Nach Abmahnung durch die AfD: Tageszeitung DIE WELT korrigiert Falschbehauptung
Veröffentlicht: 16. September 2020 Abgelegt unter: Causa CORONA-Virus-KRISE | Tags: Abmahnung, AfD, Bundestag, Coronamaßnahmen, die welt, epidemische Lage, Falschdarstellung, FDP, Grundgesetz, Normalität, Richtigstellung, Unterlassungserklärung 11 KommentareDie Tageszeitung „Die Welt“ hat nach einer Abmahnung durch die AfD-Bundestagsfraktion eine Falschbehauptung über die AfD-Fraktion richtiggestellt und eine Unterlassungserklärung abgegeben.
In einem am 31.08.2020 veröffentlichten Artikel „Fordert endlich die Rückkehr zur Normalität des Grundgesetzes“ hatte es geheißen, lediglich die FDP setze sich im Bundestag für die Überprüfung der Grundrechtseingriffe durch die Corona-Maßnahmen ein.
Tatsächlich hat die AfD als erste Fraktion seit der ersten Abstimmung im März die Befristung und ständige Überprüfung der Maßnahmen gefordert und mehrfach die Überprüfung und Rücknahme der Eingriffe beantragt. Diese Falschdarstellung musste die „Welt“ jetzt korrigieren.
In der Online-Version des Artikels lautet die fragliche Passage jetzt:
„Es wäre die Pflicht des Deutschen Bundestages, immer wieder zu prüfen, ob die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ noch vorliegt. Mit der AFD und der FDP hatten lediglich zwei Fraktionen im Bundestag den Mut, diese Überprüfung einzufordern und die Rückkehr zur Grundgesetznormalität zu verlangen. Ansonsten: Funkstille.“
Zugleich veröffentlicht die „Welt“ den Hinweis: „In einer früheren Version des Textes hieß es, dass nur die FDP-Bundestagsfraktion die Überprüfung der grundrechtlichen Eingriffe im Zuge der Corona-Maßnahmen eingefordert hatte. Tatsächlich ist die AFD die erste Fraktion gewesen, die dies gefordert hat. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.“
Gericht untersagt der linksalternativen „taz“ das weitere Verbreiten einer Lüge
Veröffentlicht: 17. März 2019 Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: Berlin, Dr. David Berger, Einstweilige Verfügung, Falschaussage, Gericht, Holocaustleugnung, Lüge, linksalternativ, Tageszeitung, taz, Unterlassungsanspruch, Unterlassungserklärung 9 KommentareVon Dr. David Berger
Vor wenigen Tagen bekam die linke Tageszeitung „taz“ in Berlin Besuch von einem Gerichtsvollzieher, der ihr eine einstweilige Verfügung des Landgerichts München überreichte, die der Zeitung bei Androhung von bis zu einer viertel Million € Ordnungsgeld untersagt, weiter eine Lüge über mich zu verbreiten, die mich in die Nähe von Holocaustleugnern und Antisemiten rücken sollte.
Im Zusammenhang mit der Wut der Mainstream-Medien darüber, dass der WDR ein einstündiges Interview mit mir produziert und trotz eines linken Shitstorms ausgestrahlt hatte, schrieb die „taz“ am 24. Januar 2019 über mich:
„Berger erhielt 2015 die Kündigung [beim Männer-Magazin], als er zum 70. Jahrestag der Auschwitz-Befreiung einen Holocaust-relativierenden Text über die Plattform seines Verlags verbreitete.“
Ein eindeutige Lüge, welche die taz bereits schon einmal vor Jahren in die Welt gesetzt und damals nach einem Anruf meinerseits korrigiert hatte. Damals setze ich noch auf die Einsicht der dort Arbeitenden.
Nachdem die taz in einem Artikel ihres Mitarbeiters Peter Weissenburger nun diese Falschaussage – wohl wider besseres Wissen – erneut veröffentlicht hatte, blieb mir kein anderer Weg, als dem Blatt über meinen Rechtsanwalt eine Unterlassungsaufforderung zukommen zu lassen.
Zwar löschte die taz online die Falschaussage, unterließ es aber, die geforderte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen…So sahen wir keinen anderen gangbaren Weg, als meinen Unterlassungsanspruch mit gerichtlicher Hilfe durchzusetzen.
Ende Februar hat das Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen die taz erlassen. In einem Fax hat die „taz“ am letzten Tag der 14-Tagesfrist eine Abschlusserklärung abgegeben und die einstweilige Verfügung des Landgerichts München als endgültige Regelung anerkannt.
Quelle und vollständiger Text hier: https://philosophia-perennis.com/2019/03/17/viertel-million-euro-strafe-drohen-gericht-untersagt-der-taz-luege-ueber-david-berger-zu-verbreiten/
OTZ mußte Falschbehauptung gegen den AfD-Parlamentarier Brandner löschen
Veröffentlicht: 4. Mai 2018 Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: AfD, Falschbehauptung, Homosexuelle, Justitiar, Löschung, Lügenpresse, Lesben, Ostthüringer Zeitung, OTZ, Schwule, Stephan Brandner, Unterlassungserklärung Ein KommentarAm 17. April 2018 erschien in der Ostthüringer Zeitung der Artikel „Für Freiheit in jeder Beziehung – Verband in Gera gegründet“, in dem sinngemäß behauptet wurde, der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner hätte Homosexuelle „zählen“ wollen.
Konkret hieß es in besagtem Artikel: „Mit Besorgnis beobachtet die Geraerin, dass Mitglieder von „Rechts-Außen-Parteien“ zunehmend Minderheiten gegeneinander auszuspielen versuchen.
„Da geht es auch gegen Homosexuelle“, ärgert sie sich. Richtig wütend war sie zudem, als der jetzige AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner, damals noch im Thüringer Landtag, Schwule und Lesben im Freistaat zählen lassen wollte. „Da habe ich mich in eine andere Zeit zurückversetzt gefühlt“, erzählt Charline Köhler.“
Weil die Behauptung zur Zählung von Schwulen und Lesben frei erfunden war und ist, erwirkte Stephan Brandner, auch Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, eine Unterlassungserklärung und die sofortige Löschung der Falschbehauptung.
„Es kann nicht sein, dass die OTZ derartige Lügen in die Welt setzt – zumal ohne mich etwa dazu befragt zu haben – und meint, damit durchzukommen. Derartiges Vorgehen, das das Gegenteil von ordentlichem Journalismus ist, resultiert aus einem hemmungslosen Kampfauftrag gegen die AfD und ihrer Repräsentanten.
Die Verantwortlichen sollten sich darüber bewusst sein, dass sie mit derlei Falschbehauptungen das Ansehen der Presse weiter stark beschädigen. In diesem konkreten Fall erscheint die Bezeichnung als ‚Lügenpresse‘ nicht aus der Luft gegriffen“, kommentiert Brandner den juristischen Erfolg.
Wochenzeitung DIE ZEIT gab gegenüber der AfD eine Unterlassungserklärung ab
Veröffentlicht: 20. April 2018 Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: AfD, Diffamierung, Falschbehauptung, FDP-Politiker, Holocaust, Justiziar, Moritz von Uslar, Unterlassungserklärung, Verleumdung, Wochenzeitung DIE ZEIT, Wolfgang Kubicki, Zitat. Ein KommentarDiffamierendes Kubicki-Zitat korrigiert
„Die Zeit“ online, der Zeitungsverlag Gerd Bucerius und der Autor Moritz von Uslar persönlich sind der Forderung der AfD-Bundestagsfraktion und ihrer Mitglieder nachgekommen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Hintergrund ist eine von der „Zeit“ veröffentlichte Aussage des Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP). Die Zeitung hatte eine angebliche Äußerung Kubickis publiziert, wonach bei einer Debatte zu „Integration und zum Holocaust“ aus den „AfD-Reihen sinngemäß der Zwischenruf gekommen“ sei, „man habe im ‚Dritten Reich‘ noch viel zu wenig Juden umgebracht“.
Wegen dieser Falschbehauptung war zunächst Kubicki persönlich abgemahnt worden. Der FDP-Politiker hatte jedoch geltend gemacht, er sei falsch zitiert worden. Die AfD-Bundestagsfraktion hatte daraufhin von der „Zeit“ die Löschung des rechtswidrigen Textes, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Anerkennung eines Schadensersatzanspruchs gefordert, dem die ZEIT mit Schreiben vom 18.4.2018 nun nachgekommen ist.
Der Abgeordnete Stephan Brandner, Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, erklärt hierzu:
„Die erfolgreiche Gegenwehr der AfD-Fraktion gegen eine mediale Falschbehauptung setzt ein wichtiges Signal: Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag lässt sich ehrabschneidende und infame Diffamierungen und Falschbehauptungen weder von politischen Konkurrenten noch von selbsternannten ‚Qualitätsmedien‘ gefallen…Auch die nun richtiggestellte Äußerung des Herrn Kubicki ist noch sehr fragwürdig, wir prüfen diese weiter juristisch.“
Verwaltungsgericht Köln: Aussage von OB Reker gegen die AfD ist unzulässig
Veröffentlicht: 17. März 2017 Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: AfD, Alternative für Deutschland, Argumentation, gerichtliche Auseinandersetzung, Julian Flak, Köln, Oberbürgermeisterin, Reker, staatliche Neutralität, Unterlassungserklärung, Verwaltungsgericht Hinterlasse einen KommentarIn der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Bundesverband der AfD und der Stadt Köln um eine Äußerung der Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat das Verwaltungsgericht Köln am 13.3.2017 den schriftlichen Hinweis erteilt, dass Rekers Vorgehen „unzulässig gewesen sein“ dürfte (Az.: 4 L 750/17).
Die Stadt Köln erhält daher bis zum 20.3.2017 (10 Uhr) Gelegenheit, zu erklären, ob sie dieses Vorgehen künftig „unterlassen wird“. Ansonsten droht eine Verurteilung der Stadt Köln.
Dem Kölner Stadt-Anzeiger vom 8.2.2017 war zu entnehmen, dass sich Kölns Oberbürgermeisterin Reker ablehnend zum kommenden Bundesparteitag der AfD in Köln geäußert und Gegnern dieser Veranstaltung ihre Unterstützung ausgesprochen hat. Die AfD mahnte die Stadt Köln wegen eines Verstoßes gegen die staatliche Neutralitätspflicht ab.
Die Stadt Köln, vertreten durch OB Reker, weigerte sich jedoch, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Reker betonte vielmehr, „als Oberbürgermeisterin eben kein politisches Neutrum“ zu sein. Aus diesem Grund reichte die AfD am 17.2.2017 einen Verbotsantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht Köln ein.
Hiergegen versuchte sich die Stadt Köln zu verteidigen, indem sie versuchte, jene Äußerung als private Aussage Rekers zu verkaufen.
Gericht erinnert an staatliches Neutralitätsgebot
Das Verwaltungsgericht stellte jedoch fest, dass die Äußerung nach Angabe Rekers „unter Einsatz personeller und sachlicher städtischer Ressourcen gefertigt und verbreitet“ wurde. Bei einer solchen Nutzung staatlicher Mittel durch Reker gelte dann aber das staatliche Neutralitätsgebot, da staatliche Mittel nur für das Gemeinwohl und nicht für parteiergreifende Stellungnahmen zu Lasten anderer Parteien verwendet werden dürfen.
Das Gericht folgte Rekers Argumentationsversuchen daher nicht. In dem Beschluss vom 13.3.2017 heißt es: „Vor diesem Hintergrund und in dem sich daraus ergebenden Umfang dürfte die angegriffene Verbreitung des genannten Statements unzulässig gewesen sein.“
Um einer Verurteilung zu entgehen, hat die Stadt Köln nun Gelegenheit, bis zum 20.3.2017 (10 Uhr) eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Das für Rechtsfragen zuständige AfD-Bundesvorstandsmitglied Julian Flak unterstreicht:
„Wir fordern Frau Reker auf, unverzüglich der Empfehlung des Gerichts zu folgen und zu demokratischen Umgangsformen zurückzukehren. Wir erwarten gerade angesichts unseres anstehenden Bundesparteitags in Köln ein diskriminierungsfreies und respektvolles Verhalten der Stadt Köln und ihrer Vertreter vor allen demokratischen Parteien, auch der AfD.“
Birgit Kelle wehrt sich erfolgreich gegen Verleumdungen einer Links-Politikerin
Veröffentlicht: 24. Dezember 2016 Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: Abgeordnete, Bestseller-Autorin, Birgit Kelle, Bremische Bürgerschaft, Gender-Gaga, Linkspartei, Unterlassungserklärung, Verleumdung, Weserkurier 12 KommentareDie Bestseller-Autorin Birgit Kelle (siehe Foto) hat sich erfolgreich gegen eine Verleumdung durch die Linke-Angeordnete (Bremische Bürgerschaft) Sofia Leonidakis zur Wehr gesetzt. Diese hatte in der Tageszeitung „Weser Kurier“ behauptet, Kelle halte Homosexualität für eine „heilbare Krankheit“ und vertrete die Ansicht, dass „Frauen an sexuellen Übergriffen selbst schuld sind“.
Beide Behauptungen hat die 41-jährige Publizistin niemals geäußert. Auf Abmahnung der Kanzlei des Kölner Rechtsanwalts Ralf Höcker gab die Linke-Politikerin jetzt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und erklärte sich bereit, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen. Die falschen Zitate im Weser-Kurier sind mittlerweile gelöscht.
Birgit Kelle sagte gegenüber TheGermanZ: „Ich streite gern kontrovers über Frauen-, Familien- und die leidigen Gender-Themen und zwar mit Fakten und Argumenten. Es wäre schön, wenn meine politischen Gegner das ebenfalls beherzigen“.
Quelle und Fortsetzung der Meldung hier: http://the-germanz.de/birgit-kelle-wehrt-sich-erfolgreich-gegen-verleumdung-durch-linke-abgeordnete/