Kinderschutzbund Niedersachsen möchte kein Geld von Edathy annehmen
Veröffentlicht: 3. März 2015 Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: Betroffenen-Initiative, Geldauflage, Geldbuße, Kinderschutzbund Niedersachsen, Netzwerk B, Sebastian Edathy Ein KommentarNetzwerkB-Pressemitteilung vom 3. März 2015:
Das Verfahren gegen den ehem. Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy wurde gegen eine Geldauflage von 5000 Euro eingestellt. Empfänger sollte der Kinderschutzbund Niedersachsen sein. Der aber will das Geld nicht annehmen.
Die Entscheidung, das ‚Kinderporno-Verfahren‘ für eine Zahlung von 5000 Euro einzustellen, sei ein „fatales Signal“.
NetzwerkB begrüßt die Entscheidung des Kinderschutzbundes Niedersachsen und fordert alle Einrichtungen auf, die sich für mehr Kinderschutz einsetzen wollen, das Geld von Edathy ebenfalls nicht anzunehmen.
- NetzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
- Tel: 04503 892782 presse@netzwerkb.org www.netzwerkB.org
Berlin: Keine Anklage gegen den ehem. Bundesinnenminister Friedrich (CSU)
Veröffentlicht: 7. Oktober 2014 Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, Dienstgeheimnis, Ermittlungsverfahren, Sebastian Edathy, Sigmar Gabriel, Staatsanwaltschaft Berlin, Verfahren eingestellt Ein KommentarErmittlungsverfahren in der Dienstgeheimnis-Causa eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Ermittlungsverfahren gegen den ehem. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) im Fall Sebastian Edathy eingestellt.
Dem CSU-Politiker war der Verrat von Dienstgeheimnissen vorgeworfen worden, nachdem er im Oktober 2013 SPD-Chef Sigmar Gabriel über den Kinderporno-Verdacht gegen Edathy informiert hatte.
Die Behörde sieht nach Angaben des „Tagesspiegel“ wegen der geringen Schuld Friedrichs von weiteren Ermittlungen ab. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft begründete dies mit dem Rücktritt Friedrichs als Bundesminister sowie der Uneigennützigkeit der Informationsweitergabe.
Gegen Edathy wird wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornographischer Schriften ermittelt. Im Juli wurde Anklage erhoben.
Unklar ist bis heute, ob der SPD-Politiker im Vorfeld der Hausdurchsuchung im Februar über die Ermittlungen gegen seine Person informiert wurde. Ermittler fanden bei der Überprüfung seiner Wohnung zerstörte Festplatten. Ein Bundestagslaptop in seinem Besitz ist bis heute spurlos verschwunden.
Quelle: http://www.jungefreiheit.de
Edathy, der gestürzte Scharfrichter
Veröffentlicht: 24. Februar 2014 Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: linker Scharfrichter, Michael Leh, NSA-Untersuchungsausschuß, pädophil, Sebastian Edathy, spd, Volker Bouffier, Vorverurteilungen 4 KommentareVon Michael Leh
„Edathys Rücktritt fällig – NSU-Ausschussvorsitzender agiert borniert und parteiisch“. Das schrieb der Autor dieses Beitrags, der an mehreren NSU-Ausschusssitzungen teilnahm, bereits im Oktober 2012 in der „Preußischen Allgemeinen Zeitung“.
Daran muss erinnert werden, weil es jetzt beim schmählichen Abgang des „Kämpfers gegen rechts“, Sebastian Edathy, ständig heißt, er habe sich in dem Amt „großes Ansehen“ erworben, gar parteiübergreifend, und sei stets kompetent gewesen.
Besonders linke Journalisten bemühen sich eifrig, wenigstens das politische Wirken des „SPD-Nachwuchstalentes“ rein zu halten.
Linke Agitation mit Vorverurteilungen
Die strafrechtliche Unschuldsvermutung gegenüber dem pädophilen linken Inquisitor, der überall Ausländerfeindlichkeit und Rassismus witterte und mit Vorverurteilungen anderer nie sparte, wird so hoch gehängt, wie es bei einem CDU-Abgeordneten kaum der Fall wäre.
Dabei glaubt kaum jemand noch, Edathy habe sein Bundestagsmandat nur aus „gesundheitlichen Gründen“ niedergelegt, wie er das Publikum mit drei dürren Zeilen wissen ließ.
Er konnte sich schon nach Veröffentlichungen über die Aushebung des kanadischen Kinderporno-Rings ausrechnen, dass gegen ihn ermittelt wird. In Kanada hatte Edathy – damals Vorsitzender des Bundestags-Innenausschusses – zwischen 2005 und 2010 mehrfach konspirativ „Material“ (Edathy) bestellt.
Selbst wenn die Kinder-Nacktbilder rechtlich gerade noch legal gewesen sein sollten, wusste er doch ganz genau, dass er sich hier mindestens in einem gefährlichen Grenzbereich bewegt. Auch blieb ihm genug Zeit, um gegebenenfalls anderes „Material“ verschwinden zu lassen.
Edathy war als Nicht-Jurist überfordert
Edathy war auch als Vorsitzender des NSU-Ausschusses eine Fehlbesetzung. Als Nichtjurist war er überfordert. Wenn es rechtlich schwieriger wurde, musste der Soziologe passen, schwieg dann meist verbiestert oder beharrte verbissen und dreist auf seiner laienhaften Fehleinschätzung.
Zudem agierte er häufig voreingenommen, stellte Suggestivfragen und schreckte vor keiner Unterstellung zurück.
Den hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier verleumdete er bereits vor einer Ausschusssitzung mit der Behauptung, dieser habe Ermittlungen in einem NSU-Mordfall behindert.
Bouffier nannte dies „nicht nur falsch, sondern bewusst ehrenrührig“. Unter Vorsitz Edathys wurde der Ausschuss zu einer „Empörungsmaschine“ (F.A.Z.), bei der sich „dauerempörte“ Abgeordnete penetrant selbstinszenierten.
Michael Leh ist politischer Journalist und lebt in Berlin
Erstveröffentlichung des Beitrags in der Preußischen Allgemeinen Zeitung vom 22. Februar 2014