Das Tötungsverbot gilt auch bei Ungeborenen
Veröffentlicht: 5. März 2021 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Abtreibung, ALFA, Cornelia Kaminski, Kinderwunsch, Rechtsstaat, Schwangerschaft, Selbstbestimmung, Tötungsverbot, Ungeborene, Verantwortung, Weltfrauentag 7 Kommentare
Anlässlich des Internationalen Weltfrauentags am 8. Mai erklärt die Bundesvorsitzende der Lebensschutzorganisation Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski (siehe Foto), heute in Augsburg:
Der Internationale Weltfrauentag, der ursprünglich Forderungen nach Einführung des Frauenwahlrechts sowie der immer noch nicht vollständig erreichten Gleichberechtigung von Frauen in Familie und Beruf Nachdruck verlieh, wird missbraucht, wo er mit der Fiktion eines sogenannten (Frauen-)Rechts auf Abtreibung verbunden wird.
Ein Recht auf die Tötung wehrloser und unschuldiger Kinder gibt es weder vor noch nach der Geburt. Kinder sind, außer im Falle von Vergewaltigungen, stets das Ergebnis sexueller Handlungen, für deren Folgen diejenigen, die sie vornehmen, auch die volle Verantwortung tragen. Die Selbstbestimmung von Frauen und Männern über den jeweils eigenen Körper, für die auch die ALfA eintritt, setzt nicht erst dann ein, wenn ein Schwangerschaftstest positiv ausgefallen ist.

In Zeiten, in denen die Rechtsordnungen vieler Staaten sowohl Männern als auch Frauen die Vornahme von Sterilisationen ohne medizinische Indikation ermöglichen und einer der häufigsten Abtreibungsgründe ein bereits erfüllter Kinderwunsch ist, erscheint die Forderung nach einem (Frauen-)Recht auf Abtreibung noch einmal ganz besonders brutal und menschenverachtend.
Ein Rechtsstaat kann unmöglich Frauen vom allgemeinen Tötungsverbot ausnehmen.
Frauen das Recht einzuräumen, Ärzte im Falle einer unerwünschten Schwangerschaft mit der Tötung des Kindes zu beauftragen, bedeutet letztlich, sie für unfähig zu erklären, Verantwortung für ihre Handlungen zu übernehmen. Das käme einer Entmündigung von Frauen gleich.
Wer daher ein (Frauen-)Recht auf Abtreibung fordert, mag vieles sein: ein Frauenfreund ist er nicht.
Auch die Verharmlosung der Tötung von Kindern im Mutterleib als „Entfernung von Schwangerschaftsgewebe“ ist eine Beleidigung für selbstständig denkende Frauen: jede Schwangere kann sich in Internetforen über das tatsächliche Aussehen und die Fähigkeiten des ungeborenen Kindes auch zu einem frühen Stadium der Schwangerschaft informieren. Von „Gewebe“ reden ausschließlich Abtreibungsbefürworter, und das auch nur dann, wenn das ungeborene Kind unerwünscht ist.

Wer meint, Frauen auf diese Weise für dumm verkaufen zu können, handelt ebenso diskriminierend wie all diejenigen, die mit so merkwürdigen Wortschöpfungen wie „Person mit Uterus“ Frauen auf ihre reproduktiven Organe reduzieren.
Es besteht Einigkeit in der Einschätzung, dass Frauen sich die Entscheidung zur Abtreibung nicht leicht machen. Viele Frauen erkennen im Nachhinein, dass die Entscheidung falsch war oder sie im entscheidenden Moment nicht die Kraft besaßen, das Leben ihres Kindes zu schützen. Denn nicht selten müssen sie sich gegen ein Umfeld behaupten, das zur Abtreibung rät oder gar drängt.
Manche Frauen verfolgt die Abtreibung des eigenen Kindes daher für den Rest ihres Lebens. Einige ziehen sich dabei körperliche und/oder seelische Schädigungen zu, die zu ernsthaften Beeinträchtigungen führen können. Es wäre sehr im Sinne dieser Frauen, wenn statt eines Rechts auf Abtreibung ein Recht auf umfassende Aufklärung und Unterstützung im Schwangerschaftskonflikt verankert würde.
Das Lebensrecht der Ungeborenen
Veröffentlicht: 27. Februar 2021 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Abtreibung, Art. 1 GG, BVerfG, Dr. Josef Bordat, Fristenregelung, Grundsatzurteil, Lebensrecht, Schwangerschaft, Ungeborene, Würde 6 KommentareVon Dr. Josef Bordat
Das Bundesverfassungsgericht erklärte vor 46 Jahren – am 25. Februar 1975 – die 1974 verabschiedete „Fristenregelung“ bei Abtreibungen für verfassungswidrig. Eine Abtreibung innerhalb der ersten drei Monate der Schwangerschaft verletze das Recht des ungeborenen Menschen auf Leben.

Denn: Das „Recht auf Leben wird jedem gewährleistet, der ,lebt’; zwischen einzelnen Abschnitten des sich entwickelnden Lebens vor der Geburt oder zwischen ungeborenem und geborenem Leben kann hier kein Unterschied gemacht werden“ (Urteil des BVerfG vom 25.02.1975, AZ 1 BvF 1/74 u.a. [BVerfGE 39, 1, veröffentlicht in: NJW 1975, 573]).
Diesen Grundsatz zum Lebensrecht des ungeborenen Menschen hat das Bundesverfassungsgericht dann 18 Jahre später noch einmal betont: Das Grundgesetz enthalte keine „dem Entwicklungsprozess der Schwangerschaft folgenden Abstufungen des Lebensrechts“ (Urteil des BVerfG vom 28.05.1993, AZ 2 BvF 2/90 u.a. [BVerfGE 88, 203, veröffentlicht in: NJW 1993, 1751]).
Also: Der in Artikel 1, Absatz 1, Satz 1 Grundgesetz erwähnte Mensch hat keine würde- und rechtlosen Vorstufen. Auch der ungeborene Mensch hat eine einzigartige, unhintergehbare, bedingungslos zu achtende und zu schützende Würde, und infolgedessen kommt dem ungeborenen Menschen auch das Recht auf Leben nach Artikel 2, Absatz 2 Grundgesetz zu – ohne Wenn und Aber.
Mehr dazu in meinen Büchern Ewiges im Provisorium (2019)
Würde, Freiheit, Selbstbestimmung. Konzepte der Lebensrechtsdebatte auf dem Prüfstand (2020)
Quelle: https://jobosblog.wordpress.com/2021/02/25/das-lebensrecht-ungeborener/
Linksblatt will Abtreibung „entmoralisieren“
Veröffentlicht: 6. Februar 2021 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Abbrucherfahrungen, Abtreibung, Betroffene, entmoralisieren, entstigmatisieren, Feminismus, Jungle World, Pro Choice, radikalfeministisch, Rechtfertigung, Schwangerschaft 16 KommentareVon Felizitas Küble
Am 21. Januar 2021 erschien in der ultralinken Wochenzeitung „Jungle World“ online ein fanatischer Artikel pro Abtreibung, wie er selbst in rotgrünen Kreisen seinesgleichen sucht.

Unter dem Titel „Mehr als nur Pro-Choice“ wird nach einem historischen Abriß des Themas deutlich bemängelt, daß das eigene Lager in seiner Argumentation meist nicht radikal genug sei.
Die feministischen Gruppen pro Choice (= Für freie Wahl) wollten zwar gerne Abtreibungen „entstigmatisieren“, indem sie „Schwangerschaftsabbrüche öffentlich machen“ und Betroffene darüber schreiben, aber die Berichte über „Abbrucherfahrungen“ seien im Grunde wie „Rechtfertigungen“ verfaßt:
„Ihre schwierigen Lebensumstände erlaubten kein Kind; sie hätten bereits viele Kinder; sie seien schwanger geworden, obwohl sie verantwortungsbewusst verhütet hätten; außerdem sei ihnen die Entscheidung nicht leichtgefallen.“

Das ist allerdings aufschlußreich: Das radikalfeministische Spektrum hat nämlich glasklar erkannt: Wer sich entschuldigt, klagt sich an! – Und wenn das gar im eigenen Lager gang und gäbe ist, läßt es tief blicken über das innerseelische Gefüge betroffener Frauen.
Daher heißt es weiter: „Die Geschichten zeigen, dass das Abtreibungsstigma auch dort wirkt, wo man es eigentlich bekämpfen will….Eine solche Pro-Choice-Rhetorik läuft Gefahr, die Idealfigur der schwer mit sich ringenden Schwangeren zu konstruieren.“
Doch es gibt einen Ausweg aus dem Dilemma:
„Entstigmatisierung bedeutet Entmoralisierung. Hierfür wäre eine klare feministische Position wichtig, dass Schwangerschaftsabbrüche denselben moralischen Status haben wie die Extraktion eines Weisheitszahns – nämlich gar keinen.“
Noch Fragen?
Quelle für die Zitate: https://jungle.world/artikel/2021/03/mehr-als-nur-pro-choice
Kein Grund zum Jubeln: Die Anti-Baby-Pille wird jetzt 60 Jahre alt
Veröffentlicht: 15. August 2020 Abgelegt unter: GESUNDHEIT: Tips / Infos | Tags: Anti-Baby-Pille, demographisch, Errungenschaft, Feministen, Frauen, gesundheit, Kulturbruch, Liminski, Schwangerschaft, Tagespost, Verhütung 7 KommentareVor 60 Jahren, genauer am 18. August 1960, brachte der US-Pharmakonzern „Searle“ unter dem Handelsnamen „Envoid“ die erste Anti-Baby-Pille auf den Markt.
In Westdeutschland vermarktete die Schering AG ab 1961 das erste orale Kontrazeptivum unter dem Handelsnamen „Anovlar“. In der „DDR“ wurde das Hormonpräparat von dem Pharmahersteller VEB Jenapharm ab 1965 unter dem Handelsnamen „Ovosiston“ vertrieben.
Überall priesen – nach anfänglicher Zurückhaltung die Feministen – Frauen wie Männer – die „Pille“ als „epochale Erfindung“, „Befreiung der Frau“ und „Segen für die Menschheit“. An entsprechenden Berichten wird in der kommenden Woche sicher kein Mangel herrschen.
Die katholische Wochenzeitung „Tagespost“ hat in ihrer neuen Ausgabe den runden Geburtstag des Hormonpräparats zum Anlass für eine andere Sicht auf die „Pille“ genommen.
Zwei Autoren betrachten die medizinischen Nebenwirkungen, die die unterschiedlichen Pillen-Generationen bei Frauen entfalten könnten, sowie die gesellschaftlichen Auswirkungen, die die Pille gebracht habe.
So beschreibt der Bioethik-Experte der „Tagespost“, Stefan Rehder, die medizinischen Auswirkungen auf den Körper der Frau, die in wissenschaftlichen Studien belegt worden seien (Erhöhtes Risiko für Thrombosen und Embolien, Depressionen, Verlust der Libido etc).
In einem weiteren Beitrag beschreibt der Familien-Experte des Blattes, Jürgen Liminski, die demographischen Folgen der Pille. Im Bewusstsein der Deutschen habe die Pille erst wertebetäubend, dann wertetötend gewirkt und damit einen Kulturbruch verursacht.
Irland meldet 6.666 Abtreibungen in 2019
Veröffentlicht: 10. Juli 2020 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Abtreibung, Fristentötung, Gesetz, Irland, Schwangerschaft, Ungeborene, Verfassung, Volksabstimmung 9 Kommentare2019 wurden in Irland nach Regierungsangaben erstmals 6.666 ungeborene Kinder getötet. Das berichtet das Internetportal „kath.net“. Dem Bericht zufolge erfolgten 6.542 der 6.666 vorgeburtlichen Kindstötungen binnen der ersten 12 Wochen. Innerhalb dieses Zeitrahmens bedarf die Vornahme einer Abtreibung in Irland keiner Begründung mehr.
24 Abtreibungen seien damit begründet worden, dass eine Fortsetzung der Schwangerschaft Leben oder die Gesundheit der Mutter gefährdet hätten. Weitere 100 Abtreibungen seien erfolgt, weil nach Einschätzung der Ärzte das ungeborene Kind jeweils spätestens vier Wochen nach der Geburt gestorben wäre.
Bis 2018 waren Abtreibungen in Irland per Verfassung verboten. Am 25. Mai 2018 stimmten zwei Drittel der irischen Bevölkerung im Rahmen einer Volksabstimmung dafür, die Verfassung diesbezüglich zu ändern. Die irische Regierung legte im Anschluss daran ein Gesetz vor, das die Einführung einer Fristenregelung vorsah und brachte diese anschließend durch das Parlament.
Das entsprechende Gesetz, genannt „Health (Regulation of Termination of Pregnancy) Act 2018“, wurde am 20. Dezember 2018 vom Präsidenten Irlands, Michael D. Higgins, unterzeichnet.
Liam Gibson, Politischer Direktor der britischen „Society for the Protection of Unborn Children“ (SPUC) zeigte sich dem Bericht zufolge schockiert von den Zahlen.
„Wir dürfen nie die Tatsache aus den Augen verlieren, dass jede dieser 6.666 Abtreibungen ein vorsätzlicher Akt tödlicher Gewalt war, der sich gegen ein völlig unschuldiges und einzigartiges menschliches Wesen richtete.“
„Keine Regierung, kein Staat kann, trotz einer Volksabstimmung, das gottgegebene Recht auf Leben auch nur eines Mitglieds der Menschheitsfamilie aufheben. Jedes Kind hat das Recht, unabhängig von seinem Entwicklungsstand, seinen Behinderungen oder den Umständen seiner Empfängnis geboren zu werden“, so Gibson weiter.
Quelle: ALFA-Newsletter
Gerichtlich veranlaßte Abtreibung bei einem 16-jährigen Mädchen wirft Fragen auf
Veröffentlicht: 11. Dezember 2019 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Abtreibung, Alexandra Linder, Bundesverband Lebensrecht, BVL, Grundgesetz, invasive Eingriffe, Kinderrechte, Kindeswohlgefährdung, Lebensrecht, Mütter, Schwangerschaft, Zumutung 5 KommentarePressemeldung des Bundesverband Lebensrecht:
Der Fall einer 16-jährigen Mutter, die gerichtlich erzwungen hat, ihr Kind abtreiben zu dürfen, wirft auch im Hinblick auf Kinderrechte und Kindeswohl Fragen auf. Überdies ist zu fragen, wer die junge Frau eigentlich dazu gebracht hat, gegen ihre eigene Mutter, die eine Abtreibung für falsch hielt, und gegen ihr eigenes Kind vor Gericht zu ziehen.
Zwei zentrale Begriffe, die im Zusammenhang mit dem Fall genannt wurden, sind „Zumutung“ und „Kindeswohlgefährdung“.
Chirurgische Abtreibungen sind invasive Eingriffe, die einem natürlichen Prozess ein gewaltsames Ende setzen und neben dem Tod des Kindes auch für die Mutter schwerwiegende Konsequenzen haben können, ebenso wie die chemische Abtreibung schwere Nebenwirkungen haben kann.
Wenn in diesem Fall der Begriff „Zumutung“ verwendet wird, dann dahingehend, dass diese junge Frau sich einer auch für sie schädlichen Prozedur unterziehen sollte und die Folgen einer Abtreibung für sich selbst kaum abschätzen kann.
Der Begriff „Kindeswohlgefährdung“ bezog sich darauf, dass das Wohl der 16-jährigen Mutter durch Schwangerschaft, Geburt und Mutterschaft gefährdet sei. Es ist jedoch inkonsequent, zu behaupten, jemand sei alt genug für Sex und Abtreibung, aber nicht alt genug für Schwangerschaft und Geburt.
Wenn es eine Kindeswohlgefährdung gab, dann in dem Moment, als das 16-jährige Kind eine sexuelle Beziehung begann, ohne die es nicht schwanger geworden wäre. Über die Kindeswohlgefährdung mit Todesfolge für das Kind hat offenbar niemand nachgedacht. Über die Möglichkeit, der jungen Frau überzeugende Alternativen und Hilfen statt Abtreibung als Lösung anzubieten, offenbar auch nicht.
Dieser Fall ist außerdem ein Beispiel dafür, wohin es führen könnte, wenn eigentlich nicht notwendige zusätzliche Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen würden: Elternrechte könnten möglicherweise zugunsten anderer Interessen und zum Schaden von Kindern beschnitten werden.
Der Bundesverband Lebensrecht fordert stattdessen die konsequente Umsetzung der Kinderrechtskonvention, die im englischen Original in Artikel 6 das „inherent right to life“, das inhärente Lebensrecht jedes Menschen, als Grundlage bekräftigt – das Lebensrecht gilt also bereits vor der Geburt. Folglich gilt es diese Kinder ebenso zu schützen wie alle Kinder nach der Geburt.
Alexandra M. Linder M.A.
Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V.
E-Mail: linder@bv-lebensrecht.de
Telefon: 0175 / 9616906 & 02724 / 288944
https://www.bundesverband-lebensrecht.de
https://www.facebook.com/BVLebensrecht/
ALfA protestiert: Beide Vorsitzkandidaten der SPD wollen die totale Abtreibungsfreiheit
Veröffentlicht: 24. September 2019 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Abtreibung, Aktion Lebensrecht für alle, ALFA, §218, §219a, Bundesverfassungsgericht, Cornelia Kaminski, Druck, Frauen, Marsch für das Leben, Schwangerschaft, Selbstbestimmung, spd, ungeborene Kinder, Vorsitzkandidaten 3 KommentareZur Forderung der beiden SPD-Vorsitzkandidaten Christina Kampmann und Michael Roth nach Abschaffung des § 218 erklärt Cornelia Kaminski, die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA):
Nachdem die Jusos auf ihrem Parteitag im vergangenen Jahr die völlige Freigabe der Abtreibung gefordert haben, was eine Tötung ungeborener Kinder bis unmittelbar vor ihrer Geburt ermöglichen würde, ziehen nun Vertreter der Mutterpartei nach und fordern die Abschaffung des §218, der das Lebensrecht des ungeborenen Kindes zu schützen versucht.
Damit zeigt sich, dass der Streit um den §219a des Strafgesetzbuches im Grunde nur eine Stellvertreterdebatte war – den Befürwortern einer Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen geht es um etwas viel Grundsätzlicheres: Der Schutz des ungeborenen Lebens soll zugunsten eines vermeintlichen Selbstbestimmungsrechts der Frau zurücktreten.
Wenn der §218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird, entfallen sowohl die Beratungspflicht für die Schwangeren in Not als auch die Frist, innerhalb welcher abgetrieben werden darf.
Eine Tötung des ungeborenen Kindes ohne Angabe von Gründen bis zur Geburt wird damit möglich.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet das Recht auf Selbstbestimmung in diesem Zusammenhang angeführt wird. Das Selbstbestimmungsrecht des ungeborenen Kindes spielt offensichtlich in den Augen der beiden SPD-Kandidaten gar keine Rolle.
„Dass eine totale Freigabe der Abtreibung dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen dient, bezweifeln wir ebenfalls. In unseren Beratungen erleben wir genau das Gegenteil:
Die Frauen, die sich im Schwangerschaftskonflikt an uns wenden, werden häufig von ihrem sozialen Umfeld, insbesondere den Vätern des ungeborenen Kindes, unter Druck gesetzt und zur Abtreibung gedrängt. Existenzielle Sorgen versetzen die Frauen in Angst und nehmen ihnen die Freiheit, eine überlegte Entscheidung zu treffen. Von Selbstbestimmung der Frau kann da keine Rede sein“, erklärt Cornelia Kaminski.
Das Bundesverfassungsgericht habe 1993 ausdrücklich bestimmt, Abtreibungen müssten „für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten“ sein und dürften „nicht, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten, und sei es selbst der Mutter, überantwortet werden“.
Wer sich für das berechtigte Ziel eines besseren Schutzes unserer Umwelt und unseres Klimas einsetze, der müsse auch den Schutz des gesellschaftlichen Klimas ernst nehmen, so Kaminski weiter:
„Tausende sind hierfür am vergangenen Samstag beim Marsch für das Leben in Berlin auf die Straße gegangen: Wer Menschen auf Grund ihrer Behinderung, auf Grund der Tatsache, dass sie ungeboren sind, oder auf Grund ihres Alters oder ihrer Krankheit das uneingeschränkte Recht auf ein Leben in Würde abspricht, trägt zu einem eisigen gesellschaftlichen Klima bei.
Menschenwürde kommt allen zu – und Politiker aller Parteien sind aufgerufen, sie zu achten und zu schützen, statt sie mit Füßen zu treten.“
Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob vor oder nach der Geburt, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).
Wenn eine Behinderung zum Todesurteil führt
Veröffentlicht: 20. September 2019 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Abtreibung, Behinderte, Bluttest, CDL, CDL. Susanne Wenzel, Christdemokraten für das Leben, DownSyndrom, Kassenzulassung, Lebensrecht, nicht-invasiv, Praena-Test, Pressesprecherin, Schwangerschaft, Todesurteil 15 KommentareG-BA-Beschluss zur Kassen-Zulassung von Bluttest auf Down-Syndrom



Uni-Veranstaltung am 4.9. in Mainz: Ernährung in der Schwangerschaft und danach
Veröffentlicht: 2. September 2019 Abgelegt unter: GESUNDHEIT: Tips / Infos | Tags: Babys, Eltern, Ernährung, Essgewohnheiten, Geburt, kinder, Schwangere, Schwangerschaft, Stillzeit, Universitätsmedizin Mainz, Workshop Hinterlasse einen KommentarWie verhalte ich mich richtig in der Schwangerschaft? Stillen – ja oder nein? Was kann ich tun, um Allergien vorzubeugen? Was muss ich bei der Ernährung meiner jugendlichen Kinder beachten?
Schwangere und Eltern sind oft verunsichert, wie sie sich während der Schwangerschaft am besten ernähren und auf was sie danach – während der Stillzeit, im Kleinkind- oder Jugendalter – zum Wohle ihrer Kinder achten müssen.
Die Klinik für Geburtshilfe und Frauengesundheit der Universitätsmedizin Mainz lädt am 4. September von 17.30 bis 19 Uhr herzlich ein, sich umfassend zu Ernährung in der Schwangerschaft und danach zu informieren.
Besucher erhalten aktuelle Informationen rund um eine kind- und muttergerechte Ernährung während der Schwangerschaft und Stillzeit. Gleichzeitig geht es um gesunde Essgewohnheiten von Kindern und Jugendlichen.
Eine Vernissage mit Werken von Schüler/innen des Mainzer Otto-Schott-Gymnasiums zum Thema „Die Kraft der Farben“ führt anschließend in die neuen Räumlichkeiten der Ultraschallabteilung der Klinik.
Interessierte sind herzlich eingeladen; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Parallel zu den Vorträgen findet für Kinder zwischen acht und zwölf Jahren ein Workshop statt, in dem Schwangerschaft, Geburt und die Bedürfnisse eines Babys nach der Geburt kindgerecht und mittels praktischer Übungen erklärt werden (Anmeldung für den Workshop erbeten unter hebamme.wettlaufer@gmail.com).
Web: „Ernährung in der Schwangerschaft, Stillzeit, für Säuglinge und Jugendliche – mit Vernissage“ im Veranstaltungskalender der Universitätsmedizin Mainz