Gesetzliche Änderungen/Neuheiten ab 2019
Veröffentlicht: 30. Dezember 2018 Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: Änderungen, Familien, gesetzlich, Grundfreibetrag, Kindergeld, Krankenversicherung, Neuregelungen, Pflege, Selbständige Hinterlasse einen KommentarZum Jahreswechsel gibt es wieder eine Reihe von gesetzlichen Neuregelungen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Entlastungen für gesetzlich Krankenversicherte
Arbeitgeber und Beschäftigte zahlen ab 1. Januar 2019 die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen. Das gilt nicht nur – wie bisher – für den allgemeinen Beitragssatz. Dies gilt auch für den individuellen Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst bestimmt. Selbstständige, die wenig verdienen, müssen zudem weniger für ihre Krankenversicherung zahlen: Der Mindestbeitrag zur Krankenkasse und zur sozialen Pflegeversicherung sinkt für sie um mehr als die Hälfte.
Verbesserungen bei der Rente
Mit dem Rentenpaket bleiben Rentenniveau und Beiträge stabil. So profitieren auch künftig alle Generationen von einer verlässlichen und soliden Alterssicherung. Das Paket sieht zudem Verbesserungen bei Mütter- und Erwerbsminderungsrente vor und entlastet Geringverdiener bei den Sozialbeiträgen.
Pflege zuhause wird erleichtert
Für pflegende Angehörige wird es leichter, medizinische Rehabilitationsleistungen in Anspruch zu nehmen. Die pflegebedürftige Person kann gleichzeitig in der Reha-Einrichtung betreut werden. Andernfalls müssen Kranken-und Pflegekasse die Betreuung organisieren.
Kinderfreibetrag, Kindergeld und Grundfreibetrag steigen
Das Kindergeld steigt zum 1. Juli 2019 auf 204 Euro. Bereits zum 1. Januar 2019 wird der steuerliche Kinderfreibetrag auf 7.620 Euro erhöht und zum 1. Januar 2020 auf 7.812 Euro. Auch der Grundfreibetrag für Erwachsene wird höher. Familien werden damit um rund zehn Milliarden Euro jährlich entlastet.
Eine Gesamtübersicht aller gesetzlichen Neuregelungen ab dem 1. Januar 2019 finden Sie hier.
Quelle: https://www.csu.de/aktuell/meldungen/dezember-2018/was-sich-im-jahr-2019-aendert/
Dr. Weidel: Personenfreizügigkeit in EU auf Arbeitnehmer und Selbstständige begrenzen
Veröffentlicht: 15. August 2016 Abgelegt unter: EU / ESM / Europa-Politik | Tags: AfD, Alternative für Deutschland, Arbeitnehmer, Dr. Alice Weidel, EU, Europäische Union, innereuropäische Migration, Personenfreizügigkeit, Selbständige, Sozialleistungen 5 KommentareZur Personenfreizügigkeit in der EU erklärt AfD-Bundesvorstandsmitglied Dr. Alice Weidel:
„Die grenzenlose Personenfreizügigkeit, die Beschneidung nationaler Souveränität sowie die einhergehenden finanziellen Belastungen waren die ausschlaggebenden Punkte für das Brexit-Votum.
In der EU gibt es 28 verschiedene Sozialsysteme mit unterschiedlicher Ausprägung, vor allem in der Höhe der Sozialleistungen. Dadurch entsteht eine Sozialmigration innerhalb Europas, die durch die Verwerfungen der Eurokrise noch befeuert wird. Die Zahlungen von Sozialleistungen ohne Vorleistung setzen falsche Anreize und verzerren die Binnenmigration bis hin zu einer negativen Auslese an Arbeitskräften.
Darum wollen wir keine innereuropäische Migration, die sich nach den höchsten Sozialleistungen richtet und dadurch verzerrt wird. Hier besteht dringender Reformbedarf.
Personenfreizügigkeit darf ausschließlich nur für Arbeitnehmer und Selbstständige gelten. Bevor ein Zuwanderer überhaupt Ansprüche auf Sozialleistungen erwirbt, sollte er zuvor mindestens fünf Jahre durch reguläre Arbeit in die Sozialkassen des Landes eingezahlt haben, in das er eingewandert ist.
Die jetzige Situation ist nicht tragbar. Sozialsystemmigration ist nicht finanzierbar.“
Über 78.600 Bürger unterzeichnen Petition gegen Zwangs-Rentenzahlung für Selbständige
Veröffentlicht: 22. Mai 2012 Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: Petition, Rente, Selbständige Hinterlasse einen KommentarDie Bundesregierung – besonders Arbeitsminister Ursula von der Leyen – plant offenbar im nächsten Jahr ein Gesetz, das Selbständige zu Zahlungen an die Rentenkasse zwingen würde – und das in erheblicher Höhe (ca 400 Euro monatlich).
Eine solche staatliche Vorschrift würde vor allem junge Selbständige wirtschaftlich gefährden, die sich noch in der Aufbauphase befinden – und die mit den Kosten für die Krankenkasse oft schon an ihre finanziellen Grenzen stoßen.
Offenbar plädiert die christdemokratische Arbeitsministerin auch hier für „soviel Staat wie möglich“, ob es um den Ausbau von Kita-Plätzen oder um Zwangs-Rentenzahlungen von Selbständigen geht.
Dies offenbart eine sozialistische Grundhaltung, mag sie auch unter dem Parteimäntelchen der CDU laufen. Selbst unter SPD-geführten Regierungen wurden Selbständige nicht zu Pflichtbeiträgen in die Rentenkasse gezwungen, so daß „Staats-Ursel“ insoweit sogar das sozialdemokratische Lager links überholt.
Gegen diese Pläne läuft eine Bundestags-Petition, die bis heute Mitternacht – 24 Uhr – unterzeichnet werden kann.
Bislang wurde sie schon von über 78.600 Bürgern online unterschrieben. Näheres hier:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition%3Bsa%3Ddetails%3Bpetition%3D23835
Hier folgt der Text dieser Petition:
Der Deutsche Bundestag möge der Einführung eines Rentenversicherungszwangs für Selbstständige nicht zustimmen. Insbesondere ist den hierzu von Arbeitsministerin von der Leyen vorgebrachten Plänen nicht zuzustimmen.
Begründung
Die kürzlich von Bundesarbeitsministerin von der Leyen vorgestellten Pläne sehen einen gesetzlichen Zwang zum Abschließen einer Rentenversicherung für Selbstständige vor. Unter anderem sollen Selbstständige unter 30 Jahre zwischen 350 und 450 EUR monatlich für Rentenversicherung und zur Absicherung gegen Erwerbsminderung zahlen.
Eine solche Pflichtversicherung wäre für viele, insbesondere für junge Selbstständige, existenzbedrohend. Zudem würden Neugründungen massiv erschwert, da sich in den ersten Monaten oder Jahren das Geschäft oft erst entwickeln muss und ein Leben von den Erträgen ohnehin schwer möglich ist. Der Schritt in die Selbstständigkeit wäre dadurch mit einer nicht unerheblichen zusätzlichen finanziellen Belastung belegt – viele werden ihn deshalb gar nicht mehr wagen.
Jungen Gründern würde damit die Möglichkeit genommen, sich überhaupt eine finanzielle und unternehmerische Existenz aufzubauen, die später eben gerade eine Möglichkeit zur Alterssicherung darstellt.
Paradox ist zudem, dass mit dieser Regelung ausgerechnet die junge Generation noch stärker belastet würde, die ohnehin schon in besonderem Maße die Folgen der demographischen Entwicklung und der Staatsverschuldung zu tragen hat und zu tragen haben wird.
Grundsätzlich stellt ein staatlicher Zwang zum Abschließen einer Versicherung einen erheblichen Eingriff in die persönliche Lebensgestaltung und wirtschaftliche Freiheit der Bürger dar. Wer sich selbstständig macht, entscheidet sich häufig bewusst dafür, in besonderem Maße Eigenverantwortung zu übernehmen und eben nicht staatlich bevormundet zu werden.
Neben einer Rentenversicherung gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten der Alterssicherung, sei es das Eigenheim, Wertpapiere, Ersparnisse oder auch das eigene Unternehmen. Diese können im Übrigen durchaus eine effizientere Vorsorge darstellen als die staatliche Rentenversicherung.
Der eigentliche Zweck dieser Regelung, die Bekämpfung von Altersarmut und die Entlastung der Sozialsysteme, wird zudem mit der geplanten Regelung verfehlt. Kaum ein Selbstständiger wird freiwillig im Alter von Sozialhilfe leben wollen. Der überwiegende Teil der Selbstständigen sorgt deshalb auch schon heute fürs Alter vor.
Wer jedoch hierzu heute finanziell nicht in der Lage ist, dem würde durch die neue Regelung schon heute die Möglichkeit genommen, sich eine wirtschaftliche, berufliche und finanzielle Existenz aufzubauen, mit der er dann zur Altersvorsorge in der Lage ist. Menschen, die heute produktiv tätig sind, könnten so in die Arbeitslosigkeit fallen und die Sozialsystem noch zusätzlich belasten.