CDU-Politiker fordert Studie zu Linksextremen
Veröffentlicht: 7. Januar 2021 Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: Analyse, Antifa, CDU, Dr. Mathias Middelberg, Gewalttaten, Linksextreme, Linksradikale, Studie, Tötungsdelikte, versuchter Mord 3 KommentareDer innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Dr. Mathias Middelberg (CDU), fordert die Bundesregierung auf, eine Studie über Linksextremismus in Deutschland auf den Weg zu bringen. Es gebe „neue, beunruhigende Entwicklungen, die einer näheren Untersuchung bedürfen“, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

BILD: Dieser linksradikale Antifa-Spruch wird von Jusos (SPD-Jugend) in Hannover verbreitet
Zwar sei die Anzahl der linksextremistischen Gewalttaten zuletzt rückläufig gewesen. Art und Intensität der Taten hätten sich allerdings geändert. „Kam es früher vor allem im Zuge von Demonstrationen zu Ausschreitungen, greifen Linksextremisten heute immer häufiger gezielt Repräsentanten des Staates oder ,politische Gegner‘ an“, erklärte Dr. Middelberg.
Als Beispiel nennt der CDU-Abgeordnete den gewalttätigen Überfall auf eine Immobilienmaklerin in Leipzig im Herbst 2019. Nach zwei versuchten Tötungsdelikten 2019 habe es in diesem Jahr bereits sechs solcher Delikte gegeben.
Middelberg hält deshalb eine „tiefergehende Analyse“ für notwendig. Die Studie müsste aufklären, warum sich immer mehr Menschen dem Linksextremismus zuwenden und wie die gewandelte Militanz zu erklären ist.
Quelle und vollständige Meldung hier: https://www.extremnews.com/nachrichten/politik/90f817fd232abfc
Nordrhein-Westfalen: Clan-Kriminalität beinhaltet auch schwere Verbrechen
Veröffentlicht: 17. Mai 2019 Abgelegt unter: Causa ASYL (Flüchtlinge/Migranten) | Tags: Betrug, Clan-Kriminalität, Herbert Reul, illegal, Innenminister, LKA, Mafia-Strukturen, NRW, Parallelwelten, Politische Korrektheit, Rauschgifthandel, Ruhrgebiet, Tötungsdelikte, Verbrechen 3 KommentarePressemeldung des Innenministeriums von NRW vom 15.5.2019:
Das Landeskriminalamt (LKA) hat das erste Lagebild zur Clankriminalität in Nordrhein-Westfalen erstellt. Thomas Jungbluth, Abteilungsleiter „Organisierte Kriminalität“, überreichte es am 15. Mai 2019 im LKA an Innenminister Herbert Reul.
Über ein Drittel der mehr als 14.000 untersuchten Straftaten, die Clanmitgliedern zuzuordnen sind, waren so genannte Rohheitsdelikte, etwa Bedrohung, Nötigung, Raub und gefährliche Körperverletzung.
„Wir haben es hier eben nicht mit Eierdieben und Tabakschmugglern zu tun. Clankriminalität ist keine Kleinkriminalität. Wir reden von schweren Verbrechen bis hin zu Tötungsdelikten“, sagte Reul.
Insgesamt zählen die Spezialisten des LKA 104 Clans, deren Mitglieder in NRW in den Jahren 2016 bis 2018 auffällig geworden sind. Das Lagebild weist 6.449 Tatverdächtige aus, denen 14.225 Straftaten zuzuordnen sind. Auch 26 versuchte und vollendete Tötungsdelikte konnte die Polizei Clanmitgliedern zuordnen.
„Schluß mit falsch verstandener politischer Korrektheit“
„Jahrelang wurden die Hinweise der Bürger, aber auch aus Polizeikreisen zu diesem Problem geflissentlich ignoriert. Ob aus falsch verstandener politischer Korrektheit oder weil man der Auffassung war, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Damit ist nun endlich Schluss. Bei uns gilt nicht das Gesetz des Clans, sondern das Gesetz des Staates“, so Reul.
Die Bekämpfung der Clan-Kriminalität ist auch der Schwerpunkt des Innenministeriums im Rahmen der Ruhr-Konferenz.
In ihrem Lagebild kommt die Polizei zu dem Schluss, dass Clans im ganzen Land aktiv sind, ein Schwerpunkt aber in den Metropolen des Ruhrgebietes liegt. Allerdings sind Clans auch in den Großstädten am Rhein aktiv und fallen inzwischen selbst im ländlichen Raum mit Straftaten auf.
„Mafia-Strukturen und rechtswidrige Parallelwelten“
Neben offen illegalen Aktivitäten (Rauschgifthandel, Glücksspiel, Sozialleistungsbetrug) betreiben Clanmitglieder auch scheinbar legale Geschäfte (Autohandel, Sicherheits-Dienstleistungen, Schlüsseldienste), meist mit dem Ziel zu betrügen, Geld zu waschen oder als Tarnung für kriminelle Vorhaben.
Das Lagebild weist zehn Clans aus, die alleine für einen Großteil (rund 30 Prozent) der erfassten Straftaten verantwortlich sind.
„Das sind schon Mafia-Strukturen und Parallelwelten, in denen die Missachtung von Recht und Gesetz von einer Generation auf die nächste weitergegeben wird. Diesen Mechanismus zu durchbrechen, ist auch unser Ziel. Schon im Interesse der Kinder, die in diesem Milieu aus Gewalt und Verbrechen aufwachsen müssen“, so Reul.
Schluß mit dem § 218? – JA, aber anders…
Veröffentlicht: 8. Juli 2016 Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Abtreibung, §218, Günter Annen, Gleichheitsgrundsatz, Initiative Nie Wieder, Lebensrecht, Opfer zweiter Klasse, Rechtsstaat, Tötungsdelikte 4 KommentarePressemeldung der Initiative Nie wieder:
Die „Initiative Nie wieder!“ aus Weinheim ist erfreut über die Pressemeldung des „Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung“, die im Vorfeld der vom 9. – 10. Juli 2016 in Berlin stattfindenden Konferenz veröffentlicht wurde. Das Bündnis aus Berlin möchte eine Debatte um den § 218 StGB wieder entfachen mit dem Ziel, den § 218 StGB aus dem Gesetz zu streichen.
Die „Initiative Nie wieder!“ unterstützt diese Forderung: Günter Annen, Sprecher der Initiative, erklärt dazu:
„Es ist wirklich an der Zeit, daß wir allen Menschen, den geborenen wie ungeborenen, den gleichen Lebensschutz in unserem Staat, ja in der Europäischen Union gewährleisten. Dazu ist es notwendig, den § 218 StGB aus dem Gesetzbuch zu streichen.
Es ist nicht einsichtig, warum die Tötung eines Menschen vor der Geburt strafrechtlich anders bewertet wird (§ 218) als bei der Tötung nach der Geburt (§§211 – 213). Das Menschenrecht auf Leben wächst nicht mit den Lebenstagen eines Menschen, sondern gehört mit Beginn seiner Existenz im Mutterleib absolut dazu. Das Lebensrecht ist ein Teil der Menschenwürde und darf niemals eine mindere Schutzpflicht haben.
Mit den §§ 211 – 213 StGB haben wir eine ausreichende Gesetzgebung im Strafrecht, die den Richtern genügend Spielraum überläßt, zwischen Mord und Tötung zu unterscheiden und um außerdem bei der Strafzumessung besondere Umstände zu berücksichtigen. Der § 218 ist als Unterparagraph ohnehin überflüssig.
Erst wenn ein Staat seinen Schutzbedürftigsten in der Gesellschaft, den ungeborenen Menschen, tatsächlich gleiches Lebensrecht zugesteht und dies verteidigt, wie das der bereits geborenen Menschen, kann man von einem Rechtsstaat sprechen, in welchem es keine „Menschen zweiter Klasse“ gibt.
Daß das „Bündnis Sexuelle Selbstbestimmung“ den § 218 ebenfalls abschaffen will, wenngleich aus völlig anderen Gründen, ist immerhin ein Anlaß, dieses heiße Eisen endlich öffentlich zu debattieren. Also: Weg mit dem § 218!“
Initiative Nie wieder!
Günter Annen, Cestarostraße 2 in 69469 Weinheim
Telefon: 06201/2909929 – Fax: 06201/2909928
E-Mail: info@babycaust.de