Erste Gesetzentwürfe zur Suizid-Beihilfe: Werden Ärzte zu Tötungsassistenten?
Veröffentlicht: 3. Februar 2021 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Bundestag, CDL, FDP, Grüne, Lebensschutz, Niederlande, Selbstbestimmheit, sterbehilfe, Suizidbeihilfe, Susanne Wenzel, Verfassungsgericht 5 Kommentare
In der vergangenen Woche wurden zwei erste interfraktionelle Gesetzentwürfe zur Regelung der Suizidhilfe vorgestellt. Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) erklärt Susanne Wenzel (siehe Foto) dazu:
Während Gesundheitsminister Spahn zwar ein „legislatives Schutzkonzept“ zur Sterbehilfe angekündigt hat, sich das Kabinett aber immer noch nicht über das „Ob und Wie“ einer gesetzlichen Begrenzung der derzeitig unkontrollierten Suizidbeihilfe einig ist, eröffneten am Donnerstag und Freitag einige Abgeordnete des Deutschen Bundestages mit zwei interfraktionellen Gesetzentwürfen die öffentliche Debatte.
Bereits am Donnerstag stellten Abgeordnete der Grünen, Renate Künast und Katja Keul, ihren Entwurf für ein „Gesetz zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben“ vor. Die beiden Grünen wollen ihren Entwurf als „Schutzkonzept“ verstanden wissen.

So unterscheidet der Gesetzentwurf denn auch, ob der „Suizidwunsch“ aufgrund einer schweren Krankheit oder aus anderen Gründen besteht. Im Fall einer „schweren“ Erkrankung kommt den Ärzten eine entscheidende Rolle zu, da sie von Anfang bis Ende in den Suizidprozess eingebunden sind und zusätzlich ein zweiter Arzt das Vorliegen der Voraussetzungen bestätigen soll. Erst dann besteht eine Verschreibungsmöglichkeit für ein pharmakologisches Tötungsmittel wie Natrium-Pentobarbital.
Die „Dauerhaftigkeit“ und die „Selbstbestimmtheit“ des Sterbewunsches sollen durch eine verpflichtende Beratung „sichergestellt“ werden. Eine Landesbehörde soll abschließend über die Herausgabe des für den Suizid notwendigen Betäubungsmittels auf der Grundlage von Unterlagen, Erklärungen und einer Bescheinigung, also nach Aktenlage entscheiden, ob tatsächlich ein „freiwilliger“ Entschluss getroffen wurde.
Damit wird die letztliche Verantwortung für die Herausgabe des Tötungsmittels dem Mitarbeiter einer Behörde übergeben und die Ärzte werden zu Mitwirkenden durch die Anerkennung des Motivs und die Verschreibung des Mittels. Ein umfassendes zweistufiges Beratungsverfahren soll nach der Vorstellung der beiden Grünen-Politikerinnen die Handlungsalternativen zur Selbsttötung aufzeigen und so die Zahl der Suizide verringern.

Der „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe“ der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP), Karl Lauterbach (SPD), Petra Sitte (Die Linke) sowie weiterer Abgeordneter aus SPD und FDP sieht ebenfalls ein „Beratungskonzept“ vor, dass erschreckende Parallelen zum Beratungsverfahren des Schwangerenhilfegesetzes erkennen lässt. Bereits im Falle der Abtreibung erfüllt das Beratungskonzept den Anspruch eines Lebensschutzkonzeptes nicht, wie die hohen jährlichen Abtreibungszahlen zeigen. Künftig soll der „Suizident“ dann mit einer formalen Beratungsbescheinigung beim Arzt seines Vertrauens auf Wunsch die Verordnung des Tötungsmittels erhalten.
Beide Entwürfe bauen fatalerweise wie das Bundesverfassungsgericht auf der inzwischen von der Depressions- und Suizidforschung international vielfach widerlegten Annahme auf, dass erstens ein Suizidwunsch in der Regel aus „freier“ Selbstbestimmung erfolgt und zweitens fixiert und nicht schwankend ist.
Fakt ist, daß die meisten betroffenen Menschen bisher den Suizidwunsch in besonderen physischen und psychischen Ausnahmesituationen entwickeln, in denen sie nicht wirklich frei agieren. Auch deshalb wollen sie eine aktive Unterstützung beim Suizid und wollen oder können ihn alleine nicht durchführen.
Wenn nun beide bisher vorgelegten Gesetzentwürfe aus ihrer Sicht neue „Schutzmechanismen“ etablieren wollen, wie etwa die Überprüfung des Sterbewunsches durch Dritte, eröffnen sie damit gleichzeitig eine neue Beratungsstruktur für den passgenauen Suizid, da sie grundsätzlich die Suizidmitwirkung und Verschreibung von Tötungsmitteln für unverzichtbar halten.

Die eingeforderte „ergebnissoffene“ Beratung aller Suizidwilligen und die jeweils konkrete Ausgestaltung und Sicherstellung der vorgeschlagenen Maßnahmen würde allen Bürgern zukünftig sehr deutlich machen, dass der Suizid eine staatlicherseits durchaus unterstützenswerte Handlungsoption ist. Lebensschutz ist das ganz sicher nicht, eher die offene Einladung, zwischen einem staatlich organisierten, beratenen oder einem nicht dokumentierten Suizid zu wählen.
Die beiden Politikerinnen der Grünen sind sich nach eigener Aussage „bewusst, dass der Entwurf Neuland“ betrete und „nicht alle (Rechts-)Fragen, die bei der Anwendung des Gesetzes auftreten mögen“, sich jetzt schon vorhersehen ließen. Auch die gesellschaftlichen Konsequenzen des Entwurfes ließen sich nicht „sicher“ prognostizieren.
Dem ist deutlich zu widersprechen. Denn es genügt seit Jahren schon der aufmerksame Blick z.B. in unsere Nachbarländer Belgien oder die Niederlande. Dort wird nach und nach die Sterbehilfe erweitert und die Nachfrage wächst stetig.
In den Niederlanden wird in den nächsten Wochen sogar die Euthanasie für unheilbar erkrankte Kinder unter 12 Jahren erlaubt sein.

Niederländische Ärzte, die bei der Gesetzgebung in den 90er Jahren mitwirkten, haben uns schon 2014 vor der Verabschiedung des §217 StGB davor gewarnt, diese „Büchse der Pandora“ zu öffnen. In diesem Punkt baut der Vorschlag Künast/Keul allerdings vor: Er sieht die Möglichkeit der ärztlichen Suizidbeihilfe für Minderjährige bereits jetzt vor.
Neben der unmittelbaren Einbeziehung von Ärzten in das in der alternden Gesellschaft wachsende Geschäft des „selbstbestimmten Sterbens“ durch Suizidbeihilfe wäre dies ein weiterer Dammbruch, der mit der neuen Gesetzgebung verankert würde.
Auch das belgische Euthanasie-Gesetz erweist sich als völliger Fehlschlag, wie eine jüngst erschienene Studie der Universität Gent zeigt. Die Autoren stellen fest, dass der Anwendungsbereich immer größer wird und die Sicherheitsvorkehrungen unzureichend sind. Die für die Überwachung der Einhaltung des Gesetzes zuständige Kommission sei ineffektiv oder sogar mitschuldig an einer aktiven Pro-Euthanasie-Agenda.

Ferner warnten UN-Menschenrechtsexperten erst vor wenigen Tagen davor, dass durch die in einigen Staaten angestrebten Gesetze zur Sterbehilfe und zum Suizid weltweit der Druck vor allem auf Behinderte wachsen könne und Kategorien wie „lebenswertes“ und „lebensunwertes“ Leben wieder Eingang in die gesellschaftliche Diskussion finden könnten.
Nach dem fatalen Urteil des Bundesverfassungsgerichts sieht sich die Legislative in Deutschland gezwungen, eine gesetzliche Regelung für eine neue Eingrenzung der Suizidbeihilfe zu finden. Doch das dürfte sehr schwer werden.
Denn die durch das Bundesverfassungsgericht vorbereitete Bahn der Aufwertung des Suizids als höchstem Ausdruck von Menschenwürde und Selbstbestimmung führt steil und geradewegs in den Abgrund. Die beiden vorliegenden Vorschläge jedenfalls sind als umfassendes „Schutzkonzept“ völlig ungeeignet.
Es bleibt abzuwarten, ob Gesundheitsminister Spahn das von ihm angekündigte „legislative Schutzkonzept“, das diesen Namen auch verdient, noch vorlegen wird oder ob die Regierung den Lebensschutz am Ende aufgibt.
JA zur KIRCHE: Offener Brief der NkF an den päpstlichen Nuntius in Deutschland
Veröffentlicht: 23. September 2020 Abgelegt unter: KIRCHE + RELIGION aktuell | Tags: Evangelisation, Frauenpriestertum, Kirche, Maria 2.o, Neue katholische Frauenbewegung, Nuntius, Offener Brief, päpstlich, Susanne Wenzel, Ursula Zöller 7 KommentareDie Neue katholische Frauenbewegung (NkF) schrieb an Nuntius Dr. Eterović in Berlin
Exzellenz, sehr geehrter Herr Nuntius,
vor wenigen Wochen wurden Ihnen einige tausend Unterschriften von Frauen übergeben, die unsere Kirche reformieren wollen. Das Fernsehen berichtete über diese „Rebellinnen“ der Kirche, wodurch - wie so oft – in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt wurde, als sprächen die Unterzeichnerinnen für die Mehrheit der katholischen Frauen.
Wir Frauen der „Neuen katholischen Frauenbewegung“(NkF) stimmen den Forderungen der Aktivistinnen nicht zu. Im Gegensatz zu diesen möchten wir beispielsweise nicht Priesterinnen – oder wie manche auch fordern – Päpstin werden.
BILD: Die beiden Sprecherinnen der NkF (Adressen siehe unten)
Nicht nur, weil Papst Johannes Paul II. endgültig erklärt hat, dass es keine theologische Möglichkeit der Priesterweihe für Frauen gibt, sondern weil auch wir in Übereinstimmung mit der jahrhundertealten Tradition wissen, dass Frauen nicht in Persona Christi handeln können.
Dies ist für uns keine Frage der nur im staatlichen Bereich wichtigen Gleichberechtigung, da Frauen und Männer als Abbild Gottes die gleiche Würde haben. So ist für uns auch die sogenannte Frauenfrage in unserer Kirche nicht relevant, denn die Menschenwürde, die wir als Geschöpfe Gottes haben, kann durch nichts und niemanden relativiert werden.
Wir möchten mit all den vielen Frauen, die sich uns angeschlossen haben und wohl auch vielen Männern und Frauen in unserer Kirche, deren leise Stimme meist kein Gehör findet, einfach einen Weg des Glaubens, einen Weg der Evangelisation gehen.
Mit unserer Internetseite www.frauenundkirche.wordpress.com/ versuchen wir, die Evangelisation durch Beiträge über unseren Glauben immer mehr zu fördern.
Sie, sehr geehrter Herr Nuntius, bitten wir dafür um Ihren Segen.
Für die Neue katholische Frauenbewegung, NkF:
Ihre Ihre
Ursula Zöller Susanne Wenzel
Karlstr. 3 Am Stadtgarten 52
63739 Aschaffenburg 44575 Castrop-Rauxel
BVerfG startet Angriff auf die Menschenwürde: Dunkler Tag deutscher (Un-)Rechtssprechung
Veröffentlicht: 26. Februar 2020 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: arztliche Suizidbeihilfe, assistierter Selbstmord, Bundesverfassungsgericht, CDL, dunkler Tag, Lebensrecht, Mechthild Löhr, Menschenwürde, Rechtsgeschichte, Selbsttötung, Susanne Wenzel, Urteil 7 Kommentare






Dieser Aschermittwoch 2020 dürfte als einer der schwärzesten Tage der deutschen Rechtsgeschichte seit 1949 gelten.
Dass die Würde des Menschen vom höchsten deutschen Gericht ausgerechnet darin verwirklicht gesehen wird, dass ein Leben mit Hilfe Dritter professionell beendet werden darf, ist mehr als schockierend. Es ist beklemmend für uns alle, denn es eröffnet für viele Menschen, deren Leben belastet und schwierig ist, eine nunmehr höchstrichterlich anerkannte und geförderte neue Exit-Strategie in den jederzeitigen Tod.
Internetpräsenz: www.cdl-online.de
CDL sagt NEIN zur Widerspruchslösung und fordert Respekt vor dem Bürgerwillen
Veröffentlicht: 14. Januar 2020 Abgelegt unter: ORGANspende / "Hirntod" (Kritik) | Tags: Bürgerwillen, Bundestag, CDL, Christdemokraten für das Leben, Jens Spahn, Menschenwürde, Organentnahme, Organspende, Staat, Susanne Wenzel, Widerspruchsregelung 3 Kommentare




Frauenbewegung dankt Bischöfen, die das Statut des „Synodalen Wegs“ ablehnen
Veröffentlicht: 27. September 2019 Abgelegt unter: BISCHOF Voderholzer (Regensburg) | Tags: Bischofskonferenz, Evangelisierung, Glaubenskrise, Kardinal Woelki, Kirche, Neue katholische Frauenbewegung, NkF, Papst, Regensburger Bischof, Rom, Susanne Wenzel, synodaler Prozeß, Vatikan, ZdK 3 KommentareNeben Bischof Voderholzer und Kardinal Woelki haben weitere Bischöfe auf der Herbst-Vollversammlung der DBK gegen das Statut für den „Synodalen Weg“ gestimmt.
Die katholischen Oberhirten Voderholzer und Woelki fordern eine Neuausrichtung, welche die Bedenken und Anregungen des Papstbriefes aufnimmt und die Evangelisierung als Ausgangspunkt aller Überlegungen wählt.
Zu seinem Abstimmungsverhalten hat Bischof Rudolf Voderholzer eine persönliche Erklärung herausgegeben. Hierzu erklärt für die Neue katholische Frauenbewegung (NkF) deren Sprecherin Susanne Wenzel (siehe Foto):
„Die Neue katholische Frauenbewegung dankt den Bischöfen, die gegen das Statut des „Synodalen Weges“ gestimmt haben. Besonders dankbar sind wir dem Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer (siehe Foto) für die deutlichen und mutigen Worte seiner persönlichen Erklärung.
Gleichzeitig sind wird bestürzt und beunruhigt darüber, dass sich ein Bischof zu einer Erklärung genötigt sieht, wonach er auch weiterhin zur Lehre und Glaubensverkündigung der katholischen Kirche steht.
Wie muss die Auseinandersetzung während der Sitzung der Bischöfe in Fulda gelaufen sein, dass eine solche persönliche Erklärung zur Abstimmung über die Satzung des „Synodalen Weges“ überhaupt als notwendig erachtet wird?
Die Mehrheit der deutschen Bischöfe scheint fest entschlossen, den „Synodalen Weg“ wie vorgesehen zu gehen – trotz wiederholter Mahnung auch aus Rom. Und offenbar auch ohne Rücksicht auf Verluste.
Gemeinsam mit dem Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki hatte Bischof Voderholzer im Juli einen alternativen Vorschlag zur Ausrichtung des „Synodalen Weges“ gemacht, der den von Papst Franziskus wiederholt betonten „Primat der Evangelisierung“ tatsächlich berücksichtigt.
Die Abstimmung darüber im Rat der Bischöfe haben sie deutlich verloren.
Auch Kardinal Woelki hatte in seinem Impulsreferat auf der Herbst-Vollversammlung noch einmal darauf hingewiesen, dass Dreh- und Angelpunkt eines Dialogprozesses die Evangelisierung als eigentliche und wesentliche Sendung der Kirche ist. Auch er hat schließlich dem Statut auf der Vollversammlung der Bischöfe nicht zustimmen können.
Doch die Bischöfe unter der Führung von Kardinal Marx schlagen alle Bedenken und Änderungsvorschläge in den Wind. Der „Synodale Weg“ soll gegangen werden wie vorgesehen, so die klare Devise des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz.
Ist der Druck, den das ZdK (Zentralkomitee der dt. Katholiken) aufgebaut hat, so groß?
Nicht nur aus Sicht der NkF scheint die Spaltung der Kirche in Deutschland von den Protagonisten des „Synodalen Weges“ bewusst in Kauf genommen zu werden. Erste Risse sind bereits deutlich zu Tage getreten und werden mit der Erklärung von Bischof Voderholzer nun noch deutlicher sichtbar.
Wir stimmen mit dem Regensburger Oberhirten darin überein, dass der Missbrauch vorgeschoben wird, um einen gewaltigen Umbruch der katholischen Lehre – zumindest in Deutschland – einzuleiten.
Dies ist eine nicht hinnehmbare Instrumentalisierung des schlimmen Missbrauchs. Dabei ist eine wirkliche Auseinandersetzung darüber, wie den Opfern noch Gerechtigkeit widerfahren und wie künftig Missbrauch verhindert werden kann, nicht nur wünschenswert, sondern sogar dringend geboten.
Auch die NkF hat bereits eine völlige Neuausrichtung des „Synodalen Weges“ im Sinne des Papstbriefes gefordert (s. hierzu unsere Meldung vom 16. August 2019 https://frauenundkirche.files.wordpress.com/2019/08/pm-umkehr-auf-dem-synodalen-weg.pdf).
Die dringend notwendige Evangelisierung in unserem Land kann nicht gelingen, wenn sich Bischöfe mit zweifelhaften Ideen der „Moderne“ anzubiedern suchen und die katholische Lehre auf dem Altar des Zeitgeistes opfern.
Bischof Voderholzer sagt zu Recht, dass die thematische Ausrichtung der Foren an der „Realität der Glaubenskrise in unserem Land vorbeizugehen scheint“. Mit der vorgesehenen Ausrichtung des „Synodalen Weges“ wird die Glaubenskrise in unserem Land noch verstärkt. Die Arbeitspapiere der vorbereitenden Foren lassen das erahnen. Der Glaubensabfall wird so nicht aufgehalten werden.
Mit seiner Erklärung hat Bischof Voderholzer seinen Amtsbrüdern unmissverständlich gesagt, was zu sagen war.
Der Hinweis, dass sie sich mit den beim „Synodalen Weg“ beabsichtigten Ergebnissen ausserhalb der katholischen Kirche stellen, ist deutlich. Keiner der Bischöfe, die für die Satzung zum „Synodalen Weg“ gestimmt haben, kann später behaupten, er habe die Auswirkungen nicht gewollt oder nicht beabsichtigt.
Jetzt ist die Zeit, sich zu entscheiden: „Eurer Ja sei ein Ja, euer Nein ein Nein.“ (Matth 5, 37). Alle müssen sich nun der Frage stellen: Wollen wir den Bruch?“
www.frauenundkirche.wordpress.com
NkF zu Kirchenaustritten: Statistik erfordert eine Umkehr auf dem Synodalen Weg
Veröffentlicht: 17. August 2019 Abgelegt unter: KIRCHE + RELIGION aktuell | Tags: Bischöfe, Frauen, Kirchenaustritte, Neue katholische Frauenbewegung, NkF, Priestertum, Regensburg, Sakramente, Susanne Wenzel, synodaler Weg, Umkehr, Ursula Zöller, Zölibat 5 KommentareZu den hohen Austrittszahlen in der katholischen Kirche und die Konsequenzen daraus für den Synodalen Weg hat sich die Sprecherin der Neuen katholischen Frauenbewegung (NkF), Susanne Wenzel, im Blog der Bewegung geäußert:
Die bisherigen Reaktionen auf die hohen Austrittszahlen ließen nicht erkennen, dass die richtigen Schlüsse daraus gezogen würden, so Wenzel.
Während sich u. a. das Bistum Regensburg mit der Schaltung eines „Austrittstelefons“ für die tatsächlichen Beweggründe der Menschen interessiere, die Kirche zu verlassen, werten DBK und ZdK die Ergebnisse der Statistik als Zeichen, die beim Synodalen Weg angedachten „Reformen“ weiter voranzutreiben.
Doch die Ergebnisse des Austrittstelefons sprechen eine andere Sprache und die Statistik selbst nennt keinerlei Gründe für den Austritt.
Nach den Erfahrungen im Bistum Regensburg vermissen die Menschen in der Kirche vor allem Glaubwürdigkeit und Orientierung. Die logische Konsequenz für den Synodalen Weg ist deshalb aus Sicht der NkF eine vollständige inhaltliche Neuausrichtung des Dialogprozesses.
Diese Forderung sieht die NkF auch durch den Brief des Papstes an die Katholiken in Deutschland gestützt, der vor allem die Evangelisierung und die Stärkung des sakramentalen Lebens als Hauptaufgabe der Kirche in Deutschland sieht. Schon 2015 habe Franziskus etwa um eine Wiederbelebung der Beichtpraxis gebeten. Geschehen sei seither nichts, stellt Wenzel in ihrem Beitrag fest.
BILD: Susanne Wenzel (Foto: rechts) mit der NkF-Mitgründerin Ursula Zöller
Die NkF fordert deshalb andere Schwerpunkte in den Foren, als von DBK und ZdK vorgesehen:
So sollte sich das Forum über die „Priesterliche Lebensform“ nicht mit einer Abschaffung des Zölibates befassen, sondern untersuchen, wie man Priester in ihrer Lebensform stärken kann. Wichtig sei es auch, die Zugangsvoraussetzungen für die Priesterausbildung auf den Prüfstand zu stellen.
Damit sei auch gleichzeitig eine bessere Missbrauchsprävention zu erreichen. Ferner sollten auch andere Formen des gottgeweihten Lebens bekannter gemacht werden, da auch hier ein Rückgang der Berufungen zu verzeichnen sei.
Statt des von der ZdK geforderten Forums über „Frauen in Diensten und Ämtern der Kirche“, hinter dessen Titel sich nichts weiter als die immer gleiche Forderung nach dem Diakonat und der Priesterweihe für Frauen verberge, sollte über die „Berufung und den Genius der Frau“ debattiert werden.
Die Frage nach ihrer eigentlichen Berufung in allen Teilen der Gesellschaft beschäftige heute viele Frauen. Die geistige Mutterschaft der Frau sei unverzichtbar in unserer Gesellschaft, denn wo das Weibliche fehle, veränderten sich Gesellschaften nicht zum Positiven.
Dies werde aktuell in den westlichen Gesellschaften deutlich, die sich der Negierung der Geschlechter und damit ihrer einander ergänzenden Rollen ausgesetzt sähen.
Für eine Vermittlung der katholischen Morallehre sollte sich das Forum „Sexualität“ statt mit einer Anpassung an den Zeitgeist intensiv mit der „Theologie des Leibes“ von Papst Johannes Paul II. auseinandersetzen, denn damit seien zeitgemäße Antworten auf die Frage nach verantworteter Sexualität möglich, so Wenzel.
Das wichtigste Thema aber sei eine Wiederbelebung und Stärkung der sakramentalen Praxis in Deutschland. Einzig beim Sakrament der Ehe verzeichnet die Statistik noch Steigerungen. Zahlen zur Beichtpraxis würden gar nicht erst erhoben, kritisiert die NkF-Sprecherin.
Laut Papst Franziskus sind Sakramente und Verkündigung immens wichtig, da sie die Grundlage unseres Glaubenslebens bilden. Die NkF schließe sich deshalb der Forderung der Schwester-Bewegung „Maria1.0“ an, ein Forum zur „Evangelisierung“ einzurichten.
Mit den geforderten Änderungen könne der Synodale Weg zur Chance für die Kirche werden. Es seien zeitgemäße Formen der Vermittlung der katholischen Lehre und der Kommunikation gefordert. Die Kirche jedenfalls habe alle Möglichkeiten, den Menschen Orientierung zu bieten.
Dazu bedürfe es keiner Anpassung an den Zeitgeist. Der Synodale Weg befinde sich bisher auf einem Irrweg und brauche Umkehr, mahnt Wenzel abschließend. Ansonsten drohten Spaltung und weitere Austritte.
Link zum Beitrag in voller Länge: https://frauenundkirche.wordpress.com/2019/08/15/kirchenaustritte-was-jetzt-zu-tun-ist/
Neue katholische Frauenbewegung (NkF), Sprecherin: Susanne Wenzel, Am Stadtgarten 52 in 44575 Castrop-Rauxel, E-Mail: nkf-wenzel@t-online.de
www.frauenundkirche.wordpress.com
Das CHRISTLICHE FORUM begrüßt die „Neue katholische Frauenbewegung“
Veröffentlicht: 15. August 2019 Abgelegt unter: KIRCHE + RELIGION aktuell | Tags: Forum Deutscher Katholiken, Gottesmutter, hl. Teresa von Avila, Ingolstadt, Maria 1.0, Maria 2.0, Neue katholische Frauenbewegung, Priestertum, Susanne Wenzel, Ursula Zöller, Zölibat 7 KommentareAm 14. Juni diesen Jahres wurde in Ingolstadt die Neue katholische Frauenbewegung (NkF) von Ursula Zöller und Susanne Wenzel gegründet. Sie hat sich die Madonna Salus Populi als Bild und Zeichen ihres Engagements gewählt (siehe 2. Foto), denn sie ist nicht nur Schutzherrin des römischen Volkes, sondern auch Wegweiserin.
Und so wollen die Frauen Mariens Wort folgen: Was ER euch sagt, das tut.
BILD: Von links: Ursula Zöller, Susanne Wenzel
Maßstab ist daher der Glaube, wie ihn der Katechismus der Katholischen Kirche lehrt. Das bedeutet, dass der Priester als Spender der Sakramente in persona Christi handelt, sodass Frauen logischerweise nicht zu Priestern geweiht werden können, auch wenn der Zeitgeist das unverdrossen immer wieder lautstark verlangt.
Es bedeutet auch, dass der priesterliche Zölibat ein wertvolles Geschenk ist, das dem Vorbild Jesu entspricht.
Die Mitglieder der NkF streben nicht nach kirchlichen Ämtern – wollen nicht Teil des sonst oft so heftig kritisierten Klerikalismus sein – und schauen auch da auf Maria, die Mutter der Kirche, die wie keine andere Frau auf Erden für das Amt des Priesters prädestiniert war. Doch sie blieb, was sie mit ihrem Fiat versprochen hatte: Die Magd des HERRN.
Die Neue katholische Frauenbewegung will das Glaubenswissen stärken, will Zeugnis geben von der Schönheit unseres Glaubens und der Freude daran.
Daher ist es kein Zufall, dass die Gründung geschah, als das Forum Deutscher Katholiken seinen großen 19. Kongress „Freude am Glauben“ in Ingolstadt abhielt. Denn einen besseren Start für eine neue katholische Gruppierung kann es kaum geben.
Es geht eben auch um die Zusammenarbeit derer, denen der Glaube wichtig ist, es geht um Vernetzung und Bestärkung.
So unterstützen NkF und Maria 1.0 (johanna@stoehr.online) sich bereits gegenseitig. Die Gruppe um Johanna Stöhr hatte mit ihrem Namen Maria 1.0 deutlich gemacht, dass Maria sicher nicht – wie es die Feministinnen von Maria 2.0 suggerieren – ein Update benötigt.
Neue Mitglieder der NkF können sich gerne unter nkf-zoeller@t-online.de oder unter der Adresse Ursula Zöller, Karlstr. 3 in 63739 Aschaffenburg melden. Sprecherin ist Susanne Wenzel: nkf-wenzel@t-online.de – und zudem ist die Gruppe bereits online: https://frauenundkirche.wordpress.com/
Übrigens zählt zu den erstaunlich vielen Tagesheiligen des 14. Juni Isabella vom Hl. Dominikus, eine Gefährtin der Kirchenlehrerin Teresa von Avila.
Gemeinsam den Weg der Heiligung zu gehen – das müsste eigentliches Ziel aller katholischen Vereinigungen sein. Denn es bedeutet nichts anderes, als fit zu werden für unser späteres Leben bei Gott. Und das geht unter anderem auch in der Sorge um die Familie, denn, so die hl. Teresa, „auch zwischen den Kochtöpfen wandelt der Herr“.
Quelle (Text/1.Foto) hier: http://blog.forum-deutscher-katholiken.de/?p=10046
Internetpräsenz: https://frauenundkirche.wordpress.com/
Verbot der Abtreibungswerbung: CDL weist Forderung nach Streichung des §219a zurück
Veröffentlicht: 7. August 2019 Abgelegt unter: Verbot der Abtreibungs-Werbung | Tags: Abtreibungsärzte, Abtreibungsbefürworter, Abtreibungswerbung, Aufklärung, §219a, BÄK, Bundesärztekammer, CDL, Christdemokraten, Lebensrechtler, Schwangere, Susanne Wenzel 3 Kommentare
Susanne Wenzel, Pressesprecherin der Christdemokraten für das Leben (CDL), kommentiert die ersten Reaktionen der Abtreibungslobby folgendermaßen:
„Da sich bislang nur 90 Ärzte in diese Liste haben eintragen lassen, fordern Abtreibungsbefürworter nun erhebliche Nachbesserungen bzw. erneut den Wegfall des §219a StGB.
Nach wie vor wird behauptet, dass Frauen im Schwangerschaftskonflikt keine ausreichenden Informationen über Abtreibungseinrichtungen in ihrer Nähe erhalten würden.
BILD: Susanne Wenzel (Foto: Mitte) kommentiert die aktuelle Situation des §219a
Jede gynäkologische Praxis – auch solche, in denen keine Abtreibungen durchgeführt werden – informiert die Patientinnen selbstverständlich über Abtreibungsmethoden. Auch in den Tag und Nacht erreichbaren staatlich anerkannten 1.600 Beratungsstellen erhalten die Frauen ausführliche Informationen.
Ausgerechnet in Zeiten des intensiven Internet-Konsums, in dem alle Abtreibungsmethoden mehr als ausführlich auf tausenden von Webseiten zu finden sind, von einem Informationsdefizit zu sprechen, entbehrt jeder Grundlage.
Dennoch wird angesichts der bisher „nur“ 90 Praxen, die sich in die BÄK-Liste haben eintragen lassen, bereits ein neues Märchen aufgetischt, mit dem offensichtlichen Ziel, Abtreibungen noch weiter zu erleichtern und zu bagatellisieren.
Mit verlogener Larmoyanz wird von mangelnder Versorgungssicherheit gesprochen, nur weil bisher viele Ärzte, die ihr Abtreibungs-Angebot nicht öffentlich machen, vorziehen, dies nicht zu melden.
Offenbar wissen die entsprechenden Abtreibungsärzte sehr wohl, dass viele Frauen, die bei ihnen Geburts-Fürsorge suchen oder die einen unerfüllten Kinderwunsch haben, abgestoßen sein könnten, wenn bekannt würde, dass auch Abtreibungen in dieser Praxis zum Geschäftsmodell gehören und hier regelmäßig vorgeburtliche Kindstötungen durchgeführt werden.
Nicht die Lebensrechtler, die friedlich von ihrem Recht auf Meinungsäußerung im Interesse des Lebensschutzes Gebrauch machen, sind das Problem.
Die Gewalt geht vielmehr von denen aus, die vehement dafür eintreten, dass das Leben des ungeborenen Kindes jederzeit beendet werden kann. Wer jemals an den friedlichen Kundgebungen von Lebensrechtlern teilgenommen hat, wird dies bestätigen können.
Kritik an der Abtreibungspraxis ist in einem freien Rechtsstaat und in einer Demokratie erlaubt und notwendig, wenn das Recht auf Leben nicht ein bloßes Lippenbekenntnis sein soll.
Abtreibungsärzte haben ökonomische Interessen und sind keine geeigneten Berater für eine schwangere Frau in Konfliktsituationen.
Nicht ohne Grund sieht die deutsche Rechtslage den Besuch einer unabhängigen Beratungsstelle vor, um der betroffenen Frau Hilfe in Konfliktsituationen anzubieten.
Dass ein Abtreibungsarzt, der zwischen 360 bis 800 Euro pro Abtreibung zusätzlich einnehmen kann, ein ungeeigneter Berater ist, dürfte sich aufgrund dieser Interessenlage jedem erschließen.
Ferner wird das umfängliche Angebot an Abtreibungspraxen in Deutschland zunehmend ergänzt durch die im Internet leicht zu bestellende Abtreibungs-Pille Mifegyne, die inzwischen 26% der offiziell gemeldeten Abtreibungen ausmacht.
Da diese Abtreibungsmethode keineswegs den Besuch einer Arztpraxis notwendig macht, wächst hier eine neue Gefahr für das ungeborene Leben heran.
Der Gesundheitsminister sollte hierauf seine Aufmerksamkeit richten und nicht etwa auf die Erweiterung der – staatlich befürworteten – Werbeliste von Abtreibungsärzten.“
Internetpräsenz: www.cdl-online.de
CDL protestiert gegen die geplante Widerspruchslösung bei Organspenden
Veröffentlicht: 25. Juni 2019 Abgelegt unter: ORGANspende / "Hirntod" (Kritik) | Tags: Angehörige, CDL, CDU, Gesetzentwurf, Mechthild Löhr, Medizin, Minister Spahn, Organentnahme, Organspende, Organspendeausweis, Sterbeprozeß, Susanne Wenzel, Widerspruchslösung, Zeitdruck Hinterlasse einen KommentarBundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Dr. Karl Lauterbach, haben mit einer fraktionsübergreifenden Initiative einen Gesetzentwurf für die Einführung einer Widerspruchsregelung bei der Organspende vorgelegt.
Der Deutsche Bundestag wird sich morgen (26.6) in erster Lesung mit diesem Entwurf befassen. Für die Christdemokraten für das Leben (CDL) erklärt deren Pressesprecherin, Susanne Wenzel, hierzu folgendermaßen:
„Rechtzeitig vor der ersten Lesung des Gesetzentwurfes von Minister Spahn und anderen zur Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende hat sich die CDL in einem Brief an die Abgeordneten aller Fraktionen im Deutschen Bundestag gewandt und darum gebeten, die Widerspruchsregelung abzulehnen.
Hierfür führt CDL-Bundesvorsitzende Mechthild Löhr (siehe Foto) in dem von ihr unterzeichneten Brief mehrere Gründe an:
Wird jeder Bürger automatisch zum Organspender, bedeutet dies die Aufgabe des „Freiwilligkeitsprinzips“. Aus der „Organspende“ wird eine „Organabgabepflicht“. Dies verstößt aus Sicht der CDL nicht nur gegen das in unserem Grundgesetz verankerte Selbstbestimmungsrecht, sondern auch gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Geht es um eine derart wichtige Angelegenheit wie das eigene Sterben, den Sterbeort und auch den Sterbeprozess, kann Schweigen nicht einfach als Zustimmung für Organentnahmen gewertet werden.
Jede Datenweitergabe unterliegt inzwischen der expliziten und aktiven Zustimmung des Einzelnen. Ausgerechnet bei der Frage von Leben und Tod soll ohne erklärte Zustimmung des Patienten dessen Leben durch die Ärzte künstlich verlängert oder vorzeitig beendet werden können. Das ist für die CDL inakzeptabel.
Der Staat maßt sich mit der Einführung der „Organentnahme ohne Einwilligung“ an, in ausreichender Zahl Organe zur Verfügung stellen zu wollen. Dabei wird den Angehörigen eines potentiellen Spenders verwehrt, sich ablehnend zur Organspende zu äußern oder nach dessen mutmaßlichen Willen zu entscheiden.
Zwar will der Gesetzentwurf zur Entlastung der nächsten Angehörigen beitragen, da diesen nicht zugemutet werden solle, die Entscheidung zur Organspende zu treffen. Aber letztlich wird in einer ohnehin extrem schwierigen Lebenssituation, wenn die Angehörigen mit der Diagnose „Hirntod“ schon in besonderer Weise belastet sind, die Möglichkeit der Entscheidung, auch zum Behandlungsabbruch, genommen.
Doch auch die menschliche Zuwendung, die sich in der Begleitung des Sterbenden am Krankenbett bis in die Todesstunde hinein ausdrückt, wird der Familie des Spenders verwehrt. Persönliche, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, die gegen eine Organentnahme sprechen, werden durch die „Widerspruchslösung“ im vorhinein ausgehebelt.
Die CDL verwahrt sich ferner gegen die manipulative Behauptung, dass Menschen auf der Warteliste für die Organspende sterben, „weil für sie kein Spenderorgan zur Verfügung steht“, wie der Gesetzentwurf formuliert. Hier wird als Ursache die fehlende Spende insinuiert, was den Druck zu einer „moralischen Verpflichtung“ zur Spende erhöhen soll. Tatsächlich aber sterben diese Menschen, weil sie krank sind und die richtige Therapie für sie bisher nicht zur Verfügung steht.
Derzeit besitzen 36 Prozent aller Bundesbürger über 16 Jahren einen Organspendeausweis, also mehr als 20 Millionen Menschen. Es wird aber stets ins Feld geführt, dass nur rund 1.000 Spendern pro Jahr Organe entnommen werden können. Dies zeigt aus Sicht der CDL, dass die Organisation der Organspende noch erhebliche Mängel aufweist.
Dem wollte der Bundestag mit dem erst im März diesen Jahres verabschiedeten „Gesetz für die bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende“ entgegenwirken. Die CDL fordert hier, die vorgesehenen Strukturmaßnahmen erst einmal umzusetzen und deren – mit Sicherheit nicht unerhebliche Folgen – zu evaluieren.
In Deutschland gibt es laut Angaben der Stiftung Lesen derzeit mindestens 6,2 Millionen Analphabeten und ca. 10,6 Millionen Menschen, die zwar zusammenhängende Texte verstehen, aber dennoch nicht gut lesen und schreiben können. In der Regel wird dies nicht dokumentiert oder sonstwie behördlich erfasst.
Dem will der Gesetzentwurf von Spahn, Lauterbach und anderen Rechnung tragen, indem „bei Personen, die nicht in der Lage sind, Wesen, Bedeutung und Tragweite einer Organ- oder Gewebespende zu erkennen und ihren Willen danach auszurichten“, die Organ- oder Gewebespende für unzulässig erklärt wird.
Für die CDL stellt sich hier die Frage, wie die Klinik im Entscheidungsfall und unter Zeitdruck zuverlässig diese Einschränkungen bei einem Menschen erkennen will und wie transparent bei einer bereits erfolgten Hirntod-Diagnose geprüft wird, ob der betroffenen Person die Rechtslage bewusst war und sie diese auch verstanden hat.
Letztlich plädiert die CDL für die Ablehnung der Widerspruchsregelung. Denn in einer offenen und freiheitlich-demokratischen Gesellschaft sollte gerade der Sterbeprozess dem aktiven Handeln des Staates entzogen bleiben.“
Webpräsenz: www.cdl-online.de