-lebenslinie/).
Hier gilt, was sonst selten der Fall ist: Der Film kann dem Buch durchaus das Wasser reichen.

Die hier erzählte Geschichte beruht auf wahren Begebenheiten, nämlich der Bekehrung von Abby Johnson (siehe Foto), die eine Abtreibungsklinik in den USA leitete, sich dann mit Grau(s)en davon abwendet und zum katholischen Glauben findet.
Es wird niemand als Person verurteilt (die teiweise traurigen Gesichter der Schwangeren nach einer Abtreibung werden freilich gezeigt), aber die Fakten um die Tötung ungeborener Kinder und das Geschäft mit der Abtreibung sind total glaubwürdig dargestellt.
Abby hat selbst in diese entmutigten Gesichter geschaut. Das wird im Buch noch viel deutlicher beschrieben. Abby Johnson verschweigt nichts und der ganze Film ist authentisch. Man spürt, dass eine wahre Geschichte zugrundeliegt.
Zum Schluss, als Abby zu den Pro Lifern (Lebensrechtlern) herüberwechselt, sagt sie zu ihnen bei einer Mahnwache: „Betet an dem Zaun weiter. Immer, wenn ihr gebetet habt, sind einige Frauen nicht zu ihrem Abtreibungstermin gekommen.“

Es sollte uns weiter ermuntern, auch in Deutschland vor den Abtreibungskliniken zu beten, wie dies etwa durch die Initiative Europrolife in einigen Großstädten seit Jahrzehnten geschieht.
Abby Johnson (siehe Foto) war wohl nur kurze Zeit Leiterin einer solchen Klinik von Planned Parenthood (der Mutterorganisation von Pro Familia, die eigentlich Anti-Familia heißen müßte). Sie erhält diese leitende Stellung und zögert zunächst damit, weil sie dabei zugleich die Abtreibungszahlen erhöhen soll, zumal ein neues größeres Gebäude in Planung ist, das finanziert sein will. Dennoch nimmt sie den Posten an, zumal sie damals noch unbekehrt ist.
Im Buch wird etwas besser als im Film beschrieben, wie Abby in den Gottesdiensten und Kirchen ein schlechtes Gewissen bekommt und eine Kirchengemeinde ihre Anwesenheit eigentlich nicht wünscht bzw. allenfalls duldet.
Der Anfang von „Unplanned“ beginnt mit einer Abtreibung, die auf Ultraschall mit einer exakten Auflösung zu erkennen ist. Man sieht: Das Rückgrat des Babys ist schon klar ausgebildet. Auch den Herzschlag des ungeborenen Kindes hört man deutlich.

Im Buch wird diese Szene, in welcher Abby den Ultraschallkopf halten sollte, auch sehr anschaulich beschrieben. Im Film sagt der Abtreibungsarzt, als das ungeborene Kind in einer größeren Saugkanüle zerstückelt wurde, noch beiläufig: Beam me up, Scotty!
Manches erinnert an den Dokumentarfilm „Der stumme Schrei“ von Dr. Nathanson, einem ehem. Abtreibungsarzt, der sich ebenfalls bekehrte und später ein bekannter Lebensrechtler und katholischer Christ wurde. Durch die moderne Technik ist nun aber vieles genauer zu sehen.
Zum Geschäftsaspekt der Abtreibung in der PP-Klinik: Abby war mitlerweile so weit, dass sie einigen Frauen in finanziellen Nöten empfahl, möglichst schnell ihr Baby abzutreiben, weil der Preis an der Größe des kindlichen Kopfes gemessen wurde. Je kleiner der Kopf, desto günstiger die Abtreibung.

Um festzustellen, dass alle Körperteile des Babys abgesaugt worden sind, wird das zerstückelte Embryo durch Angestellte in separaten Räumen gleichsam wieder zusammengelegt und nachgeschaut, ob nichts in der Gebärmutter zurückgeblieben ist.
Zeitgleich saßen die Ex-Schwangeren narkotisiert im Aufwachraum; gäbe es „vermißte“ Körperstücke ihres Babys, dann hätte man diese Frauen erneut ins Behandlungszimmer gebracht. – Eine andere Szene beschreibt eine ähnliche Situation: Der Abtreiber hatte die Gebärmutterwand präforiert und die Frau blutete infolgedessen stark.
Zuletzt berichten Film und Buch darüber, daß Abbys früherer Arbeitgeber PP rechtlich gegen sie geklagt hat, wobei sie den Prozeß im US-Bundesstaat Texas gewonnen hat.
Ich habe in den letzten Jahren noch keinen derart aktuellen und erschütternden Film zum Thema Abtreibung gesehen. „Unplanned“ muß möglichst breitflächig in unsere Kinos kommen und sollte alle Zuschauer/innen aufrütteln. Wir können den fast zweistündigen Film aber auch selber als DVD bestellen und sollten diese Chance nutzen.
Weitere Hinweise und Infos zum FILM hier: https://ja-zum-leben.de/unplanned_film/
Unsere Autorin Cordula Mohr ist dreifache Mutter und aktive Lebensrechtlerin; sie leitet den Münsterland-Regionalverband der ALFA (Aktion Lebensrecht für alle) und gehört zum Vorstand der CDL (Christdemokraten für das Leben) in NRW.
HIER ergänzend die Film-Besprechung des Medizin-Professors Dr. Paul Cullen aus Münster: https://charismatismus.wordpress.com/2020/09/07/film-unplannend-was-sie-sah-aenderte-alles/
Frankreich verlängert die Abtreibungsfristen
Veröffentlicht: 16. Oktober 2020 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Abtreibung, Frankreich, Frist, Gynäkologen, Nationalversammlung, Parlament, Schwangere, vorgeburtliche Kindstötung 2 Kommentare
Das französische Parlament will die Frist für vorgeburtliche Kindstötungen von 12 auf 14 Wochen verlängern. Die Nationalversammlung verabschiedete dazu Ende vergangener Woche eine entsprechende Gesetzesvorlage. Laut Medienberichten stimmten 86 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 59 dagegen. Sieben enthielten sich ihrer Stimme.
Der Gesetzentwurf muss noch vom Senat bestätigt werden. Beobachter weisen daraufhin, die konservative Mehrheit im Senat könnte dort noch zahlreiche Änderungen vornehmen.
Die Befürworter der Gesetzesvorlage argumentierten, dass in Frankreich derzeit nur rund drei Prozent der Gynäkologen Abtreibungen durchführten. Dadurch komme es zu langen Wartezeiten. Um zu vermeiden, dass Abtreibungen nur deshalb nicht durchgeführt würden, weil die Frist für Straffreiheit abgelaufen sei, müsse sie verlängert werden.
Derzeit reisten viele Schwangere nach Spanien, Großbritannien oder in die Niederlande, wo Abtreibungen bis zur 22. Woche erlaubt seien. Seit 2001 werden in Frankreich pro Jahr rund 230.000 vorgeburtliche Kindstötungen vorgenommen. Damit endet etwa jede vierte Schwangerschaft tödlich.
Quelle: ALfA-Newsletter
„JA zum Leben“ als großes FILM-Thema
Veröffentlicht: 29. September 2020 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie), VORTRÄGE - FILME - VIDEOS... | Tags: Abtreibung, Dokumentarfilm, Frauen, Juno, Lebensrecht, Mädchen, Schwangere, Spielfilme, Ungeborene, ungewollt 3 KommentareAbtreibung ist ein Thema – auch im Film. Aber anders als der inzwischen in der Gesellschaft und insbesondere in der Politik zum „Konsens“ erhobenen Meinung, dass Abtreibung zwar ein Drama, aber unvermeidlich sei, entscheidet sich die überwiegende Mehrheit der in Spielfilmen dargestellten, ungewollt Schwangeren für das Kind.
Seit Jason Reitman, dessen Film „Juno“ (2007) mit dem Oscar für das beste Originaldrehbuch ausgezeichnet wurde, eine 16-jährige Schwangere eine Abtreibungsklinik aufsuchte, es sich dann aber doch anders überlegte, wurden eine ganze Reihe Filme gedreht, in denen sich junge, ungewollt schwanger gewordene Frauen allen Schwierigkeiten zum Trotz gegen die Abtreibung entscheiden.
Dies haben sowohl klischeehafte Hollywood-Komödien – „Beim ersten Mal“ („Knocked Up“, 2007) oder „Jennas Kuchen“ („Waitress“, 2007) – mit ausdrücklich an 14- bis 18-Jährige gerichteten Filmen gemeinsam, als auch der schwedische „Ciao Bella“ (2007), in dem eine 17-Jährige von ihrer Umgebung so sehr zur Abtreibung gedrängt wird, dass sie in einem bestimmten Augenblick eine „Pille danach“ in den Mund steckt, dann aber schleunigst wieder herausnimmt.
Noch eindrücklicher nehmen sich Dokumentarfilme aus, etwa Cornelia Grünbergs „Vierzehn – Erwachsen in 9 Monaten“ (2013), in dem die Regisseurin vier Mädchen begleitet, die mit 14 Jahren schwanger wurden und sich die Abtreibungsfrage stellten, dann aber sich doch für ihr ungeplantes Kind entschieden.
Für ihr ungeborenes Kind entscheidet sich gegen das Drängen ihrer Mutter im deutschen Spielfilm „Am Himmel der Tag“ (2012) eine 25-Jährige, die kurz vor Studienabschluss schwanger wird, genauso wie die von Annette Frier dargestellte Frau im Fernsehfilm „Nur eine Handvoll Leben“ (2016), die ihr Kind austrägt, obwohl es an „Trisomie 18“ („Edward-Syndrom“) leidet und nur wenige Tage zu leben hat.
Im französischen Spielfilm „Das unerwartete Glück der Familie Payan“ (2016) ist es gar eine 49-jährige Großmutter, die unerwartet schwanger wird. Auch sie stellt sich die Frage nach einer Abtreibung ernsthaft, entscheidet sich jedoch für das ungeplante Kind.
Quelle und FORTSETZUNG des Beitrags von José García hier: http://i-daf.org/fileadmin/Newsletter-Druckversionen/Filmempfehlung/iDAF_Filmempfehlung__September_2020.pdf
CDL: Vorstoß der Linkspartei gefährdet das Leben ungeborener Kinder
Veröffentlicht: 27. April 2020 Abgelegt unter: Causa CORONA-Virus-KRISE, LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Abtreibung, Behindertensprecher, Beratung, Bundesregierung, CDL, Corona-Pandemie, Grüne, Hubert Hüppe, Lebensrecht, Linkspartei, Schwangere, ungeborene Kinder, verfassungswidrig 10 KommentareHubert Hüppe (siehe Foto), stellv. Bundesvorsitzender der Christdemokraten für das Leben (CDL) und ehem. Behindertenbeauftragter der Bundesregierung kritisiert einen Antrag der Fraktion „Die Linke“ im Bundestag:
Der Antrag der Fraktion „Die Linke“, die Beratungspflicht bei Abtreibungen während der Corona-Pandemie gesetzlich auszusetzen, ist ein menschenverachtender Angriff auf das Recht auf Leben und den Rechtsstaat. „Die Linke“ nutzt die durch das Virus entstandene Situation auf perfide Art, um den Rest von dem vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich vorgeschriebenen Schutz ungeborener Kinder abzuschaffen.
Die Beratung von Frauen im Schwangerschaftskonflikt soll u.a. dazu dienen, die schwangere Frau bei der Geltendmachung von Ansprüchen, bei der Wohnungssuche, bei der Fortsetzung der Ausbildung und Problemen der Kinderbetreuung zu unterstützen. Diese Hilfen dürfte gerade in der jetzigen Zeit, in der viele Menschen Angst um Ihre Zukunft haben, notwendiger denn je sein.
Die Beratung dient auch nicht selten als Schutz gegenüber anderen, die die Schwangere unter Druck setzen, Ihr Kind nicht weiterleben zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdücklich klargestellt, dass ein Verzicht auf die Beratung dem Grundrecht auf Leben widersprechen würde. Damit ist der Antrag der Linken verfassungswidrig. In diesem Licht erscheint auch schon die jetzt zum Teil praktizierte Onlineberatung verfassungsrechtlich bedenklich.
Letztendlich verfolgt die Nachfolgepartei der SED die Freigabe der Abtreibung bis zurGeburt, wie sie in der DDR Praxis war. Bis dahin wollen sie die Beratungspflicht abschaffen („aussetzen“) und spekulieren darauf, dass sie auch nach der Pandemie nicht wieder eingeführt wird.
Gleichzeitig fordern und behaupten sie, dass die Tötung von ungeborenen Kindern sogar eine notwendige und nicht etwa elektive medizinische Leistung im Sinne der Pandemiebestimmungen sei.
Während zahlreiche andere Operationen und medizinische Leistungen, die dem Leben und der Gesundheit dienen, zurückgestellt werden, sollen ausgerechnet rechtswidrige Eingriffe privilegiert werden. Damit werden medizinische Ressourcen für Abtreibungen genutzt, die dringend im Kampf gegen Corona gebraucht werden.
Der Antrag der Linken wurde in den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verwiesen, dessen Vorsitzende pikanterweise Sabine Zimmermann von „Die Linke“ ist, die auf die Unterstützung ihrer Stellvertreterin Ulle Schauws von „Bündnis90 / Die Grünen“ bauen kann.
ALfA lehnt Forderung der Linkspartei nach Aussetzung der Beratungspflicht ab
Veröffentlicht: 23. April 2020 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Abtreibung, Aktion Lebensrecht für alle, ALFA, Beratung, Beratungspflicht, Cornelia Kaminski, Konflikt, Lebensschutz, Linksfraktion, Linkspartei, Schwangere, Staat, ungeborenes Kind 3 KommentareZu den Forderungen der Vize-Vorsitzenden der Links-Fraktion im Deutschen Bundestag, Cornelia Möhring, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski (siehe Foto):
Zum wiederholten Mal nutzt die Abtreibungslobby in Deutschland die Corona-Krise, um ihre Forderungen nach einer Aufweichung des Lebensschutzes durchzusetzen.
Nachdem der Gesetzgeber nachgegeben und die telefonische Beratung schwangerer Frauen ermöglicht hat, legt die Linksfraktion nach und fordert das vollständige Aussetzen der Beratungspflicht – Frauen hätten eine solche Bevormundung nicht nötig.
Die Linke offenbart damit ein merkwürdiges Verständnis von Beratung und erhebliche Unkenntnis des Gesetzestextes. Beratung ist niemals bevormundend, schon gar nicht die Schwangerenkonfliktberatung, denn diese hat laut Schwangerschaftskonfliktgesetz ausdrücklich „ergebnisoffen“ geführt zu werden.
Das Argument, die Beratung spreche den Frauen ihre Selbstbestimmung ab, ist paradox. Es liegt in der Natur von Beratung, dass diese zu einem Mehr an Wissen führt. Die nach einer Beratung gefällte Entscheidung ist damit selbstbestimmter als eine Entscheidung, die in Unkenntnis wesentlicher Informationen gefällt wurde.
Aus unserer vielfachen Beratungspraxis wissen wir: Frauen im Schwangerschaftskonflikt haben Angst, sie fühlen sich allein gelassen und oft unter Druck gesetzt von ihrem Umfeld. Eine selbstbestimmte Entscheidung in dieser Situation ist eine Illusion.
Es ist Aufgabe und Verpflichtung des Staates, dafür zu sorgen, dass Frauen eine Beratung bekommen, die ihnen Angst nimmt und zu ergründen sucht, ob die Entscheidung tatsächlich selbst getroffen oder aber von jemand anderem – beispielsweise dem Partner – aufgezwungen wurde.
Was bei jeder lebensverändernden Operation völlig selbstverständlich ist, nämlich eine ausführliche Beratung und Gelegenheit, in Ruhe noch einmal nachzudenken, darf nicht ausgerechnet dann zur Disposition gestellt werden, wenn die Entscheidung den Tod des eigenen Kindes zur Folge haben kann.
An einem Beratungsgespräch im Schwangerschaftskonflikt nehmen mindestens drei Personen teil – auch wenn man eine davon nur im Ultraschallbild sieht. Der Staat tut gut daran, diese dritte Person, das ungeborene Kind, nicht zu vergessen.Schließlich steht sein Leben auf dem Spiel.
Vom Tabu der ungewollten Abtreibungen
Veröffentlicht: 15. April 2020 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Abtreibung, Alexandra Maria Linder, §218, Bundesverband Lebensrecht, BVL, Druck, Frauen, Kindsvater, Konflikt, Männer, Schwangere, ungewollt, Vergewaltigung, Vertuschung, Zwang 3 KommentareZu erneuten Forderungen nach Abschaffung des § 218 StGB erklärt Alexandra Linder (siehe Foto), Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht (BVL):
Während aktuell allerorten der Lebensschutz in den Vordergrund gestellt wird, soll er genau dort abgeschafft werden, wo er am meisten gebraucht wird: bei den Menschen, die ihre Grundrechte noch nicht, nicht mehr oder gar nicht selbst vertreten können.
Um diese Menschen zu schützen, sind unter anderem Euthanasie und Abtreibung nicht zulässig. Bei der erneut erhobenen Forderung nach Freigabe der Abtreibung wird stets über „ungewollte Schwangerschaften“ gesprochen. Reden wir doch einmal über ungewollte Abtreibungen. Denn wer will, dass Abtreibung freigestellt wird und Frauen im Schwangerschaftskonflikt zu Hause abtreiben, ignoriert bewusst folgende Tatsachen:
- Die meisten Frauen im Schwangerschaftskonflikt werden unter Druck gesetzt und häufig von Männern, die sich ihrer Verantwortung entziehen, zur Abtreibung gezwungen. Der Konflikt entsteht nicht durch die Schwangerschaft, sondern durch die Diskriminierung von Frauen. Die Freigabe der Abtreibung würde diese Frauenfeindlichkeit fördern. Denn alle aus dieser Situation resultierenden Abtreibungen sind ungewollte Abtreibungen.
- Bei Vergewaltigung brauchen Frauen Beistand, der Verbrecher muss hart bestraft werden. Die Vertuschung des Verbrechens, indem die Frau zur Abtreibung geschickt wird, ist frauenfeindlich. Wer Abtreibung in die Privatsphäre verlagern will, überlässt diese Frauen ihrem Schicksal und weiterem Missbrauch.
- Überraschende Schwangerschaften bei Jugendlichen ergeben sich häufig durch Fehl- und Falschinformationen in Bezug auf künstliche Verhütungsmittel. Zu behaupten, dass Sexualleben ohne Schwangerschaft immer funktioniere, und bei Nichtfunktionieren eine gesundheitsschädliche Abtreibung anzubieten, ist verantwortungslos.
- Es wird argumentiert, dass Frauen zu gefährlichen Methoden greifen würden, wenn sie nicht legal abtreiben dürfen. Wenn eine Frau so verzweifelt ist, dass sie ihr eigenes Leben gefährdet, ist das Angebot einer Abtreibung besonders diskriminierend. Wer so verzweifelt ist, braucht Unterstützung zum menschenwürdigen Leben, nicht Vertuschung und Diskriminierung durch Ignorieren ihrer Situation, die durch Abtreibung nicht besser wird.
Es gibt keine gemütliche Abtreibung auf dem Sofa, im Arm des Kindesvaters, der entspannt auf den Tod seines Kindes wartet. So suggerierte es ein Werbeplakat für „Home abortion“ mit Mifepriston in Schweden vor einigen Jahren auf einem Fiapac-Kongress. In der Realität ist Abtreibung diskriminierend und frauenfeindlich. Wer davor die Augen verschließt, hat kein Interesse an einer Lösung der wirklichen Probleme und/oder verdient am Unglück der betroffenen Menschen viel Geld.
Telefon- oder Online-Beratungen bei Schwangeren untergraben den Lebensschutz
Veröffentlicht: 3. April 2020 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Abtreibung, AfD, Beratung, Familienministerin, Franziska Giffey, kinder, Lebensrecht, Mutterleib, Nicole Höchst, Schwangere, spd, Ungeborene, Volk, Zukunft 3 KommentareFamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat angesichts der Coronakrise angekündigt, dass Beratungsscheine bei Schwangerschaften auch nach einer Telefon- oder Onlineberatung ausgestellt werden können.
Dazu erklärt die AfD-Bundestagsabgeordnete Nicole Höchst:
„Die Abtreibungsindustrie schreit nach Nachschub und die Familienministerin gehorcht? Es soll also einen Freifahrtschein für Abtreibungen aus der Ferne geben.
Für das kleine Menschlein im Bauch der Mutter ist es zusätzlich lebensbedrohlich, wenn keine Gespräche mit den Beratern von Angesicht zu Angesicht stattfinden können. Diese Gespräche, die aufklären und Hoffnung stiften, sind die einzig mögliche lebensrettende ‚Notfallbehandlung‘ und genau da legt die Familienministerin die Axt an.
Wie wäre es mit Abstand beim Beratungsgespräch wie in der Kaufhalle oder Mundschutz?
Aber der noch schwerwiegendere Skandal ist, dass unter dem Deckmäntelchen des scheinbar alles beherrschenden Coronavirus Durchführungsbestimmungen zu Leben und Tod mal ebenso auf Zuruf im Ministerium geändert werden können – ohne Debatte und am Bundestag vorbei. Das passt zu einem Familienministerium einer Regierung, die nicht erst seit Corona Familien im Stich lässt.
Kinder sind in jedem Entwicklungsalter Menschen. Sie sind die zukünftigen Generationen, das Volk von morgen. Ohne Kinder braucht man auch kein Familienministerium mehr.“
Wo bleiben Trauer und Entsetzen über den Tod der abgetriebenen Kinder?
Veröffentlicht: 2. April 2020 Abgelegt unter: Causa CORONA-Virus-KRISE, LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Abtreibung, Bürgerrechte, Corona-Krise, deutschland, Entsetzen, Erzbischof Johannes Dyba, Kirche, Lebensrecht, Reinhard Wenner, Schwangere, Tote, Trauer, Ungeborene 5 KommentareVon Reinhard Wenner
Unisono wird von Politikern, Journalisten, Kirchenvertretern über die vielen Toten geklagt, die in diesen Tagen am Corona-Virus Covid 19 gestorben sind.
Etliche Milliarden Euro werden zur Verfügung gestellt, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zu mildern. Von den Menschen in Deutschland wird verlangt, dass sie zeitweise die Einschränkung von Grundrechten hinnehmen, weil der Schutz des Lebens absoluten Vorrang habe. In sog. Notfall-Plänen soll die Verpflichtung zur (Mit-)Hilfe ausdrücklich verankert werden.
In der Tat ist es traurig, dass so viele Menschen an dieser Pandemie gestorben sind und noch kein Ende absehbar ist.
Es ist verständlich, dass die wirtschaftlichen Schäden möglichst ausgeglichen werden sollen, die durch das zeitweilige Schließen von Fabriken, Büros und Geschäften, Gaststätten und Hotels und den Absagen von Kultur- und Sportveranstaltungen entstehen.
Verständlich ist weiter, dass der Schutz des Lebens als vorrangig bezeichnet wird und andere Menschenrechte wie die Glaubensfreiheit und Bürgerrechte wie die Versammlungsfreiheit vorübergehend dahinter zurücktreten sollen.
Aber nicht weniger verstörend als diese Pandemie ist das, was seit Jahrzehnten mit vielen ungeborenen Kindern geschieht:
Mathias von Gersdorff schreibt in seinem Buch „Queere Ideologie gegen Lebensrecht“, Frankfurt/M 2020, S. 105, weltweit seien 42 Millionen Kinder allein im Jahr 2019 im Mutterleib getötet worden.
Wenn es um das Lebensrecht ungeborener Kinder geht, ist das hinsichtlich Corona als vorrangig bezeichnete Recht auf Leben bei etlichen Politikern, Journalisten, Kirchenvertretern allenfalls noch zweit- oder drittrangig. Da wird das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren für maßgebend erklärt. Mit welchem Recht eigentlich?
Welcher Bischof, welcher Priester sieht sich zum Beispiel veranlasst, jeden Monat zu einem Trauergottesdienst für die getöteten Kleinen aufzurufen? Wäre nicht jeden Monat ein päpstlicher Segen a la „Urbi et orbi“ für alle Schwangeren und Ungeborenen angebracht?
Warum stellt der Bundesfinanzminister nicht etliche Milliarden Euro zur Verfügung, um Schwangeren und Familien mit kleinen Kindern finanziell zu helfen? Es dürfte eine gute Investition in Deutschlands Zukunft sein.
Wegen der Pandemie wird auf Balkonen Musik gemacht und gesungen und werden Kirchenglocken geläutet. Priester gehen mit der Monstranz durch die Straßen ihrer Gemeinde.
Und wer von denen, die sich derzeit ehrenamtlich zugunsten der Covid 19-Erkrankten einsetzen, wird aktiv zugunsten der Ungeborenen? Von einer Pflicht aller zum Einsatz für Ungeborene ist keine Rede.
Welche Medien schreiben über die Millionen von abgetriebenen Kindern? Wer berichtet über die seelischen und gesundheitlichen Schäden, die manche Schwangeren erleiden, die abgetrieben haben?
Als Erzbischof DDr. Johannes Dyba als Oberhirte von Fulda vor über 20 Jahren am Fest der unschuldigen Kinder die Kirchenglocken gegen Abtreibung läuten ließ, ist er von Bischofskollegen in Deutschland kritisiert und von Journalisten angefeindet worden.
Wer an einem „Protestmarsch für das Leben“ teilnimmt, muss seit Jahren und wohl auch derzeit damit rechnen, dass er von sog. Gegendemonstranten beschimpft und sogar körperlich angegriffen wird – allein deswegen, weil er für das Lebensrecht auch der Ungeborenen eintritt.
Wie kommt es, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird und hinsichtlich der Rechte ungeborener Kinder intellektuelle Purzelbäume bei etlichen Leuten zur Selbstverständlichkeit gehören?
Bei manchen Leuten regt sich das Gewissen wohl nur, wenn es in die politische Landschaft passt. Armes Deutschland!
Weitere Beiträge von Reinhard Wenner im CHRISTLICHEN FORUM siehe hier: https://charismatismus.wordpress.com/?s=reinhard+wenner