Veröffentlicht: 12. November 2020 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: Causa CORONA-Virus-KRISE | Tags: AfD, Einkaufspassagen, Hannover, Kläger, Ladenzentren, Maske, Mund-Nasenschutz, Verwaltungsgericht |
Das Verwaltungsgericht Hannover erklärte laut Beschluss vom 10. Oktober 2020 die Verfügung der Region Hannover zum Tragen von Masken in Ladenzentren und Einkaufsstraßen für rechtswidrig.
Damit haben die Richter den Klägern Dietmar Friedhoff und Dirk Brandes (beide AfD), welche die Eigenverantwortung der Bürger betonten, Recht gegeben.
Am Mittwoch erließ die Region Hannover eine neue Verfügung, in der das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in Einkaufspassagen aufgehoben wird.
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Veröffentlicht: 20. Mai 2020 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: Causa CORONA-Virus-KRISE, KIRCHE + RELIGION aktuell | Tags: öffentlicher Gottesdienst, Coronakrise, Frankreich, Paris, Regierung, Religionsfreiheit, Staatsrat, unverhältnismäßig, Verwaltungsgericht |
Staatsrat: „Schwere Verletzung der Religionsfreiheit“
In Frankreich sollen Gläubige mit Einschränkungen schon bald wieder in Kirchen, Synagogen oder Moscheen zu Gottesdiensten zusammenkommen dürfen. Das fordert das oberste Verwaltungsgericht, der Staatsrat, von der Regierung in Paris. 
Weil seit der jüngsten Corona-Lockerung andernorts wieder Treffen von bis zu zehn Personen möglich sind, sei das nach wie vor geltende Versammlungsverbot in Gotteshäusern nicht verhältnismäßig, heißt es in einer Entscheidung vom Montag.
Die entsprechenden Regelungen müssten innerhalb acht Tagen geändert werden.
In Frankreich sind Gottesdienste mit Gläubigen vor Ort nach derzeitigem Stand noch bis mindestens 2. Juni verboten. Nur Beerdigungen sind ausgenommen.
Der Staatsrat bewertete dies nun als „schwere und offenkundige“ Verletzung der Religionsfreiheit. Zu diesem Grundrecht zähle auch, gemeinsam an Feiern in Gotteshäusern teilzunehmen, hielt das Verwaltungsgericht fest.
Quelle: Vatikannews
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Veröffentlicht: 17. April 2020 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: Causa CORONA-Virus-KRISE, KIRCHE + RELIGION aktuell | Tags: Berlin, bischof, Bundesverfassungsgericht, Coronakrise, gottesdienst, Hans-Jörg Voigt, Kernbereich, Offener Brief, Religionsfreiheit, Selbständig-evangelisch lutherische Kirche, SELK, Verwaltungsgericht |
„Gottesdienst ist Kernbereich der Religionsfreiheit“
Der leitende Geistliche der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), Bischof Hans-Jörg Voigt, hat in einem Offenen Brief Kritik an der Urteilsbegründung des Berliner Verwaltungsgerichts zum Gottesdienstversammlungsverbot im Rahmen der Coronavirus-Krise geübt, wie sie in einer Pressemeldung vom 7. April veröffentlicht wurde.
Ein in Berlin ansässiger katholischer Verein hatte gegen das Gottesdienstversammlungs-Verbot der Berliner Coronavirus-Eindämmungsverordnung geklagt.
Voigt stellt in seinem Offenen Brief klar, dass sich seine Kritik nicht gegen das Urteil selbst richte. Vielmehr habe seine Kirche das Verbot von gottesdienstlichen Versammlungen mitgetragen und umgesetzt.
Grundsätzlich kritisiert der SELK-Bischof jedoch die Begründung des Urteils, wie sie der Pressemeldung des Verwaltungsgerichts zu entnehmen ist. Dort heißt es:
„Der Kernbereich der Religionsfreiheit werde nicht berührt. Kirchenbesuche zur individuellen stillen Einkehr blieben weiter erlaubt, ebenso private Andachten im Kreis der
Haushaltsangehörigen. Ferner bestehe die Möglichkeit, Gottesdienste auf elektronischem Wege zu übertragen und als gläubiger Mensch entsprechende Angebote zu nutzen.“
Damit definiere das Verwaltungsgericht einen Kern der christlichen Religion als „individuelle stille Einkehr“, als „private Andachten im Kreis der Haushaltsangehörigen“ und als „Gottesdienste auf elektronischem Weg“.
Bischof Voigt meint, dass die Aussage, dass ein „Kernbereich der Religionsfreiheit“ durch das Gottesdienstversammlungsverbot nicht berührt werde, entspreche nicht den Grundsätzen des Grundgesetzes. Für seine Kirche wie für die meisten anderen Kirchen in Deutschland gehörten der öffentliche Gottesdienst und die öffentliche Feier des Abendmahles unbedingt zum „Kernbereich“ der Religionsfreiheit.
Der Bischof schreibt, er beobachte schon seit Längerem, dass in Gerichtsurteilen Grundsätze der Religionsausübung auf ähnliche Weise rein innerlich definiert würden. Eine Definition, was zu den Grundsätzen der Religionsausübung gehört, stehe jedoch ausschließlich den Kirchen und Religionsgemeinschaften selbst zu. 
Dazu Voigt wörtlich: „Deshalb widerspreche ich einer solchen verfassungsrechtlichen Grenzüberschreitung.“
Diese Frage sei für seine Kirche von besonderer Sensibilität, da das Grundrecht auf freie Religionsausübung auch für Migrantinnen und Migranten gelte, die zum christlichen Glauben konvertiert sind. Zum Grundrecht der Religionsfreiheit gehöre unabdingbar auch das Recht zur öffentlichen Religionsausübung.
Abschiebungen in Länder, in denen dieses Grundrecht nicht beachtet werde, mit einem Verweis auf private und rein innerliche Religionsausübung halte er in gleicher Weise für nicht grundgesetzkonform.
In der Pressemeldung stelle er eine gewisse Widersprüchlichkeit fest, wenn es heiße: „Diese Regelung verletze nicht die Religionsfreiheit der Antragsteller. Die Bestimmung bedeute zwar einen Eingriff in die Religionsfreiheit.“
Ein Eingriff in die Religionsfreiheit könne diese aber sehr wohl verletzen, so der SELK-Bischof.
Dem widerspreche zudem das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. April 2020 (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2020 – 1 BvQ 28/20 – Rn. (1 – 16), http://www.bverfg.de/e/qk20200410_1bvq002820.html) in vergleichbarer Sache.
Dort heiße es, „dass die gemeinsame Feier der Eucharistie nach katholischer Überzeugung ein zentraler Bestandteil des Glaubens ist, deren Fehlen nicht durch alternative Formen der Glaubensbetätigung wie die Übertragung von Gottesdiensten im Internet oder das individuelle Gebet kompensiert werden kann. Daher bedeutet das Verbot dieser Feier einen überaus schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 und 2 GG. Das gilt nach den plausiblen Angaben des Antragstellers noch verstärkt, soweit sich das Verbot auch auf Eucharistiefeiern während der Osterfeiertage als dem Höhepunkt des religiösen Lebens der Christen erstreckt.“
Bischof Voigt stimmt diesem Weg der Entscheidungsfindung, den das Verfassungsgericht im Sinne einer Güterabwägung zwischen freier Religionsausübung und dem Grundrecht auf Leben wählt, in vollem Umfang zu. Der leitende Geistliche bittet deshalb das Berliner Verwaltungsgericht, die Urteilsbegründung wie auch die Pressemeldung dazu zu korrigieren.
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Veröffentlicht: 8. April 2020 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: Causa CORONA-Virus-KRISE, KIRCHE + RELIGION aktuell | Tags: Corona-Zeiten, Eucharistie, Gläubige, Herde, Kardinal Reinhard Marx, Karfreitag, Kreuz, Landesbischof Bedford-Strohm, Oberhirten, Osterfest, Ostern, Staat, Thomas May, Verwaltungsgericht |
Von Thomas May
Dieses Jahr erleben wir in der Karwoche das Leiden und Sterben unseres Herrn Jesus Christus unter veränderten Vorzeichen, die zur vertiefenden Meditation anregen.
Vor allem haben viele unserer deutschen (Ober-)Hirten den „Karfreitag“ nicht begriffen. Sie fliehen vom „Kreuz“ und lassen die ihnen anvertraute „Herde“ im Stich; aus Furcht vor dem Virus verbarrikadieren sie sich hinter verschlossenen Türen.
Sie werden einen Teufel tun und „ihre“ Juristen losschicken, um gegen das generelle Verbot der Gottesdienste vorzugehen!
Im Grunde sind sie heilfroh, dass die Bundesregierung diese heikle, grundgesetzwidrige Maßnahme festgeschrieben hat – so können sie sich bedeckt halten.
Als Beispiele für die innere religiöse Verwahrlosung des deutschen Episkopats mögen der Zeitgeist- und Wohlstandsbischof Kardinal Reinhard Marx und sein Kollege, der oberste protestantische Amtskirchenatheist Bedford-Strom, gelten, denen schon vor dreieinhalb Jahren am Tempelberg in Jerusalem der Hahn krähte. Von bitteren Tränen öffentlicher Reue wurde allerdings nichts bekannt. (Dank Dorothee Sölle wissen wir, wie der gottlose Gottesglaube des „modernen“ Menschen funktioniert.)
In der Begründung der Verwaltungsgerichte, die bisher Klagen wie die des Philipp-Neri-Instituts in Berlin abgewiesen haben, kommen unter anderem auch deren theologische Minderbemittlung und fachliche Überforderung zum Ausdruck: Die Gläubigen könnten schließlich ersatzweise an Online-Gottesdiensten, von manchen wegen ihrer Entleertheit auch „Geistermessen“ genannt, „teilnehmen“, heißt es.
Dass ihnen durch die vereinten Kräfte von Staat und Kirche faktisch der wahre Leib Christi in der Eucharistie verweigert wird, liegt nicht nur außerhalb des Fassungsvermögens von Juristen, sondern scheint auch Kirchenvertretern glaubensfremd geworden oder zumindest nicht von Belang zu sein.
Unser Autor Thomas May aus Sendenhorst (Münsterland) ist Religionspädagoge und Publizist
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Veröffentlicht: 4. April 2020 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: Causa CORONA-Virus-KRISE, KIRCHE + RELIGION aktuell | Tags: Auflagen, Bayern, Beschränkungen, Corona, Eilantrag, Gottesdienste, Hessen, Pandemie, religiöse Zusammenkünfte, Seuchen, Verwaltungsgericht |
Wird das Verbot von Gottesdiensten in deutschen Bistümern während der Coronavirus-Pandemie gekippt? 
Am 3. April 2020 wurde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein Eilantrag gegen das Verbot religiöser Zusammenkünfte im Freistaat eingereicht. Auch in Hessen ist bereits ein ähnlicher Antrag gestellt worden.
Mit dem Antrag in Bayern soll eine vermittelnde Lösung gefunden werden, betont der Antragssteller: Einerseits will man den „völlig berechtigten Anforderungen der aktuellen Pandemiebekämpfung gerecht werden“. Andererseits gehe es aber auch darum, „Raum zu schaffen, religiöse Überzeugungen gemeinsam zu bekennen und zu feiern“.
Deshalb soll statt eines starren Verbots eine „schonende“ Lösung gefunden werden, die sowohl dem erforderlichen Gesundheitsschutz als auch der Religionsfreiheit genüge: „Denkbar wären etwa seuchenhygienische Auflagen, wie Sicherstellung eines Mindestabstands, ausreichend große Versammlungsstätten, sowie eine Beschränkung der Teilnehmerzahl pro Zusammenkunft.“
Ähnliche Beschränkungen gelten bereits für Supermärkte oder etwa Betriebskantinen.
Quelle und vollständiger Text hier: https://de.catholicnewsagency.com/story/eilantrag-gegen-verbot-religioser-zusammenkunfte-vor-verwaltungsgerichtshof-6043
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Veröffentlicht: 16. Mai 2019 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: AfD, Berlin, Bescheide, Bundestagspräsident, Bundestagsverwaltung, Klage, Parteienfinanzierung, Parteiengesetz, Sachleistungen, Spenden, Verwaltungsgericht |
Die AfD hat heute Klage gegen zwei Bescheide des Bundestagspräsidenten beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. 
Wegen angeblich rechtswidriger Parteispenden hatte die von Wolfgang Schäuble (CDU) geführte Bundestagsverwaltung zwei Bescheide gegen die AfD erlassen und Strafzahlungen in Höhe von 269.400 Euro und 133.500 Euro festgesetzt.
Die Bundestagsverwaltung sei der schlüssigen Argumentation ihrer beiden Schriftsätze nicht gefolgt, erklärte die AfD hierzu.
Die Sachleistungen der Goal AG seien keine Spenden im Sinne des Parteiengesetzes gewesen, so die AfD weiter.
Aus Sicht der AfD handelt die Bundestagsverwaltung „offensichtlich vor der Europawahl politisch motiviert“. Die Partei wolle sich davon nicht beirren lassen und einen erfolgreichen Endspurt im Europawahlkampf hinlegen.
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Veröffentlicht: 8. Februar 2019 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: AfD Kreisverband, Licht-aus-Aktion, Münster, Neujahrsempfang, Neutralitätspflicht, Rüge, Schiller, Sieg, Stadtverwaltung, Verwaltungsgericht |
Das Verwaltungsgericht Münster hat am heutigen Freitag (8.2.) der Klage des AfD-Kreisverbands Recht gegeben und die Stadtverwaltung Münster öffentlich gerügt. 
Das Verdunkeln des Rathauses während des AfD-Neujahrsempfang im Februar 2017 war rechtswidrig. Das Urteil ist eine schwere Niederlage für die schwarz/grün/rote Stadtverwaltung.
Das Verwaltungsgericht rügte die Stadt wegen ihrer mangelnden Neutralität, denn die Verwaltung hatte das Licht an der historischen Rathausfassade abgeschaltet, als die AfD ihren Neujahrsempfang 2017 durchführte, um damit gegen diese neue Partei zu „protestieren“.
Die Richter urteilten, dass die Stadtverwaltung mit der Beteiligung an der Aktion „Licht aus“ gegen ihre Neutralitätspflicht gegenüber allen Parteien verstoßen habe.
https://www.facebook.com/AfDMuenster/
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Veröffentlicht: 21. November 2018 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: Causa ASYL (Flüchtlinge/Migranten) | Tags: Abschiebung, CDU, Dr. Mathias Middelberg, Gefährder abschieben, Gelsenkirchen, Herkunftsland, Rückführung, Rechtsstaat, Sami A., Unionsfraktion, Verwaltungsgericht |
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am heutigen Mittwoch das Abschiebeverbot gegen Sami A. aufgehoben. Hierzu erklärt der innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Mathias Middelberg: 
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ist eine gute Nachricht. Ausländische Gefährder haben in unserem Gemeinwesen keinen Platz.
Mit allen Mitteln des Rechtsstaats muss die Rückführung in ihr Herkunftsland betrieben werden. Wir müssen unseren Behörden gerade für Abschiebungen von Gefährdern und Schwerstkriminellen noch effektivere Instrumente an die Hand geben.
Es ist zu hoffen, dass dieser Fall nun abgeschlossen ist.“
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Veröffentlicht: 28. März 2018 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: AfD, Alternative für Deutschland, Bamberg, Gericht, kriminelle Handlungen, Löschung, Prozess, städtische Pressemeldung, Urteil, Verwaltungsgericht |
Im Streit um Äußerungen der Bürgermeister der Stadt Bamberg vor dem Verwaltungsgericht (VG) Bayreuth hat die AfD einen erneuter Erfolg erzielt (Az.: B 5 K 17.80). 
Die Bürgermeister hatten u.a. wegen eines Facebook-Posts der AfD eine städtische Pressemitteilung veröffentlicht und darin behauptet, die AfD hätte zu kriminellen Handlungen aufgerufen. Diese Lüge wurde der Stadt schon Ende 2016 durch das VG Bayreuth einstweilen verboten (Az.: B 5 E 16.832).
Da das Gericht der AfD aber aufgegeben hatte, eine Entscheidung in der Hauptsache herbeizuführen, verklagte die AfD die Stadt Bamberg vor dem VG Bayreuth. Dabei griff die AfD auch zusätzliche Behauptungen an, in denen die Stadt die AfD weiterhin beschimpfte.
In der mündlichen Verhandlung machte das Gericht deutlich, dass es die Äußerungen der Stadt auch weiterhin als rechtswidrig erachtet und führte aus:
„Das Gericht weist die Beteiligten darauf hin, dass nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13.9.2017 – 10 C 6.16 -) das Äußerungsrecht eines Bürgermeisters rechtlichen Grenzen nicht zuletzt im Hinblick auch auf Art. 21 Abs. 1 GG unterliegt. 
Demnach findet die Äußerungsbefugnis eines Bürgermeisters im politischen Meinungskampf ihre Grenzen in den Anforderungen des sogenannten Sachlichkeitsgebots. Darüber hinaus ergeben sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 27.2.2018 – 2 BvE 1/16 -) Grenzen für die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit unter dem Aspekt des Sachlichkeitsgebots.
Aus dieser auf kommunale Amtsträger übertragbaren Entscheidung ist ferner der Grundsatz enthalten, dass dem Grunde nach kein Recht auf Gegenschlag dergestalt besteht, dass staatliche bzw. kommunale Organe auf unsachliche Angriffe in gleicher Weise reagieren dürfen.
Insbesondere ist ferner kein Rückgriff auf die mit dem Amt verbundenen Mittel und Möglichkeiten zulässig.
Im Übrigen hält die Kammer an ihrer inhaltlichen Bewertung im Hinblick auf die Formulierung in der Pressemitteilung vom 7.11.2016 in ihrer ursprünglichen Fassung („und sogar zu kriminellen Handlungen aufzurufen“) fest und nimmt insoweit Bezug auf den Beschluss vom 20.12.2016, Az. B 5 E 16.832.“
Vor diesem Hintergrund sagte die Stadt zu, die angegriffenen Aussagen künftig nicht mehr zu wiederholen und verpflichtete sich zur Löschung der entsprechenden, auf die AfD bezogenen Passagen auf der Homepage.
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